8/JPR XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Winter

an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft bei parlamentarischen Mitarbeitern“

 

 

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeitern zur Unterstützung der Abgeordneten bei der Tagesarbeit wird über das Intranet des Parlaments das Dienstvertrag-Muster Zl. 80600.0020/1-A1.3/2004 angeboten.

Unter §8 wird festgestellt, dass die Dienstnehmer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterzeichnende Abgeordnete an die Präsidentin des Nationalrates folgende

 

Anfrage

 

1.     Ist die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Vertragsformular Zl. 80600.0020/1-A1.3/2004 bloß informativ oder sind daran rechtliche Folgen geknüpft?

2.     Wenn rechtliche Folgen an das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft geknüpft sind, welche?

3.     Ist für ein Dienstverhältnis zwischen Abgeordneten des Nationalrates und parlamentarischen Mitarbeitern seitens des Parlaments zwingend die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig?

4.     Wenn ja, in welchem Gesetz ist das geregelt? Dies, weil besonders herausgestrichen wird, dass die Dienstnehmer durch den Dienstvertrag nach Muster Zl. 80600.0020/1-A1.3/2004 keine Angehörige des öffentlichen Dienstes werden.

5.     Wenn nein, warum befindet sich der Passus zur österreichischen Staatsbürgerschaft überhaupt im Vertragsmuster Zl. 80600.0020/1-A1.3/2004?

6.     Wer ist der Verfasser des Vertragsmusters Zl. 80600.0020/1-A1.3/2004?

7.     Ist für ein Dienstverhältnis zwischen Abgeordneten zum Nationalrat und parlamentarischen Mitarbeitern zwingend ein Vertrag im Wortlaut des Vertragsmusters Zl. 80600.0020/1-A1.3/2004 vorgesehen oder sind eben auch Abweichungen, wie zB die thematisierte andersstaatliche Zugehörigkeit möglich?