143/KOMM XXV. GP

 

 

 

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Hansjörg Teissl in der 13. Sitzung vom 2. Juni 2015

 

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 16. Juli 2015 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Hansjörg Teissl zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2015 07 16

 

                            Gabriel Obernosterer                                                               Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende


 

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Hypo-Untersuchungsausschuss

 

 

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Stenographisches Protokoll

 

 

13. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Dienstag, 2. Juni 2015

Gesamtdauer der 13. Sitzung

10.11 Uhr – 20.03 Uhr

Lokal VI


Befragung der Auskunftsperson Mag. Hansjörg Teissl

Vorsitzende Doris Bures: Herr Mag. Teissl, ich möchte auch Ihnen sagen, dass links von Ihnen der Verfahrensrichter und der Verfahrensanwalt sitzen, die während der gesamten Befragungsdauer anwesend sein werden. Ich sage das auch deshalb, weil Sie nicht von dem Recht, eine Vertrauensperson mitzunehmen, Gebrauch gemacht haben.

Beide Herren sind, was ihre berufliche Fähigkeit und Erfahrung betrifft, für diese Funktion ausgewählt worden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich an sie zu wenden, auch wenn es um die Wahrung Ihrer Grund- und Persönlichkeitsrechte geht. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an mich zu wenden, falls Sie den Wunsch auf eine Sitzungsunterbrechung haben.

Ich übergebe nun Herrn Verfahrensrichter Dr. Pilgermair das Wort. Ich ersuche Sie, die Auskunftsperson noch einmal über ihre Rechte und Pflichten zu belehren sowie die vorgesehene Erstbefragung durchzuführen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Herr Mag. Teissl, ich begrüße Sie und bitte Sie, dass Sie vorerst einen Blick auf dieses Blatt werfen und Ihre persönlichen Daten kontrollieren. (Auskunftsperson Teissl: Ist korrekt!) – Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.

Herr Mag. Teissl, Sie wurden bereits anlässlich der Ihnen zugekommenen schriftlichen Ladung für die heutige Sitzung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson sowie über den Ablauf dieser Befragung in Kenntnis gesetzt. Vor Sitzungsbeginn hat Sie der stellvertretende Verfahrensrichter Mag. Walter Hellmich gemäß § 38 der Verfahrensordnung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson eingehend persönlich belehrt. Sie haben das über diese Rechtsbelehrung aufgenommene, hier vorliegende Protokoll unterfertigt.

Ich frage Sie nun, ob Sie diese Belehrung, insbesondere auch über die Gründe für eine Verweigerung der Aussage und einen Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die Pflicht zur Angabe der Wahrheit und die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage, und auch die Belehrung gemäß dem Informationsordnungsgesetz verstanden haben. (Die Auskunftsperson bejaht dies.)

Für den Fall, dass Sie zu dieser Ihnen erteilten Rechtsbelehrung noch Fragen haben, lade ich Sie ein, diese Fragen nun an mich zu richten. (Auskunftsperson Teissl: Keine Fragen!) – Ich halte fest, dass Sie die Erteilung der Rechtsbelehrung bestätigen und dazu keine Fragen haben.

Herr Mag. Teissl, die Verfahrensordnung sieht vor, dass Auskunftspersonen eine einleitende Stellungnahme vor der Befragung abgeben können. Diese Stellungnahme kann bis zu 20 Minuten dauern. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Hansjörg Teissl: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wenn nein, dann beginne ich mit der Erstbefragung. (Auskunftsperson Teissl: Bitte!)

Die Verbindungsstelle der Bundesländer ist eine gemeinsame Einrichtung aller neun Länder; zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Herstellung einer ständigen Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund sowie auch die Tätigkeit als Sekretariat der Länderkonferenzen.

Ich darf Sie bitten, Herr Mag. Teissl, dass Sie uns vielleicht einleitend kurz erzählen, was Ihre Funktion in dieser Verbindungsstelle ist, ab wann Sie mit dem Bankenwesen im Rahmen Ihrer Funktion zu tun hatten, insbesondere auch dann, als die Haftungen, die Ausfallshaftungen eine Rolle gespielt haben, ob Sie da schon da waren. In der Folge würde ich daran anschließen und Ihnen dazu noch vertiefende Fragen stellen, aber geben Sie uns bitte zuerst einmal den Einstieg mit einem Einblick in Ihre Tätigkeit!

Mag. Hansjörg Teissl: Die Verbindungsstelle der Bundesländer ist in den sechziger Jahren auf Basis von Regierungsbeschlüssen der Länder – also ein Organ der Vollziehung sozusagen, ein Hilfsorgan der Vollziehung, das in der Folge von der Bundesregierung anerkannt worden ist – entstanden und dient der ständigen Verbindung – heißt es in der Geschäftsordnung eigentlich – der Länder. Sie dient der Koordination von Meinungsbildungen und ist ein Hilfsapparat, ein Geschäftsapparat für sämtliche Länderkonferenzen auf Beamtenebene und auf politischer Ebene.

Ich selbst bin Tiroler Landesbeamter und bin im Jahre 97 der Verbindungsstelle der Bundesländer zugeteilt worden und seinerzeit am Anfang für Sozialwesen im Wesentlichen, für bestimmte wirtschaftliche Bereiche zuständig gewesen und mit dem zusätzlichen Bereich der Finanzen allgemein, Finanzangelegenheiten, erst seit dem Jahre 2005 betraut worden. Das heißt, das Vorgänger-Finanzausgleichsgesetz habe ich in dem Sinne noch nicht mitgemacht, wenn man so will.

Das ist also meine Tätigkeit: im Wesentlichen Finanzen, Soziales, Energiebereich, bestimmte wirtschaftliche Bereiche. Hier werden die Meinungen koordiniert, abgestimmt und in dem Sinne auch die einschlägigen Konferenzen auf Beamten- und auf politischer Ebene koordiniert.

Mit den Haftungen, Bankenangelegenheiten habe ich nach meiner Wahrnehmung jedenfalls in dieser Zeit von 97 … eigentlich die ganzen Jahre keine Wahrnehmungen. Das erste Mal, dass man über Haftungen, über das Wort „Haftung“ als solches gesprochen hat, das war im Jahre 2011, und zwar im Winter 2011, als es einen Entwurf des Bundes für die sogenannte Schuldenbremse gegeben hat, die ja dann – die Länder hätten ja zugestimmt – nicht zustande gekommen ist. – Das also nur ungefähr dazu, was weiß ich von Bankenhaftungen, außer damals …

Nur kurz: Bei der Gewährträgerhaftung war ich informell dabei. Das hat aber damals ein inzwischen leider verstorbener Kollege als sogenannter gemeinsamer Ländervertreter betreut.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: In der Zeit, als die Europäische Kommission gesagt hat, dass die Ausfallshaftung, die ja auch österreichisches Modell war, als bestehende staatliche Beihilfe zu werten und mit dem EU-Recht, mit dem gemeinsamen Markt nicht vereinbar sei, und dass diese Ausfallshaftung abgeschafft werden müsse, da gab es dann zwischen der Europäischen Kommission und der Republik Verhandlungen, und die Republik hat wiederum im Vorfeld mit der Verbindungsstelle der Bundesländer dazu kommuniziert.

Wissen Sie etwas darüber?

Mag. Hansjörg Teissl: Es waren Informationsgespräche, Abstimmungsgespräche. Die eigentlichen Gespräche hat ein Kollege, der verstorbene Kollege aus Oberösterreich, betreut, auch bei der Europäischen Kommission.

Man hat einfach dann Ergebnis …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Herr Mag. Teissl, versuchen Sie bitte, das Mikro einzuschalten! Oben muss das rote Licht brennen.

Mag. Hansjörg Teissl: Hört man mich jetzt? Tut mir leid!

Es hat Gespräche gegeben, die Einladungen sind vom Bund gekommen, soweit ich mich erinnere. Die Gespräche hat für die Länder auf Beamtenebene dann ein mittlerweile verstorbener Kollege aus Oberösterreich als sogenannter gemeinsamer Ländervertreter …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Können Sie uns bitte den Namen sagen?!

Mag. Hansjörg Teissl: Es war damals von der Legistik Hofrat Dr. Hörmanseder. (Verfahrensrichter Pilgermair: Der Dr. Hörmanseder!) – Genau. Der hat das abgewickelt. Der ist gemeinsam bestellt worden als Vertreter, hat dann an Besprechungen teilgenommen, meine Wenigkeit nicht. Wir haben dann nur das Ergebnis bekommen. Und soweit ich mich erinnere, war einfach die Vorstellung, dass man sich an die Vereinbarung der Kommission mit der deutschen Regelung annähern möchte, ungefähr. Das ist das, was ich noch in Erinnerung habe.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Waren Sie bei irgendeiner dieser Besprechungen persönlich dabei?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich war bei diesen Besprechungen, bei diesen wesentlichen Besprechungen bei der Europäischen Kommission nicht dabei.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie sich in der Vorbereitung auf die heutige Befragung hier im Ausschuss die alten Akten angeschaut?

Mag. Hansjörg Teissl: Soweit ich das in Erinnerung habe, muss das über zehn Jahre her sein. Ich habe heute noch einmal nachgefragt, ob es einen bestehenden Akt zur Gewährträgerhaftung gibt, ob es noch einen Akt gibt. Es ist mir die Antwort gegeben worden, dass die Skartierungszeit zehn Jahre dauert und wir daher keinen Akt bei uns haben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat Ihnen Dr. Hörmanseder seinerzeit etwas davon erzählt, wissen Sie noch etwas von den Berichten von Dr. Hörmanseder oder von jemandem anderen, der dabei war?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich an keine Details erinnern. Es war nur die Frage: Worauf richten wir uns aus? Und das war das Einzige, dass es geheißen hat, es gibt eigentlich nur das Optimale, sich an Deutschland zu orientieren. Was den Deutschen gelungen ist, muss Österreich auch gelingen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wissen Sie, welche Position die Länder, die Bundesländer damals gegenüber dem Bund eingenommen haben?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann nur global sagen, deutsche Regelung.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wollten alle Bundesländer die deutsche Regelung? – Die Frage war, welche Position die Bundesländer eingenommen haben, ob die Bundesländer gesagt haben: Ja, das sehen wir ein, weg mit dieser Haftung, wenn die EU das wünscht, dann soll die Haftung wegfallen!, oder haben die Bundesländer versucht, die Haftungen zu bewahren, möglichst lange zu bewahren?

Mag. Hansjörg Teissl: Meiner Erinnerung nach war es so, dass man zunächst einmal das Terrain sondiert hat: Was ist überhaupt möglich, was ist sozusagen wahrscheinlich zu erreichen, was wären die besten Optionen? Und das Ergebnis habe ich Ihnen gerade gesagt, was die Überlegungen waren. Also man hat einfach zunächst einmal versucht, die Optionen zu identifizieren. Anhand dieser Optionen und der Empfehlungen der Leute, die dort in Brüssel gearbeitet haben und sich damit befasst haben, hat man sich dann an dem jetzigen Ergebnis orientiert.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Jetzt haben Sie da keine leichte Position, weil Sie sich an etwas erinnern sollen, was Sie vielleicht in Teilen gehört haben, wo Sie nicht einmal persönlich dabei waren. Das ist zweifellos eine schwierige Position als Auskunftsperson, aber vielleicht ist doch noch etwas in Erinnerung, was die Länder gesagt haben und insbesondere, ob vonseiten des Bundeslandes Kärnten eine gewisse Position zur Bewahrung dieser Haftungen zum Ausdruck gekommen ist.

Mag. Hansjörg Teissl: Nach meinem besten Wissen und Gewissen und Erinnerung kann ich sagen, dass für mich Bundesland-Kärnten-Vertreter nicht in Erscheinung getreten sind in dieser Weise, wie Sie das vorhin gesagt haben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ist der Landeshauptmann zum Beispiel persönlich dabei gewesen?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich nicht erinnern, und ich glaube es auch nicht, dass der Landeshauptmann … Das sind Gespräche, die sind nach meinem Kenntnisstand auf Beamtenebene geführt worden. (Verfahrensrichter Pilgermair: Auf Beamtenebene!) Das Ergebnis ist dann transportiert worden, und dann hat es, wo immer, eine Willensbildung gegeben, dass man in eine Richtung geht oder nicht geht sozusagen. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, nach bestem Wissen und Gewissen, dass der von Ihnen angesprochene Landeshauptmann hier irgendwo in Erscheinung getreten ist, oder Vertreter von ihm.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Also daran haben Sie keine Erinnerung. Vielleicht die abschließende Frage: Haben Sie etwas in Erinnerung, dass Sie gehört haben, dass eine politische Intervention seitens eines Landes, insbesondere seitens Kärntens erfolgt sei?

Mag. Hansjörg Teissl: Nach bestem Wissen und Gewissen kann ich mich an eine solche Vorgangsweise nicht erinnern.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Dann bedanke ich mich für die Erstbefragung, Herr Mag. Teissl.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Herr Dr. Pilgermair, danke vielmals für die Erstbefragung.

Bevor wir in die erste Fragerunde eintreten, mache ich Sie wieder darauf aufmerksam, dass Sie eine Redezeitvereinbarung getroffen haben. Ich ersuche Sie, diese gewissenhaft einzuhalten.

Als Erster in dieser Runde kommt Herr Abgeordneter Dr. Hable zu Wort. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Mag. Teissl, guten Morgen! (Auskunftsperson Teissl: Guten Morgen!) Sie haben erzählt, dass Sie bei der Verbindungsstelle geschaut haben, ob es noch einen Akt zu diesen Gewährträgerhaftungen ist gleich Landeshaftungen gibt. Habe ich Sie da richtig verstanden und ...

Mag. Hansjörg Teissl: Natürlich, denn wenn Einladungen zu einer Besprechung versendet werden, dann gibt es einen Akt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Es gibt aber keinen Akt mehr bei der Verbindungsstelle, denn nach zehn Jahren passiert was?

Mag. Hansjörg Teissl: Werden Akten skartiert, vernichtet.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das wird alles weggehaut, das wird nicht archiviert?

Mag. Hansjörg Teissl: Das wird nicht archiviert. (Abg. Hable: Aha! Okay!) Ich habe heute noch einmal nachgefragt, weil ich mich vorbereiten wollte, möglicherweise diese Frage kommen sollte und mir hat unser Kanzleileiter gesagt, der Akt ist nicht vorhanden.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie sind ja hier der größere Verwaltungsexperte als ich: Ist das üblich in der Verwaltung, dass die Akten nach zehn Jahren vernichtet und nicht archiviert werden?

