263/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Unterausschusses des Familienausschusses

zur Vorbehandlung des Antrages 1293/A(E) der Abgeordneten Asdin EI Habbassi, BA, Katharina Kucharowits, Petra Steger, Julian Schmid, BA, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte-Monitoring und Jugendpartizipation (2/A-FA)

 

Der Unterausschuss des Familienausschusses hat den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2015 das erste Mal und am 11. Mai 2016 neuerlich in Verhandlung genommen. In dieser Sitzung, in der die Vertraulichkeit einstimmig (nicht anwesend: T) aufgehoben und Mitglieder des Bundesrates im Verhältnis 2(V):2(S):1(F):1(G) beigezogen wurden, hielten die ebenfalls einstimmig (nicht anwesend: T) geladenen Expertinnen und Experten jeweils einleitende Statements.

Als Expertinnen und Experten waren folgende Personen geladen:

Zum Thema Generelle Verankerung bzw. Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene: als Vertreter der Bundesschülervertretung Bundesschulsprecher Max Gnesda, als Vertreter der Schülerunion Bundesobmann Philipp Kappler, als Vertreterin der Aktion Kritischer Schüler_innen Christina Götschhofer und als Vertreterin der Bundesjugendvertretung Geschäftsführerin Magdalena Schwarz.

Zum Thema Beteiligung junger Menschen an Wahlen - Wahlaltersenkung auf 16 Jahre bei Betriebsrats­wahlen (aktiv) sowie Beibehaltung der Einrichtung eines Jugendvertrauensrates: als Vertreter der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) Sascha Ernszt, als Vertreter der FCG Jugend Bundesvorsitzender Denis Strieder, als Vertreter der FSG Jugend Jugendvorsitzender Mario Drapela und als Vertreterin der Bundesjugendvertretung Geschäftsführerin Magdalena Schwarz.

Zum Thema Pensionskommission Besetzung: als Vertreterin der Bundesjugendvertretung Geschäfts­führerin Magdalena Schwarz und als Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz Sektionschef Dr. Reinhard Sommer.

 

In den sich jeweils anschließenden Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Julian Schmid, BA, Wendelin Mölzer, Angela Fichtinger, Mag. Judith Schwentner, Elisabeth Hakel, Petra Steger und Norbert Sieber sowie der Obmann des Unterausschusses Asdin El Habbassi, BA.

Auf Ersuchen des Obmanns des Unterausschusses Asdin El Habbassi, BA wurde mit Genehmigung der Präsidentin des Nationalrates eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen gemäß § 39 Abs. 2 GOG angefertigt. Deren Veröffentlichung wurde einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

 

 

 

 

 

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Unterausschuss des Familienausschusses einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

 

Wien, 2016 05 11

                                Wendelin Mölzer                                                          Asdin El Habbassi, BA

                                     Schriftführer                                                                             Obmann


 

3. Sitzung

Auszugsweise Darstellung

(verfasst vom Stenographenbüro)

 

Mittwoch, 11. Mai 2016

10.06 Uhr – 11.51 Uhr

 

NR-Saal

Unterausschuss des Familienausschusses

zur Vorbehandlung:

des Antrags der Abgeordneten Asdin El Habbassi, BA, Katharina Kucharowits, Petra Steger, Julian Schmid, BA, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte-Monitoring und Jugendpartizipation (1293/A(E))

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Spezialdebatte:

1. Generelle Verankerung bzw. Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene

2. Beteiligung junger Menschen an Wahlen - Wahlaltersenkung auf 16 Jahre bei Betriebsratswahlen (aktiv) sowie Beibehaltung der Einrichtung eines Jugendvertrauensrates

3. Pensionskommission Besetzung

 

Beginn der Sitzung: 10.06 Uhr

 

Obmann Asdin El Habbassi, BA eröffnet die 3. Sitzung des Unterausschusses des Familienausschusses zur Vorbehandlung des Antrags 1293/A(E) betreffend „Kinderrechte-Monitoring und Jugendpartizipation“ und begrüßt alle Anwesenden recht herzlich.

Folgende Expertinnen und Experten sind zu dieser Sitzung geladen:

Max Gnesda (Bundesschülervertretung/Bundesschulsprecher)

Philipp Kappler (Schülerunion/Bundesobmann)

Christina Götschhofer (Aktion Kritischer Schüler_innen/Bundesvorsitzende)

Magdalena Schwarz (Bundesjugendvertretung/Geschäftsführerin)

Sascha Ernszt (Österreichische Gewerkschaftsjugend/Bundesjugendvorsitzender)

Denis Strieder (FCG Jugend/Bundesvorsitzender)

Mario Drapela (FSG Jugend/Jugendvorsitzender)

Sektionschef Dr. Reinhard Sommer (BMASK)

*****

Der Obmann lässt sowohl über die Beiziehung der geladenen Expertinnen und Experten als auch über die Aufhebung der Vertraulichkeit für diese Sitzung des Unterausschusses abstimmen, was jeweils einstimmig angenommen wird.

Weiters teilt er mit, dass die Statements der Experten und Expertinnen zu den jeweiligen Themenbereichen nicht länger als 3 bis 5 Minuten dauern sollen und für die Diskussion im Anschluss daran 20 Minuten vorgesehen sind.

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Der Obmann leitet zum ersten Themenbereich über und erteilt dem ersten Redner das Wort.

1. Generelle Verankerung bzw. Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene

Max Gnesda (Bundesschülervertretung/Bundesschulsprecher): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich zuerst einmal für die Einladung heute hierher vielmals bedanken.

Wir als Bundesschülervertretung verfolgen das Thema der SchülerInnenparlamente schon sehr, sehr lange und führen diese schon seit Jahrzehnten freiwillig durch. Wir führen SchülerInnenparlamente durch, damit Schülerinnen und Schüler mitreden können, damit Schülerinnen und Schüler den politischen Prozess erleben können und damit wir Schülerinnen und Schülern eine Stimme geben.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern: Vor knapp einem Jahr bin ich genau hier beim österreichischen SchülerInnenparlament gesessen, und wir haben hier im Hohen Haus mit 183 Schülervertreterinnen und Schülervertretern über Bildungspolitik diskutiert. Auch heuer wollten wir wieder hier mit Ihnen ein österreichisches SchülerInnenparlament organisieren und gemeinsam über Bildungspolitik diskutieren. Leider war uns dies nicht möglich, da wir vonseiten der Parlamentsdirektion nicht ins Haus hineindurften. (Heiterkeit.)

Wir haben jedes Jahr sehr, sehr große Hürden vor uns, Hürden, die es uns teilweise nicht ermöglichen, dass wir Jugendpartizipation stattfinden lassen können, Hürden, die es uns nicht ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler mitreden und mitentscheiden können. Daher ist es uns als Bundesschülervertretung ein ganz besonders großes Anliegen, dass diese SchülerInnenparlamente gesetzlich verankert werden, damit wir von dem schönen freiwilligen Prozess der Durchführung und Organisation dieser Parlamente, wie wir es derzeit in neun Bundesländern bei allen Landesschülervertretungen, aber auch als Bundesschülervertretung schon machen, zu einem einheitlichen Rahmen kommen, in dem es uns ermöglicht wird, diese SchülerInnenparlamente durchzuführen, da es für uns ein großer Aufwand ist und ohne Unterstützung schwer sein wird, diese in Zukunft durchführen zu können.

Wir haben daher als Bundesschülervertretung beim österreichweiten SchülerInnenparlament, das wir heuer mit 150 Schülervertreterinnen und Schülervertretern durchgeführt haben, einen fast einstimmigen Beschluss zu einem Gesetzesvorschlag gefasst, den ich Ihnen heute auch mitgebracht habe, wo wir einmal einen Rahmen gießen wollten, wie das Ganze vielleicht in Zukunft ausschauen kann, wie die Unterstützung ausschauen soll und wie das Ganze ablaufen könnte.

Ich darf an dieser Stelle auch erwähnen, dass wir schon in diversen Bundesländern Unterstützungen haben und in vielen Bundesländern auch schon kurz vor einer gesetzlichen Verankerung stehen. Also die Bundesländer sind in dem Fall ein bisschen schneller als der Bund.

Um was geht es uns konkret? Wir wollen durch eine gesetzliche Verankerung der SchülerInnenparlamente ermöglichen, dass SchülerInnenparlamente in Zukunft auf Schulebene, sprich: in der Schule selbst, auf Landesebene mit allen Schulsprecherinnen und Schulsprechern eines Bundeslandes und auf Bundesebene mit allen Landesschülervertreterinnen und Landesschülervertretern sowie den Vertretern der zentralen Lehranstalten, durchgeführt werden können und dass dafür eine Unterstützung der Politik vorgesehen ist, damit wir diese SchülerInnenparlamente durchführen können und das Ganze nicht nur auf freiwilliger Basis passiert. Ich sehe sonst für diese SchülerInnenparlamente in Zukunft leider schwarz, wenn wir nicht bald die Unterstützung bekommen, die diesen, glaube ich, sehr wohl zusteht.

Des Weiteren sehen wir in unserem Vorschlag vor, dass es auch in Zukunft eine verpflichtende Stellungnahme zu positiv abgestimmten Anträgen eines SchülerInnenparlaments von der jeweiligen Institution geben muss. Auf Landesebene wäre das eben vom Unterrichtsausschuss im Landtag und auf Bundesebene vom Unterrichtsausschuss dieses Hohen Hauses.

Uns von der Bundesschülervertretung würde es wahnsinnig freuen, wenn wir heute hier Ihre Unterstützung erfahren, wenn wir uns gemeinsam trauen, diese SchülerInnenparlamente gesetzlich zu verankern, eine Institution, die es seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis gibt. Wir brauchen Ihre Unterstützung, wir brauchen dafür die gesetzliche Verankerung, damit wir diese auch in Zukunft durchführen können, und ich hoffe, ich kann auf Ihre Unterstützung zählen, damit Schülerinnen und Schüler auch in Zukunft mitreden können. – Vielen Dank.

Philipp Kappler (Schülerunion/Bundesobmann): Schönen Vormittag auch von meiner Seite! Mein Name ist Philipp Kappler, ich bin aktuell Bundesobmann der Schülerunion. Wir als Schülerunion stellen in der Bundesschülervertretung etwa 93 Prozent aller Bundesschülervertretungsmandate.

Ich möchte jetzt darlegen, wo es überall schon Unterstützung in diese Richtung gibt, und damit beginnen, dass 2010 schon eine Resolution im Oberösterreichischen Landtag abgestimmt worden ist, 2014 eine Resolution im Niederösterreichischen Landtag, gerade erst vor Kurzem Landeshauptmann Peter Kaiser Nationalratspräsidentin Bures in einem Brief gebeten hat, dafür zu sorgen, dass in diesem Punkt etwas weitergeht und dass die Schülervertreterinnen und Schülervertreter hier ins Hohe Haus dürfen.

Weiters gibt es einen Beschluss der LandesjugendreferentInnenkonferenz aus 2014. Es gab 2014 ein Schreiben des BMBF von Sektionschef Stelzmüller. Es gab einen Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung im Kärntner Landtag, der mit der neuen Verfassungsreform die Verankerung von Schülerparlamenten durchführt. Und noch einmal betonen möchte ich, dass im April 2016 vom österreichischen Schülerparlament mit 150 Delegierten, quer über alle neun Bundesländer verteilt, der Antrag, die Schülerparlamente gesetzlich zu verankern, positiv angenommen worden ist.

Und ich glaube, noch einen Grund dazu sollte uns das Regierungsprogramm bieten: In diesem ist festgelegt, dass eine Verankerung der Schülerparlamente angestrebt wird.

Uns ist wichtig, dass nicht irgendwo eingespart wird, Jugendparlamente sind uns genauso wichtig. Schülerparlamente sind in der vergangenen Zeit schon immer freiwillig durchgeführt worden. Es ist, glaube ich, ein Vorzeigebeispiel für Demokratie, das Hohe Haus für junge Menschen zu öffnen, sie zu beteiligen, Partizipation zuzulassen, und aus dem Grund sehen wir da dringenden Handlungsbedarf.

