12/JPR XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Auskunftsverweigerung durch Finanz- und Kulturministerium

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit Monaten weigern sich Mitglieder der Bundesregierung, parlamentarische Anfragen hinsichtlich der Vorgänge in den Aufsichtsräten der Bundestheater-Holding, des Burgtheaters sowie der Staats- und der Volksoper zu beantworten – und dies, obwohl die angesprochenen Ministerien VertreterInnen in die Aufsichtsräte dieser Institutionen entsenden und § 13 Abs 6 BThOG eine Auskunftsverpflichtung explizit festschreibt.

Einem Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger zufolge ist davon auszugehen, dass „alles, was Gegenstand der Auskunftsverpflichtung der Aufsichtsräte gemäß § 13 Abs 6 BThOG ist, auch der ‚Interpellationspflicht‘ des zuständigen Bundesministers unterliegt“ (Gutachten Öhlinger vom 24.06.2014). Datenschutzgründe mögen die Auskunftsverpflichtung einschränken, „[m]it diesem Argument lässt sich jedoch nicht eine pauschale Ablehnung der Antwort […] begründen“ (ebd.). Und ebenso wenig lässt sich aus § 13 Abs 6 BThOG ableiten, „dass […] keine Verpflichtung ‚zur Offenlegung von schriftlichen Berichten beziehungsweise Teilen daraus‘“ (ebd.) bestehe – mit diesem Argument hat das Kulturministerium die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen vom Februar 2014 verweigert (843 AB/XXV. GP).

Ebenso wie Prof. Öhlinger vertritt auch der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst des Parlamentes die Auffassung, „dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, diese Bestimmung [Anm.: § 13 Abs 6 BThOG] einschränkend zu interpretieren, und dass davon auszugehen ist, dass der zuständige bzw. entsendende Bundesminister zur Einholung von Auskünften verpflichtet ist“ (Gutachten des RLW-Dienstes vom 08.07.2014). 

Laut Protokoll der Präsidialkonferenz vom 14.11.2014 besteht Einvernehmen darüber, „dass das zuständige Mitglied der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Hinblick auf Beschlüsse der in leg. cit. genannten Aufsichtsräte grundsätzlich verpflichtet ist“. Dies haben Sie den Ministerien auch am 20. November 2014 mitgeteilt, wie wir einer Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen (2556/AB, XXV. GP) entnehmen.

All diese Argumente haben die betroffenen Bundesminister aber nicht davon abgehalten, das Interpellationsrecht des Nationalrates weiterhin zu missachten, zuletzt in einer Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen vom 05.12.2014. Aus Sicht der unterfertigenden Abgeordneten sind Klarstellungen von Ihrer Seite in höchstem Maße angezeigt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Schritte werden Sie setzen, um dem Interpellationsrecht im Zusammenhang mit den Anfragen zu den Protokollen der Bundestheater zum Durchbruch zu verhelfen?

2)    Welche Argumente rechtfertigen die Missachtung der Interpellationsrechte des Nationalrates durch den Bundesminister für Finanzen und den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien nach der von der Präsidiale abgesegneten Rechtsauffassung des parlamentarischen Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes und des Verfassungsdienstes im BKA?

3)    Was genau war der Inhalt des Briefes, den Sie am 20.11.2014 in dieser Angelegenheit an die Mitglieder der Bundesregierung geschickt haben?

4)    Haben Sie mit dem Bundesminister für Finanzen oder dem Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien in dieser Angelegenheit gesprochen?

5)    Was waren die Resultate dieser Gespräche?

6)    Welche Schritte werden Sie setzen, sollten der Bundesminister für Finanzen und den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien die Interpellationsrechte des Nationalrates in Fragen der Bundestheater weiterhin missachten?