Mag. Hansjörg Teissl: Es kommt auf die Akten an, sozusagen auf die Bedeutung der Akten, aber es war nicht vorhersehbar, dass es sich um einen Akt handelt, der über zehn Jahre hinaus von Bedeutung sein soll, denn das Ergebnis war bekannt. Es sind die Einladungen gewesen, es war ein Gesprächstermin, und es ist dann ein Ergebnis herausgekommen, und dieses Ergebnis ist bekannt. Aber an einen Akt sozusagen, über Vorgänge von Gesprächen kann ich mich überhaupt nicht erinnern, also da ist sicher nichts vernichtet worden.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie auf die Frage vom Herrn Verfahrensrichter gesagt haben, dass Sie bei den Gesprächen damals zur Gewährträgerhaftung ist gleich Landeshaftung nicht dabei waren?

Mag. Hansjörg Teissl: Ja, es war … Ich erinnere mich an eine Einleitungsbesprechung, und es war dann sozusagen die Überzeugung, dass man hier eine fachkundige Person – wir sind Generalisten bei der Verbindungsstelle, keine einseitigen Spezialisten –, dass wir hier vor allem einen Legisten brauchen. Ich bin kein Legist. Es war also vorgeschlagen, einen Legisten zu ersuchen, diese Gespräche durchzuführen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Was war Gegenstand dieses Einleitungsgesprächs? Nur das?

Mag. Hansjörg Teissl: Die Abschaffung der Gewährträgerhaftung, das war das Thema, unter dem Titel Beihilfen. Beihilfen, sozusagen, war das Thema, und da war die Gewährträgerhaftung. Und da hat es ein Informationsgespräch über die Vorgänge auf europäischer Ebene, auf deutscher Ebene … Da wurde informiert, und dann hat man sozusagen die Angelegenheit sondiert.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): An weiteren Gesprächen haben Sie in dieser Angelegenheit nicht teilgenommen?

Mag. Hansjörg Teissl: Also ich kann mich … Mehr als ein, zwei Gespräche sicher nicht, weil wir – also nach bestem Wissen und Gewissen – … Es ist dann meines Erachtens eine Gesprächsnotiz gekommen über die Möglichkeiten sozusagen. Da kann ich mich nur erinnern, dass es geheißen hat, das ist eine Lösung, so wie sie Deutschland ungefähr hat, die müssen wir erreichen. Und an mehr kann ich mich persönlich nach bestem Wissen und Gewissen nicht erinnern.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das war die Haltung der Bundesländer damals, eine Lösung wie Deutschland anzustreben?

Mag. Hansjörg Teissl: Soweit ich mich erinnere, war das dann akzeptiert, jawohl. Das war immerhin der Vorschlag des Legisten, der sich damals sehr breit mit dieser Angelegenheit auseinandergesetzt hat.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wir legen Ihnen jetzt einen Aktenvermerk vor. Ich bitte um Durchsicht und Bekanntgabe, wenn Sie fertig sind. Die Nummer ist 13253 BMF. Das ist ein Aktenvermerk über ein Gespräch vom 21. Oktober 2002 im Hypo-Verband, wo auch Ländervertreter teilgenommen haben, unter anderem auch Sie namens der Verbindungsstelle der Bundesländer. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Glücklicherweise vernichtet das BMF die Akten nicht nach zehn Jahren, sonst hätten wir diesen Aktenvermerk nicht; er ist, wie gesagt, aus dem Jahr 2002.

Können Sie uns erläutern, worum es da gegangen ist, denn offensichtlich waren Sie ja anwesend?

Mag. Hansjörg Teissl: Meine Person ist jedenfalls nur als Teilnehmer erwähnt, aber nicht im Schriftstück selbst. Ich kann mich an den Vorgang nicht erinnern. Ich weiß nur, es hat ein Gespräch – wie ja gesagt – mit dem Bund gegeben. Ich kann mich auch an Kollegen Mag. Lejsek erinnern. Das war eines dieser Gespräche, wie ich gesagt habe, Anfangsgespräch, Einleitungsgespräch; das habe ich erwähnt. Ich kann mich aber an Weiteres sicher nicht erinnern. Das ist auch sehr allgemein gehalten. Das bestätigt nur meine …

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie meinen, das ist der Aktenvermerk zu diesem Einleitungsgespräch, das Sie hatten?

Mag. Hansjörg Teissl: Das ist eher in dieser Phase gewesen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Unter dem 3. Punkt ist erwähnt, dass angestrebt wird, wesentlich längere Übergangsfristen als Deutschland zu fordern, nämlich mindestens bis 2009 beziehungsweise 2019. – Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich sehe da keinen Widerspruch. Ich habe vorhin gesagt, man hat versucht, die Optionen zu identifizieren, und anhand der realistischen Einschätzung dieser Optionen hat man dann einen Weg gefunden. – Das bestätigt genau das, was ich gesagt habe.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich habe auch nicht gesagt, dass es einen Widerspruch gibt, ich möchte nur Ihre Wahrnehmungen erfragen.

Warum wollte man denn längere Übergangsfristen als Deutschland? Hatten Sie eine Wahrnehmung dazu?

Mag. Hansjörg Teissl: Wenn man ein Rechtsträger ist und jemandem Rechte zustehen, dann wird man natürlich um die Rechte bemüht sein. Das ist ein legitimes Anliegen, schätze ich. Da muss ja nichts Besonderes dahinterstecken.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Es ist hier von „der anders gearteten österreichischen Situation“ die Rede, die „längere Übergangsfristen als in der BRD“ erfordert. – Haben Sie dazu eine Wahrnehmung, was diese anders geartete Situation wäre?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich an keine diesbezügliche Diskussion erinnern, sondern nur – noch einmal – an das Faktum, dass man die Optionen identifiziert hat, dass man versucht hat, seine Rechte möglichst lang zu wahren und zu sehen, was die realistischen Wege sind. Dann wurde eine Entscheidung getroffen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Geworden ist es dann aber dieselbe Übergangsfrist wie in Deutschland, nämlich: 2007 Ende, maximale Laufzeit 2017.

Haben Sie Wahrnehmungen dazu gehabt, wie man denn diese Übergangsfrist verstanden hat? Wozu gab es denn diese Übergangsfristen?

Mag. Hansjörg Teissl: Na wozu gibt es Übergangsfristen? – Um sich neuen Situationen anzupassen. Das war’s.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wie wollte man sich denn dieser neuen Situation anpassen? Gab es dazu Gespräche? – Haben Sie dazu Wahrnehmungen gehabt?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe da keine Wahrnehmung. Ich kann dazu nur sagen, wenn man Träger von Rechten ist, Rechte hat, dann wird man möglichst … – Es geht ja letztlich auch um einen Geschäftsbereich, das sind alles Geschäfte, die angebahnt sind, die über viele Jahre gehen, und da muss man sich sozusagen von der Geschäftspolitik sicher auf neue Situationen einstellen, schätze ich einmal. Ich habe dazu aber keine Wahrnehmung, und ich war auch diesbezüglich nicht in Diskussionen involviert.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie haben gesagt, es war dazu gedacht, sich anzupassen, ein neues Geschäftsmodell zu suchen. (Auskunftsperson Teissl: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt: anzupassen an neue Situationen im Geschäftsbereich! Nichts von neuen Geschäftsmodellen, das war nicht mein Ausdruck!)

Was hätte dann passieren sollen in dieser Übergangsfrist mit den Landeshaftungen? Welche Wahrnehmungen hatten Sie dazu?

Mag. Hansjörg Teissl: Keine! Das sind alles politische Fragen und nicht Fragen, die ein Beamter beantworten kann.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Nicht: beantworten – ich habe Sie nach Ihren Wahrnehmungen gefragt.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Was in dieser Übergangsfrist mit den Landeshaftungen passieren soll, das ist nicht besprochen worden?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, man hat eine Situation vorgefunden, man war in einer bestimmten Rechtsposition, hat die Optionen geprüft und dann einen realistischen Weg gesucht.

Mehr Diskussionen darüber, wie welcher Weg beschritten werden soll, diese internen Diskussionen … – Punkt 1 bin ich bei solchen Diskussionen nicht dabei, Punkt 2 frage ich auch nicht danach, und Punkt 3 habe ich dazu nach bestem Wissen und Gewissen glaublich keine Wahrnehmung.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Bevor ich mit der Befragung beginne, wollte ich nur der Geschäftsordnung entsprechend für die Kolleginnen und Kollegen sagen: Unter der Nummer 13967, Lieferant BMF, findet man auf den Seiten 18, 19 und 20 die Stellungnahme des Hypo-Verbandes, weil jetzt von dieser Besprechung die Rede war, wieso diese Position vertreten wurde. Dort hat man auf drei Seiten die Position der Hypo, wieso zu Deutschland unterschiedlich – ohne dass ich das jetzt werten will, nur als kleinen Hinweis.

Wegen der Redezeit würde ich jetzt mit meiner Befragung beginnen.

Vorsitzende Doris Bures: Wobei die Abgrenzung zur Geschäftsordnungsfrage schwierig ist. (Abg. Krainer: Ah so, war jetzt nicht so klar?!) – Sie sind jetzt am Wort.

*****

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Teissl! Wir haben uns ziemlich genau angesehen, wie diese Landesgesetze angepasst wurden.

In der Dokumentation, in den Akten kommen drei Personen vor: zum einen der Leiter der Verbindungsstelle der Bundesländer, Dr. Peter Brand, dann Sie als der zuständige Sachbearbeiter und dann der von Ihnen genannte gemeinsame Ländervertreter Dr. Gerhard Hörmanseder, der verstorben ist, weswegen wir ihn nicht einladen konnten. Wir waren der Meinung, dann werden wir nicht den Leiter einladen, das ist zwar quasi alles an ihn adressiert, aber bearbeitet haben alles Sie.

Ich kann Ihnen jetzt E-Mails von Ihnen vorlegen, Sitzungsprotokolle, Sitzungsteilnahmelisten und so weiter, wo Sie überall dabei waren. Sie waren bei mehreren Sitzungen dabei, Sie haben Schriftverkehr durchgeführt et cetera. Also Ihr: Eigentlich war ich gar nicht dabei!, bei der Erstbefragung, ist nicht ganz das Bild, das ich bisher hatte, sage ich ganz ehrlich.

Ich war jetzt ein bisschen enttäuscht. Wir haben uns gefragt, und es hat geheißen, Herr Teissl ist ein objektiver, in der Sache profunder Kenner der Materie, der von den Bundesländern dafür, wie sachkundig und wie korrekt er sich gegenüber allen Bundesländern verhält, sehr gelobt wurde. – Das wollte ich nur einmal eingangs sagen. (Auskunftsperson Teissl: Ja!)

Das, was wir hier aufgrund der Aktenlage sehen, ist, dass sich im Jahr 2002, und zwar am 2. April, die Kommission wegen der Umsetzung der EU- oder EG-Verordnung zur Regelung staatlicher Beihilfen das erste Mal an Österreich gewandt hat und ganz explizit die Gewährträgerhaftungen der Landes-Hypos et cetera – wir konzentrieren uns aber auf die Landes-Hypos – angesprochen hat. Das ist über Sie gelaufen, über die Verbindungsstelle? (Auskunftsperson Teissl: Ja!) Aufgrund dessen wurde quasi ein gemeinsamer Ländervertreter, nämlich Gerhard Hörmanseder, von den Ländern nominiert. Politisch als Sprecher nominiert wurde Landeshauptmann Pühringer. Das geht auch aus E-Mails hervor, die Sie geschrieben haben.

Mag. Hansjörg Teissl: Wird sein, aber was steht dem entgegen, was ich jetzt gesagt habe?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also es war nicht so, dass Sie da gar … – Sie haben gesagt, das erste Mal davon gehört, dass es so etwas wie Landeshaftungen gibt, haben Sie 2011.

Mag. Hansjörg Teissl: Nein. Über Haftungen, habe ich gesagt – allgemein, Haftungen –, und ich habe in der Folge dann eingeschränkt: Ich kann mich noch erinnern an die Gewährträgerhaftungen, wann es da Vorgänge gegeben hat.

Ich kann nach bestem Wissen und Gewissen nicht mehr sagen. Es trifft zu, die Verbindungsstelle bekommt von der EU sämtliche Dokumente über die EU und legt sie den Ländern vor. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass wir sozusagen jedes Aktenstück genau studieren müssen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber ich meine, wenn Sie zu einer Besprechung ins Bundesministerium für Finanzen gehen, dann lesen Sie die Unterlagen vorher. (Auskunftsperson Teissl: Was waren für Unterlagen?) Sie gehen ja nicht unvorbereitet irgendwohin?! (Auskunftsperson Teissl: Ja und?) – Aber dann wissen Sie ja, worum es geht, nämlich dass es darum geht, dass die Länder für ihre Landes-Hypos Haftungen haben und die Kommission sagt, diese dürfen sie ihnen nicht mehr geben, und dann zwischen Ländern, über den Bund, übers BMF, mit der Kommission darüber verhandelt wird, eine Übergangsfrist einzuräumen. (Auskunftsperson Teissl: Ja! Mhm!) Aber das ist schon einmal die Kernsache, was Sie wissen.

Dann müssen Sie natürlich kennen … Ich kann Ihnen jetzt alle E-Mails vorlegen, wenn Sie wollen, ich glaube nur, das wird irgendwann absurd, wenn ich Ihnen jetzt zehn E-Mails vorlege, mit denen Stellungnahmen aller Länder über Ihren Schreibtisch laufen, die Sie weiterleiten. (Auskunftsperson Teissl berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Wofür ich Verständnis habe, ist, wenn Sie sagen, nach zwölf Jahren erinnern Sie sich nicht so genau.

Dass bei Ihnen die Akten vernichtet werden zu einem interessanten Zeitpunkt, nämlich 2013, als das schon ein Thema in der Öffentlichkeit war und jeder wusste, dass es Probleme mit den Landes-Hypos gibt, dass man da bei der Verbindungsstelle denkt: Vielleicht schreddern wir vorsichtshalber den Akt!, das finde ich interessant – es könnte ja ein Untersuchungsausschuss kommen.

Mag. Hansjörg Teissl: Aus meiner Sicht sind das jetzt Unterstellungen. (Abg. Krainer: Nein!) Das sind Unterstellungen. (Abg. Krainer: Was war eine Unterstellung?) Es kommt unterschwellig so, als ob hier quasi bewusst Akten skartiert worden seien. (Abg. Krainer: Ich glaube schon, Akten kann man nur bewusst skartieren!) So hat es geklungen, und das ist eine Unterstellung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Akten kann man nur bewusst skartieren. In einen Schredder kann man einen Akt nicht unabsichtlich stecken.

Mag. Hansjörg Teissl: Nein, aber aus einem bestimmten Motiv heraus haben Sie das gesagt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, Sie haben die interne Regelung: nach zehn Jahren. das heißt 2013. Der Akt läuft bis 2013, und vor 2013 durfte er nicht geschreddert werden, und entweder hat man einfach gar nicht nachgedacht … – Sie haben gesagt, es kommt auf die Wichtigkeit der Akten an, und wenn ein Akt nicht wichtig ist, dann wird er nach zehn Jahren skartiert. Und dass man einen Akt über den Beschluss nicht eines Landtages, sondern von sieben Landtagen zur Beendigung der Haftungen mit 2007 im Jahr 2013 skartiert, mit dem Hinweis, er sei nicht mehr wichtig, finde ich interessant.

Ich mache Ihnen keinen Vorwurf, Sie haben nicht entschieden, dass er geschreddert wird. Das waren nicht Sie. Das war jetzt quasi nur eine Bemerkung, dass ich das interessant finde, dass man im Jahr 2013 einen derartigen Akt als nicht mehr wichtig empfindet.

Es ist egal, wir haben ohnehin alle Akten. Wir haben dazu vielleicht nicht alle E-Mails von Ihnen, aber wir haben ganz viele E-Mails von Ihnen. Ich wollte auch gar nicht über diese Fragen reden, sondern ich wollte eher darüber reden, was Sie gemacht haben.

Sie haben gemeinsam mit dem nominierten Ländervertreter die Positionen der Bundesländer koordiniert, die unterschiedlich waren. Zwei Bundesländer haben sich überhaupt kein Deka dafür interessiert; das waren Salzburg und Wien, weil die keine Gewährträgerhaftungen für Landes-Hypos mehr hatten, deswegen kommen sie auch nicht vor. Die anderen sieben Bundesländer haben unterschiedlich …

Sie erinnern sich nicht daran, aber das geht aus den Akten hervor, wir haben die Stellungnahme von fast allen Bundesländern und vom Landesverband der Hypos und so weiter, die teilweise auf längere Übergangsfristen gepocht haben. Das haben Sie nicht entschieden. Das ist dann über den Ländervertreter gelaufen, der leider verstorben ist, den wir gerne befragt hätten.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie können gerne weitersprechen, ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass alles Weitere auf die Redezeit der zweiten Runde geht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist mir klar. Das ist jetzt auch keine Befragung, denn ich erkläre ja ihm, was passiert ist. Das ist mir schon aufgefallen, aber ich wüsste jetzt nicht, wie es sonst geht.

Vorsitzende Doris Bures: Es liegt an Ihnen. (Abg. Kogler: Das war aber eh gut!)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ich will das ja nur herausarbeiten.

Man kommt dann zu einem Agreement: 2004 Beginn der Übergangsfrist, bis 30. März oder 1. April 2007, glaube ich, dürfen Haftungen übernommen werden, die nicht länger als bis 30. September 2017 laufen dürfen. Ich glaube, das war dann die Übereinkunft. Sie übermitteln das dann allen Bundesländern mit einer genauen Liste, welche Landesgesetze zu ändern sind. Sie bekommen dann von allen Ländern ihre Gesetzesvorschläge, übermitteln diese übers BMF an die Kommission.

Ist das jetzt richtig? Korrigieren Sie mich, oder sagen Sie, Sie erinnern sich nicht, oder, es kann schon sein! Irgendeine Reaktion brauche ich schon auf das, was ich bisher gesagt habe.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, der Vorgang ist ein üblicher, aber ich kann mich an Details wirklich nicht mehr erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, Sie brauchen sich auch an die einzelnen Paragrafen nicht zu erinnern. Ich frage ja nicht, was in § 3 Abs. 4 bei Tirol verändert wurde.

Mag. Hansjörg Teissl: Noch einmal: Das sind Weiterleitungen gewesen. Weiterleitungen!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, Sie haben das gesammelt, weitergeleitet. (Auskunftsperson Teissl: Genau, richtig!)

Und Ihrer Wahrnehmung nach: Haben die sieben Bundesländer – alle sieben – diese Vereinbarung, die zwischen Grasser und Monti geschlossen wurde, auch so umgesetzt?

Mag. Hansjörg Teissl: Das kann ich Ihnen nicht sagen, ich weiß es nicht mehr. Bei bestem Wissen und Gewissen: Ich kann mich nicht daran erinnern, sollte ich damit befasst gewesen sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen das zeigen. Sie übermitteln das alles. (Auskunftsperson Teissl: Ja, ja!) Wir können das natürlich schon machen. (Auskunftsperson Teissl: Ja!) Ich lege Ihnen jetzt einmal irgendeine Teilnehmerliste vor; es ist eh wurscht, ich kann jeden Zettel rausnehmen, es steht überall Ihr Name drauf. (Auskunftsperson Teissl: Ja, ich werde das nicht bestreiten! Ich bestreite das nicht!)

Nummer 13981, Seite 13: Ist das Ihre Unterschrift? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wir können jetzt zig E-Mails durchgehen.

Ist das Ihre Unterschrift?

Mag. Hansjörg Teissl: Mein Name steht drunter.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie da unterschrieben? Ist das Ihre Unterschrift?

Mag. Hansjörg Teissl: Das ist meine Unterschrift.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, das heißt, Sie haben an dieser Besprechung am 5. Mai 2003 teilgenommen?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich an das Datum nicht erinnern, aber ich räume ein, dass darauf meine Unterschrift vermerkt ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, ich blättere weiter. Ich meine, es ist vollkommen egal, welchen Akt ich hier herausnehme, es steht überall Ihr Name drauf, sage ich Ihnen nur.

Aber ich gebe jetzt einmal weiter und fange dann in der nächsten Runde an.

Mag. Hansjörg Teissl: Ja, ich habe nichts davon bestritten.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Guten Morgen, Herr Mag. Teissl! Können Sie sich vielleicht noch erinnern, dass am 16.10.2002 unter der Leitung von Herrn Landeshauptmann Schausberger eine Landeshauptleutekonferenz stattgefunden hat, wo man sich ganz eindeutig für längere Übergangsfristen ausgesprochen hat? Das war am 16.10.

Mag. Hansjörg Teissl: Auf dieser Teilnehmerliste werde ich wahrscheinlich nicht stehen. (Abg. Podgorschek: Nein, tun Sie nicht, aber vielleicht haben Sie noch ein bisschen eine Erinnerung!) – Da habe ich auch keine Wahrnehmungen.

Ich kann Ihnen noch einmal sagen: Man hat die Optionen durchgespielt, man hat selbstverständlich versucht, längere Übergangsfristen zu bekommen. Dann gibt es ein realistisches Spektrum, und um dieses Spektrum wird man sich bemühen, wie das bei der Europäischen Kommission ist.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ich versuche, das jetzt nur ein bisschen in chronologischer Reihenfolge aufzubauen, damit wir hier im Ausschuss dann auch wissen, wie das Ganze abgelaufen ist.

Am 16.10. war diese Landeshauptleutekonferenz. Am 18.10. hat der Hypo-Verband an den Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Schausberger ein Schreiben übermittelt, in dem man sich ganz vehement für eine Verschiebung ausgesprochen hat; also auch der Verband. Interessanterweise hat sich dann vor allem das Land Tirol ganz massiv dafür ausgesprochen, dass man das Ganze überhaupt nicht machen soll. Es gibt ein Schreiben von Tirol, das es nicht als zweckdienlich erachtet, wenn Österreich die Haftung faktisch kampflos aufgibt. So dürfte anscheinend die Stimmungslage gewesen sein.

Vom 21.10. gibt es diesen Aktenvermerk – er ist ja schon vorgelegt worden –, wonach Sie anwesend waren, und da ist wahrscheinlich – nicht nur wahrscheinlich, sondern sicher – darüber gesprochen worden; das ist ja protokolliert.

Haben Sie damals den Eindruck gehabt – vielleicht haben Sie doch noch periphere Erinnerungen –, dass die Haftungen damals, unabhängig von der Fristverlängerung, überhaupt ein Thema waren, dass die vielleicht irgendwann einmal schlagend werden könnten?

Mag. Hansjörg Teissl: Nein, diesen Zusammenhang habe ich nicht in Erinnerung.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Aber in all diesen Schreiben, überall steht drinnen, von ganz Österreich, von sämtlichen Bundesländern … Aber nirgendwo aus diesen Akten kann man erkennen, dass man geglaubt hat, dass das … Ja, das ist halt ein Geschäftsmodell, aber da wird schon nichts passieren!, so ungefähr.

Sie haben ja selbst in Ihrem Einleitungsstatement gesagt, 2011 haben Sie das erste Mal diese Wahrnehmung gehabt, dass vielleicht Haftungen schlagend werden können.

Mag. Hansjörg Teissl: Nein, habe ich nicht gesagt!

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Nicht. Habe ich das dann missverstanden?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe gesagt, das Thema Haftung habe ich zum ersten Mal mit einem Bundesvoranschlag ungefähr Ende 2011 in Erinnerung. Und dann habe ich eingeschränkt und gesagt, ich kann mich daran erinnern, dass die Besprechungen über die Gewährträgerhaftung über zehn Jahre her sind.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ja, das Thema hat sich doch über ein halbes Jahr gezogen. (Auskunftsperson Teissl: Und über Motive hat man damals überhaupt nicht gesprochen!)

Es ist interessant, das zu wissen, denn es hat sich sogar ein halbes Jahr …

Mag. Hansjörg Teissl: Mit bestem Wissen und Gewissen: Über Motive habe ich überhaupt kein Hintergrundwissen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Gut, ich nehme das eh zur Kenntnis. Es ist ja nur eine Frage, ob da vielleicht in Pausengesprächen unter Umständen darüber gesprochen wurde.

Mag. Hansjörg Teissl: Nein, ich habe überhaupt keine Wahrnehmung und Erinnerung an irgendwelche Motive – habe sie weder gesucht, nicht nach Hintergründen gefragt, noch ist man an mich herangetreten und hat mir Motivlagen bekannt gegeben.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Dann wird Ihnen wahrscheinlich auch nicht in Erinnerung sein – aber ich bringe es jetzt auch für das Protokoll –, dass vier Tage vor dem endgültigen Beschluss Österreichs zur Zustimmung dieser Fristen der Landeshauptmann von Oberösterreich noch ein Schreiben geschickt hat, man sollte tunlichst noch die Frist verlängern. Sogar auch der Landeshauptmann von Kärnten hat da noch ein Schreiben verfasst, und der Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich hat sogar von einer unerfreulichen Entwicklung in Bezug auf die Frage der Fristen gesprochen.

Es war also damals anscheinend bei den Ländern die Stimmungslage, man wollte unbedingt die Fristen verlängern und das beibehalten, weil man es für die eigenen Landes-Hypos benötigt hat, weil dieses Geschäftsmodell natürlich sonst fatale Folgen nach sich gezogen hätte.

Abschließend nur noch als Resümee, denn ich habe sonst keine Fragen an Sie: Also das heißt, Sie haben nirgendwo gehört, dass das Schlagendwerden von Haftungen ein Thema gewesen wäre?

Mag. Hansjörg Teissl: Nach bestem Wissen und Gewissen wiederhole ich noch einmal, dass ich über Motivlagen, vor allem auch in der von Ihnen erwähnten Weise, keine Wahrnehmungen habe, sie weder gesucht habe, noch solche an mich herangetragen worden sind. (Abg. Podgorschek: Danke vielmals!) Ist auch nicht unsere Aufgabe. Wir sind ein Hilfsapparat, eine Geschäftsstelle und machen technisch, was verlangt wird.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Danke vielmals. Mehr wollte ich ja nicht wissen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Herr Mag. Teissl, ich möchte Ihnen gerne ein Schreiben des Landes Kärnten an die Verbindungsstelle der Bundesländer vorlegen, und zwar das Dokument 22351, Lieferant – das kann man kaum lesen – BMWFW.

Herr Mag. Teissl, ist Ihnen dieses Schreiben erinnerlich?

Mag. Hansjörg Teissl: 31. Dezember 2003 – kann ich mich sicher nicht erinnern. Es ist meine Schrift. Ich habe dieses Schreiben offenbar versendet. Es steht rechts oben: Beilage 1. Also ich habe dieses Schreiben verteilt, sonst nichts.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, den Entwurf, der diesem Schreiben angehängt ist, die Novelle des Kärntner Landesholding-Gesetzes, haben Sie gar nicht durchgelesen, sondern Sie haben das bekommen und haben das verteilt?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe es überflogen, ja, mit Sicherheit, ob sozusagen irgendetwas Markantes drinnen wäre, und dann ist es, glaube ich, auf Frist gelegt worden, bis weitere Stellungnahmen einlangen, und dann wird üblicherweise das, was einlangt … Ich kenne sozusagen auch den zugrunde liegenden Grund nicht, warum das an uns gerichtet worden ist; den Grund kenne ich nicht. Aber es wird sicher eine Umfrage gewesen sein, wie Regelungen vorgenommen werden. Ich kann es aber nicht definitiv sagen. Die werden bei uns gesammelt und werden nach einer bestimmten Frist den anderen Ländern vorgelegt, zur Kenntnis gebracht, nicht mehr und nicht weniger.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Na ja, da ging es in Wirklichkeit um eine Regierungsvorlage, um eben das Kärntner Landesholding-Gesetz zu ändern. Und vielleicht sind Sie so freundlich und lesen uns in diesem Gesetzentwurf oder in dieser Gesetzesänderung des Kärntner Landesholding-Gesetzes den ersten Satz von § 5 Abs. 2 vor.

