32/JPR XXV. GP

Eingelangt am 10.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Ex-Bundeskanzler Werner Faymann im Zukunftsfonds

BEGRÜNDUNG

 

In einer Anfragebeantwortung des Bundeskanzlers (8992/AB) heißt es: „Für die Unterstützung der Tätigkeit von Bundeskanzler a.D. Faymann wurde dem Zukunftsfonds mit Rahmenvertrag eine Förderung gewährt (€ 62.500 für das Jahr 2016), die auch entsprechende Lohnkosten für Assistenzpersonal abdeckt. Hinsichtlich der Tätigkeit von Bundeskanzler a.D. Faymann wird die Verantwortung der obersten Organe durch die entsprechenden Regelungen des ZukunftsfondsG definiert.“

Ex-Bundeskanzler Faymann ist Mitglied des Kuratoriums, dem laut Zukunftsfonds-Gesetz[1] folgende Aufgabenbereiche obliegen:

1.    Wahl des Vorsitzenden (§ 6 Abs. 3) und eines stellvertretenden Vorsitzenden;

2.    Erlassung der Geschäftsordnung des Zukunftsfonds

3.    Erlassung von Richtlinien über die Gewährung von Leistungen gemäß § 2 Z 1;

4.    Beschlussfassung über die Gewährung von Leistungen gemäß § 2 Z 1;

5.    Grundsätzliche Entscheidungen und Bevollmächtigungen des Generalsekretärs im Hinblick auf die vom Versöhnungsfonds übernommenen Aufgaben gemäß § 2 Z 2;

6.    Beschlussfassung über die Finanzordnung;

7.    Kontrolle über die widmungsgemäße Verwendung des Fondsvermögens;

8.    Genehmigung des Rechnungsabschlusses;

9.    Kontakt und Kooperation mit anderen Einrichtungen im In- und Ausland;

10. Auflösung des Zukunftsfonds;

11. Bestellung des Generalsekretärs auf Vorschlag des Bundeskanzlers, Abberufung des Generalsekretärs;

12. Bestellung von zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern des Projektförderungsbeirates (§ 8).

 

Von den hier erfassten Aufgabengebieten sind im Moment nur die Punkte 7., 8. und 9. aktuell.

Der 2005 eingerichtete Zukunftsfonds ist ein verzehrender Fonds, dessen Mittel bis 2018 erschöpft sein werden, sofern die Republik sich nicht dazu entschließt, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, um den Fonds aufzustocken zu können. Es ist daher von der bestehenden Gesetzeslage auszugehen, wonach aufgrund der auslaufenden Ressourcen die Aufgabengebiete des Fonds in der verbleibenden Zeit kaum zunehmen werden. Auch ist nicht mit einem eklatanten Anstieg an notwendigen Kontaktaufnahmen im In- und Ausland zu rechnen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was konkret sind die Aufgabengebiete von Bundeskanzler a.D. Werner Faymann im Kuratorium, die eine zusätzliche Förderung von 62.500.- für das laufende Jahr notwendig gemacht haben?

2)    Nimmt Bundeskanzler a.D. Werner Faymann Aufgaben wahr, die vom bisherigen Kuratorium nicht erfüllt werden konnten? Falls ja: Welche sind das?

3)    Wie viel Personal wird Herrn Bundeskanzler a.D. Werner Faymann mit welchen konkreten Aufgaben zur Verfügung stehen?

4)    Derzeit werden auf der Website des Zukunftsfonds neben dem Generalsekretär eine Büroleitung und zwei Assistenzkräfte als Personalstand angeführt. Hat sich der Personalstand des Zukunftsfonds seit dem Eintritt von Werner Faymann in das Kuratorium verändert bzw. wird er sich in naher Zukunft verändern? Falls ja: in welchem Ausmaß?



[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004422