Christina Götschhofer (Aktion Kritischer Schüler_innen/Bundesvorsitzende): Hallo auch von meiner Seite! Danke für die Einladung! Es ist jetzt schon relativ viel darüber gesprochen worden, warum wir die Schüler- und Schülerinnenparlamente brauchen. Ich würde jetzt gerne ein Modell aufzeigen, wie es möglich ist, sie durchzuführen.

Die aktuelle Situation ist eh schon angesprochen worden, die Schüler- und Schülerinnenparlamente finden im Moment auf freiwilliger Basis statt, immer eigentlich auf Projektbasis von der Landesschüler- und -schülerinnenvertretung oder BundesschülerInnenvertretung. Dadurch kann es zu total vielen Problemen kommen. Zum Beispiel, dass man die Anträge, die positiv abgestimmt werden, vielleicht nicht behandeln kann, weil man die anders reiht, oder dass es nicht gesichert ist, dass überhaupt ein SchülerInnenparlament stattfindet. Es passiert auch nichts, wenn man die Beschlüsse als LandesschülerInnenvertretung oder als BundesschülerInnenvertretung nicht umsetzt.

Diese Probleme zeigen relativ gut auf, dass man die SchülerInnenparlamente unbedingt gesetzlich verankern muss, um den SchülerInnenparlamenten eben die Wichtigkeit zu geben, die sie haben.

Im Zuge der ganzen Diskussion muss man sich auch überlegen, welches Ziel die Schüler- und Schülerinnenparlamente zu verfolgen haben. Wir haben da die Forderung, dass die jeweiligen Parlamente, egal, ob das auf Schul-, Landes- oder Bundesebene ist, den Arbeitsauftrag an die jeweilige Vertretung geben. Das heißt, landesweit sind Schüler und Schülerinnen delegiert, die bestimmen dann irgendwas, und die LandesschülerInnenvertretung muss sich dafür einsetzen, egal, ob sie persönlich dafür ist oder nicht. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Land haben das beschlossen, deswegen muss die LSV das durchsetzen oder sich einen Plan überlegen, wie man das umsetzen kann.

Um die Partizipation der SchülerInnen irgendwie zu steigern, ist es uns wichtig, dass man zum Beispiel beim bundesweiten SIP nicht die Bundesschüler- und -schülerinnenvertretung delegiert, wie es im Moment der Fall ist, sondern dass wirklich Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen, um bundesweit mitbestimmen zu können, denn das ist für Schüler und Schülerinnen im Moment noch nicht möglich.

Ich persönlich kenne total viele Schülerinnen und Schüler, die gerne bundesweit mitbestimmen und mitreden würden. Ich finde, wenn schon die Bereitschaft da ist, mitzureden, muss man zum einen dem nachgehen und den Schülern und Schülerinnen diese Möglichkeit geben und muss man zum anderen alle Schüler und Schülerinnen, die nicht wissen, dass es diese Parlamente gibt und dass sie generell vertreten werden, darauf aufmerksam machen, dass sie vertreten werden und sie mitreden können, um die bundesweite und landesweite Vertretung zu stärken, denn es ist eh klar: Je mehr Schüler und Schülerinnen mich kennen, desto stärker bin ich auch als Schüler- und Schülerinnenvertretung.

Ich glaube, in der Diskussion ist es total wichtig, sich zu überlegen und darüber zu reden, welche Personen delegiert sein können und wie das System ausschauen soll. Wir haben ein Modell dazu – ich habe es ausgedruckt, ich kann es Ihnen dann geben –, wo wir aufgelistet haben, wie wir uns das vorgestellt haben, wer delegiert sein soll. Das fängt auf der Schulebene an mit einer Schüler- und Schülerinnenvollversammlung. So nennen wir das, man kann es auch Schüler- und Schülerinnenparlament in der Schule oder wie auch immer nennen. Es geht nur darum, dass sich die Schüler und Schülerinnen einer Schule zusammensetzen, nämlich alle, von der ersten bis zur achten Klasse, wenn es in einer AHS ist, und über schulinterne Fragen diskutieren und dann quasi Beschlüsse fassen. Und die Schüler- und Schülerinnenvertretung hat dann die Aufgabe, das im SGA weiterzutragen oder sonst irgendwie für Verbesserungen zu kämpfen.

Auf der zweiten Ebene, auf der landesweiten Vertretungsebene, gibt es eben die Schüler- und Schülerinnenparlamente. In diese sollen drei Personen pro Schule delegiert werden können. Da ist uns aber wichtig, dass man nicht automatisch die Schüler- und Schülerinnenvertretung der jeweiligen Schulen delegiert, sondern dass die drei SchülerInnen quasi von der Schüler- und Schülerinnenvollversammlung an der Schule bestimmt werden und dann in das landesweite Schüler- und Schülerinnenparlament entsendet werden, um dort die Schule zu vertreten.

Und dann gibt es natürlich noch die bundesweite Ebene, und dazu ist es in unserem Modell so vorgesehen, dass 200 Personen insgesamt delegiert sind. Um das fair zu verteilen, sehen wir vor, dass man pro Bundesland automatisch 10 Delegierte hat und die restlichen 110 dann nach dem d’Hondtschen System je nach SchülerInnenanzahl der Bundesländer aufgeteilt werden, um zu garantieren, dass wirklich jedes Bundesland fair vertreten ist. Die bundesweiten SchülerInnenparlamente sind ja oft in Wien, und wenn man in Wien wohnt, hat man natürlich ganz andere Möglichkeiten hinzukommen, als wenn man zum Beispiel in Vorarlberg wohnt. Um da nicht Ungleichgewichte zu schaffen, wollen wir, dass das fair verteilt ist.

Die SchülerInnen, die vom Land quasi entsendet werden an das österreichweite SchülerInnenparlament, sollen vom landesweiten SchülerInnenparlament bestimmt werden, damit man da eine Legitimation hat, das Land zu vertreten. Die haben dann die Aufgabe, die SchülerInnen aus dem Land zu vertreten.

Über den Ablauf kann man diskutieren. Ich glaube, das ist eh weitgehend Konsens, dass man Anträge einbringen, dann darüber diskutieren und je nachdem, wie man dazu steht, darüber abstimmen kann. Aber die wichtigste Frage ist für uns, wie die SchülerInnenparlamente beschickt werden und wer mitreden kann.

Magdalena Schwarz (Bundesjugendvertretung/Geschäftsführerin): Guten Morgen! Herzlichen Dank für die Einladung in den Unterausschuss. Ich möchte gern noch einmal eine Ebene im Thema nach oben gehen und noch einmal über Partizipation generell sprechen.

Es ist eines der Grundanliegen der BJV, dass Partizipation junger Menschen auf allen Ebenen geschieht und dass dies qualitätsvoll geschieht. Was heißt qualitätsvoll? Das heißt strukturiert, das heißt geplant und nicht zufällig und in einer Form, die jungen Menschen auch angemessen ist. Das heißt, man kann nicht einfach den laufenden Betrieb aufrechterhalten und, wenn man junge Menschen einlädt, finden, dass man dann Partizipation macht.

Schülerinnen- und Schülerparlamente haben sich als eine Form bereits etabliert und als sehr sinnvoll erwiesen. Deswegen ist auch die Bundesjugendvertretung der Meinung, dass diese gesetzlich verankert werden sollen. Im Übrigen steht das auch im Regierungsprogramm: die generelle Verankerung beziehungsweise Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene. – Wenn man sich an das Regierungsprogramm hält, dann wäre diese Forderung auch erfüllt.

Warum ist jetzt die gesetzliche Verankerung wichtig? Ich habe schon gesagt, dass eine strukturierte Einbindung von jungen Menschen das Ziel von Partizipation sein muss, und strukturiert bedeutet auch, dass sichergestellt wird, dass die Partizipation junger Menschen oder das Einbinden junger Menschen in einen Prozess auch Folgen hat.

Wenn jetzt SchülerInnenparlamente auf Initiative von SchülerInnenorganisationen einfach so, ohne Verankerung organisiert werden, dann ist das nicht automatisch sichergestellt. Würden sie verankert sein, wäre die Behandlung der Beschlüsse, die dort gefasst werden, zumindest vorgesehen, und das wäre schon eine Form der strukturierten Einbindung junger Menschen, dass das, was sie in einem Partizipationsprozess erarbeiten, im Nachhinein auch aufgegriffen und zumindest diskutiert wird. Deswegen ist die gesetzliche Verankerung auch aus Sicht der BJV so wichtig und appellieren wir, dieses Anliegen zu unterstützen.

Ich würde gern noch ganz kurz etwas zur Partizipation generell sagen. Ich finde die Wahl der Themen heute sehr spannend. Ich finde es gut, dass man Partizipation auch anhand von konkreten Beispielen diskutiert, wie das eben heute mit dieser Auswahl passiert. Ich finde es sehr wichtig, dass man sich vielleicht auch noch einmal Gedanken darüber macht, wie Partizipation generell stattfinden kann. Wir haben hier jetzt sehr etablierte junge Menschen, die bereits sehr gut in Organisationsstrukturen eingebunden sind, aber ich weiß, es gibt auch immer den Wunsch, dass man sozusagen unorganisierte junge Menschen in solche Prozesse einbezieht. Und ich fände es spannend, wenn man noch einmal generell über dieses Thema spricht und sich Gedanken macht, weil das einfach um einiges zeitaufwendiger und ressourcenaufwendiger ist.

Wie gesagt, junge Menschen einfach einzuladen und zu meinen, das wäre Partizipation, ich glaube, das wissen wir alle, dass das nicht möglich ist. Hier braucht es sehr viel Vorbereitung, damit das auch ein gewinnbringender Prozess für die jungen Menschen ist. Ich denke, hier gibt es bereits viel Expertise seitens der Bundesjugendvertretung, aber zum Beispiel auch vom Netzwerk Kinderrechte, bei dem die Bundesjugendvertretung auch Mitglied ist, und ich möchte hier einmal mehr anbieten, dass wir Ihnen gerne als ExpertInnen und GesprächspartnerInnen oder auch PartnerInnen in der Durchführung zur Verfügung stehen. – Danke.

*****

Obmann Asdin El Habbassi, BA bedankt sich bei den Experten und Expertinnen, leitet zur Diskussion über und erteilt Abgeordneter Kucharowits das Wort.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke für eure Ausführungen, liebe Expertinnen und Experten! Magdalena, ich kann das nur unterstützen, was du zum Schluss gesagt hast, was die Partizipation anbelangt. Das ist ein Ziel, das wir uns, glaube ich, überfraktionell wirklich auch gesetzt haben, alle Kinder- und JugendsprecherInnen aller Fraktionen, dass wir echte Partizipation von sogenannten unorganisierten Jugendlichen auch ermöglichen. Ich weiß, dass das viel Zeit bedarf, und wir haben das auf unserer Agenda ganz oben, denn genau um das geht es bei dem Ausschuss: junge Menschen zu Wort kommen zu lassen, was heute auch passiert.

Ich hätte eine Nachfrage an den Maximilian. Du hast schon von einem Gesetzesvorschlag gesprochen. Ich hätte die Bitte, dass du uns den auch zukommen lässt beziehungsweise ihn ganz kurz skizzierst. Vielleicht habe ich es überhört, aber ich glaube, du bist noch nicht wirklich darauf eingegangen, wie sich die SchülerInnenparlamente auf Bundes- und Landesebene aus eurer Sicht gestalten sollten.

Das ist einmal das eine, und das Zweite ist, Chrisi, das geht an dich: Wo sollen dann die Anträge behandelt werden, die vom SchülerInnenparlament auf Bundesebene beschlossen werden, und in welcher Form? Es kam nämlich der Vorschlag vonseiten der BundesschülerInnenvertretung, das dann auch entsprechend im Parlament, nämlich im Unterrichtsausschuss, zu diskutieren. Du hast das zwar skizziert: SchülerInnenparlamente an den Schulstandorten, SchülerInnenparlamente auf Landesebene und dann auch auf Bundesebene, aber ich glaube, die Zeit war zu knapp, um das noch im Konkreten ausführen zu können. – Danke.

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS):  Ich möchte euch danken für eure Ausführungen. Ich glaube, es ist ein wichtiges Thema, und für mich steht es außer Frage, dass es wichtig ist, die gesetzliche Verankerung endlich durchzubringen.

