43/JPR XXV. GP
Eingelangt am 20.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Genossinnen und Genossen
an die Präsidentin des Nationalrats betreffend „Abgänge Kulturgüter ohne Verkaufserlös".
Dem Rechnungshofbericht zum Bundesrechnungsabschluss sind auf den Seiten 218-221 mehrere Abgänge von Kulturgüter aus der UG 02 „Bundesgesetzgebung" zu entnehmen, die keinen Verkaufserlös erbracht haben:
Standort |
Bezeichnung des Kulturgutes/ Sammlung Kulturgüter |
Anzahl |
Zeitpunkt Des Abgangs |
Abgang (Verkaufserlös) |
Parlamentsdirektion |
Kunstgegenstände |
1 Stück |
28.09.2016 |
0,00 |
|
Möbel |
5 Stück |
04.03.2016 |
0,00 |
|
Sitzmöbel |
21 Stück |
04.03.2016 |
0,00 |
|
|
1 Stück |
29.03.2016 |
0,00 |
ANFRAGE:
1. Wobei handelt es sich jeweils bei den einzelnen Kulturgütern/Stücken der UG 02 „Bundesgesetzgebung", für die kein Verkaufserlös erzielt werden konnte? (Bitte um
kurze Beschreibung für jedes einzelne Kulturgut)
2. Warum wurde jeweils kein Verkaufserlös erzielt? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)
3. Welchen Marktwert (in Euro) konnte dem Kulturgut vor seinem Abgang jeweils zugeschrieben werden? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)
4. In wessen Besitz sind die Kulturgüter übergegangen? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)