Mag. Hansjörg Teissl: Also ich bin sicher nicht eingeladen worden, um da eine Vorlesung zu halten.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ich würde Sie trotzdem darum bitten, da das sonst auf meine Zeit geht. Ich würde Sie bitten, dass Sie uns den ersten Satz des § 5 Abs. 2 kurz vorlesen.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Frau Abgeordnete, wir haben uns darauf geeinigt, dass die Auskunftspersonen nicht vorlesen. (Abg. Tamandl: Gut!) Sie sind da, um zu antworten, und nicht, um vorzulesen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sinngemäß steht in diesem ersten Satz, dass das Land Kärnten „darüber hinaus als Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Aktiengesellschaft oder ihrer Gesamtrechtsnachfolger unter den Bedingungen nach Abs. 3 für alle vom Zeitpunkt der Eintragung der Aktiengesellschaft in das Firmenbuch bis zum 2. April 2003 eingegangenen Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft und ihrer Gesamtrechtsnachfolger“ haftet.

Und da Sie gesagt haben, Sie haben solche Unterlagen bekommen, haben sie nur weitergeleitet, aber Sie haben sie auch überflogen, stellt sich mir die Frage: Was hätte Ihnen auffallen sollen? Sie haben gesagt, Sie haben geschaut, ob etwas drinnen steht, irgendetwas Wichtiges.

Haben Sie auch von den anderen Bundesländern die Gesetzesvorlagen zur Ausfallshaftung bekommen und durchgelesen oder überflogen oder bekommen und verteilt, was auch immer?

Mag. Hansjörg Teissl: Kann sein, kann sein; ich weiß es mit bestem Wissen und Gewissen heute nicht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Und da wurden nie irgendwelche Vergleiche angestellt, dass es bei den anderen Bundesländern beispielsweise nicht um Haftungen für alle Gesamtrechtsnachfolger gegangen ist, sondern da explizit in Kärnten diese Ausweitung gesetzlich gemacht wurde?

Mag. Hansjörg Teissl: Es ist nicht unsere Aufgabe, da eine Dokumentation oder eine Auswertung oder einen Vergleich oder eine Statistik durchzuführen. Das ist nicht unsere Aufgabe.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Eine Koordinierungsstelle – wie Sie das ausdrücken, wäre das in Wirklichkeit ja nur eine Postverteilstelle; ich gehe nicht davon aus, dass man sich eine Postverteilstelle leistet –, eine Koordinierungsstelle sollte ja auch etwas sein, wo eben unter den Bundesländern Vergleiche gezogen werden, vielleicht sogar Benchmarks gemacht werden, beziehungsweise wo ein Bundesland vielleicht nachschauen kann und Anleitung nehmen kann, um etwas im eigenen Bundesland auch umzusetzen.

Können Sie uns ganz kurz schildern, wie viele Mitarbeiter in dieser Verbindungsstelle beschäftigt sind und wie weit diese Koordinierung geht, die Sie hier als Verbindungsstelle machen?

Mag. Hansjörg Teissl: Wir werden so zirka 18 Personen sein, inklusive dem Büro in Brüssel, das zur Hälfte dem Bund zugeordnet ist, wobei da sozusagen von der Putzfrau über den Akademiker bis zum Leiter alle gezählt sind und bestimmte Personen nicht vollzeitbeschäftigt sind beziehungsweise andere Personen eingeschränkt sind. Wir haben einen zu 60 Prozent Berufsunfähigen, wir haben eine blinde Sekretärin.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Und worin genau liegt jetzt die Aufgabe der Koordinierung?

Mag. Hansjörg Teissl: Das ist eine Mischung zwischen, wie Sie gesagt haben, auch Postverteilungsstelle, jawohl, Sichtungsstelle, was in der Post da ist, und im Wesentlichen, wenn Sie jetzt von Auswertung sprechen, eine Auswertung dann, wenn wir den Auftrag haben, bestimmte Vergleiche, Auswertungen durchzuführen.

Wir sind eine unselbständige Einrichtung, das heißt, die Verbindungsstelle arbeitet nur über ausdrücklichen Auftrag bestimmte Projekte aus.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Danke für die erste Runde.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Offiziell zuständig für die Verhandlungen für die Republik mit Brüssel ist ja die Bundesregierung. Das war also in der Verantwortung des Bundesministers Grasser.

Dann haben Sie gesagt, dass ein sehr prononcierter und als besonders kenntnisreich ausgewiesener Legist und Landesbeamter aus Oberösterreich hier mit der materiellen Begleitung der Verhandlungen betraut wurde.

Ist Ihnen bekannt, dass auch für die politische Ebene der Verhandlungen dann schon der damalige und jetzige Landeshauptmann Pühringer eingeschalten wurde?

Mag. Hansjörg Teissl: Ja. Ich nehme an, dass er in den politischen Verhandlungen eingeschalten war. Ich selbst kann mich an aktive Vorgänge nicht mehr erinnern. Das ist auch nicht meine Aufgabe.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein, ich mache es eh anders. Ich will Sie gar nicht fragen, was Sie alles getan oder nicht getan haben. Ich versuche nur, für das Protokoll aufgrund der Aktenlage festzuhalten, dass mit 24. März Pühringer immer noch mit Interventionsschreiben unterwegs ist an den Herrn Bundesminister für Finanzen, wo es darum geht, dass man – ich zitiere wörtlich – die längst mögliche Laufzeit der mit Ausfallshaftungen besicherten Verpflichtungen … und so weiter und sofort. Das finden wir.

Wir finden ein Interventionsschreiben aus dem Büro des Dr. Jörg Haider, ebenfalls noch vom 25. März, denn da war das im Ministerrat – dann ist es aber, glaube ich, noch einmal zurückgenommen worden. Da haben wir also wieder ein Interventionsschreiben des Landeshauptmanns von Kärnten. Die sind zwar alle schon bereit, die Krot zu schlucken, dass es jetzt bis 2007 geht – also ich fasse das so zusammen –, aber wenn es irgendwie geht, möchte man es trotzdem noch länger machen. Auch das finden wir hier. Mehr will ich für diese Runde gar nicht beitragen.

Die ganze Aktenlage seit April 2002, wo klar war, dass dieses Verfahren seitens der Union eingeleitet wird, strotzt nur so vor Stellungnahmen der Bundesländer, allenfalls auch Landes-Hypothekenbanken, Vertreter auch vom Verband der Landes-Hypothekenbanken, wo es bis zum Schluss darum geht, bis 2009 die Haftungen aufrechtzuerhalten, sozusagen der alten Fasson. Brüssel wollte ursprünglich durchaus kürzer und 2005. Dann hat man argumentiert, man soll nicht schlechtergestellt werden als Deutschland, und wie es halt in der Politik so ist, trifft man sich in der Mitte.

Ich habe einen riesigen Ordner, nur Bezug habend auf diese Vorgänge, wie Kollege Krainer sagt, kommen Sie meistens vor. Aber wir haben jetzt schon verstanden, was Ihre Rolle war. Uns soll es jetzt einmal genügen, dass diese Vorgänge so einmal ganz grob für das Protokoll aufgenommen sind. Vielleicht machen wir in der zweiten Runde noch die genauen Nummerierungen, damit wir uns später bei der Berichterstellung leichter tun.

Aber das ist der Vorgang: Die Bundesländer – ohne das jetzt werten zu wollen – kämpfen bis zum Schluss darum, Brüssel sozusagen noch eins auszuwischen. Grasser hat aber nicht mehr Durchsetzungsmacht. Und als es dann beschlossen wurde und gar nichts mehr gegangen ist, schreibt Haider immer noch: Aber eigentlich sind wir schon enttäuscht, denn wollen haben wir viel mehr! – That’s it.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Mag. Teissl, Sie haben gesagt, dass dieser Akt, der vernichtet wurde, aus 2003 war. Stimmt das? (Auskunftsperson Teissl: Bitte?) – Dieser Akt, den Sie für die heutige Sitzung gesucht haben, der war aus 2003.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe versucht, zu erforschen, was noch vorliegt, natürlich wohl wissend, dass all diese Akten – das war ja auch bei uns klar –, wenn das skartiert wird, natürlich bei der Federführung ja vorhanden sind. Und federführend ist ja das Finanzministerium. Also sind alle Akten ja da, nur wir sozusagen als Nebenstelle müssen Sie nicht doppelgleisig führen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, es werden alle Akten weitergeleitet und bei Ihnen verbleiben Kopien, und die werden dann nach zehn Jahren vernichtet. Ist das richtig?

Mag. Hansjörg Teissl: Grundsätzlich ja; es kommt auf die Akten an. Genau in diesem Fall, da ganz klar ist, dass diese Akten ja beim Bund lückenlos vorliegen, gibt es da auch keine Bedenken, diese generelle Frist einzuhalten.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Gibt es Akten über die Hypo, die dem Finanzministerium nicht vorliegen und die Sie vernichtet haben? Gibt es so etwas?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich glaube, nach bestem Wissen und Gewissen, nein. Ich wüsste nicht, aus welchem Grund. Das alles sind ja dann Fragen der Gebietskörperschaft im Unternehmensbereich. Das ist nicht Hoheitsbereich. Wir sind im Wesentlichen im Hoheitsbereich tätig. Und Eigentümerfragen werden grundsätzlich bei uns nicht behandelt. Das ist ja eine Eigentümerfrage.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Warum bewahren Sie die Akten überhaupt auf, wenn sie ohnehin an das Finanzministerium weitergeleitet und dort archiviert werden? Welchen Sinn macht das, wenn Sie sich ohnehin inhaltlich nicht mit dem Akt beschäftigen?

Mag. Hansjörg Teissl: Man wird eine gewisse Zeit schon nachforschen können müssen (Abg. Lugar: Wozu?), wie bestimmte Vorgänge entstanden sind.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wozu? Sie haben ja gesagt, das interessiert Sie gar nicht, wie das genau zusammenhängt. Sie leiten weiter und Punkt.

Mag. Hansjörg Teissl: Also das war nicht meine Wortwahl.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Dann erklären Sie es mir! Sie sagen, Sie leiten weiter und das, was da drinsteht und wie das zusammenhängt, ist Ihnen nicht so wichtig. Zumindest haben Sie das so gesagt.

Mag. Hansjörg Teissl: Und was wollen Sie jetzt von mir wissen?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ob das stimmt, was ich jetzt gesagt habe.

Mag. Hansjörg Teissl: Und was wollen Sie da wissen?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Warum Sie die Akten überhaupt aufbewahren, wenn Sie ohnehin mit den Akten nichts machen.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich wiederhole mich noch einmal: weil man über einen bestimmten Zeitraum wissen will, wie der Aktenverlauf, wie eine Willensbildung entstanden ist.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Und was machen Sie mit dieser Information, wie die Willensbildung oder wie das entstanden ist? Wir haben ja einige Male nachgefragt, wie das mit den Haftungen war, wie die Zusammenhänge sind, und Sie haben immer abgeblockt und gesagt, das ist nicht Ihre Aufgabe, das interessiert Sie nicht. Also warum …

Mag. Hansjörg Teissl: Die Dimension der Gewährträgerhaftung, die sozusagen jetzt zum Vorschein kommt, hat ja damals wahrscheinlich überhaupt niemand realisiert – in meinem Bereich. (Abg. Lugar: Aha!) Für mich war das eigentlich business as usual, für mich war das gar kein besonders wichtiger Vorgang.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also die Haftungen waren für Sie als Finanzzuständigen des Landes nicht entscheidend.

Mag. Hansjörg Teissl: Für mich nicht entscheidend.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aha, und warum nicht?

Mag. Hansjörg Teissl: Was hätte ich daraus schließen sollen?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, dass die Haftungen möglicherweise schlagend werden können.

Mag. Hansjörg Teissl: Noch einmal: Das sind Eigentümerfragen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja. Sie sind für Finanzangelegenheiten seit 2005 zuständig. Was genau ist Ihre Zuständigkeit?

Mag. Hansjörg Teissl: Wir betreuen die Angelegenheiten der Finanzen. Alles, was von Brüssel im Finanzbereich kommt, wird über die Verbindungsstelle an die Länder weitergeleitet. Wir koordinieren Willensbildungen über Auftrag. Wir sind Hilfsapparat für Konferenzen auf Expertenebene und auf politischer Ebene.

Das sind im Wesentlichen die Funktionen: Verbindungsfunktionen, Koordinierungsfunktionen. Das geht auch bis zur einfachen Tätigkeit eines Postversandes.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Mhm, das heißt, Sie leiten hauptsächlich weiter und organisieren Treffen und diese Dinge. Kann man das so sagen?

Mag. Hansjörg Teissl: Wir sind bei der Ausrichtung von Konferenzen unterstützend tätig, jawohl.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, für den Inhalt interessieren Sie sich überhaupt nicht. Also zum Beispiel gibt es eine Stellungnahme der Hypo, das hat Herr Krainer schon angesprochen – ich werde es austeilen, Dokument 13968, auf Seite 21 von 34.

Würden Sie so etwas lesen oder einfach nur – was auch immer?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich glaube, Sie müssen wirklich unterscheiden bei der Beantwortung der Frage: Haben Sie eine Möglichkeit der Gestaltung?, dann liest man ein Dokument, sozusagen ein Geschäftsdokument anders, und: Wie ist man bei der Koordinierung der Meinungen hilfreich?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, um das auf den Punkt zu bringen, Sie lesen das Dokument unter dem Aspekt, dass Sie eh nichts bewegen können oder beeinflussen können.

Mag. Hansjörg Teissl: Wir können gestalterisch, politisch überhaupt nichts machen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sind Sie ein Informationsgremium, wo Informationen …

Mag. Hansjörg Teissl: Wir sind ein Informationsgremium, unterstützen sozusagen die verschiedensten Ebenen mit Informationen, aber wir sind keine gestaltende Institution.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber meine konkrete Frage ist jetzt, ob Sie das gelesen haben.

Mag. Hansjörg Teissl: Das kann ich Ihnen nicht mehr sagen, nach bestem Wissen und Gewissen. Ich weiß es nicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber da steht das Hauptargument, warum man eben von der deutschen Regelung abweichen will. Sie haben immer von der deutschen Regelung gesprochen. (Auskunftsperson Teissl: Ja!) Und das Hauptargument, warum man abweichen will, war die Mündelsicherheit, die dann wegfällt, wodurch es zu Mittelabflüssen kommen könnte. (Auskunftsperson Teissl: Ja!) Das ist das Hauptargument gewesen. So etwas könnte man sich unter Umständen ja merken.

Mag. Hansjörg Teissl: Eine technische Frage ist das, sonst gar nichts.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber haben Sie dieses Hauptargument in irgendeiner Form wahrgenommen?

Mag. Hansjörg Teissl: Die Auswirkungen in der Dimension, wie sie sich heute darstellen, wurden damals nicht erkannt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, das ist mir schon klar. Aber die Argumentation der Hypo war ja, dass es zu Mittelabflüssen kommt, wenn die Mündelsicherheit wegfällt. Das heißt, dass die Leute Angst um ihr Geld haben. Haben Sie das wahrgenommen?

Mag. Hansjörg Teissl: An solche Vorgänge kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Können Sie sich nicht erinnern. – Ja, also ich habe keine Ahnung, warum man Sie eingeladen hat – das ist mir schon einmal so gegangen –; müssen Sie aber die Regierung fragen.

Ja, also ich fasse zusammen: Sie haben weitergeleitet, von nichts gewusst, haben erst 2011 erfahren, dass es überhaupt Haftungen gibt, was ja sehr eigenartig ist, wenn Sie sechs Jahre für Finanzangelegenheiten zuständig sind, alle möglichen Schriftstücke lesen und auch unterschreiben und sechs Jahre gar nicht merken, dass es Haftungen gibt.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Herr Abgeordneter, so stimmt das nicht! Er hat nicht gesagt, er hat nicht gewusst, dass …

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Er hat gesagt, er hat 2011 das erste Mal von den Haftungen erfahren.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Er hat von den Haftungen als Thema gehört, aber das heißt doch nicht, dass er nie gewusst hat, dass es Haftungen gibt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Dann muss er mir den Unterschied erklären, bitte. (Abg. Tamandl: Seltsam!) Ja, sehr seltsam. Erklären Sie mir einmal den Unterschied: Was haben Sie 2011 genau wahrgenommen – haftungstechnisch?

Mag. Hansjörg Teissl: Die Frage war erstmals über einen Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über die Schaffung rechtlicher Obergrenzen bei der Haftung. An das kann ich mich zum Beispiel noch genau erinnern. Das war das erste Mal, dass mir dieses Thema innerstaatlich berufsgegenständlich geworden ist, vor der Gewährträgerhaftung.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Und alle anderen Landeshaftungen sind bis dahin an Ihnen vorübergegangen?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe keine Erinnerung, dass es in dieser Hinsicht Gespräche oder Aufzeichnungen gegeben hat – außer der Gewährträgerhaftung, das habe ich gesagt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Waren diese Haftungen nicht immer Thema? Das muss ja immer Thema gewesen sein. Es gibt ja da alle möglichen Koordinierungssitzungen und Gespräche und so weiter, aber das haben Sie anscheinend nie wahrgenommen bei diesen Sitzungen.

Mag. Hansjörg Teissl: Noch einmal: Das Thema Haftungen in dieser Bedeutungsdimension habe ich nicht so in Erinnerung, nach bestem Wissen und Gewissen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Schauen Sie, ich will Ihnen ja nicht nahetreten, ich weiß schon, dass Sie ein braver Beamter sind und sich natürlich zurückhalten müssen, aber hier im Ausschuss geht es um die Wahrheitsfindung, und deshalb geht es darum, dass Sie uns offen sagen, was Sie wahrgenommen haben, auch wenn das vielleicht für manche unangenehm sein sollte, aber das ist, glaube ich, Ihre Pflicht.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich darf noch einmal sagen: Nach bestem Wissen und Gewissen habe ich das Thema, die Bedeutung des Themas 2011 in Erinnerung und davor die Gewährträgerhaftung. Das habe ich, glaube ich, vorhin ausgeführt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Und die Notverstaatlichung, das ist alles spurlos an Ihnen vorübergegangen? Und der Grund der Notverstaatlichung, dass sonst Kärnten pleitegeht, das ist Ihnen nicht aufgefallen?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe kein diesbezügliches Schriftstück in Erinnerung, das über meinen Tisch gegangen ist.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Herr Abgeordneter, ich bitte das zu unterlassen!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich bin eh schon fertig, es bringt eh nichts. Vielen herzlichen Dank!

Vorsitzende Doris Bures: Als Erster in der zweiten Fragerunde zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich habe Ihre Einvernahme eigentlich im Vorfeld als unspektakulär eingestuft, aber im Rahmen der ersten Runde sind schon ein paar Merkwürdigkeiten aufgetaucht, denen ich jetzt auf den Grund gehen möchte.

Sie haben gesagt, auf meinen Vorhalt, zu diesem Aktenvermerk, wo Sie im Jahr 2002 dabei waren, dass das die einzige Besprechung war.

Mag. Hansjörg Teissl: Das habe ich nicht gesagt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Doch, das haben Sie gesagt: Das muss der Aktenvermerk zu der einzigen Besprechung, nämlich dieser Einleitungsbesprechung, gewesen sein.

Mag. Hansjörg Teissl: Es hat Einleitungsbesprechungen gegeben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, die einzige.

Mag. Hansjörg Teissl: Die einzige habe ich sicher nicht gesagt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Doch, Sie haben gesagt, es hat nur eine gegeben, diese Einleitungsbesprechung, und dann waren Sie nicht mehr dabei. Jetzt schauen wir wirklich im Protokoll nach, jetzt wird es nämlich absurd!

Mag. Hansjörg Teissl: Schauen wir gerne nach, ich habe überhaupt nichts zu bestreiten. Ich sage noch einmal, ich erinnere mich an Einleitungsbesprechungen; federführend war der Bund, ich habe aber keine detaillierte Erinnerung an die Gesprächsthemen, außer wie ich das vorhin skizziert habe. Das können zwei Besprechungen gewesen sein oder drei, aber ich habe thematisch, inhaltlich in der Wahrnehmung nicht mehr in Erinnerung, als ich vorhin gesagt habe.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Also war es nicht eine Einleitungsbesprechung, sondern Einleitungsbesprechungen? Wie viele Einleitungsbesprechungen waren es denn?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich nicht erinnern, wie viele Besprechungen es gegeben hat.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Die Verbindungsstelle der Bundesländer ist von Ihnen auch als Koordinationsstelle zur Europäischen Union beschrieben worden. Richtig?

Mag. Hansjörg Teissl: Wir empfangen von Brüssel Schriftstücke, von der Ständigen Vertretung, und leiten die dann an die Länder weiter. Unsere Koordinierungsaufgabe wäre es beispielsweise, wenn zu einem bestimmten Thema eine gemeinsame Länderstellungnahme abgegeben wird; die würden wir dann koordinieren und dann wunschgemäß – immer über Auftrag, wir handeln nur über Auftrag –, auftragsgemäß an die entsprechenden Bundesstellen oder EU-Stellen weiterleiten.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und der Schriftverkehr der Bundesländer an die EU-Kommission, in die Gegenrichtung erfolgt auch über Sie?

Mag. Hansjörg Teissl: Der Schriftverkehr erfolgt eigentlich grundsätzlich über die Ständige Vertretung, Außenministerium. Es gibt ganz einzelne Fälle des direkten Verkehrs. Grundsätzlich verkehren wir, die Verbindungsstelle der Bundesländer, nicht direkt mit der Europäischen Kommission.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Aber das ist doch das, was Sie gerade gesagt haben: Die Kommunikation von der Europäischen Kommission an die Bundesländer erfolgt über die Verbindungsstelle.

Mag. Hansjörg Teissl: Aktiv! Es gibt die aktive Seite und die passive Seite. Ich habe vorhin davon gesprochen, dass die Dokumente von Brüssel über die Ständige Vertretung an die Verbindungsstelle gelangen und wir dann diese Schriftstücke weiterleiten. Und der aktive Teil ist, habe ich vorhin beschrieben, dass es zu bestimmten Dokumenten gemeinsame Stellungnahmen geben kann, und die werden dann koordiniert. Und wenn die Verbindungsstelle den Auftrag aller neun Länder hat – wir arbeiten immer nur im Auftrag von neun, das heißt, bei uns gilt für jede Tätigkeit das Einstimmigkeitsprinzip; es gibt bei Konferenzen keine Mehrheitsentscheidung –, also über Auftrag und wenn alle Länder einverstanden sind, wird eine bestimmte Antwort, eine Reaktion an eine bestimmte Stelle weitergeleitet.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Fazit: Jede Kommunikation mit der Europäischen Kommission läuft auch über die Verbindungsstelle der Bundesländer, was die Bundesländer betrifft.

Mag. Hansjörg Teissl: Welche Kommunikation?

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie haben gesagt: Kommission, Ständige Vertretung, Ihre Institution und dann zu den Bundesländern.

Mag. Hansjörg Teissl: Grundsätzlich läuft der Aktenweg so, wie beschrieben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Also auch über die Verbindungsstelle?

Mag. Hansjörg Teissl: Ja. – Passiv, Sie haben gemeint, passiv, herunter zu uns. Und „aktiv“ habe ich Ihnen beschrieben, wie der Weg läuft.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und was machen Sie jetzt mit diesen E-Mails, leiten Sie die nur weiter, oder schauen Sie da auch rein?

Mag. Hansjörg Teissl: Das kommt auf die Dringlichkeit an. Man wird in etwa identifizieren müssen, worum es inhaltlich geht, wer betroffen sein kann, und dann wird die weitere Entscheidung getroffen, was damit zu geschehen hat.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dann müssen Sie es ja gelesen haben? Wenn Sie es nicht lesen, können Sie auch die Dringlichkeit nicht beurteilen.

Mag. Hansjörg Teissl: Ja, man wird es lesen, aber man wird sich nicht an jedes Schriftstück erinnern müssen, können – vor allem, wenn es über zehn Jahre her ist.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, schon, aber wenn der ganze Schriftverkehr über Sie läuft, müssen Sie ja irgendeine Wahrnehmung haben. Dass man sich nicht an alles erinnert, verstehe ich, aber sich an gar nichts mehr zu erinnern, das verstehe ich wirklich nicht.

Mag. Hansjörg Teissl: Die grundsätzliche Wahrnehmung habe ich, glaube ich, geschildert.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, dass Sie nichts wahrgenommen haben.

Nächster Punkt: Das mit den zehn Jahren beschäftigt mich schon ein bisschen. Sie haben gesagt, die Verbindungsstelle wirft alle Akten nach zehn Jahren weg. Wie lange waren Sie denn mit dieser Gewährträgerhaftung, ist gleich Landeshaftungen, in der Verbindungsstelle beschäftigt?

Mag. Hansjörg Teissl: Bis abgeschlossen worden ist.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wann war das zirka?

Mag. Hansjörg Teissl: An das kann ich mich jetzt sicher nicht mehr erinnern. Wenn Sie von mir jetzt ein Jahr wissen wollen, kann ich Ihnen das nicht sagen. Ich weiß es nicht mehr.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie wissen auch das Jahr nicht mehr?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann das Jahr nicht sagen. Nach bestem Wissen und Gewissen kann ich Ihnen wahrheitsgemäß nicht sagen, wann das war.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Es war auf jeden Fall bis ins Jahr 2014; Kollege Krainer hat ja auch völlig richtig darauf hingewiesen, und der E-Mail-Verkehr, der offensichtlich Kollegen Krainer vorliegt, geht auch mindestens bis ins Jahr 2014.

Wie oft schreddert denn die Verbindungsstelle?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich glaube, eine Skartierordnung gibt es bei jeder Gebietskörperschaft. Auch im Abgabenbereich gibt es eine Aufbewahrungsfrist, eine bestimmte, und so gibt es bei jeder Gebietskörperschaft, auch bei der Verbindungsstelle, bestimmte Aufbewahrungsfristen. Das ist etwas ganz Normales.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das war nicht meine Frage, sondern: Wie oft schreddern Sie in der Verbindungsstelle?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich persönlich überhaupt nicht.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das war auch nicht meine Frage, sondern: Wie oft?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann es Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie sind seit fast 20 Jahren bei der Verbindungsstelle tätig, haben Sie beschrieben, und Sie wissen nicht, wie oft dort – einmal im Jahr, fünfzig Mal im Jahr – Akten vernichtet werden?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann Ihnen das nicht sagen, ich bin nicht der Kanzleileiter.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Na ja, eines ist klar, wie gesagt, Verwaltungsexperte sind ja Sie, aber logischerweise wird man nicht jeden Tag Akten vernichten, sondern man wird wahrscheinlich höchstens einmal im Jahr drüberschauen.

Das heißt, wenn Sie mindestens bis ins Jahr 2004 damit beschäftigt waren, müssen Sie mindestens bis ins Jahr 2014 Akten in der Verbindungsstelle gehabt haben. Und da Sie nicht unmittelbar danach geschreddert haben – nicht Sie persönlich, sondern die Verbindungsstelle –, frage ich mich echt, wann Sie geschreddert haben.

Die Verbindungsstelle muss ja im Jahr 2014 oder vielleicht im Jahr 2015 Akten zu Landeshaftungen vernichtet haben, wo jeder gewusst hat, dass es einen Untersuchungsausschuss geben wird. Das kann ja nicht wahr sein! – Danke, keine Fragen mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich finde, da ist etwas Wahres dran. Wie ist denn ein Akt bei Ihnen? Wir haben ja hier von 2002, 2003 und 2004 von Ihnen E-Mail-Schriftstücke, die alle mit diesem einen Vorgang, Begrenzung der Ausfallshaftungen, zu tun haben. Das ist ein Akt, nehme ich an. Und wenn Sie sagen, dass Sie den zehn Jahre aufbewahren, heißt das quasi, im Jahr 2014 müssen Sie ihn noch gehabt haben. Und es wird ja nicht jeden Tag in der Früh einer die Akten durchgehen und schauen: Was ist heute abgelaufen?, sondern das wird vernünftigerweise einmal im Jahr passieren, dass man im Jänner 2015 sagt: Welche Akten aus dem 2014er-Jahr können wir jetzt skartieren?

Die normale Skartierungsordnung läuft ja so. Aber das würde bedeuten, dass im Jänner 2015 dieser Akt skartiert wurde. Das heißt: Im Jänner 2015 – nicht Sie – nimmt irgendjemand den Akt, der voll ist von Ausfallshaftungen, Hypos, und haut ihn in den Schredder rein, weil: Den brauchen wir jetzt sicher nicht mehr! Im Jänner 2015, wo ganz Österreich … Da gibt es eine Sondersitzung im Parlament, in der die Oppositionsparteien das erste Mal nach Minderheitsrecht einen Untersuchungsausschuss einsetzen, zur Hypo Alpe-Adria, und man weiß, einer der Punkte ist der Beschluss der Landeshaftungen im Jahr 2004, den Sie als Verbindungsstelle nicht durchgeführt, aber begleitet haben, mit allen Dokumenten, mit allem Schriftverkehr.