Was mir aber besonders wichtig ist, ist, dass man, wenn man schon ein neues Gremium schafft, das auch funktional gestaltet und dass man es auch schafft, ein schlagkräftiges Gremium zu gestalten, das auch eine starke Lobby für die Schülerinnen und Schüler sein kann. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir in der Jugendvertretung immer ein Problem damit haben, die Stärke, die wir eigentlich haben, auch im Sinne dessen, wie groß die Anzahl der jungen Menschen ist, die wir eigentlich vertreten, in der Art und Weise nutzen zu können, wie wir sie nutzen könnten. Ich glaube, das hängt in dem Fall auch damit zusammen, wie ein BundesschülerInnenparlament besetzt werden würde, wie sich der Kreis der Delegierten zusammensetzt und auch welche Größe es hat.

Also es geht einerseits um die Frage: Wie groß kann so ein Schülerparlament sein, dass es überhaupt als Parlament noch funktioniert? Ich glaube, 200 Mitglieder sind etwas, was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann. Jeder, der hier im Nationalrat sitzt, weiß, wie sehr die Größe eines solchen Gremiums auch dysfunktional sein kann, in vielerlei Hinsicht. Und gerade, wenn man möchte, dass alle, die delegiert sind, auch zu Wort kommen, stelle ich mir das sehr schwierig vor.

Wir haben uns ein paar Gedanken darüber gemacht, wie man das ändern könnte, und ein Vorschlag wäre zum Beispiel auch, unter den jeweiligen Schulsprechern eines Landes Delegierte wählen zu lassen, damit auch alle eine Möglichkeit haben und das nicht zwangsweise deckungsgleich mit der Landesschülervertretung sein muss. Das wäre einmal eine Möglichkeit. Ich glaube, das öffnet das Ganze auch für – „unorganisierte Schüler“ finde ich einen seltsamen Begriff – die Schüler, die in keiner Vorfeldorganisation organisiert sind. Das ist grundsätzlich etwas, was mir manchmal ein bisschen komisch vorkommt, dass schon Schülerinnen und Schüler so geprägt sind davon, dass sie in Organisationen sein müssen, wenn sie sich politisch engagieren wollen, wenn sie sich in ihrer eigenen Vertretung engagieren wollen.

Und wenn wir gerade ein Bundesschülerparlament auch für jene öffnen wollen, müssen wir über andere Möglichkeiten nachdenken, Delegierte zu wählen. Da gibt es, glaube ich, viele Möglichkeiten, und da muss man sich auch nicht an die gelernten Strukturen und Regeln halten, da können wir uns sicher was überlegen, aber da müssen wir den Diskussionsprozess öffnen und konkret darüber nachdenken, wie das geht.

Das andere ist die Frage der Finanzierung, denn es wird notwendig sein, dass diejenigen, die zu einem Bundesschülerparlament kommen, zum Beispiel auch eine Fahrtkostenrückerstattung bekommen, damit auch jene, die aus weit entfernten Bundesländern anreisen, jedenfalls nicht gehindert werden daran teilzunehmen, nur weil sie es sich nicht leisten können. Aber so eine Finanzierung ist auch immer eine politische Frage, und wenn man das Budget dafür erhalten will, muss man es auch schaffen, das in einer überschaubaren Größe zu gestalten. Dabei ist die Anzahl der Teilnehmer ganz sicher auch ein entscheidender Faktor. Das wäre wieder etwas, das dafür spricht, dass man das Gremium relativ klein und überschaubar hält.

Das sind jedenfalls alles Punkte, über die wir diskutieren müssen. Aber mir ist wichtig, dass wir uns darauf einigen, dass wir ein funktionales Gremium haben wollen, dass wir eine schlagfertige SchülerInnenvertretung, ein schlagfertiges SchülerInnenparlament haben wollen. Wenn wir alle soweit sind, uns auf diesen Punkt zu einigen, glaube ich, steht dem nichts mehr im Wege.

Ich danke euch, dass ihr hergekommen seid und das vorgestellt habt, und freue mich, wenn wir da einen Schritt weiterkommen.

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Ich kann mich dem nur anschließen. Ich finde, das sind alles sehr gute Punkte. Ich will einmal grundsätzlich zum heutigen Unterausschuss sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir diesen machen und dass übrigens ganz klar geplant ist, diesen zu öffnen, so wie Kathi es gesagt hat, und heute haben wir sozusagen die Organisationen als Vertreter. Danke für das Angebot, euch da zu beteiligen und zum Beispiel auch dem Netzwerk Kinderrechte, da gibt es wirklich einiges an Know-how, und wir werden dieses auch nutzen. Es gibt dazu einige Ideen, und wir haben auch schon Gedanken herumgesponnen. Schauen wir einmal, wie wir das verwirklichen.

Ich finde, wir müssen es schaffen, als Ergänzung über diese klassischen Fraktionen und Vereine hinweg sozusagen rauszudenken. Ich habe nicht die Einstellung im Sinne von: Ja, diese Fraktionen und das muss irgendwie gebrochen werden und blablabla. – Nein, ihr alle, die ihr da sitzt, macht eine ganz wichtige Arbeit, und ich finde es einfach cool, wenn es dazu eine Ergänzung und auch einen Input gibt. Manchmal ist man auch ein bisschen in einer Art Boxdenken und dann kommen plötzlich Vorschläge gerade von Leuten, die jetzt nicht klassisch in der Politik oder im politischen Prozess aktiv sind, die dann oft Fragen stellen, die überraschend sind und auf die man dann antworten muss.

Ich finde das wichtig für so einen Prozess, allerdings muss das geschickt gemacht sein. Das müssen Leute sein, die irgendwie mündig gemacht werden sich im Ausschuss auch zu Wort zu melden. Es soll nicht so sein, dass man dann das Gefühl hat, okay, das sind alles organisierte Leute und diese können sich extrem gut ausdrücken und wissen alles genau, und dann traut man sich selbst nichts zu sagen. Das heißt, das muss schon ein bisschen vorbereitet werden. Aber dazu gibt es viel Know-how und, wie gesagt, wir werden das nutzen.

Zu den SchülerInnenparlamenten: Was ich sehr geil finde, ist, als ich damals in Kärnten Landesschulsprecher war, war das für mich auch so ein Ding. Damals war ein großes Thema, das wir irgendwie gesetzlich verankern sollten. Damals waren in Kärnten politisch noch andere Zeiten, das war damals bei der Regierung nicht so populär. Das hat sich mittlerweile geändert. Mittlerweile ist da ein bisschen mehr weitergegangen. Ich habe wirklich gemerkt, dass es in den letzten zehn Jahren eine Veränderung hinsichtlich SchülerInnenparlamente gegeben hat.

Erstens einmal wird das wirklich in ganz vielen Bundesländern schon gemacht, und es funktioniert und ist sozusagen schon Name. Damals, kann ich mich erinnern, war das noch eine relativ neue Idee. Deshalb bin ich sehr stolz darauf, wenn wir das schaffen; schauen wir einmal. Aber ich gehe davon aus, dass wir es schaffen werden, diese gesetzlich zu verankern.

Wir müssen uns auch der historischen Tatsache bewusst sein, dass dieser Unterausschuss es vielleicht schafft, etwas weiterzubringen, im Vergleich zu anderen Dingen, die da sonst im Parlament nicht funktionieren. Ich finde, auch darauf können wir stolz sein.

Zur SchülerInnenvertretung: Ich finde nicht nur die SchülerInnenparlamente auf Landesebene sehr wichtig, sondern auch, dass wir es schaffen, das auf Bundesebene zu machen, und zwar gerade im Parlament. Ich bin übrigens sehr stark dafür, dass ihr reinkönnt und die BundesschülerInnenvertretung und alle diese Räumlichkeiten nutzen können. Ich finde, diese SchülerInnenparlamente sind sehr wichtig.

Ich habe auch in der Schülervertretung gemerkt, es kommt ganz stark darauf an, dass du vernetzt bist, dass du miteinander, gemeinsam so etwas wie Beschlüsse fällst. Wie bindend diese dann sind, sei dahingestellt, aber auch das sollte eher klar sein. Die Vernetzung ist ein ganz zentrales Element, denn es ist auch ein großes Problem, dass man als Schulsprecher immer nur kurzfristig in der Schülervertretung ist, das ist immer nur für ein oder zwei Jahre. Deshalb ist es aber überaus wichtig, diese Vernetzung zu bekommen, dass man einen Raum voller Leute kriegt, die sich zu etwas bekennen, die Druck machen, dies auch eventuell medial begleitet wird und so weiter.

Das ist eine ganz zentrale Sache, sozusagen fast wie auf einer gewerkschaftlichen Ebene, das ist einfach ganz wichtig. Eine Vertretung ist nur so stark, wie sie vernetzt ist und wie sie es gemeinsam schafft, für ihre Anliegen Druck zu machen. Das finde ich ganz zentral, denn sonst bleibt die Schülervertretung oft gerade gegenüber der Politik eine recht zahnlose Angelegenheit. Deshalb finde ich das sehr gut, dass wir diese Initiative schaffen.

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Grundsätzlich kann ich mich den Vorrednern natürlich plus/minus anschließen. Zum einen, was Julian Schmid gesagt hat, ist es, glaube ich, wichtig, dass wir in diesem Ausschuss schon einmal eine wesentliche Beteiligung sozusagen aller Stakeholder haben, wenngleich ich da gleich anmerken muss, dass man dann eben – es betrifft jetzt nicht den Punkt SchülerInnenparlament, sondern den Punkt der Beteiligung bei Wahlaltersenkungen bei Betriebsratswahlen – offensichtlich eine rote und schwarze Proporzaufteilung betreffend Vertretung hat. Aber das nur so am Rande, da wünschen wir uns eine weitere Öffnung. (Abg. Hakel: Das ist aber erst der nächste Tagesordnungspunkt!) – Das ist schon richtig. Aber wenn wir über die gesamte Öffnung des Ausschusses reden, darf man auch schon jetzt darüber reden, Frau Kollegin.

Zu den SchülerInnenparlamenten: Wir Freiheitliche unterstützen das natürlich auch, das ist überhaupt keine Frage, auch wenn Julian Schmid da anderes in Richtung Kärnten angedeutet hat. Das mag einmal gewesen sein, das ist lange her. Wir unterstützen das natürlich auch.

Ganz konkret muss ich sagen, dass uns der mitgebrachte Gesetzesvorschlag der Bundesschülervertretung, den ich jetzt nur überflogen habe und gestern vorab kurz lesen konnte, sehr gut gefällt und dass wir den durchaus nachvollziehen können, da wir natürlich der Meinung sind, dass es einer gesetzlichen Verankerung bedarf. Wenn man dann hört, dass es für euch offensichtlich schwierig ist, ins Parlament zu kommen, wird das wahrscheinlich formelle Gründe gehabt haben. Wir werden uns erkundigen, was da los war. Aber für die Zukunft wird es mit einer gesetzlichen Verankerung, glaube ich, natürlich gewährleistet, dass ihr in dieses Haus jederzeit reinkommt. Das ist sicher ganz wichtig.

Zu klären wird sein – das ist auch keine Frage –, und das wird vielleicht noch eines Diskussionsprozesses bedürfen, wie groß dieses SchülerInnenparlament auf Bundesebene sein soll. Kollegin Gamon hat es richtig gesagt, es hat keinen Sinn, wenn man da zweimal im Jahr beispielsweise mit 200 oder mehr Leuten tagt, sondern das ist in eine vernünftige Relation zu setzen, um dementsprechende Arbeitsfähigkeit herzustellen.

Natürlich ist auch die Frage der Kosten zu klären und die Frage der Zentralisierung/Dezentralisierung. Mir fällt immer wieder auf, Kollege Schmid ist immer sehr aktiv bei der Demokratiewerkstatt, dass die zum Beispiel – das ist der andere Bereich der Beteiligung von Jugendlichen und Schülern – leider Gottes nur in Wien stattfindet und man sich überlegen sollte, ob das unbedingt hier im Nationalrat sein muss – auch ein eventuelles BundesschülerInnenparlament –, ob man das nicht unter Umständen auch einmal in Vorarlberg oder in Salzburg macht, wo auch immer, um nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch um leichter erreichbar zu sein. Ich glaube, das ist nicht ganz unwesentlich.

