95/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Angelika Schlögel in der 3. Sitzung vom 8. April 2015

 

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 29. April 2015 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Angelika Schlögel nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Die vom Ausschuss angenommenen Einwendungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind im beiliegenden Protokoll berücksichtigt.

 

Wien, 2015 04 30

                            Gabriel Obernosterer                                                               Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende


 

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Hypo-Untersuchungsausschuss

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

 

3. Sitzung/öffentlicher Teil

 

Mittwoch, 8. April 2015

Gesamtdauer der 3. Sitzung

10.27 Uhr – 22.37 Uhr

Lokal VI


 

 

Auskunftspersonen

(3. Sitzung; Mittwoch, 8. April 2015)

 

 

 

 

Mag. Angelika Schlögel, MBA

 


 

Befragung der Auskunftsperson Mag. Angelika Schlögel, MBA

Vorsitzende Doris Bures ersucht Verfahrensrichter Dr. Pilgermair, die Auskunftsperson Mag. Angelika Schlögel über ihre Rechte und Pflichten zu belehren sowie die Erstbefragung durchzuführen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Frau Mag. Schlögel, ich begrüße Sie.

Ich habe als Verfahrensrichter eine umfangreiche Belehrung über Ihre Rechte und über Ihre Pflichten voranzuschicken. Die Rechte sind nach der neuen Verfahrensordnung gegenüber der alten Verfahrensordnung gestärkt worden. Diese Belehrung trifft – bei einem Rechtsanwalt überflüssigerweise, aber wir sind daran gebunden – auch Ihre Vertrauensperson. Herr Rechtsanwalt Dr. Frad, ich bitte um Nachsicht, dass ich Sie da auch einbeziehe, weil es eben so vorgegeben ist.

Frau Mag. Schlögel! Ihre Personaldaten, die Sie in der Parlamentsdirektion bekannt gegeben haben, liegen mir vor. Haben Sie es persönlich ausgefüllt?

Mag. Angelika Schlögel, MBA: Ja.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat sich daran etwas geändert? Ist das aktuell?

Mag. Angelika Schlögel: Es ist aktuell.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Vor Ihrer Befragung muss Sie über Ihre Pflicht zur Angabe der Wahrheit und die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage belehren: Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Die Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels kann gemäß § 293 Abs. 2 des Strafgesetzbuches wie in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren auch im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Diese Belehrung wird auch im Amtlichen Protokoll festgehalten.

Zur Frage, ob eine Amtsverschwiegenheit vorliegt oder nicht, gibt es folgende Teilbelehrung. Ihre vorgesetzte Dienstbehörde ist von Ihrer Ladung und von den Themen der Befragung in Kenntnis gesetzt worden und hat keine Mitteilung gemacht, dass sie die Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Aussage für erforderlich hält.

Bereits in Ihrer schriftlichen Ladung wurden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, Kostenersatz gemäß § 59 der Verfahrensordnung zu begehren, ebenso auch darauf, dass Sie Aussageverweigerungsgründe nach § 43 der Verfahrensordnung geltend machen können. Sollte einer dieser Gründe bei einer Frage, die an Sie gerichtet wird, vorliegen, ersuche ich Sie, darauf hinzuweisen. Ein genereller Aussageverweigerungsgrund vor dem Untersuchungsausschuss kann aber nicht geltend gemacht werden.

Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, sich vor und auch während Ihrer Befragung mit dem Verfahrensanwalt, Professor Dr. Binder, zu beraten. Sie haben das Recht, Beweisstücke und Stellungnahmen vorzulegen und deren Veröffentlichung oder deren Klassifizierung zu beantragen. Darüber wird dann der Untersuchungsausschuss entscheiden.

Ihnen wird auch ein Protokoll Ihrer heutigen Befragung übermittelt werden. Binnen drei Tagen ab Übermittlung haben Sie das Recht, Einwendungen gegen Fehler der Übertragung und den Umfang der Veröffentlichung Ihrer Befragung zu erheben sowie einzelne Berichtigungen in geringfügigem Ausmaß anzuregen. Auch darüber entscheidet der Untersuchungsausschuss. Sofern innerhalb einer Woche ab Abfertigung keine Einwendungen eingelangt sind, ist eine Veröffentlichung des Protokolls zulässig. Der Untersuchungsausschuss entscheidet weiters auch über nachträgliche Einwendungen.

Sie werden auch über den Entwurf eines Ausschussberichts, eines Fraktionsberichts und einer abweichenden persönlichen Stellungnahme verständigt werden und können dazu Stellung nehmen.

Zur Frage des Ausschlusses der Öffentlichkeit habe ich Sie wie folgt zu belehren: Gemäß § 17 der Verfahrensordnung haben Sie das Recht, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen. Diese ist auszuschließen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson oder Dritter dies gebieten, wenn es zum Schutze von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen notwendig ist oder der Ausschluss im Interesse der Erlangung einer wahrheitsmäßigen Aussage erforderlich erscheint. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit entscheidet die Vorsitzende.

Sie haben als Vertrauensperson Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Frad beigezogen. Gründe für den Ausschluss des Herrn Dr. Thomas Frad gemäß § 46 Abs. 3 der Verfahrensordnung sind mir keine bekannt. Ich bitte jedoch, allfällige Einspruchsgründe mitzuteilen. Werden solche geltend gemacht? (Es erfolgt kein Einspruch.)

Vorsitzende Doris Bures: Das ist nicht der Fall.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Da das nicht der Fall ist und kein Einspruchsgrund geltend gemacht wird, mache ich darauf aufmerksam, dass Gründe für einen Ausschluss der Vertrauensperson auch noch während der Befragung vorgebracht werden können.

Die folgende Belehrung gilt sowohl Ihnen, Frau Mag. Schlögel, als Auskunftsperson, die befragt wird, als auch Ihnen, Herr Rechtsanwalt, als Vertrauensperson.

Als Vertrauensperson sind Sie, Herr Rechtsanwalt, auch über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Beweisaussage nach der Verfahrensordnung zu belehren.

Ihre Aufgabe als Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten.

Bei Verletzungen der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder an den Verfahrensanwalt wenden.

Gemäß § 59 Abs. 2 der Verfahrensordnung gebührt auch Ihnen Kostenersatz.

Jetzt kommt noch eine umfängliche Belehrung zum Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen der Stufe 1 und 2, die ich Ihnen auch erteilen muss.

Informationen im Bereich des Nationalrates sind öffentlich zugänglich, soweit es sich nicht um klassifizierte Informationen oder nicht-öffentliche Informationen handelt. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Dies gilt auch, wenn sie nicht klassifiziert sind.

Da auch klassifizierte Informationen der Stufe 1 Teil Ihrer Befragung sein werden, belehre ich Sie im erforderlichen Umfang über den Umgang mit solchen Informationen. Ihnen können solche Informationen nur vorübergehend vorgelegt oder mündlich vorgetragen werden. Sie können jedoch nicht durch den Untersuchungsausschuss in Ihren Besitz gelangen.

Ich weise Sie dementsprechend auf die Geheimhaltungsverpflichtung des Informationsordnungsgesetzes hin. Diese Verpflichtung lautet wie folgt.

Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Nur befugte Personen dürfen Zugang zu klassifizierten Informationen haben und BesitzerIn einer klassifizierten Information sein. Daher dürfen klassifizierte Informationen keinesfalls – weder schriftlich noch mündlich – an unbefugte Personen weitergegeben werden. Es muss jederzeit gewährleistet werden, dass keine unbefugte Person Zugang zu klassifizierten Informationen hat.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung besteht, solange die Klassifizierung aufrecht ist. Sie gilt auch nach der Beendigung Ihrer Befragung oder nach der Tätigkeit dieses Untersuchungsausschusses.

Auch auf Kopien, Notizen, Auszügen und Übersetzungen finden die für das jeweilige klassifizierte Originaldokument geltenden Bestimmungen Anwendung. Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden.

Jetzt kommen dazu auch Ahndungen im Falle des Verstoßes. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung kann im Untersuchungsausschuss mit einem Ordnungsruf gerügt werden.

Die Offenbarung einer nicht allgemein zugänglichen klassifizierten Information der Stufe 3 oder 4, deren Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, die öffentliche Sicherheit, die Strafrechtspflege, die umfassende Landesverteidigung, die auswärtigen Beziehungen oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzten, kann gemäß § 18 Abs. 1 des Informationsordnungsgesetzes vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Zudem habe ich Sie, Frau Magistra, an die speziellen Strafbestimmungen des § 310 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu erinnern. Einer Auskunftsperson können bei der Befragung klassifizierte Akten und Unterlagen vorgelegt werden, sofern dem nicht eine Vereinbarung mit dem Bundesminister für Justiz entgegensteht. Eine solche Vereinbarung steht aber nicht entgegen, und für die Verwendung solcher Unterlagen gilt Folgendes:

Klassifizierte Informationen der Stufe 1 können in medienöffentlicher Sitzung verwendet werden, wenn vor Beginn der Befragung ein entsprechender Antrag bei der Vorsitzenden gestellt wurde und diese die Verwendung gestattet hat. Andernfalls erfolgt die Verwendung auf eigene Verantwortung.

Klassifizierte Informationen der Stufe 2 oder höher können nur in vertraulicher oder geheimer Sitzung verwendet werden. Eine beabsichtigte Verwendung ist der Frau Vorsitzenden rechtzeitig mitzuteilen. Sie dürfen auch keine Notizen, Kopien oder Abschriften über solche Informationen anfertigen.

Damit ist die Belehrung abgeschlossen, und es folgt nur noch die eine kurze, dass Sie als Auskunftsperson das Recht haben, eine einleitende Stellungnahme abzugeben und sich aus Ihrer Sicht zum Fragenkomplex zu äußern. Diese Stellungnahme soll 20 Minuten nicht überschreiten.

Wollen Sie, Frau Mag. Schlögel, von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, danke. Ich möchte von diesem Recht nicht Gebrauch machen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Dann führe ich nun im Auftrag der Frau Vorsitzenden die Erstbefragung, die in der Verfahrensordnung vorgesehen ist, durch.

Frau Mag. Schlögel! Ich würde gerne mit der Eingangssituation beginnen, die Sie angetroffen haben, als Sie diese Funktion als Staatskommissärin übernommen haben. Wenn Sie uns vielleicht zuerst die Situation vor Ort in der Bank schildern, als Sie übernommen haben.

Mag. Angelika Schlögel: Als ich im Juli 2007 bestellt worden bin, war, glaube ich, meine erste Sitzung Ende Juli eine Aufsichtsratssitzung. Das war die Zeit, als eigentlich die BayernLB bereits als Mehrheitseigentümer – kurz davor also waren die Signing-Verhandlungen, das Closing war im Oktober. Damals war noch Berlin Vorstandsvorsitzender.

Ich habe von der FMA gewusst – es gibt ein Erstgespräch in der FMA, wenn man bestellt wird, da wurde mir auch das gesagt –, was die Situation der Bank ist und dass es diese Probleme mit den Swap-Geschäften[i] gegeben hat. (Ruf: Lauter, bitte! – Verfahrensrichter Pilgermair: Am besten ist, Sie nehmen das Mikrophon ganz nahe und nehmen in etwa meine Lautstärke!)

Das war die Situation, die die FMA im Zusammenhang mit den Swap-Geschäften[ii] geschildert hat, die aber damals sozusagen schon bereinigt waren. Es war klar, dass es jetzt den neuen Eigentümer gibt, und es wurde auch ein Prüfbericht von der Oesterreichischen Nationalbank, die zuvor eine Vor-Ort-Prüfung gemacht hatte, im Aufsichtsrat kurz präsentiert. Es ist ja so, dass der Staatskommissär solche Prüfberichte nicht von der Nationalbank oder der Aufsichtsbehörde bekommt, aber im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen können diese auch Thema sein.

Es waren einige Probleme bekannt, auch aus den Berichten der Bankprüfer, also des Wirtschaftsprüfers, der den Jahresabschluss gemacht hatte. Diese Probleme wurden dann im Juli oder im Herbst auch thematisiert, und von der Bank wurde mit der Aufarbeitung begonnen. Ich glaube mich zu erinnern, dass die Interne Revision damit beauftragt wurde, den Prozess der Bereinigung zu überwachen. Es war also bekannt, dass es Probleme unterschiedlicher Natur gibt und dass man damit beginnt, diese jetzt abzuarbeiten.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wie war die Kommunikation mit der Bank am Anfang, und wie hat sie sich entwickelt?

Mag. Angelika Schlögel: Die Kommunikation der Bank ist so: Vor den Sitzungen kommt die Einladung, man bekommt die Sitzungsunterlagen, man bekommt die gleichen Sitzungsunterlagen wie die Aufsichtsräte. Es gibt auch Tischvorlagen, um dem Aufsichtsrat oftmals einfach aktuellere Daten zu präsentieren.

Die Kommunikation mit der Bank war auch so: Wenn man vorab irgendetwas Organisatorisches klären musste oder wenn man eine Frage hatte, dann konnte man sich auch jederzeit an die Bank wenden. Sonst war man einfach bei der Sitzung dabei und ...

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ist die Bank außerhalb von Sitzungen an Sie herangetreten und hat Sie um Ihre Meinung gefragt?

Mag. Angelika Schlögel: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: War das umgekehrt der Fall? Haben Sie außerhalb von Sitzungen etwas von der Bank gewollt? – An Informationen zum Beispiel oder was immer, an Unterlagen.

Mag. Angelika Schlögel: Ja, das kann vorkommen, wenn sich zum Beispiel aus den Unterlagen Fragen ergeben, wo man einfach im Vorfeld noch einmal nachfragt oder im Nachhang noch einmal irgendetwas näher erfragt.

Oder es kommt zum Beispiel vor – es ist selten, aber es kommt vor –, dass weder Staatskommissär noch Stellvertreter in eine Sitzung gehen können, wenn sie kurzfristig anberaumt ist oder wenn es Terminkollisionen gibt. Dann war es auch so, dass man in der Bank angerufen hat. Man hat die Tagesordnung gekannt, man hat die Unterlagen gekannt und dann noch einmal auch telefonisch geklärt: Was waren die wesentlichen Sitzungsergebnisse? Hat es Abweichungen von der Tagesordnung gegeben? – Also in diesen Fällen hat man mit der Bank Kontakt gehabt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat sich die Belastung, die diese Tätigkeit als Staatskommissärin für Sie bedeutet hat, im Laufe der Zeit verändert?

Mag. Angelika Schlögel: Ja, das hat sich schon stark verändert. Es war von Anfang an eine sehr zeitaufwändige Tätigkeit, weil die Bank sehr viele Sitzungen hatte und man ja bemüht war, möglichst auch an allen teilzunehmen; die Vorbereitung, die Nachbereitung. In den fünf Jahren meiner Funktionsperiode waren es an Sitzungen – ich kann es jetzt nur ungefähr schätzen – am Anfang vielleicht 20 bis 30 im Jahr, zum Schluss 40 im Jahr. Es waren also wirklich zahlreiche Sitzungen, die auch lang gedauert haben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ist Ihrer Einschätzung nach das Entgelt für diese Tätigkeit ein angemessenes oder ein zu geringes gewesen?

Mag. Angelika Schlögel: Das Entgelt hat dem Aufwand entsprechend angemessen zu sein; so steht es im Gesetz. Aber ich glaube, da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn man es auf einen Stundenlohn herunterbrechen würde, wäre es recht wenig, ja.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Die nächste Frage geht zur Kommunikation mit der Hierarchie, zur FMA hin. Wie hat diese Kommunikation ausgeschaut? Sie haben informiert? (Auskunftsperson Schlögel: Ja!) Sind Sie umgekehrt auch von der FMA über alles informiert worden, was für die Bank von Bedeutung war?

Mag. Angelika Schlögel: Die Aufgabe, die Funktion ist ja im BWG geregelt. Aber es gibt zusätzlich eine Richtlinie der FMA, die auch die Aufgaben, die Rechte und Pflichten des Staatskommissärs näher ausführt. Da ist auch vorgesehen, wie die Kommunikation läuft, zum einen vom Staatskommissär zur FMA und umgekehrt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich wollte eigentlich mehr das Faktische wissen, wie es tatsächlich abgelaufen ist. Und zwar vorerst einmal weniger von Ihnen zur FMA, sondern von der FMA her zu Ihnen.

Mag. Angelika Schlögel: Es ist auch tatsächlich eigentlich so abgelaufen, wie es in der Richtlinie steht, weil die Richtlinie ja auch eine Weisung an mich ist, die ich natürlich befolgt habe. Vor der Sitzung kann man sich natürlich mit der FMA zu Sitzungsunterlagen austauschen, und das habe ich auch regelmäßig gemacht. Sie bekommt teilweise auch vorab Informationen. Umgekehrt bekommt man Informationen zu wesentlichen Aufsichtsmaßnahmen, wie etwa dann, wenn Ermittlungsverfahren eingeleitet werden oder wenn ein Bescheid erlassen wird.

Sonst ist es eher so, dass der Staatskommissär eine von vielen Informationsquellen ist, aber die FMA die Maßnahmen, die sie aufgrund der verschiedenen Informationsquellen für erforderlich hält, dann nicht sozusagen mit dem Staatskommissär „rückabbespricht“. Sie fragt vielleicht einmal nach, wenn irgendetwas noch unklar ist, trifft aber dann ihre behördlichen Maßnahmen unabhängig vom Staatskommissär.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Gibt es Information ex post? Oder nicht?

Mag. Angelika Schlögel: Also zu diesen aufgezählten Dingen wie: sie hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, oder sie hat einen Bescheid erlassen. Aber das sind eigentlich recht formale Schritte. Die FMA hat ja viel mehr Möglichkeiten. Wenn Geschäftsleiter zu Managementgesprächen eingeladen werden und so weiter, erfährt man das nicht. Das erfährt man vielleicht, wenn man dann vor der nächsten Sitzung wieder bei der FMA zu bestimmten Themen etwas nachfragt, dann ergibt sich das natürlich im Gespräch. Aber es ist jetzt nicht formal so, dass jeder Schritt, den die FMA dann setzt, auch dem Staatskommissär mitgeteilt wird.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Inhaltlich interessante Berichte von auswärtigen Beratern oder Prüfern, hat man Sie damit regelmäßig versorgt?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, das ist so nicht vorgesehen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Aber wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, solche Informationen als Staatskommissärin zu bekommen und zu wissen, was sich abspielt, dass man ein vollständiges Bild von der Bank hat, für die man als Staatskommissärin beauftragt ist?

Mag. Angelika Schlögel: Da ist die Frage, wie man die Funktion des Staatskommissärs auslegt. Das ist so vorgesehen, dass das primär eine Informationsquelle ist. Natürlich, es war mir auch wichtig, immer möglichst voll umfassend informiert zu sein, weswegen man auch den Kontakt mit der FMA sucht. Aber es ist in gewisser Weise auch eine Holschuld.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Das heißt, Sie haben es sich holen müssen?

Mag. Angelika Schlögel: Auch holen müssen. Ja, also es ist eher eine Holschuld.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht in Ihren Berichten oder als Einzelempfehlung gegeben, unabhängig von einem vorgesehenen Quartalsbericht, die nicht umgesetzt worden sind?

Mag. Angelika Schlögel: Der Staatskommissär gibt in dem Sinn auch keine Empfehlungen. Ich habe Berichte von den einzelnen Sitzungen gemacht, auch nach 2008. September 2008 wurden die Berichtspflichten geändert und es war eigentlich keine Sofortberichterstattungsbank mehr. Ich habe aber trotzdem nach jeder Sitzung berichtet und habe natürlich auf gewisse Probleme hingewiesen oder auf Diskussionen im Aufsichtsrat, die mir wesentlich erschienen, dass die Aufsicht das weiß, aber Empfehlungen ...

Meine Informationen qualitativer und quantitativer Natur fließen dann ja auch in die Datenbank ein, die die FMA mit der OeNB gemeinsam hat. Die OeNB analysiert aufgrund dieser Daten wirtschaftlich und rechtlich und die OeNB gibt der FMA Empfehlungen, aber der Staatskommissär gibt keine Empfehlungen in dem Sinn.

Ich habe vielleicht einmal reingeschrieben, das sehe ich anders oder da könnte man noch etwas nachfragen, aber sozusagen der FMA Aufsichtsmaßnahmen zu empfehlen, da würde ich meine Funktion etwas überbewerten, glaube ich.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Aus der Deutlichkeit von Aussagen, die kritischer Art sind, über den Zustand der Bank würden sich ja wohl auch Handlungsempfehlungen ableiten lassen?

Mag. Angelika Schlögel: Ja, natürlich. Es ist klar, dass, wenn die FMA einen kritischen Bericht bekommt, sie mit dem etwas macht. Die haben dann zurückgefragt beim Management, wie das ist, haben sich noch mehr Informationen liefern lassen. Das ergibt sich aus der Natur der Sache.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Weil Sie kritische Berichte sagen: Jetzt kann man den Medien entnehmen, dass Sie 2009 und auch schon 2008 durchaus kritische Berichte an die FMA geschickt haben über den Zustand, dass die Planungen der Hypo zu optimistisch seien in einem Fall und zum anderen, dass ein drastischer Anstieg der Wertberichtigungen gegeben gewesen sei.

Haben diese Berichte ein umgehendes Echo gefunden? Wie ist die zeitliche Reaktion darauf gewesen? Welche Reaktion gab es und in welchem Zeitrahmen?

Mag. Angelika Schlögel: Sie sprechen 2008 an, da hat es kritische Berichte gegeben aufgrund der recht knapp bemessenen Eigenmittel der Bank. (Verfahrensrichter Pilgermair: Ja!) Die waren natürlich noch regulatorisch in Ordnung, aber an der unteren Grenze, und da habe ich berichtet. Ich weiß, dass die FMA 2008 und 2009 Ermittlungsverfahren auch zu den Eigenmitteln eingeleitet hat, dass es Berichtspflichten gegeben hat, wo die Bank in gewissen Abständen regelmäßig an die Aufsicht berichten musste, wie sich[iii] die Eigenmittelsituation darstellt, auch in Hinblick auf ihre Bestandteile. Ich sehe da, dass da etwas getan wurde, ja.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Jetzt haben Sie das Substrat meiner Frage vertieft, aber wann ist eine Reaktion der FMA gekommen, jeweils?

Mag. Angelika Schlögel: Das kann ich nicht mehr sagen, das ist sieben, acht Jahre her. Eine Reaktion kommt ja an die Bank und nicht an mich, außer die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Aber wenn jetzt die Bank oder die Geschäftsleiter aufgefordert worden sind, ergänzende Berichte zu liefern oder ergänzende Unterlagen, dann habe ich das nicht unmittelbar erfahren.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Jetzt haben Sie sich intensiv eine ganze Periode lang und mit einem großen, wie wir hören, Zeitaufwand mit der Frage beschäftigt und sind intensiv als Staatskommissärin tätig gewesen. Da macht man sich in den Jahren dann auch ein Bild, ob das so, wie es reguliert ist, wie es organisatorisch vorgesehen ist, ob das adäquat ist oder ob das eigentlich besser und anders sein könnte und ob das nicht mehr bringen würde, wenn man eine andere Regelung hätte.

Das ist der Hintergrund für die Frage jetzt an Sie, ob es Schwächen dieser organisatorischen Regelungen gegeben hat, die Sie über die Jahre beobachtet haben und wo Sie sich gesagt haben, wenn das anders wäre, wäre es besser für die Bank und für die Volkswirtschaft?

Mag. Angelika Schlögel: Aufsichtsrechtliche, organisatorische Regelungen?

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Was immer Sie aus Ihrer Tätigkeit als Staatskommissärin beobachtet haben.

Mag. Angelika Schlögel: Da haben sich ganz andere Personen schon viele Gedanken gemacht auf Basis der Wirtschaftskrise. (Verfahrensrichter Pilgermair: Aber jetzt frage ich Sie!) – Es sind da die Regularien schon stark verändert worden. Es sind die Eigenmittelvorschriften …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Nein, jetzt nur bezogen auf den Zeitpunkt, den Sie zu beobachten hatten und wo Sie tätig waren. Nicht danach und nicht davor, weil das ja kein Beobachtungsfeld von Ihnen sein kann, aber bezogen auf die Jahre, wo Sie dort waren und wo Sie sich ja, wie zu hören ist, intensiv mit der Sache beschäftigt haben.

Mag. Angelika Schlögel: Ja, das ist kann ich jetzt so in 2 Minuten nicht beantworten, also das …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Dann versuchen Sie es einmal! Ich habe noch einige Minuten Zeit für die Erstbefragung, und das ist ein durchaus interessantes Thema.

Mag. Angelika Schlögel: Also, Sie wollen wissen, wie die Bankenaufsicht anders oder besser …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Was Sie aus Ihrem persönlichen Erfahrungswissen, aus den Erfahrungen, die Sie gemacht haben, sich manchmal gedacht haben, wenn das jetzt so oder anders geregelt wäre, könnte man Besseres tun, sowohl für die Bank als auch für die jetzt ja offensichtlich betroffene Volkswirtschaft.

Mag. Angelika Schlögel: Das betrifft vielleicht die Aufsichtsmaßnahmen oder die Möglichkeiten der Aufsicht, aber die sind mittlerweile auch gestärkt worden, und zwar schon …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Zu diesem Zeitpunkt, woran hätten Sie damals gedacht?

Mag. Angelika Schlögel: Ich glaube, dass damals am Anfang die Möglichkeit, zusätzliche Eigenmittel vorzuschreiben, relativ begrenzt möglich war. Ich müsste jetzt das BWG 2007 anschauen, aber ich glaube, dass das eher eingeschränkt und nur unter bestimmten Umständen notwendig war, und das hat sich dann auch stark verändert. Das ist ja jetzt sozusagen im Zusammenhang auch mit den anderen Aufsichtsbehörden, wo dieses Kreditinstitut tätig ist; in einem Joint Risk Assessment können die ja jetzt auch höhere Eigenmittel vorschreiben, und wurde ja dann viel später auch gemacht. Diese Sachen haben sich ja entwickelt, weil es haben ja alle gelernt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Weil Sie sagen, es haben alle gelernt. Sie haben später an einem Lessons Learned-Workshop teilgenommen. Was hat der, bezogen auf Ihre Zeitspanne als Kommissärin, gebracht?

Mag. Angelika Schlögel: Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie genau hinaus wollen. Können Sie mir die Frage noch einmal stellen, bitte?

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich entnehme einer Unterlage, dass Sie an einem Workshop zum Thema Lessons Learned teilgenommen haben. Aber die Frage ist nicht so relevant. Wir müssen uns damit nicht aufhalten.

Ich möchte Sie abschließend nur noch zu folgendem Thema fragen: Ist der Zustand der Bank für Sie wann wirklich besorgniserregend geworden?

Mag. Angelika Schlögel: 2009 mit dieser starken Erhöhung der Wertberichtigungen. Das war im Juli, da wurde man informiert in der Aufsichtsratssitzung, glaube ich, dass die Wertberichtigungen, die man budgetiert hat, schon längst aufgebraucht waren und es hat sich dann fast monatlich um hundert bis ein paar hundert Millionen erhöht. Das war ein derart massiver Anstieg, und der war natürlich besorgniserregend.

Aber auch schon 2008. Die Wertberichtigungen waren auch damals schon höher als geplant, natürlich auch im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise. Das hat ja andere Banken auch betroffen.

Verfahrensanwalt Dr. Walter Pilgermair: Was ich zuvor gemeint habe, war, dass Sie einmal Sitzungsteilnehmerin in der 39. Sitzung des Finanzmarktkomitees am 16.11.2011 im BMF gewesen sind, und dabei ging es um die Präsentation eines Positionspapiers „Lessons Learned HGAA“. Aber das ist peripher, Sie plage Sie nicht mehr damit und bedanke mich für die Möglichkeit der Erstbefragung und dass Sie Ihre Antworten gegeben haben.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Bevor ich dem ersten Fragesteller das Wort erteile, frage ich, ob es unter Berücksichtigung der vor Eingang in die Tagesordnung getroffenen Vereinbarung der Verwendung von Unterlagen der Klassifizierungsstufe 1 bei der heutigen Sitzung darüber hinaus für die jetzige Befragung Ihrerseits eingeplant ist, eine weitere, möglicherweise vertrauliche Sitzung vorzunehmen, weil Unterlagen anderer Klassifizierungsstufen geplant sind. (Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses verneinen dies.)

Wenn das nicht der Fall ist, dann erteile ich in der ersten Fragerunde Herrn Abgeordneten Podgorschek mit 5 Minuten Fragezeit für die Fraktion das Wort.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Mag. Schlögel, ich darf die Frage, die ich auch schon Ihrer Vorgängerin gestellt habe, als Eingangsfrage stellen: Haben Sie den Bericht der Griss-Kommission gelesen? Wie beurteilen Sie Ihrer Einschätzung nach diesen Bericht, vor allem im Hinblick auf den Zeitraum, in dem Sie Staatskommissärin waren?

