43/JPR XXV. GP

Eingelangt am 20.07.2017
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Anfrage

 

Der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Genossinnen und Genossen

an die Präsidentin des Nationalrats betreffend „Abgänge Kulturgüter ohne Verkaufserlös".

Dem Rechnungshofbericht zum Bundesrechnungsabschluss sind auf den Seiten 218-221 mehrere Abgänge von Kulturgüter aus der UG 02 „Bundesgesetzgebung" zu entnehmen, die keinen Verkaufserlös erbracht haben:

Standort

Bezeichnung des Kulturgutes/ Sammlung

Kulturgüter

Anzahl

Zeitpunkt

Des

Abgangs

Abgang

(Verkaufserlös)

Parlamentsdirektion

Kunstgegenstände

1 Stück

28.09.2016

0,00

 

Möbel

5 Stück

04.03.2016

0,00

 

Sitzmöbel

21 Stück

04.03.2016

0,00

 

 

1 Stück

29.03.2016

0,00

 

ANFRAGE:

1.      Wobei handelt es sich jeweils bei den einzelnen Kulturgütern/Stücken der UG 02 „Bundesgesetzgebung", für die kein Verkaufserlös erzielt werden konnte? (Bitte um

kurze Beschreibung für jedes einzelne Kulturgut)

2.      Warum wurde jeweils kein Verkaufserlös erzielt? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)

3.       Welchen Marktwert (in Euro) konnte dem Kulturgut vor seinem Abgang jeweils zugeschrieben werden? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)

4.      In wessen Besitz sind die Kulturgüter übergegangen? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)