In diesem Sinne freue ich mich auf einen weiteren Diskussionsprozess. Von unserer Seite gibt es Unterstützung in Richtung Bundesschülervertretung zu diesem Gesetzesvorschlag, wir werden wir uns gerne bereiterklären, da im Detail weiterzuarbeiten. – Danke.

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Ich bin vielleicht nicht gerade aus dieser Generation, aber es ist mir ein großes Anliegen, festzuhalten, dass ich es sehr wichtig finde, dass das gesetzlich verankert wird, weil es sehr notwendig ist. Allein, wenn ich denke, wie viele Punkte zu verschiedenen Themen – und wir sind heute genau in diesem Saal – da beschlossen werden, die eigentlich euch alle in der Zukunft betreffen, dann glaube ich, dass es sehr wichtig ist, dass man auch die Möglichkeit hat sich einbringen und mitdiskutieren zu können. Das beginnt eigentlich schon auf kommunaler Ebene, da ist es sehr wichtig, dass junge Menschen dabei sind. Da sage ich auch einmal Danke an euch. Ich weiß, dass das Zeit bedeutet.

Es ist sehr wichtig, dass ihr euch auf kommunaler Ebene, auf Landes- und natürlich auch auf Bundesebene – hier im Parlament – einbringen könnt, da es ganz wichtig ist, Gesetze, die beschlossen werden und eigentlich eure Zukunft betreffen, auch mittragen oder auch mitdiskutieren zu können.

Ich finde auch die Vernetzung sehr wichtig, wie Julian gesagt hat, da die jungen Leute oft dann nur sehr kurz dabei sind. Man muss schauen, dass diese Leute nicht verloren gehen und auch immer wieder dabei sein können oder sich vielleicht auch später einbringen können. Daher finde ich es sehr wichtig und wünsche euch weiterhin alles Gute, dass ihr auch zukünftig die Kraft habt, euch immer wieder gut einbringen zu können. – Danke.

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Nur ganz kurz noch eine Anmerkung: Ich begrüße die Initiative auch. Ich bin leider zu spät gekommen und habe nicht alle Statements hören können, aber ich kann ungefähr nachvollziehen, auch in dem Antrag, in welche Richtung es gehen soll.

Worauf ich noch Wert legen würde – unabhängig davon, dass wir über Dinge wie die Größe des Parlaments und über so praktische Sachen wie Fahrtkostenzuschuss und Sonstiges nachdenken sollten –, das ist für mich die Frage der Relevanz und des Einflusses eines solchen SchülerInnenparlaments.

Es ist zwar schön und gut, wenn man sich darauf einigt, dass es so etwas braucht, aber dass man wieder ein Gremium bestellt, das quasi pseudodemokratisch Jugendlichen ermöglicht, sich in einem Raum auszutauschen und einander zu bekräftigen, dass es Veränderungen braucht, das wäre mir jetzt nicht genug, und ich glaube auch, Ihnen allen nicht genug.

Insofern würde ich gern diese Relevanz eines solchen Gremiums betonen wollen. Sie haben es – ich habe Ihren Vorschlag, wie das ausschauen könnte, gerade überflogen – insofern drin, als dass es verpflichtende Stellungnahmen geben muss. Ich glaube, das ist eine richtige Richtung. Vielleicht kann man sogar noch mehr darüber nachdenken, denn ich kenne das auch aus dem Petitionsausschuss, dass es zwar viel vermeintliche BürgerInnenbeteiligung gibt, diese wird dann aber irgendwie sehr lange im parlamentarischen Umverteilungsprozess zerstreut, bis dann unterm Strich sehr wenig rauskommt. – Ich will es nicht schlechtreden, es ist jedes Engagement und jede Initiative, die von BürgerInnen kommt, extrem relevant, aber ich warne vor einer derartigen Verwässerung. Wenn man so etwas implementiert, dann muss man wirklich darauf schauen, dass das entsprechende Relevanz und auch Einfluss hat.

Das soll es auch haben, unabhängig davon, ob die Jugendlichen und SchülerInnenvertreterInnen, die da sind, jetzt organisiert oder nicht organisiert sind. Das ist auch ein Thema, über das ich gerne noch extra diskutieren würde, da es schon ein bisschen zu einem Nivellieren nach unten von parlamentarischer Demokratie, Parteien und so weiter beiträgt, wenn man sagt, Unorganisiertheit hat einen entsprechenden Stellenwert. Also man sollte das auch auf SchülerInnenebene diskutieren, wie wichtig das ist, dass man sich deklariert und zu gewissen Organisationen steht. Das ist aber ein anderes Thema. – Danke.

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Liebe Expertinnen und Experten, vielen herzlichen Dank für eure Beiträge. Mich verfolgt das Jugendparlament ja schon sehr lange, ich habe das damals als parlamentarische Mitarbeiterin noch initiiert. Barbara Prammer hat es dann ins Parlament gebracht. Ich habe auch an der Demokratiewerkstatt mitgearbeitet; alles tolle Einrichtungen.

Ich finde, ein SchülerInnenparlament gehört in Wahrheit in jede Schule, und es gehört natürlich auch ins Parlament. Ich entnehme allen Wortmeldungen, dass eigentlich alle der gleichen Meinung sind. Zum Kollegen Mölzer möchte ich nur sagen: Schade, es sind leider auch von Ihnen keine Fraktionsvertreter hier, Sie hätten die Möglichkeit gehabt; weil Sie vorhin so bissig waren, dass es nur zwei Fraktionen sind. (Abg. Mölzer: Ich glaube, dass das so spontan zustande kam, dass das nicht möglich war!)

Ich glaube, wir sind uns einig, dass es das geben muss, dass es eine gesetzliche Verankerung braucht. Die Details muss man natürlich noch ausverhandeln, das ist aber nicht mehr das wirklich Dramatische.

Ich danke auch der Kollegin von der AKS, Frau Götschhofer, weil die Inhalte, die sie uns da gegeben hat, wirklich top sind. Ich will Katharina Kucharowits unterstützen und noch einmal fragen – eine Möglichkeit gäbe es, nämlich die Ergebnisse des SchülerInnenparlaments zumindest in den Ausschuss zu holen und hier weiter zu verhandeln –, ob das das gewünschte Ziel wäre. Ich glaube, das wäre ein guter Weg und durchaus machbar.

Und ja, natürlich wird auch im Petitionsausschuss das eine oder andere vertagt. Aber man kann sich ja auch Themen herauspicken und dann trotzdem auf einen guten Weg bringen. Wir haben es beim österreichischen Film so gemacht, da haben wir dann auch die Ergebnisse bekommen. Ich glaube, es gibt viele Möglichkeiten. Aber ich denke, wenn das der gangbare Weg ist und auch die Kolleginnen und Kollegen damit können, muss man nicht mehr lange warten, um das umzusetzen.

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Zuallererst möchte ich natürlich auch vielen Dank für die Vorträge sagen. Es war alles sehr interessant und informativ. Ich möchte auch anmerken, dass ich mich sehr freue, dass heute dieser Jugendausschuss zustande gekommen ist. Das ist schon ein Weg Richtung Partizipation von Jugend, ein wichtiger Schritt, den wir da gesetzt haben. Natürlich ist es sehr schade, dass wir heute diese unorganisierte Jugend, die wir schon angesprochen haben, nicht hier haben, dass wir diese nicht mit einbinden konnten. Ich weiß jetzt nicht genau, woran es schlussendlich gescheitert ist. Aber vielleicht können wir das für die nächsten Ausschusssitzungen auf jeden Fall sicherstellen.

Des Weiteren ist es sehr schade, dass wir im Plenarsaal gelandet sind, da ich es natürlich für sehr wichtig halte, dass wir uns an einen großen Tisch setzen und ein Gespräch auf Augenhöhe stattfindet und nicht wieder diese Distanz zu euch gegeben ist und wir diese Unterhaltung tatsächlich einfach näher führen können. Ich halte das für sehr wichtig.

Zu den SchülerInnen im Parlament: Es wurde schon viel gesagt. Wir finden das natürlich sehr unterstützenswert. Wir haben das auch gelesen und stimmen diesem Vorschlag zu. Ich halte es für sehr wichtig, wie bereits gesagt wurde, dass jetzt in die Umsetzung gegangen wird, dass nicht nur heute diskutiert wird, dass alle dafür sind, sondern dass wir in nächster Zeit möglichst bald und rasch diese Umsetzung tatsächlich machen.

Ich habe nur noch eine Frage an die ersten beiden Redner: Ihr habt gesagt, dass das SchülerInnenparlament nicht hier stattfinden konnte. Was wurde damals gesagt oder woran ist es gescheitert, dass es hier nicht stattfinden konnte? – Es finden ja auch Jugendparlament und anderes hier statt. Es ist also möglich. Woran ist es jetzt konkret gescheitert?

Es wurde auch schon viel über die Finanzierung von Fahrtickets geredet, von Kollegin Gamon bis hin zu Kollegen Mölzer. Er hat vorher schon angesprochen, was ich auch sehr gescheit finden würde, dass das jetzt nicht nur im Parlament stattfinden sollte, sondern zum Beispiel in verschiedenen Bundesländern, damit man einfach diese Rotation hat. Die Frage ist, ob es da auch schon eine Kalkulation gibt, wieviel das insgesamt am Schluss kosten würde, was da alles anfällt oder was da so die Vorschläge sind. – Danke.

Max Gnesda (Bundesschülervertretung/Bundesschulsprecher): Ich darf ganz kurz auf die Fragen eingehen: Zuerst einmal zur Frage der Relevanz und wie ernst diese Beschlüsse genommen werden: Ich glaube, wir alle in diesem Raum können einen wichtigen Schritt in Richtung Relevanz setzen, indem wir das Papier, das wir Ihnen gerade ausgeteilt haben, das heuer fast einstimmig mit nur zwei Gegenstimmen im österreichischen SchülerInnenparlament angenommen worden ist, gleich einmal quasi als Grundlage hernehmen und somit diese Relevanz ein bisschen hervorheben und zeigen, dass uns diese Beschlüsse der SchülerInnenparlamente doch sehr, sehr wichtig sind, und dass wir die auch ernst nehmen und mit denen arbeiten.

Zum gefragten Vorschlag: Das ist der Vorschlag, der vorgelegt wurde. Was steht da konkret drin? Wie stellen wir uns das Ganze vor? – Wir stellen uns die Ermöglichung von drei verschiedenen SchülerInnenparlamenten vor. Zuerst einmal wollen wir SchülerInnenparlamente auf Schulebene ermöglichen, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Schule einmal pro Semester die Möglichkeit haben, in ihrer Schule ein SchülerInnenparlament durchzuführen, um dem Schulsprecher, der Schulsprecherin am Schulstandort selbst Ideen mitzugeben. Diese Ideen kann dann der gewählte Schulsprecher, die gewählte Schulsprecherin zu einem SchülerInnenparlament auf Landesebene mitnehmen. Wir sehen in unserem Vorschlag vor, alle Schulsprecherinnen und Schulsprecher auf Landesebene in so ein Parlament zu delegieren und dort eben diese Anträge weiter zu besprechen.

Mit den Anträgen, die dort positiv abgestimmt werden, muss sich in weiterer Folge verpflichtend die Landesschülervertretung beschäftigen, annehmen und diese dann weiter mitnehmen zu einem Parlament, das auf Bundesebene stattfindet.

Es wurde schon vorher die Größe angesprochen, aber ich finde die Größe von 200 Personen ein bisschen zu groß, vor allem, wenn man bedenkt, hier im Saal wäre das schon fast nicht mehr machbar beziehungsweise müsste man ein paar Personen auf die Treppen setzen. Wir haben in Österreich 156 gewählte Landesschülervertreterinnen und Landesschülervertreter, die ein gesetzlich legitimiertes Recht haben, bei so einem Parlament dabei zu sein, die ich hier hinzuziehen würde, und noch einmal sechs Vertreter Zentraler Lehranstalten. Zentrale Lehranstalten sind Schulen, die direkt dem Bundesministerium unterstehen und deswegen nicht in die Landesschülervertretungen eingegliedert sind, die aber natürlich dann bei einem bundesweiten SchülerInnenparlament trotzdem sehr wichtig und hinzuzuziehen sind.