Mag. Angelika Schlögel: Natürlich habe ich den Bericht gelesen, er ist sicher ein sachlich sehr gut aufbereiteter Bericht; so würde ich ihn bezeichnen. Er wirft auch die richtigen Fragen und Kritikpunkte auf. Aus der heutigen Perspektive ist man natürlich immer gescheiter als damals, und deswegen kann man das, retrospektiv betrachtet, vielleicht so sehen, aber ich weiß nicht, ob alle Schlüsse, die sie gezogen hat, zu diesem Zeitpunkt wirklich so zu ziehen waren.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Das werden wir herausfinden im Laufe des Ausschusses. (Auskunftsperson Schlögel: Das ist dann Ihre Aufgabe!) – So ist es.

Ihre Vorgängerin beendete ihre Tätigkeit am 30.4.2007, und da hat es ein zweimonatiges Interregnum gegeben. Was mich interessiert, ist die Phase der Übergabe und vor allem die Mitwirkung der FMA. Gab es ein Übergabegespräch zwischen Ihnen und Ihrer Vorgängerin?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, da gab es kein Übergangsgespräch, da war auch dieser zweimonatige Zeitraum dazwischen. Das ist so eigentlich auch nicht wirklich vorgesehen, sondern die FMA führt einen sozusagen in die Tätigkeit ein mit einem verpflichtend vorgesehenen Erstgespräch. Es gibt auch eine Stellvertreterin, das war die gleiche Person, und ich war auch mit ihr gemeinsam in der ersten Sitzung. Da erfährt man natürlich auch die Dinge, die vorher schon die Staatskommissäre bewegt haben.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Hat die FMA Ihnen da irgendwelche Vorgaben gegeben bei diesem Gespräch und Unterlagen mitgegeben, oder war das nur ein reiner Formalakt?

Mag. Angelika Schlögel: Das war eher ein informatives Gespräch. Unterlagen, die Richtlinie für Staatskommissäre, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das damals bekommen habe. Ich habe die vorher schon gekannt, weil das BMF auch für die Staatskommissär-Schulungen zuständig ist. Es war eher so ein informelles Gespräch, wo man einfach in einem Gespräch hört, was die FMA mit dieser Bank für wichtige Themen beschäftigt.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Die Bank ist damals doch unter ziemlicher Aufmerksamkeit gestanden, die Bayern haben diese Bank frisch übernommen. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass man sich da eingehender mit dieser Materie beschäftigen wird müssen.

Mag. Angelika Schlögel: Ja, die Aufsicht hat sich sicher eingehend beschäftigt, aber in diesem Gespräch ist es natürlich um die Swap-Verluste der Vergangenheit gegangen. Man hat sich auch von dem neuen Eigentümer viel erwartet, das war damals ein renommiertes, finanzstarkes Kreditinstitut, das Mehrheitseigentümer geworden ist; es waren eigentlich positive Nachrichten.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Laut den uns vorliegenden Unterlagen haben Sie in dem von der FMA für Staatskommissäre vorgesehenen Formular für den Bericht zum 4. Quartal 2009 den Punkt 2, Ad-hoc-Berichterstattung gemäß § 76 Abs. 5 und Abs. 8 BWG, mit „ja“ angekreuzt, als verletzt erachtete Bestimmung den § 23 BWG angegeben und als Kommentar vermerkt: Die FMA bereits unverzüglich am 26.11.2009 in Kenntnis gesetzt. – Wie hat die FMA daraufhin reagiert?

Mag. Angelika Schlögel: Können Sie mir noch einmal sagen, wann das war, denn ich habe öfter Ad-hoc-Meldungen gemacht.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ich kann Ihnen den Akt vorlegen, wenn Sie wollen. Sie haben am 26.11.2009 die FMA informiert. (Der Auskunftsperson sowie dem Verfahrensanwalt werden Schriftstücke vorgelegt.)

Mag. Angelika Schlögel: Dieser Bericht hat die Österreich-Tochter, die HBA betroffen. Damals hat es Probleme mit den Eigenmitteln gegeben, es hat, glaube ich, dann einen Kapitalzuschuss von der Mutter gegeben, aber weil sozusagen in den Diskussionen im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss das thematisiert worden ist, habe ich eine Ad-hoc-Meldung gemacht und offensichtlich schon telefonisch oder oftmals auch per E-Mail mit der entsprechenden Unterlage – das steht dann hinten – die FMA informiert.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Nach unserer Kenntnis wurde dann diese Anmerkung zurückgezogen. Ist da Druck auf Sie ausgeübt worden, oder ist das aus Ihrer Sicht erledigt worden?

Mag. Angelika Schlögel: Da ist sicher kein Druck ausgeübt worden. Ich kann mich nur erinnern, dass einmal eine Rückfrage war wegen der von mir angeführten Gesetzesbestimmung, und ich glaube, richtigerweise müsste es auch § 22 heißen. Vielleicht beziehen Sie sich auf das, aber sonst habe ich nie eine Ad-hoc-Meldung zurückgezogen. Das war vielleicht eine Klarstellung, aber es ist um die Eigenmittel gegangen, die sind im § 22 und § 23 damals geregelt gewesen und möglicherweise ist es ein falsches Zitat gewesen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Das heißt, es ist erledigt worden und damit war der Grund nicht mehr vorhanden – wenn ich das jetzt richtig verstanden habe?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, es ist als mögliche Verletzung … Also es waren Eigenmittelverletzungen im Gespräch in den Sitzungen, und ich musste in diesem Berichtsformular … Also ich habe offensichtlich vorab per E-Mail oder per Telefon berichtet, und das füllt man dann in dem Formular noch einmal aus, und ich habe möglicherweise die falsche Gesetzesstelle zitiert. Da hat es eine Rückfrage gegeben, und dann war es halt § 22 und nicht § 23. Es sind in beiden Paragraphen die Eigenmittel geregelt, in einem die Höhe und im anderen, wie sie berechnet werden.

Also ich kann mir jetzt vorstellen, aus heutiger Sicht, dass das damals das betroffen hat, denn ich kann mich erinnern, dass das einmal vorgekommen ist; aber es wurde nicht zurückgezogen, und es war auch nicht erledigt. Die FMA hat dann diese Information gehabt und dann ihre Schlüsse daraus gezogen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Es muss aber bei der FMA für ziemliche Aufregung gesorgt haben, es war immerhin das schärfste Mittel, das ein Staatskommissär hat.

Mag. Angelika Schlögel: Natürlich gibt es eine Aufregung, wenn man eine Ad-hoc-Berichterstattung macht, weil ja dann Gläubigerinteressen gefährdet sind. Das macht man wirklich nur … Der Bericht hat ja viele Punkte, und wenn es wirklich darum geht, dass regulatorische Anforderungen nicht mehr eingehalten werden, dann muss man so eine Ad-hoc-Meldung machen. Also das ist ja gut, wenn das dann entsprechend ernst genommen wird.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Mag. Schlögel, ein herzliches Grüß Gott! Ich werde gleich in medias res gehen, da die Zeit davonläuft. Ich nehme mit meiner Fragestellung auf Ihre einleitenden Worte Bezug, dass für Sie in Ihrer Funktion als Staatskommissärin wichtige Informationen oft einmal auch eine Holschuld gegenüber der Finanzmarktaufsicht waren. Das heißt, dass Sie sich dort – wenn ich das richtig verstanden habe – die Informationen haben beschaffen wollen oder auch müssen, weil Sie nicht davon haben ausgehen können, dass Ihnen jede Information automatisch zur Verfügung gestellt wird. Habe ich das so richtig verstanden?

Mag. Angelika Schlögel: Die FMA trifft, was diese Bank betrifft, sehr viele Maßnahmen, Schritte – ich meine, Sie haben ja auch entsprechend viele Akten bekommen –, da wird man nicht über jede Handlung informiert; aber über die wichtigsten, die ich vorher aufgezählt habe, wird man informiert.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sie selbst haben vorhin den Begriff der Holschuld gebraucht, deswegen habe ich das jetzt auch genauso verwendet.

Ich möchte nämlich auf das Aktenstück, das Ihnen von unserer Seite vorgelegt wird – auch der Herr Verfahrenswalt bekommt, glaube ich, eine Ausfertigung –, verweisen, und zwar FMA KI 270806/0026-SYS2009, damit wir das im Protokoll verhaftet haben. Wenn Sie das jetzt durchlesen – ich darf Sie nicht vortragen lassen, sondern entsprechend daraus berichten –, sehen Sie: Sie haben ein E-Mail geschrieben, am 17.9.2009, an Ihre Kontaktperson in der FMA – der Name ist uns somit bekannt –, in der Sie Folgendes entsprechend darstellen:

Im Zuge der Sitzung, nämlich der gestrigen Aufsichtsratssitzung der HBA, wurde über ein FMA-Verfahren gegen (Ex-)Vorstände und Mitarbeiter der HBA wegen des Verdachtes der Marktmanipulation im Zusammenhang mit einer Marktpreisbildung für Immobiliengewinnscheine am Dritten Markt berichtet. Über die Eröffnung des Verfahrens beziehungsweise Erlassung des Strafbescheides wurde ich von der FMA leider nicht informiert. Es wäre hilfreich, wenn Sie die entsprechenden Infos der Staatskommissärin nachreichen würden. Besten Dank. – Mit Ihrem Namen unterfertigt.

Auf der letzten Seite des Dokuments ist nunmehr die entsprechende Information in der FMA niedergeschrieben. Sie können das im zweiten Absatz oder im dritten Absatz von oben lesen, ich halte wie folgt für das Protokoll fest:

Die Staatskommissärin wurde informiert, dass Verfahren wegen Marktmanipulation in den Kompetenzbereich der Wertpapieraufsicht und Rechtsabteilung fallen und daher detailliertere Informationen zu den Verfahren für eine Weiterleitung durch die Sachbearbeitung an die Staatskommissärin nicht verfügbar sind. – Zitatende.

Also salopp gesagt – wenn ich das auf den Punkt bringen darf –: Die Information, die Sie gerne hätten, geht Sie nichts an! Und jetzt sind wir bei der Holschuld. Sie haben es versucht, ja, aber …

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Redezeit in der ersten Runde erschöpft ist und wir diese leichte Überschreitung dann in der nächsten in Abzug bringen.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut, das nehme ich gerne in Kauf, weil das jetzt sehr wichtig ist, wie ich glaube, dass das in die nächste Runde miteinfließt.

Sie haben davon gesprochen, dass das eine Holschuld ist. Meiner Meinung nach scheint das aber eher eine Holschuld mit „h“ zu sein, weil da nichts herauskommt. Sie haben es versucht, aber von der Finanzmarktaufsicht wurde Ihnen die Auskunft verweigert. Oder haben Sie vielleicht doch irgendwann, auf irgendeinem Weg die von Ihnen gewünschte Information erhalten? – Das ist die erste Frage, vielleicht können Sie diese gleich beantworten.

Und die zweite Frage wäre: Ist eine derartige Antwort oder die Vorgehensweise der Finanzmarktaufsicht für Sie in Ihrer Funktion als Staatskommissärin hilfreich beziehungsweise hilfreich gewesen?

Mag. Angelika Schlögel: Also zu dem konkreten Sachverhalt habe ich sicher keine weitere Information bekommen, weil das eben so begründet worden ist und das in einem anderen Bereich als dem Bereich Bankenaufsicht offensichtlich ein Fall war. Und natürlich … Also man bemüht sich als Staatskommissär, vorher möglichst viele Informationen zu haben, um auch den Sitzungsverlauf entsprechend gut verfolgen zu können. Es ist unangenehm, wenn dort irgendetwas diskutiert wird, was die FMA gemacht hat, und man weiß gar nichts davon. Solche Situationen wollte ich mit solchen Nachfragen vermeiden; es war oft möglich, die Information zu bekommen, aber nicht immer.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Mag. Schlögel, ich möchte noch einmal auf Ihre Bestellung und auf Ihre Tätigkeit zurückkommen. Können Sie uns sagen, wie Sie bestellt wurden? Wer hat Ihnen die Funktion angeboten? Wie kam es dazu, dass Sie bestellt worden sind?

Mag. Angelika Schlögel: Also die Bestellungskriterien sind im Gesetz geregelt, und die Personalabteilung prüft das natürlich auch und wählt Personen aus. Man wird dann gefragt, ob man bestellt werden möchte, das war auch der Fall; und bestellen tut einen dann letztlich der Minister. Das ist ein Ministerdekret, und ich wurde damals von Bundesminister Molterer bestellt.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Waren Sie vorher schon einmal Staatskommissärin?

Mag. Angelika Schlögel: Nein.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, Sie hatten auch keine Vergleichsmöglichkeit, ob es nur bei der Hypo Alpe-Adria so war, dass teilweise Informationen nicht an Sie gelangt sind, was die Finanzmarktaufsicht betrifft.

Es ist ja so, dass grundsätzlich im Bankwesengesetz geregelt ist, dass Staatskommissäre auch wiederbestellt werden können. Haben Sie Informationen darüber, warum das im Falle Ihrer Vorgängerin nicht so war, warum sie nicht verlängert und jemand anderer bestellt worden ist?

Mag. Angelika Schlögel: Also genaue Informationen habe ich nicht. Ich glaube, die fünf Jahre waren um. Die Funktionsdauer ist auf fünf Jahre befristet, seit einer Gesetzesnovelle – ich weiß nicht – 2006; nein, das muss früher gewesen sein. Aber ich glaube, dass meine Vorgängerin dann woanders tätig war; das war ein natürliches Auslaufen, würde ich jetzt einmal sagen. Das ist jetzt aber nur eine persönliche Einschätzung, und ich weiß die wahren Gründe eigentlich nicht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Hatten Sie während Ihrer Tätigkeit als Staatskommissärin auch Kontakt beziehungsweise Informationsaustausch mit der Landesaufsicht?

Mag. Angelika Schlögel: Kontakt nur insofern, als die Landesaufsicht ja auch in den Sitzungen dabeisitzt, so wie eben alle Aufsichtsräte; insofern hat man Kontakt, aber sonst habe ich keinen Kontakt gehabt.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Auch nicht außerhalb von Sitzungen, dass man sich noch über Sachverhalte ausgetauscht hätte?

Mag. Angelika Schlögel: Vielleicht einmal in einer Sitzungspause, dass man informell etwas besprochen hat, aber grundsätzlich nicht, nein.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): In welchen Sitzungen waren Sie? Die Staatskommissäre können ja im Prüfungsausschuss, in den Kreditvergabeausschüssen, aber natürlich auch in der Aufsichtsratssitzung anwesend sein. Waren Sie immer bei allen Sitzungen anwesend?

Mag. Angelika Schlögel: Also ich war bei möglichst allen Sitzungen anwesend. Es hat aber Sitzungen gegeben, bei denen ich nicht anwesend war, bei denen dann meine Stellvertreterin anwesend war. In seltenen Fällen war es auch so, dass beide nicht konnten, weil die Sitzung kurzfristig anberaumt wurde, weil es Terminkollisionen gegeben hat oder weil halt einer krank wird. Das ist schon vorgekommen, aber grundsätzlich ist der Staatskommissär oder die Stellvertreterin bei allen Hauptversammlungen, Aufsichtsratssitzungen und Prüfungsausschüssen und allen beschlussfassenden Ausschüssen des Aufsichtsrates – das hängt dann eben von der Geschäftsordnung ab. Deswegen war ich auch, weil diese Ausschüsse beschlussfassend waren, im Kreditausschuss, im Prüfungsausschuss sowieso von Gesetzes wegen, im Satzungsausschuss, also in solchen Ausschüssen. Später hat es dann noch den Risikoausschuss gegeben. Ich war bei möglichst allen anwesend oder zumindest die Stellvertreterin.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wenn Sie nicht anwesend sein konnten und Ihre Stellvertreterin anwesend war, haben Sie sich dann ausgetauscht? Haben Sie dann die Protokolle nur gelesen, oder hat Ihnen Ihre Stellvertreterin gesagt, was in diesen Sitzungen oder auch in der Hauptversammlung, im Kreditausschuss oder im Prüfungsausschuss besprochen wurde, ob es irgendwelche relevanten Informationen, die vielleicht nicht im Protokoll stehen, gibt, die sie Ihnen dann berichtet hat?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe mich mit der Stellvertreterin auch so ausgetauscht. Ich habe natürlich ihre Sitzungsberichte gelesen, aber wir haben auch zwischendurch gesprochen und uns über wichtige Dinge ausgetauscht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sie haben vorher in Ihrem Eingangsstatement schon erwähnt, dass Sie schriftliche Berichte von den jeweiligen Sitzungen, in denen Sie vertreten waren, abgeliefert haben. Wer hat diese Berichte erhalten?

Mag. Angelika Schlögel: Ich bin der FMA gegenüber berichtspflichtig, das hat der SPOC in der FMA bekommen – das ist der Single Point of Contact für mich, das waren unterschiedliche Personen –; diese Person hat das bekommen und noch eine Staatskommissärs-E-Mail-Adresse, die offensichtlich für die Veraktung zuständig war, meine Stellvertreterin und ihre Sekretärin, die das organisiert hat.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Gab es seitens Ihrer Behörde Rückmeldungen oder manchmal auch Rückfragen zu Ihren Berichten, beziehungsweise hatten Sie den Eindruck, dass Ihre Berichte von den relevanten Stellen auch entsprechend gewertet wurden?

Mag. Angelika Schlögel: Vonseiten der FMA hat es schon ab und zu Rückfragen gegeben. Es waren ja viele Sitzungen, und man ist ja da immer wieder – auch bei der Vorbereitung zur nächsten Sitzung – im telefonischen Kontakt, und da hat es auch Rückfragen gegeben. Ich habe mich bemüht, umfassend zu berichten, habe dann auch in einer Zeit, in der die Sitzungsunterlagen nicht mehr zur Gänze an die FMA gegangen sind, wesentliche Sitzungsunterlagen dazugegeben, um eben auch mehr Detailinformationen zur Verfügung zu stellen. Offensichtlich waren die Berichte so aussagekräftig, dass es dann nicht jedes Mal Rückfragen gegeben hat.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Haben Sie nur schriftlich berichtet, oder haben Sie auch mündlich berichtet?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe im Wesentlichen jedenfalls schriftlich berichtet, manchmal auch mündlich. Wenn es direkt unmittelbar nach der Sitzung notwendig war oder wenn ich gebeten worden bin, nach der Sitzung zu berichten, habe ich auch mündlich berichtet.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Haben Sie auch manchmal oder des Öfteren direkt an den Finanzminister berichtet?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, denn ich bin ein Organ der FMA und nur der FMA gegenüber berichtspflichtig, ich darf nicht an den Finanzminister berichten.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wir haben ja vorher schon darüber gesprochen, auch mein Vorbefrager Kollege Darmann hat darüber gesprochen, was Sie in Ihrer Einleitung gesagt haben, was die Holschuld betrifft. Welche Berichte haben Sie selbst erhalten, also beispielsweise von der Nationalbank oder auch von der Finanzmarktaufsicht, welche Berichte sind an sie wieder zurückgekommen? Welche Berichte haben Sie, wenn sie nicht automatisch gekommen sind, angefordert?

Mag. Angelika Schlögel: Es gibt keine Berichte, die der Staatskommissär von der FMA oder von der OeNB bekommt. Er bekommt eben diese Einleitungen des Ermittlungsverfahrens, solche Schreiben oder eben Bescheide, aber er bekommt die Prüfberichte der OeNB nicht und er bekommt auch sonst keine Berichte, und die kann man auch nicht anfordern. (Abg. Kogler: … akustisch nicht verstanden: „die kann man auch nicht anfordern“?)

Ich glaube, ich muss das Staatskommissärswesen noch einmal erklären: Der Staatskommissär ist ein Teil der Informationen, die die Aufsicht bekommt. Da gibt es Wirtschaftsprüferinformationen, es gibt Managementgespräche, es gibt all die Meldedaten, die die Bank an die Aufsicht schickt, also auch an die OeNB, die von dort analysiert werden; genauso werden meine Berichte analysiert. Es ist nicht vorgesehen, dass ich die Berichte bekomme, sondern meine Berichte fließen in dieses Datenmaterial ein, werden dann entsprechend analysiert und führen dann zu behördlichen Maßnahmen.

Die Berichte sieht man in Aufsichtsratssitzungen, wenn sich der Aufsichtsrat damit befasst.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ein Staatskommissär hat ja auch Rechte – Pflichten auch, aber natürlich auch Rechte –, eines davon ist das Einspruchsrecht beziehungsweise Vetorecht. Haben Sie jemals in Ihrer Tätigkeit von diesem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, ich habe nicht von meinem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht. Das Einspruchsrecht ist auch in dieser Richtlinie für Staatskommissäre noch entsprechend konkretisiert, das ist ja im BWG eher allgemein gehalten. Es ist eigentlich kein Recht, es ist eine Pflicht. Also wenn in einer Sitzung ein Beschluss gefasst werden würde, der dem BWG widerspricht, oder bei einer Sparkasse dem Sparkassengesetz oder eben irgendwelchen Verordnungen, die auf diesem Gesetz beruhen, oder gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die unmittelbar mit dem BWG verknüpft sind, weil das BWG auf – ich weiß nicht – das Aktiengesetz verweist, dann müsste man einen Einspruch machen, oder wenn die Satzung verletzt werden würde oder Bescheide der FMA. Das war aber nicht der Fall, und deswegen habe ich keinen Einspruch gemacht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Hat Ihre Stellvertreterin jemals von ihrer Einspruchspflicht – wenn Sie so wollen – Gebrauch gemacht, wissen Sie das?

Mag. Angelika Schlögel: Das ist mir nicht bekannt, aber da müssten Sie sie selbst noch einmal fragen; aber ich glaube, ich wüsste das, also eigentlich: nein.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Mag. Schlögel, Sie haben ausgeführt, dass bei der ersten Aufsichtsratssitzung, bei der Sie anwesend waren, auch Ihre Stellvertreterin anwesend war. Ist das die einzige Sitzung gewesen, wo beide, ordentliches und stellvertretendes Mitglied, anwesend waren, oder hat es andere Sitzungen auch gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Es war die einzige Sitzung, bei der wir wirklich gleichzeitig durchgängig anwesend waren. Aufgrund der hohen Sitzungsfrequenz haben wir uns die Sitzungen aufgeteilt. Es hat gegen Ende meiner Funktionsperiode auch Sitzungen gegeben, die sehr lange gedauert haben, tagesfüllend waren, und da das ja nur eine Nebentätigkeit in der Freizeit ist und man eine Haupttätigkeit auch noch hat, haben wir uns dann vielleicht einmal eine Sitzung auch aufgeteilt, wenn irgendjemand einen wichtigen Termin hatte. Aber dass wir beide sozusagen dort, in der Sitzung, waren? – Ich glaube, die Erste war die Einzige, ja.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Magister, im Rechnungshofbericht, der kürzlich erschienen ist, ist auch angemerkt, dass Sie eben von der Steigerung der Wertberichtigungen auf 762 Millionen Meldung gemacht und die FMA informiert haben. Gleichzeitig wurde in diesem Bericht angemerkt, dass es starke Verzögerungen bei der Reaktion gegeben hat, was durchaus kritisch angemerkt wurde. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass es einen derartigen Gap zwischen Meldung und Reaktion der FMA gegeben hat?

Mag. Angelika Schlögel: Ich glaube, dass die FMA zu dem Zeitpunkt sowieso auch diverse Informationen angefordert hat und offensichtlich gewisse Informationen schon bekannt waren. Ich hätte es so verstanden, dass es jetzt keine so neue Information ist. – Erklärt hat man mir das nicht, warum das länger gedauert hat. Das ist jetzt meine Einschätzung der Situation.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Bei einem Bericht, den Sie der FMA im zweiten Quartal 2008 übermittelt haben, hat es durchaus über drei Monate Verzögerung gegeben, dass dieser sozusagen dann auch abgezeichnet beziehungsweise gab es noch einmal eine Verzögerung, bis er genehmigt worden ist. Das heißt doch, dass es wiederum eine sehr bemerkenswerte zeitliche Verzögerung gibt. Gibt es da eine Erklärung dafür, warum das so lange dauert?

Mag. Angelika Schlögel: Da gibt es sicher eine Erklärung, aber das muss die FMA erklären. Das betrifft die Organisationsabläufe in der FMA. Ich habe meinen Bericht geliefert. Ich kann Ihnen nicht erklären, was dann dahinter passiert ist.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Es gibt auch keine Vermutung dazu?

Mag. Angelika Schlögel: Also meine Vermutung war, dass sozusagen diverse Informationen schon aus anderen Quellen bekannt sind. Ich habe schon vorhin erklärt, dass der Staatskommissär nur eine Informationsquelle ist, ein Puzzlestein in diesen ganzen Informationen, und dass möglicherweise schon andere Maßnahmen ergriffen worden sind. Das könnte ich mir vorstellen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sie haben auch an den Kreditausschusssitzungen teilgenommen. Hat es da auch Kreditanträge gegeben, die abgelehnt wurden?

Mag. Angelika Schlögel: Es hat zum einen Kreditanträge gegeben, die abgelehnt worden sind, oder eigentlich hat die der Vorstand dann zurückgezogen, wenn in der Diskussion[iv] mit den Kreditausschussmitglieder zutage getreten ist, dass die einfach dem Kredit gegenüber kritisch sind oder dass sie mehr Auflagen haben wollen oder dass sie noch einmal mehr Sicherheiten einfordern oder dass irgendwelche Unterlagen nicht entsprechend aufbereitet worden sind. Dann wurden Kreditanträge durchaus auch zurückgezogen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Hat es in Bezug auf die Aufbereitung der Unterlagen entsprechende Verbesserungen oder Maßnahmen gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Zu dem Zeitpunkt, als ich in diese Funktion gekommen bin, war die BayernLB die Mehrheitseigentümerin, und die haben dann auch dieses ganze Kreditmanagement an die Standards im Mutterkonzern angepasst. Und da wurde natürlich die Dokumentation und wie das eben auch für die Ausschüsse, also den Kreditausschuss oder den Aufsichtsrat, aufbereitet ist, überarbeitet, wenn Sie das jetzt ansprechen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sind Kredite auch im Umlaufverfahren genehmigt worden?

Mag. Angelika Schlögel: Das ist auch vorgekommen, war aber, würde ich jetzt einmal sagen, eher die Ausnahme, denn das hat eben vielleicht genau solche Fälle betroffen, wo man im Kreditausschuss schon darüber gesprochen hat, wo einfach noch aktuellere Planzahlen vom Kreditnehmer eingeholt werden sollten oder wenn dann ein Element noch gefehlt hat, aber der Antrag an sich schon ausführlich im Ausschuss besprochen worden ist. Dann ist es auch vorgekommen, dass das im Umlauf beschlossen wurde.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Es sind keine gänzlich neuen Anträge im Umlaufverfahren beschlossen worden?

Mag. Angelika Schlögel: Das möchte ich jetzt nicht ausschließen, aber meiner Erinnerung nach hat das eher Fälle betroffen, die schon diskutiert worden sind. Vielleicht ist es das eine oder andere Mal vorgekommen, aber das soll auf keinen Fall die Regel sein, und vielleicht war es einmal eine Prolongation, wo sozusagen der Kreditfall schon bekannt war. Also, da möchte ich mich jetzt wirklich nicht festlegen. An die genauen Fälle kann ich mich nicht erinnern, an die Umlaufbeschlüsse. Das müsste ich mir anschauen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Hat es Wertgrenzen gegeben für Kredite, die im Umlaufverfahren beschlossen worden sind?

Mag. Angelika Schlögel: Es hat Wertgrenzen gegeben für Kredite, die der Vorstand beschließen kann ohne Aufsichtsrat oder ohne Kreditausschuss, dann für den Kreditausschuss und dann natürlich für den Aufsichtsrat. Und nachdem der Aufsichtsrat sowieso über die höchsten Werte bei Kreditvergaben beschließt, waren dann die Umlaufbeschlüsse auch an diese Vorgaben gebunden.

Dann hat es noch die Großveranlagungsgrenze gegeben, da gibt es sowieso keinen Umlaufbeschluss. Ich glaube, das ist dann analog zu den sonstigen Pouvoir-Grenzen im Umlauf abgelaufen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sie haben zu Beginn ausgeführt, wie die Unterlagen sozusagen aufbereitet worden sind: Aufsichtsratsunterlagen, die eine Woche vorher gekommen sind und so weiter, Tischvorlagen. Was war de facto in Tischvorlagen tatsächlich? Was ist da vorgelegt worden beziehungsweise was ist auf keinem Fall als Tischvorlage vorgelegt worden?

Mag. Angelika Schlögel: Als Tischvorlage ist öfter einmal vorgelegt worden, wenn sich irgendetwas seit der Woche, seit man sozusagen die Einladung und die Unterlage bekommen hat, verändert hat. Wenn Zahlen aktualisiert worden sind, wenn es neue Entwicklungen gegeben hat, dann wurde im Rahmen einer Tischvorlage einfach ein aktuellerer Stand an den Aufsichtsrat geliefert.

Aber es hat gegen Ende meiner Funktion oder in den Jahren 2010/2011 schon oft Tischvorlagen gegeben. Ich kann jetzt nicht sagen, zu welchen Themen es keine und zu welchen Themen es schon Tischvorlagen gegeben hat. Naturgemäß hat es dann Tischvorlagen gegeben, wenn einfach Zahlen noch einmal aktualisiert worden sind.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Nach Ihrer langjährigen Erfahrung, wie haben Sie das Risikomanagement in der Bank empfunden?

