152/KOMM XXV. GP

 

 

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Peter Mayerhofer in der 16. Sitzung vom 11. Juni 2015

 

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 16. Juli 2015 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Peter Mayerhofer nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2015 07 16

                            Gabriel Obernosterer                                                               Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende


 

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Hypo-Untersuchungsausschuss

 

 

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Stenographisches Protokoll

 

 

16. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Donnerstag, 11. Juni 2015

Gesamtdauer der 16. Sitzung

9.16 Uhr – 17.01 Uhr

Lokal VI


Befragung der Auskunftsperson Peter Mayerhofer

Vorsitzende Doris Bures: Ich begrüße Sie, Herr Dr. Mayerhofer! Ich bedanke mich, dass Sie dem Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung stehen. Ich begrüße auch Herrn Dr. Pesendorfer als Ihre Vertrauensperson, die ja auch am Ausschuss teilnehmen wird.

Mir wurde mitgeteilt, Herr Dr. Mayerhofer, dass Sie damit einverstanden sind, dass es, bevor wir in die Befragung eingehen, einen kurzen Kameraschwenk gibt. (Die Auskunftsperson bestätigt dies.) Dann ersuche ich, die Medienvertreterinnen und Medienvertreter in den Sitzungssaal vorzulassen, und unterbreche zu diesem Zweck kurz die Sitzung.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 15.23 Uhr unterbrochen und um 15.25 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

15.25

Vorsitzende Doris Bures: Da auch im medienöffentlichen Teil der Beratungen Ton- und Bildaufnahmen nicht zulässig sind, ersuche ich die Kameraleute und Fotografen, den Sitzungssaal wieder zu verlassen. – Danke vielmals.

Zunächst möchte ich klären, ob die Befragung auch in medienöffentlicher Sitzung abgehalten werden kann. Die Verfahrensordnung sieht vor, dass zur Wahrung der in § 17 Abs. 2 VO-UA angeführten Interessen die Medienöffentlichkeit auch ausgeschlossen werden kann. Ein solcher Grund ist mir bislang nicht bekannt. Bei Bedarf kann die Befragung im Anschluss an den medienöffentlichen Teil auch noch in vertraulicher Sitzung fortgesetzt werden.

Herr Direktionsrat Mayerhofer, ich habe heute schon der Auskunftsperson vor Ihnen den Doktortitel „verliehen“. Auch Sie haben mir mitgeteilt, dass Sie nicht Doktor sind; ich korrigiere das daher.

Herr Mayerhofer, ich möchte Ihnen mitteilen, dass an Ihrer Seite – Sie hatten ja bereits ein Gespräch – der Herr Verfahrensrichter und der Herr Verfahrensanwalt auch während der gesamten Dauer Ihrer Befragung anwesend sein werden.

Wann immer Sie sich während der Befragung beraten wollen, eine Auskunft haben wollen, etwas hinterfragen wollen – das ist jederzeit möglich. Wenn Sie dies wünschen, werde ich dazu – das ist auch so vorgesehen – die Sitzung kurz unterbrechen. Sie können sich dann mit Ihrer Vertrauensperson, aber auch mit dem Verfahrensanwalt beraten. Der Verfahrensanwalt und der Verfahrensrichter haben die Aufgabe, für die Einhaltung der Verfahrensordnung Sorge zu tragen und sicherzustellen, dass die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen gewahrt werden.

Sie können sich auch jederzeit an mich wenden, wenn Sie Fragen haben.

Wir beginnen wie immer damit, dass der Verfahrensrichter Sie noch einmal über Ihre Rechte und Pflichten belehren wird und auch eine Erstbefragung durchführen wird. – In diesem Sinne, Herr Dr. Pilgermair, übergebe ich das Wort an Sie.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Herr Mayerhofer, ich begrüße Sie und bitte Sie vorerst, die Richtigkeit dieses Datenblattes zu prüfen. (Die Auskunftsperson bestätigt diese.) – Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Personaldaten, die eingetragen wurden.

Sie wurden bereits anlässlich der Ihnen zugekommenen schriftlichen Ladung für die heutige Sitzung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson sowie über den Ablauf der Befragung in Kenntnis gesetzt.

Vor Sitzungsbeginn hat Sie der Herr stellvertretende Verfahrensrichter Mag. Hellmich gemäß § 38 der Verfahrensordnung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson eingehend persönlich belehrt. Sie haben das über diese Rechtsbelehrung aufgenommene, hier vorliegende Protokoll auch unterfertigt.

Ich frage Sie nun, ob Sie diese Belehrung, insbesondere auch über die Gründe für eine Verweigerung der Aussage und einen Ausschluss der Öffentlichkeit sowie die Pflicht zur Angabe der Wahrheit und die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage, und auch die Belehrung gemäß dem Informationsordnungsgesetz verstanden haben. (Auskunftsperson Mayerhofer: Habe ich!)

Für den Fall, dass Sie zu der Ihnen erteilten Rechtsbelehrung noch Fragen haben, Herr Mayerhofer, lade ich Sie ein, solche Fragen nun an mich zu richten. (Die Auskunftsperson verneint dies.) – Dann halte ich fest, dass das nicht der Fall ist.

Sie haben als Vertrauensperson Herrn Professor Dr. Wolfgang Pesendorfer beigezogen. Herr Professor, ich begrüße Sie freundlich ein weiteres Mal und bitte Sie auch – zum wiederholten Male, aber das ist so vorgesehen –, die Daten im Personalblatt zu prüfen. (Die Vertrauensperson bestätigt diese.) – Die Vertrauensperson bestätigt die Richtigkeit dieser Daten.

Gründe für den Ausschluss der beigezogenen Vertrauensperson gemäß § 46 Abs. 4 der Verfahrensordnung sind mir nicht bekannt. Ich ersuche die anwesenden Mitglieder des Ausschusses, mitzuteilen, ob gegen die Beiziehung von Herrn Universitätsprofessor Dr. Pesendorfer als Vertrauensperson Einspruch erhoben wird. – Das ist nicht der Fall.

Dann weise ich noch darauf hin, dass Gründe für den Ausschluss einer Vertrauensperson auch noch während der Befragung der Auskunftsperson vorgebracht werden können.

Herr Professor, ich kann Ihnen auch diese Frage nicht ersparen: Ich frage Sie ein weiteres Mal als beigezogene Vertrauensperson, ob es noch Fragen zur gleichfalls bereits erteilten Rechtsbelehrung für Vertrauenspersonen gibt. (Die Vertrauensperson verneint dies.)

Dann, Herr Mayerhofer, eine letzte Information an Sie: Es steht den Auskunftspersonen das Recht zu, vor Beginn der Befragung eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die bis zu 20 Minuten dauern kann. Wollen Sie eine solche einleitende Stellungnahme abgeben? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja, möchte ich!) – Dann bitte ich Sie darum und lade Sie dazu ein.

Peter Mayerhofer: Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Über meine berufliche Tätigkeit wissen Sie sicherlich Bescheid, ansonsten würde ich nicht hier sitzen. Dennoch möchte ich einige Informationen an Sie weiterleiten.

Ich war bis zu meiner Pensionierung im Jahr 2003 zwanzig Jahre – das ist der Zeitraum 1983 bis 2003 – Abteilungsleiter in einem Büro[i], das sich fast ausschließlich mit Bankwesen beschäftigt hat: anfänglich mit der Analyse der Monats- beziehungsweise Zwischenausweise nach dem Kreditwesengesetz hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen – Liquidität ersten Grades, zweiten Grades, Kreditvolumen und so weiter. Nach der Änderung der Gesetzesbestimmungen kamen dann Vor-Ort-Prüfungen als Aufgabengebiet hinzu.

Ich selbst habe 78 Vor-Ort-Prüfungen bei verschiedensten Kreditwirtschaftssektoren geleitet. Zur Hypo kommend möchte ich festhalten, dass die Risikoentwicklung damals durchaus im Gleichschritt mit anderen Instituten verlaufen ist. Die Goldgräbermentalität aller Sektoren im Auslandsgeschäft – ob Osten, Asien, südliche Nachbarn – hat zu enormem Wachstum mit zunehmenden Risken geführt.

Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten zu können. Immerhin bin ich zwölf Jahre in Pension, und die letzte Hypo-Prüfung liegt 14 Jahre zurück. – Danke.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Danke schön, Herr Mayerhofer, für Ihre einleitende Stellungnahme. Könnten Sie zu Beginn vielleicht das Detail klarstellen, ob Sie zu Jahresanfang oder zu Jahresende 2003 in Pension gegangen sind? (Auskunftsperson Mayerhofer: August 2003!) Aha, August 2003.

An wie vielen Prüfungen haben Sie teilgenommen, die die Hypo betroffen haben?

Peter Mayerhofer: Es waren mehrere. Ich glaube, 1998, 2001 und vielleicht vorher auch. – Kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Also 1998 auch.

Wie konnten Sie sich auf die heutige Befragung vorbereiten, Herr Mayerhofer?

Peter Mayerhofer: Ich habe mit der Notenbank Kontakt aufgenommen und gebeten, man möge mir die Zusammenfassung des Prüfungsberichtes 2001 geben, weil der Beobachtungszeitraum im Untersuchungsausschuss die Jahre 2000 und folgende ist. Ich muss sagen, die Zeit liegt zurück. und wenn ich davon ausgehe, dass damals ein Prüfteam unterwegs war, das eigens von der Notenbank aufgenommen wurde, um diese ganzen mathematischen und ökonometrischen Formeln der Kapitaladäquanzrichtlinie zu verstehen – ich habe das durchgelesen, kann mich aber heute bei Gott nicht mehr an die Details erinnern.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Also Sie haben den Aktenvorgang von 2001 mit dem Bericht aus dem Jahr 2002 angeschaut. (Auskunftsperson Mayerhofer: 2001, ja!)

