169/KOMM XXV. GP
Kommuniqué
des Landesverteidigungsausschusses
über den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 (III-161 der Beilagen)
Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat dem Nationalrat am 27. März 2015 den gegenständlichen Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 (III-161 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. September 2015 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Claudia Durchschlag und Mag. Nikolaus Alm sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 (III-161 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2015 09 29
Christoph Hagen Dr. Reinhard Eugen Bösch
Schriftführer Obmann