46/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-103 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien hat dem Nationalrat am 22. September 2014 die gegenständlichen Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2013 (III-103 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 4. November 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss fasste den Beschluss, gemäß § 40 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Gerhart Holzinger sowie den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Dr. Rudolf Thienel den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Angela Lueger und einleitenden Statements der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Nikolaus Scherak, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Christoph Hagen sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

 

Bei der Abstimmung wurden die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2013, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-103 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2014 11 04

                  Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich                                               Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann