125/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 (III-145 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien haben dem Nationalrat am 30. Jänner 2015 den Gemeinsamen Bericht zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 (III­145 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung zunächst am 6. Mai 2015 in Verhandlung genommen.

Einleitend gab die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl ein Statement ab. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Josef Cap, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Otto Pendl, Gerhard Schmid, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und Dr. Nikolaus Scherak. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und am 23. Juni 2015 wieder aufgenommen. Der gegenständliche Bericht wurde vom Verfassungsausschuss gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Nikolaus Scherak und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2015 (III­145 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2015 06 23

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                        Dr. Peter Wittmann

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann