25/JPR XXV. GP
Eingelangt am 16.03.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Präsidentin des Nationalrates
betreffend Erkrankung eines Parlament-Mitarbeiters an Tuberkulose
Am Freitag den 11. März 2016 bekam ich während der Präsidialsitzung vom stellvertretenden Klubdirektor des freiheitlichen Parlamentsklubs um 9:57 Uhr eine SMS mit folgendem Inhalt: "Habe gerade erfahren, dass ein Hausmitarbeiter schon seit mehreren Tagen offene Tuberkulose hat Arbeitet auch im Sitzungssaal bei den Plenartagen. Ob das die Präsidentin weiß? Wird das Haus informiert?"
Daraufhin habe ich Sie, Frau Präsident gefragt, ob dies bestätigt ist. Sowohl der Parlamentsdirektor, wie auch Sie haben dies verneint aber zugesichert, dieser Frage nachzugehen.
Um 14:35 Uhr kamen dann die offizielle Bestätigung und die Information an alle Mitarbeiter und Mandatare.
Nach dem Tuberkulosegesetz muss innerhalb von drei Tagen nach der Diagnose die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde informieret werden, welche in weiterer Folge das Umfeld zu informieren und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten hat.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende
Anfrage
Wann genau wurde das österreichische Parlament erstmals über die Tatsache, dass ein Mitarbeiter an TBC erkrankt ist, informiert?
Von wem genau wurde das österreichische Parlament erstmals über die Tatsache, dass ein Mitarbeiter an TBC erkrankt ist, informiert?
Auf welchem Weg wurde das Parlament über den Erkrankungsfall informiert?
Wer genau hat als erstes die Information über die Erkrankung im Haus entgegengenommen?