Zu der Kostenfrage: Natürlich sind mit so einer Veranstaltung auch Kosten verbunden, und das ist bis jetzt die größte Hürde. Es wurde vorher schon angesprochen, es gibt sehr viele Resolutionsvorschläge, und da hat man dann immer wieder vonseiten des Bildungsministeriums argumentiert, es ist mit sehr hohen Kosten verbunden und es ist schwierig, das zu verankern. Vielleicht ein Beispiel, damit man sich das ein bisschen vorstellen kann: Die Veranstaltung des österreichischen SchülerInnenparlaments heuer hat zirka 16 000 € gekostet. In diesen 16 000 € war ein Vorbereitungsseminar enthalten, das drei Tage gedauert hat. Dieses fand in Laaben in Niederösterreich statt, wo 60 Delegierte zuerst mit uns Anträge ausgearbeitet haben und auf dieses SchülerInnenparlament vorbereit worden sind. Für diese wurde quasi alles bezahlt, Anreise, Hotel und am Montag ein Transport nach Wien zum österreichischen SchülerInnenparlament.

Und dann gab es noch Delegierte – weil eben das Budget nicht gereicht hat, dass alle zum Vorbereitungsseminar kommen –, die nur am Montag angereist sind. Diese knapp 90 Delegierten reisten, teilweise aus Vorarlberg, am Montag an und sind auf den Kosten quasi selbst sitzengeblieben, weil es nicht möglich war, vonseiten des Bildungsministeriums Fahrtkosten rückerstattet zu bekommen.

Ich glaube, dahin gehend ist wiederum eine gesetzliche Verankerung notwendig, damit die Schülerinnen und Schüler nicht auf Kosten sitzenbleiben, wenn wir von Jugendpartizipation und davon sprechen, dass Jugendliche mitreden können. Daher sollten wir dringend ein Zeichen setzen!

Uns als BundesschülerInnenvertretung wäre ganz besonders wichtig, dass wir schnell Lösungen finden, damit wir das auch in Zukunft umsetzen können, dass wir auch in Zukunft damit arbeiten können. Mich würde es sehr freuen, wenn wir hier eine Übereinkunft finden und gemeinsam mit den Jugendsprecherinnen und Jugendsprechern eine Verankerung bewirken können. Ich glaube, uns allen ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler mitreden können, dass Schülerinnen und Schüler gehört werden können. Wir haben einen konkreten Vorschlag dazu, der bei uns eine sehr große Mehrheit gefunden hat, und es würde mich freuen, wenn wir diese Mehrheit auch hier finden könnten.

Eines der allerersten SchülerInnenparlamente, damals war Matthias Strolz noch Landesschulsprecher, hat hier im Haus stattgefunden. Das war vor zirka 30 Jahren. Danach haben diese SchülerInnenparlamente selbstverständlich nicht mehr hier im Haus stattgefunden und man hat sich immer wieder andere Locations gesucht. Die letzten österreichischen SchülerInnenparlamente haben fast alle im Wiener Landtagssaal stattgefunden, weil es dort deutlich unproblematischer war sie durchzuführen und das auch kostenfrei war.

Die offizielle Argumentation der Parlamentsdirektion war immer, dass das Hohe Haus kein Veranstaltungssaal ist und deswegen keine Veranstaltungen stattfinden können. Ich sehe aber das österreichische SchülerInnenparlament nicht als eine Veranstaltung, sondern als eine Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler mitreden können, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden und dass Schülerinnen und Schüler gehört werden, und daher sehr wohl das Recht besteht, dass diese Veranstaltung hier stattfindet.

Es war heuer für uns, nachdem wir hier die Absage bekommen haben, sehr schwer, einen Veranstaltungssaal zu finden, da wir auch finanziell wiederum kaum unterstützt werden. Wir mussten einen Veranstaltungssaal finden, der gratis ist, weil man vonseiten des Bildungsministeriums nichts finanzieren konnte. Schülerinnenvertreter und Schülervertreter haben auch, wie gesagt, keine Fahrtkosten rückerstattet bekommen, Essen musste ebenfalls selbst finanziert werden, ein Mittagessen konnte nicht zur Verfügung gestellt werden. Man hat uns mehrere Vorschläge gemacht, aber finanzielle Mittel konnte man uns nicht geben.

Deswegen sind wir schlussendlich ins Alte Wiener Rathaus ausgewichen, wo uns Herr Bezirksvorsteher Markus Figl diesen Saal, Gott sei Dank, gratis zur Verfügung gestellt hat, wo wir debattieren konnten. Aber es war für uns natürlich eine Hürde, die, glaube ich, in Zukunft immer größer wird, und wenn wir keine gesetzliche Verankerung bewirken können, sehe ich es leider in fünf, sechs Jahren sehr, sehr schwer, dass diese SchülerInnenparlamente überhaupt noch stattfinden können.

Obmann Asdin El Habbassi, BA: Da es einige Male angesprochen wurde: Unser Zugang war ursprünglich, dass wir auch unorganisierte Jugendliche einbinden, um eben – zusätzlich zu den verbandlich organisierten Jugendlichen – auch jungen Leuten, die sich irgendwo engagiert haben, die Möglichkeit zu geben sich einzubringen.

Gescheitert ist das Ganze daran, dass wir erst relativ kurzfristig den Rundlauf und die Übereinkunft darüber beschließen konnten und mir dann ExpertInnen, die sich mit solchen Jugendbeteiligungsprozessen gut auskennen und die wir zurate gezogen haben, unter anderem auch vom Kinderrechte-Netzwerk, abgeraten haben, so kurzfristig so ein Beteiligungsprojekt zu machen. Wir sind aber unter den SprecherInnen übereingekommen, dass wir so etwas in Zukunft gerne machen würden, und das vielleicht im Herbst – dann auch frühzeitig geplant – durchzuführen.

Ich möchte auch noch ganz kurz allgemein sagen, dass unser Zugang war, dass wir diesen Ausschuss gern als Diskussionsplattform nutzen würden. Wir haben bei diesem konkreten Fall die Problematik, dass wir ja mehr oder weniger als Ausschuss dem Bereich der Jugendministerin zugehörig sind, dass Jugendthemen sehr oft Querschnittsmaterie sind und dass der Bereich der Schülervertretung und das Schülervertretungsgesetz im Bereich des Unterrichtsministeriums sind. Darum ist es unser Anliegen, dieses Forum zu nutzen und dann vielleicht auch auf parlamentarischer Ebene Vorschläge zu machen.

Es gibt auch, höre ich von der Bundesschulsprecherin, Intentionen der Ministerin, hier tätig zu werden, was ich sehr positiv finde. Ich denke, sollte das nicht sein, wäre es einfach schön, wenn wir hier vielleicht konkrete Gesetzesvorschläge auf Basis der Schülervertreterinnen und Schülervertreter bringen und zu einem Beschluss kommen. Das Schwierige ist, wir haben zig Beschlüsse aus gesetzlich gewählten Vertretungen, der Landtage, als auch, sage ich einmal, aus noch informelleren Strukturen der Schülerinnen- und Schülervertretung, und es wäre schön, wenn wir es wirklich schaffen würden, möglichst zeitnah zu einer klaren gesetzlichen Regelung zu kommen, um all diese Punkte, die hier genannt worden sind, die Größe, die Finanzierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass wir uns gar nicht so sehr in die Details der Delegierungen einmischen sollten, sondern das vielleicht durchaus selbstbestimmt der gewählten Schülervertretung überlassen sollten. Aber was wir klären sollten, sind die Rahmenbedingungen, wie mit den Ergebnissen umgegangen wird, wie die Kosten berücksichtigt werden, worauf man sich stützen kann. Ich bin zuversichtlich, dass wir da zu einem Ergebnis kommen, wir haben ja jetzt schon ein sehr gutes und europaweit vorbildliches Schülervertretungsgesetz. Ich glaube, dass es relativ einfach machbar wäre, wenn der Wille hier im Haus gegeben ist, uns auf Basis der Vorschläge der Schülervertreter auf Rahmenbedingungen zu einigen.

Ich möchte auch ganz ehrlich sagen – Offenheit und Transparenz ist klar –, ihr habt eine sehr umfangreiche Forderung, ich glaube, dass es schwierig wird, diese zur Gänze umzusetzen, aber ich würde mich freuen, wenn wir noch diese Periode und vor allem vielleicht sogar dieses Jahr noch zu einem Beschluss kämen.

Christina Götschhofer (Aktion Kritischer Schüler_innen/Bundesvorsitzende): Ich würde gern kurz auf die Fragen, die gekommen sind, eingehen, nämlich zum einen, wie die Anträge in unserem Modell behandelt werden sollen. Das kommt eben ganz darauf an, was das für Anträge sind. Ich finde, man kann in einem bundesweiten SchülerInnenparlament zum Beispiel auch Positionen der BSV beschließen, und die BSV spricht sich dann beispielsweise für verpflichtende Schulworkshops zu Zivilcourage aus. Zum einen ist das dann ein Positionspapier und zum anderen sollen auch Gespräche mit dem Bildungsministerium stattfinden. Natürlich sollte das auch im Unterrichtsausschuss und im Nationalrat besprochen werden.

Gleichzeitig finde ich, kommt es darauf an, welche Anträge gestellt werden, denn ich finde, man kann auch einen Antrag stellen, dass die BSV eine Kampagne zu einem bestimmten Thema machen soll und das in einem österreichweiten SchülerInnenparlament beschließen. Je nachdem, wie die Forderungspunkte eines Antrages sind, müssen die dann eben behandelt werden.

Wichtig ist nur, dass das auf der jeweiligen Ebene an die Politik weitergetragen, und dass dann auch Öffentlichkeitsarbeit dazu betrieben wird. Diese ganz stark, indem gezeigt wird, dass es das SchülerInnenparlament gegeben hat und welche Forderungen daraus entstanden sind.

Generell muss man aufzeigen, dass es gerade bei SchülerInnenparlamenten viele verschiedene Modelle gibt und je nach Modell zum Beispiel die Frage der Delegierungen gelöst wird. Man könnte es etwa so machen wie bei der Österreichischen HochschülerInnenvertretung, dass die Parlamente von den Schülern und Schülerinnen gewählt werden und dass man Personen direkt wählen lässt, wie auf Uni-Ebene und auf der bundesweiten Ebene. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit, die man auf die Schule umlegen könnte. Ich finde es in der Diskussion wichtig, sich die Modelle, die es gibt, anzuschauen und dann auf Basis dessen zu diskutieren und die Vielfalt der Konzepte miteinzubeziehen.

Ich wollte auch noch etwas zu unserem Vorschlag der 200 Delegierten sagen: Wir haben nicht einfach irgendeine Zahl genommen, sondern wir sind regelmäßig bei Konferenzen dabei, wo 200 Personen delegiert sind. Diese Konferenzen funktionieren und man kann auch diskutieren.

Ich finde, es geht um Demokratie und um Partizipation von jungen Menschen, und es sollte nicht immer gleich das erste Argument die Kostenfrage sein. Man sollte sich zuerst die Konzepte anschauen und sich dann überlegen, was sinnvoll wäre.

Natürlich, die Kostenfrage muss gestellt werden, aber nicht als eine der ersten Fragen. Ich finde, die ersten Fragen sollten eher sein: Hat das so Sinn für die Schüler und Schülerinnen? Können sie mit diesem Modell irgendwie partizipieren? Ist das möglich? Ist das sinnvoll? – Die Kostenfrage sollte dann vielleicht als zweite oder dritte Frage gestellt werden. Ich weiß schon, ich bin da in einer anderen Position und ich fordere diese Dinge eher und ich muss mir über diese Dinge keine Gedanken machen, aber ich finde es trotzdem irgendwie schwierig, wenn eine demokratiepolitische Forderung mit dem Kostenargument einfach abgedreht wird.

Ich möchte noch einmal auf die Vielfalt der Modelle hinweisen, die total wichtig ist. Um so vielen Schülerinnen und Schülern die Partizipation zu ermöglichen, muss einfach über all diese Modelle geredet werden. Es reicht nicht, ein Modell herzunehmen und zu sagen: Ja, passt, das machen wir jetzt so!, sondern man kann eben ganz viele verschiedene Dinge machen. Und man kann sich international die Modelle anschauen, denn es gibt, zwar nicht in der gesetzlich verankerten Version oder mit einer gesetzlich verankerten landesweiten und bundesweiten Vertretung, aber trotzdem SchülerInnen-Parlamente auch in anderen Ländern.

