29/JPR XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Bezügegesetz

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7. 2016) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

2)    Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7..2016) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

 

3)    Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit  (1.7..2016) diesen Ruhebezug?

 

4)    Sind  diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?

 

5)    Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge in Ihrem Bereich

a) im Jahr 2013

b) im Jahr 2014

c) im Jahr 2015   und

d) wie hoch war die Zahl der BezieherInnen jeweils in diesen Jahren?

 

6)    Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge in Ihrem Bereich

a) im Jahr 2013

b) im Jahr 2014

c) im Jahr 2015   und

d) wie hoch war die Zahl der BezieherInnen jeweils in diesen Jahren?

7)    Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG)

a) im Jahr 2013

b) im Jahr 2014

c) im Jahr 2015   für Ihren Bereich?

 

8)    Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44 n BezG)

a) im Jahr 2013

b) im Jahr 2014

c) im Jahr 2015   ?

 

9)    Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(2) BezG geleistet haben,

a) im Jahr 2013

b) im Jahr 2014

c) im Jahr 2015?

 

10)  Wie viele Personen konnten

a) im Jahr 2013

b) im Jahr 2014

c) im Jahr 2015  

einen Anspruch auf Fortzahlung nach § 14 (2) BezG geltend machen?

 

11)  Wie viele Personen konnten

a) im Jahr 2013

b) im Jahr 2014

c) im Jahr 2015  

sonst noch nach § 14 (3 ff.) einen Anspruch auf Fortzahlung geltend machen?

 

12)  Wie viele Ruhe – bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum Stichtag 1.7.2016  über dem Brutto von 4.000 Euro  (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?