74/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zum EU-Arbeitsprogramm 2015 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr2015 (III-148 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres hat dem Nationalrat am 29. Jänner 2015 den gegenständlichen Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2015 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2015 (III-148 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 10. März 2015 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Reinhold Lopatka, Dr. Johannes Hübner, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Christoph Vavrik, Hannes Weninger und Dr. Andreas F. Karlsböck sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz.

 

Die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Reinhold Lopatka und Tanja Windbüchler-Souschill brachten die folgenden Ausschussfeststellungen ein:

„Der Ausschuss unterstreicht seine Unterstützung für eine stabile, friedliche und nachhaltige Lösung in der Ukraine, die nur im Verhandlungsweg erreicht werden kann. Gegenseitige Provokationen, Waffenlieferungen und ausgeweitete Sanktionen tragen nicht zur dringend notwendigen Deeskalation bei.

Angesichts der sehr angespannten Lage in der Ukraine betont der Ausschuss die Wichtigkeit einer für den Frieden engagierten gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, in der sich auch die Positionen der neutralen Mitgliedsstaaten wiederfinden.

Geopolitische Interessen dürfen nicht auf dem Rücken der ukrainischen Bevölkerung ausgetragen werden. Es muss klargestellt sein, dass die Ukraine als freier und souveräner Staat selbst über ihre politische und wirtschaftliche Zukunft entscheiden können muss. Der Außenpolitische Ausschuss regt an, dass Österreich den von der Ukraine zu bestimmenden Weg durch aktive Unterstützung etwa bei einer Verfassungs- und Verwaltungsreform, begleiten könnte. Der Ausschuss hält fest, dass eine Bündnisfreiheit aus seiner Sicht eine sinnvolle Perspektive sein kann.

Gleichzeitig plädiert der Ausschuss dafür, dass sich die österreichische Bundesregierung für die rasche Verbesserung der humanitären Notsituation in der Ukraine einsetzt.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zum EU-Arbeitsprogramm 2015 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des italienischen, lettischen und luxemburgischen Ratsvorsitzes sowie des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2015 (III-148 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, N, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Außenpolitischen Ausschuss einstimmig beschlossen.

Die vorerwähnten Ausschussfeststellungen wurden schließlich mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N) angenommen.

Wien, 2015 03 10

                       Dr. Franz-Joseph Huainigg                                                         Dr. Josef Cap

                                     Schriftführer                                                                             Obmann