169/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Landesverteidigungsausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 (III-161 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat dem Nationalrat am 27. März 2015 den gegenständlichen Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 (III-161 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Landesverteidigungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. September 2015 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Claudia Durchschlag und Mag. Nikolaus Alm sowie der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 betreffend militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 (III-161 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Landesverteidigungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2015 09 29

                                Christoph Hagen                                                      Dr. Reinhard Eugen Bösch

                                     Schriftführer                                                                             Obmann