Mag. Angelika Schlögel: Das Risikomanagement war natürlich ein Kritikpunkt seitens des Bankprüfers und in den Prüfberichten der OeNB, und auch die Interne Revision hat regelmäßig wesentliche Feststellungen gemacht. Die BayernLB hat dann auch einen neuen Risikovorstand installiert, der sich mit dem Risikothema sehr intensiv befasst hat. Und ich habe einfach das Gefühl gehabt, dass man sich damit sehr seriös befasst und einfach die Probleme der Vergangenheit aufarbeitet, dass das auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Das war mein Eindruck.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Wenn Sie von „Vergangenheit“ sprechen, welchen Zeitraum würden Sie da hineinpacken?

Mag. Angelika Schlögel: Was meinen Sie jetzt?

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sie haben vorhin gesagt, dass man „die Probleme der Vergangenheit aufarbeitet“ und man sich damit beschäftigt hat. – Wie würden Sie diesen Zeitraum „Vergangenheit“ definieren?

Mag. Angelika Schlögel: Also, Vergangenheit definiere ich jetzt so: Das ist die Zeit, bevor ich bestellt worden bin, weil ich da weiß, dass sozusagen dann diese Prüfberichte, diese kritischen Berichte, auch von der OeNB thematisiert und abgearbeitet worden sind und man sich sehr intensiv auch mit dem neuen Risikovorstand bemüht hat, diesen Risikoprozess und das Risikomanagement einfach zu verbessern. Das haben die auch glaubhaft vermittelt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Anderer Schauplatz – Tagungsorte des Aufsichtsrates, die irgendwie von Klagenfurt über München bis Laibach gegangen sind: Hat es auch noch andere Tagungsorte gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Grundsätzlich waren die Sitzungen in Klagenfurt. Zum Zeitpunkt, als die BayernLB Mehrheitseigentümerin war, waren einige Sitzungen in München, und es gab auch Sitzungen bei Töchterbanken – ich glaube, auch in Belgrad, da war ich aber nicht, und in Zagreb –, und später, nach der Verstaatlichung, viele Sitzungen auch in Wien, aber das waren eben ... Also, ich würde sagen, Hauptsitzungsort war jedenfalls Klagenfurt, später Wien, und die anderen waren Ausnahmefälle.

Für Auslandssitzungen gibt es auch eigene Regelungen für den Staatskommissär. Also grundsätzlich hat man ja vor 2008 an Sitzungen des Aufsichtsrats im Ausland nicht teilnehmen müssen, nach September 2008 ist das im Rahmen der Richtlinie irgendwie auch ins Ermessen des Staatskommissärs gestellt worden. Aber es hat auch konkrete Aufträge gegeben: bei Sitzungen zum Beispiel in München oder, ich glaube, meine Stellvertreterin war einmal in einer Sitzung in Slowenien oder Kroatien, ich weiß es jetzt nicht, auch im Auftrag der FMA.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Mich würde besonders Folgendes interessieren: Sie waren ja angestellt beim Finanzministerium, auch in der Zeit, als Sie Kommissärin waren. Wie hat das dort ausgesehen? Heißt das, Sie waren da 40 Stunden beschäftigt – das nehme ich an –, und sind dann freigestellt worden, oder haben Sie die Tätigkeit in Ihrer Freizeit ausgeübt, oder wie können Sie das beschreiben?

Mag. Angelika Schlögel: Also, ich bin im Finanzministerium vollzeitbeschäftigt, und die Nebentätigkeit ist in der Freizeit zu machen. Das heißt, wenn Sitzungen untertags waren, hat man an diesem Tag einen kompletten Zeitausgleichstag genommen und im Rahmen des Gleitzeitmodells halt an einem anderen Tag länger gearbeitet. Es war schwierig sozusagen, die Zeit wieder einzubringen, ja.

Ich meine, es war genug Arbeit, also es war einfach eine arbeitsintensive Zeit. So kann man das zusammenfassen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich verstehe aber nicht ganz Ihre Motivation hinter der Sache, denn Sie haben vorhin gelacht, als Sie nach dem Stundenlohn gefragt wurden, und wir wissen ja auch aus der Befragung Ihrer Vorgängerin, dass das Salär sehr, sehr gering war. Und wenn Sie sagen, Sie haben später mindestens einmal die Woche eine Sitzung gehabt, mit der ganzen Vorbereitungszeit und so weiter, also das ist schon sehr, sehr aufwendig.

Das heißt, die Motivation ist mir nicht ganz klar, wenn Sie sozusagen Ihre Freizeit opfern mussten, um das in Anspruch nehmen zu können, und praktisch nichts dafür kriegen. Warum haben Sie das gemacht?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe nicht nichts dafür bekommen, aber es war wenig für den Aufwand. Das war auch nicht so absehbar, aber meine Einstellung ist, wenn ich etwas anfange, mache ich es zu Ende. Ich habe es fünf Jahre gemacht und dann nicht mehr, und das hat eben genau diesen Grund gehabt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, es hat vonseiten des Arbeitgebers keinen Druck oder Sonstiges gegeben, das zu tun, denn Sie hätten ja jederzeit aussteigen können, nicht?

Mag. Angelika Schlögel: Das hätte ich können, ja. Nein, es hat keinen Druck gegeben.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, sehr interessant. Also ich kenne niemanden, der so selbstlos ist und das im Dienste des Steuerzahlers auf sich nimmt über so viele Jahre, oder nur ganz wenige. – Aber okay, soll es so sein.

Sie haben gesagt, Sie hatten das Recht, in Unterlagen Einsicht zu nehmen, auch Unterlagen der Bank. Das heißt, Sie konnten sich also im speziellen Fall Kreditunterlagen kommen lassen und das alles einsehen, oder war das nicht möglich?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, das ist ... Also grundsätzlich kriege ich die Unterlagen, die der Aufsichtsrat oder die Ausschüsse des Aufsichtsrats haben. Ich habe nur sozusagen ein Ermittlungsrecht, wie es im Gesetz drinnen steht, wenn ich zu dem Schluss komme, dass es Indizien für einen Einspruch gibt, um den Sachverhalt für den Einspruch – weil den muss ich ja dann auch unmittelbar in der Sitzung begründen – zu recherchieren. Dann hätte ich Ermittlungsrechte und könnte Einsicht nehmen.

Aber es war schon so: Wenn ich zu irgendeiner Unterlage noch eine Frage hatte, einfach einen Klärungsbedarf, habe ich das in der Regel von der Bank auch bekommen. Aber das war im Einvernehmen mit der Bank und keine Ermittlung meinerseits.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wie haben Sie sich konkret vorbereitet? Es sind doch sicher auch komplizierte Fälle dabei gewesen, und wenn Sie sagen, die Unterlagen für die Sitzungen sind meistens eine Woche vorher gekommen, dann haben Sie eine gewisse Zeit gehabt, sich einzuarbeiten. Wie hat das im Konkreten ausgesehen? Waren da Fragen offen? An wen haben Sie diese Fragen gestellt?

Mag. Angelika Schlögel: Also, man liest sich in die Unterlagen ein. Es[v] sind Fragen offen. Ich habe Dinge auch mit der FMA vorab abgeklärt, habe auch gewisse Unterlagen, gerade auch in der Anfangszeit meiner Bestellung, an die FMA geschickt, um noch einmal nachzufragen, wie man vielleicht eine Sache beurteilt oder ob da eine Rückfrage notwendig ist.

Ja, man bereitet sich möglichst intensiv auf die Sitzung vor, um den Sitzungsverlauf entsprechend verfolgen zu können, und schaut sich natürlich alle Aufsichtsratsunterlagen intensiv an.

Ich bin allein, ich mache das allein, aber ich kann bei der FMA rückfragen. Ich kann, wenn ich Fragen habe, an die Bank Rückfragen stellen. Aber sonst bereitet man sich alleine vor. Man hat ja ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sie haben gesagt, Sie waren sozusagen ein Informationskanal, den die Aufsicht hatte – natürlich ein sehr wichtiger Informationskanal, denn Sie waren ja vor Ort. Sie hatten ja die Möglichkeit, dort auch Fragen zu stellen und genau Einsicht zu nehmen.

Jetzt meine Frage. Es gibt da zwei Protokolle, die mir vorliegen, und zwar ist das eine ein Aufsichtsratsprotokoll vom 25.11.2007, und da sagt der Herr Kircher auf der Seite 6, dass die Einzelwertberichtigungen in der Vergangenheit falsch waren. – Das kommt aus meiner Sicht fast einer Bilanzfälschung gleich.

Haben Sie da dann einen dementsprechenden Bericht an die FMA verfasst bezüglich dieses Testats vom Herrn Kircher oder nicht?

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann mich an diese konkrete Aussage nicht erinnern. Wann war das?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das war am 25.11.2007. Da hat es eine Aufsichtsratssitzung gegeben, und, wie gesagt, auf der Seite 6 im Protokoll hat der Herr Kircher ausgeführt, dass die Einzelwertberichtigungen in der Vergangenheit nicht gestimmt haben und dass eben jetzt aufgearbeitet werden muss. – Das wäre an und für sich meiner Meinung nach berichtenswert an die FMA, denn es könnte ja sein, dass das in Zukunft nicht besser wird, nicht?

Mag. Angelika Schlögel: Auch meiner Meinung nach ist das berichtenswert, und ich hätte so etwas sicher berichtet. Ich kann mich konkret nicht daran erinnern. Möglicherweise war auch nicht ich bei der Sitzung, sondern meine Stellvertreterin. Ich weiß nicht, ob Sie das auch aus dem Protokoll sehen. (Zwischenruf des Abg. Lugar.) – Ja. Aber wenn das gesagt worden ist, gehe ich eigentlich schon davon aus, dass ich das berichtet habe.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das ist interessant, denn, wie gesagt, Sie werden hier angeführt, dass Sie eben anwesend waren, ich habe aber nirgends einen Bericht gefunden, wo diese Information irgendwie an die FMA gekommen wäre. Und Sie müssten sich auch daran erinnern, weil es ja ein wichtiger Punkt ist, nicht? Und so lange liegt es nicht zurück: 2007 ist ja noch nicht so aus der Welt.

Also Sie wissen nichts davon. Also wird es wahrscheinlich keinen Bericht an die FMA gegeben haben, nehme ich einmal stark an, oder?

Mag. Angelika Schlögel: Das nehme ich eigentlich nicht an, weil es von jeder Sitzung einen Bericht gegeben hat. Ich kann es jetzt nicht beantworten. Ich kann gerne nachschauen, wenn Sie möchten.

Also solche Fälle würde ich ... also habe ich, davon gehe ich aus, dass ich berichtet habe, weil mir das auch berichtenswert erscheint.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich habe noch ein zweites Protokoll: Prüfungsausschuss, 28. Feber 2008, Seite 5. Da geht es darum, dass kein Risikomanagement vorhanden ist und dass vor allem das Risikomanagement bei Kreditvergaben auch kein Einspruchsrecht hat. Haben Sie das berichtet?

Mag. Angelika Schlögel: Das habe ich berichtet, ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ist Ihnen auch bekannt, was dann vonseiten der FMA getan wurde?

Mag. Angelika Schlögel: Also dieser Umstand war ja auch schon vorher bekannt, und es hat die BayernLB einen gänzlich neuen Kreditprozess aufgesetzt – "Kreditprozess neu"[vi] –, auch in der FMA vorgestellt, und es wurden zum ganzen Kreditprozess Neuerungen vorgenommen.

Ich kann mich auch erinnern, dass sozusagen die Marktfolge durchaus Empfehlungen und Auflagen, was Kredite betrifft, gegeben hat. Also ich glaube, dass das, dieser Kritikpunkt, relativ rasch umgesetzt worden ist, meiner Erinnerung nach.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Mag. Schlögel! Ich möchte mit dem Erstgespräch bei der FMA beginnen, das Sie erwähnt haben. Können Sie mir das noch einmal schildern, was Gegenstand dieses Erstgespräches war angesichts des Antritts Ihrer Tätigkeit?

Mag. Angelika Schlögel: Es war ein kurzes Gespräch. Die Inhalte … Also ich nehme einmal an, das Swap-Thema war sicher Inhalt des Gesprächs. Also ich glaube, die wirtschaftliche Situation der Bank, dass die Bayern jetzt die Bank als Mehrheitseigentümer übernehmen, das waren sicher Themen. Aber ich habe keine Unterlage zu diesem Gespräch, und ich kann mich jetzt nicht mehr an mehr Details erinnern.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ist Ihnen über Schwierigkeiten der Bank berichtet worden? Wirtschaftliche Schwierigkeiten der Bank?

Mag. Angelika Schlögel: Wirtschaftliche Schwierigkeiten in der Vergangenheit aufgrund der Swap-Verluste, darüber ist mir berichtet worden. Das war dann bereinigt, und ansonsten kann ich mich nicht erinnern, dass mir spezielle Schwierigkeiten berichtet wurden, und die sind ja eigentlich auch erst dann nachher massiv aufgetreten.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wer war denn in der Folge Ihr Ansprechpartner in der FMA? Mit wem haben Sie dann da kommuniziert?

Mag. Angelika Schlögel: Also es war immer der jeweilige SPOC. Wollen Sie da jetzt Namen wissen? Also der erste SPOC war Frau Mag. Orisich, dann Frau Mag. Friedl, Frau Mag. Czerny und zuletzt Herr Dr. Pillichshammer.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Welche Funktionen hatten diese Personen in der FMA?

Mag. Angelika Schlögel: Das waren Referenten in der Bankenaufsicht.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie haben auch erwähnt, dass die OeNB-Prüfberichte den Staatskommissären nicht zur Verfügung gestellt worden sind. Sie haben allerdings auch gesagt, dass sie Gegenstand von Aufsichtsratssitzungen waren und als Sitzungsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind. Das heißt: Sie hatten die OeNB-Berichte zur Verfügung.

Mag. Angelika Schlögel: Nein, das waren Präsentationen, in denen die Bank in einer PowerPoint-Präsentation auszugsweise präsentiert hat, was wesentliche Feststellungen im OeNB-Prüfbericht waren, wie sie darauf reagieren wird, was die Umsetzungszeiträume sind. Also da ist es ja dann darum gegangen, die Prüfungsergebnisse aufzuarbeiten. Aber der konkrete Bericht war nicht in einer Aufsichtsratsunterlage.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, die kritischen Inhalte der OeNB-Prüfberichte waren Ihnen durch diese Aufsichtsratssitzungen bekannt?

Mag. Angelika Schlögel: Ja, also so, wie es von der Bank für die Aufsichtsratssitzung aufbereitet wurde, war es mir bekannt, ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Jetzt sagen Sie „aufbereitet von der Bank“. Sie haben allerdings vorher auch von Holschuld gesprochen. Haben Sie sich da nicht veranlasst gefühlt, sich das Original zu besorgen und sich nicht auf die PowerPoint-Präsentation der Bank zu verlassen?

Mag. Angelika Schlögel: Das habe ich vorher schon gesagt: Das bekommt man nicht als Staatskommissär. Also das habe ich sicher einmal hinterfragt, aber das ist nicht vorgesehen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das bringt mich zur Kommunikation zwischen Ihnen als Staatskommissärin und der Finanzmarktaufsicht. Sie haben da eine Richtlinie erwähnt, die auch die Kommunikation zwischen Ihnen und der FMA beschreibt. Können Sie uns schildern, was diese Richtlinie zur Kommunikation vorsieht?

Mag. Angelika Schlögel: Die Richtlinie sieht zur Kommunikation vor, dass der Staatskommissär an den Sitzungen teilzunehmen hat, der FMA darüber zu berichten hat – vor 2008 war die Hypo eine Sofortberichterstattungsbank, das war aber ausdrücklich ein zusätzlicher Wunsch sozusagen der FMA, der jetzt nicht in der Richtlinie so konkretisiert ist –, und dass es Quartalsberichte und Jahresberichte geben muss. Und ab September 2008 hat es nur mehr Tätigkeitsberichte, also Jahresberichte,[vii] und Quartalsberichte, gegeben und Ad-hoc-Berichte, wenn eben solche Gefährdungstatbestände in der Sitzung zutage getreten sind. Ich habe aber dann trotzdem mit der Stellvertreterin weiterhin Berichte geschrieben, weil einfach wichtige Punkte in den Sitzungen vorgekommen waren.

Was die Kommunikation sonst anlangt: Man hat immer anrufen können, man hat Fragen stellen können, man hat Rechtsfragen stellen können, die dann sozusagen in der FMA auch beantwortet wurden. Also ich weiß nicht, sei es jetzt zu Satzungsthemen oder sonstigen Dingen.

Und die Kommunikation zurück – wie ich vorher schon gesagt habe – sind im Wesentlichen Schreiben gewesen, die die FMA auch der Bank geschickt hat, wie Einleitung des Ermittlungsverfahrens, Abschluss des Ermittlungsverfahrens, Bescheide – das hat man auch bekommen. Aber sonst? Ich habe die Funktion, Informationen in die FMA zu liefern, und die FMA muss mich ja nicht entsprechend mit Informationen ... Also das geht in die Richtung, nicht umgekehrt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das ist interessant. Wie glauben Sie, Ihre Funktion ausüben zu können, wenn Sie von der FMA, also der Sie entsendenden Stelle, nicht informiert werden?

Mag. Angelika Schlögel: Das habe ich ja nicht gesagt. Ich habe gesagt, wenn ich zu den Unterlagen Fragen habe und Dinge im Aufsichtsrat besprochen werden, da steht ja dann auch drinnen, es wurde irgendetwas mit der FMA besprochen und so, dann frage ich rück und informiere mich.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie haben gesagt, dass bis 2008 als zusätzliche Vorgabe der FMA sofort berichtet werden musste. Was war der Grund dafür? Und warum wurde das 2008 beendet?

Mag. Angelika Schlögel: Also das war schon, als ich die Funktion übernommen habe. Ich glaube, der Grund dafür waren diese Swap-Verluste. Und 2008 hat man das Berichtswesen geändert und sich darauf verständigt, dass sozusagen nur bei Gefährdungstatbeständen unmittelbar zu berichten ist und sonst ein Quartalsbericht notwendig ist. So steht es in der Richtlinie.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Hat die Richtlinie der FMA zur Kommunikation auch etwas zum Umgang mit Problemkrediten gesagt? Als Staatskommissärin waren Sie auch im Kreditausschuss drinnen, das heißt, waren bei den ganzen problematischen Kreditentscheidungen anwesend. Wie sind Sie damit umgegangen? Hatten Sie da Vorgaben zur Berichterstattung?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, die Richtlinie ist allgemein gehalten, zu den Rechten und Pflichten, zur[viii] Kommunikation, eben zu den Berichtspflichten, Einspruchsrecht oder Einspruchspflicht, und hat jetzt keine konkreten Vorgaben, wie mit einzelnen Sitzungen umzugehen ist, enthalten. Und der Kreditausschuss ... Kreditfälle sind grundsätzlich ja wirtschaftliche Entscheidungen, die ja die Aufsicht primär oder im Wesentlichen dann interessieren, wenn Ordnungsnormen verletzt werden. Die Berichtskultur im Kreditausschuss ist natürlich sicher auch interessant für die FMA, und solche Sachen berichtet man auch. Aber die Kreditentscheidung an sich ist eine wirtschaftliche Entscheidung.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sind im Kreditausschuss Ordnungsnormen verletzt worden?

Mag. Angelika Schlögel: Nein. Ordnungsnormen, die da verletzt werden hätten können, sind im Wesentlichen Ordnungsnormen zu den Großveranlagungen. Großveranlagungen wären ja sowieso auch aufsichtsratspflichtig gewesen, weil der Kreditausschuss nur bis 100 Millionen € entschieden hat. Das wäre gar nicht möglich gewesen, dass im Kreditausschuss zum Beispiel die Großveranlagungsbestimmungen verletzt werden würden.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass die Ordnungsnormen im Aufsichtsrat verletzt worden sind? Im Aufsichtsrat waren Sie ja auch präsent.

Mag. Angelika Schlögel: Nein, aufgrund der Eigenmittel, die die Bank hat, ist die Großveranlagungsgrenze derartig hoch, so hohe Kredite sind nicht vergeben worden. Also sie wären[ix] aufsichtsratspflichtig, aber sie waren sozusagen nicht zulässig.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Von welchen Eigenmitteln sprechen Sie? Die Eigenmitteldecke der Hypo war traditionell niedrig.

Mag. Angelika Schlögel: Es war aber trotzdem eine große Bank, und die Grenze wären 25 Prozent der verfügbaren Eigenmittel, und das wären sehr, sehr große Kredite gewesen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Jetzt haben Sie die Funktion des Staatskommissärs als eine Art Informationsquelle für die FMA dargestellt, oder als eine von mehreren Informationsquellen. Gut, das mag Ihre Perspektive sein, diese kann ich allerdings nicht ganz teilen, denn es gibt ja auch den § 76 Abs. 5 Bankwesengesetz, der das Einspruchsrecht für Sie als Staatskommissärin vorsieht, wenn aufsichtsrechtliche Bestimmungen verletzt werden.

Und in diesem Zusammenhang würde ich Ihnen gerne etwas vorlegen, was Sie nie bekommen haben, was Ihnen offensichtlich vorenthalten wurde und was Sie auch jetzt nicht mit Begeisterung angefordert haben, nämlich den Bericht über eine Vor-Ort-Prüfung der Oesterreichischen Nationalbank im Auftrag der Finanzmarktaufsicht aus dem Jahr 2009. Ich beziehe mich insbesondere auf die Seiten 7 bis 13. Da hat die Oesterreichische Nationalbank akribisch aufgelistet, welche Missstände sie im Jahr 2009 in der Hypo Alpe-Adria vorgefunden hat. Ich will die gar nicht alle aufzählen, das würde meine Redezeit bei Weitem sprengen. Ich möchte auf die Zusammenfassung auf Seite 13 kommen.

Die Oesterreichische Nationalbank schreibt von neun Verletzungen des § 39 Bankwesengesetz, von sieben Verletzungen des § 39 Abs. 2 Bankwesengesetz, von weiteren sechs Verletzungen des § 39a Bankwesengesetz. An anderer Stelle ist noch von Verletzungen des § 22 Bankwesengesetz zu lesen. Also ich zähle da weit über 20 Verletzungen des Bankwesengesetzes, und das ist eigentlich genau die Stelle, wo die Staatskommissäre eingreifen sollten und ihr Einspruchsrecht wahrnehmen sollten.

Es ist mir unerklärlich, warum Sie in Ihrer ganzen Tätigkeit bei so einer Serie und systematischen Verletzung von bankenaufsichtsrechtlichen Bestimmungen nie Einspruch erhoben haben. Können Sie mir das erklären? (Die Auskunftsperson blättert in den ihr vorgelegten Unterlagen.)

Mag. Angelika Schlögel: Es ist ein bisschen schwierig, jetzt zu sehen, auf welche Prozesse sich all diese Kritikpunkte beziehen. Sind das Themen, die in einer Aufsichtsratssitzung so offensichtlich sind? Das ist ja aus der Prüftätigkeit. Die OeNB ist ja dort mehrere Wochen und schaut sich alle Unterlagen an. Das ist ein ganz anderer Informationsstand als jener, den man in einer Aufsichtsratssitzung hat. Also ich kann das jetzt so in der Geschwindigkeit nicht beurteilen, aber ein paar Punkte, die ich da lese, kommen sicher nicht im Aufsichtsrat vor. Ich müsste das jetzt alles durchschauen und prüfen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich kann Ihnen ja helfen ...

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass es jetzt in die Überschreitungszeit geht.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dann mache ich diesen Punkt nur kurz fertig und bitte, mir die Redezeit in der zweiten Fragerunde abzuziehen. Es hat keinen Sinn, das jetzt zu trennen. Ich gehe davon aus, dass das Thema im Aufsichtsrat war, weil Sie ja selbst beschrieben haben, dass die OeNB-Berichte Gegenstand in den Aufsichtsratssitzungen waren. Die mögen Ihnen nicht im Original vorgelegt worden sein, sondern durch die Brille der Hypo in eine PowerPoint Präsentation gepresst worden sein, aber an diesen Fakten wird man nicht vorbeigekommen sein.

Wie gesagt, es gab eine Serie von Verletzungen des Bankwesengesetzes – ich fasse zusammen –, was den Kreditvergabeprozess betrifft, was das Kreditrisikomanagement betrifft, die Kreditrisikosteuerung, die Risikotragfähigkeitsrechnung, das Kreditrisikoreporting, die Interne Revision, die Liquiditätssteuerung; also das gesamte Bankgeschäft in der Hypo wird von der Oesterreichischen Nationalbank nach Strich und Faden zerlegt.

Und es wird geschlussfolgert, dass das nicht nur wirtschaftliche Sachverhalte sind, sondern eine Serie von Verletzungen des Bankwesengesetzes, und dass das rechtliche Konsequenzen hat.

Ganz ehrlich, es fällt mir schwer zu glauben, welche Tätigkeit ein Staatskommissär in einer Bank ausübt, wenn man das nicht sieht. Das ist ja kein Einzelfall. Das war eine systematische Aushebelung aller Kontrollinstanzen.

Mag. Angelika Schlögel: Also im Aufsichtsrat – weil Sie gesagt haben, das ist ja alles im Aufsichtsrat vorgekommen – ist das alles als Bericht vorgekommen, also in Auszügen.

Die Punkte, die Sie zum Klumpenrisiko ansprechen: Ich weiß nicht, was da drinnen steht. Ich meine, das sind Dinge, die Sie in meinen Kreditausschussberichten finden, aber Klumpenrisiko alleine ist noch kein Grund, einen Einspruch zu erheben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wir reden ja nicht von Klumpenrisiken alleine. Wir reden von – ich habe es gezählt – über 20 Verletzungen des Bankwesengesetzes. Was, wenn nicht das, ist ein Grund für einen Einspruch?

Mag. Angelika Schlögel: Also ich sehe den Bericht so zum ersten Mal. Ich muss das prüfen. Ich kann das jetzt nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Frau Mag. Schlögel, ich möchte zu Ihren Anfängen als Staatskommissärin zurückkommen, und zwar liegt eine Notiz über Ihr Erstgespräch vom 19. Juli vor, bestellt wurden Sie am 1. Juli. Ist es ein normaler Vorgang, dass man erst drei Wochen später darüber informiert beziehungsweise eingeführt wird? Woran ist das gelegen?

Mag. Angelika Schlögel: Das war jedenfalls vor der ersten Sitzung, weil die erste Sitzung, an der ich teilgenommen habe, Ende Juli war. Ich weiß jetzt nicht, was der Grund ist. Vielleicht war es Urlaubszeit. Es war im Juli, also ich kann auch keinen Vergleich ziehen, aber es war meiner Meinung nach zeitnah.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Also ein mehr oder weniger üblicher Vorgang mit dieser Zeitversetzung. Weil Sie zuerst gesagt haben, Sie waren vorher nie Staatskommissärin: In dieser Notiz steht auch drinnen, dass Sie das Thema Staatskommissärin sehr wohl behandelt haben und bestens informiert sind und waren.

Meine Frage: Waren Sie auch bei der Gestaltung der FMA 2002 mitinvolviert beziehungsweise bei der Reform 2008?

Mag. Angelika Schlögel: Also 2002 bin ich gerade ins Finanzministerium gekommen, da war ich nicht involviert, und 2008: Die Neuorganisation ist eine Aufgabe der Legistik, das ist eine Nachbarabteilung, aber ich war mit dem Staatskommissärswesen insofern befasst, als sozusagen die Fragen des Staatskommissärswesens auch bei uns in der Abteilung bearbeitet werden und auch die Schulungen inhaltlich organisiert werden, die gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht für die ... Also das sind Fortbildungsveranstaltungen für Staatskommissäre zu aktuellen Themen des Bankrechts, Aufsichtsthemen, Richtlinien, Geldwäsche. Zu allem, was sozusagen ein Staatskommissär wissen muss, gibt es regelmäßig Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen, damit man eben auch an den aktuellen Entwicklungen möglichst nah dranbleibt.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Dann zu den OeNB-Prüfberichten. Sie haben eingangs gesagt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, OeNB-Berichte können Thema sein. Also gehe ich jetzt davon aus, dass Sie über die OeNB-Berichte Bescheid gewusst haben, weil nämlich die vorhin befragte Frau Kanduth-Kristen gesagt hat, sie hat diese Berichte nie bekommen. Bekommt man die jetzt oder bekommt man die nicht? (Auskunftsperson Schlögel: Bitte?) – Sie haben gesagt, können Thema sein. Sind sie jetzt Thema oder ist das nur Zufall, dass sie zur Kenntnis gebracht worden sind?

Mag. Angelika Schlögel: Also ich bin mir jetzt nicht ganz sicher. Sie waren öfter Thema, und ich glaube, es gibt dann eine Aufforderung der FMA oder der OeNB, dass die Ergebnisse auch dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu bringen sind, und vielleicht hat es diese Aufforderung gegeben und man ist der in diesem Fall nachgekommen. Ob das vorher auch so war oder nicht, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sie haben im Kärntner Untersuchungsausschuss angegeben, dass in den Kreditausschüssen Kreditanträge behandelt wurden und dass gewisse Kreditfälle öfters behandelt worden sind als andere. Jetzt wissen wir mittlerweile, da ja Verfahren anhängig sind, dass es da auch um Geldwäsche und andere Dinge gegangen ist.

