38/JPR XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

an die erste Präsidentin des Nationalrats

 

betreffend Lehrlingsparlament zum Thema „Hate Speech“

 

Auf Ihre Einladung fand am 10. und 11. November das zweite Mal das Lehrlingsparlament statt. Laut der OTS0057 waren aus ganz Österreich und den verschiedensten Unternehmenssparten Lehrlinge angekündigt und übernahmen dabei die Rolle eines Abgeordneten zum Nationalrat. Das Debattenthema war ‚Hate-Speech’, zur Unterstützung sollten Themenexperten der Staatsanwaltschaft Wien und des Mauthausen Komitees anwesend gewesen sein. Zum wiederholten Male wurde ein höchst komplexes und ideologisch schwer umstrittenes Thema ausgewählt, bei dem eine hohe verfassungsrechtliche Expertise notwendig ist um die Tragweite als Ganzes zu erfassen. Was sind Grundrechte, wie sind sie ausgestaltet, was sind Grundrechtsvorbehalte, was bedeutet eine Einführung eines Straftatbestandes für Meinungsfreiheit, wer bestimmt was ‚Hate-Speech’ ist, um nur einige Beispiele zu nennen. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit (Themenwahl „Verschärfung des Verhetzungsparagraphen“) liegt der Schluss nahe, dass Ergebnisse des Lehrlingsparlaments dazu missbraucht werden um medial Stimmung für ein von der SPÖ gepushtes Thema zu machen oder sogar gezielt Meinungsmache gegen bestimmte politische Mitbewerber zu betreiben, die mit diesen speziellen, ausgewählten Themen gerne von der SPÖ in Verbindung gebracht werden. Diese Art von Manipulation wirkt umso schwerer, wenn Jugendliche dafür missbraucht werden und sie im „Herzen der Demokratie“, nämlich im Parlament geschieht.

Es sollte sichergestellt werden, dass nur Themen gewählt werden, die jeglichen Verdacht auf Missbrauch des Lehrlingsparlaments um Stimmungsmache gegen einzelne Parteien auszuräumen. Die bisherige Vorgangsweise ist unbefriedigend.

Der Verhetzungsparagraph an sich ist schon ein kontroverses Thema, wo sich selbst Verfassungsexperten nicht einig sind, wann Meinungsfreiheit endet und Verhetzung anfängt. Außerdem wurden die Schlussstatements einiger Abgeordneter dafür missbraucht um gezielt andere Parlamentsparteien zu attackieren. Auch beim Thema ‚Hate-Speech’ liegt wieder der Verdacht nahe, dass dieses Thema speziell ausgesucht wurde und Jugendlichen zur Bearbeitung vorgelegt um eine entsprechende Verschärfung anzupeilen und das bei einem so strittigen und kontroversen Thema wie diesem.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die erste Präsidentin des Nationalrats nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Lehrlinge haben am Lehrlingsparlament teilgenommen?

 

2.    Aus welchen Betrieben stammen diese Lehrlinge?

 

3.    Wie kam es zur Themenfindung?

 

4.    Waren damit Kosten verbunden?

 

5.    Wenn ja, in welcher Höhe?

 

6.    Gab es mehrere Themen zur Auswahl?

 

7.    Wenn ja, aus welchem Grund hat man sich für das Thema „Hate Speech“ entschieden?

 

8.    Wie wurde entschieden, beziehungsweise wer war ausschlaggebend für die Entscheidung das Thema „Hate Speech“ zu wählen?

 

9.    Wer entscheidet welches Thema gewählt wird?

 

10. Waren Sie in den Entscheidungsprozess eingebunden?

 

11. Wie versuchten Sie sicherzustellen, dass die Bearbeitung des Debattenthemas nicht eine tendenziöse Richtung gegen einzelne Parlamentsparteien einschlug?

 

12. Weshalb wurde nicht ein fachlich passenderes Thema wie beispielsweise das Jugendschutzgesetz debattiert?