9/JPR XXV. GP
Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Winter
an die Präsidentin des Nationalrates betreffend „Kostenersatz für Printmedien“
Im Zusammenhang mit der Abrechnung der Abgeordnetenspesen zeigt sich in der Praxis, dass Tageszeitungen wie zB die PRESSE nicht kostenersatzfähig sind.
Andererseits ist es jedoch auch so, dass sich die Abgeordneten über die Medien iB eben Printmedien umfassend zu Sachthemen informieren und es daher nicht verständlich ist, dass Zeitungen nicht kostenersatzfähig sein sollen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterzeichnende Abgeordnete an die Präsidentin des Nationalrates folgende
Anfrage
1. Warum sind Printmedien von der Vergütung über einen Antrag gemäß §10 Bundesbezügegesetz als Aufwendung, die durch die Ausübung des Mandates entstehen ausgenommen?