Haben Sie da nie Zweifel gehabt, wenn es um diese Themen gegangen ist, beziehungsweise haben Sie – Sie haben ja von Ihrem Einspruchsrecht nicht Gebrauch gemacht – die FMA auf einem anderen Weg darüber informiert? Wie ist das vonstattengegangen?

Mag. Angelika Schlögel: Sie sprechen Problemkreditfälle an, die es sicher gegeben hat, die meistens vor meiner Zeit resultiert sind und die im Kreditausschuss deshalb wieder behandelt worden sind, entweder weil Prolongationen besprochen worden sind oder weil der Kredit umstrukturiert werden musste oder weil es einfach Berichtspflichten zu Auflagen gegeben hat, die im Zuge der Kreditvergabe vom Kreditausschuss beschlossen worden sind, und man dann einfach nachgeprüft hat, ob diese Auflagen auch umgesetzt worden sind. Das hat man gerade bei problematischen Kreditfällen gemacht.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Haben Sie dann die FMA darüber informiert oder nicht?

Mag. Angelika Schlögel: Zu diesen Problemkreditfällen habe ich Berichte geschrieben, ja.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Was mir aufgefallen ist, so ganz grundsätzlich: diese Zeitdifferenzen zwischen der Sitzung und den Berichten, wenn ich mir da zum Beispiel den Bericht über die 15. Aufsichtsratssitzung anschaue, das war damals Ihre erste Sitzung vom 26.7.2007. Abgegeben wurde der Bericht am 6.12.2007. Woraus ergibt sich denn diese Zeitdistanz?

Mag. Angelika Schlögel: Ist das jetzt wirklich der Bericht, der unmittelbar nach der Sitzung erfolgt ist, oder ist das der Quartalsbericht, der dann auch noch einmal alle Sitzungen zusammenfasst? Das stelle ich mir nicht richtig vor, dass da so viel Zeit vergangen ist, weil ich bemüht war, relativ zeitnah zu berichten.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Ja, das stimmt, Entschuldigung!

Was auffallend ist am Ende der Berichte: Es steht da immer Ihr Name in gedruckter Weise und eigentlich nie in unterschriebener Weise, zumindest bei den mir vorliegenden Berichten. Hat das einen bestimmten Grund?

Mag. Angelika Schlögel: Das ist eine elektronische Plattform, in die man die Berichte hineingestellt hat, das ist von der FMA zur Verfügung gestellt. Man arbeitet dann drinnen in diesem Formular, das gibt auch gewisse Fragen vor, die die FMA interessieren, und der Name, also das wird dann dort generiert. Man schickt das dann und bekommt eine Bestätigung, dass dieser Bericht eingegangen ist. Also das ist so konzipiert.

Die Berichte, die ich später geschickt habe, waren einfach auch E-Mails, also auch nicht wirklich unterschrieben, sondern das waren außerhalb des Formularwesens Berichte unmittelbar nach der Sitzung per E-Mail. Ich weiß nicht, was das Problem daran sein soll.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Es geht mir nur darum, weil Ihre Vorgängerin die Berichte immer unterschrieben hat, da ist die Unterschrift immer drauf. Bei Ihnen ist sie nicht darauf gewesen, und es ist einfach aufgefallen bei der Durchsicht. Es ist ein Bericht mit 19.9.2014 datiert – das dürfte einfach ein Schreibfehler sein, der nicht aufgefallen ist.

Mag. Angelika Schlögel: Das kann ich gerne erklären. Das ist diese Software, die es mittlerweile auch nicht mehr gibt. Ich habe mir auch im Zuge der Vorbereitung alte Berichte ausgedruckt, und da steht auch das vorgestrige Datum drauf. Das ist in dem Formular so unterlegt. Aber in der FMA ist das an dem Tag angekommen, wo steht … Der letzte Punkt ist, glaube ich, „erstellt am“ oder „gesendet am“, und das Datum ist korrekt. Das ist auch EDV-technisch richtig unterlegt.

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Danke für die Aufklärung.

Noch eine abschließende Frage, was mir aufgefallen ist: Sie sind aktuell seit 1.8.2014, wenn es richtig ist, Staatskommissärin in der KA Finanz. Vorhin haben Sie gesagt, Sie sind 2012 als Staatskommissärin ausgeschieden, weil es aus Ihrer Sicht, wenn ich es richtig verstanden habe, ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Entschädigung gegeben hat. Hat sich daran jetzt grundsätzlich etwas geändert, oder wie darf man Ihr jetziges Engagement verstehen?

Mag. Angelika Schlögel: Die Bank ist ja nicht Gegenstand des Ausschusses, aber da gibt es einfach eine andere Sitzungsfrequenz und eine andere Sitzungsdauer.

Vorsitzende Doris Bures: Dann gelangen wir zur zweiten Fragerunde mit vereinbarten Fragezeiten.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich darf noch einmal zurückkommen auf den Sitzungsbericht der Staatskommissärin zur Aufsichtsratssitzung vom 16.9.2009: Verfahren wegen Marktmanipulation; Sie haben es vorliegen, Ihr E-Mail zu Ihrer Anfrage, möglichst dazu informiert zu werden seitens der Finanzmarktaufsicht. Jetzt haben wir vorhin festgehalten, dass Ihnen mitgeteilt wurde, Sie bekommen diese Information nicht.

Ich halte somit fest, es gab ein Finanzmarktaufsichtsverfahren zum Verdacht der Marktmanipulation in dem Bankinstitut, in dem Sie die Verantwortung als Staatskommissärin gehabt haben, und Ihnen ist mitgeteilt worden – auf welchem Weg auch immer, das steht da nicht –, Sie bekommen die Informationen dazu nicht, mit denen Sie aber arbeiten können sollten, meiner Meinung nach. Vermutlich auch Ihrer Meinung nach, denn sonst hätten Sie die Informationen nicht angefordert.

Nun meine Frage dazu: Wie sind Sie in Ihrer Reaktion mit dieser Information umgegangen, dass Sie kein Anrecht darauf haben, diese Information zu erhalten?

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann mich jetzt nicht mehr konkret daran erinnern, ich kann mir vorstellen, dass mir das telefonisch nachvollziehbar erklärt worden ist und ich das dann so zur Kenntnis nehmen musste.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Magister, ich habe mir schon gedacht, dass Sie das zur Kenntnis nehmen mussten – was werden Sie auch anderes tun?

Das führt mich zur Folgefrage: Wie ist die Arbeit als Staatskommissärin in einem Bankinstitut möglich, für das Sie dann in Ihrer Funktionsausübung auch die Verantwortung gegenüber der Finanzmarktaufsicht haben, wenn Sie solche Informationen nicht bekommen dürfen und davon ausgehen müssen, dass Ihnen andere wesentliche Informationen zum Umgang mit Entscheidungsträgern in diesem Bankinstitut vorenthalten werden? Wie ist da noch ruhigen Gewissens eine Arbeit oder Ihre Funktionsausübung als Staatskommissärin möglich?

Mag. Angelika Schlögel: Ich bin nicht davon ausgegangen, dass mir andere wesentliche Dinge vorenthalten werden. Ich glaube, das war ein abgeschlossenes Verfahren, ich habe jetzt die Unterlage nicht mehr vor mir liegen, die ist schon wieder eingesammelt. Die FMA ist dem offensichtlich nachgegangen in dem zuständigen Wertpapierbereich. Und ich sehe jetzt nichts, wo es irgendwelche Konsequenzen für die Arbeit ... Das ist ein Thema, das dann abgehandelt worden ist in einem Verfahren und jetzt nicht die Arbeit im Aufsichtsrat beeinflusst, oder?

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ob es die Arbeit im Aufsichtsrat beeinflusst, das dürfen Sie jetzt nicht mich fragen. Das ist ja die Frage an Sie, ob Sie Ihre Funktion besser ausüben könnten, wenn Sie solche Informationen hätten, denn umsonst haben Sie sie ja nicht abgefragt, auch wenn es Ihnen verwehrt worden ist.

In dem Schreiben steht übrigens auch – das können wir gerne noch einmal vorlegen – nichts von einem abgeschlossenen Verfahren drinnen, sondern nur, dass es in den Kompetenzbereich der Wertpapieraufsicht beziehungsweise der Rechtsabteilung fällt. Aber die Rechtsabteilung ist ja auch bei Ihnen im Haus gewesen, und deswegen spricht meiner Meinung nach alles dafür, dem Staatskommissär diese Informationen auch zu geben, denn – auf das möchte ich nämlich hinaus, Sie haben es vorhin auch gesagt – es hat eine Richtlinie gegeben, bei Gefährdung unmittelbar zu berichten. Und Sie haben auch eine Einspruchspflicht bei entsprechenden Verletzungen des BWG gehabt.

Wenn jetzt aber offensichtlich ein eigenes Verfahren in der FMA zum Verdacht der Marktmanipulation bei gewissen Personen läuft und Sie diese Information nicht haben dürfen, obwohl Sie dort in den Ausschüssen mit diesen Personen vielleicht zu tun haben, können Sie auch Ihrer Einspruchspflicht nicht entsprechend nachkommen. Sie wären ihr vielleicht nachgekommen, hätten Sie bei dem einen oder anderen Vorfall in dem Ausschuss den Konnex zu diesem möglichen Verdacht der Manipulation herstellen können, weil Sie vielleicht auch daran denken, aber dann doch nicht diesen Schritt setzen, aber im Wissen um dieses Verfahren vorsichtiger vorgehen könnten. Auf das möchte ich hinaus.

Glauben Sie nicht, dass das für Sie eine wesentliche Information ist, die aber auch in anderen Bereichen sehr wesentlich – und Sie wissen es ja nicht, welche Informationen Ihnen sonst vorenthalten wurden – zu Ihrer Ausübung der Funktion beigetragen hätte?

Mag. Angelika Schlögel: Ich wollte diese Information haben, weil sie mir wesentlich erschienen ist. Ihre Frage ist legitim, aber die müssen Sie der FMA stellen. Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das werde ich auch machen. – Also von Ihrer Seite ist jetzt keine berufliche Einschätzung in Ausübung Ihrer Funktion als Staatskommissärin zu meiner Fragestellung zu erwarten.

Waren Sie zufrieden mit der Antwort der Finanzmarktaufsicht, dass Ihnen diese Informationen nicht gegeben werden? Das ist ganz einfach mit Ja oder mit Nein zu beantworten.

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe es, glaube ich, schon beantwortet. Für mich war es eine wichtige Information, aber offensichtlich wurde es mir plausibel erklärt, warum ich das nicht bekommen kann, und das habe ich zur Kenntnis genommen.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Mag. Schlögel! Ein paar Fragen. Nach dem Verkauf der Hypo an die Bayern hat sich natürlich im Aufsichtsrat die Besetzung personell ein bisschen verändert. Haben Sie da etwas gemerkt, dass eine andere Wirtschaftsstrategie gefahren wurde, oder wurde dieser Weg, den die Kärntner Hypo eingeschlagen hatte, auch weiterhin vom Aufsichtsrat, der dort tätig war, auch mit den neuen Ergänzungen aus Bayern, weiter fortgesetzt?

Mag. Angelika Schlögel: Also es hat schon Veränderungen gegeben mit dem neuen Mehrheitseigentümer. Der Mehrheitseigentümer war natürlich auch an den osteuropäischen oder südosteuropäischen Töchtern sehr interessiert. Das war ja auch sozusagen in den Verkaufsüberlegungen ein wichtiger Grund. Aber es war dann auch die Subprime-Krise, Wirtschaftskrise von Lehman, wo natürlich auch die BayernLB ihre Marktstrategie und ihre Geschäftspolitik angepasst hat. Man wollte sich auf das Kerngeschäft fokussieren. Die Hypo hat ja viele Beteiligungen gehabt, die kein typisches Bankgeschäft betrieben haben. Also das ist teilweise verkauft oder zurückgefahren worden. Die Refinanzierung war auch eine andere, weil die Kärntner Landeshaftungen nicht mehr zur Verfügung gestanden sind. Also insofern hat es schon Veränderungen in der Geschäftspolitik gegeben.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Am Anfang ist ja dieser Expansionskurs noch voll weitergefahren worden, das sieht man auch an dem Anstieg der Bilanzsumme. Erst 2008/2009, glaube ich, wurde das dann praktisch zurückgefahren. Aber aufgrund dieses Fortfahrens des Expansionskurses hat man sich im gleichen Betätigungsfeld bewegt wie vorher unter der Eigentümerschaft von Kärnten. – Ist das richtig?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe Sie jetzt akustisch nicht so gut verstanden, weil es da ein bisschen unruhig war. Vielleicht können Sie es noch einmal wiederholen, bitte?!

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Am Anfang, als die Bayern die Hypo übernommen haben, haben sie weiterhin fest expandiert. Das sieht man ja auch an der Bilanzsumme, in der sich das dann niedergeschlagen hat. Ich weiß, dass sie dann später gewisse Beteiligungen verkauft haben. Aber dieser Expansionskurs ist im gleichen Geschäftsfeld gewesen wie vorher schon unter der Kärntner Führung. – Ist das richtig?

Mag. Angelika Schlögel: Ja, im Wesentlichen im gleichen Geschäftsfeld.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Und es waren ja auch dieselben Manager am Werk? Außer Kulterer, der ist halt weg gewesen.

Mag. Angelika Schlögel: Nein. Als ich das erste Mal in einer Aufsichtsratssitzung war, war Berlin der Vorstand, Kulterer nur mehr der Aufsichtsratsvorsitzende. Das war aber, glaube ich, auch seine letzte Sitzung. Und dann haben sich der Vorstand und der Aufsichtsrat in meiner Funktionsperiode sehr oft geändert. Also mich da jetzt auf konkrete Daten festzulegen … Aber der Vorstand hat sich schon verändert. Es ist ein Risikovorstand aus der BayernLB gekommen, also es hat sich der Vorstand verändert, es hat sich der Aufsichtsrat naturgemäß verändert.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Sind in den diversen Aufsichtsratssitzungen oder in anderen Gremien, wo Sie als Staatskommissärin tätig waren für die Bank, jemals darüber Gespräche geführt worden, dass man bei dem Verkauf der Hypo von Kärnten an die Bayern schaut, auch die Haftungen an die Bayern weiterzubringen? Und ist es richtig, dass man von dem eigentlich wieder weggekommen ist, weil man einfach nur den besten Preis erzielen wollte und deshalb die Haftungen in Kärnten bleiben sollten?

Mag. Angelika Schlögel: Ich weiß nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe, aber die Haftungen sind ja im April 2007 ausgelaufen, und meine Funktionsperiode beginnt im Juli 2007, also war da keine Möglichkeit mehr, Verbindlichkeiten mit Haftungen des Landes Kärntens zu haben.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Ich weiß, Sie sind genau in der Phase gekommen, als der Verkauf eigentlich über die Bühne gegangen ist. In diesen zwei Monaten werden, glaube ich, keine Sitzungen stattgefunden haben, wo kein Aufsichtskommissär da war, weil die Funktion zwei Monate ja nicht besetzt war. Wahrscheinlich hat es da keine Sitzung gegeben. Das war aber eigentlich genau in der Phase, als der Verkauf der Hypo an die Bayern stattgefunden hat. Ist das so richtig, war ja in dieser Zeit?

Mag. Angelika Schlögel: Der Verkauf hat vor meiner Zeit stattgefunden, das Signing jedenfalls und die Verkaufsverhandlungen. Aber dass die Haftungen ausgelaufen sind, das ist ja eine EU-rechtliche Vorgabe, das ist jetzt davon unabhängig. Die sind einfach vor meiner Zeit ausgelaufen, und es konnten dann zu dem Zeitpunkt keine Haftungen mehr übernommen werden.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Entschuldigung, da habe ich mich vielleicht schlecht ausgedrückt. Was ich fragen wollte: Ob bei Aufsichtsratssitzungen, bei denen Sie dabei waren, noch darüber gesprochen worden ist, warum seinerzeit die Haftungen an die Bayern nicht weitergegeben worden sind, warum sie bei Kärnten geblieben sind?

Mag. Angelika Schlögel: Entschuldigen Sie, jetzt verstehe ich, worauf Sie hinauswollten. – Nein, darüber ist nicht gesprochen worden. Also ich kann mich nicht daran erinnern.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Es war im Herbst 2000 beim Verkauf – wissen Sie darüber Bescheid? – der Hypo an die Bayern, da hat sich ja zuerst Kroatien dagegen ausgesprochen und wollte beim Closing nicht zustimmen. Es hat dann aber einen Wandel im Gedankengut der Kroaten gegeben, und es wurde dann doch zugestimmt. Wissen Sie, aus welchem Grund?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, das weiß ich nicht. Es hat offensichtlich Gespräche gegeben. Ich weiß nur im Nachhinein, die kroatische Aufsicht war kritisch, weil sich die BayernLB viele Jahre zuvor einmal aus einer kroatischen Bank zurückgezogen hat, und das war offensichtlich Gegenstand dieser Vorbehalte. Warum das dann zurückgenommen worden ist, weiß ich nicht.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Das ist auch meine Information, mich wundert es trotzdem, dass sie dann so mir nichts, dir nichts zugestimmt haben. Es ist den Bayern damals schon gelungen, die Bank um einen Euro, glaube ich, loszuwerden.

Dann noch eine Frage an Sie: Am 7. September 2009 haben Sie der FMA mitgeteilt, dass Sie mit einem Wertberichtigungsbedarf von 762 Millionen € rechnen. Wie ist diese Mitteilung von Ihnen genau erfolgt?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe es schon vorher, im Juli, berichtet, da war der Wertberichtigungsbedarf noch nicht so hoch, aber er hat auf jeden Fall das Budget schon für das gesamte Jahr gesprengt. Das hat sich dann noch einmal verschärft, und ich habe dann ein E-Mail geschrieben, weil das war ein Zeitraum, wo es keine Sofortberichterstattungsbank mehr war, und da habe ich dann gleich ein E-Mail geschrieben.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Wie ist man zu dieser Summe gekommen? Oder wer?

Mag. Angelika Schlögel: Ich glaube, das war am Anfang des Asset Reviews, den der neue Vorstand Pinkl in Auftrag gegeben hat, und das waren sozusagen die ersten Zahlen, die sich dann noch vervielfacht haben.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Hat es auch schon früher Entwicklungen gegeben, von denen Sie sagen, dass es Probleme mit dem Eigenkapital oder mit anderen Kernzahlen gab?

Mag. Angelika Schlögel: Ende 2007 und Ende 2008 hat es auch Probleme gegeben. Es hat Kapitalerhöhungen gegeben – wenn es die nicht gegeben hätte, hätte es Probleme mit den Eigenkapitalbestimmungen gegeben.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Noch eine letzte Frage: Hatten Sie den Eindruck, dass es Transparenzprobleme bei den Geschäften gegeben hat?

Mag. Angelika Schlögel: Transparenzprobleme im Aufsichtsrat? – Ich habe das Gefühl gehabt, dass sehr umfangreich berichtet wird, dass die Unterlagen auch entsprechend umfangreich aufbereitet sind, dass man alle Fragen der Aufsichtsräte oder auch meinerseits beantwortet hat. Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass man intransparent sein wollte, im Gegenteil.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Mag. Schlögel, Sie haben eben die umfassende Transparenz im Aufsichtsrat ausgeführt. Wäre es in diesem Kontext nicht möglich gewesen, nicht nur auf die PowerPoint-Präsentationen des OeNB-Berichts Bezug nehmen zu können, sondern generell den ganzen Bericht im Zuge des Aufsichtsrates anzufordern?

Mag. Angelika Schlögel: Das war meine erste Sitzung. Ich kann das heute nicht mehr beantworten, ob das möglich gewesen wäre. Ich war zum ersten Mal dort, ich habe zum ersten Mal den Vorstand und den Aufsichtsrat gesehen. Ich habe die Präsentation mit diesen Ergebnissen gehabt. Ich glaube, ich habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal mit Sicherheit gewusst, dass ich diesen Bericht dann auch nicht von der Aufsicht bekommen kann. – Vielleicht wäre es möglich gewesen, aber das kann ich so heute nicht mehr sagen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): In Bezug auf die Finanzmarktaufsicht und die Betreuung ihrer doch sehr zahlreichen Staatskommissärinnen und -kommissäre, die sie hat: Die FMA muss ja großes Interesse haben, dass ihre Organe möglichst gut und effizient arbeiten können, ihre Aufgaben gut wahrnehmen können. Insofern stellt sich auch die Frage: Gibt es da auch so etwas wie Feedback-Schleifen, wo die FMA an die StaatskommissärInnen herantritt und fragt: Was braucht ihr zusätzlich, um eure Aufgaben und Funktionen wirklich gut wahrnehmen zu können?

Mag. Angelika Schlögel: Es gibt im Rahmen dieser Fortbildungs-, Weiterbildungsveranstaltungen immer wieder auch Vorträge der FMA über das Staatskommissärswesen, wo dann auch die Staatskommissäre teilnehmen und ihre Fragen und Probleme, die sie sozusagen in ihrer Tätigkeit haben, mit der FMA besprechen können, an diese herantragen, Anleitung bekommen, wie damit umzugehen ist, also wie das so in allgemeiner Natur vorgesehen ist. Auch als die neue Richtlinie im September 2008 in Kraft getreten ist, kann ich mich erinnern, dass es eine Informationsveranstaltung dazu gegeben hat. Also da sind die Staatskommissäre jedenfalls informiert worden.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Ist im Zuge solcher Veranstaltungen auch thematisiert worden, dass es durchaus Sinn macht, dass eben OeNB-Berichte automatisch auch an die zuständigen Staatskommissäre geliefert werden?

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann mich nicht wirklich daran erinnern, dass das hinterfragt worden wäre. Möglicherweise war es Thema und man hat dann dieselbe Antwort bekommen, die man auch bekommt, wenn man sozusagen als Einzelner, als Staatskommissär nachfragt. Aber ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Welche Wahrnehmungen gibt es Ihrerseits zur Thematik Interne Revision?

Mag. Angelika Schlögel: Die Interne Revision hat viermal im Jahr im Aufsichtsrat berichtet. Also eigentlich hätte der Aufsichtsratsvorsitzende dem Aufsichtsrat berichten müssen. Ich glaube, das war ab 2007. Also das war relativ von Anfang an so, dass die Interne Revision über wesentliche Feststellungen nach dem Bankwesengesetz berichtet hat. Es wurden auch Berichte vorgelegt. Es wurden auch solche Feststellungen oder Ergebnisse der einzelnen Prüfungen berichtet, die kein Anlass für eine wesentliche Feststellung gewesen wären. Aber trotzdem, das war auch in den Unterlagen dabei, wo eine leicht kritische … – oder wo Verbesserungsbedarf geortet wurde, aber das noch nicht ausreichend war, um eine wesentliche Feststellung zu machen.

Es wurde über die Maßnahmen berichtet. Die Maßnahmen setzt ja dann der Vorstand mit den zuständigen Abteilungen in der Bank, und die Interne Revision hat kontrolliert oder gemonitort, ob diese Maßnahmen umgesetzt werden. Es hat Umsetzungszeitpläne gegeben, es wurde berichtet, ob die Umsetzung im Zeitrahmen erfolgt ist oder ob es Verzögerungen gegeben hat. Das waren regelmäßige Berichte. Man berichtet ja sowieso über wesentliche Feststellungen an die FMA im Quartalsbericht, und wenn ich über die Sitzungen berichtet habe, habe ich dann auch die Unterlage von der Internen Revision, wenn wesentliche Feststellungen vorgekommen sind, zur Verfügung gestellt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Eine Frage noch: Sie haben vorhin das Thema Wirtschaftskrise angesprochen. Ende 2008 in einer Aufsichtsratssitzung war ja ein Tagesordnungspunkt auch die Planung 2009 bis 2011, die durchaus sehr optimistisch debattiert wurde. Welche kritischen Stimmen hat es da gegeben, dass die Annahmen zu positiv dargestellt sind?

Mag. Angelika Schlögel: Ende 2008, haben Sie jetzt gesagt? – Ja, die Planzahlen waren sicher ambitioniert, und ich glaube, meiner Einschätzung nach waren sie auch nicht wirklich realistisch oder sehr optimistisch in Anbetracht des konjunkturellen Umfeldes und der Wirtschaftskrise, und auch gerade in den Ländern, wo die Hypo Alpe-Adria ihre Töchter hatte. Ich meine, dem Staatskommissär steht diese wirtschaftliche Beurteilung ja nicht wirklich zu, aber ich habe schon ab und an in einen Bericht hineingeschrieben, dass ich die Planzahlen für unrealistisch oder zu optimistisch halte – als Information an die FMA, eine persönliche Einschätzung. (Abg. Lichtenecker: Danke! Ich gebe an meinen Kollegen weiter!)

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Kogler, Sie haben noch knapp 4 Minuten. Sie haben eineinhalb Minuten aus der ersten Fragerunde in die zweite mitgenommen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Schlögel, zu Ihrem quasi Amtsantritt ist ja mehr oder weniger gleichzeitig Tilo Berlin Vorstandsvorsitzender geworden – Sie hatten es erwähnt. Ich beziehe mich jetzt wieder auf die Aufsichtsratssitzungen. Können Sie dem Ausschuss schildern, wie Tilo Berlin mit dem Aufsichtsrat umgegangen ist? Was hatten Sie für einen Eindruck von seiner Informationspolitik und all dem, was nicht nur das Bankwesengesetz betreffen könnte – denn da kann ich Ihnen ja folgen, dass das nicht alles unmittelbar in der Aufsichtsratssitzung erkennbar sein muss, nicht ohne Weiteres jedenfalls –, aber generell die Geschäftspolitik und natürlich auch diese BWG-Fragen, die Kollege Hable releviert hat? Es könnte ja auch sein, dass Ihnen Informationen vorenthalten worden sind – denn sonst ergibt ja das alles kein rundes Bild für den Ausschuss.

Können Sie also dem Ausschuss sagen, wie Tilo Berlin den Aufsichtsrat informiert hat?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe das Gefühl gehabt, dass er den Aufsichtsrat umfassend informiert hat. Der Vorstand hat auch auf Fragen des Aufsichtsrats in den Aufsichtsratssitzungen Antworten gegeben. Es hat dann auch oft Auflagen gegeben – es waren ja auch neue Aufsichtsräte bestellt, die natürlich einen erhöhten Informationsbedarf hatten, sich gewisse Dinge haben aufbereiten lassen, die dann für die nächste Sitzung aufbereitet worden sind. Und ich habe sicher das Gefühl gehabt, dass die nötige Transparenz da ist, dass die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet werden, dass die Unterlagen gut aufbereitet sind, und hätte keinen Anlass zur Kritik gehabt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie sprechen sehr oft von Unterlagen. Und seine mündlichen Berichte im Ausschuss selber, waren die Ihrer Meinung nach umfassend?

Mag. Angelika Schlögel: Die mündlichen Berichte waren sicher umfassend, und meistens gibt es ja auch Unterlagen dazu, sonst könnte man sich ja auch nicht vorbereiten auf die Sitzung. Aber es gibt Planungen, die dann vom Vorstand näher erläutert werden, wobei auf Fragen eingegangen wird. Die waren schon umfangreich. Ich habe auch das Gefühl gehabt, dass gerade auch die neuen Mehrheitseigentümer kritische Fragen stellen und einen Informationsbedarf haben, der vielleicht, weil sie auch neu im Aufsichtsrat waren, höher war als bei Aufsichtsräten, die schon lange im Aufsichtsrat waren. Und dieser Informationsbedarf ist erfüllt worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da hätte ich eine Zwischenfrage: Sie haben ja – ich darf mir eine Wertung erlauben – beachtlich und löblich gegenüber dem, was wir sonst hier in den Akten erleben, ausführlich selber Berichte an die FMA verfasst, die oft mehr hergeben als das, was wir an Protokollen gesehen haben.

Meine Frage bezieht sich aber auf die Protokolle: Haben Sie dann noch – oder vielleicht haben Sie das schon beantwortet, als ich gerade draußen war – auch Aufsichtsratsprotokolle mitgeliefert in die FMA? Haben Sie Ihren schriftlichen Berichten, die dem Ausschuss teilweise vorliegen, weil nicht alle Akten zugänglich sind – die, die ich sehen kann, scheinen mir gegenüber dem, was wir sonst gewohnt sind in und rund um die Hypo, sehr informativ zu sein –, dann aber trotzdem noch Aufsichtsratsprotokolle, etwa in den Quartalsberichten, beigelegt?