Wie ist es denn zu dieser Prüfung gekommen? Wer hat den Prüfauftrag gegeben?

Peter Mayerhofer: Prüfaufträge haben wir seinerzeit immer vom Bundesministerium für Finanzen bekommen, und ab 2002 dann von der Finanzmarktaufsicht.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wissen Sie noch konkret, wer den damaligen Prüfauftrag, den das BMF erteilt hat, gegeben hat? – Kann es der Herr Mag. Lejsek gewesen sein?

Peter Mayerhofer: Nein. Das ist über den zuständigen … (Verfahrensrichter Pilgermair: Dr. Heilingsetzer?) – genau, Dr. Heilingsetzer als zuständiger Referent, aber Abteilungsleiter, glaube ich, war jemand anderer.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich gebe Ihnen jetzt den Prüfungsauftrag, das ist Dokument Nummer 13297, und würde Sie dann dazu fragen, ob dieser Prüfauftrag in der Folge erweitert wurde und wie es zur Erweiterung kam. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Peter Mayerhofer: Nein, eine Erweiterung ist nicht erfolgt. Wir sind dem Prüfauftrag entsprechend „das Risikomanagement der Bank, insbesondere im Hinblick auf die Großrisken sowie der Qualität des Meldewesens, die Trennung von Bank und Handelsbuch im Sinne des § 2 BWG, die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das Wertpapier-Handelsbuch und die offenen Fremdwährungspositionen (§§ 22a bis 22j, 22o und 26 BWG) sowie das Marktrisikomanagement hinsichtlich qualitativer Kriterien im Zusammenhang mit § 39 BWG“ ... – das war der Prüfauftrag, der an uns ohne Erweiterung …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Der ist nicht erweitert worden? (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein!)

Wo ist denn die Prüfung der General Partners da zu finden?

Peter Mayerhofer: Also ich weiß von der Problematik hinsichtlich der General Partners, aber ob das … – Nein, das war nicht Prüfauftrag. Es war nicht Prüfauftrag, die General Partners zu prüfen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Sind die dann geprüft worden?

Peter Mayerhofer: Das weiß ich nicht. Also nicht von mir.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Kennen Sie das Schreiben von Dr. Kulterer an Mag. Alfred Lejsek im Finanzministerium vom 24.8.2001 – das ist zwei Tage nach Erlassung des Prüfungsauftrages, der vom 22.8. datiert, verfasst worden –, in dem Herr Dr. Kulterer Herrn Mag. Lejsek ersucht, eine Überprüfung vorzunehmen, auch bezüglich der Gruppe General Partners?

Ich glaube, das habe ich Ihnen schon gegeben. Ist dieses Schreiben auch dabei? Die Nummer ist die gleiche wie zuvor. (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein, kenne ich nicht!) Schauen Sie es sich an, vielleicht.

Peter Mayerhofer: Ich kann mich an die General-Partners-Prüfung beim besten Willen nicht erinnern.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Dann zeige ich Ihnen noch ein weiteres Dokument dazu, und zwar eine Information des Sachbearbeiters Mag. Lejsek vom 4.9.2001, gerichtet an die Abteilung V/13. Diese Information lautet im Originaltext:

„Gem. dem Ersuchen des Herrn Bundesministers (persönliches Gespräch am 3.9.2001) ist bei der Hypo-Alpe-Adria Bank eine umfassende Prüfung gem. § 70 Abs. 1 Z 3 BWG durch die Oesterreichische Nationalbank vorzunehmen. Prüfungsschwerpunkte sollen das Kroatien-Geschäft, das Kreditgeschäft allgemein sowie die Geschäftsbeziehungen zur General Partners Gruppe bzw. der General Commerce Bank sein. Die Prüfung ist ehestmöglich vorzunehmen. Ich werde mit Frau VG Dr. Tumpel-Gugerell (derzeit auf Urlaub) Kontakt wegen des Prüfungsauftrages aufnehmen.“

Peter Mayerhofer: Von wann ist dieses Schreiben?

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Das ist das gleiche Dokument 13297, es ist vom 4. September. – Bitte sehr. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Taucht die Erinnerung auf, Herr Mayerhofer?

Peter Mayerhofer: Ich weiß, dass es im Zusammenhang mit General Partners Diskussionen gab, aber inhaltlich kann ich mich nicht erinnern, dass ich diesbezüglich eine Prüfung vorgenommen habe.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Die Diskussion hat sich auch nach Beendigung der Prüfung fortgesetzt, da die Hypo damals auch öffentlich informiert hat, dass diese Prüfung von ihr gewünscht war, und das war für die Nationalbank nicht angenehm. Das hat also auch, meine ich jedenfalls, kleine Wellen geschlagen. Ist Ihnen das nicht zu Ohren gekommen?

Peter Mayerhofer: Nein. (Verfahrensrichter Pilgermair: Nein?) Nein. Also nicht erinnerlich.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, dann gebe ich Ihnen den Prüfbericht. Sie waren Prüfungsleiter? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) – Darf ich annehmen, dass Sie daher auch den Prüfbericht redigiert haben? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Dann zeige ich Ihnen den Prüfbericht, und da ist ein ganzes Kapitel der General Partners Gruppe gewidmet. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Der Prüfbericht ist Dokumentnummer 9773. Den würde ich Ihnen jetzt gerne zur Kenntnis bringen, insbesondere die Seiten 32 und 33. Da wird auf 2 Seiten zu Punkt viertens die General Partners Gruppe geprüft.

Über Wunsch des Ministers ist das ja erweitert worden, und deswegen habe ich Ihnen das auch vorgehalten. Schauen Sie sich das an, vielleicht kommt jetzt die Erinnerung an die Prüfung der General Partners Gruppe. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Das ist der Prüfbericht dieser Prüfung, die Sie geleitet haben. Das Datum muss ja darauf stehen.

Peter Mayerhofer: Ich habe gesagt, ich habe mir als Vorbereitung die Kurzfassung angesehen, nicht hingegen den gesamten Bericht.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie nicht den ganzen Aktenvorgang angeschaut?

Peter Mayerhofer: Nein, habe ich nicht, sondern nur …

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und diese Besonderheit, dass in Diskussion war, dass das eine von der Hypo-Bank bestellte Prüfung war (Auskunftsperson Mayerhofer: Also daran kann ich mich nicht ...!), die über Anordnung des Ministers zustande kam: Ist das nicht als ein besonderes Vorkommen in Erinnerung, Herr Mayerhofer?

Peter Mayerhofer: Dass es ein Wunsch der Hypo war, ist mir absolut nicht erinnerlich, da Kulterer immer gesagt, seine Bank ist die am meisten geprüfte Bank in Österreich. – Ich habe als Antwort gegeben, das ist ein subjektives Empfinden, wir prüfen turnusmäßig die Banken verschiedentlich.

Aber ich sehe in dem Bericht – ja.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich habe Ihnen die Seitenzahl aufgeblättert mit den beiden Seiten, die sich ausschließlich auf diesen Prüfungsteil General Partners beziehen. (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Und ich kann Ihnen noch ein Dokument zeigen, Nummer 12681. In diesem Dokument ist eine Erledigung vom 12. Juli 2002. Die Unterschrift kann „Ettl“ sein, das schauen Sie sich bitte an und sagen uns, ob das zutrifft oder ob das jemandes anderen Unterschrift ist.

Und da ergeht ein Schreiben an die Hypo Alpe-Adria-Bank, an den Vorstand:

„Sehr geehrte Herren!

Mit Verwunderung stelle ich fest, dass im Jahresbericht der Hypo Alpe-Adria-Bank 2001 nicht nur das Faktum einer Prüfung der Bank durch ein Prüfteam der Oesterreichischen Nationalbank erwähnt ist, sondern auch Passagen des Prüfberichts der OeNB zitiert und damit der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Es wird auch die Behauptung aufgestellt, die Prüfung wäre durch eine Initiative der Hypo Alpe-Adria-Bank zustande gekommen.

Ich möchte zuerst auf die Behauptung, die Prüfung der (…) Bank durch die Oesterreichische Nationalbank wäre durch eine Initiative der (…) Bank erfolgt, eingehen. Prüfungen durch die Oesterreichische Nationalbank erfolgen ausnahmslos im Auftrag der Bankenaufsicht. In der Regel erfolgen die Aufträge im Rahmen eines längerfristig angelegten Prüfplans. Aufgrund bestimmter Ereignisse können jedoch auch anlassbezogene Prüfungen beauftragt werden. Nicht vorgesehen sind jedoch Prüfungen aufgrund von Willenskundgebungen von Bankorganen.

Prüfungshandlungen durch die Oesterreichische Nationalbank sowie die in Folge angefertigten Berichte unterliegen dem Amts- und Bankgeheimnis. Prüfberichte werden nur an die geprüfte Bank sowie an die Bankenaufsicht weitergeleitet. Im Sinne der Vertraulichkeit und im Sinne der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit gehörte es bisher zur gelebten Praxis, Prüfberichte öffentlich nicht zu zitieren.

Ich bitte Sie, dies in Ihrer weiteren Tätigkeit zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen“

Und das ist Ihnen am 12. Juli  2002 zur Information übermittelt worden. Das ist Ihnen zur Einsicht vorgeschrieben worden. Bitte sehr, wenn Sie Einsicht nehmen wollen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist doch etwas wirklich Ungewöhnliches, dass ein Schreiben des Bankenvorstandes an das Ministerium vorliegt, wonach er sich eine Prüfung wünscht. Zu dieser Zeit hatte man mit der General Partners eine Beziehung, und die sollten angegriffen werden. Und um klarzustellen, dass nichts Bedenkliches ist, hat die Bank offenbar präventiv ersucht, dass man hier eine Prüfung vornimmt.

