7/JPR XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Winter

an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Ersatzweise Unterschriftsleistung für Abgeordnete bei Spesenabrechnungen“

Hinsichtlich der Abrechnung der Abgeordnetenspesen befinden sich seitens der Parlamentsdirektion zwei unterschiedliche Formblätter im Intranet.

Zum einen der Antrag gemäß §10 Bundesbezügegesetz auf Vergütung der Aufwendungen, die durch die Ausübung des Mandates entstehen (80600.0010/2- PDION/2006) für die Abgeordneten.

Zum anderen der Antrag gemäß §10 Absatz 10 Bundesbezügegesetz auf Vergütung  der Aufwendungen für parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In der Praxis ist es so, dass meistens die parlamentarischen Mitarbeiter mit den Abrechnungen befasst werden, die Belege sammeln und abrechnen sowie diese summiert in den jeweiligen Formblättern ausweisen. Schließlich wird der Antrag von den Abgeordneten unterfertigt. So der Normalfall.

Allerdings kann es Vorkommen, dass Abgeordnete durch bestimmte Ereignisse, wie Parlamentsferien, Krankheitsfall udgl an der Unterschriftsleistung verhindert sind.      Was zur Folge hat, dass die Abteilung A1.3 der Parlamentsdirektion den Antrag ohne Unterschrift der Abgeordneten nicht oder ablehnend behandelt und in weiterer Folge    zB die parlamentarischen Mitarbeiter monatelang auf ihr vorfinanziertes Geld warten müssen, bis die Abgeordneten die Unterschrift am Antrag anbringen können.     Alternativ könne man sicherlich die Anträge über den Postweg versendend     abhandeln. Allerdings stellt diese Variante im Zeitalter der elektronischen Medien      eine antiquierte Form dar.

In diesem Zusammenhang richten die Unterzeichneten Abgeordneten an die  Präsidentin des Nationalrates folgende

Anfrage

1.      Haben sich in der Antragsabwicklungspraxis bislang noch nie die beschriebenen Probleme gezeigt?

2.      Wenn ja, in welchem Zusammenhang und welche Ersatzlösungen bot die Parlamentsdirektion dazu an?

3.      Wenn nein, welche Ersatzlösungen würde die Parlamentsdirektion im Anlassfall nach den derzeitigen Regelungen anbieten können?

4.      Wäre ersatzweise eine Unterschriftsleistung über E-Mail, Telefax oder gar durch telefonische Rückfrage bei den Abgeordneten denkbar?


5.      Wäre ersatzweise eine Unterschriftsleistung im Auftrag der Abgeordneten durch    die parlamentarischen Mitarbeiter denkbar, wenn es diesbezüglich einen schriftlichen Auftrag an diese dazu gäbe (zB über Brief, Telefax, E-Mail oder dergleichen)?

6.      Wäre ersatzweise eine Unterschriftsleistung einer durch die Abgeordneten nominierten Ersatzperson möglich?

7.      Welche Unterschriftsleistung wäre im Extremfall des Todes von Abgeordneten vorgesehen?