Mag. Angelika Schlögel: Aufsichtsratsprotokolle sind auf jeden Fall einmal bis September 2008 an die FMA gegangen, weil das eben so vorgesehen war, dass alle Unterlagen an die FMA gehen. In den Quartalsberichten sind nur Tagesordnungen grundsätzlich beizulegen. Das ist so in der Plattform vorgesehen. Es wurden sicher auch Protokolle nachgeliefert, entweder weil die FMA nachgefragt hat oder weil man das eben noch zur Vervollständigung nachgeschickt hat. Aber dass das regelmäßig der Fall war, kann ich jetzt nicht sagen, weil man eben unmittelbar danach schon berichtet hat und die FMA auch anfragen hätte können, wenn sie noch Informationsbedarf hat.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): In diese Phase treten wir jetzt ein – auch zur Information für den Ausschuss. Wir befinden uns dann – das trifft sich ja mit Ihren Beschreibungen – im November, Dezember 2008, und Sie berichten von Aufsichtsratssitzungen. Es hat mehrere gegeben. Ich konzentriere mich auf jene – und das ist jetzt leicht zu verwechseln – vom 12.11.2008 und in der Folge vom 11.12.2008, also 12. November und 11. Dezember. Da kommt nämlich der Herr Tilo Berlin sozusagen zur Sache. Einige wissen, was die „Sache“ ist: Es geht am Schluss – damit Sie folgen können – um die Anbahnung des „Geschäfts“ – unter Anführungszeichen –, von der Republik Österreich damals noch 1,45 Milliarden Partizipationskapital mit dem frisch beschlossenen Bankenpaket herauszuholen.

Es ist eindeutig erkennbar, dass Berlin hier den Aufsichtsrat, wie Sie vielleicht auch sagen, durchaus informiert – sonst hätten Sie nicht berichten können. Was haben Sie dazu für Erinnerungen, wie Berlin in jenen Monaten Oktober, November, Dezember 2008 die Sache angegangen ist, von der Republik Österreich 1,45 Milliarden zu organisieren?

Mag. Angelika Schlögel: Sie sprechen die Sitzungen im November und Dezember an, und ich glaube, dass ich nur bei einer von den beiden war. Aber ich weiß es jetzt nicht. Das müsste sich aus den Berichten ergeben.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie haben, glaube ich, recht. Es war einmal die Stellvertreterin, das ist richtig. Ich habe es nur übersehen. Ich wusste es sogar schon. Also die Novembersitzung hat die Frau Kollegin Hutter bestritten. Das ist so. Sie waren dann im Dezember.

Ich möchte dann gleich zum Dezember kommen: Welche Erinnerungen oder Wahrnehmungen haben Sie da? Offensichtlich hat er die Lage beschrieben. Und was er vorhat, hat er schon im November angekündigt.

Im Übrigen eine Zusatzfrage: Haben Sie mit der Frau Hutter Kontakt gehabt zwischen diesen beiden Sitzungen? Sind Sie informiert worden, was in der Aufsichtsratssitzung davor passiert ist? Haben Sie den Bericht bekommen?

Mag. Angelika Schlögel: Den Bericht habe ich auf jeden Fall bekommen, denn sobald ihn die FMA bekommt, bekommt ihn immer der, der nicht in der Sitzung war, auch cc.

Ob ich mit ihr dann auch telefoniert habe oder so, das kann ich heute nicht mehr sagen, es ist aber durchaus möglich. Im Dezember habe ich, glaube ich, auch einen ausführlichen Bericht zu dieser Sitzung geschrieben. Ein Punkt waren auch die Gespräche zum Partizipationskapital mit dem BMF, mit dem Bund. Und was Tilo Berlin dazu gesagt hat, so ist, glaube ich, das Protokoll oder mein Bericht sicher aussagekräftiger und näher an dem, was damals war, als das, woran ich mich jetzt nach acht Jahren erinnere.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Schlögel, Sie haben gesagt, dass Sie nicht ins Detail gehen konnten. Ich habe Sie gefragt, ob Sie sich einzelne Kreditverträge geben haben lassen oder ob Sie die Bilanzen hinterfragt haben, ob Sie sich die Zahlen angeschaut haben, ob Sie ins Detail gegangen sind. Sie haben gesagt: Nein, das war nicht möglich. – Stimmt das?

Mag. Angelika Schlögel: Das habe ich nicht gesagt, dass ich nicht ins Detail gehen konnte. Sie haben mich gefragt, ob ich ermittelt habe oder ob ich in der Bank noch in die Bücher Einsicht nehmen konnte, und das habe ich verneint.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Warum konnten Sie das nicht?

Mag. Angelika Schlögel: Das habe ich auch erklärt: Weil ich sozusagen nur im Rahmen eines Einspruchs das Recht gehabt hätte, hier Ermittlungen zu machen und dann auch in die Bücher einzusehen. Aber die Aufsichtsratsunterlagen habe ich intensiv studiert und auch im Detail.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich habe Sie das jetzt bewusst noch einmal gefragt, nicht weil ich dement bin und mich nicht mehr erinnern konnte an das, was Sie gesagt haben, sondern weil ich mir jetzt das Gesetz durchgelesen habe und das Gesetz das nicht hergibt. Es steht hier ganz eindeutig, dass Sie das Recht haben, alle Schriftstücke einzusehen. Und natürlich bezieht sich das auf Absatz 5, aber da steht nichts, dass Sie dann auch einen Einspruch machen müssen, sondern es geht in diesem Gesetz nur darum, dass Sie eben alle Einsichtnahmen machen können, um dann zu entscheiden, ob Sie einen Einspruch machen oder nicht. Aber es heißt nicht automatisch, dass Sie dann einen Einspruch machen müssen. – Und damit hätten Sie die Möglichkeit gehabt. Das heißt, das Gesetz verbietet Ihnen das nicht.

Aber ich sage Ihnen, warum Sie nicht genau reingeschaut haben: Weil Ihnen einfach die Zeit gefehlt hat. Und das war aus meiner Sicht ganz bewusst so gemacht. Wenn Sie sich die Rahmenbedingungen anschauen, unter denen Sie und auch alle anderen Staatskommissäre arbeiten, dann ist das aus meiner Sicht bewusst so gesteuert. Sie bekommen sehr wenig Gehalt. Sie müssen das in Ihrer Freizeit machen, was sehr, sehr schwierig ist, wenn Sie da Tagesreisen unternehmen, wo Sie dann theoretisch ganze Tage einarbeiten müssen. Wenn Sie dann noch ins Detail gehen würden – und Sie wissen ja, wie das bei Prüfungen ist: da sprechen wir mitunter von Monaten, bis da die Prüfer auf Ergebnisse stoßen.

Das heißt, Sie hatten gar nicht die Möglichkeit, so sehr ins Detail zu gehen. Und genau da sind wir beim Punkt: dass das vom Finanzministerium so angelegt war. Und die Regeln, die auch im Gesetz stehen, sind ja genau dem entsprechend: Sie müssen im Erwerbsleben sein, können das nur nebenberuflich machen, müssen es in der Freizeit machen und so weiter.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Herr Abgeordneter! Darf ich bitte zum Verfahren zur Frageart bitten, darauf zu achten, dass das an die Grenze von Unterstellungen an die Frau Auskunftsperson geht, wenn Sie das …

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich versuche, sie zu entlasten, die Frau Auskunftsperson!

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, aber wenn man das in Verbindung bringt mit ihrem Einkommen, das geht an die Grenze. Ich bitte, darauf zu achten. – Danke.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, ich werde diese Grenze berücksichtigen. Ich versuche, der Auskunftsperson zu helfen, indem ich nachweise, dass sie gar nicht in der Lage war, das zu durchblicken, und dass es auch gar nicht Absicht dieses Staatskommissärs war, dass genau reingeschaut wird, weil das von der Ausgestaltung her gar nicht möglich ist. Es ist nicht möglich, mit dieser Ausgestaltung hier genau reinzuschauen, und deshalb ist es ein Feigenblatt – das haben wir heute schon einmal gehört. Und deshalb ist Ihnen auch kein Vorwurf zu machen aus meiner Sicht. Deshalb springe ich da für Sie in die Bresche. Ich glaube, das ist Ihnen nicht unangenehm. Eines würde mich noch interessieren. Sie haben gesagt, es war für Sie sehr aufwendig. Das kann ich nachvollziehen. Sie mussten Ihre Freizeit opfern, haben wenig Geld dafür bekommen und so weiter. Und Sie haben gesagt, Sie haben es ja auch nur eine Periode gemacht und damit waren Sie geheilt. Damit waren Sie sozusagen wieder raus aus dieser Geschichte. Sie haben gesagt, es war mehr, als Sie erwartet haben und so weiter.

Dann frage ich mich, warum Sie jetzt bei der KA Finanz das gleiche Amt wieder angetreten haben. Das ist ein bisschen eigenartig, wenn Sie schon beim ersten Mal keine große Freude mit der Beschäftigung hatten. (Verfahrensrichter Pilgermair: Das ist keine Frage!) – Ja, das mag sein. Aber mir geht es um Folgendes: Ich will darauf hinaus – und das habe ich auch die Vorgängerin schon gefragt –, es gibt da anscheinend ein Gesamtpaket. Das heißt, Ihr Arbeitgeber hat Sie zu dieser Position vergattert und hält natürlich auch dementsprechend die Hand auf das, was Sie da tun. Das ist meine Vermutung. Da würde mich Ihre Einschätzung interessieren.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Frau Vorsitzende, darf ich ums Wort bitten? –Das ist jetzt eine deutliche Unterstellung, dass die Auskunftsperson in ein Gesamtpaket eingewilligt hätte, das zulasten ihrer Funktion und auch ihrer persönlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben geht.

Dafür haben wir kein Substrat, und ich bitte Sie, das zu unterlassen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Meine Wahrnehmung war, dass ich dieses Substrat gerade erklärt habe. Aber es kann natürlich sein, dass Sie das nicht so sehen. Das nehme ich zur Kenntnis.

Ich würde trotzdem bitten, wenn Sie da eine Antwort geben wollen, das zu tun. Wenn nicht, nehme ich es auch zur Kenntnis. – Vielen Dank.

Mag. Angelika Schlögel (nach kurzer Rücksprache mit ihrer Vertrauensperson): Ich habe die Frage schon beantwortet.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Frau Mag. Schlögel, ich möchte noch einmal dort einhaken, wo Sie uns berichtet haben, dass die Hypo Alpe-Adria aus Sicht der Finanzmarktaufsicht zur – ich glaube, Sie haben das so gesagt –Sofortberichtsbank erklärt worden ist. Also es ist sofort jederzeit zu berichten, unabhängig vom Anlassfall. So habe ich es verstanden.

2008 ist das abgedreht worden, abgeschafft worden. Können Sie mir erläutern, warum das 2008 geschehen ist?

Mag. Angelika Schlögel: Warum genau, das weiß ich nicht. Aber es ist ja nicht gänzlich abgeschafft, weil es die Ad-hoc-Berichtspflicht im Gefährdungsfall ja trotzdem noch gegeben hat. Also da hätte man ja trotzdem berichten müssen.

Es gibt jedenfalls den Quartalsbericht und jedenfalls den Jahresbericht, aber im Quartalsbericht muss man auch anführen, ob man ad hoc etwas berichtet hat, eben weil ein Gefährdungstatbestand vorgelegen wäre, und da hätte man auch unmittelbar sowieso berichten können. Das wäre sogar erforderlich gewesen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wer war denn dabei federführend, dass diese Sofortberichterstattung in Sachen Hypo Alpe-Adria 2008 abgeschafft worden ist?

Mag. Angelika Schlögel: Dass die Hypo Alpe-Adria Bank eine Sofortberichterstattungsbank war, wie das heißt, wurde vor meiner Zeit festgelegt. Das habe ich so übernommen.

Zur Frage, wer für die Richtlinie verantwortlich ist. – Das ist eine Richtlinie der FMA, das ist eine Weisung. Daraus ergibt sich, dass nur mehr in Ad-hoc-Gefährdungsfällen sofort zu berichten ist und nicht mehr nach jeder Sitzung.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, das war eine generelle Änderung der Politik oder nur hinsichtlich der Hypo Alpe-Adria?

Mag. Angelika Schlögel: Das war eine generelle Änderung der Berichterstattungsregeln.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, es hat ab diesem Zeitpunkt keine Sofortberichterstattungsbank mehr gegeben? Es waren nur mehr Ad-hoc-Meldungen?

Mag. Angelika Schlögel: Ja, das ist so. Ich nehme an, dass noch andere Banken zuvor Sofortberichterstattungsbanken waren. Und ab diesem Zeitpunkt hätte im Rahmen einer Ad-hoc-Berichterstattung sofort Bericht erstattet werden müssen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Okay. – Danke.

Sie haben ein Dokument über eine Aufsichtsratssitzung der Hypo Alpe-Adria vom 4. Dezember 2008 vor sich liegen. Da ist unter TOP 3a auf Seite 3 die Planung 2009 erwähnt. Und diese Planung 2009 ist als sehr optimistisch beschrieben.

Und weiter unten steht: Aus meiner Sicht erscheint diese optimistische Planung nicht realistisch.

Können Sie mir sagen, von wem diese Einschätzung kommt?

Mag. Angelika Schlögel: Ich sehe, dass das ein Bericht meiner Stellvertreterin ist, und deswegen gehe ich davon aus, dass sie diese Einschätzung getroffen hat, weil sie auch schreibt: Pro domo. – Aus meiner Sicht. Und das ist ja sozusagen eine Information für die FMA, die nicht in der Bank so diskutiert worden ist, sondern das ist ihre Einschätzung, die sie dem Bericht noch angefügt hat.

Vorsitzende Doris Bures: Wir gelangen nun zur dritten Fragerunde mit je 3 Minuten Fragezeit.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Mag. Schlögel, wir haben es bereits vorher gehört: Wir haben über diese Ad-hoc-Meldungen gesprochen, bei denen es um die Eigenkapitalquote ging, die ja damals aus Ihrer Sicht zumindest kurzfristig ein Problem war.

Der Kollege Obernosterer hat es bereits vorher erwähnt: Zur selben Zeit hat die Finanzkrise voll durchgeschlagen, und trotzdem wurden auch über die Bayern Risikomärkte beackert und zusätzlich sogar noch neue Risikomärkte in Ost- und Südosteuropa erschlossen.

Warum war diese Art der Expansion für Sie kein Problem? Warum hat es da keine Ad-hoc-Meldung dazu gegeben, wenn vorher zum Beispiel von Ihnen das Eigenkapital thematisiert wurde?

Mag. Angelika Schlögel: Das sind ja wirtschaftliche Überlegungen, die man auch kritisch sehen kann, in welche Märkte man geht. Ich glaube auch, mich nicht erinnern zu können, dass neue Märkte erschlossen worden wären. Also man hat die Geschäftspolitik beibehalten, und Ad-hoc-Berichterstattung war halt wichtig, wenn sozusagen Ordnungsnormen verletzt worden sind oder das BWG. Also das eine ist eine wirtschaftliche Überlegung, die man auch kritisch sehen kann, wo man auch in den Berichten vielleicht das eine oder andere Kritische bemerkt, aber es ist ja noch kein Grund eines Gefährdungstatbestandes.

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Also diese Expansion in die Risikomärkte hat Sie nicht beunruhigt, die Eigenkapitalquote sehr wohl?

Mag. Angelika Schlögel: Die Eigenkapitalquote ist ein wesentliches Element, um mit Risiko umgehen zu können. Und die Expansion war ja vor den Bayern, die haben ja dann das Geschäftsmodell mehr oder weniger beibehalten. Ich kann mich jetzt nicht erinnern – also welche Expansion sprechen Sie an? In welche Märkte?

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Wie Sie sagen, es ist ja beibehalten worden. Das heißt, der Kurs ist fortgesetzt worden. Also mich würde das unter Umständen beunruhigen.

Ich habe noch eine weitere Frage: Wurde während Ihrer Tätigkeit versucht, auf Sie politisch Einfluss zu nehmen oder wurde vielleicht auch von anderer Seite Einfluss zu nehmen versucht?

Mag. Angelika Schlögel: Nein.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich habe von Tilo Berlin und seinen Auftritten im Aufsichtsrat und den Berichten der Staatskommissärinnen gesprochen. Ich möchte jetzt genau jenes Protokoll mit Ihnen durchgehen, das eigentlich von Frau Kollegin Hutter verfasst wurde, weil ich Sie dann nämlich grundsätzlich fragen will, was für Wahrnehmungen Sie dazu haben, nämlich ob in der Folge diese Aussagen im Aufsichtsrat auch eine Rolle gespielt haben, oder ob Sie sonst Wahrnehmungen dazu haben. Und ich finde, es ist für die Ausschussmitglieder von erhöhtem Interesse, was wir da berichtet bekommen.

Ich befinde mich jetzt beim 12. November 2008, und da gibt es den Tagesordnungspunkt: Rekapitalisierung durch die Republik Österreich. Zur Unterstützung können wir Ihnen parallel dieses Protokoll vorlegen, denn ich möchte jetzt wirklich einzelne Absätze beziehungsweise einzelne Sätze mit Ihnen durchgehen.

(Der Auskunftsperson werden Schriftstücke vorgelegt.) Bericht Berlin: Informelle Vorsprache bei BMF bis zu 1,5 Milliarden – also Stichwort Rekapitalisierung, BMF ist österreichisches BMF – Bedingungen …

Mag. Angelika Schlögel: Das Protokoll vom November sprechen Sie an, und ich habe jetzt das vom Dezember bekommen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da muss ich auf das zurückgreifen, was ich hier habe. Was Sie jetzt haben, ist das, was Sie selber abgezeichnet haben. Dann bleibe ich hier beim mündlichen Vortrag und wiederhole:

Bericht Berlin: Informelle Vorsprache bei BMF bis zu 1,5 Milliarden. Bedingungen sollen denen entsprechen, die über den ersten Deal bekannt geworden sind. Kapital soll auch bei BayernLB anrechenbar sein. Freitag oder Montag – da im November dann der offizielle Antrag. – Punkt einmal hier.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass die Eigentümer, BayernLB, und der Vorstand der Tochter der Hypo ursprünglich 1,5 Milliarden Eigenkapital wollten, so wie es hier steht?

Mag. Angelika Schlögel: Sie wollten auf jeden Fall mehr haben, als sie dann bekommen haben. Ich hätte jetzt gedacht, 1,45 Milliarden, aber wenn da …

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Entschuldigung, diese Zahl taucht auch öfter auf. Hier stehen 1,5 Milliarden.

Mag. Angelika Schlögel: Dann wird es in dieser Sitzung so besprochen worden sein, und dann haben sie vielleicht nachher die Forderung entsprechend herabgesetzt. Aber sie wollten jedenfalls mehr haben, als sie bekommen haben.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie nur darauf aufmerksam, damit Sie Ihre Frage auch vollständig stellen können: Sie haben noch eine halbe Minute in dieser Runde.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Dann kommen wir zu einem noch spannenderen Punkt.

Berlin berichtet weiter: Aufforderung vom BMF, Antrag rasch einzubringen.

Wortwörtlich: Hinter den Kulissen gäbe es bereits einen Wettbewerb um die Gelder. Der gewünschte Betrag“ – da geht es dann weiter – ist in der Relation ein bisschen hoch.

Aber: Gibt es einen Wettbewerb um die Gelder? Haben Sie im Kontakt im Bundesministerium für Finanzen oder wieder in den Aufsichtsratssitzungen von irgendwelchen anderen Personen die Wahrnehmung, dass darüber gesprochen worden wäre, dass um das österreichische Bankenpaket und die Milliarden dort bereits ein Wettrennen unter den Banken eingesetzt hätte?

Mag. Angelika Schlögel: An ein Wettrennen – dazu habe ich keine Wahrnehmungen. Aber es waren mehrere Banken interessiert, und es haben ja auch mehrere Banken dann PS-Kapital bekommen. Es gab sozusagen mehrere Bewerber für die im Rahmen des Bankenpakets zur Verfügung gestellten Mittel.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich möchte noch einmal, Frau Mag. Schlögel, kurz zur Richtlinie zurückkommen, die wir besprochen haben, die Richtlinie der FMA zur Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staatskommissär und FMA. Sie haben berichtet, dass es 2008 eine Änderung gegeben hat, eine neue Richtlinie, die auch das Berichtswesen neu aufgestellt hat. Von wem ist diese Änderung ausgegangen?

Mag. Angelika Schlögel: Das weiß ich nicht. Ich bin als Staatskommissär Rechtsunterworfener dieser Weisung. Die Richtlinie, das ist eine FMA-Richtlinie – was da im Vorfeld passiert ist, dass diese Richtlinie geändert wurde, das weiß ich nicht.

Und ich meine, es hat sich ja nicht wesentlich geändert. Es hat sich ein Punkt zu den Auslandssitzungen geändert. Vorher hat man daran nicht teilnehmen dürfen, nachher ist es im Ermessen des Staatskommissärs gelegen, beziehungsweise wenn die FMA das wollte, hat man dann auch im Auftrag der FMA teilgenommen. Und der einzige Punkt, der sich zum Berichtswesen geändert hat – ich meine, es waren ja nicht alle Banken vorher Sofortberichterstattungsbanken, da hat es überhaupt nur Quartalsberichte und Tätigkeitsberichte gegeben und eben auch die Ad-hoc-Berichte. Also für die ist das ja dann gleich geblieben. Es hat sich ja nur die Sofortberichterstattungspflicht geändert.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, die Ad-hoc-Meldungen hat es vorher auch schon gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Das sind ja sowieso Gefährdungstatbestände, die sich aus dem Bankwesengesetz ergeben. Vielleicht habe ich mich da nicht konkret genug ausgedrückt. Aber bei einer Sofortberichterstattungsbank berichtet man ja sowieso nach jeder Sitzung, egal, ob es jetzt eine Ad-hoc-Meldung dazu gibt oder nicht. Aber bei den anderen Banken hätte man dann auch berichten müssen, wenn ein Gefährdungstatbestand vorgelegen wäre.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dann habe ich Sie richtig verstanden, dass diese Ad-hoc-Meldungen Meldungen zu Gefährdungstatbeständen waren – sonst keine anderen Fälle? Oder: Was konkret ist eine Ad-hoc-Meldung jetzt?

Mag. Angelika Schlögel: Eine Ad-hoc-Meldung ist die, die im Bankwesengesetz im § 76 geregelt ist, ich glaube, Absatz 5 oder 8. In einem ist der Einspruch, im anderen ist die Ad-hoc-Meldung, wenn Gläubigerinteressen gefährdet sind – Absatz[x] 8.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Können Sie uns sagen, was das dann im Berichtswesen bei der Hypo Alpe-Adria verändert hat? Wie viele Berichte mussten Sie vorher unter diesem Sofortberichterstattungsregime abliefern und wie viele nachher? Wie kann man das ungefähr einschätzen?

Mag. Angelika Schlögel: Vorher nach jeder Sitzung und danach eigentlich nur, wenn ich den Punkt Ad-hoc-Meldung angekreuzt hätte. Aber ich kann es nicht einschätzen, weil ich trotzdem weiterhin nach jeder Sitzung berichtet habe.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wie viele Ad-hoc-Meldungen hat es da zur Hypo Alpe-Adria nach dieser Änderung zum Berichtswesen gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Ich hab sie jetzt nicht gezählt, aber es hat einige gegeben, sowohl bei der HBInt als auch bei der HBA.

(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dann möchte ich bei dem Dokument anknüpfen, das Sie vor sich liegen haben. Ich habe es zuvor schon erklärt: Da geht es um eine Aufsichtsratssitzung vom 4. Dezember, ein Protokoll offensichtlich Ihrer Stellvertreterin, und unter TOP 3a ist die Planung für 2009 als sehr optimistisch beschrieben oder auch als nicht realistisch.

Meine Frage: Haben Sie sich da mit Ihrer Stellvertreterin ausgetauscht beziehungsweise teilen Sie diese Einschätzung?

Mag. Angelika Schlögel (nach Durchsicht des ihr vorgelegten Schriftstückes): Das kann ich heute nicht mehr sagen, ob ich diese Einschätzung teile. Da müsste ich mir jetzt die Planung 2009 anschauen. Das ist jedenfalls die Information, die an die FMA gegangen ist. Und unabhängig davon, ob ich sie teile oder nicht, ist es eine wesentliche Information, die an die Aufsicht gegangen ist. Das ist ja nur eine persönliche Einschätzung des jeweiligen Berichterstatters. Aber ich denke einmal, dass ich sie geteilt hätte, wenn ich selbst in der Sitzung gewesen wäre.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, Sie hätten dann eigentlich eine Ad-hoc-Meldung an die FMA geschickt?

Mag. Angelika Schlögel: Nein. Deswegen, weil die Planzahlen vielleicht ambitioniert waren, ist ja noch keine Ad-hoc-Meldung erforderlich. Da sind jetzt nicht Gläubigerinteressen unmittelbar gefährdet. Das ist nicht das Wesen einer Ad-hoc-Meldung.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut, dann darf ich den Bogen spannen, wie ich das interpretieren würde. Wenn die Planungszahlen – und Sie sind ja rhetorisch ein bisschen zurückgerudert. Hier steht ja „nicht realistisch“ und „sehr optimistisch“. Das heißt, man hat Phantasiezahlen für 2009 erfunden. Das ist meine Einschätzung zu einem Zeitpunkt, als die Bank schon mächtig in Schieflage war. Das hat Auswirkungen auf die Bilanzlegung. Wenn man optimistische oder zu optimistische, nicht realistische Zahlen verwendet, wenn die wirtschaftliche Situation der Bank nicht richtig dargestellt wird, hat das Auswirkungen auf die Bilanzierung, hat das Auswirkungen auf die Einschätzung der Wirtschaftsprüfer und letztlich werden natürlich auch Gläubigerinteressen dadurch beeinträchtigt.

Deswegen meine Frage: Wäre das nicht Anlass gewesen zu einer Ad-hoc-Meldung? Oder: Wie ist man dann mit dieser Situation innerhalb der FMA umgegangen?

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Sie hat gesagt, es war keine Ad-hoc-Meldung, sondern das war im Zuge des Routinebetriebs eine Meldung. Ad-hoc-Meldung nur, wenn echte Gefährdungen auftreten. So hat sie es beantwortet.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): So habe ich das auch verstanden. Ad-hoc-Meldung nur, wenn Gläubigerinteressen beeinträchtigt sind. Deswegen habe ich meine Interpretation dargelegt, dass nicht realistische Planungszahlungen Auswirkungen auf Gläubigerinteressen haben, weil die von einer falschen Vermögenslage der Bank ausgehen.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Gut, und wie ist jetzt Ihre präzise Frage?

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Im Sinne meiner Interpretation: Wäre das nicht auch bei falschen, nicht realistischen Planungszahlen letztlich eine Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen? Wie wären Sie vorgegangen beziehungsweise wie hätte die FMA darauf reagieren müssen, wenn da Fantasiezahlen einfach in die Planungen hineingeschrieben werden?

Mag. Angelika Schlögel: Von Fantasiezahlen steht da einmal nichts drin, sondern das ist eine persönliche Einschätzung zu den Planungszahlen, die die Bank hier vorgelegt hat. Ich hätte in dem Fall auch keine Ad-hoc-Meldung gemacht, weil das einer Ad-hoc-Meldung nicht unmittelbar zugänglich ist. Ich hätte vielleicht auch diese Anmerkung gemacht, aber das ist eine persönliche Einschätzung, die jetzt einmal so unmittelbar auch aufsichtsrechtlich noch keine Konsequenzen haben muss.

Aber natürlich, wenn öfter vorkommt, dass Planungen unrealistisch sind oder vielleicht aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes optimistisch zu sein scheinen – das heißt ja nicht, dass das Fantasiezahlen sind –, dann ergibt das natürlich auch ein Bild aus den Sitzungen und ist dann vielleicht einmal von Interesse für die Aufsicht, aber kein Anlass unmittelbar eine Ad-hoc-Meldung zu machen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass für diese Runde die Redezeit ausgeschöpft ist. Ich muss Sie auf die nächste, vierte Runde verweisen, zu der wir somit auch kommen.

Für die vierte Runde hat sich Herr Abgeordneter Podgorschek gemeldet.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Bevor die allgemeine Müdigkeit einkehrt, habe ich noch einen Fall, den ich ganz gerne mit Ihnen durchbesprechen möchte. Im Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 16.11.2009 hat Vorstand Pinkl im Zuge von Recherchen die Kenntnis über einen Beratervertrag erlangt. Dieser Beratervertrag über eine Pauschalentlohnung von 100 000 € wurde noch von seinem Vorgänger Berlin mit dem Herrn Schmidt abgeschlossen. Dieser Beratervertrag wurde dann gekündigt beziehungsweise sofort nicht mehr in Anspruch genommen. In der Sitzung ist dann beschlossen worden, dass in der nächsten Sitzung eine Aufstellung über alle Beraterverträge nach IFRS gemacht werden soll und dass diese Aufstellung in der nächsten Sitzung vorgelegt werden soll.

Jetzt haben wir bei unseren Recherchen aber nicht feststellen können, dass diese Aufstellung vorgelegt wurde, und es gibt auch keinen Bericht Ihrerseits, wo Sie darauf hingewiesen haben. Daher meine Frage: Haben Sie von dieser Liste Kenntnis erlangt?

Mag. Angelika Schlögel: War ich bei dieser Sitzung anwesend?

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Bei dieser Sitzung am 16.11. waren Sie anwesend.