Der Prüfauftrag ist erweitert worden, und ich habe Ihnen auch den Amtsvermerk vorgelesen, wonach das im Auftrag des damaligen Ministers geschehen sein soll. Und ich habe Ihnen jetzt auch das zur Kenntnis gebracht, wonach Ihnen das auch noch im Nachhinein mitgeteilt wurde.

Und das ist doch ein offenbar ungewöhnlicher Vorgang, sodass ich Sie dazu fragen möchte, Herr Mayerhofer: Kommt Ihnen jetzt eine Erinnerung daran?

Peter Mayerhofer: Mir kommt eine Erinnerung, dass in Angelegenheit General Partners Probleme vorhanden waren. Dass das Teil der Prüfung war – ich sehe es jetzt auf Basis des Prüfberichtes.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich habe Ihnen auch die Vermerke gezeigt. Sie haben ja beide Vermerke. Alle Vermerke, die ich verlesen habe, habe ich Ihnen gezeigt.

Peter Mayerhofer: Ja, aber ich kann mich hinsichtlich General Partners in dem Prüfbericht, der hier von 2001 vorliegt, nicht erinnern.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und dann die Ungewöhnlichkeit eines solchen Vorganges?

Peter Mayerhofer: Es ist ungewöhnlich, ja.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Aber Sie haben keine Erinnerung mehr?

Peter Mayerhofer: Ich sehe, dass ich hier unterschrieben habe. Ich muss es gesehen haben. Aber das sagt mir nichts.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Das sagt Ihnen nichts. Danke schön, dann beende ich die Erstbefragung.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Mayerhofer und Herr Dr. Pilgermair, für die Erstbefragung.

Wir kommen zur ersten Fragerunde, und es beginnt die ÖVP-Fraktion. Bitte, Frau Abgeordnete Jank.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Mayerhofer, grüß Gott! Wir haben Sie lange warten lassen, und ich habe Verständnis dafür, dass Sie sich an viele Dinge nicht mehr erinnern können. Ich frage Sie daher vorerst auch gar nicht genau, sondern allgemein, ein bisschen in Fortführung von dem, was Herr Dr. Pilgermair gemeint hat. Es ist nämlich im Zusammenhang mit dieser Pressekonferenz, die Herr Dr. Kulterer gegeben hat, auch die Behauptung von ihm aufgestellt worden, er habe diese Prüfung beim Finanzministerium oder bei der OeNB beantragt. Ist Ihnen jemals in Ihrer langen beruflichen Tätigkeit untergekommen, dass man eine Prüfung als Bank beantragen kann? Ist so etwas vorgekommen?

Peter Mayerhofer: Ich sehe das zum ersten Mal, dass das Ersuchen gestellt wird: Bitte prüft mich! Und ich muss sagen, gerade bei Kulterer wundert es mich, da er auf der anderen Seite gesagt hat, er ist zu viel und permanent geprüft worden. Üblicherweise ist nicht die Initiative seitens einer Bank, dass sie sagt, bitte kommt prüft mich, sondern wir haben Prüfaufträge terminisiert und haben diese dann abgearbeitet.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Im Zuge dieser Pressekonferenz ist es noch zu einem weiteren Vorkommnis gekommen, dass dann auch seitens der OeNB eine schriftliche Stellungnahme zur Hypo ausgelöst hat, nämlich dass ein vorläufiges Prüfergebnis dort mit dem Hinweis bekanntgegeben wurde, es ist alles in Ordnung, also der Prüfbericht, das Prüfergebnis stimmt alles überein, obwohl die Prüfung noch nicht abgeschlossen war. Ist Ihnen so etwas in Ihrer beruflichen Tätigkeit untergekommen?

Peter Mayerhofer: Nein, nein.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Die Auskunftsperson heute vor Ihnen hat einen Satz gesagt: Kulterer war die Bank.

Peter Mayerhofer: Entschuldigung, was hat sie gesagt?

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Kulterer war die Bank; oder die Bank war Kulterer.

Peter Mayerhofer: Ja, ja, ich verstehe schon.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Also so quasi, er wäre die vollkommen beherrschende und bestimmende Person gewesen. Würden Sie das aus Ihrer Erinnerung auch sagen können? Hatten Sie mit Herrn Dr. Kulterer im Rahmen Ihrer Prüfungen auch persönlichen Kontakt?

Peter Mayerhofer: Ich hatte mehrfach persönlichen Kontakt, und es ist richtig, dass Kulterer offenbar mit Rückendeckung des Landes die Nummer eins war, wiewohl seinerzeit Kulterer und Schuster auf gleicher Ebene fungiert haben.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Er war die Nummer eins oder er war nicht die Nummer eins?

Peter Mayerhofer: Er war Nummer eins.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Er war die Nummer eins in der Bank.

Peter Mayerhofer: Ja.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): In welcher Stellung war der Eigentümer der Bank vertreten durch den Landeshauptmann? Haben Sie da Wahrnehmungen?

Peter Mayerhofer: Keine Ahnung, nein.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Keine diesbezüglichen Wahrnehmungen. Ich würde gerne auf ein Schriftstück verweisen, und zwar ist das Dokument Nummer 12664. Ich komme damit auf Ihren Prüfbericht zu sprechen und würde ganz gerne einige Nachfragen zu Ihrem Prüfbericht stellen, sofern Sie sich daran entsprechend erinnern können. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Und zwar ist das die Seite 5 des Prüfberichts.

Sie haben vorhin auch ausgeführt, die Risikoentwicklung der Hypo ist im Gleichschritt mit jener anderer Banken gegangen. Fakt ist eigentlich, dass die Hypo in den Jahren 1998 bis 2000 eine weitaus höhere Entwicklung genommen hat als der Durchschnitt der anderen vergleichbaren Hypothekenbanken, aber auch der anderen vergleichbaren Banken, nämlich eine Steigerung der Bilanzsumme um 115 Prozent, im letzten Jahr sogar um 128 Prozent. Das war, glaube ich, schon ungewöhnlich. Die anderen Banken sind in dem vergleichbaren Zeitraum im Schnitt um 57 Prozent gewachsen.

Das hat, wie Sie, glaube ich, ohnehin auch schon selbst bemerkt haben – oder war es die Auskunftsperson vor Ihnen? –, natürlich auch in der Eigenkapitalfrage zu der einen oder anderen Herausforderung geführt. Vielleicht können Sie dazu dann noch etwas sagen?

Aber ich möchte jetzt vorerst auf Seite 5 Ihres Prüfberichtes kommen. Sie sagen da:

„Als Auskunftspersonen standen die Mitglieder des Vorstandes und die für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung. Es muss allerdings auch angemerkt werden, dass sich die Prüfungstätigkeit durch teilweise verspätetes Beibringen von Unterlagen in gewünschter Form bzw. nicht vollständigen Unterlagen verlängert hat.“

Können Sie sich noch erinnern oder haben Sie aus heutiger Sicht eine Vermutung, was dazu geführt haben könnte, dass sich die Unterlagenbeibringung verzögert hat?

Peter Mayerhofer: Also die Ursache der Verzögerung weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass wir mehrfach versucht haben, entsprechende Unterlagen zu bekommen, und das hat sich hingezogen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ist das ein durchaus üblicher Vorgang im Bankenprüfungsgeschäft?

Peter Mayerhofer: Durchaus üblich ist es nicht, aber es kann fallweise sehr wohl auch bei anderen Bankenprüfungen vorkommen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Gut, also es gibt durchaus mögliche Gründe. Haben Sie selber noch Erinnerungen an einen Grund, was im gegenständlichen Fall zu Verzögerungen geführt haben könnte?

Peter Mayerhofer: Wir haben nur das Faktum gehabt, dass die Unterlagen nicht gekommen sind. Wir haben nicht die Ursache hinterfragt, sondern haben nur darauf bestanden, so rasch wie möglich die Unterlagen zu bekommen. Immerhin, die Prüfungsdauer war eigentlich gemessen an der Größe des Institutes lange.

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete, Sie kommen schon in die Redezeit der zweiten Runde.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich möchte aber trotzdem vielleicht noch eine Nachfrage dazu stellen. Kann es im Zusammenhang mit den Töchtern gestanden haben? Sie haben den Prüfungsauftrag vorhin vorgetragen, der war ja durchaus umfassend. Kann es damit im Zusammenhang gestanden sein?

Peter Mayerhofer: Mit den Töchtern eigentlich weniger, da wir als Aufsicht zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit hatten, im Ausland Prüfungshandlungen vorzunehmen. Diese Möglichkeit ist uns erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestanden.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sie vermerken auch, dass zum Teil Unterlagen aus dem Ausland in der jeweiligen Landessprache gekommen sind. Wie sind Sie damit umgegangen?

Peter Mayerhofer: Überwiegend war es ja slowenisch beziehungsweise kroatisch, und wir hatten in der Notenbank eine Mitarbeiterin, die der Sprache mächtig war, und die haben wir mitinvolviert.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich möchte in Ihrem Prüfbericht fortfahren. Sie nehmen dort auch zur Konzernsteuerung Stellung. Haben Sie eine Erinnerung daran, wie die Konzernsteuerung in der Hypo aufgestellt war?

Peter Mayerhofer: Eher schwach, und die ist eigentlich im Zuge der späteren Zeit verstärkt worden. Aber ich glaube, das hat einige Zeit in Anspruch genommen, und selbst 2001 ist in unserem Prüfbericht auch noch die Anmerkung drinnen, dass es verbesserungswürdig wäre.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Haben Sie auch Verbesserungsvorschläge gemacht? (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein!) Nicht? Gehörte das auch nicht zu den Aufgaben? Peter Mayerhofer: Nein. Der Prüfbericht ist an und für sich eine Faktendarstellung und stellt eine Gutachtertätigkeit dar. Alle weiteren Maßnahmen und Informationen liegen dann nicht mehr bei uns, also bei der Notenbank.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Haben Sie noch Wahrnehmungen zur Eigenmittelausstattung der Bank?

Peter Mayerhofer: Ich glaube, zum damaligen Zeitpunkt wäre es durch die Expansion sicher notwendig gewesen, eine Eigenkapitalverbesserung herbeizuführen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Haben Sie Erinnerungen daran, dass man hier Partner gesucht hat?

Peter Mayerhofer: Ja, der ja dann letztlich gekommen ist in Form der Grazer Wechselseitigen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Wie genau war das? (Die Auskunftsperson schüttelt den Kopf.) – Keine weitere Erinnerung.

Ich habe vorhin schon kurz zu den Auslandstöchtern gefragt und würde gerne auf Seite 13 Ihres Prüfberichtes verweisen, wo Sie sich unter der Überschrift „Risikokosten“ damit beschäftigen und dort im vorletzten Absatz ausführen:

„Eine Beurteilung der Risikosituation in den Tochterunternehmung kann nur bedingt vorgenommen werden.“

Weiter unten im letzten Satz heißt es dann:

„Prüferseits wird auf die Prüfungsberichte der Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer hingewiesen, die zwar grundsätzlich eine gute Besicherung der Kredite bescheinigen, jedoch die Einschätzung der Werthaltigkeit auf Grund des kaum ausgeprägten Immobilienmarktes schwierig ist.“

Lässt das überhaupt eine Beurteilung seitens der Prüfer zu oder muss man sich dann mit der Feststellung zufriedengeben, man kann eigentlich nichts dazu sagen und vermutet daher, dass es in Ordnung ist?

Peter Mayerhofer: Seitens der Prüfer haben wir diese Situation aufgezeigt. Was in der Folge dann für Maßnahmen ergriffen wurden, weiß ich nicht. Ich kann mich nur erinnern, dass beispielsweise die Frage der Sicherheiten im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen sehr schwierig war, weil seinerzeit sehr wohl ein Grundbuch existiert hat, aber nachträglich das Grundbuch nicht mehr vorhanden war und plötzlich Personen mit einem Zettel aufgetaucht sind, die gesagt haben, ich bin der Eigentümer.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sie haben vorhin schon ausgeführt, weil auch das ein Teil Ihres Prüfberichtes ist, dass Sie sich an den Bereich General Partners Group eigentlich nicht mehr erinnern. Ich würde einmal sagen, das war eine hinterfragenswerte Firmengruppe.  Haben Sie da gar keine Erinnerungen mehr daran? – Wenn Sie in Ihren Prüfbericht schauen, es ist auf der Seite 32. Wollen Sie sich das durchlesen, vielleicht kommt die eine oder andere Erinnerung? (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Peter Mayerhofer: Wissen Sie, was mich in diesem Zusammenhang betrifft, ist das Problem, dass ja Mitarbeiter diese Prüfungen vornehmen und diese intensiv in den Bereich eingearbeitet sind. Ich war ja Koordinator. Sie haben gesehen, dass ja einige Mitarbeiter an den Prüfungshandlungen teilnehmen. Ich habe es natürlich in der vollen Verantwortung gemacht, aber im Detail tue ich mir schwer, das zu beurteilen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Dann möchte ich vielleicht noch zwei abschließende Fragen stellen. Die eine lautet: Wie war die Zusammenarbeit mit der Bankenaufsicht im BMF?

Peter Mayerhofer: Die war teilweise unterschiedlich, manchmal sehr partnerschaftlich und dann wieder, ich würde sagen fast auf die Art wie Eifersüchteleien.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Der Bericht der Griss-Kommission stellt in dem Zusammenhang fest, es werden wiederholt gravierende Mängel im Risikomanagement und in den Kontrolleinrichtungen festgestellt. Dennoch wurde weder intensiver geprüft noch die HBInt mit dem notwendigen Nachdruck zur Behebung der Mängel angehalten.

Das ist doch ein gewisser Vorwurf, dass zu wenig intensiv geprüft wurde. Bestätigen Sie diesen Vorwurf? Fühlen Sie diesen Vorwurf gerechtfertigt?

Peter Mayerhofer: Ich muss sagen, zum damaligen Zeitpunkt eigentlich nicht. Zum damaligen Zeitpunkt haben wir alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Informationen einzuholen und an das Ministerium in Form des Berichtes weiterzuleiten.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Also eine ganz übliche Vorgangsweise? Auch im Fall der Hypo-Prüfungen keine andere Vorgangsweise als generell bei sonstigen Prüfungen?

Peter Mayerhofer: Nein.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Aus heutiger Sicht: Was, würden Sie sagen, waren die größten Schwachpunkte bei den damaligen Bankprüfungen? Gibt es aus Ihrer Sicht Punkte, die man besser machen kann?

Und dann würde ich Sie noch gern mit meiner persönlichen Wahrnehmung konfrontieren, die ich mittlerweile aufgrund der vielen Befragungen, die wir schon durchführen konnten, gewonnen habe. Ich habe den Eindruck, dass doch immer wieder Personen Schwächen gespürt und gesehen haben, dass da nicht alles rund läuft, dass da Vorgänge stattfinden, die doch anders sind als bei anderen Banken, dass aber niemand der Erste sein wollte, der bereit war oder die Courage hatte, das aufzuzeigen, aufzustehen und zu sagen, hier ist etwas nicht in Ordnung, hier stinkt der Fisch vom Kopf. – Dazu würde mich Ihre Einschätzung interessieren.

Peter Mayerhofer: Also zur ersten Frage: Was war das, was Sie gesagt haben?

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Die erste Frage war, was aus Ihrer Sicht die größten Schwachpunkte im Bereich der Bankenprüfung waren.

Peter Mayerhofer: Die Schwachpunkte waren, dass wir teilweise keine Möglichkeit hatten, im Ausland Prüfungen durchzuführen. Wir konnten selbst Kontaktaufnahmen mit der Wirtschaftsprüfung nur schwer erreichen, da sich die oftmals aufs Berufs- beziehungsweise Bankgeheimnis zurückgezogen hat. Das ist, soviel ich weiß, in der Zwischenzeit alles mehr oder weniger geändert worden.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Kommen. – Danke.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sehr geehrter Herr Mayerhofer, Sie waren nach Ihrer Pensionierung im Bankenbereich als Konsulent tätig – für welche Bank oder für welche Banken?

Peter Mayerhofer: Das war die BAWAG, und dazu habe ich schon im Untersuchungsausschuss Informationen weitergegeben.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Wie lange sind Sie als Konsulent tätig gewesen?

Peter Mayerhofer: Drei Jahre.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Und wie sind Sie zu dieser Konsulententätigkeit gekommen? Wer hat Sie da angesprochen?

Peter Mayerhofer: Man hat mich auf unterer Ebene angesprochen und gefragt, ob ich nicht nachschauen könnte, ob die ganzen Informationen, Handbücher und Vorschriften, die die verschiedensten Bereiche, sei es im Risikomanagement oder sonst irgendwo, betreffen, State of the Art, am letzten Stand sind, auch den internationalen Regelungen entsprechend. Das war der Grund, dass ich mir gedacht habe, ich schaue mir einmal eine Bank auch von der anderen Seite an.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Also diese Bereiche, die Sie gerade ausgeführt haben, das umfasst Ihre Konsulententätigkeit?

Peter Mayerhofer: Ja.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sie haben dann auch im Zuge der medialen Berichterstattung um den BAWAG-Prozess ausgeführt, dass Ihnen mehrere Angebote vorgelegen sind, und die BAWAG sei Ihnen da als die seriöseste Bank erschienen, dass Ihnen aber auch eine Bank – und das ist wörtlich zitiert gewesen – „im Süden von Österreich“ ein Angebot zur Beratungstätigkeit gemacht hat. Diese Bank im Süden, welche Bank war das?

Peter Mayerhofer: Sie zitieren Frau Bandion-Ortner im Zusammenhang mit dem Prozess gegen die BAWAG. Ich habe damals gesagt, ich habe mit der BAWAG Probleme, aber im Süden Österreichs wäre es genauso zu Problemen gekommen, und das war die Hypo. – Den ich nicht angenommen habe.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Den Sie nicht angenommen haben. (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein![ii]) – Genau, aber wie ist es denn dazu gekommen? Wer hat Sie denn da angesprochen von der Hypo?

Peter Mayerhofer: Kulterer hat gefragt, wenn ich in Pension bin, ob man auch wie bei der BAWAG schauen kann, ob die entsprechenden internen Richtlinien den internationalen Gegebenheiten und auch den österreichischen Gesetzen entsprechen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Also Kulterer hat Sie gefragt, ob Sie in der Pension als Konsulent für die Hypo tätig sind, mit entsprechendem Aufgabengebiet. Hat Kulterer gesagt, über welchen Zeitraum das andauern soll?

Peter Mayerhofer: Nein, ohne fixen Zeitraum und ohne entsprechendes Entgelt, gar nichts. Er hat nur gefragt, und ich habe von vornherein Nein gesagt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Das war einmal in einem Gespräch, oder hat es mehrere Termine dazu gegeben?

Peter Mayerhofer: Nein. Einmal eine Andeutung, ob ich nicht Lust hätte.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Und Sie haben das abgelehnt?

Peter Mayerhofer: Ja.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Ist es generell üblich gewesen, Konsulententätigkeiten nach der Tätigkeit in der Oesterreichischen Nationalbank auszuüben?

Peter Mayerhofer: Ist üblich, es sind eine Reihe von verschiedenen Konsulententätigkeiten nach der Pensionierung von Bankbeamten oder auch im Bereich der Aufsicht überhaupt. Ja, es war üblich. Ich glaube, jetzt, ich bin mir aber nicht sicher, gibt es eine Bestimmung, dass es nicht mehr geht. Ich weiß es aber nicht.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sie haben vorhin Eifersüchteleien zwischen Oesterreichischer Nationalbank und Finanzministerium in Bezug auf die Bankenaufsicht angesprochen. Was ist denn darunter zu verstehen?