Ich mache Ihnen jetzt keinen Vorwurf, weil Sie ja nicht der „Herr Schredder“ sind, sondern der Herr Teissl, aber wir als Ausschuss finden das ein bisschen eigenartig, dass im Jänner 2015 ein Akt zur Hypo, Ausfallshaftung geschreddert wird, das finde ich auch sehr bemerkenswert. Das wollte ich schon herausarbeiten. Und ich muss davon ausgehen, dass es im Jänner 2015 passiert ist.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann es Ihnen nicht sagen. (Abg. Krainer: Ja, aber von einer normalen Skartierungsordnung …!) – Der Kanzleileiter geht nach der Skartierungsordnung vor, nach Ablauf einer bestimmten Zeit werden Akten, bestimmte Akten …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die, die nicht mehr wichtig sind?

Mag. Hansjörg Teissl: Nein! Neutral, wertneutral, ganz neutral. Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden Akten, außer ganz besondere Akten …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben aber vorher auch gesagt, das hängt davon ab, wie wichtig der Akt ist – manche länger.

Mag. Hansjörg Teissl: Ja. Aber die Dimension ist doch nie so erkannt worden, dass man gesagt hat, man macht in dem Fall eine Ausnahme. Mir wäre …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber das wissen Sie nicht genau, weil Sie nicht der Kanzleileiter sind, oder? Denn wenn Sie jetzt zu viel wissen, muss ich schon noch mal nachfragen.

Mag. Hansjörg Teissl: Die Akten liegen ja am Tisch im Finanzministerium, oder? Die sind ja nicht weg, die Akten, oder?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das, was Sie geschickt haben, die Korrespondenz zwischen der Verbindungsstelle und dem Finanzministerium, die haben wir, ja, aber die Korrespondenz zwischen Ihnen und den Ländern, die haben wir nicht. Da haben wir nur das, was Sie tatsächlich weitergeleitet haben. Alles andere haben wir nicht.

Mag. Hansjörg Teissl: Also der Willensbildungsprozess sozusagen, mit den Optionen sozusagen, ja.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Auch von meiner Seite ein herzliches Grüß Gott, Herr Magister! Ja, der Verlauf der Befragung macht es etwas schwierig, hier in der Befragung auch weiterzukommen, aber Sie haben bereits mehrfach festgehalten, immer nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten.

Ich werde Sie jetzt nach bestem Wissen und Gewissen nicht quälen, habe aber doch eine entsprechende Funktion hier im Ausschuss, und deswegen werde ich weiter versuchen, die eine oder andere Frage zu stellen, vielleicht kann man doch in das eine oder andere etwas tiefer vordringen und vielleicht doch noch eine Erinnerung an Wahrnehmungen wachrütteln; ich möchte versuchen, es einmal so zu formulieren.

Ich bitte Sie, mich auszubessern, wenn ich jetzt gewisse Zusammenfassungen falsch bringe, denn ich möchte jetzt mit Zusammenfassungen agieren, um dann nicht etwas doppelt zu fragen.

Das heißt, die Koordinierungsstelle ist hier aktiv geworden, auch unter Ihrer Mitwirkung, als es darum ging, das Ausfallshaftungsregime auf die österreichischen Bundesländer, wo es entsprechende Landeshaftungen für die Banken gab, umzulegen, um hier auch entsprechenden EU-Vorgaben nachzukommen. Ist das so richtig?

Mag. Hansjörg Teissl: Es ist eine Einladung … Wir sind selbst nicht in dem Sinn aktiv geworden, sondern, wie Sie selber sagen, es ist ein Projekt der EU gewesen. Dieses Projekt der EU ist an den Bund gegangen, und der Bund hat dann in der Folge, soweit ich mich noch erinnern kann, zu einer Besprechung eingeladen.

So weit zur Aktivität. Wir sind nicht von uns aus tätig geworden, sondern man ist zu Gesprächen eingeladen worden.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut, so weit habe ich das vorhin eh auch verstanden. Aber natürlich war jetzt nicht der Bund der Hauptadressat, sondern die Koordinierungsstelle der Länder ist natürlich deswegen eingeschaltet worden, weil die Länder ja betroffen waren, aufgrund der Landesbanken und der Landeshaftungen für die Landesbanken. Ist das so weit richtig?

Mag. Hansjörg Teissl: Ja, auch die Länder sind für Haftungen zuständig.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Natürlich. – Jetzt gehe ich davon aus, da es ja ein Prozedere war, das nicht nur ein Bundesland, wie hier immer besprochen, nämlich Kärnten, betroffen hat, sondern auch andere Bundesländer, dass es der logische Schluss war, wenn man sich – wie vorhin schon von Kollegen festgehalten – in der Landeshauptleutekonferenz auf eine gemeinsame Linie verständigt hat, dass man diese gemeinsame Linie natürlich auch quer durch alle Bundesländer, die betroffen waren, umzusetzen und diese Linie praktisch auch in den jeweiligen Landesgesetzen abzubilden hatte. Ist das so richtig?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich an keine Landeshauptleutekonferenz erinnern, an der ich teilgenommen habe, wo das so vorgegangen ist, wie Sie das schildern. Die Landeshauptleutekonferenz fällt nicht in meinen Kompetenzbereich.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das ist uns auch klar, aber es hat in diesem zeitlichen Zusammenhang natürlich eine gegeben, um hier eine Position zu erarbeiten, und es gab, zu Ihrer Erinnerung, eine einstimmige Beschlussfassung der Landeshauptleutekonferenz, auf die längstmögliche Frist für eine Umsetzung der EU-Vorgaben hinzuwirken; deswegen auch in weiterer Folge die bereits erwähnten Briefe von Pühringer, Haider oder auch die wehrhafte Haltung des Landes Tirol, das überhaupt keine Streckung der Frist haben wollte, sondern überhaupt das alte Regime der Landeshaftungen weiterführen wollte. Das ist alles in diesem zeitlichen Zusammenhang gewesen, um das noch einmal klarzustellen.

Ich möchte Sie aber trotzdem jetzt fragen: Sie haben also keine Wahrnehmung dazu, dass entsprechend der gesetzlichen Vorgehensweise im Land Kärnten auch das Land Oberösterreich ein Gesetz mit fast deckungsgleichem Wortlaut umgesetzt hat, um dieser EU-Vorgabe nachzukommen?

Mag. Hansjörg Teissl: An diese Sachlage oder Rechtslage kann ich mich sicher nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gleiches gilt auch für das Land Niederösterreich, das ebenso, fast deckungsgleich mit dem Landesgesetz in Kärnten, einen Gesetzesbeschluss gefasst hat, um für die eigenen Landeshaftungen der EU-Vorgabe nachzukommen.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich an diese Situation, so wie Sie das sagen, nicht erinnern – nach bestem Wissen und Gewissen.

Mehr kann ich da nicht sagen. Ich wüsste auch gar nicht, warum ich das abstreiten sollte.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Es unterstellt Ihnen auch niemand etwas, sondern ich versuche, das Landesgesetz für Landesgesetz durchzugehen, denn eventuell haben Sie irgendwo noch einen Kontakt gehabt und es gibt im Zusammenhang mit einer Diskussion der Umsetzung einer EU-Vorgabe in irgendeinem dieser Bundesländer – es hat im Jahr 2004 ziemlich zeitgleich mit diesem Termin auch eine Landesgesetzgebung im Land Kärnten stattgefunden – einen Auslöser, sich wieder zu erinnern, welche Diskussionsflüsse es rund um die Thematik Landeshaftungen und Ausfallsbürgschaften gegeben hat.

Mag. Hansjörg Teissl: Wenn Sie von den Rechtsgrundlagen sprechen, 2004: 2004 war ich für Beihilfen zuständig, aber nicht für Finanzangelegenheiten.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut. Das heißt, auch die weiteren deckungsgleichen Formulierungen im Burgenland, in der Steiermark, in Vorarlberg und in Tirol sind Ihnen so gesehen nicht bekannt?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich werde die gelesen haben, durchgesehen haben, aber ich kann mich an die Inhalte nicht mehr erinnern.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Na, für uns ist das nämlich jetzt insofern interessant: Wenn es in allen Bundesländern, die betroffen waren – nicht nur in Kärnten, sondern in allen anderen auch –, praktisch wortgleiche Gesetzestexte gab, die diese Ausfallsbürgschaften betroffen haben, und auch die Fristen bis 2007 und dann bis 2017, alles deckungsgleich eingearbeitet wurde, dann muss das doch irgendwo koordiniert worden sein. Die Bundesländer haben sich doch nicht in verschiedensten Briefen miteinander ausgetauscht, sondern das wird doch wohl über die Koordinierungsstelle gegangen sein. Oder wie könnte man sich das vorstellen?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich nur so weit erinnern, dass man versucht hat, wie gesagt, die Optionen zu beurteilen und dann seine Rechtsposition möglichst lange zu behalten, wie man das überall macht.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Jetzt bin ich wieder im Jahr 2002. Da hat es einen Brief des Amtes der Kärntner Landesregierung gegeben, unterfertigt vom Landesamtsdirektor Dr. Sladko, an die Verbindungsstelle der Bundesländer – das heißt, das ist bei Ihnen gelandet –, und da war, mit diesem Schreiben, das Land Kärnten eines der ersten, das bestätigt hat, der Aufgabe des derzeit bestehenden Haftungssystems beitreten zu wollen.

Können Sie sich daran erinnern?

Mag. Hansjörg Teissl: Nein, daran kann ich mich nach bestem Wissen und Gewissen nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das war zeitgleich mit dem Schreiben der Tiroler, die gegen die Aufgabe des Haftungssystems waren.

Mag. Hansjörg Teissl: Noch einmal: Ich habe die Optionen gekannt, die habe ich auch dargelegt, ich kann mich aber konkret daran nach bestem Wissen und Gewissen nicht erinnern.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Gut, ich danke dann einmal fürs Erste. Vielleicht werden wir da in einer weiteren Runde noch etwas nachsetzen. – Danke schön.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Kollege Darmann, bei dem fast identischen Beschluss für die Landeshaftung muss man das Wort „fast“ sehr, sehr dick unterstreichen, denn wenn man sich nämlich diese ganzen Landeshaftungsbeschlüsse, diese ganzen Landtagsbeschlüsse zu den Landeshaftungen ansieht, dann kommt man zu dem Schluss, dass kein einziges anderes Bundesland für alle Gesamtrechtsnachfolger diese Ausfallshaftungen übernommen hat. (Abg. Darmann: Kein anderes Bundesland hat eine Bank gespalten! Bitte einmal logisch nachzudenken, was du da formulierst!) – Ja, trotzdem ist diese Ausfallshaftung in keinem anderen Bundesland so weit gegangen wie in Kärnten.

Herr Mag. Teissl, ich möchte Sie jetzt trotzdem noch einmal fragen: Es ist hier ein paarmal angesprochen worden, dass Landeshauptleute zu verschiedenen Zeiten die Verhandlungen geführt haben. Sie haben zwar gesagt, Sie sind nicht für die Landeshauptleutekonferenz zuständig, aber wie läuft das normalerweise ab?

Bei den Landeshaftungen war es so: Es musste ein Beschluss gefasst werden, weil die Beihilfen ausgelaufen sind, weil die Landeshaftungen ausgelaufen sind, daher hat es auch Verhandlungen gegeben, die gewisse Landeshauptleute geführt haben.

Wie läuft so etwas grundsätzlich ab?

Es gibt ja einen rotierenden Vorsitz der Landeshauptleute. Wenn sich die Landeshauptleutekonferenz zu einer gemeinsamen Linie durchringt und verständigt, wer führt dann üblicherweise die Verhandlungen?

Mag. Hansjörg Teissl: Die Landeshauptleutekonferenz ist ein Kollegialorgan und bestimmt für sich, wen sie mit einem bestimmten Mandat ausstattet.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ist das immer der Vorsitzende, oder ist das jemand anderer?

Mag. Hansjörg Teissl: Unterschiedlich. Die Landeshauptleutekonferenz, das Kollegium, bestimmt das im Einzelfall.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, das ist eine Frage, die die Landeshauptleutekonferenz für sich selbst definiert?

Mag. Hansjörg Teissl: Die wird das für sich selbst definieren, jawohl – wie jede andere Konferenz auch für sich selbst das definiert.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt – weil hier ein paarmal schon Herr Landeshauptmann Pühringer als jemand, der da die Verhandlungen geführt hat, erwähnt wurde –, es hätte die Landeshauptleutekonferenz auch jeden anderen als Verhandlungsführer nominieren können?

Mag. Hansjörg Teissl: Es herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. Sie müssen also, wenn Sie einen Vorschlag machen, wer jemanden in einer bestimmten Angelegenheit vertritt, Einstimmigkeit vorliegen haben.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, es hätte genauso gut Landeshauptmann Haider oder Landeshauptmann Häupl oder wer auch immer sein können.

Mag. Hansjörg Teissl: Grundsätzlich bei diesem Prinzip: ja! Sie müssen Einstimmigkeit erlangen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Meine abschließende Frage oder meine abschließende Stellungnahme zu Ihrer heutigen Befragung: Sie haben inhaltlich diese Thematik, was diese Ausfallshaftungen betrifft, nie miteinander verglichen?

Mag. Hansjörg Teissl: Nein, das ist letztlich eine Angelegenheit der Legistik und des Gesetzgebers, und wir sind eine Institution der Vollziehung und sind in den Gesetzwerdungsprozess nicht eingebunden – jedenfalls meine Wenigkeit nicht!

Das wird in jedem Landtag souverän selbst entschieden, und an diesen Prozessen sind wir nicht beteiligt.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Danke.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich habe noch ein paar kurze Nachfragen, was die von mir nicht besonders beobachtete Skartierung von Akten betrifft, aber offensichtlich gibt es eben diesen Automatismus.

Ich frage Sie jetzt: Die entscheidenden Akten waren ja im ersten Halbjahr 2013 zu skartieren, wenn das zehn Jahre läuft, für das, worum es hier geht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Wie auch immer! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Ja, aber vorher ist ja der Eindruck entstanden, als wäre erst durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Parlament mit Jänner 2015 – Sondersitzung – darauf besondere Aufmerksamkeit zu lenken.

