48/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2012 und 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung und Frauen und vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Staatssekretärin für Verwaltung und öffentlichen Dienst für den Bundeskanzler (III-116 der Beilagen)

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie die Staatssekretärin für Verwaltung und öffentlichen Dienst für den Bundeskanzler haben dem Nationalrat am 10. Oktober 2014 den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2012 und 2013 (III‑116 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG-NR enderledigt.

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig Dr. Ingrid Nikolay-Leitner (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft) und Mag. Sandra Konstatzky (Stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft) als Auskunftspersonen beizuziehen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Karin Greiner die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Martina Diesner‑Wais, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Heinisch-Hosek, der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gemeinsame Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2012 und 2013, vorgelegt von der Bundesministerin für Bildung und Frauen und vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie von der Staatssekretärin für Verwaltung und öffentlichen Dienst für den Bundeskanzler (III-116 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2014 11 05

                         Mag. Judith Schwentner                                                       Mag. Gisela Wurm

                                    Schriftführerin                                                                             Obfrau