Peter Mayerhofer: Wir hatten doch lange Zeit Überlegungen gehabt, ob die Bankenaufsicht nicht zur Nationalbank kommen soll, oder welche Erweiterungen seitens des Finanzministeriums entstehen. Dann ist der Banken-Untersuchungsausschuss gekommen, der letztlich dazu geführt hat, dass eine Ausgliederung der Bankenaufsicht aus dem Finanzministerium in Richtung Finanzmarktaufsicht gekommen ist.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Wie haben Sie eigentlich die Rolle der Staatskommissäre erlebt?

Peter Mayerhofer: Gar nicht.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Könnten Sie „gar nicht“ etwas erläutern?

Peter Mayerhofer: Wir hatten keinen Bezug und keine Gesprächsbasis. Ich muss ehrlich sagen, ich habe Banken geprüft und wusste gar nicht, wer dort Staatskommissär ist. Natürlich, im Wirtschaftsprüferbericht ist das angemerkt, aber für uns unerheblich.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Aber wenn Staatskommissäre in Aufsichtsratssitzungen oder im Kreditausschuss oder im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vertreten sind, müsste ja vermerkt sein: Staatskommissär anwesend. Das heißt, in Ihrer Prüfungstätigkeit ist Ihnen das auch gar nicht untergekommen?

Peter Mayerhofer: Der Bericht des Staatskommissärs ist ja ans Finanzministerium gegangen und nicht an die Notenbank.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Das heißt, da hat es auch keine Vernetzung gegeben?

Peter Mayerhofer: Keine Querverbindung.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Das eine war bei denen, und die Prüfer waren das andere, und fertig?

Peter Mayerhofer: Ja. Das hat sich aber jetzt offenbar geändert, muss ich dazusagen. Mir ist es selbst bei einer Bankprüfung passiert, dass ein Bankprüfer gesagt hat: Ich gebe Ihnen keine Auskünfte, Sie haben ohnehin den Wirtschaftsbericht, und darüber hinaus wird nichts Neues hinzugefügt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Mayerhofer, ich darf auf den Prüfbericht zurückkommen, bei dem Sie 2001 Prüfungsleiter waren, der 2002 dann veröffentlicht worden ist. Auf der Seite 14 ist die Rede von der Consultants-Gruppe. Haben Sie da noch Erinnerung an dieses Thema Consultants und die Aktivitäten in Kroatien?

Peter Mayerhofer: Was war das?

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Verschiedene Beteiligungen der Hypo sind dort verankert beziehungsweise geparkt gewesen.

Peter Mayerhofer: Und in welche Richtung geht jetzt die Frage?

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Generell, ob Sie eine Erinnerung daran haben, was sozusagen auch bemerkenswerte Dinge waren. Ich zitiere jetzt nur einen Satz aus dem Prüfbericht, einen einzigen:

Die Auslagerung von Problemfällen der kroatischen Hypo-Bank in die kroatische Consultants hat ihre Ursache … – und so weiter und so fort.

Also im Zuge dessen sind Probleme mit Consultants angesprochen worden, und die Consultants begleitet uns ja über viele Jahre. Deswegen die Frage, ob oder was Ihnen da schon 2001 aufgefallen ist.

Peter Mayerhofer: Man hat in der Bank sehr wohl versucht, dem Risikomanagement mehr Effizienz zu geben, und diese Consultants war offenbar jener Teil, dass der übriggebliebene, nachdem man die schlechten Kredite herausgegeben hat, weiterhin seine Tätigkeit ausüben kann.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): War das eine übliche Vorgangsweise?

Peter Mayerhofer: Mir nicht bekannt. Aber ich glaube, jetzt, wenn man schaut, sieht man bei den jetzigen Banken auch solche Auslagerungen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Ich darf noch auf einen Bereich zurückkommen, in dem verschiedene Cross-Border-Geschäfte geprüft worden sind, in diesem 2002er-Bericht, in dem von Stichproben die Rede ist. Sie haben vorhin einleitend ausgeführt, Sie haben 78 Vor-Ort-Prüfungen geleitet. Wenn von Stichproben die Rede ist, welches Sample hat man da tatsächlich ausgewählt? Hat es da gewisse Regeln gegeben, wie viele Fälle man von einer Grundgesamtheit für die Prüfung hernimmt?

Peter Mayerhofer: Da hat es gemeinsam mit dem Ministerium Überlegungen gegeben, dass zunächst einmal die Großbanken in einer gewissen Periodizität geprüft werden; Kleinbanken dann, wenn irgendwelche Probleme auftauchen. Die wurden dann nach entsprechender Kapazität abgearbeitet.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Aber was man sich in der Bank dann selber angeschaut hat, wie viel …?

Peter Mayerhofer: Ja, eben in der Bank vor Ort.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Das war dann den Prüfern überlassen, oder hat es da bei den Stichproben gewisse Regeln gegeben?

Peter Mayerhofer: Nein. Es ist der Prüfauftrag gekommen, und im Rahmen dieses Prüfauftrages wurden die Prüfungshandlungen dann durchgeführt. (Abg. Lichtenecker: Verstehe!) – Wenn Sie die Stichproben meinen, wir konnten natürlich im Rahmen der Prüfung des Kreditrisikos nicht alle Kredite prüfen, sondern haben Schwergewichtprüfungen gemacht, wenn wir der Meinung waren, von der Größe und von der Sicherstellung her gibt es eventuell Probleme.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Mayerhofer, ich weiß, das umfasst jetzt nicht den Zeitraum, aber vielleicht gibt es einfach eine Erinnerung. Sie waren ja auch schon 1997 Prüfungsleiter?

Peter Mayerhofer: Ja, ich war es mehrfach.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Ich gehe jetzt nicht davon aus, aber vielleicht ist irgendwie etwas in Erinnerung. Für mich war es interessant, diese zahlreichen Prüfberichte, die es ja bei der Hypo gegeben hat, zu studieren. Und wenn ich mir den 1997er-Bericht anschaue und lese, dann sind das schon die Baustellen, die sich sozusagen bis 2009 fortgezogen haben. Insofern meine Frage: Haben Sie da irgendeine Erinnerung an 2001, als Sie geprüft haben, dass Sie sich gedacht haben, da hat es nicht viel Veränderung gegeben, die Baustellen bleiben gleich oder werden schlechter?

Peter Mayerhofer: Gleichbleiben der Baustellen möchte ich nicht sagen. Man hat sich sicher bemüht, bei den einen oder anderen Faktoren Verbesserungen herbeizuführen, allerdings sind die Baustellen immer größer, vielfältiger und differenzierter geworden. Daher sind in den Berichten immer wieder Formulierungen drin, dass das Risikomanagement zu verbessern wäre et cetera, et cetera.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Was mir bei dem Bericht untergekommen ist – das Risikomanagement hat sich ja sozusagen durchgezogen –, war eine Anmerkung, die mich zusätzlich doch noch einmal aufhorchen lassen hat, das war – ich zitiere –:

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung wurden nicht immer in erforderlichem Ausmaß beachtet. – Zitatende. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Was hat so eine Feststellung, die Sie getroffen haben, die doch eine sehr heikle ist, für Konsequenzen für die Oesterreichische Nationalbank selber als Bankenaufsicht gehabt?

Peter Mayerhofer: Es ist selten, dass wir so eine Aussage getroffen haben.  Oder wie meinen Sie das?

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Welche Konsequenzen hat diese Feststellung, die doch sehr gravierend ist, für die Bankenaufsicht gehabt?

Peter Mayerhofer: Da müssen Sie die Bankenaufsicht fragen. Ich habe keine Ahnung, was die gemacht haben.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Das heißt, Sie haben als Prüfungsleiter den Bericht abgeliefert – Punkt. (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Und wenn Sie einen Prüfauftrag gehabt haben, sind Sie wieder vor Ort gegangen und haben geschaut, was der Status quo ist? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Aber man hat nicht angeschaut, was sich zwischen 1997 und 2001 verändert hat? (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein![iii])

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete, nur zu Ihrer Information: Sie sind schon in der letzten … (Abg. Lichtenecker: Danke!)

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Ich möchte an die Frage anschließen, bei der die Kollegin vor mir geendet hat, weil ich das jetzt nicht ganz verstehe.

Sie haben gesagt, es gibt keine Überprüfung vom Bericht 1997 zum Bericht 2001. Sie haben es nicht als Ihre Aufgabe angesehen, zu überprüfen, ob die Mängel, die 1997 festgestellt wurden, 2001 noch vorhanden oder in dieser ausgeprägten Form vorhanden waren? Es sind ja einige Mängel sowohl im Bericht 1997 als auch im Bericht 2001 zutage getreten.

Peter Mayerhofer: Ich möchte mich wiederholen: Wir haben schlicht und einfach den Prüfauftrag des Ministeriums abgehandelt. Wenn uns das Ministerium gesagt hat, Kreditrisiko oder Effizienz der Innenrevision, haben wir das vorgenommen. Wenn es vom letzten Termin nicht in dem Umfang vorhanden war, war das nicht unser Thema, das wir zu prüfen hatten.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Sie haben den Bericht damals dann noch an das Finanzministerium geschickt. Da war meiner Erinnerung nach Finanzminister Rudolf Edlinger zuständig. Hat er dann mit Ihnen korrespondiert oder hat es in irgendeiner Form eine Rückäußerung an Sie gegeben?

Peter Mayerhofer: Die einzige – das ist lange zurückliegend – Information über Handlungen des Finanzministeriums war im Zusammenhang mit den KWG-Bestimmungen, wo die Liquidität ersten und zweiten Grades einzuhalten beziehungsweise Überschreitungen des Kreditplafonds vorhanden sind. Da haben wir sogenannte Pönalisierungsbescheide bekommen. Wir haben da gewusst, dass die Bank den Li1 um x Prozent überzogen hat und dafür das und das Pönale zahlen muss – aber ansonsten?

Das war noch auf der Basis Kreditwesengesetz. Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfungen haben wir den Prüfauftrag, wie wir ihn vom Ministerium bekommen haben, abgespult.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Der Name Kulterer ist heute schon einige Male gefallen. Ich möchte diesbezüglich auch noch einige Fragen an Sie stellen.

Wie haben Sie denn damals den Ruf oder die Reputation des Vorstandsvorsitzenden Kulterer empfunden? Oder: Haben Sie da irgendwelche Empfindungen? Oder: Wie haben Sie die Reputation von Herrn Vorstandsvorsitzendem Kulterer damals bei den Prüfungen empfunden?

Peter Mayerhofer: Er war die Nummer eins in der Bank. Ich kann mich erinnern, dass – vielleicht auf Basis eines Lapsus – Haider einmal erwähnt hat: Generaldirektor Kulterer. Obwohl im Vorstand Kulterer und – vorhin habe ich den Namen gesagt (Abg. Matznetter: Striedinger!) – nein, nicht Striedinger, der andere? (Abg. Matznetter: Schuster!) – Schuster die zwei Geschäftsführer waren.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Kulterer hatte ja einige Spitznamen beziehungsweise hat einige Bezeichnungen bekommen. „trend“ hat ihn einmal, glaube ich, als Finanzcowboy tituliert beziehungsweise wurde er so in der Finanzszene auch genannt. Ich glaube, das ist nicht unbedingt eine positive Bemerkung. Aber das ist jetzt auch nicht Sinn und Zweck der Sache.

Peter Mayerhofer: Das kann aber auch eine ganz andere Ursache haben, denn Kulterer war ja im Team der Military-Reiter für die Olympischen Spiele und war ein sehr intensiver Reitsportbetreiber.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Sodass man das eine mit dem anderen verbindet? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) – Okay.

Ist Ihnen bekannt, dass Kulterer und der damalige Landeshauptmann Christof Zernatto freundschaftlich verbunden waren oder geschäftlich in Verbindung standen?

Peter Mayerhofer: Nein, keine[iv].

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Dann darf ich aus dem Dokument mit der Ordnungsnummer 11914 zitieren:

„Die Gesellschaft entstand aus der Fruvita. Diese wurde 1994, einige Wochen vor der Landtagswahl“ – in Kärnten – „von der BKS“ – Bank für Kärnten und Steiermark – „zur HYPO umgeschuldet. Dies geschah über Intervention des Herrn Dr. Kulterer auf Weisung des Landeshauptmannes Dr. Zernatto. Es handelte sich um die bereits zu diesem Zeitpunkt insolvente Firma des Landeshauptmannes, die ehemalige Pomona, bei der Herr Dr. Zernatto einige Zeit vorher als Gesellschafter ausgeschieden ist.“

Ist Ihnen das bekannt?

Peter Mayerhofer: Nein, mir nicht. Wir haben bezüglich allfälliger Querverbindungen zu Politikern überhaupt keine Informationen.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Dann möchte ich weiter aus diesem Dokument 11914 zitieren; es handelt sich dabei um ein Schreiben des Herrn Dr. Rohrer an die FMA. Ich zitiere:

„Ich selbst war mehrere Jahre bei der HYPO und kann mich an einen Vorfall aus dem Jahr 1997 erinnern. Dr. Kulterer meinte anlässlich einer vorläufigen Bilanzbesprechung, dass es noch nicht sicher sei, ob das Ergebnis + 40 Mio. oder - 80 Mio. sein würde. Das hänge vom Ausgang eines Swap Geschäftes ab, welches erst im nächsten Bilanzjahr auslaufen würde.“

Können Sie dazu etwas sagen? (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein! Abg. Matznetter: Schilling?) – Habe ich Euro gesagt? Ich habe gar kein … (Erneuter Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Wenn es 2006 war, was haben wir damals gehabt? (Abg. Matznetter: Schilling!) – Ich glaube, Sie sind nicht der Befragende, oder? (Abg. Matznetter: Nein …! Das ist ja keine Frage gewesen! …!) – Fragen gibt es von dort und nicht von dieser Seite. Sie haben dann noch die Gelegenheit, dass Sie sich zu Wort melden. Also unterbrechen Sie mich nicht und stehlen Sie mir nicht meine Redezeit! Dann hätten wir das auch besprochen.

Peter Mayerhofer: Ich entnehme dem Aktenvermerk (im Schriftstück blätternd), dass der aus 2006 ist. Ich bin 2003 in Pension gegangen. Ich habe keinen Bezug dazu.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wir haben mit Herrn Mayerhofer wieder einen ehemaligen OeNB-Prüfer bei uns. Wir hatten allerdings schon einige Prüfer der Nationalbank bei uns. Aus meiner Sicht haben wir das ausreichend besprochen und diskutiert. Es ist vollkommen klar dargelegt, dass die Probleme von den Prüfern der Nationalbank schon seit Langem aufgezeigt worden sind – zurückreichend bis 2001 und auch zurückreichend bis 1997.

Wir haben hier im Untersuchungsausschuss auch ausreichend festgestellt, dass die Finanzmarktaufsicht mit diesem vorhandenen Wissen über die fragwürdigen Kreditvergaben und das de facto nicht vorhandene Risikomanagement nichts gemacht hat.

In diesem Sinne habe ich keine Fragen an Herrn Mayerhofer.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Darf ich für ein kurzes Statement an meinen Kollegen übergeben, ganz kurz?

Vorsitzende Doris Bures: Das ist Fraktionsredezeit, das ist also möglich.

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich wollte nur ganz kurz erwähnen, weil das vielleicht zu Missverständnissen geführt hat:

Als Sie die letzte Prüfung gemacht haben, 2001, da hat die Kollegin gesagt, da war noch Finanzminister Edlinger im Amt. Wer war 2001 Finanzminister? Karl-Heinz Grasser! Und das war auch die letzte Periode, in der die Bankenaufsicht noch direkt durch das Finanzministerium geführt wurde, weil dann ja die Bundeswertpapieraufsicht in die Finanzmarktaufsicht übergeführt wurde.

Ich wollte nur fragen, weil das bei der Befragung vielleicht auch nicht klar hervorgekommen ist: Die OeNB hat ausschließlich nach Prüfungsauftrag geprüft? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) – Hatte sie irgendwelche Berechtigungen, Strafen oder Bescheide auszustellen? (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein!) – Nur zur Klarstellung: Die Gesamtverantwortung lag bei der Bankenaufsicht? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) – Gut.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Zur Geschäftsordnung, bitte!

Vorsitzende Doris Bures: Bitte, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Kollege Matznetter hat, wenn ich es richtig verstanden habe, etwas falsch verstanden, weil … (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – 1997 war Rudolf Edlinger … (Abg. Matznetter: Wir waren bei 2001!) – Ich habe von 1997 gesprochen und von dem Bericht 1997. Sie sollten mir ganz zuhören!

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete, also 1997 war Rudolf Edlinger Finanzminister und 2001 war Karl-Heinz Grasser Finanzminister. Ich glaube, darauf können wir uns relativ leicht einigen!

Herr Abgeordneter Dr. Matznetter, Ihre Kollegin Mag. Greiner ist jetzt am Wort! (Abg. Lichtenecker: Sind die fünf Runden noch nicht vorbei?!)

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Ich würde gerne ein anderes Thema ansprechen, nämlich jenes der Landeshaftungen. Sie haben das sicher auch über die Medien mitverfolgt, die aktuellen Entwicklungen und die Berichte.

In Ihrem Bericht, der 2002 fertiggestellt wurde, haben Sie die Landeshaftungen erwähnt. In vielen Folgeberichten war das nicht mehr der Fall. Warum haben Sie die Landeshaftungen erwähnt?

Peter Mayerhofer: Wir haben unsere Informationen ausschließlich auf Basis des Monatsausweises und der Wirtschaftsprüfer-Berichte. Die Landeshaftung ist in einem Monatsausweis nicht vorhanden. Die Zuständigkeit für Landeshaftungen ist nicht bei der Notenbank, sondern schlicht und einfach beim Rechnungshof.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Es war das Prüfmandat auch nicht so ausgerichtet, dass Sie die Haftungen an sich überprüfen, Sie haben sie ja nur erwähnt. War Ihnen damals persönlich bewusst, welche Auswirkungen diese unbeschränkten Haftungen für ein Bundesland haben könnten? Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das ja leider tatsächlich eingetreten ist.

Peter Mayerhofer: Also ich muss dazu sagen, für uns – also für mich – war zum damaligen Zeitpunkt gar nicht bekannt, dass Haftungen in diesem Ausmaß vorhanden waren. Wir haben uns immer auf allfällige Kreditrisiken hin orientiert. Dass eine Landeshaftung, die das Zehnfache des Landesbudgets ausmacht ... – ich muss sagen, das war für uns gar nicht vorstellbar.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sie haben eingangs erwähnt, dass Sie 78 Vor-Ort-Prüfungen geleitet haben. Ich nehme an, dass Sie auch andere Landes-Hypos geprüft haben. Haben Sie in den entsprechenden Prüfberichten auch auf die Landeshaftungen Bezug genommen?

Peter Mayerhofer: Nein. Ich weiß, dass das Thema Landeshaftungen diskutiert wurde und ein Mitarbeiter von mir zu diesem Thema, glaube ich, sogar eine Ausarbeitung gemacht hat, aber unmittelbar, dass keine Zuständigkeit … Das ist eine andere Baustelle.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Womit wir – danke für das Stichwort – zu einigen Baustellen kommen. Sie haben Feststellungen getroffen, dass während dieser drei Monate, die Sie für diesen Bericht geprüft haben, zahlreiche Mängel gefunden wurden. Die Mängel haben sich in weiterer Folge jahrelang hartnäckig gehalten, wie wir heute wissen. Exemplarisch dafür darf ich nennen: unbefriedigende Gesamtkonzernsteuerung, Mängel bei der Meldung der verbundenen Kunden, Zielvorgaben im Risikobereich waren weit nicht ausreichend.

Jetzt hat Ihr Prüfungsteam diese Mängel konstatiert, und Sie haben vorhin gesagt, Sie haben Fakten weitergeleitet. Haben Sie auch das Gefühl gehabt, jemand hat sich diese Faktendarstellung, diesen Befund zu Herzen genommen?

Peter Mayerhofer: Das kann ich nicht beurteilen. Ich habe kein Gespräch diesbezüglich geführt, und die Zuständigkeit war damals im Finanzministerium und ist dann auf die Finanzmarktanalyse[v] übergegangen. Ob auch die Referenten – Heilingsetzer –, die zuständig für die Hypo waren, etwas unternommen haben oder nicht, ich kann es nicht sagen. Wir haben keine Information diesbezüglich, welche Maßnahmen – schriftlich haben wir nichts bekommen.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Ich würde noch gerne eine kurze Frage zu den Cross-Border-Finanzierungen stellen, wo Ihr Bericht aussagt, dass es dazu kein Rating gegeben hat. Die Führungsetage hat dann auf diese Feststellung hin gemeint, es gibt eben keine ausreichenden Kapazitäten.

Wie geht man mit so einer Reaktion seitens der Führung um? Ist das nicht – erlauben Sie mir, wenn ich es so bezeichne – eine plumpe Antwort seitens der Führung?

Peter Mayerhofer: Schauen Sie, wir haben zu dem damaligen Zeitpunkt, als die Frage der Kapitaladäquanzrichtlinie und der verschiedensten Risiken – Vega-Risiko und weiß der Kuckuck was alles – durch die entsprechenden Bankgeschäfte entstanden ist – die neuen Bankgeschäfte –, Mitarbeiter akquiriert, dass sie – und das, muss ich sagen, ist nichts Neues, was Österreich gemacht hat; andere Länder haben Atomphysiker von den Russen akquiriert – die mathematischen Inhalte feststellen können, was ein Risiko anbelangt.

Wir sind gut aufgestellt gewesen. Ich habe damals in dieser Gruppe Ökonometriker und Mathematiker, die bei dieser Prüfung mit dabei waren, gehabt. Dass die Hypo – aber nicht nur die Hypo Alpe-Adria, sondern auch andere Banken – mit den neuen Geschäftsmodellen – Derivativprodukt und so weiter – nicht Schritt halten konnte, steht auf einer anderen Seite.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sie haben nicht nur die eben genannten Experten in Ihrem Prüfungsteam gehabt, Sie haben vorhin auch erwähnt, dass Sie sprachliche Kompetenzen in Ihrem Prüfungsteam hatten, was ja nicht so selbstverständlich ist. (Auskunftsperson Mayerhofer: Vorübergehend!) Die Koordination der ausländischen Aufsichtsbehörden war damals ja nicht so ausgereift – sagen wir es einmal so.

Peter Mayerhofer: Leider Gottes zu meiner Zeit 2001 nicht! Allerdings sind dann sukzessive sogenannte Memoranda of Understanding mit Slowenien, mit den Amerikanern und mit anderen abgeschlossen worden – ich war teilweise selbst bei den Verhandlungen dabei –, dass wir im Zuge der internationalen Geschäftstätigkeit auch die Banken … Um Scharinger aus Oberösterreich zu zitieren, der ja gesagt hat: Ich begleite meine Kunden ins Ausland!, da haben wir gesagt: Wir begleiten unsere Banken ins Ausland, mit den jeweiligen Kontaktaufnahmen der Bankenaufsicht.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Ich verstehe das jetzt so, dass Sie auch entscheidend dazu beigetragen haben, dass sich eine derartige Kooperation positiv weiterentwickeln kann. (Auskunftsperson Mayerhofer: Hoffentlich ja!)

Ich hätte nur noch eine Frage dazu: Sie haben ja auf der einen Seite ein sehr expansives Auslandsgeschäft gesehen und auf der anderen Seite möglicherweise nicht ganz vollständige Prüfungsunterlagen. Hatten Sie aber schon das Gefühl – die sprachliche Barriere war nicht vorhanden –, alle Unterlagen seitens der ausländischen Aufsichtsbehörden zu bekommen?

Peter Mayerhofer: Zum Zeitpunkt, wo wir diese Memoranda of Understanding unterzeichnet haben, waren die Unterlagen sehr wohl verfügbar. Nur, wenn sich eine Aufsicht – das würden wir auch machen – auf ein Bankgeheimnis zurückzieht und keine Unterlagen liefert, kann man nichts machen.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Eine vorletzte Frage hätte ich noch: Sie haben auch in Ihrem Bericht – der Bericht hat sehr viel ausgesagt und hat viele Baustellen aufgezeigt, wie Sie es selber auch nennen – festgehalten, dass unter anderem die Bank offensichtlich Obligi unterschiedlicher Währungen addiert hat.

Ich bin keine ausgewiesene Bankenexpertin, aber eine derartige Vorgehensweise scheint doch eher nicht professionell, sondern dilettantisch zu sein. Ist Ihnen das bei anderen Banken auch so untergekommen?

Peter Mayerhofer: Bei kleineren Banken, ja. Jetzt ist die Frage: In welche Kategorie gibt man die damalige Hypo Alpe-Adria hinein?

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Ich habe diese Frage deshalb gestellt, weil mich die Reaktion des Managements dann wieder etwas irritiert hat, das auf diese Feststellung hin gemeint hat, dass man dennoch ein relativ risikoloses Geschäft betreibe. Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie Ihre Arbeit sehr ernst genommen haben. Wie fühlt man sich da als Prüfer? Fühlt man sich da ernst genommen, vor allem auch, wenn man weiß, wie sich die Hypo heute entwickelt hat?

Peter Mayerhofer: Vielleicht zwei Sachen dazu: Das Ursprungskonzept, dass die Banken in den Süden hinuntergegangen sind, aber auch nach Rumänien, Bulgarien und so weiter, da waren die ersten Schritte keine Kreditgewährungen, sondern das waren alles Leasingverträge. Damit ist ja das Eigentum in der Bank geblieben. Das Risiko hat lediglich darin bestanden, dass halt einmal keine Leasingrate bezahlt wurde, aber die Substanz war nicht weg.

Als man dann gesehen hat, die sind eh brav, die können sogar Leasingraten zahlen, ist man dann Schritt für Schritt dazu übergegangen, Kredite zu gewähren. Dort hat dann die Problematik angefangen, denn ein Häuslbauer, der plötzlich die Kreditraten nicht mehr zahlen konnte, war ein Problem für die Bank.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Mayerhofer, vielen Dank für Ihre Antworten.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Mayerhofer, Sie haben selbst angesprochen, dass ein Mitarbeiter von Ihnen einmal so eine Analyse erstellt hat – aus dem Jahr 2001. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich darf Ihnen ein Exemplar von dieser übermitteln – Dokumentennummer 13546. Ist das diese Analyse, von der Sie gesprochen haben? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja, das ist sie!)

Man müsste sich jetzt ins Jahr 2001 zurückversetzen, da hat die Hypo Alpe-Adria Haftungen von rund 6 Milliarden übernommen, was ich jetzt so im Kopf habe. Können Sie sich erinnern …

Peter Mayerhofer: Nicht „hat übernommen“, sondern hat in Anspruch genommen!

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): In Anspruch, ja, das Land Kärnten, entschuldigen Sie.

Peter Mayerhofer: Das ist die andere Seite.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Die Hypo hat es in Anspruch genommen, zirka sechs. Können Sie sich erinnern, im Vergleich zu anderen Landeshypothekenanstalten, wie damals das Verhältnis zu den anderen war?

Peter Mayerhofer: Nein, also ein Verhältnis diesbezüglich, nein, weiß ich nicht, wobei hier in der Ausarbeitung ja durchaus Prozentsätze drinnen sind, inwieweit entweder das Land oder der Eigentümer oder sonst irgendetwas haftet.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Ja, das haben wir. Das kann man da deutlich erkennen. Da geht es teilweise um die Eigentumsverhältnisse, wie sie damals geherrscht haben, und Prozentsätze der Eigentümer beziehungsweise um die Haftungsprovisionen, was welches Bundesland an Provisionen einnimmt. Aber über die Haftungen, die eingegangen worden sind, hat man damals noch keine Aufstellung gehabt?

Peter Mayerhofer: Dem hat man nicht die Bedeutung beigemessen, denn es hat ja dann zu einem späteren Zeitpunkt – und das war schon in der Diskussion – die Frage der Haftungen auf internationaler Ebene mehr oder weniger den Zeitpunkt gebracht, dass das auslaufen wird.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Die Diskussion hat ja damals schon aufseiten der Europäischen Union begonnen und hat dann letzten Endes 2004 zu diesen unglücklichen, sage ich jetzt einmal, Entscheidungen geführt, dass diese Haftungen noch verlängert worden sind.

Peter Mayerhofer: Ja, das sage ich ja. Das habe ich damit gemeint.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Wir kennen das auch aus anderen Befragungen, dass sich die Länder dann massiv dagegen gewehrt haben, denn sie wollten dieses Geschäftsmodell noch weiterführen.

Peter Mayerhofer: Ich glaube, bis heute, nicht?

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Nein, sie sind 2007 dann ausgelaufen. Also 2017 ist es dann vorbei – Gott sei Dank! So kann man es sehen.

Aber was mich interessieren würde, weil Sie eben selber gesagt haben, Haftungen in dem Sinn haben eigentlich nicht diese Rolle gespielt: Aus dem Aktenstudium stellen wir immer wieder fest, dass selbst bis ins Jahr 2009, als ja inzwischen viele Probleme aufgetreten sind, die Haftungen nicht unbedingt im Mittelpunkt gestanden sind. Sie waren ja nachher auch noch als Berater tätig. Können Sie das in etwa auch so bestätigen? Wann ist bei Ihnen persönlich die Erkenntnis angelangt, dass Haftungen ein Problem sein könnten?

Peter Mayerhofer: Im Zusammenhang mit dem Land Kärnten, das das Zehnfache … Aber das habe ich dann aus den Zeitungen erfahren.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Weil Sie es aus den Zeitungen haben, ja, ja. Was uns bei dieser Kurzanalyse, die Herr Schütz erstellt hat, auch noch auffällt, ist, dass er zum Beispiel die Haftungen angeschnitten hat und da – ich darf es Ihnen vorlesen, der dritte Absatz von unten: „Im Hinblick auf die Haftungsfrage durch die Bundesländer ist anzuführen, dass es sich ausschließlich um Ausfallshaftungen gemäß § 1356 ABGB handelt, und nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit (Konkurs) und nach Verwertung sämtlicher Aktiva der jeweiligen Hypothekenbanken schlagend werden.“

Das steht eigentlich im genauen Gegensatz zu der heutigen Rechtsmeinung. Damals hat man geglaubt, erst ganz zum Schluss irgendwann wird das einmal fällig, nachdem alle Assets verwertet worden sind.

Peter Mayerhofer: Die Ausarbeitung war im Juni 2001. In der Zwischenzeit hat man ja eine ganze Reihe von anderen Blickrichtungen, sowohl was die Haftungen anbelangt als auch die Informationen darüber.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Aber nur zur Klarstellung: Der § 1356 (Auskunftsperson Mayerhofer: Das ABGB gibt es schon länger!) ist heute noch gleich wie damals. Es ist nur eine andere Rechtsmeinung eingekehrt. (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Und Sie waren ja im Verteiler, also nicht nur Sie, ich kann es ja vorlesen: Es war noch Mag. Ettl im Verteiler, Mag. Ittner und Frau Dr. Tumpel-Gugerell.

Peter Mayerhofer: Ja. Das ist der normale Büroablauf einer Erledigung.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Können Sie sich erinnern, ob irgendjemand von den Personen, die das bekommen haben, einen Einwand erhoben hat, dass das eigentlich eine falsche Rechtsmeinung sei?

Peter Mayerhofer: Kann ich mich nicht erinnern.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Da können Sie sich nicht erinnern.

Ich stelle diese Frage schon, glaube ich, das dritte Mal. Es ist mir dann mitgeteilt worden, dass Herr Schütz eben kein Jurist sei, und daher hat er eine falsche Rechtsmeinung vertreten. Aber ich habe beim besten Willen bis jetzt noch keinen Beweis gefunden, dass zu der damaligen Zeit eine andere Rechtsmeinung geherrscht hätte.

Peter Mayerhofer: Dazu kann ich nichts …

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Es war für Sie auch kein Thema? (Auskunftsperson Mayerhofer: Nein!) Das haben Sie gekriegt, das haben Sie abgelegt. (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Und somit war das erledigt.

Peter Mayerhofer: Kollege Schütz war ein ausgezeichneter Prüfer, der sich eingehend mit diesem Thema beschäftigt hat. Wenn Sie jetzt den § 1356 ABGB anführen, der ist natürlich damals auch schon in Geltung gewesen. Aber ich glaube, niemand hat sich wirklich den Kopf darüber zerbrochen, was das fürs Bankwesen bedeutet. Und ich glaube, auch die zuständigen Gremien, eben die Landesaufsicht oder der Rechnungshof und so weiter, haben sich nicht den Kopf zerbrochen.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Im Nachhinein betrachtet könnte man sagen: Es hat einfach damals im Endeffekt niemand diese Gefahr erkannt, sondern das hat man halt einfach so mitgeschleppt. (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Diese Haftungen, die waren eben da. Aber es hat niemand geglaubt, dass sie wirklich einmal schlagend werden könnten. (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!)

Gut – danke vielmals.

Vorsitzende Doris Bures: Danke.

Gibt es noch Wortmeldungen und Fragen? – Dann kommen wir in die zweite Runde. Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker, bitte.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sehr geehrter Herr Mayerhofer! Noch kurz ein paar Fragen zu Herrn Kulterer: Wie oft haben Sie Herrn Kulterer in Ihrer beruflichen Tätigkeit getroffen? Immer während der Prüftätigkeiten oder …?

Peter Mayerhofer: Also während der Prüftätigkeit öfters. Wenn wir nicht geprüft haben … Ja, vielleicht habe ich ihn einmal, wenn er in seiner Filiale in Wien war, auf der Kärntner Straße gesehen. Aber wir haben keinen persönlichen Bezug oder sonst irgendetwas gehabt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): In Bezug auf das angesprochene Angebot für die Konsulententätigkeit, das Ihnen Herr Kulterer gemacht hat: War das in Wien oder in Klagenfurt?

Peter Mayerhofer: Das war in Wien.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Das war in Wien. Bei einem Termin in der Nationalbank oder bei einem Kaffee außerhalb?

Peter Mayerhofer: Er ist Mittagessen gegangen und hat mich auf der Straße getroffen und hat mir das Angebot gemacht, ob ich das nicht annehmen könnte. Und ich habe ihm sofort gesagt: Nein. Noch dazu, wo ich zu dem damaligen Zeitpunkt schon die BAWAG im Hinterkopf hatte.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Und das war praktisch nach der Prüftätigkeit 2001? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!) Und auch nach der Erstellung des Prüfberichtes, so in diesem Kontext? (Auskunftsperson Mayerhofer: Ja!)

Dann habe ich noch eine Frage. Da haben Sie sozusagen bei der Premiere, bei der ersten Sitzung, teilgenommen: das sogenannte Abteilungsleiterforum, das eingerichtet worden ist, um die Aktivitäten zwischen der FMA und der OeNB besser (Auskunftsperson Mayerhofer: Zu intensivieren!) – genau, besser zu koordinieren, zu intensivieren. Haben Sie da noch Erinnerungen daran, wo Sie sich gedacht haben, ja, das macht Sinn, oder in welche Richtung soll das gehen?

Peter Mayerhofer: Ich glaube, es war ein sinnvolles Gremium, aber was da im Konkreten gesprochen wurde beziehungsweise … Also die Zielsetzung war auf alle Fälle, ein besseres Verständnis zwischen Finanzministerium und in der späteren Folge dann eben FMA und Notenbank herbeizuführen – mehr Kommunikation.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Gut – danke.

Vorsitzende Doris Bures: Danke.

Mir liegt jetzt keine Wortmeldung mehr vor.

Doch, Frau Abgeordnete Schenk, bitte.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Vorsitzende! Herr Mayerhofer! Haben Sie eine Wahrnehmung oder hatten Sie eine Wahrnehmung zu AB Maris? Sagt Ihnen diese Gesellschaft etwas?

Peter Mayerhofer: Zu wem?

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): AB Maris.

Peter Mayerhofer: Nein.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Dann hätte ich eine Frage zu einem Dokument, Nummer 13545. Sie kriegen das jetzt gerade zugestellt. Sagt Ihnen dieses Dokument irgendetwas, kennen Sie es, haben Sie es schon einmal gesehen? – Warten wir, bis Sie es haben. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzende Doris Bures: Frau Abgeordnete, würden Sie die Nummer noch einmal wiederholen, bitte?

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Nummer 13545.

Wissen Sie, um wessen Handschrift es sich handelt? Haben Sie das schon einmal gesehen?

Peter Mayerhofer: Das habe ich noch nicht gesehen. Kann aber durchaus in Zusammenhang mit irgendwelchen Konzernverbindungen oder was auch immer stehen. Weil ja verschiedene andere … Nein, keine Ahnung.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Es kommt von der OeNB und war als Hintergrundinfo für den Prüfbericht vorgesehen.

Peter Mayerhofer: Welches Datum?

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): 2001.

Peter Mayerhofer: Nein, ist mir nicht bekannt.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Kennen Sie nicht?

Peter Mayerhofer: Nein.

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Gut – danke.

Vorsitzende Doris Bures: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Herr Dr. Pilgermair, haben Sie ergänzende Fragen? – Auch das ist nicht der Fall.

Damit erkläre ich die Befragung für beendet.

Herr Mayerhofer, herzlichen Dank für die Auskunft hier im Untersuchungsausschuss.

Da für heute keine weitere Befragung geplant ist, erkläre ich die medienöffentliche Sitzung für beendet. Ich bedanke mich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Medien und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Bevor ich mit der vertraulichen Sitzung fortsetze, unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.


 

Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA der Auskunftsperson

 

Anmerkung:  Aus technischen Gründen stimmen die angegebenen Seitenzahlen nicht mit dem Protokoll überein.

 



[i] Ad Seite 3 letzter Absatz:

Statt Abteilungsleiter in einem Büro

         Abteilungsleiter der OeNB im Büro für Bankenanalyse und Revision.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[ii] Ad Seite 12 letzter Absatz:

Statt Antwort "Nein"

        Nein den habe ich nicht angenommen.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[iii] Ad Seite15.   "Abgeordnete Dr Ruperta Lichtenegger":

        ....man hat nicht angeschaut.....was sich verändert hat 

        Antwort: statt "Nein":  "nein wurde nicht angeschaut ".

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[iv] Ad Seite17  3. Zeile:

        Statt "nein keine ".       Nein keine Kenntnis.

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.

 

[v] Ad Seite19 Mitte meine Antwort ( 3.Zeile ):

       Statt FinanzmarktANALYSE.   FinanzmarktAUFSICHT

Anmerkung: Diese Einwendung wurde abgelehnt.