Es ergeht daher der Aufruf, sich diese anzuschauen, sie zu vergleichen und sich zu überlegen, was am besten möglich ist und was am besten für die Schüler und Schülerinnen ist – denn darum muss es gehen: Was ist für die SchülerInnen am besten? Es geht nicht darum, was für uns am besten ist, sondern für die Schüler und Schülerinnen.

Philipp Kappler (Schülerunion/Bundesobmann): Ich möchte nur ganz kurz auf etwas antworten: Ich glaube, Christina, die BSV leistet aktuell großartige Arbeit und steht sehr, sehr regelmäßig in Verhandlungen mit der Ministerin. In diesem Fall braucht man ihr diesbezüglich also ganz sicher nichts vorzuwerfen.

Das Zweite, was ich noch kurz anmerken möchte: Ich glaube, eine Diskussion über ein Wahlsystem, das bereits besteht, das bereits im Schülervertretungsgesetz geregelt ist, brauchen wir jetzt auch nicht zu führen. Wir sind da, um Schülerparlamente gesetzlich zu verankern und um da einen Konsens zu finden. Ich glaube, wir konnten bei ganz vielen Abgeordneten diesbezüglich eine positive Stimmung feststellen. Bitte drehen wir das jetzt nicht mit einer Diskussion über ein bestehendes Wahlsystem ab!

Obmann Asdin El Habbassi, BA: Ich glaube, jetzt ist auch klar geworden, dass es oft nicht ganz Einigkeit über den Wahlmodus gibt, aber darüber kann man in einem anderen Forum diskutieren.

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Der Obmann leitet zum nächsten Themenbereich über und erteilt dem ersten Redner das Wort.

2. Beteiligung junger Menschen an Wahlen – Wahlaltersenkung auf 16 Jahre bei Betriebsratswahlen (aktiv) sowie Beibehaltung der Einrichtung eines Jugendvertrauensrates

Sascha Ernszt (Österreichische Gewerkschaftsjugend/Bundesjugend-vorsitzender): Auch von meiner Seite vielen Dank für die Einladung, heute hier zu unserem Thema, nämlich Mitbestimmung von Jugendlichen im Betrieb, Stellung zu nehmen.

Ich selbst bin im wahren Leben Elektriker. Ich darf erst seit drei Jahren den Vorsitz für die Gewerkschaftsjugend ausüben, habe aber selber im Betrieb um 6 Uhr anwesend sein müssen. Ich war verantwortlich dafür, dass der Lkw eingeladen wird, dass alles drinnen ist für die Baustelle. Ich habe am Monatsende mein Geld bekommen, habe mit diesem sorgfältig umgehen müssen, aber spätestens bei der Beteiligung im Betrieb war dann Schluss.

Ich glaube, man gibt vielen jungen Menschen – und es sind 30 000, die unter 18 sind und in einem Betrieb in einer Lehre sind – viel Verantwortung im Betrieb, sprich Lkw einräumen, damit auf der Baustelle alles passt, aber bei der Mitbestimmung macht man dann eine Ausnahme.

Es liegt ja auch bereits ein Entwurf vor, in dem vorgeschlagen wird, dass man das Wahlalter auf 16 senkt. Für uns geht das nicht weit genug. Wir hätten gerne, dass jeder Jugendliche, mit dem im Betrieb ein Dienstverhältnis besteht, auch die Möglichkeit hat, im Betrieb mitzuwählen.

Ich selber war auch eine Zeitlang Betriebsrat und habe immer den Lehrlingen erklären müssen: Nein, leider, den Betriebsrat darfst du nicht mitwählen, den Jugendvertrauensrat schon. – Da haben sich viele Jugendliche nicht ausgekannt und nicht verstanden, warum sie nicht berechtigt sind, den Betriebsrat zu wählen. Ich finde es daher gut, dass das Parlament beziehungsweise dass ihr jetzt die Initiative ergriffen habt, dieses Thema hier auf die Tagesordnung zu nehmen, denn ich glaube, dass man diesen jungen Menschen auch die Stimme geben kann, im Betrieb den Jugendvertrauensrat – der eine ganz wichtige Einrichtung ist –, aber auch den Betriebsrat zu wählen.

Denis Strieder (FCG Jugend/Bundesvorsitzender): Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Vielen Dank für die Einladung. Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter begrüßt die Initiative zur Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre bei gleichzeitiger Beibehaltung der Einrichtung des Jugendvertrauensrates. Dies stellt aus unserer Sicht einen großen Fortschritt dar. Allerdings würden wir noch einen Schritt weiter gehen, aus dem einfachen Grund, dass, wenn man das Wahlalter auf 16 Jahre senkt, trotzdem sehr viele Lehrlinge – im Grunde ist es zirka ein Drittel der Lehrlinge, die 15 Jahre oder jünger sind – weiterhin von der demokratischen betrieblichen Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben.

Deswegen empfehlen wir die generelle Aufhebung der Altersgrenze beim aktiven Wahlrecht bei Betriebsratswahlen. Und die Einrichtung des Jugendvertrauensrates muss unbedingt beibehalten und ausgebaut werden. 3 200 Jugendvertrauensräte und Stellvertreter belegen den Erfolg und die Sinnhaftigkeit dieser Einrichtung.

Abschließend möchte ich noch den Jugendsprechern der Parlamentsparteien ein kurzes Kompliment für die tolle Zusammenarbeit aussprechen. – Vielen Dank.

Mario Drapela (FSG Jugend/Jugendvorsitzender): Danke schön auch von meiner Seite für die Einladung. Ich kann mich den beiden Vorrednern nur anschließen, möchte das bereits Gesagte nicht wiederholen, sondern nur auf Folgendes eingehen:

Es gibt hier auch einen Unterschied, und zwar: Im öffentlichen Bereich – ich komme selber aus dem öffentlichen Bereich – gibt es das schon. Das heißt, die Jugendlichen, die Lehrlinge wählen dort die Personalvertretung mit. Sie haben aber ein ganz großes Problem: Sie haben keine Jugendvertrauensräte. Und das ist natürlich wieder schlecht, weil die Jugendvertrauensräte auch wichtige Dinge an den Betriebsrat weitergeben und Jugendthemen weiterleiten.

Deswegen sollte man da gleichziehen, denn im öffentlichen Dienst haben wir das schon, nur im privaten Sektor noch nicht. Und deswegen ist es wichtig, dass man sagt, die Jugendlichen sollten ohne Altersgrenze, das heißt, auch jene unter 16 – also alle, die im Betrieb sind –, mitwählen dürfen. Und schließlich soll sich dann der Betriebsrat im weiteren Sinne auch mehr um diese Lehrlinge kümmern müssen – weil sie eben auch seine Wählerklientel sind. Und in manchen Betrieben ist ihre Anzahl gar nicht so gering.

Magdalena Schwarz (Bundesjugendvertretung/Geschäftsführerin): Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen. Es ist auch eine Position der Bundesjugendvertretung, dass die Partizipation am Ausbildungsort möglich sein muss. Das Wahlalter vielleicht sogar auf 15 zu senken, wäre absolut berechtigt. Die Bundesjugendvertretung vertritt ja seit ganz vielen Jahren die Position, dass Wählen ab spätestens dem 16. Lebensjahr notwendig ist.

Ich möchte hier noch einmal kurz darauf eingehen: Wählen mit 16 ist in Österreich möglich, ist aber trotzdem immer noch oft in der Kritik, weil sozusagen die Frage gestellt wird, ob junge Menschen überhaupt informiert wählen können, und auch die Wahlbeteiligung junger Menschen für zu niedrig befunden wird. Ich möchte dazu sagen, dass man sozusagen mit so einem Wurf die Sache nicht erledigt hat, sondern dass man Partizipation in allen Lebensbereichen sicherstellen muss, zum Beispiel eben auch am Arbeitsplatz oder am Ausbildungsort.

Wenn von jungen Menschen eine Kultur der Partizipation erlebt wird, dann haben sie auch eine größere Motivation, sich generell am politischen Leben zu beteiligen. Insofern würde ich sagen, dass diese verschiedenen Maßnahmen sehr stark ineinandergreifen und nicht zuletzt deswegen auch besonders wichtig sind.

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Obmann Asdin El Habbassi, BA leitet zur Diskussion über.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Danke auch, dass ihr gekommen seid und euch die Zeit genommen habt! Das waren eigentlich sehr einhellige Statements. Ich habe zwei kurze Fragen:

Mario, vielleicht gehst du noch einmal ein bisschen näher darauf ein, was da im öffentlichen Dienst bereits implementiert wurde – nämlich die Wahlaltersenkung – und was das für die jungen Leute bedeutet. Ich persönlich begrüße das sehr – ich glaube, das brauche ich nicht nochmals zu betonen.

Trotzdem würde mich interessieren – denn ihr sitzt ja als Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften der Jugendlichen auch in diversen Gremien –: Welche Argumente gibt es denn, mit denen ihr auch konfrontiert seid, warum das noch nicht implementiert ist? Das zu hören fände ich noch spannend – vor allem weil du, Sascha, das jetzt auch angesprochen hast –, warum das nicht ab dem Zeitpunkt möglich ist, wo ein junger Mensch in den Betrieb einsteigt und zu arbeiten beginnt. Denn natürlich besteht da ein Unterschied vom Alter her, weil in den Betrieben in der Regel bereits sehr viele 15-Jährige sind und das Wahlalter in Österreich sozusagen mit 16 Jahren festgesetzt ist.

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Ich habe dazu vor etwa eineinhalb Jahren einen Entschließungsantrag eingebracht und bin total froh, dass wir das heute hier diskutieren, dass wir es jetzt über die Parteigrenzen hinweg geschafft haben, das zu einem Thema zu machen und auch in die Organisationen hineinzutragen. Danke auch an euch von der Jugendgewerkschaft, denn ich kann mich erinnern, das war sozusagen eine große Diskussion, und ihr habt dazu auch intern einen Diskussionsprozess gehabt. Ich finde es großartig, dass ihr das gemacht habt und dass das weitergekommen ist. Da haben wir die Partizipation sozusagen auch geschafft.

Und ich hoffe, dass wir es auch schaffen, diesen Punkt zu beschließen, weil das für mich immer absurd war, denn überall sonst wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. – Mein ursprünglicher Antrag hat übrigens vorgesehen, auch das passive Wahlalter auf 16 zu senken. Jetzt haben wir den Kompromiss, dass dieses bei 18 bleibt. – Ich finde übrigens auch euren Vorschlag gut, das noch ausweiten, aber es wäre wirklich auch eine Verbesserung, wenn jetzt einmal die Senkung auf 16 Jahre kommt, denn 16-Jährige dürfen bei jeder anderen Wahl wählen, sie dürfen den Bundespräsidenten werden, aber nicht ihre eigene Vertretung in dem Betrieb, in dem sie arbeiten. Ich meine, das ist ja irgendwie irre! Das passt für mich nicht ganz zusammen. Und dementsprechend finde ich es super, wenn wir es schaffen, dass wir uns da bewegen.

Vor allem auch deswegen, weil ja alle, quer durch die Parteien, immer wieder sagen, es braucht eine Aufwertung der Lehre. Es gibt Lehrverhältnisse, wo die Ausbildung nicht so passt, und andere, wo es gut passt, und da ist natürlich die Vertretung wichtig und dass sich Betriebsräte auch darum kümmern. Nicht, dass sie das jetzt nicht tun würden, aber ich glaube, das lenkt schon den Fokus noch mehr darauf, dass man sich um die Anliegen von Lehrlingen kümmerst, wenn sie auch in den Wahlen mit stimmberechtigt sind. Ich glaube, es ist schon ein wichtiger Punkt, um Fehlentwicklungen in der Lehre auszugleichen, dass es auch eine entsprechende Beteiligung von Lehrlingen gibt, was ihren Job betrifft.

Dementsprechend hoffe ich, dass wir das schaffen. Und ich denke, eure Anregung werden wir auch diskutieren, dass wir in das Wahlrecht alle Lehrlinge ab 15 reinnehmen. Das finde ich spannend, richtig und wichtig. Vor allem wenn ihr das überfraktionell auch so seht, halte ich das wirklich für eine zentrale Anregung. – Danke.

