16/JPR XXV. GP

Eingelangt am 29.05.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Obfrau des Umweltausschusses

betreffend Auszugsweise Darstellung Hearing Umweltausschuss 5.5.2015

 

Im Rahmen des Umweltausschusses am 5.5.2015 hat ein Hearing zu Österreichs Mitgliedschaft bei EURATOM und möglicher Ausstiegsszenarien aus dem EURATOM-Vertrag stattgefunden.

Als Experten fungierten

Die Inhalte des Hearings waren durchwegs komplex:

Kernfrage war, ob ein Austritt Österreichs aus EURATOM möglich sei und wenn ja, unter welchen Umständen dies von statten gehen zu hätte. Weiters, ob ein Austritt aus EURATOM - durch Art. 106a EAGV in Verbindung mit Art. 50 EUV - möglich sei, ohne gleichzeitig aus der Europäischen Union (EU) auszutreten.


 

§ 39 GOG-NR (Geschäftsordnungsgesetz 1975) lautet:

 (1) Der Präsident des Nationalrates veranlaßt die Verlautbarungen über die Tätigkeit der Ausschüsse. Die Ausschüsse können der Parlamentsdirektion jedoch auch vom Obmann und einem Schriftführer gefertigte Texte (Kommuniqués) zur Veröffentlichung übergeben.

(2) Der Obmann eines Ausschusses kann bei Vorliegen besonderer Umstände den Präsidenten ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen, die unmittelbar nach ihrer Fertigstellung dem Amtlichen Protokoll der Sitzung beizufügen ist. In eine solche Verhandlungsschrift sind insbesondere auch von Sitzungsteilnehmern schriftlich übergebene Erklärungen aufzunehmen.

(3) Auf Beschluß des Ausschusses veranlaßt der Präsident die Veröffentlichung einer solchen Verhandlungsschrift.

Beim vorangegangen Hearing im Rahmen des Umweltausschusses am 26.6.2014 zur „Aarhus Konvention“ wurde den Ausschussmitgliedern kurze Zeit nach dem Ausschuss eine auszugsweise Darstellung übermittelt.

Für das Hearing vom 5.5.2015 liegt bis heute keine auszugsweise Darstellung vor.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Obfrau des Umweltausschusses folgende

Anfrage

  1. Haben Sie in Ihrer Funktion als Obfrau des Umweltausschusses eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen des o.g. Hearings gemäß § 39 Abs. 2 GOG-NR veranlasst?
  2. Wenn ja, warum liegt die auszugsweise Darstellung bis dato nicht vor?
  3. Wenn nein, aus welchen Gründen haben Sie die Veranlassung unterlassen?
  4. Wenn nein, werden Sie sich in Ihrer Funktion als Ausschussobfrau darum kümmern, dass den Ausschussmitgliedern ersatzweise eine schriftliche Unterlage der Stellungnahmen der im Hearing beigezogenen Experten übermittelt wird?