33/JPR XXV. GP

Eingelangt am 13.10.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Veranstaltungen der Präsidenten im Parlament

Am Freitag, den 7. Oktober 2016, fand in den Räumlichkeiten des Parlaments eine Tagung der Young European People's Party (YEPP) statt. Dabei stand ihnen unter anderem der Bundesratssitzungssaal und der Plenarsaal des Nationalrates zur Verfügung. Die YEPP ist die Jugendorganisation der Europäischen Volkspartei, zu ihren Mitgliedern gehört auch die Junge ÖVP (JVP). Das Parlament kann grundsätzlich nicht von außenstehenden Personen, Gruppen oder Firmen für Veranstaltungen oder Tagungen gemietet werden. Dies wurde beispielsweise auch der Bundesschülervertretung mitgeteilt, als sie das Österreichische SchülerInnenparlament 2016 im Sitzungssaal des Nationalrates abhalten wollten. Sie mussten ins Wiener Rathaus ausweichen.

Die parlamentarischen Klubs haben die Möglichkeit einzelne Räume im Parlament zu buchen. Die Sitzungssäle von Nationalrat und Bundesrat können allerdings auch von den Klubs nicht gebucht werden. Die Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates können Veranstaltungen im gesamten Gebäude durchführen und dafür auch Mit-Veranstalter einladen. Offensichtlich stehen ihnen dabei auch die Sitzungssäle zur Verfügung. Die Parlamentsdirektion erteilte die Auskunft, dass diese YEPP Tagung über den Zweiten Präsidenten des Nationalrates Karlheinz Kopf (ÖVP) eingehängt wurde.

Es erscheint etwas befremdlich, dass einzelne politische Organisationen bzw. Parteien durch einen guten Draht zu einem der Präsidenten des Nationalrates ihre Tagungen in den Sitzungssälen des Nationalrates und Bundesrates abhalten können, insbesondere wenn zugleich Organisationen wie der Bundesschülervertretung der Zugang verwehrt wird.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.    Welche Veranstaltungen in der XXV. Gesetzgebungsperiode fanden über die Präsidentin des Nationalrates (zuerst Barbara Prammer und folgend Doris Bures) in den Räumlichkeiten des Parlaments statt? Bitte um Auflistung des Datums, des Titels der Veranstaltung, eventueller Mit-Veranstalter und welche Räumlichkeiten genutzt wurden.

2.    Welche Veranstaltungen in der XXV. Gesetzgebungsperiode fanden über den Zweiten Präsidenten des Nationalrates (Karlheinz Kopf) in den Räumlichkeiten des Parlaments statt? Bitte um Auflistung des Datums, des Titels der Veranstaltung, eventueller Mit-Veranstalter und welche Räumlichkeiten genutzt wurden.

3.    Welche Veranstaltungen in der XXV. Gesetzgebungsperiode fanden über den Dritten Präsidenten des Nationalrates (Norbert Hofer) in den Räumlichkeiten des Parlaments statt? Bitte um Auflistung des Datums, des Titels der Veranstaltung, eventueller Mit-Veranstalter und welche Räumlichkeiten genutzt wurden.

4.    Welche Veranstaltungen fanden seit 2013 über die jeweiligen Präsident_innen des Bundesrates in den Räumlichkeiten des Parlaments statt? Bitte um Auflistung des/der ausrichtenden Präsidenten/in, des Datums, des Titels der Veranstaltung, eventueller Mit-Veranstalter und welche Räumlichkeiten genutzt wurden.

5.    Wer übernahm die Kosten, die für die Veranstaltungen aus Fragen 1-4, entstanden?

6.    Kann die Parlamentsdirektion auch von sich aus Veranstaltungen in den Parlamentsräumlichkeiten abhalten?

a.    Wenn ja, welche haben seit 2013 stattgefunden? Bitte um Auflistung des Datums, des Titels der Veranstaltung, eventueller Mit-Veranstalter und welche Räumlichkeiten genutzt wurden.

7.    Existieren schriftlich festgehaltene Kriterien dafür, welche Art von Veranstaltungen ausgerichtet werden dürfen und von wem?

a.    Wenn ja, wie lauten diese? Und wer überprüft deren Einhaltung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Aus welchem Grund wurde der Bundesschülervertretung verwehrt das Österreichische SchülerInnenparlament 2016 in den Räumlichkeiten des Parlaments abzuhalten?

9.    Sollten Ihrer Meinung nach die Sitzungssäle des Nationalrates und des Bundesrates für Parteiveranstaltungen bzw. Veranstaltungen von parteipolitischen Organisationen verwendet werden dürfen?