Mag. Angelika Schlögel: Beraterverträge waren öfter einmal ein Thema im Aufsichtsrat, sind jetzt aber nicht unmittelbar ein Thema für aufsichtlichen Handlungsbedarf. Vielleicht ist aus diesem Grund nichts in den Unterlagen. Also die FMA hat möglicherweise nichts in den Unterlagen, weil man ja nicht mehr das ganze Konvolut mitschickt, sondern wirklich nur: Was ist die Eigenmittelvorschau? Was sind die Planungszahlen? Was sind die wesentlichen Feststellungen der Internen Revision? Wie schaut es mit der Risikosteuerung aus? Wie werden die Limits eingehalten? – Das sind die Punkte, die die Aufsicht primär interessieren. Beraterverträge sind kein Aufsichtsthema in dem Sinn.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Es ist für mich auch kein Problem, dass Sie das jetzt nicht weiter an die FMA berichteten. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob Sie sich noch erinnern können beziehungsweise ob diese Liste dann erstellt wurde oder ob das Ganze, also dieser Beschluss des Aufsichtsrates, nicht umgesetzt wurde. Vielleicht haben Sie noch eine Erinnerung?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe dazu keine konkrete Erinnerung mehr. Ich weiß, dass Beraterverträge öfter ein Thema waren, dass sich dann auch nachfolgende Vorstände oder Aufsichtsräte mit Beraterverträgen, die von Vororganen abgeschlossen wurden, intensiv beschäftigt haben und dass die vermutlich auch vorgelegt worden sind, aber zu dem konkreten Fall kann ich Ihnen jetzt keine Antwort geben.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es ist, glaube ich, jetzt möglich, dass Sie – bevor wir da eh gleich durch sind – den 12. November der Aufsichtsratssitzung mit Ihrer Vertretung, Kollegin Hutter, vorgelegt bekommen. Wir befinden uns im TOP Rekapitalisierung durch die Republik Österreich. Ich muss das sowieso den anderen zu Gehör bringen, damit sie alle folgen können.

Es geht in den Zitierungen weiter.

Tilo Berlin: Zu regeln sei, was nach fünf Jahren passiert. Wandlungsrecht in Stammaktien nach fünf Jahren, Zinssatz von 8 Prozent noch unsicher wegen EK-Kritik. – „EK“ heißt Europäische Kommission.

Jetzt kommen wir voll zum Kern der Sache: 8 Prozent unsicher. – Da müsste die Bank nämlich als fundamentally sound beschrieben werden, dann 8 Prozent. Diese Bestimmung war zu dem Zeitpunkt schon quasi auf europäischer Ebene bekannt. Unsicher wegen EK-Kritik.

Was haben Sie im Aufsichtsrat für Wahrnehmungen darüber gehabt, dass da eine Debatte war, ob und inwieweit die Hypo Alpe-Adria nach den Kriterien der Europäischen Kommission jetzt – im Übrigen aus Wettbewerbsgründen – nicht als fundamentally sound beschrieben werden könnte? Hat es darüber später eine Diskussion gegeben? Haben Sie in der Etappe eine Diskussion wahrgenommen? Ist in der Hauptversammlung – bei der waren Sie nämlich auch anwesend – etwas passiert, eine diesbezügliche Argumentation zu diesem Komplex fundamentally sound, oder eben nicht?

Was können Sie darüber dem Ausschuss berichten? Und was hatte Tilo Berlin außer dieser Aussage vielleicht sonst noch dazu verlautbart?

Mag. Angelika Schlögel: Was er in dieser Sitzung dazu verlautbart hat, kann ich nicht beantworten, weil ich nicht dabei war.

Ich weiß, dass auch in der folgenden Sitzung im Dezember, bei der ich dabei war, das ein Aufsichtsratsthema war und dass auch die Kapitalerhöhung davor, ich glaube die 700 Millionen € von der BayernLB zur Stärkung der Eigenmittelquote, getätigt worden ist und natürlich auch sozusagen für die Bewertung als sound relevant war. Das war ein Thema.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Dazu kommen wir noch.

Jetzt fragt Herr Kemmer – der seinerseits von der BayernLB ist, wie wir wissen –, wie diese Restrukturierungsauflagen der Europäischen Kommission ausschauen. Wenn es sich um eine Beihilfe handelt, könnten diese sehr entscheidend sein, sagt er.

Haben Sie Herrn Kemmer sonst irgendwie wahrgenommen? Natürlich nicht in der Sitzung, aber es ist ganz klar, worauf das hinausläuft. Die haben alle Befürchtungen, dass die Bank nicht grundsätzlich gesund ist, sie wollen das aber erreichen. Warum, dazu werden wir später noch kommen.

Was wissen Sie von Herrn Kemmer, was der alles über dieses eine Zitat hinaus gesagt hat?

Mag. Angelika Schlögel: An konkrete Aussagen kann ich mich sieben Jahre danach nicht mehr erinnern. Ich weiß nicht, ob ich in meinem Bericht im Dezember noch etwas dazu geschrieben habe, was Herr Kemmer gesagt hat, aber es ist natürlich die Frage gewesen, unter welches Beihilfe-Regime die Bank fällt und welche Zinssätze dann relevant werden und ob ein Viability-Plan oder ein Restrukturierungsplan gelegt werden muss. Aber aufgrund dieser Kapitalerhöhung war eigentlich davon auszugehen, dass die Eigenmittelquote ausreicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (Stronach): Ich habe mich jetzt noch einmal schnell zu Wort gemeldet, weil ich vorhin etwas geäußert habe, das dann zu Widerspruch geführt hat. Ich habe eine Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2006 herausgesucht. Damals wurde der zuständige Finanzminister Grasser gefragt, wie das denn mit den Staatskommissären wäre, und er hat in Wirklichkeit das bestätigt, was ich vermutet habe, nämlich dass gar nicht beabsichtigt war, dass die Staatskommissäre ins Detail gehen. Es steht hier ganz explizit, dass sie keine Ermittlungen oder sonstigen Anfragen zur wirtschaftlichen Lage des Instituts anstellen müssen, sondern einfach nur die Unterlagen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden, prüfen und entsprechend an die FMA weiterleiten beziehungsweise melden sollen.

Das heißt, es ist genau das, was ich vorhin vermutet habe, in dieser Anfragebeantwortung bestätigt – Originalton Grasser –, und damit ist der Beweis erbracht, dass dieses Amt ein reines Feigenblatt ist und in diesem Sinne auch nicht wirklich Erhellendes beitragen kann.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Kann man die Anfrage datieren? Von wann ist sie? (Das entsprechende Schriftstück wird ausgedruckt und dem Verfahrensanwalt vorgelegt.)

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Mag. Schlögel, ich habe nur eine kurze Nachfrage zu den Landeshaftungen, die heute im Gespräch mit Ihrer Vorgängerin deutlich Thema waren. Die EU hat normiert, dass die Landeshaftungen bis 30. September 2007 auslaufen. Jetzt wollte ich Sie fragen, weil Sie gerade in die Abschlussphase des Auslaufens, des Verbotes, neue Landeshaftungen zu zeichnen, zu bedienen, Ihre Funktion angetreten haben: Haben Sie dazu im Aufsichtsrat Diskussionen mitbekommen? War das ein Thema für Sie?

Mag. Angelika Schlögel: Die Aufnahme von Verbindlichkeiten mit Landeshaftung war am 30. April 2007 zu Ende, und das war vor meiner Zeit. Es hat dann natürlich noch Verbindlichkeiten mit Landeshaftungen gegeben, weil es eine Übergangsfrist gegeben hat für in der Übergangsfrist aufgenommene Verbindlichkeiten, die eine Laufzeit von nicht länger als zehn Jahren haben. Es wurde in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig berichtet, wie hoch die Haftungen des Landes Kärnten waren, aber da diese Möglichkeit nicht mehr bestanden hat, war das einfach ein Berichtspunkt.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Das war für Sie als Staatskommissärin relevant, die Information über die Höhe der Haftungen? Es gibt ja doch ein gewisses Risiko, das bis heute auch da ist, dieses Damoklesschwert der Haftungen. Haben Sie als Staatskommissärin das persönlich auch so wahrgenommen, dass das diese Landeshaftungen betreffend für Sie schon eine relevante Information ist?

Mag. Angelika Schlögel: Es ist sicher eine relevante Information, ja. Aber es ist einfach ein Faktum, das aus der Vergangenheit resultiert hat.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Da gibt es durchaus auch unterschiedliche Sichtweisen im Vergleich zu Ihrer Vorgängerin.

Eine Frage noch zur Wahrnehmung der Kontrolle durch das Land Kärnten. Der Aufsichtskommissär des Landes, die Landesfinanzreferenten haben ja bis zum Eigentümerwechsel diese Funktion noch innegehabt. Wie haben Sie die Wahrnehmung dieser Funktion im Aufsichtsrat erlebt?

Mag. Angelika Schlögel: Die Vertreter des Landes Kärnten waren eigentlich in jeder Sitzung anwesend – meistens der Stellvertreter – und haben auch von ihrem Fragerecht Gebrauch gemacht.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Wissen Sie, was da die Schwerpunktthemen waren, wie dieses Fragerecht ausgeübt wurde? Erinnern Sie sich daran?

Mag. Angelika Schlögel: Ich erinnere mich, dass natürlich Fragen waren – wenn es um Rekapitalisierungen der Bank gegangen ist –, welcher Eigentümer wie viel beiträgt und wie das ausschauen soll. Dazu hat es Fragen gegeben.

Vorsitzende Doris Bures: Wir gelangen zur fünften Fragerunde

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich möchte dort anschließen, wo mein Kollege Abgeordneter Hafenecker aufgehört hat.

Frau Mag. Schlögel, Sie haben etwas überrascht darüber gewirkt, dass ein Abgeordneter hier herinnen draufkommen kann, dass die BayernLB im Jahr 2008 einen Wachstumsprozess in der Hypo in Südosteuropa, Osteuropa und Zentraleuropa fortgesetzt hätte, also praktisch einen Expansionskurs fortgesetzt hätte, und das aus meiner Erinnerung mit der Aussage quittiert, wie man darauf kommt. Es war vorher ein Expansionskurs, in diesem ersten Jahr im Mehrheitseigentum der BayernLB laut Ihrer Wahrnehmung nicht.

Ich bin jetzt etwas überrascht, weil Sie eingangs gesagt haben, dass Sie sich sehr wohl mit dem – salopp und kurz gesagt – Griss-Bericht auseinandergesetzt haben; wir wissen auch, wie er in Langform heißt. Ich möchte jetzt daraus ein paar Zitate bringen.

Seite 134:

„Die HBInt setzte ihren Wachstumskurs mit der neuen Mehrheitsaktionärin BayernLB zunächst fort. Die Bilanzsumme der HGAA stieg zum 31. Dezember 2007 um 22 % auf 37,9 Mrd EUR; zum 31. Dezember 2008 um 14 % auf 43,3 Mrd EUR. Gleichzeitig war die Eigenmittelausstattung der Bank weiterhin schwach.“

Das haben wir geklärt, dass Sie da entsprechend aktiv geworden sind, aber es wundert natürlich nicht, dass, wenn Kreditausweitungen vorangehen, auch in den Risikomärkten, natürlich die Eigenmittelausstattung in Relation entsprechend kränkelt. Deswegen auch die Frage – anschließend an meinen Kollegen vorhin –, ob das für Sie keinen Bericht wert war, ob eine Finanzmarktaufsicht diesen weiteren intensiven Expansionskurs in den Risikomärkten im Zuge der Finanzmarkt- und der Bankenkrise, Wirtschaftskrise, Immobilienblase, die insbesondere 2008 aufgebrochen beziehungsweise über Europa und brutalst über den Osten und den südosteuropäischen Raum hereingefallen ist, nicht eventuell zu hinterfragen hat.

Deswegen ein weiteres Zitat – und das ist besonders interessant –, Seite 136:

„Noch im Juli 2008 (…) beschrieb ein Vorstandsmitglied der HBInt der OeNB gegenüber die Strategie der HGAA als offensiv und expansiv, insbesondere in den (…)Märkten (Zentral, Ost und Südosteuropa). Im September 2008 wurde der OeNB hingegen von einer Änderung der Strategie und einer massiven Einschränkung der Kreditvergabe berichtet.“ Aber bis dahin muss es auch Ihnen als Staatskommissärin in irgendeiner Form doch aufgefallen sein, dass unter dem Mehrheitseigentümer, unter dem neuen Mehrheitseigentümer, der BayernLB, die Expansionspolitik in der Zeit bis 2007, also praktisch Anteilsverkauf durch die Kärntner Landesholding an die Bayern, ja intensivst fortgeführt wurde, und, wie gesagt, nicht nur Südosteuropa, sondern Ost- und Zentraleuropa noch entsprechend ausgeweitet wurde.

Wieso kommen Sie vorher zur Einschätzung, dass das unter den Bayern nicht stattgefunden hat, sondern in einer Zeit davor war– oder nur davor war?

Mag. Angelika Schlögel: Ich glaube, dass sozusagen die größten Bilanzsummen-Erhöhungen trotzdem in den Jahren davor stattgefunden haben. Ich habe auch über Bilanzsummen-Erhöhungen berichtet. Gut, wenn Sie mir jetzt sagen, es waren 22 Prozent im Jahr 2007, ist das sicher richtig. Und es war aufgrund … (Abg. Darmann: 14 Prozent 2008!) – Und 14 Prozent 2008. Ja, war sicher hinterfragenswert. Und wenn man sozusagen kritisch Stellung nimmt zu Planungszahlen, dann ist wahrscheinlich das auch die Kritik, die Sie ansprechen, die man hätte abgeben sollen, und das ist dann eh gemacht worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wir können fortfahren. – Berlin antwortet Kemmer, das haben Sie jetzt auch noch vor sich.

Das wird jetzt in Verbindung mit dem Protokoll, also mit dem Bericht, wo Sie anwesend waren, dann auch noch einmal interessant. – Ich darf die Aufmerksamkeit ein bisschen geschärft wissen wollen, Kollege Darmann. (Abg. Darmann spricht mit einem Mitarbeiter.)

Berlin: Man finde offene Türen bei den wesentlichen Spielern vor und sei gut beraten, da einmal hineinzugehen.

Was vermuten Sie, wo Berlin, wenn er das so sagt … Oder: „Vermuten“ ist falsch. Haben Sie Wahrnehmungen oder Gespräche vernommen, dass Berlin sonst irgendwo damit aufgetreten ist, dass offene Türen vorzufinden seien und dass wer auch immer seitens der Bank aber gut beraten sei, dort hineinzugehen? Waren ähnliche Dinge, also sinnbildlich, öfter ein Thema, dass es gute Kontaktpflege gibt, damit man – worauf es hinausläuft ist klar – eine bessere Bewertung der Hypo erreicht, als sie tatsächlich war? Darum geht es nämlich dauernd.

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann jetzt auch nur den Bericht interpretieren, und ich hätte das jetzt nicht bezogen auf die besseren Bedingungen verstanden, sondern insgesamt. Also wenn man PS-Kapital haben möchte, und das wurde ja im Rahmen des Bankenhilfspakets zur Verfügung gestellt, um den Finanzmarkt zu stabilisieren – aber gut, das brauche ich Ihnen nicht zu sagen, das hat der Nationalrat beschlossen –, dann ist es darum gegangen, dass man das beantragt, und da muss man natürlich mit irgendjemandem in Verhandlungen treten. Und so würde ich jetzt diese Aussage verstehen. Das bezieht sich meiner Meinung nach nicht darauf, ob die Bank jetzt sound oder nicht sound oder wie sie[xi] sozusagen nach beihilferechtlichen Regeln zu qualifizieren ist. Das ist Ihre Interpretation, ich würde es anders interpretieren.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Na gut, dann gehen wir zu der Niederschrift, die Sie selbst verfasst haben, in der darauffolgenden Sitzung, jetzt aber 11. Dezember 2008. Ich überspringe einmal einen Absatz, denn das führt jetzt unmittelbar hier fort, das haben dann aber doch Sie verfasst.

Wieder: Berlin berichtet – Absatz zwei –: Die BayernLB kann sich dieses Kapital – dieses Kürzel kann ich jetzt nicht identifizieren –, aber dem Konzern zurechnen. – Sie können ja mitlesen, wesentlich ist aber anderes.

Und weiter: Wichtig ist, dass die EK-Bedingung – Europäische Kommission –, dass es sich um eine sound bank handeln muss. – Na was sagte ich? Jetzt löst er es ja selbst auf, einen Monat später. Sie haben es geschrieben: sound bank muss es sein.

Berlin berichtet auch von Gegnern der HBInt, wie Ikrath – der ist hier bekannt, der war sogar Abgeordneter –, der vorschlägt, dass sich die Zuteilung des PS-Kapitals an der Bonität orientieren soll oder Clearing Bank, Aufsichtsrat Androsch – wissen wir, Fimbag-Aufsichtsrat, die Fimbag ist hier gemeint –, Androsch, der jüngst öffentlich gesagt hat, dass die HBInt verstaatlicht werden soll. – So, stoppen wir einmal an dieser Stelle. Das haben Sie selbst geschrieben.

Berlin sagt ja selbst: Wichtig ist, dass die Europäische-Kommissions-Bedingung, dass es sich um eine sound bank handeln muss – also war die ganze Übung, offene Türen einzurennen, dazu da, sound bank sein zu wollen. Wie beurteilen Sie diese Formulierung, die sie selbst geschrieben haben?

Mag. Angelika Schlögel: Also, diese Formulierung ist da auch wesentlich konkreter als die vorige, und das hat Dr. Berlin dort so gesagt, hat eben auch diese Personen so zitiert, und das ist mir berichtenswert erschienen, auch wenn es jetzt kein Grund für eine Ad-hoc-Meldung oder etwas ist, aber ich habe mir gedacht, das ist ein berichtenswerter Punkt, und deswegen steht das auch in dieser Ausführlichkeit da.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, dann lobe ich noch einmal den Bericht als solchen. Sie sind ja hier nicht die Beschuldigte oder die Gegnerin. Ich sage nur, wir lernen aus dem, denn wir können natürlich dann den Vorhalt an die FMA machen – dorthin ist das ja berichtet worden.

Ich schließe nur eine Frage an, damit das auch noch genossen werden kann, dieser letzte Satz dieses Absatzes: Daher ist von der HBInt und – Ausrufezeichen! – der BLB die HBInt aktiv als sound bank zu bewerben.

Das ist doch der Schlüssel allen Unglücks: die HBInt ist aktiv als sound bank zu bewerben. Das sagen nicht Sie, das sagt Tilo Berlin, Sie schicken das hin.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie haben sicher gemerkt, dass die 15 Sekunden überschritten sind. Aber mir liegt derzeit für die sechste Runde keine Wortmeldung vor, das heißt, ich erteile Ihnen in der sechsten Runde das Wort.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke.

Die Fraktionen werden, wenn sie es noch nicht gefunden haben, von uns dann noch einmal darauf aufmerksam gemacht, wo das steht. Ich halte das wirklich für essenziell.

Jetzt würde sich für mich die Frage daran knüpfen, da wären wir ja gerade dabei gewesen, inwieweit Sie dann Wahrnehmungen gehabt haben, dass aktiv, möglicherweise – ich sage, möglicherweise – entgegen den Tatsachen, diese Bank als sound zu bezeichnen ist. Er sagt ja noch: zu bewerben.

Haben Sie da in diesen Aufsichtsratssitzungen oder eben genau in dieser noch andere Wahrnehmungen gehabt? Sie haben es jetzt nicht schriftlich berichtet, aber haben sich da alle Aufsichtsratsmitglieder damit abgefunden, dass hier sound zu bewerten ist?

Mag. Angelika Schlögel: Also ich gehe jetzt einmal davon aus, sonst hätte ich das im Bericht wahrscheinlich auch noch aufgenommen. Und ich habe sonst keine Wahrnehmungen mehr dazu. Die Wahrnehmung, die ich in der Sitzung gemacht habe, habe ich da ausführlich berichtet.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie seitens der Finanzmarktaufsicht irgendeine Replik darauf bekommen? Wir wissen, die Finanzmarktaufsicht erstellt dann ein sogenanntes Votum über das, was die weitere Vorgangsweise festhält. Damit werden wir Sie nicht konfrontieren, dieses Nicht-Verhältnis ist ja ausführlich beschrieben worden.

Aber wäre es jetzt ausnahmsweise der Fall gewesen, dass sich die Finanzmarktaufsicht bei Ihnen noch gerührt hätte, ob dieser dramatischen Formulierungen?

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann mich nicht erinnern, dass sich die Finanzmarktaufsicht zu diesem Punkt bei mir gemeldet hat.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Okay. Zu diesem speziell: Hat sich im Aufsichtsrat jemand oder auch von der Finanzmarktaufsicht dahin gehend geäußert, ob und inwieweit Ikrath, vom Sparkassensektor, hier zu den Gegnern der HBInt zu zählen wäre? Haben Sie da irgendeine Wahrnehmung? Hat da noch jemand irgendwann einmal etwas gesagt dazu, dass Ikrath ein Gegner der HBInt wäre?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, es hat niemand danach noch etwas dazu gesagt. Das hat Berlin dort so gesagt, ich habe das auch unter Anführungszeichen gesetzt, weil das ja eine Ausführung war, und ich habe das einfach so zitiert. Aber ich habe dazu nachher nichts mehr gehört.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gegenüber dem, was wir sonst erleben, auch in den Akten, gehört Ihnen eh schon ein kleiner Verdienstorden dafür, deshalb kann ja der Ausschuss das hier jetzt alles zu Protokoll bekommen.

Ist über Hannes Androsch gesprochen worden, als Aufsichtsratsmitglied? Berlin spricht von Clearing Bank, gemeint ist die Fimbag. Hat es da Ihrerseits noch irgendetwas an Wahrnehmungen gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, nichts, was nicht auch da schon drinstehen würde.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie sind ja auch Mitarbeiterin im Finanzministerium. Haben Sie dort irgendwelche Wahrnehmungen gehabt, wo es um die Fimbag, um Androsch, um Ikrath ging oder allgemein um das Thema, dass die HBInt hier ganz offenkundig als Erste von allen – das muss man ja im Ergebnis dann wissen –, als Erste von allen den Zugriff zum österreichischen Bankenpaket und damit zum österreichischen Steuergeld sucht und im Übrigen auch erfolgreich ist? Haben Sie da Wahrnehmungen im Hause, im Finanzministerium, und wer waren da die Player?

Mag. Angelika Schlögel: Also ich weiß aus dem BMF, dass die Bank mit den Bayern in Gesprächen war, mit dem BMF, Finanzprokuratur, zu diesem PS-Kapital, um einfach zu verhandeln, welche Möglichkeiten und welche Bedingungen es gibt. Es gibt ja unterschiedliche Bedingungen für das PS-Kapital, was die Laufzeit betrifft, was die Verzinsung betrifft oder die Rückzahlungsverpflichtung, und dazu hat es Gespräche gegeben. Das weiß ich.

Vorsitzende Doris Bures: Mir liegt bisher in dieser Runde keine Wortmeldung mehr vor. Gibt es sonst noch Wortmeldungen dazu?

*****

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche um eine kurze Sitzungsunterbrechung für eine Fraktionsführerbesprechung wegen der nächsten Sitzungstermine.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, wie lange Herr Abgeordneter Mag. Kogler noch Fragen formulieren möchte, aber ich schlage vor, dass wir das noch abschließen und dann die Sitzung unterbrechen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich war der Meinung, dass Kollege Kogler schon fertig ist, darum habe ich mich gemeldet.

Vorsitzende Doris Bures: Kollege Kogler ist noch nicht fertig, wenn ich das richtig verstanden habe. – Bitte, Herr Kollege Kogler.

*****

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich weiß nicht, was sich der Ausschuss wünscht. Die Öffentlichkeit und die aufklärungsorientierten Bürger wünschen sich sicher, dass wir diese Protokolle durchbesprechen, möglicherweise unterstützt sie sogar die Position der Republik Österreich, weil man hier genau sieht, wie, und zwar unter Beisein der Augen der Republik Österreich, die Bayern sich schon vorbereiten, Mehrheitseigentümer der HBInt, sich hier an das österreichische Partizipationskapital anzuschleichen.

Da hier einzelne Abgeordnete das Recht haben, nütze ich dieses weiter aus und bin jetzt schon froh, dass wir das später im Protokoll haben werden, wenn wir dann einen Endbericht verfassen.

Sie haben ja selbst zutreffenderweise gesagt, Frau Schlögel, dass sich der Hauptunterschied, ob sound oder im schlimmsten Fall distressed, in zwei Sachen manifestiert, einerseits 8 oder 9,3 Prozent Zinsen – aufgrund der Zeiteffizienz überspringe ich das, denn das kann ja nicht das Thema sein. Im Übrigen haben ja viele damals schon gewusst, dass man das sowieso nie zurückzahlen wird können. Da ist es eh wurst, ob 8 oder 9,3 Prozent Zinsen.

Aber der essenzielle Unterschied ist – und das haben Sie selbst vorher angedeutet – Viability Planning oder Reporting, dann nämlich, wenn man sagt, okay, die ist an sich lebensfähig, gesund, da ist keine Wettbewerbsverzerrung, wenn man der Bank wie anderen auch einmal drüberhilft, nämlich mit rückzahlbarem PartKapital, oder eben anders herum, distressed, denn dann würde es ja darum gehen, was die Konsequenz ist.

Wenn ich Sie noch einmal frage: Was ist der Hauptunterschied? Es müsste ja sonst einen Restrukturierungsplan geben, wie das heißt, im schlimmsten Fall sogar einen Abwicklungsplan. Jetzt habe ich diese rhetorische Frage natürlich selbst beantwortet, aber ist das alles ein Thema gewesen? Das ist nämlich des Pudels Kern für das, was uns weiter beschäftigt.

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann mich nicht erinnern, dass das in diesen Sitzungen ein Thema gewesen ist. Es steht ja auch: als sound zu bewerben und nicht als sound darzustellen, das ist ja auch ein Unterschied. Das ist weniger wertend, würde ich jetzt sagen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da haben Sie völlig recht, aber die Absicht ist erkennbar, die wird offen ausgedrückt, das ist ja auch vielleicht das Recht der Bayern, die meinen, sie müssen sich hier besserstellen, aber auf der anderen Seite geht es ja auch darum, Bestimmungen und Bedingungen einzuhalten. Das kann ja dazu führen, dass dann absichtlich geschönte Zahlen übermittelt werden, wenn es dann tatsächlich um die Bewertung der Bank geht.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass in dieser Bewerbung auch daran gedacht ist, die Zahlen der Bank so zu übermitteln, dass die spätere Bewertung eben unbedingt so ausgehen soll?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, solche Wahrnehmungen habe ich nicht gemacht.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter! Ich möchte nur mitteilen, solange mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, werde ich jetzt davon Abstand nehmen, Sie im 3-Minuten-Intervall zu unterbrechen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke für die effiziente Sitzungsführung. 

Ich möchte in dem nächsten Absatz weitergehen: Peter – das ist ein Mitglied dort, nehmen wir an; also nicht mehr Berlin – führt weiters aus, dass 1,45 Milliarden € – jetzt haben wir sie – beantragt wurden, um 9 Prozent Kernkapital, ohne Hybrid, darstellen zu können. Der Antrag an das BMF gibt die Argumentationslinie vor. Zur – das ist jetzt hier übermalt – Vertragsausarbeitung sollen weitere Abstimmungen mit der BLB erfolgen. – So weit, so gut.

Und auf Rückfrage von Kemmer erläutert Berlin jetzt wieder, dass mit PS-Kapital gerechnet werden kann, aber die Höhe noch zu verhandeln ist. – Das wissen wir.

Kemmer informiert, dass er der Ansicht war, dass mit der 700-Millionen-Kapitalerhöhung das Sounding der Bank bereits sichergestellt werden konnte, und erkundigt sich nach den Auflagen sowie allfällig erforderlichen weiteren Aufsichtsratssitzungen noch in diesem Jahr und ob ein Funding noch heuer möglich ist. – Da ging es dann schon um die Stichtage.

Kocher – taucht auch auf – erläutert, dass es einen Plan B gibt, wonach der Bund der HBInt Anleihen um 1 Milliarde € verkauft und dieses Geld in weiterer Folge der HBInt zufließt. Die Konditionen und Auflagen sind Gegenstand des Vertrags.

Meine Frage in diesem Zusammenhang ist: Hat es von irgendjemandem ein Hinterfragen gegeben, dass das in Kenntnis der bis dahin zugestellten Notenbankberichte, die ja insgesamt sehr, sehr kritisch waren, und anderer Berichte, selbst der Internen Revision, selbst der Bankenprüfer und Wirtschaftsprüfer, dass sich das mit sound möglicherweise im Sinn der Richtlinien der Europäischen Kommission gar nicht ausgehen kann?

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann mich an keine Anmerkungen dazu erinnern. Ich hätte sie wahrscheinlich dann auch in den Bericht aufgenommen. Oder: Sie haben auch das Protokoll von der Sitzung, da müsste es dann auch zu lesen sein.

*****

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich würde im Sinne der Zeitökonomie vorschlagen, dass wir jetzt diese Besprechung machen, dass die Auskunftsperson sich das einstweilen in Ruhe durchliest und überlegt, ob sie eine Wahrnehmung hatte oder nicht, und dass wir das dann in Bausch und Bogen durchführen, damit wir da nicht wirklich alles vorlesen und immer wieder die gleiche Antwort hören müssen. Ich glaube, das wäre praktisch möglich.

