32/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Evaluierung der Anwendung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 28. September 2005, E 138-NR/XXII.GP (III-67 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Justiz hat dem Nationalrat am 14. April 2014 den gegenständlichen Bericht betreffend Evaluierung der Anwendung des Verbandsverantwortlichkeits­gesetzes aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 28. September 2005, E 138-NR/XXII.GP (III-67 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 25. Juni 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Evaluierung der Anwendung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 28. September 2005, E 138-NR/XXII.GP (III-67 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2014 06 25

                              Mag. Gisela Wurm                                                     Mag. Michaela Steinacker

                                    Schriftführerin                                                                             Obfrau