47/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Gleichbehandlungsausschusses

über den 10. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2014, vorgelegt von der Bundesregierung (III-108 der Beilagen)

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 30. September 2014 den 10. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2014 (III-108 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG-NR enderledigt.

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig Dr. Ingrid Nikolay-Leitner (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft) und Mag. Sandra Konstatzky (Stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft) als Auskunftspersonen beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Philip Kucher die Abgeordneten Nurten Yilmaz, Claudia Durchschlag, Barbara Rosenkranz, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES sowie die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde der 10. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2014, vorgelegt von der Bundesregierung (III-108 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2014 11 05

                         Mag. Judith Schwentner                                                       Mag. Gisela Wurm

                                    Schriftführerin                                                                             Obfrau