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Ich finde es sehr schön, dass sich hier alle sehr einig sind, und ich glaube, es dürfte eigentlich nicht zur Debatte stehen, dass jemand, der in einem Betrieb arbeitet, auch seinen eigenen Betriebsrat wählen kann. Deshalb finde ich es besonders wichtig, auch schon die 15-Jährigen in diesen Vorschlag miteinzubeziehen. Ich sehe keine brauchbare Begründung, die das Wahlalter mit 16 in irgendeiner Art und Weise logisch erklären könnte.

Was mich aber schon interessieren würde, ist, wo die Begründung für die weitere Beschränkung des passiven Wahlrechts dann herkommt, ob es dafür auch sachliche Gründe gibt oder ob das wirklich nur ein Verhandlungspunkt war. Aber auch wenn das ein Verhandlungspunkt war, kann ich die Gegenposition nicht ganz nachvollziehen.

Was mich auch interessieren würde, wäre, was Sie alle sich für konkrete Verbesserungen für Lehrlinge erwarten durch eine Änderung des Wahlrechts und durch die Jugendvertrauensräte, was sich da in einem Betrieb konkret ändern könnte, wenn die mehr Mitspracherecht durch das aktive Wahlrecht bekommen.

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Zuerst einmal möchte ich mich noch einmal bedanken für die Ausführungen. Es ist ja schon eine fast urfreiheitliche Forderung, dass dieses Wahlalter auch herabgesetzt wird. Ich kann mich erinnern, dass bereits 2010 Herbert Kickl hier im Plenum bei einer Rede gesagt hat, dass das eigentlich absurd ist, dass das noch nicht stattgefunden hat. Es freut mich, dass das heute wieder im Ausschuss ist. Ich kann mich erinnern, dass wir vor eineinhalb Jahren auch darüber diskutiert haben – Julian Schmid hat es schon gesagt –, und ich weiß nicht mehr genau, warum das damals im Sand verlaufen ist. An uns beiden ist es nicht gescheitert, weil wir sehr begeistert waren bei diesem Thema.

Ich möchte mich noch anschließen bei der Frage der Kollegin Kucharowits, mit welchen Argumenten euch gegenüber erklärt wird, warum diese Absenkung bis jetzt noch nicht stattgefunden hat, welche Gegenargumente da angeführt werden. Das finde ich sehr interessant. – Danke.

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Zunächst herzlichen Dank für die interessanten Ausführungen. 30 000 junge Menschen, die praktisch von der Möglichkeit der betrieblichen Mitbestimmung ausgeschlossen sind, das ist schon eine beeindruckende Zahl. Ich glaube, es ist wenigen Menschen bewusst, dass in den Betrieben das Wahlalter nicht auf 16 Jahre abgesenkt wurde, und ich glaube – man merkt es auch hier –, dass absolut Konsens herrscht, dass das unbedingt geschehen muss. Ich kann mich jetzt nicht, wie die Frau Kollegin Steger, an diese Rede im Jahr 2010 erinnern, aber trotzdem ist es gut, dass wir hier einer Meinung sind.

Was wichtig ist und auch immer wieder herausgearbeitet wurde, ist, dass die Vertrauensräte nicht im Gegenzug abgeschafft werden, weil diese, unabhängig davon, eine ganz zentrale, wichtige Rolle bei der Wahrnehmung der Anliegen der jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen. Das sollte man unbedingt herausstreichen.

Darüber hinaus glaube ich, dass es schon Sinn macht, die Wahlalter-Absenkung, die Möglichkeit der Wahlbeteiligung mit 16 fix zu machen. Ob das weiter gehend auch noch möglich ist – ich meine, der Logik folgend wäre es 16 –, ob wir wirklich sagen, wir gehen gleich den größeren Schritt und machen das mit 15, das wird zu diskutieren sein. Aber im Grunde genommen ist die Wahlaltersenkung für uns ganz klar eine wichtige Forderung, die wir auch unterstützen.

Obmann Asdin El Habbassi, BA: Ich möchte ebenfalls die Fragestellung unterstreichen, mit welchen Argumenten ihr konfrontiert seid, mit denen man begründet, dass das bisher nicht stattgefunden hat.

Ich möchte noch kurz auf Folgendes eingehen: Es hat ja schon einen Antrag zu dieser Wahlaltersenkung gegeben. Ich glaube, entscheidend dafür, dass dieser damals nicht angenommen wurde, war das Faktum, dass es damals um aktives und passives Wahlrecht ging. Es hat ja vorhin auch Kollegin Gamon die Frage gestellt, warum denn das problematisch wäre. Da geht es aus meiner Sicht vor allem darum, dass ein Betriebsrat auch Betriebsvereinbarungen und ähnliche Vereinbarungen zu treffen hat und dafür natürlich eine Volljährigkeit gegeben sein muss und die uneingeschränkte rechtliche Möglichkeit bestehen muss, diese Vereinbarungen für einen ganzen Betrieb zu treffen. Insofern ist aus meiner Sicht eine Senkung des passiven Wahlalters durchaus nicht unproblematisch. Aber ich finde es schön, dass wir uns da jetzt einig sind und dass es auch aus der Gewerkschaft heraus und vonseiten der persönlich Betroffenen diesbezüglich Einigkeit gibt.

Ich möchte auch noch einmal das unterstreichen, was Norbert Sieber gesagt hat: Es ist ganz explizit unser Wunsch, das zusätzlich zum Jugendvertrauensrat umzusetzen. Den Jugendvertrauensrat wollen wir so beibehalten, denn er hat sich bewährt – das hören wir aus allen Ecken. Ich glaube aber, dass es Sinn macht, da man an anderen Wahlen mit 16 teilnehmen kann, dies auch bei Betriebsratswahlen möglich zu machen, denn der große Unterschied zum Jugendvertrauensrat ist der, dass der Jugendvertrauensrat nicht stimmberechtigt ist. Ich glaube, wenn wir Partizipation wirklich leben wollen, dann sollten wir jungen Menschen auch ermöglichen, direkt mitzubestimmen, und sie nicht aufgrund der Tatsache, dass sie nicht stimmberechtigt sind und auch ihre Vertretung quasi nicht stimmberechtigt ist, von dieser Teilhabe im Betrieb ausschließen. Darum auch der Wunsch, dass wir da zu einer Änderung kommen.

Auch da möchte ich sagen: Im Endeffekt geht es hier um die Änderung einer Zahl im Gesetz. Das heißt, es sollte uns eigentlich möglich sein, wenn wir in dieser Frage übereinkommen, dies mittels eines Abänderungsantrags möglichst rasch umzusetzen. Das wäre einmal ein gutes Zeichen für eine schnelle und effektive Arbeit des Gesetzgebers.

Mario Drapela (FSG Jugend/Jugendvorsitzender): Liebe Katharina Kucharowits, danke noch einmal für den Hinweis auf diese Frage. Im öffentlichen Dienst war 2014 die erste Personalvertretungswahl, bei der 16-Jährige mitwählen durften. Das große Problem, das wir im öffentlichen Dienst haben, ist eben: Sie haben keine eigene Körperschaft, das heißt, sie haben keine Jugendvertrauensräte. Die Probleme von Jugendlichen werden über den Jugendvertrauensrat ja in weiterer Folge in die Betriebsratsgremien weitergetragen, und das gibt es im öffentlichen Dienst nicht. Und natürlich ist das Problem auch, dass es de facto keinen 16-Jährigen gibt, der dann auch sagt, ich werde jetzt Personalvertreter. Das ist auch eine Sache, die nicht funktioniert. Das heißt, irgendwo sind sie dann natürlich wieder nicht vertreten.

Deswegen haben wir auch gesagt, okay, Wahlaltersenkung ist gut, aber dadurch darf es nicht dazu kommen, dass die Jugendvertrauensräte im privaten Bereich abgeschafft werden. Dies aus dem einfachen Grund, weil man im öffentlichen Bereich sieht, dass genau dieser Bereich fehlt, also diese Jugendvertrauensräte und dieses Mitsprachrecht der Jugendlichen in diesen Körperschaften, egal, ob es jetzt Personalkommissionen sind oder ob es der Betriebsrat selbst ist. Deswegen ist es wichtig, dass man auch da gleichzieht – in dem Fall: im öffentlichen Bereich mit dem privaten Bereich.

Sascha Ernszt (Österreichische Gewerkschaftsjugend/Bundesjugend-vorsitzender): Um kurz auf die Frage nach den Gegenargumenten einzugehen: Ich glaube, es gibt gar keine Argumente dagegen, dass Jugendliche da mitwählen dürfen. Es ist, glaube ich, damals schlicht und einfach vergessen worden. Die letzten Jahre ist aber Gott sei Dank viel passiert, sprich: Die Obergrenze des passiven Wahlalters von JugendvertrauensrätInnen wurde auf 23 Jahre angehoben. Dass es in den überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen überhaupt eine Vertretung gibt, ist auch erst vor ein paar Jahren beschlossen worden. Ich bin froh, dass an dieser Ecke ein bisschen was passiert ist. Aber ich glaube, dass das schlicht und ergreifend damals vergessen worden ist oder dass es sozusagen Opfer bei Verhandlungen war, dass das bis jetzt noch nicht so durchgesetzt worden ist.

Vielleicht noch die Vorteile: Was bringt das überhaupt, wenn man den Betriebsrat mitwählen darf? – So ein Betriebsrat ist eine eigenständige Vertretung im Betrieb, und – das brauche ich auch nicht zu verleugnen – Jugendliche haben oft andere Forderungen als der Betriebsrat. Ich habe selbst oft mit meinem Betriebsrat gestritten, dass ich gerne das hätte, während er gerne irgendetwas anderes hätte. Am Ende des Tages geht es immer darum, dass es den ArbeitnehmerInnen besser geht. Da habe ich dann immer versucht, mit dem Schmäh zu kommen.

Trotzdem ist es auch für den Jugendvertrauensrat oft schwer, sich gegen einen Betriebsrat durchzusetzen. Und ich glaube auch, dass es unseren Jugendlichen helfen würde, wenn der Betriebsrat auch von den Jugendlichen gewählt werden muss und dann der Betriebsrat dem Jugendvertrauensrat auf die Schulter klopft und sagt: He, du organisierst mir die Jungen, und wir schauen, dass wir ein Jugendpaket aufsetzen, und dann machen wir das gemeinsam!

Ich glaube, der Betriebsrat hat sehr wohl auch Interesse, wenn die Jugendlichen sich organisieren, einen Jugendvertrauensrat an seiner Seite zu haben, der ihn unterstützt, der ihm hilft, im Betrieb die Jugendlichen anzusprechen. Ich selber habe das ja auch jahrelang im Betrieb gemacht, habe Gott sei Dank auch einen älteren Kollegen gehabt, und wir haben immer „guter Cop“ und „böser Cop“ gespielt: Er war der schlimme Papa und ich der gute Bruder zu den Lehrlingen. So hat das funktioniert. Die Jugendlichen haben gewusst, sie haben jemanden, zu dem sie gehen können. Mit Jugendproblemen sind sie halt zu mir gekommen, und wenn sie eine Wohnung gesucht haben, sind sie zum Betriebsrat gegangen. Ich glaube, dass wir das immer schön abfedern konnten im Betrieb, wenn irgendetwas gekommen ist, dass immer der richtige Ansprechpartner für die Jugendlichen da war.

Ich bin mir auch sicher, dass es unheimlich viele Vorteile bringt, wenn man den Jugendlichen das Signal gibt: Du bist wichtig, bitte stimme bei mir mit, ich setze mich für dich ein!, das Signal, eben für den Betriebsrat, für den Jugendvertrauensrat, wirklich für die gesamte Belegschaft sprechen zu können und vor allem auch den Rückhalt von der ganzen Belegschaft zu haben – weil es ja ganz etwas anderes ist, wenn die 30 000 mitwählen dürfen, die dann den Betriebsrat extra noch einmal stärken.

Obmann Asdin El Habbassi, BA sagt, er freue sich, dass es eine so große Übereinstimmung gebe.

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Sodann leitet der Obmann zum nächsten Themenbereich über.

3. Pensionskommission Besetzung

Obmann Asdin El Habbassi, BA sagt, der Hintergrund sei der, dass im Gesetz festgelegt sei, dass es in der Pensionskommission derzeit drei Seniorenrat entsendete Vertreter und einen vom Sozialministerium entsendeten Jugendvertreter gebe. Vor der Einigung über eine Umgestaltung der Pensionskommission habe es eine Übereinkunft gegeben, dass man dieses Thema angehen wolle.

