27/JPR XXV. GP

Eingelangt am 01.06.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Abrechnung der Bezüge von parlamentarischen Mitarbeiter_innen

 

§ 8 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelt die Bezugsabrechnung für parlamentarische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Demnach kann ein Wirtschaftstreuhänder mit der Prüfung der Voraussetzungen für den Vergütungsanspruch und mit der Durchführung der Sozialversicherungs- und Steuerberechnung beauftragt werden.

Von dieser gesetzlichen Möglichkeit des Outsourcings macht das Parlament Gebrauch.

Im Gegensatz dazu ist die Abrechnung von Bezügen der Nationalratsabgeordneten nicht an externe Leistungserbringer ausgelagert. Auf welcher sachlichen Grundlage dieselbe Tätigkeit, nämlich Personalverrechnung, einmal als Auftrag an Externe vergeben wird und ein anderes Mal im Haus bleibt, erschließt sich nicht. Es stellt sich die Frage, warum die Personalabrechnungsstelle im Parlament nicht auch die Abrechnungen für die parlamentarischen Mitarbeiter durchführen kann und ob die Stelle derzeit noch Potential für diese zusätzliche Aufgabe hätte.

Momentan ist die Kanzlei Hübner & Hübner mit der Aufgabe der Abrechnung der Gehälter der parlamentarischen Mitarbeiter beauftragt. Es soll geprüft werden, warum Aufträge ausgelagert werden, nach welchen vergaberechtlichen Kriterien das geschieht und warum nicht die hausinterne Abrechnungsstelle damit beauftragt wird.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wann wurde Hübner & Hübner mit der Aufgabe der Abrechnung der Bezüge der parlamentarischen Mitarbeiter betraut?

2.    War vor Hübner & Hübner eine andere Kanzlei mit dieser Aufgabe betraut?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Wann wurde diese Leistung zuletzt ausgeschrieben?

5.    Für wie lange wurde diese Leistung ausgeschrieben?

6.    Welche Alternativen zur Abrechnung durch eine Wirtschaftstreuhandkanzlei wurden geprüft?

7.    Zu welchen Ergebnissen kam die Prüfung der Alternativen?

8.    Wenn diese Leistung nicht auf bestimmte Zeit vergeben worden ist, was spricht gegen eine Neuausschreibung der Leistung?

9.    Wie hoch sind die Kosten, die das Parlament für diese Leistung an Hübner & Hübner entrichtet, gewesen? (aufgeschlüsselt nach Jahren seit Leistungsbeginn)

10. Nach welcher Systematik erfolgt die Abrechnung der Leistungen von Hübner & Hübner gegenüber dem Parlament (zum Beispiel pauschal, je Abrechnungseinheit)?

11. Falls vor Hübner & Hübner eine andere Kanzlei mit dieser Aufgabe betraut war, wie hoch waren die Kosten für das Parlament für die Übernahme dieser Leistung? (aufgeschlüsselt nach Jahren für jede Kanzlei)

12. Wie wird die Marktkonformität der von Hübner & Hübner verrechneten Kosten geprüft?

13. Welche Gründe sprechen gegen die Übernahme dieser Leistung durch die Personalabrechnungsstelle des Parlaments?

14. Warum erscheint es als sinnvoll, die Abrechnung der Gehälter der parlamentarischen Mitarbeiter nach außen zu vergeben?

15. Warum erscheint es nicht als sinnvoll, die Abrechnung der Bezüge der Abgeordneten nach außen zu vergeben?

16. Wie viele Vollzeitäquivalente an zusätzlichen Mitarbeitenden würde das Parlament benötigen, um die Personaladministration und -abrechnung für die parlamentarischen Mitarbeiter selbst zu bewerkstelligen?