Vorsitzende Doris Bures: Ich ersuche den Verfahrensanwalt, mit der Auskunftsperson ganz kurz die Frage zu klären, ob Zeit erforderlich ist, diesem Vorschlag nachzukommen.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Die Frage ist, was dabei herauskommen soll. Die Auskunftsperson sieht das skeptisch und will daher in diese Debatte nicht mehr einsteigen. (Abg. Lugar: Das ist nicht meine Entscheidung! Der Herr Kogler fragt ja! Ich will das nur abkürzen!)

Die Auskunftsperson hat gesagt, dass sie nicht mehr in diese Debatte einsteigen will. (Abg. Lugar: Die Auskunftsperson will weiter von Herrn Kogler befragt werden? Na, dann viel Spaß! – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe.)

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich wollte der Auskunftsperson nur einiges ersparen. Aber wenn die Auskunftsperson den harten Weg gehen will – sehr gerne, ja.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ich stelle jetzt die Frage – da muss ich mich dem Kollegen Lugar anschließen –, ob das effizient ist, was da gerade an Befragung vonstattengeht, und möchte darauf zurückkommen, was Herr Kollege Podgorschek gesagt hat: dass wir jetzt vielleicht trotzdem die Fraktionsführerrunde machen, nämlich aus dem einfachen Grund, um einmal zu überlegen, ob solche Befragungen das nötige Ergebnis an Antworten erbringen, das uns alle in unseren Aufklärungstätigkeiten weiterbringt.

Darum glaube ich, dass wir jetzt vielleicht doch einmal eine Abkühlungsphase brauchen, indem wir uns zusammenstellen und überlegen, wie wir mit den nächsten beiden Tagen weitertun, und auch erörtern, wie wir mit Befragungen umgehen, die nicht unbedingt besonders sinnbringend ausfallen.

Vorsitzende Doris Bures: Was die Verfahrensordnung vom Zeitlimit her vorsieht, sind maximal noch rund 60 Minuten für die Befragung der Auskunftsperson möglich. Maximal vier Stunden Befragungszeit, Soll: drei Stunden.

Jetzt wäre es natürlich auch sinnvoll abzuschätzen, wie lang die Befragung durch Herrn Abgeordneten Kogler oder auch seitens anderer Mitglieder zu erfolgen hätte, weil die Vorgangsweise meinerseits eigentlich die war, dass wir auch für die Auskunftsperson damit die Befragung für beendet erklären und ich dann selbstverständlich gerne dem Wunsch nach einer Sitzungsunterbrechung und einer Besprechung mit den Fraktionsführern nachkomme. Ansonsten unterbrechen wir und setzen wir die Befragung dann fort.

Herr Abgeordneter Kogler! Können Sie abschätzen, wie viele Runden Sie gerne noch Fragen an die Auskunftsperson stellen möchten?

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Erstens gibt es noch einen Absatz in dieser letzten Mitteilung der Frau Staatskommissärin.

Zweitens gibt es noch einen kurzen Absatz von der Hauptversammlung, wo es ja auch um die Kapitalerhöhung geht. Ich hoffe, „Hauptversammlung“ war jetzt der richtige Ausdruck – jawohl, die war nämlich am 3.12. Das ist alles ein Komplex, da gibt es auch eine Mitteilung.

Dann habe ich hier noch eine oder zwei Fragen, die sich aus den Akten zu den Kreditausschüssen ergeben, um das Ergebnis von heute Mittag abzurunden, in Ergänzung zu Frau Dr. Kanduth-Kristen.

Das ist das, was ich hier vorhabe, wenn das alle interessiert.

Vorsitzende Doris Bures: Das sagt jetzt noch nichts darüber aus, wie viel Zeit und wie viele Runden Sie damit noch gerne in Anspruch nehmen möchten.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja gerne weniger! Aber ich bin ausdrücklich dafür – auch wenn die Antworten kurz ausfallen –, dass diese Dinge zu Protokoll gebracht werden. Ich glaube nicht, dass das länger als 20 Minuten dauern wird. (Abg. Krainer: Sieben Runden!)

Vorsitzende Doris Bures: 20 Minuten in Ihrer Netto-Fragezeit? (Abg. Kogler: Nein!)

Ich werde nach dieser Befragung die Sitzung unterbrechen und eine Fraktionsführersitzung durchführen.

Ich schlage vor, dass wir in die nächste Fragerunde einsteigen.

*****

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es ist hier auch in einem weiteren Absatz – das wäre dann aber der erste, zur allgemeinen Orientierung, unter dem TOP Rettungspaket Republik Österreich – noch von Folgendem wortwörtlich die Rede:

Berlin berichtet über Gespräche zu zusätzlichen Garantien seitens des Landes Kärnten.

Was wissen Sie darüber, dass auch mit dem Land Kärnten diesbezügliche Garantiegespräche hätten stattfinden sollen im Zuge der sozusagen verbesserten Darstellung der Eigenkapitalsituation der Bank?

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe das jetzt nicht gefunden. Wo steht das?

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das ist 11. Dezember, dieses Dokument, das wir zuletzt hatten. Das war ein Bericht, den Sie verfasst haben über jene Aufsichtsratssitzung, immer noch TOP 5, allerdings der erste Absatz; den habe ich ursprünglich übersprungen. Ganz oben: Berlin berichtet.

Mag. Angelika Schlögel: Dazu habe ich jetzt keine konkrete Erinnerung mehr. Aber das Land Kärnten als Miteigentümer – vielleicht hat es da auch Gespräche irgendwelcher Natur zu Garantien gegeben, weil der Bund ja auch Garantien gegeben hat. Ich weiß nicht, ob es da auch auf Landesebene Möglichkeiten gegeben hat. In diesem Zusammenhang, nehme ich an, sind da Gespräche geführt worden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt berichten Sie das so. Aber hat Sie das nicht irritiert, dass von einem Bundesland weitere Garantien gegeben werden sollen, obwohl zum Zeitpunkt des Berichts Berlin die Landeshaftungen ja schon das damals Über-Zehnfache des Landesbudgets überstiegen haben? – Das muss doch bei irgendjemandem irgendetwas auslösen! Hat es irgendwelche Reaktionen darauf gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Darauf hat es konkret keine Reaktionen gegeben. Aber es ist mir berichtenswert erschienen, und deswegen steht es auch da.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das kann ja sein, dass ein Aufsichtsrat der Hypo im bayerischen Eigentum ein völliges Kinder-„Monopoly“ mit irgendwelchen Fantasien ist. Das ist ja kein Vorwurf gegen Sie. Aber dass man so etwas ernsthaft thematisiert, ohne dass irgendeine Frage oder ein Einspruch berichtenswert erscheint, das erscheint mir hier wieder berichtenswert. Völlig absurd!

Der nächste Satz:

Der Antrag betreffend PS-Kapital in Höhe von 1,45 Milliarden an die Republik Österreich wird am 12. Dezember eingereicht. Ziel ist eine Kernkapitalquote von rund 9 Prozent.

Da rechnet man jetzt wieder mit einer Verzinsung von 9,3 Prozent, die soll nämlich voraussichtlich bei 9,3 Prozent liegen. Das wäre wieder ein Hinweis darauf, dass man eigentlich gar nicht von sound ausgeht. Haben Sie eine gewisse Unsicherheit bei Tilo Berlin erkannt, wenn er einmal so und einmal so argumentiert? – Es ist ja in Wirklichkeit widersprüchlich.

Mag. Angelika Schlögel: Unsicherheit habe ich nicht erkannt. Da gibt es ja unterschiedliche Bedingungen zum PS-Kapital. Vielleicht waren die ... Da hat man offensichtlich überlegt, welche Bedingung man in Anspruch nehmen könnte. Aber Unsicherheit habe ich nicht erkannt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut. – Da heißt es:

Die Auflagen werden in den nächsten Tagen verhandelt. – Das sagt nicht so viel.

Jetzt sagen aber Sie in Klammer: (pro domo), in Kursiv. – Und das betrifft offensichtlich das Ausscheiden von Morgl, also einem Vorstandsmitglied:

Die Auflagen, Morgl aus dem Vorstand sowie kein Abhalten von Aufsichtsratssitzungen am Sitz von CEE-Töchtern, wurden nicht angesprochen.

Die Auflagen wurden nicht angesprochen. Haben Sie Auflagen gekannt, die nicht angesprochen wurden, aber dann der FMA sozusagen berichtsfähig waren, dass mit „Auflagen“ das gemeint war? Woher wissen Sie, dass mit „Auflagen“ gemeint war, dass Morgl eigentlich aus dem Vorstand entfernt werden sollte?

Mag. Angelika Schlögel: Das hat offensichtlich Auflagen zur Grundsatzvereinbarung mit der Bank betroffen. Ich wusste, dass das auch eine Kritik war, dass Sitzungen im Ausland stattfinden, auch aus dem Grund, dass dann sozusagen der Staatskommissär keine Hoheitsbefugnisse hat, und weil man wollte, dass die Sitzungen in Österreich stattfinden.

Das Ausscheiden von Morgl – ich kann mich nicht mehr erinnern, warum das eine Auflage war. Vielleicht wegen irgendwelcher strafrechtlichen Ermittlungen, aber ...

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke schön, das ist ohnehin nachvollziehbar, der Teil zwei: Morgl war eine personalpolitische Bedingung.

Ich möchte Ihnen jetzt zum vorläufigen Abschluss das erwähnte Hauptversammlungsprotokoll vorlegen. Ich habe schon zur Kenntnis genommen, was den Bericht über die Hauptversammlung betrifft, dass Sie krankheitsbedingt gefehlt hatten, aber anschließend informiert wurden und sofort diesen kurzen Bericht verfasst haben. Sie finden sich dort in einem kurzen Absatz und schreiben an die liebe Frau Mag. Czerny. Nur diesen Absatz meine ich, alles andere können wir weglassen.

Auch da möchte ich mich zunächst nur auf einen Satz konzentrieren. Den finden Sie in der vierten Zeile dieses einzigen Absatzes, und da geht es um die BLB, also die BayernLB:

Die BLB hat zum TOP Kapitalerhöhung – sehr kurzfristig – die Vertagung beantragt ...

Stoppen wir da einmal: Es war also offensichtlich schon geplant, eine Kapitalerhöhung zu vollziehen, dann ist aber wieder vertagt worden. Ohne das jetzt weiterzulesen – Sie dürfen es natürlich –: Was können Sie dem Ausschuss über den Grund dieser Vertagung berichten?

Mag. Angelika Schlögel: Nicht viel mehr, als da steht, weil ich ja krank war und das sozusagen nur im Nachhinein erfragt habe. Mir ist von dem Leiter der Rechtsabteilung berichtet worden, dass das vertagt wurde, weil die BayernLB als Mehrheitseigentümer offensichtlich um diese Vertagung ersucht hatte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, aber die Begründung geht dann ohnehin weiter. Das finde ich deshalb interessant, weil es hier offensichtlich jetzt plötzlich um Bedingungen der Bayern geht:

... da dafür seitens der BayernLB nunmehr ein ausdrückliches Commitment des Bundes und – wieder mit Rufzeichen, das haben ja Sie verfasst – des Landes Kärnten – schon wieder tauchen die auf – hinsichtlich der Rekapitalisierung vorausgesetzt wird.

Haben Sie von den Eigentümern – also anderen als nur jenen, die in der Aufsichtsratssitzung anzutreffen sind – irgendwann einmal etwas über diese Bedingung und auch über die Umstände gehört, die dazu führten, dass eine Sitzung zunächst anberaumt, dann aber wieder abberaumt wurde?

Mag. Angelika Schlögel: Es ist um die Rekapitalisierung der Bank gegangen, um die Frage, wer von den Eigentümern dazu beiträgt. Offensichtlich haben die Bayern dann die Bedingung gestellt, dass auch das Land Kärnten etwas beitragen muss, oder aus diesem Grund die Sitzung vertagt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Genau, und Sie berichten das ja! Jetzt kommt wieder die Frage: Hat sich von der FMA, vom Bundesministerium für Finanzen – von der Notenbank vermute ich es schon gar nicht – bei Ihnen, die Sie diesen Bericht verfasst hatten, jemand gerührt und gefragt, was da los ist, wenn die Bayern – das muss man ja alles überhaupt einmal ins Hirn reinbringen – eine Bedingung stellen, dass das Land Kärnten sich weiterhin an der Rekapitalisierung beteiligen soll?

Gerade so gut wie vorher mit den Garantien – das würde doch, wenn ich in der FMA sitzen würde, bei mir nicht das kleine Christbaumglöckerl zum Läuten bringen, sondern wenn schon nicht die Petersdom-Glocken, dann doch die Pummerin! Es hat keine Reaktionen diesbezüglich bei Ihnen gegeben?

Mag. Angelika Schlögel: Ich kann mich an keine Reaktion erinnern.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Okay. – Zum Schluss:

Vom Bund erwartet die BayernLB eine Absichtserklärung ... – Lassen wir den Rest weg.

Der Fokus der Verhandlungen vor der Fortsetzung der Hauptversammlung, angeblich spätestens am Freitag wird in Aussicht genommen, richtet sich aber vor allem auch auf eine mögliche Unterstützung seitens des Landes Kärnten.

Haben Sie eine Erklärung dafür – nach einer Wahrnehmung brauche ich jetzt nicht mehr zu fragen –, eine Vermutung darüber, warum man dann seitens der Bayern, der Mehrheitseigentümer, davon abgelassen hat, das Land Kärnten in deren Verhandlungsstrategie einzubeziehen?

Mag. Angelika Schlögel: Nein. Ich weiß nicht, warum das Land Kärnten dann nicht mehr einbezogen worden ist oder letztlich keinen Beitrag geleistet hat.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber jetzt noch einmal zu Ihrer Rolle als Staatskommissärin da drinnen: Musste Ihnen das nicht suspekt erscheinen, dass die Mehrheitseigentümer und die Vertreter der Mehrheitseigentümer in der Hypo schon derart ramponiert, muss man fast sagen, erscheinen, dass sie Bedingungen an die Republik und an das Land Kärnten stellen?

Das muss einem doch als Staatskommissär seltsam erscheinen. Ist das nicht ein Hinweis darauf, dass die Eigenkapitalfrage schon in jenen Wochen und Monaten dünner war oder sein musste, und zwar in logischer Schlussfolgerung dünner sein musste als allgemein dargestellt, und dies vor dem Hintergrund, dass es hier immer wieder eine ganze Reihe kritischer Berichte gegeben hat? – Das wiederhole ich jetzt aber nicht mehr. Hat das nichts ausgelöst bei Ihnen, dass hier auf derart quasi weitschweifende, druckvolle Weise versucht worden ist, Geld in die Hypo zu bringen?

Man muss ja noch hinzufügen, dass die BayernLB ihrerseits im Staatseigentum war. Das war keine Privatbank, die nicht systemrelevant wäre, die ihrerseits droht, irgendwo in die Isar zu kippen, und weg ist sie – die ist ja da! Die gehört dem Freistaat Bayern. Stellt sich da aus Sicht der Republik Österreich und eben auch der Staatskommissärin nicht die Frage, was dort vorgeht in der Bank, dass die als Erstes in einem Wettrennen auf diese Art und Weise und unter Einbeziehung des Landes Kärnten so viel Partizipationskapital wie möglich, am besten 1,5 Milliarden will? Löst das nichts aus?

Mag. Angelika Schlögel: Ja, das Land Kärnten war ja auch noch Eigentümer. Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass zu einer Eigenkapitalerhöhung alle beitragen sollen. Dieser Wunsch ist ja durchaus legitim gewesen.

Die BayernLB hat selbst schon Beihilfe bekommen, ist selbst unter dem Beihilfenpaket der Kommission gestanden. Und natürlich hat das etwas ausgelöst. Deswegen habe ich das auch berichtet. Die Verhandlungen, wer jetzt was beiträgt, sind in dem Zusammenhang berichtenswert.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Der Bericht ist total in Ordnung. Ich habe Sie nur nach Ihrer Einschätzung gefragt, da habe ich sozusagen Ihre Rolle in meiner Befragung gewechselt. Aber ich habe nur mehr einen Gedanken dazu und wollte Sie eben fragen, inwieweit das nicht jetzt wieder bei den anderen eine Rolle spielen musste und ob Sie dazu eine Wahrnehmung haben, dass sich irgendjemand einmal den budgetären, den finanziellen, den regionalwirtschaftlichen Zustand des Landes Kärnten angeschaut hat. Haben Sie dazu einen Eindruck?

Ich füge die zweite Frage gleich hinzu, damit es schneller geht: Oder hatten Sie irgendwann einmal den Eindruck oder hat es auch jemand ausgesprochen, dass ohnehin alle davon ausgehen, dass bei allem, was aus Kärnten kommt – seien es Haftungen, seien es zusätzliche Kapitaleinschüsse; Sie haben völlig recht, sie waren ja noch Teileigentümer –, ohnehin mit der impliziten Haftung der Republik Österreich spekuliert wird? Denn Kärnten konnte das nicht machen.

Oder wollen Sie dem Ausschuss erklären, dass die BayernLB-Vorstände, die selbstverständlich auch hineingewirkt haben in den Hypo-Aufsichtsrat – wo Sie ja nun waren und berichten –, wirklich so naiv waren oder die Zahlen des Landes Kärnten nicht kennen? Müssen wir uns das so vorstellen, dass der Vorstand der Bayern das per Gaudi probiert oder es einfach ernst probiert und dann schaut, wie weit er mit seinem Anliegen kommt?

Mag. Angelika Schlögel: Was das Verhandlungskalkül der Bayern war, kann ich nicht beurteilen. Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Okay. Das setzt sich dann nämlich genau ein Jahr lang fort, bis wir so dasitzen, wie wir jetzt dasitzen. Das war der Sinn der Frage. – Sie haben dazu keine Wahrnehmung.

Dann können wir jetzt das Thema wechseln. Kommen wir zu Ihren Teilnahmen an den Kreditausschüssen! Ein Übergabegespräch mit Ihrer Vorgängerin hat es nicht gegeben, das haben Sie ja geschildert.

Jetzt möchte ich Sie fragen, das war ja schon eine schwierigere Zeit dann, was ist Ihnen untergekommen – ohne dass Sie Details nennen sollen natürlich – an Berichten – das bezieht sich im Übrigen auch auf den Aufsichtsrat – über Wertberichtigungsbedarf, über neue Kreditanträge in Fällen, wo schon längst das Obligo auf 100 oder 200 Millionen € war? Hat es da eine Berichtskultur im Aufsichtsrat gegeben beziehungsweise hat es in den Kreditausschüssen weitere Anträge gegeben von Projekten, die – ohne eben jetzt Namen zu nennen – ihrerseits medial bekannterweise schon längst finanziell havarieren?

Vorsitzende Doris Bures: Ich komme dem Ersuchen der Auskunftsperson nach, die gerne eine Pause von 5 Minuten hätte. (Abg. Lugar ersucht, in der Pause eine Fraktionsführer-Besprechung durchzuführen.)

Ich unterbreche kurz die Sitzung.

*****

(Die medienöffentliche Sitzung wird um 21.14 Uhr unterbrochen und um 21.22 Uhr als solche wieder aufgenommen.)

*****

21.22

Vorsitzende Doris Bures nimmt die unterbrochene Sitzung wieder auf und erteilt Herrn Abgeordnetem Mag. Kogler wieder das Wort.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ohne dass wir in die Kreditausschuss-Akten einsteigen und uns so möglicherweise nichtöffentliche Sitzungen ersparen, habe ich versucht, die Frage dahin gehend so zu formulieren: Wie wurde bei – und zwar in der Mehrzahl – bekannten Projekten, die jahrelang, das ist unser Ansatz auch am Nachmittag schon gewesen, jahrelang selbst in den Medien als extrem ausfallskritisch beurteilt wurden, wie etwa Skiper, Adriatic Luxury und auch bei Projekten wie Punta Skala, bei Projekten wie Blok 67 – das wird Ihnen alles etwas sagen –, grundsätzlich vorgegangen?

Wir hatten den Eindruck, dass hier in den Jahren insbesondere vor dem Swap-Verlust eine ganz andere Kultur herrschte. Jetzt würde ich ja die Hoffnung hegen, dass ich von Ihnen andere Antworten bekomme, aber ohne dass Sie jetzt Namen oder Summen nennen müssten, denn sonst müssten wir nämlich in die nichtöffentliche Sitzung gehen. Können Sie das dem Ausschuss beschreiben, wie der Umgang ab dem Sommer 2007 in der Phase bis 2008 mit solchen, sagen wir es einmal salopp, Riesenproblemfällen ausgesehen hat?

Mag. Angelika Schlögel: Diese Kreditfälle, diese Portfolios haben meistens aus einer früheren Zeit resultiert, wurden in den Kreditausschüssen thematisiert. Oft einmal hat es eben Berichtspflichten dazugegeben, dass man sich so einen Problemkredit auch regelmäßig anschaut.

Es hat auch zum Beispiel Gründe gegeben, dass man einen Kredit prolongieren oder restrukturieren musste. Man hat sich das sehr kritisch im Kreditausschuss – das war meine Wahrnehmung – angeschaut, überlegt: Was ist die für die Bank wirtschaftlich beste Lösung? Man hätte natürlich auch Kreditnehmern, die ihren Kreditverpflichtungen nicht nachkommen, den Kredit kündigen können mit der Gefahr, dass die dann natürlich in die Insolvenz gehen, was im Ergebnis für die Bank am schlechtesten ist.

Es war ein Bemühen da, durch Restrukturierungen, durch Auflagen, auch durch begleitende Beratungen möglichst viel von diesen Krediten wieder zurückzubekommen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Hat sich da mit dem Eigentümerwechsel – was Sie wahrnehmen konnten – etwas verändert in der Kultur dieser Großprojekte und Großkredite oder eigentlich damals schon zum Teil Großproblemfälle?

Mag. Angelika Schlögel: Mit Mitte 2007 haben die Bayern sehr großen Wert darauf gelegt, sich auch die Hintergründe dieser Kreditvergaben berichten zu lassen, sich zu überlegen, ob man vielleicht mehr Sicherheiten noch einfordern kann, wie die Margen gestaltet sind, wie man das Risiko minimieren könnte.

Man hat Syndikatspartner gesucht bei anderen Banken. Man hat versucht, aktiv diese Kredite in irgendeiner Form zu bearbeiten, dass für die Bank ein möglichst wenig riskantes Ergebnis herausschaut, auch wenn das Kredite aus der Vergangenheit waren, die halt damals unter vielleicht nicht so kritischen Bedingungen abgeschlossen worden waren.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke. Ich frage nämlich auch deshalb, weil aus verschiedenen Berichten – Bericht der sogenannten Griss-Kommission, aber auch des Rechnungshofs – hervorgeht, dass die Behörde, der Sie berichtspflichtig sind – und letztlich ist ja das Bundesministerium für Finanzen auch Teil des Aufsichtsdreiecks –, also jene Institution, die Sie entsandt hat, im Jahr 2007 die Hoffnung geäußert hat – im Übrigen musste auch eine Stellungnahme abgegeben werden zum Eigentümerwechsel –, dass nämlich mit Eintritt der BayernLB, noch dazu ins Mehrheitseigentum, viele dieser Missstände – und wir beschreiben jetzt wieder das Jahr 2007 –, die die Oesterreichische Nationalbank, die ja mit Ihrer Auftragsbehörde FMA zusammenarbeiten sollte, jahrelang heraufbeschrieben hat, sich deshalb verbessern sollten, und zwar relativ rasch, weil man mit einem derart strategischen Partner, BayernLB, hier mehr Know-how und quasi mehr Einpflege in deren Kreditkultursystem, wenn ich das sagen darf, pflegt.

Im Übrigen hat die FMA, als Ihre Behörde, das auch öffentlich des Öfteren kundgetan. Würde ich auch an ihrer Stelle, nämlich der FMA, weil das immerhin ein plausibler Grund, ein Rechtfertigungsgrund mithin ist.

Jetzt ist die Frage, ob den Vertretern der BayernLB, sofern Sie Vergleichsanhaltspunkte haben, das tatsächlich gelungen ist, diese Struktur zu verändern, und wenn ja, in welcher Geschwindigkeit? Das war dann auch noch die Frage in der Folge.

Mag. Angelika Schlögel: Mit der Mehrheitsübernahme der BayernLB war es sicher ein wichtiges Anliegen der Bayern, diese Kultur auf ihre Standards … – Die Bayern wollten ihre[xii] Konzernstandards auch auf die HBInt umsetzen zu der Kreditvergabe und zum Kreditvergabeprozess. Da hat sich laufend etwas geändert, in der Form der Berichterstattung, es sind die Unterlagen, die aus den Töchtern gekommen sind zu Kreditvergaben dort, vereinheitlicht worden. Es wurde berichtet, dass die EDV überarbeitet worden ist. Es wurde dann überhaupt durch den neuen Risikovorstand ein "Kreditprozess neu"[xiii] aufgesetzt. Das hat aber alles Zeit in Anspruch genommen.

Gewisse Dinge wurden schnell erledigt. Manche Dinge haben länger gebraucht. Das war aber auch Thema im Kreditausschuss, und man hat schon das Gefühl gehabt, dass sich die Bayern dieses Themas besonders intensiv annehmen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie einen Hinweis, wenn Sie so wollen auch einen Auftrag – ich will nicht gerade sagen: eine Weisung – seitens der FMA bekommen, auf diese Umstellung besonderes Augenmerk zu legen, denn es war ja immerhin die Behauptung draußen, dass gerade das das Gute an dem ganzen Wechsel sei?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, da kann ich mich nicht erinnern, dass ich einen Auftrag gehabt hätte, besonders auf dieses Thema zu schauen. Aber das Thema Kreditprozess, auch im Zusammenhang mit der Kritik der Internen Revision im Kreditvergabe-Prozess ist in meinen Berichten regelmäßig vorgekommen, insofern hatte die FMA auch solche Informationen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ist Ihnen in Ihrer Tätigkeit etwas bekannt geworden, in Gesprächen im Aufsichtsrat oder am Rande, dass einzelne dieser Kreditwerber – ich habe sie in einem kurzen Block genannt – der Hypo – zuvor im Mehrheitseigentum der Landesholding Kärnten, später im Mehrheitseigentum der BayernLB –, dass die Kreditnehmer und Geschäftspartner in erpresserischer Art und Weise weiter auf die Fortführung ihrer Projekte bestanden haben – und zwar erpresserisch in der Hinsicht, dass man ansonsten, wenn nicht weitere Kredite gewährt werden würden, zu Lösungen kommt, die der Bank noch mehr schaden? Wir müssen ja wissen, dass zu diesem Zeitpunkt die Bank selbst immer wieder Teileigentümer dieser Projekte beziehungsweise Projektgesellschaften war.

Ist Ihnen da jemals irgendetwas untergekommen oder aufgefallen, dass die Kreditwerber, vermutlich aber öfter quasi die Berichtsanlassfälle zu Wertberichtigungen, dass es hier entweder ökonomische Erpressungen oder sonstige Drohungen gegeben hat?

Mag. Angelika Schlögel: Nein, zu solchen Drohungen habe ich keine Wahrnehmungen, das war nicht Thema in den Ausschüssen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Auch nicht im Aufsichtsrat?

Mag. Angelika Schlögel: Auch nicht im Aufsichtsrat, nein, kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt sagt aber der Bericht der Griss-Kommission – beziehungsweise ist dort auch die Einschätzung der Notenbank und der FMA wiedergegeben; es ist also nicht nur eine Einschätzung der bewertenden Kommission selbst –, dass das Kalkül leider nicht aufgegangen sei, zumindest nicht in der Zeit, bevor dann endgültig die Krisen ausgebrochen sind – 2008 haben wir schon besprochen, über Dezember 2009 und die Ereignisse zuvor haben wir relativ wenig geredet –, dass es in dieser Zeit nicht oder nicht annähernd wie erwartet gelungen sei, dass sich die Probleme im Risikomanagement und insbesondere in der Kreditkontrolle verbessert hätten.

Wenn wir diesen Befund akzeptieren würden – ich empfehle dem Ausschuss ohnehin, Griss-Bericht und Rechnungshofbericht als gültigen Befund zu akzeptieren, nur bei besonderem Widerspruch das anzumelden; ich tue das jetzt jedenfalls –, dann finden wir hier das Ergebnis vor, dass sich das eben nicht verbessert hat. Haben Sie eine Erklärung dafür, warum der neue Eigentümer es zumindest in diesem Zeitraum und dann nie mehr geschafft hat, diese Vorhaben umzusetzen oder irgendetwas nennenswert im Risikomanagement und in der Kreditkontrolle so zu verbessern, dass auch die Prüfberichte besser ausgefallen wären?

Sie haben ja den Eindruck wiedergegeben, man hätte sich schon bemüht. – Ich nehme das so zur Kenntnis, aber dann ist ja die Folgefrage logisch, was die Ursachen waren, dass das im Ergebnis nicht oder nicht ausreichend aufgetroffen ist – und da unterstelle ich jetzt natürlich die Bewertungen der Kontrollberichte, die es damals gegeben hat, und die Ex-post-Berichte, die es jetzt gibt.

