41/JPR XXV. GP

Eingelangt am 15.05.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrats


betreffend Sprachkenntnisse von österreichischen Abgeordneten zum internationalen und europäischen Austausch


Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit von österreichischen Abgeordneten bestehen auch parlamentarische "Freundschaftsgruppen" zu den Parlamenten anderer Länder. Darüber hinaus reisen Delegationen des österreichischen Parlaments immer wieder in verschiedene Länder, um sich vor Ort ein Bild zur praktischen Umsetzung politischer Anliegen zu machen. Hier sind Sprachkenntnisse und insbesondere Englischkenntnisse von großer Bedeutung.

Österreich und insbesondere die Stadt Wien ist außerdem Sitz verschiedener UN-Organisationen, des Sekretariats der OSZE, der European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) und zahlreicher weiterer internationaler Organisationen. Verschiedentlich kommt es zu politischen Kontakten von Vertretern dieser Organisationen mit Abgeordneten des österreichischen Parlaments. Besonders in der Zeit des Interregnums, als Österreich keinen Bundespräsidenten hatte, kam dem Parlament – insbesondere der Spitze des Parlaments in den Personen der Präsidenten – besondere Bedeutung in internationaler Sicht zu. Repräsentative Aufgaben auf internationalem Niveau gehörten zum Tagesgeschäft der drei Präsidenten.

Im Rahmen ihrer Spesen dürfen die Abgeordneten zum Nationalrat auch Weiterbildungskosten geltend machen, darunter ist die Weiterbildung auf dem Gebiet der Sprachkenntnisse eine von mehreren Möglichkeiten. Dies ist durchaus sinnvoll, da insbesondere Englisch mittlerweile zu einem alltäglichen Werkzeug der Kommunikation und des Austausches geworden ist. Sprachkenntnisse ermöglichen Parlamentariern, die politischen und diplomatischen Beziehungen zu Delegationen, Repräsentanten oder Organisationen anderer Länder eigenständig aufrechtzuerhalten und zu pflegen.

Im europäischen Kontext kommt Englisch als Fremdsprache noch eine weitere Bedeutung zu, da die Entwürfe von EU-Richtlinien im Entwurfsstadium in der Regel nur auf Englisch, jedenfalls nicht auf Deutsch, verfügbar sind. Zum besseren Verständnis von EU-Politik und den europapolitischen Vorgängen in den verschiedenen politischen Organen der Europäischen Union sind gute Englischkenntnisse daher heute für Politiker_innen, die in der Bundespolitik tätig sind, unvermeidlich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Freundschaftsgruppen unterhält das Parlament mit Ländern, in denen Deutsch keine Amtssprache ist? (Bitte um Auflistung und Datum des letzten Austausches)

2.    In welcher Weise werden bei der Zusammensetzung dieser Freundschaftsgruppen die Fremdsprachenkenntnisse der Abgeordneten berücksichtigt?

3.    In welcher Weise werden bei der Entscheidung über den Vorsitz in diesen Freundschaftsgruppen die Fremdsprachenkenntnisse der Abgeordneten berücksichtigt?

4.    Wie viele Reisen haben Parlamentarierdelegationen in dieser Legislaturperiode in Länder durchgeführt, in denen Deutsch keine Amtssprache ist?

a.    In welche Länder gingen diese Reisen? (Bitte um Auflistung)

5.    In welcher Weise werden bei der Zusammensetzung solcher Delegationen die Fremdsprachenkenntnisse der Reiseteilnehmer_innen berücksichtigt?

6.    In wie vielen Fällen mussten bei Reisen oder Veranstaltungen Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen in Anspruch genommen werden, weil die Englischkenntnisse der österreichischen Teilnehmer_innen nicht ausreichend waren? (Bitte um Auflistung)

7.    In wie vielen Fällen mussten bei Reisen oder Veranstaltungen Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen in Anspruch genommen werden, weil die Englischkenntnisse der Teilnehmer_innen des Partnerlandes nicht ausreichend waren, während die Englischkenntnisse der österreichischen Teilnehmer genügt hätten? (Bitte um Auflistung)

8.    In wie vielen Fällen mussten Veranstaltungen, Besuche oder Treffen abgesagt werden, weil die Englischkenntnisse der österreichischen Teilnehmer_innen nicht ausreichend waren? (Bitte um Auflistung)

9.    In wie vielen Fällen mussten Veranstaltungen, Besuche oder Treffen abgesagt werden, weil die Englischkenntnisse der Teilnehmer_innen des Partnerlandes nicht ausreichend waren? (Bitte um Auflistung)

10. Wie viele Maßnahmen von Weiterbildung auf dem Gebiet der Fremdsprachenkenntnisse haben Abgeordnete im Rahmen ihrer Spesen nach § 10 BBezG geltend gemacht?

a.    Um welche Sprachen handelte es sich dabei? (Bitte um Auflistung)

b.    In wie vielen Fällen wurden Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse der englischen Sprache abgerechnet?