Ist Ihnen und Ihrer Verbindungsstelle oder dort jemandem aufgefallen, dass sich schon im ersten Halbjahr 2013 Parlamentarier – auch mit Sonderinstrumenten hier im Haus und öffentlich durchaus wahrnehmbar – mit der Problematik der Hypo Alpe-Adria beschäftigt haben beziehungsweise die ersten Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt wurden? Ist Ihnen dazu irgendetwas bekannt?

Mag. Hansjörg Teissl: Die Wahrnehmung habe ich – und was wollen Sie daraus schließen? Was hätte ich daraus schließen sollen?

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Dass es dann ungünstig ist, zuzulassen, einen Aktenvernichtungsmechanismus nicht zu stoppen, wenn sich ohnehin schon ein Untersuchungsausschuss anbahnt, der möglicherweise genau auf diese Akten zurückgreifen möchte.

Wollen Sie dem jetzt widersprechen?

Mag. Hansjörg Teissl: Nein! Aber ich hätte auch keinen Mehrwert gesehen, wenn ich selbst gefragt worden wäre: Sollen wir – diese Zehnjahresfrist ist abgelaufen – entsprechend der Skartierung nun vorgehen?

Selbst da hätte ich wahrscheinlich gesagt: Man kann den Akt ohne Weiteres vernichten!, weil ich in der Aufbehaltung dieses Aktes keinen Mehrwert gesehen hätte. Ich sehe keinen! Die Optionen sind doch ganz klar: In den Landtagen ist in den entsprechenden Gesetzwerdungsprozessen alles abgebildet, in den Erläuternden Bemerkungen, wie die Prozesse sind. Es ist alles transparent.

Es gibt keinen Mehrwert, einen solchen Akt länger aufzubehalten.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke für diese Wertung.

Eine Frage zu den Teilnehmern bei diesen diversen Besprechungen, wo Sie auch hin und wieder dabei waren – Bund, Länder, Delegationen nach Brüssel et cetera –: Haben da auch immer wieder nicht nur die Vertreter des Hypo-Verbandes teilgenommen, sondern auch Vertreter einzelner Hypo-Banken, also unmittelbar Vorstandsmitglieder? Zum Beispiel – weil ich aus diesem Wahlkreis komme – der Herr Sik aus der Steiermark?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich an eine Besprechung erinnern, ich weiß es eben nicht – nach bestem Wissen und Gewissen –, ob es die erste, die zweite Einleitungsbesprechung war, aber an Dr. Sik kann ich mich erinnern, und ich glaube, ich habe ihn damals zum ersten Mal gesehen. Das ist meine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und die sind sozusagen als – unter Anführungszeichen – „Betroffene“ einer möglichen Neuregelung – als Normadressat, wenn Sie so wollen – dort dabei gewesen?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann das Motiv von Steiermark nicht nachvollziehen, ist nicht meine Aufgabe!

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Motiv von Steiermark nicht nachvollziehbar – damit muss ich ...

Mag. Hansjörg Teissl: Nämlich warum jemand zusätzlich zu einem Ländervertreter oder Bundesvertreter in eine Besprechung entsandt wird.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Damit muss ich jetzt leben. – Danke schön.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also nach bestem Wissen und Gewissen kann ich sagen, dass die Auskunftsperson im Sinne der Aufklärung leider ein Fehlschlag war.

Es gibt aber auch etwas Positives zu sagen, und zwar: Im Sinne der Verwaltungsreform, die wir ja alle wollen, können wir wahrscheinlich die Koordinierungsstelle radikal verkleinern, vielleicht sogar überhaupt auflösen oder mit einer Halbtagssekretärin besetzen, denn Weiterleiten von E-Mails ist aus meiner Sicht eindeutig zu wenig, was dort von 18 Personen gemacht wird. Deshalb werde ich diesen Vorschlag sicher bei der nächsten Diskussion über die Verwaltungsreform einbringen und bedanke mich recht herzlich bei der Auskunftsperson.

Mag. Hansjörg Teissl: Ich danke Ihnen auch für dieses Statement.

Vorsitzende Doris Bures: Damit gelangen wir zur dritten Runde.

Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe jetzt nicht sosehr Fragen, sondern ich will, weil wir von der Auskunftsperson jetzt nicht so rasend viel erfahren, den Sachverhalt für das Protokoll darlegen.

Es gab diese Vereinbarung, die von Grasser zweifach unterschrieben wurde, nämlich die deutsche Fassung und die englische, die dann auch über die Koordinierungsstelle verteilt wurde. Das war am 1. April 2003.

Im Vorfeld wurde – das ist, glaube ich, ohnehin schon gesagt worden – noch zu erreichen versucht: Kann man da nicht noch ein paar Monate dazugeben oder vielleicht ein Jahr? – Wie dem auch sei.

Ich zitiere:

„1. Abschaffung der Ausfallshaftung

1.1. Die Ausfallshaftung zugunsten der Landes-Hypothekenbanken und Sparkassen wird ersatzlos abgeschafft.

1.2. In allen Gesetzen und sonstigen Regelwerken über Landes-Hypothekenbanken und Sparkassen in Österreich sind ausdrückliche Änderungen im Einklang mit 1.1. vorzunehmen.

2. Selbstverpflichtung zur Umsetzung

2.1. Österreich sagt verbindlich zu, dass

(i) Österreich der Kommission bis spätestens 31.10.2003 Entwürfe der Vorschläge für die Verabschiedung der notwendigen rechtlichen Maßnahmen gemäß den unter Ziffer 1. niedergelegten Grundsätzen zur Prüfung übermittelt,“ …

Kurzer Einschub: Das haben Sie ja gemacht. Sie haben dann die Vorschläge der einzelnen Länder gesammelt und haben diese an die Europäische Kommission zur Stellungnahme übermittelt.

Das wissen Sie jetzt nicht mehr. Das geht aus den Akten hervor! (Auskunftsperson Teissl: Ich weiß nicht, welche Dokumente Sie …!)

Sie haben von den Ländern Gesetzesvorschläge eingesammelt und quasi der Kommission zur Stellungnahme übermittelt. Das wissen Sie nicht mehr. Soll ich sie Ihnen vorhalten, oder glauben Sie mir das? (Auskunftsperson Teissl: Wird sein!) – Okay, passt schon.

Ich zitiere weiter:

„(ii) die Behörden der zuständigen Gebietskörperschaften spätestens zum 31.12.2003 ihren jeweiligen Gesetzgebungsorganen Vorschläge für die Verabschiedung der notwendigen rechtlichen Maßnahmen gemäß den unter Ziffer 1. niedergelegten Grundsätzen unterbreiten, und

(iii) alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen spätestens zum 30.9.2004 endgültig verabschiedet werden.“

Das heißt, es ist in dieser Vereinbarung ein genauer Ablauf normiert worden: Vorschläge bis Oktober, dann Prüfung durch die Kommission. Die Kommission gibt Stellungnahmen zu den einzelnen Vorschlägen ab. Diese werden eingearbeitet – das geht aus dem Schriftverkehr hervor. Sie fragen noch immer nach: Ist das schon übermittelt worden? Gibt es schon eine Antwort in den E-Mails? Und bis 30.9.2004 müssen die dann endgültig durch die Landtage quasi beschlossen werden. – Das ist der Zeitablauf, der hier normiert wurde.

Dann darf ich noch weiter fortfahren, falls es die Zeit noch erlaubt.

Vorsitzende Doris Bures: 40 Sekunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. – Es steht hier weiters:

„Diese Fristen gewähren einen angemessenen Zeitraum für die notwendigen Beratungen im Rahmen einer rechtsstaatlichen Umsetzung.

2.2. Zweck der Selbstverpflichtung unter 2.1. ist es, die ordnungsgemäße Umsetzung der in der Empfehlung der Kommission vom 21.1.2003 niedergelegten zweckdienlichen Maßnahmen zu gewährleisten und eine frühzeitige Anpassung der betreffenden Kreditinstitute an die neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern.“

Das, was Sie auch eingangs gesagt haben.

„2.3. Kommissar Monti begrüßt diese Selbstverpflichtung, die Teil des Entscheidungsvorschlages sein wird, den er der Kommission zur Anpassung der Entscheidung vom 21.1.2003 über zweckdienliche Maßnahmen unterbreiten wird.

2.4. Es versteht sich, dass die Nicht-Einhaltung der Selbstverpflichtung zu 2.1. (iii) durch Österreich (den Bund, ein Land oder eine kommunale Gebietskörperschaft) eine Verletzung der Entscheidung der Kommission darstellt, die die Empfehlung der Kommission über zweckdienliche Maßnahmen vom 21.1.2003 anpassen wird. Rechtsfolge ist in Bezug auf die die Verletzung vornehmende Gebietskörperschaft …“

Oh, ich spüre stechende Blicke der Vorsitzenden und verabschiede mich in die vierte Runde.

Vorsitzende Doris Bures: Sie bekommen noch die Zeit, um die Dokumentennummer bekannt zu geben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 13981, Seite 9 und 10 oder 11 und 12 oder 7 und 8. Das gibt es aber, glaube ich, an 40 Stellen.

Vorsitzende Doris Bures: Danke, Herr Abgeordneter. Es ist für das Protokoll immer wichtig, die Nummer des Dokuments zu haben, denn dann kann man es auch finden.

Nächster Fragesteller: Herr Abgeordneter Mag. Darmann.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich möchte einleitend kurz Bezug nehmen auf den etwas skurril anmutenden Strohhalm, an den sich hier Kollegin Tamandl klammert – Entschuldigung, dass ich das jetzt anspreche, ich habe nicht gesehen, dass sie gerade nicht im Raum ist –: Es mag schon sein, dass es irritiert, auch die ÖVP irritiert, wenn sich im Wesentlichen Pühringer, van Staa und auch Pröll, nämlich Landeshauptmann Pröll, im Jahr 2002/2003 wesentlich dafür eingesetzt haben, die Übergangsfristen so lang wie möglich aufrechtzuerhalten, beziehungsweise van Staa sogar dafür eingetreten ist, überhaupt das Haftungsregime aufrechtzuerhalten und keine Übergangsfristen nach den Vorgaben der EU Platz greifen zu lassen. Es ist vielleicht etwas unangenehm, wenn man gerade versucht, dem Land Kärnten den Schwarzen Peter zuzuschieben, aber es ist Faktum und durch alle möglichen Akten auch zu belegen.

Im Übrigen: Ich habe vorhin gesagt: fast wortgleiche Formulierungen in Gesetzestexten 2004. Es ist richtig – Kollegin Tamandl hat recht gehabt –: „Fast“ ist wirklich das richtige Wort, denn Niederösterreich hat die Ausfallsbürgschaft – wortwörtlich – unbefristet aufrechterhalten, so die Formulierung im Landesgesetz. Das haben die anderen Bundesländer nicht mit dem Wort „unbefristet“ formuliert. Das heißt, da gibt es einen Unterschied zu den anderen Bundesländern.

Aber ich möchte jetzt noch einmal die Auskunftsperson höflich nach den Wahrnehmungen fragen. Und zwar:

Herr Mag. Teissl, ich weiß, Sie haben vorhin gesagt, 2004 waren Sie mit anderen Tätigkeiten beschäftigt – mit Beihilfen, stimmt das? (Auskunftsperson Teissl: Unter anderem Beihilfen, aber im Wesentlichen Sozialrecht!) Vielleicht haben Sie trotzdem eine Wahrnehmung dazu gehabt: Haben Sie mitbekommen, dass die Hypo Alpe-Adria-Bank in zwei Banken, nämlich in eine Bank Österreich und eine Bank International, aufgespalten wurde?

Mag. Hansjörg Teissl: Nach bestem Wissen und Gewissen kann ich das verneinen.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ich muss Sie trotzdem fragen, denn ich bin ja nicht dazu da, die Kollegen der anderen Fraktionen zu befragen: Haben Sie eine Wahrnehmung, dass eventuell der Gesetzgeber in Kärnten gerade aufgrund dieser Aufspaltung und Umgründung der Landesbank die Formulierung „Gesamtrechtsnachfolge“ in den Gesetzestext mit einbezogen hat?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe dazu überhaupt keine Wahrnehmung – nach bestem Wissen und Gewissen!

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Welcher Ihrer Kollegen könnte diese Wahrnehmung noch haben?

Mag. Hansjörg Teissl: Das ist eine legistische Angelegenheit des Landtages.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Ja, aber da die Wortwahl in allen Bundesländern bis auf dieses Wort fast – ich betone: fast! – ident war, könnte es doch sein, dass es hier auch eine gewisse Koordinierung über die Koordinierungsstelle gegeben hat.

Ich frage das noch einmal!

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich nicht erinnern, aber es ist natürlich möglich, dass man sagt: Es gibt hier quasi ein Muster, das ist eine vertretbare Lösung, versuchen wir, die ungefähr ident in allen neun Ländern zu beschließen!

Aber das letzte Wort hat der Landtag.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das ist schon klar, aber da sind wir einen riesigen Schritt weitergekommen. Wenn es die Möglichkeit gibt, dass es quasi ein Muster gäbe, um hier möglichst ident vorzugehen, dann könnte dieses Quasimuster ja auch über irgendeinen Kollegen von Ihnen erarbeitet worden sein. Wer könnte das sein?

Mag. Hansjörg Teissl: Sicher nicht bei uns erarbeitet worden!

Da wird es irgendjemanden in einem Bundesland geben, der einen Vorschlag macht und sagt: Das wäre jetzt nach den Optionen eine Möglichkeit, in diese Richtung können wir uns bewegen! Versuchen wir auf diesem Weg sozusagen einheitlich vorzugehen! – Das ist die Aktivität.

Noch einmal: Wir sind eine Stelle, die ausdrücklich über Auftrag arbeitet, und nicht selbständig. So ist es ausdrücklich seit der Gründung festgelegt worden.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Da die Bundesländermeinung in diesem Sachverhalt, in dieser gegenständlichen Thematik – Ausfallsbürgschaften, Haftungen und dergleichen – ständig auch vom jeweiligen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz kommuniziert wurde: Kann es sein, oder haben Sie eine Wahrnehmung dazu – so muss ich sagen, denn ich frage Sie ja nicht nach Ihrer Meinung –, dass damals dieses Muster einer Formulierung vom damaligen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz ausgegangen ist?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich nicht erinnern. Ich kann mich nur erinnern, dass auf Beamtenebene gesagt worden ist – ich weiß nicht, von welchem Ländervertreter –, es wäre eine Möglichkeit, dass wir den politischen Referenten empfehlen, diesen Weg gemeinsam zu gehen.

