26/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers im Bundeskanzleramt zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2014 und zum 18­Monatsprogramm des Rates für 2013/2014 (III­58 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler und der Bundesminister im Bundeskanzleramt haben dem Nationalrat am 6. März 2014 den gegenständlichen Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers im Bundeskanzleramt zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2014 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/2014 (III-58 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. Mai 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Angela Lueger die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Daniela Musiol, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Gernot Darmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. Philipp Schrangl, Elisabeth Hakel, Christoph Hagen sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers im Bundeskanzleramt zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2014 und zum 18­Monatsprogramm des Rates für 2013/2014 (III-58 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N dagegen: F, T) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N dagegen: F, T) beschlossen.

Wien, 2014 05 19

                             Mag. Andrea Kuntzl                                                          Dr. Peter Wittmann

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann