160/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Ständigen Unterausschusses in ESM‑Angelegenheiten

über den Antrag des Bundesministers für Finanzen an den Ständigen Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten auf Ermächtigung zur Zustimmung zu einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zwischen dem ESM und der Hellenischen Republik nach Art. 13 Abs. 4 ESM-Vertrag gemäß § 32h Abs. 1 Z 4 GOG-NR (66/BAESM und Zu 66/BAESM)

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat den gegenständlichen Antrag 66/BAESM am 17. August 2015 und Zu 66/BAESM am 18. August 2015 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag in vertraulicher Sitzung am 18. August 2015 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 6 GOG-NR fasste der Ständige Unterausschuss einstimmig einen Beschluss hinsichtlich der Teilnahme weiterer Personen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Kai Jan Krainer die Abgeordneten Elmar Podgorschek, Ing. Robert Lugar, Mag. Gerald Loacker, Dr. Josef Cap, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Werner Kogler und MMag. DDr. Hubert Fuchs sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung hat der Ständige Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten den Beschluss betreffend 66/BAESM und Zu 66/BAESM mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, N, T) gefasst.

 

Darüber hinaus wurde gemäß § 9 Abs. 3 Informationsordnungsgesetz einstimmig beschlossen, die gegenständliche Vorlage 66/BAESM und Zu 66/BAESM mit diesem Kommuniqué zu veröffentlichen, sobald die Gründe für die Vertraulichkeit entfallen sind. Weiters beschloss der Ständige Unterausschuss einstimmig, die Vertraulichkeit hinsichtlich der Abstimmungen und Abstimmungsergebnisse zur gegenständlichen Vorlage aufzuheben.

 

Das vorliegende Kommuniqué sowie dessen Veröffentlichung nach Entfall der Gründe für die vertraulichen Beratungen – also mit Entfall der Gründe für die Vertraulichkeit der gegenständlichen Vorlage – wurde vom Ständigen Unterausschuss in ESM-Angelegenheiten einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2015 08 18

                        Mag. Christine Muttonen                                                       Gabriele Tamandl

                                    Schriftführerin                                                                             Obfrau