Vorsitzende Doris Bures: Eine kurze Frage noch.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Dann muss ich die Frage kurz einbegleiten: Die Finanzmarktaufsicht selbst hat seinerzeit festgehalten, das Land Kärnten sollte nicht einmal die Formulierung „Gesamtrechtsnachfolge“ verwenden, weil es sowieso für die aufgespaltenen Bankteile die entsprechenden Haftungen in der Zukunft haben würde. Das heißt, sie hätte die Notwendigkeit gar nicht gesehen. Waren Sie in der Koordinierungsstelle in irgendeiner Art und Weise jemals – ich betone: jemals – mit Persönlichkeiten der Finanzmarktaufsicht in Kontakt?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann mich an keinen einzigen Kontakt mit der Finanzmarktaufsicht in dieser Zeit erinnern – nach bestem Wissen und Gewissen.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Das habe ich mir gedacht. – Danke schön.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Herr Mag. Teissl! Selbst wenn Herr Kollege Darmann jetzt noch einmal die Runde dreht und der Meinung ist – und er betont es ja selber Gott sei Dank immer wieder –, dass es fast wortident ist: Gerade dieser Zusatz der Gesamtrechtsnachfolge war ja der Sündenfall, der in Kärnten dazu geführt hat, dass diese Haftungen das Zehnfache des Landesbudgets von Kärnten eingenommen haben und dass man sich offensichtlich – und das werden wir ja heute noch herausfinden können – keinerlei Gedanken darüber gemacht hat, ob das Land Kärnten diese Haftungen jemals auch schultern kann. Und das ist schon ein Punkt!

Wenn jetzt hier gesagt wird, die Gesamtrechtsnachfolge hat ja deshalb sein müssen, weil man die Bank in die International und in die Österreich gespalten hat: Da haben wir ja die besondere Unterscheidung zu den anderen Bundesländern, denn die anderen Bundesländer haben jeweils in ihren Gesetzen immer explizit ihre Landes-Hypos drinnen. Und durch diesen Zusatz der Gesamtrechtsnachfolge hat sich ja noch ereignet, dass Kärnten einen Megaanteil, nämlich mehr als die Hälfte – 51 Prozent –, an die Bayern verkauft hat und die Haftungen aber trotzdem im Land Kärnten belassen worden sind. Das war der Sündenfall in Kärnten! Das werden wir noch herausarbeiten, Kollege Darmann, da können Sie hier noch so viele Radln schlagen.

Ich möchte aber, um die Zeit nicht zu strapazieren und Herrn Mag. Teissl doch noch eine Frage zu stellen, noch einmal auf diese Vernichtung von Akten zurückkommen. Sie haben gesagt, es gibt in verschiedenen Gesetzen, wie beispielsweise auch bei der Buchführung, ganz bestimmte Regeln, nach welcher Zeit ein Akt oder Akten vernichtet werden können. Wissen Sie da beispielsweise die Frist und das Vorgehen, nach welchem Zeitraum man beispielsweise die Buchhaltung vernichten kann? – Das ist jetzt eine allgemeine Frage.

Mag. Hansjörg Teissl: Das ist aber jetzt keine verfahrensgegenständliche Frage, oder?

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ich werde Ihnen auf die Sprünge helfen: Es ist so, dass man nach sieben Jahren, wenn das siebente Jahr abgelaufen ist, alle sieben Jahre vernichten kann. Jetzt erklären Sie uns bitte, nachdem Sie das ein paarmal gefragt worden sind … (Abg. Krainer: Nicht alle sieben Jahre, sondern nur das eine Jahr, das abgelaufen ist!) – Ja, schon, das eine Jahr; aber sieben Jahre sind jedenfalls Aufbewahrungsfrist. Das letzte – ja, Entschuldigung –, also das abgelaufene Jahr kann man wegschmeißen.

Und jetzt erklären Sie uns bitte, Herr Mag. Teissl, weil Ihnen hier offenbar – zumindest habe ich es so empfunden – unterstellt wird, es hätte irgendjemand entschieden, dass irgendetwas vernichtet wird: Gibt es so einen Mechanismus auch in der Verbindungsstelle, dass man sagt, wenn ein gewisses Jahr abgelaufen ist, nach diesen zehn Jahren, kann man dieses Jahr, diese Akten vernichten? Oder wie stellt sich das bei der Verbindungsstelle dar?

Mag. Hansjörg Teissl: So, wie Sie es gesagt haben. (Abg. Tamandl: Das heißt?) – Dass nach Ablauf von zehn Jahren das darauffolgende Jahr sozusagen vernichtet werden kann, das ist ein normaler Mechanismus. (Abg. Krainer: Das heißt, im Jänner 2015 …?!) – Kann das, was vor über zehn Jahren war, vernichtet werden! (Abg. Krainer: Das heißt, der Akt konnte erst im Jänner 2015 vernichtet werden?) – Das weiß ich nicht.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete Tamandl ist am Wort und hat noch eine kurze Frage. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Herr Abgeordneter Krainer, Sie stehen auch auf der Frageliste.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Hat das jemand entschieden, oder ist das ein Mechanismus?

Mag. Hansjörg Teissl: Das ist ein Mechanismus, ein ganz vorgegebener, ganz normaler Mechanismus. Und ich kann noch einmal sagen, selbst wenn ich gewusst hätte und wenn mich der Kanzleileiter gefragt hätte, ob man es nicht besser aufheben sollte, ich hätte bedenkenlos gesagt: Nein, das ist alles präsent, alles transparent, hier gibt es auch gar nichts sozusagen zu vertuschen, man kann bedenkenlos diese Regel ausführen! (Abg. Tamandl: Danke!)

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt bin ich doch noch fündig geworden. Sie haben vom Abgeordneten Krainer ein Dokument vorgelegt bekommen, das in unserem noch nicht skartierten Aktenlauf mit „13253“ bezeichnet wurde. Da wird auf ein Treffen des Hypo-Verbandes am 21.10.2002 verwiesen, wo Sie eben anwesend waren, weiters auch Herr Sektionschef Mag. Lejsek, Ministerium für Finanzen – eh klar –, auch das Bundeskanzleramt ist prominent vertreten – Ministerialrat Graf –, Rechtsanwalt … – den lassen wir weg.

So, dann kommen die Ländervertreter. Da ist eben wieder Hörmanseder, der sich offensichtlich wirklich auskennt, dann haben wir auch von Tirol Frau Hintermüller, wir haben für Kärnten Herrn Thaler und für das Burgenland haben wir Frau – das kann ich fast nicht lesen – Handl-Thaller.

Dann sind die Vertreter der Hypobanken – Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol – dabei; deshalb habe ich nach diesem Herrn Dr. Sik gefragt. Jetzt haben Sie ja nicht allzu viele Wahrnehmungen über diese Vorgänge, wie wir feststellen, aber sagen Sie: Ist es eigentlich üblich bei Dingen, die die Länder betreffen – Sie sind ja ein Verbindungsbüro der Bundesländer –, dass man Sie öfter als Verbindungsbüro der Hypobanken oder des Sparkassenverbandes eingeteilt hat?

Mag. Hansjörg Teissl: Also wenn ich mir das anschaue, dann sehe ich, dass es eine Besprechung im Finanzministerium war. (Abg. Kogler: Ganz genau!) Und über die Einladenden des Finanzministeriums haben wir keinen Einfluss. Das heißt, nicht wir haben hier irgendjemanden von der Hypo-Landschaft eingeladen, sondern es ist die Einladung vom Finanzministerium vorgelegt worden und dann sind jene Personen erschienen, die Sie im Verteiler vorfinden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Genau. Jetzt wollte ich Sie fragen, ob die Verbindungsstelle der Bundesländer oder eben Ihre Person registriert hat, dass aufgrund dieser Festhaltungen – das ist ja wie ein Protokoll, was da steht – die Argumente und Begründungen – damals noch im Übrigen für ein Aufrechterhalten des Haftungsregimes mindestens bis 2009; wir schreiben ja jetzt den Oktober 2002, da war man ja noch auf dem Trip, dass man das so lange wie möglich wenigstens herkriegen will – eben in erster Linie von den Hypobanken selber kommen.

Ich darf ein Zitat für das Protokoll herausgreifen – Sie merken schon, Sie sind jene Auskunftsperson, die unter anderem dazu dient, sicherzustellen, dass möglichst viel in die Protokolle kommt –, unter Punkt 3 dieser denkwürdigen Sitzung im Finanzministerium finden wir im letzten Satz, wo es darum geht, dass die Haftungen bis 2009/2019 laufen sollen, Folgendes:

„Die diesbezügliche objektive Begründung wird vom Hypo-Verband geliefert.“

Ist das damals, wenn Sie sich zurückerinnern, irgendjemandem komisch vorgekommen, dass die objektive Begründung, warum ausgerechnet Österreich das bis 2009/2019 haben soll – entgegen allen anderen europäischen Ländern –, vom Hypo-Verband kommen soll, was hier eigentlich die besondere Objektivität des Hypo-Verbandes ausmacht?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich habe keine Wahrnehmung dazu.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter Kogler, ich kann Sie gerne für die vierte Runde vormerken, wenn Sie weitere Zitierungen fürs Protokoll vornehmen wollen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein, ich werde einfach nur ein Resümee ziehen. Ein Satz: Diese Sache ist ungefähr so, wie wenn man den Grafen Dracula mit der Überwachung einer Blutbank beauftragt.

Vorsitzende Doris Bures: Ich hoffe, es hat sich hier jetzt nicht um einen Vorwurf gehandelt, oder? – Herr Professor Binder?

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Wir haben das nicht als Vorwurf verstanden, wer der Dracula wäre.

Vorsitzende Doris Bures: Das war jetzt nicht als Vorwurf formuliert, oder? (Abg. Krainer: Der Landes-Hypothekenverband ist der Dracula, nicht die Verbindungsstelle!) – Gut.

Sie sind der nächste Fragesteller, Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur sagen: Also Sie hatten dann die Aufgabe, von den Bundesländern ihre Gesetzesvorschläge einzusammeln. Diese wurden an die Kommission geschickt – über die Ständige Vertretung oder über irgendein Ministerium. Sie haben dann die Antworten der Kommission bekommen. Die Länder haben eine Stellungnahme abgegeben zur Antwort der Kommission und haben dann ihre jeweiligen Landesgesetze – geprüft von der Kommission, ob das dieser Vereinbarung entspricht – beschlossen:

Kärnten: Inkrafttreten 22. April; Niederösterreich: 31. März; Oberösterreich: 19. Mai – jeweils 2004 –; Vorarlberg: 11. Mai; Tirol 23. März; Burgenland 23. Juli. – Da glaubt man, die waren spät dran. Haha! – Die Steiermark mit Inkrafttreten 1. Oktober, allerdings beschlossen im April, aber eben mit Inkrafttreten 1. Oktober.

Und es haben alle das fast wortident umgesetzt, das stimmt, das Wort „Gesamtrechtsnachfolge“ kommt hier vor. Ich bin nicht immer mit Kollegen Darmann einer Meinung, hier hat er allerdings vollkommen recht. Das ist ausdrücklich die einzige Wirkung, die das hat: dass bei der Spaltung der Bank in zwei Banken die Haftung noch immer für beide gilt, unabhängig von der Eigentümerschaft, denn auch die Bank Burgenland wurde, glaube ich, sogar zu 100 Prozent privatisiert, trotzdem ist die Haftung bis heute bestehend.

Also dass die Haftungen trotz des Verkaufs an die Bayern bestehen geblieben sind – was teilweise nicht alle so gesehen haben; manche haben ja geglaubt, die Bayern hätten sie übernommen –, hat nichts mit dem Wort „Gesamtrechtsnachfolger“ zu tun, sondern ist vollkommen unabhängig davon zu sehen. – Das wollte ich auch nur für das Protokoll festhalten.

Und ein Letztes: Dass jetzt Pühringer nicht rausgehängt wird – der war der politische Vertreter –, so ist die Logik dahinter: Der Beamtete war Hörmanseder, ein Beamter der oberösterreichischen Landesregierung, und dann ist es quasi logisch, dass der politische Überbringer oder der politische Verhandler aus demselben Bundesland ist. Prinzipiell natürlich hätten auch Häupl oder Haider das machen können. Im gegenständlichen Fall würde ich tendenziell Häupl und Schausberger ausschließen, weil das die zwei einzigen Bundesländer waren, die nicht davon betroffen waren. Das heißt, es wäre natürlich absurd gewesen, einen Landeshauptmann oder einen Beamten von einem Bundesland, das von einer Maßnahme nicht betroffen ist, für zuständig zu erklären.

Das ist meine abschließende Frage an Sie: Sehen Sie das auch so, dass in diesem Fall Schausberger für Salzburg – der war damals, glaube ich, noch Landeshauptmann – und Häupl eher nicht in Frage gekommen wären, aber die anderen sieben schon?

Mag. Hansjörg Teissl: Jeder, der einstimmig gebeten wird, der Einstimmigkeit hat, kann …

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber von Ihrer langjährigen Erfahrung aus der Praxis: Diese zwei wären absurd gewesen, oder?

Mag. Hansjörg Teissl: Ich kann es nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, gut; dann habe ich überhaupt keine Fragen mehr an die Auskunftsperson. – Danke.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ich wollte eigentlich keine Frage mehr stellen, aber ich möchte mich ausdrücklich bei Kollegen Krainer bedanken, denn er scheint den Zusammenhang richtig erkannt zu haben; damit gibt es wenigstens einen von den Regierungsparteien, der weiß, wie das Ganze gelaufen ist. – Danke. (Abg. Krainer: Hallo! Das war jetzt …! Das war unfreundlich gegenüber meiner Kollegin! – Weitere Zwischenrufe.)

Vorsitzende Doris Bures dankt – da keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt und auch Verfahrensrichter Dr. Pilgermair auf ergänzende Fragen verzichtet – der Auskunftsperson Mag. Hansjörg Teissl für ihr Erscheinen und verabschiedet diese.