Mag. Angelika Schlögel: Ich weiß, dass es in der Umsetzung dieses Kreditprozesses neu Verzögerungen gegeben hat, aber es hat sicher Verbesserungen gegeben. Ich weiß jetzt nicht, welche späteren Prüfberichte Sie ansprechen und ob die dann auch im Aufsichtsrat thematisiert worden sind, aber es hat in der Umsetzung Schwierigkeiten gegeben, es hat IT-Probleme in den Töchtern gegeben, bei den Mitarbeitern wurde Schulungsbedarf geortet, damit sie überhaupt mit den Richtlinien, die dann für die Kreditvergabe gemacht worden sind, umgehen können und sie mit Leben erfüllen können. Diese Punkte sind dann auch berichtet worden.

Sicher hat es immer wieder Schwierigkeiten in der Umsetzung dieses Prozesses gegeben, aber ich habe schon den Eindruck gehabt, sowohl in den Kreditausschusssitzungen als auch in den Aufsichtsratssitzungen, dass man sich intensiv um die Verbesserung dieses Prozesses und die Herstellung eines Zustandes, der keinen Anlass mehr zu kritischen Feststellungen im Prüfbericht geben würde, bemüht hat.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber wenn Sie jetzt das Projekt Skiper in Ihrer Wirkungszeit vorbeiziehen lassen: Wie erklären wir uns zumindest aus heutiger Sicht, dass – im Übrigen mehr oder weniger zum Zeitpunkt des Einsetzens dieses Untersuchungsausschusses – nunmehr die Staatanwaltschaft eine Anklage vorbereitet, strafrechtlich natürlich – das ist alles in den Medien nachvollziehbar, ich will da keinen besonderen Vorhalt konstruieren –, und zwar mit einem Schadenswert von sage und schreibe 160 Millionen €?

Begonnen hat die Malaise schon Beginn, Mitte der 2000er Jahre, wo es immer wieder Hinweise gegeben hat, dass das immer schlechter statt besser wird. Damals war aber das Obligo in der Summe in der Gegend – dass ich jetzt nicht Falsches sage – knapp und rund dreistellig, also 100 Millionen. Da ist ja in den Jahren immer mehr dazugekommen.

Wie erklären Sie sich das beim Projekt Skiper, dass wir im Jahr 2006 noch davon ausgehen mussten … Das habe ich damals ja selbst schon öffentlich kundgetan, weil wir Informanten hatten. Es hat im Übrigen auch Informationen an Ihre Behörde gegeben, dass genau diese Projekte havarieren – von glaubwürdigen Informanten. Sie haben von der Behörde nie etwas davon gehört, das habe ich schon mitbekommen. Aber Sie waren dann in den Sitzungen des Aufsichtsrates und auch im Kreditausschuss, da hat es ja weitere Skiper-Fälle gegeben, und jetzt ist die Frage, wie sich da der Kreditausschuss verhalten hat, was Sie da wahrgenommen haben, dass es in der Summe immer noch schlechter geworden ist – und zwar nicht nur, weil wertberichtigt werden musste, sondern weil man auch immer noch weitere Kredite hineingegeben hat.

Ich frage Sie noch einmal, ob nicht irgendwann in diesem Kreditausschuss jemand vermerkt hat, dass die Obligos ständig steigen, dass die Wertberichtigungsbedarfe steigen und immer noch, und zwar in Zig-Millionen-Höhe, Geld in dieses Projekt fließen soll – und offensichtlich auch genehmigt wurde, aber ich will da keine Vorhalte machen, sonst müssen wir nichtöffentlich werden. (Ruf: Frage bitte! Das war ein Statement!)

Das war kein Statement, das war die Frage, wie die Auskunftsperson sich das erklärt, dass bei einem Gesamtobligo, das dann schon weit über 100 Millionen gegangen ist, zu dem Zeitpunkt, der irrelevant war, Wertberichtigungsbedarfe längst klar waren, Havarien im Ausmaß von zig Millionen immer wieder erkennbar waren, sogar medienöffentlich aufgetaucht sind, und wie es dann Ihrer Wahrnehmung nach und Ihrer Beobachtung im Kreditausschuss nach möglich war, dass immer noch mehr Geld hineingeflossen ist. Die Summe dieser Projekte hat ja dazu geführt, dass die Bank in Schräglage gekommen ist, deshalb ist das auch ein Thema der Aufsicht und auch der Staatskommissärin.

Mag. Angelika Schlögel: Also ich weiß, dass dieser Fall, dieser Kreditnehmer regelmäßig vorgekommen ist; ich weiß jetzt nicht, wann die Medienberichte waren, ob die nach 2012 waren oder schon vorher. Also ich weiß, dass das ein Problemkredit war, der ist regelmäßig berichtet worden. Möglichweise hat es Restrukturierungen oder Prolongationen oder zusätzliche Obligos gegeben, aber da habe ich vorher schon gesagt, das war immer vor dem Hintergrund, dass sich die Bank überlegt hat, dass der wirtschaftliche Schaden dann geringer wird, als wenn man gleich eine Insolvenz hervorrufen würde.

Das sind aber wirtschaftliche Beurteilungen, die die Bank trifft, die sicher berichtenswert sind und nach einer Kreditausschusssitzung auch berichtet werden. Aber das ist sozusagen ein Kredit aus der Vergangenheit, und da muss man sich dann überlegen, wie damit umzugehen ist. Wenn Sie jetzt strafrechtliche Verwicklungen oder Handlungen dort ansprechen, dann gibt es ja auch Schädigungen der Bank, die ja im Kreditausschuss so nicht … Das sind jetzt zusätzlich dazu kommende Probleme, die ja bei dem Kreditfall nicht im Kreditausschuss behandelt werden, oder das ist ja nichts, was man absehen kann, dass sich da irgendjemand vielleicht bereichern wollte oder jemanden schädigen wollte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das war ja auch nicht die Intention meiner Einleitung oder meines Vorhalts, der ja medial schon thematisiert wurde; ich habe nur darauf hingewiesen, dass es ein strafrechtlicher Prozess ist. Es ging mir um die dort inkriminierte Schadenssumme, mit der die Staatsanwaltschaft jetzt in das Match geht; um die Schadenssumme ging es mir, dass wir jetzt bei 160 Millionen halten und dass sich das von den Jahren 2004, 2005, 2006 beginnend, langsam erkennbar, aufgebaut hat. Tut mir leid, das betrifft nun mal Ihre aktive Zeit – und das war der Hintergrund der Frage.

Aber interpretiere ich Sie richtig – das ist ja gar nicht unwichtig für das Protokoll und möglicherweise auch für Ihr eigenes Standing –: In den Kreditausschüssen war das sozusagen nicht besonders eruierbar, da hat es keine Hinweise gegeben. Wir wissen ja, dass es nicht nur darum ging, dass Wertberichtigungen und Havarien berichtet werden – dann ja sowieso eher im Aufsichtsrat –, sondern dass immer wieder neue Kredite vergeben wurden. Und es muss doch irgendwann einmal Thema sein, dass das alte Obligo eigentlich immer mehr wegschwimmt – und dann hauen wir noch etwas oben hinein!?

Das ist doch die Frage gewesen, und es gehört schon zu den Pflichten der Finanzmarktaufsicht – mithin der Staatskommissäre –, nicht das einzelne Geschäft anzuschauen, sondern eine Gesamtrisikobeurteilung vorzunehmen. Das geschieht nie im Einzelfall, das wird nicht bei einem Kredit einen Einspruch Ihrerseits auslösen, das ist mir schon klar, aber der Punkt ist dann: Wann ist es insgesamt erreicht?

Es gibt fünf bis zehn solche Kreditfälle, die insgesamt Riesenschaden stiften – da geht es am Schluss schon gegen die Milliardengrenze –, die alle gleichzeitig auftauchen, und sozusagen überall nimmt der Non-Performing-Zustand zu – sagen wir es einmal relativ neutral.

Und jetzt ist die Frage, ob in diesen Aufsichtsräten und Kreditausschüssen das jemals Thema war, wo sich die Bank – nämlich in den Jahren 2007 und 2008 – in Summe mit diesen Vorgängen dann hinentwickelt. Ich füge noch hinzu, dass der Bankvorstand – und das passt zum vorigen Thema; das können wir Ihren Berichten entnehmen, das können wir den Berichten der Notenbank entnehmen, das können wir dem berühmten Gutachten und dem Begleitbrief betreffend not distressed entnehmen – immer noch schönere Zahlen genannt hat.

2008 musste ein Haufen Wertberichtigungen vorgenommen werden, das ist auch eingestanden worden, aber mit der Behauptung, dass es 2009 schon besser wird. Man wollte 2009 über 100 Millionen Gewinn schreiben, 2010 über mehrere Hundert Millionen Gewinn. Die Notenbank und die FMA gehören jetzt in einer Einheit zusammen, haben das auch noch geglaubt oder haben das zumindest in dem berühmten – oder dem schlechten – Gutachten wiedergegeben: not distressed. Das sind ja die Punkte, warum wir uns dafür interessieren, wie das in den Vorjahren entstanden ist oder entstehen konnte; nur damit Sie den Hintergrund noch einmal auch von mir erfahren.

Jetzt stellen wir fest, dass das im Kreditausschuss jedenfalls kein Thema war, und dann schließe ich diesen Komplex mit der Frage, ob es tatsächlich so war, dass im Aufsichtsrat von sämtlichen Vertretern der BayernLB, allen voran Tilo Berlin, trotz all dieser Wahrnehmungen und Erkenntnisse, die man als Zeitungsleser konsumieren konnte, immer noch dieses schöne Bild des Aufsteigens und Fortbewegens in immer bessere Zeiten referiert wurde und niemals hinterfragt wurde – vor dem Hintergrund der Entwicklung solcher Kreditfälle.

Mag. Angelika Schlögel: Das ist irgendwie eine sehr umfassende Frage, ich glaube, ich habe den Faden ein bisschen verloren. (Abg. Krainer: Nur die Frage zählt, die Einleitung …!) Also diese wertbehafteten Obligos sind auch Teil der Aufsichtsratssitzungen, die dort auch berichtet werden, wenn sie einen bestimmten Wertberichtigungsbedarf haben. Also man befasst sich schon auch mit der Gesamtheit dieser problematischen Kreditfälle, vor allem auch im Aufsichtsrat. Und ja, in den Sitzungen …

Ich meine, diese Kreditnehmer gibt es, die Kreditnehmer haben Probleme. Es stellt sich die Frage, ob sie mit einer Krediterhöhung vielleicht doch das Projekt erfolgreich über die Bühne bringen können – und die Bank bekommt dann das Geld zurück. Das waren die Überlegungen, die vielleicht oft einmal angestellt worden sind.

Wenn[xiv] dann irgendwelche kriminellen Vorgänge im Hintergrund dort vorgekommen sind …Ich glaube zum Zeitpunkt, als das dann bekannt war, hat man davon Abstand genommen, das Obligo zu erhöhen, sondern im Gegenteil versucht, auch strafrechtliche Verfolgungen in die Wege zu leiten, oder halt sicher keine neuen Obligos vergeben. Ich kann es jetzt zu dem konkreten Fall auch nicht im Detail sagen, weil ich mich nicht mehr an die Zeitschiene erinnern kann, wann welche Obligos vergeben, prolongiert, restrukturiert worden sind, welche Syndikatsbanken da dabei waren und ab wann in den Medien berichtet worden ist, dass da möglicherweise irgendwelche kriminellen Machenschaften im Hintergrund abgehen. Aber da geht es ja auch um Sicherheiten, die im Aufsichtsrat als Sicherheiten präsentiert werden und möglicherweise dort gar nicht so in den Grundbüchern stehen oder vorhanden sind, aber das sieht man ja im Kreditausschuss nicht. Da steht, es gibt Sicherheiten, und das kann man nur so zur Kenntnis nehmen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das hatten wir schon. Das nehmen wir auch so zur Kenntnis, nämlich hier im Ausschuss.

Der Punkt ist, was Sie beschrieben haben, findet ja erst ab 2010 in erkennbar vermehrtem Ausmaß statt, als die Bank schon vom Bund – nämlich der Republik Österreich – quasi in 100-Prozent-Eigentum übernommen wurde, aber diese Phase wollen wir tatsächlich weglassen. Da ist das auch aktenmäßig erkennbar, dass sich das verändert hat, vorher weniger.

Ich muss Sie leider davon in Kenntnis setzen, dass es auch zu Ihrer Zeit sehr wohl noch Kreditfälle in diese Richtung gegeben hat – sei es drum. In dieser Zeit, als vorher diese Protokolle eine Rolle gespielt haben, nämlich November, Dezember 2008 … Sie kennen ja den Hintergrund: Die Notenbank fabriziert – erstens weil laut Kommission in Brüssel notwendig, zweitens weil das österreichische Bankenstabilitätspaket das so vorsieht – ein Gutachten anlässlich des Begehrens der BayernLB als Mehrheitseigentümer um 1,45 Milliarden Partizipationskapital.

Hat sich die Oesterreichische Nationalbank als jene Institution, die diese heiße Kartoffel zugeschoben bekommen hat – wir wissen, dass sie eh keine Freude damit hatte –, um dieses Gutachten zu machen – das ist ja alles in ganz wenigen Tagen gegangen; wir haben vorher gehört, am 11. Dezember erklärte Berlin, am nächsten Tag stellt er den Antrag oder so ähnlich, und dann hat ja die Notenbank wenige Tage Zeit –, hat sich die österreichische Notenbank, entweder direkt oder über den Weg der FMA oder über den Weg des Bundesministeriums für Finanzen – die waren alle drei involviert; das für die Ausschussmitglieder –, hat sich eine dieser drei vor dem Hintergrund eines solchen zu erstellenden Gutachtens an Sie in Ihrer Funktion als Staatskommissärin gewandt?

Mag. Angelika Schlögel: Nein.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke, das ist auch sehr hilfreich. Ich hätte jetzt keine Fragen mehr.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werte Frau Mag. Schlögl! Einerseits, um das Protokoll zu vervollständigen, andererseits, um Ihnen fairerweise die Möglichkeit zu geben, auf Basis konkreter Vorhalte noch einmal ergänzend Ihre Gedanken zu sortieren, zu einem Themenfeld, das ich vorhin angesprochen habe, nämlich die Erweiterungsbestrebungen und Wachstumsbestrebungen der BayernLB in der Phase ab Herbst 2007, was dort vorgekommen ist.

Ich habe vorhin sehr pauschal gesagt, das war Südeuropa, Südosteuropa und Osteuropa sowie Zentraleuropa, der ganze Bereich, habe aber natürlich in der Zwischenzeit gesucht, weil ich gewusst habe, ich hatte es irgendwo gelesen. Jetzt kann ich es Ihnen auch konkret vorhalten, welche Regionen ich gemeint habe, dann ist es für Sie vielleicht leichter nachvollziehbar, ob und wann Sie das vielleicht vernommen haben.

Ich gehe davon aus, dass das logischerweise auch in einem Vorstandsbericht im Aufsichtsrat kommuniziert werden musste, da auch im Griss-Bericht speziell herausgearbeitet wurde, dass der Bereich Ungarn und auch der neue Markt Ukraine weiterhin von der BayernLB in der unternehmerischen Themenführerschaft auf- und ausgebaut wird, die anderen Teile – Südosteuropa, Osteuropa und dergleichen – von der Hypo, über den Vorstand Tilo Berlin besetzt durch die BayernLB.

Das heißt, im Endeffekt war die BayernLB als Mehrheitseigentümerin gesamtverantwortlich für die weitere unternehmerische Themenführerschaft, den Ausbau in diesen Risikomärkten, und das zu einem Zeitpunkt der Finanzmarktkrise. Ich sage es noch einmal einleitend dazu.

Ich zitiere jetzt aus dem Bericht: Niederschrift der ersten öffentlichen Sitzung vom 24.3.2010, Seite 50 folgend, des Hypo-Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtages.

Aussage des ehemaligen Vorstandes der Kärntner Landesholding Dr. Hans-Jörg Megymorez. Ich zitiere: 

„Es ist richtig, dass mit dem Einstieg der BayernLB im Mai 2007 und danach mit Closing jedenfalls ab Oktober 2007 neue Märkte erobert worden sind. Das war teilweise Mazedonien, aber auch Ungarn, Bulgarien und“ – uns jetzt natürlich besonders bekannt, auch was die wirtschaftlichen Entwicklungen betrifft –„ die Ukraine.“

Das heißt, diese durch den neuen Mehrheitseigentümer BayernLB neu eroberten Märkte müssen doch durchaus auf der einen Seite zu kontroversiellen Aufsichtsratssitzungen geführt haben – um das etwas im größeren Zusammenhang zu sehen, nämlich in den Aufsichtsratssitzungen an sich –, oder auch, was die Einzel-Kreditobligos betroffen hat, zu interessanten Sitzungen des Kreditausschusses.

Kollege Kogler hat vorhin zwar einige Einzelfälle herausgepickt, die Wahnsinnssummen im aktuellen Schaden und vielleicht noch weiterhin auflaufenden Schaden nach sich ziehen, aber da geht es ja um ganze Länder, und wir wissen heute in der Nachschau, dass nicht nur die BayernLB als Eigentümerin mit der Hypo durch die Geschäftsentscheidungen praktisch die Hypo dort in eine schwierige Situation hineingeritten hat, sondern dass auch andere österreichische Bankinstitute in Ungarn und in der Ukraine und sonst wo mit schwersten Ausfällen zu kämpfen haben, die ihnen heute noch zu schaffen machen. Das ist ja kein Einzelfall der Hypo!

Tatsache ist aber, das war damals Thema, das war damals, in diesem Zeitraum, entscheidungsrelevant, das war unternehmerische Strategie, die dort auch präsentiert werden musste, vor dem Aufsichtsrat, und Sie waren dort Staatskommissärin.

Nun, im Wissen um diese Regionen und Länder, die ich jetzt genannt habe, die auf- und ausgebaut worden sind, ist Ihnen jetzt erinnerlich, was entsprechend in den Aufsichtsratssitzungen dazu gesagt wurde, und wie war Ihre Haltung dazu?

Mag. Angelika Schlögel: Viel mehr Erinnerung als vorhin habe ich jetzt auch nicht daran. Ich erinnere mich, dass die BayernLB selbst ja auch eine andere Tochter in Ungarn hatte, möglicherweise in diesem Zusammenhang, aber ich bin mir jetzt auch gar nicht sicher, ob das ...

Das ist jetzt alles ... Sie haben selbst gesagt, Sie betrachten das jetzt rückwirkend und es haben viele andere Banken dort in dieser Zeit auch Probleme bekommen. Das war halt damals nicht wirklich so in diesem Ausmaß absehbar, und das war eine Strategie, die die Bayern damals verfolgt haben. Ich kann mich nicht erinnern, dass es sehr kontroversiell diskutiert worden ist in den Aufsichtsratssitzungen. Möglicherweise hat man das ja auch schon im Rahmen der Verkaufsverhandlungen in irgendeiner Form vereinbart, wo die Geschäftsschwerpunkte liegen werden. Das war ja auch alles sozusagen im Zusammenhang mit den Verkaufsverhandlungen wahrscheinlich – die Interessen, die der Mehrheitseigentümer dann damit verfolgt, weil er gerade diese Bank kauft – ein Thema. Also, ich kann mich jetzt an keine kontroversielle Diskussion erinnern.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, das ist jetzt von mir auch so zur Kenntnis zu nehmen.

Es mag auch sein, dass das eine oder andere im Zuge der Verkaufsverhandlungen festgemacht wurde, aber was im Zuge von Verkaufsverhandlungen an einen neuen Mehrheitseigentümer ja sicherlich nicht festgemacht werden kann, ist, wie viel Risiko dieser neue Mehrheitseigentümer im Jahr danach in einer Finanzmarktkrise und Wirtschaftskrise in wirklich schwerst risikobehafteten – aber natürlich auch ertragschancenbehafteten – Gegenden – die Wechselwirkung von Risiko und Ertrag im Bankgeschäft kennen wir – dort gehen wird. Das kann man ja vorher nicht festschreiben, sondern das ist ja dann eine Entscheidung der entsprechenden entscheidungsbefugten Gremien und Personen – ich sage einmal, eher Gremien, denn das ist ja eine Strategieentscheidung. Das macht ja keine Einzelperson, zu sagen: Wir erobern die Ukraine mit unserer Bank!

Auch andere Banken haben jetzt, wie gesagt, ein Problem, diese waren aber viel weniger in diesen Bereichen, in diesen Märkten, drinnen als die Hypo. Deswegen noch einmal konkret die Nachfrage: Ist in diesen Gremien, in denen Sie als Staatskommissärin auch anwesend waren, von den Mitgliedern der Gremien niemals thematisiert worden, welches Risiko in einer wirtschaftlich äußerst angespannten Lage in Europa, Osteuropa, Südosteuropa gegangen wird?

Das ist ja auch bewusst in Kauf genommen worden! Man hat ja als Banker, als Verantwortungsträger der Bank, ob als Vorstand oder auch als Aufsichtsrat oder als Kontrollgremium da drinnen, gewusst, was zu der Zeit wirtschaftlich und im Bankensektor in diesen Märkten los ist, nicht nur bei uns im – unter Anführungszeichen – „rechtlich hoch entwickelten“ Bereich, sondern auch in Regionen, wo es keine richtigen Grundbücher gibt, wo man kämpfen muss, ob man dort einmal eine Eintragung bekommt, und darum, auch eine Sicherheit zu haben für ein Kreditgeschäft. (Abg. Lugar: Kommt auch eine Frage einmal?) – Das ist eine Frage, Herr Kollege Lugar, und wenn du sie nicht verstehst, dann musst du mir zuhören. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lugar.)

Es ist eine Fragestellung, die vermutlich zu dieser Stunde etwas schwer zu verfolgen ist, wobei die Frage aber nach wie vor zu stellen ist. Ich habe jetzt bewusst lange genug den Kollegen Kogler nicht unterbrochen, habe mit dieser Frage gewartet, damit er seine Fragen auch in einem Guss stellen kann. Tatsache ist aber, dass diese Fragestellung im Raum ist.

Mag. Angelika Schlögel: Ich habe die Antwort schon gegeben. Auch wenn Sie mich jetzt noch einmal fragen, ich kann mich jetzt nicht erinnern. Ich müsste in meinen Unterlagen nachschauen, aber jetzt kann ich dazu nichts sagen.

Vorsitzende Doris Bures erklärt die Befragung für beendet, dankt der Auskunftsperson Mag. Angelika Schlögel für ihr Kommen und leitet zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung über.

*****

 


 

 

Angenommene Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA der Auskunftsperson Mag. Angelika Schlögel, MBA

 

Anmerkung:  Aus technischen Gründen stimmen die angegebenen Seitenzahlen nicht mit dem Protokoll überein.

 



[i] Seite 5:

Ich habe von der FMA gewusst – es gibt ein Erstgespräch in der FMA, wenn man bestellt wird, da wurde mir auch das gesagt –, was die Situation der Bank ist und dass es diese Probleme mit den Spot-Geschäften (richtig Swap-Geschäften) gegeben hat.

 

[ii] Seite 5:

Das war die Situation, die die FMA im Zusammenhang mit den Spot-Geschäften (richtig: Swap-Geschäften) geschildert hat, die aber damals sozusagen schon bereinigt waren.

 

[iii] Seite 8:

Ich weiß, dass die FMA 2008 und 2009 Ermittlungsverfahren auch zu den Eigenmitteln eingeleitet hat, dass es Berichtspflichten gegeben hat, wo die Bank in gewissen Abständen regelmäßig an die Aufsicht berichten musste, wie ich (richtig: sich) die Eigenmittelsituation darstellt, auch in Hinblick auf ihre Bestandteile.

 

[iv] Seite 17:

Es hat zum einen Kreditanträge gegeben, die abgelehnt worden sind, oder eigentlich hat die der Vorstand dann zurückgezogen, wenn in der Information (Gemeint war eigentlich „Diskussion“) mit den Kreditausschussmitglieder zutage getreten ist, dass die einfach dem Kredit gegenüber kritisch sind oder dass sie mehr Auflagen haben wollen oder dass sie noch einmal mehr Sicherheiten einfordern oder dass irgendwelche Unterlagen nicht entsprechend aufbereitet worden sind.

 

[v] Seite 20:

Also, man liest sich in die Unterlagen ein, es sind Fragen offen. ("Es sind Fragen offen“ sollte ein eigener Satz sein. Das entspricht noch am ehesten dem Gemeinten.)

 

[vi] Seite 21:

Also dieser Umstand war ja auch schon vorher bekannt, und es hat die BayernLB einen gänzlich neuen Kreditprozess aufgesetzt – Kreditprozess neu –, auch in der FMA vorgestellt, und es wurden zum ganzen Kreditprozess Neuerungen vorgenommen. (Da es sich (bei "Kreditprozess neu") um den Namen eines Projekts der Bank handelte, sollte dieser unter Anführungszeichen gesetzt werden.)

 

[vii] Seite 22 (Ende) und Seite 23 (Anfang):

Und ab September 2008 hat es nur mehr Tätigkeitsberichte, also Jahresberichte und Quartalsberichte, gegeben und Ad-hoc-Berichte, wenn eben solche Gefährdungstatbestände in der Sitzung zutage getreten sind. (Tätigkeitsbericht und Jahresbericht sind synonym verwendete Begriffe, daher Beistrichsetzung bitte wie folgt: „..hat es nur mehr Tätigkeitsberichte, also Jahresberichte, und Quartalsberichte gegeben und Ad-hoc-Berichte…“)

 

[viii] Seite 23:

Nein, die Richtlinie ist allgemein gehalten, zu den Rechten und Pflichten, zu (richtig: zur) Kommunikation, eben zu den Berichtspflichten, Einspruchsrecht oder Einspruchspflicht, und hat jetzt keine konkreten Vorgaben, wie mit einzelnen Sitzungen umzugehen ist, enthalten.

 

[ix] Seite 24:

Also sie waren (richtig: wären) aufsichtsratspflichtig, aber sie waren sozusagen nicht zulässig.

 

[x] Seite 40:

Eine Ad-hoc-Meldung ist die, die im Bankwesengesetz im § 76 geregelt ist, ich glaube, Absatz 5 oder 8. In einem ist der Einspruch, im anderen ist die Ad-hoc-Meldung, wenn Gläubigerinteressen gefährdet sind – § 8. (Diese Ausführung bezieht sich auf § 76, es war daher „Absatz“ 8 gemeint.)

 

[xi] Seite 46:

Und so würde ich jetzt diese Aussage verstehen. Das bezieht sich meiner Meinung nach nicht darauf, ob die Bank jetzt sound oder nicht sound oder wie die (es sollte heißen: „wie sie…“ (gemeint die Bank)) sozusagen nach beihilferechtlichen Regeln zu qualifizieren ist. Das ist Ihre Interpretation, ich würde es anders interpretieren.

 

[xii] Seite 57:

Die Bayern wollten hier (Vermutlich ein Übertragungsfehler; es sollte heißen: „Die Bayern wollten ihre Konzernstandards…..“)  Konzernstandards auch auf die HBInt umsetzen zu der Kreditvergabe und zum Kreditvergabeprozess. Da hat sich laufend etwas geändert, in der Form der Berichterstattung, es sind die Unterlagen, die aus den Töchtern gekommen sind zu Kreditvergaben dort, vereinheitlicht worden.

 

[xiii] Seite 57:

Es wurde dann überhaupt durch den neuen Risikovorstand ein Kreditprozess neu aufgesetzt. Das hat aber alles Zeit in Anspruch genommen. (Projektname, daher – wie auf S 21 - bitte Anführungszeichen setzen: „Kreditprozess neu“.)

 

[xiv] Seite 61:

[…]waren die Überlegungen, die vielleicht oft einmal angestellt worden sind. Wenn dann irgendwelche kriminellen Vorgänge im Hintergrund dort vorgekommen sind … (Dieser Satzteil gehört inhaltlich zum nächsten Absatz. Daher sollte der Absatz vor „Wenn dann irgendwelche kriminellen Vorgänge im Hintergrund dort vorgekommen sind….“ gesetzt werden und der Satz beginnend mit „Ich glaube zum Zeitpunkt…“ unmittelbar daran anschließen.)

Ich glaube zum Zeitpunkt, als das dann bekannt war, hat man davon Abstand genommen, das Obligo zu erhöhen, sondern im Gegenteil versucht, auch strafrechtliche Verfolgungen in die Wege zu leiten, oder halt sicher keine neuen Obligos vergeben. Ich kann es jetzt zu dem konkreten Fall auch nicht im Detail sagen, weil ich mich nicht mehr an die Zeitschiene erinnern kann, wann welche Obligos vergeben, prolongiert, restrukturiert worden sind, welche Syndikatsbanken da dabei waren und ab wann in den Medien berichtet worden ist, dass da möglicherweise irgendwelche kriminellen Machenschaften im Hintergrund abgehen. Aber da geht es ja auch um Sicherheiten, die im Aufsichtsrat als Sicherheiten präsentiert werden und möglicherweise dort gar nicht so in den Grundbüchern stehen oder vorhanden sind, aber das sieht man ja im Kreditausschuss