Obmann El Habbassi erklärt, das Anliegen der JugendsprecherInnen sei, dort Waffengleichheit zu schaffen, dass es hinsichtlich der Generationen gleiche Beschickungsmodalitäten gibt, dass also die jeweilige Vertretung, in diesem Fall die Bundesjugendvertretung, die gleiche Anzahl von VertreterInnen in diese Kommission entsendet wie der Seniorenrat und dass die Entsendung vor allem nicht über das Ministerium, sondern über die jeweilige Interessenvertretung erfolgt.

Sodann erteilt Obmann El Habbassi der ersten Rednerin das Wort.

Magdalena Schwarz (Bundesjugendvertretung/Geschäftsführerin): Genau diese Forderung ist auch die Forderung der Bundesjugendvertretung und auch die Forderung des Seniorenrates. Die Bundesjugendvertretung hat sozialpartnerschaftlichen Status, und diesen könnte sie in der Pensionskommission, wie auch immer sie dann gestaltet ist, in dieser Form auch wahrnehmen. Die Pensionskommission ist, würde ich sagen, ein Beispiel für die generelle Forderung, dass junge Menschen bei politischen Diskussionen, die sie auch betreffen, einbezogen werden. Pensionspolitik ist etwas, was junge Menschen wahrscheinlich mehr betrifft, als man oft so im Kopf hat, weil junge Menschen einfach sehr früh Entscheidungen treffen, die sich auf ihre Pension auswirken. Das betrifft die Berufswahl, das betrifft die Familiengründung, den Zeitpunkt der Familiengründung. Damit sind einfach viele Themen, auch arbeitsmarktpolitische Themen, verbunden, die junge Menschen ganz zentral betreffen.

Die Bundesjugendvertretung würde sich zum Beispiel auch dafür aussprechen, dass wir in Ausschüsse eingeladen werden, in denen dieses Thema behandelt wird, um dort die Sichtweise von jungen Menschen gut einbringen zu können und eben diesen Gedanken nicht zu verlieren, dass viel mehr Themen junge Menschen betreffen, als man denkt, weil ja das Vorbauen für die Pension bereits zu dem Zeitpunkt beginnt, an dem man zu arbeiten beginnt.

Sektionschef Dr. Reinhard Sommer (BMASK): Die Pensionskommission – genau heißt sie „Kommission zur langfristigen Pensionssicherung“ – hat derzeit 34 Mitglieder und einen Vorsitzenden. Der Pensionskommission gehört ein Vertreter der Jugend an, den der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu entsenden hat. Weiters gehören der Kommission drei Seniorenvertreter an, die vom Seniorenrat zu entsenden sind.

Diese Rechtslage geht auf das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000 zurück. In der Regierungsvorlage zu diesem Gesetz war noch vorgesehen, dass ein Jugendvertreter und ein Seniorenvertreter in der Kommission vertreten sind. Durch einen Abänderungsantrag im Sozialausschuss wurden dann letztlich drei Seniorenvertreter vorgesehen. Als Begründung dafür ist angeführt, dass „zur Sicherung des Vertrauens der Pensionsbezieher(innen) in die Stabilität und Finanzierbarkeit des Pensionssystems […] diese Personengruppe“ – sprich, die Senioren – „nicht nur durch ein Mitglied, sondern durch drei Mitglieder […] vertreten sein“ soll. Wirksam geworden ist das Ganze am 1. Oktober 2000.

Im Arbeitsprogramm der jetzigen Bundesregierung – also dem Programm von 2013 bis 2018 – ist bekanntlich eine Neuordnung der Pensionskommission vorgesehen, und auch im Ministerratsvortrag des Pensionsgipfels vom 29. Februar dieses Jahres ist vorgesehen, dass die Pensionskommission neu geordnet wird. Über die Anzahl, wie viele Senioren und wie viele Jugendvertreter tatsächlich in der neuen Kommission sitzen sollen, wird aber in beiden Beschlüssen nichts ausgesagt. Aus meiner Sicht und aus Sicht des Sozialministeriums spricht nichts dagegen, ein paritätisches Verhältnis vorzuschlagen, also etwa zwei Seniorenvertreter und zwei Jugendvertreter. Ziel ist aber jedenfalls, dass die jetzige Pensionskommission, die, wie gesagt, 34 Mitglieder plus einen Vorsitzenden hat, wesentlich verkleinert wird, damit sie aktionsfähiger wird.

Man soll die Aufgaben der Pensionskommission nicht überschätzen, das möchte ich auch dazusagen. Vielleicht noch kurz zur Erläuterung der Pensionskommission: Ihre Hauptaufgabe ist, einmal im Jahr ein Gutachten über die mittelfristige Finanzierung der Pensionen in den nächsten fünf Jahren zu erstellen, und alle drei Jahre ein Gutachten über die langfristige Finanzierbarkeit der Pensionen.

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Obmann Asdin El Habbassi, BA leitet zur Diskussion über.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Eine kurze Nachfrage an Herrn Sektionschef Sommer: Wie ist die jetzige Kommission – abseits der SeniorenvertreterInnen und JugendvertreterInnen – zusammengesetzt, wer sind die 34 Personen? Die brauchen Sie jetzt nicht einzeln zu nennen, sondern es genügt ein grober Überblick.

Und die zweite Frage: Wann ist mit der Änderung zu rechnen, für wann ist das vorgesehen?

Sektionschef Dr. Reinhard Sommer (BMASK): In der Kommission sind vertreten die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien, das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, das Sozialministerium, die Bundesarbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der Hauptverband, der ÖGB, die Industriellenvereinigung, die Landwirtschaftskammer, das Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs, die Wissenschaft und je ein Vertreter des Wirtschaftsforschungsinstitutes und des IHS, ein Vertreter der privaten Versicherungen, die Verbindungsstelle der Bundesländer, die Jugend, Senioren, Behinderte und die Statistik Austria. – So viel zur ersten Frage.

Und zur zweiten Frage: Es ist beabsichtigt, im Herbst dieses Jahres einen entsprechenden ASVG-Novellen-Entwurf in Begutachtung zu schicken, der nicht nur die Neuordnung der Pensionskommission, sondern auch die anderen Beschlüsse, die am 29. Februar gefasst wurden, zum Inhalt hat.

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Danke, Herr Dr. Sommer, dass Sie jetzt vorgelesen haben, wer in der Kommission sitzt. Auch wenn Sie glauben, dass man die Bedeutung der Kommission nicht überschätzen sollte: Es sitzt dort wirklich Gott und die Welt drinnen, aber nur ein Jugendvertreter, und das ist, glaube ich, schon auch ein Zeichen dafür, dass man das sehr wohl ändern könnte. Irgendeiner wird der Kommission wohl Bedeutung zumessen, denn sonst müsste nicht jeder gesetzliche Vertreter, den man sich nur vorstellen kann, dort drinnen sitzen.

Was aber auch stimmt, ist, dass die Kommission sehr wohl auch Dinge machen kann. Es ist ja letzten Herbst ein Mittelfrist-Gutachten in der Kommission abgelehnt worden. Das zeigt auch, wie wichtig es ist, wie die Kommission zusammengesetzt ist, weil sie schon auch dahin gehend ein Gewicht hat, dass sie in der Pensionspolitik ein Zeichen setzen kann, vor allem im Hinblick darauf, wie unterschiedliche Gutachten über die langfristige Entwicklung in diesem Bereich zu bewerten sind, und zwar unter anderem auch deswegen, weil fast alle unsere politischen Maßnahmen auf diesen Prognosen fußen, und deshalb ist auch diese politische Bewertung besonders wichtig.

Ich glaube, dass die Idee, die Kommission zu verschlanken und sie auch mit solchen Experten zu besetzen, die auch internationales Renommee besitzen, ein wirklich guter Vorschlag, eine gute Idee war, und ich wünsche mir auch, dass es in diese Richtung geht. Wenn es dann letztendlich dazu kommen sollte, dass es doch wieder politische Besetzungen sind, dann wäre es, glaube ich, besonders wichtig, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Jugend dort in gleichem Maße zum Zug kommt wie die Seniorenvertreterinnen und -vertreter.

Wenn es so sein sollte, dass es wirklich eine Expertenkommission wird, eine Kommission, die mit Experten, die nicht zwangsweise einen politischen Hintergrund haben müssen, besetzt wird, bin ich sehr offen dafür, dass man auch darüber redet, dass weder Senioren- noch Jugendvertreter drinnen sein müssen. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Ich glaube, es ist wichtig, dass Jugend- und Seniorenvertreter genauso wie Vertreter der politischen Parteien – vor allem auch in den Prozess der neuen Besetzung der Kommission – eingebunden sind, damit uns nicht dann zum Schluss ein Vorschlag vorgestellt wird, der weder der einen noch der anderen Wunschrichtung entspricht.

Obmann Asdin El Habbassi, BA: Ich danke dem Herrn Sektionschef für die Information, dass im Herbst offensichtlich ein Gesetzesvorschlag in Begutachtung kommt. Es würde mich interessieren, ob derzeit angedacht ist, die Interessenvertreter, insbesondere die Bundesjugendvertretung im Vorfeld zu konsultieren. Es war ja der medialen Berichterstattung zu entnehmen, dass die Kommission weniger mit Interessenvertretern und mehr mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Forschung und Wissenschaft besetzt werden soll. Gibt es dazu im Ministerium konkrete Vorstellungen? Und: Ist derzeit überhaupt angedacht, Interessenvertreter weiterhin in der Kommission zu haben, oder nicht? Es würde mich freuen, wenn Sie uns, Herr Sektionschef, da einen Einblick in den Stand der Dinge geben könnten.

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Für mich hat sich immer die Frage gestellt, welche Einflussmöglichkeiten sozusagen die Kommission hat und wie handlungsfähig sie ist. In diesem Zusammenhang haben wir immer gesagt, es bräuchte dort Jugendvertreterinnen, die nicht nur sozusagen nach Gutdünken des Sozialministeriums dort drinnen sitzen, sondern die dort wirklich einen fixen Stand haben. Dann hat es ganz oft das Argument gegeben: Na ja, aber damit bläst man ja die Kommission noch mehr auf und dadurch wird sie noch handlungsunfähiger!

Ich bin auf jeden Fall für eine Verschlankung der Kommission, aber nicht auf Kosten der Jugendvertreterinnen und Jugendvertreter. Also ich bin nicht für jede Umorientierung der Kommission zu haben. Ich finde auch, dass es nicht einen besonderen Sinn hat, wenn dort die Regierung mit so vielen Ministerien vertreten ist. Da stellt sich für mich ein bisschen die Sinnfrage von der Handlungsfähigkeit her.

Ich bin für Veränderungsvorschläge hinsichtlich der Kommission offen, aber ich meine, dass das nicht auf Kosten der JugendvertreterInnen geschehen darf. Dass die Kommission bunt zusammengesetzt ist, hat natürlich Gründe, denn es geht ja bei den Pensionen nicht nur um Alt und Jung, sondern es geht auch um Fragen wie: Wie ist die wirtschaftliche Entwicklung, wie sind da die Prognosen? Wie schaut die Arbeitswelt aus? Wie viel wird eingezahlt, wie sind da die Entwicklungen, was muss man da für langfristige Prognosen einbeziehen?

Aber es ist natürlich auch eine Generationenfrage. Denn: Wenn wir uns die vergangenen Pensionsreformen anschauen, dann sieht man, dass meine Generation nach dem jetzigen Modell um circa 30 Prozent weniger Pension bekommen wird. Ich finde, das auszuklammern, ist fern der Realität.

Und natürlich geht es auch um Arm und Reich und auch um die wirtschaftliche Entwicklung, die da ein ganz wichtiges Element ist. Und da sehe ich keine Alternative dazu, dass in der Kommission auch JugendvertreterInnen sitzen, und ich hoffe, dass wir das auch so beschließen werden.

Ich wünsche den BJV-VertreterInnen bei ihrer Arbeit in der Kommission viel Kampfgeist und Engagement, um unser Pensionssystem wirklich gerechter und zukunftsfit zu machen.

Sektionschef Dr. Reinhard Sommer (BMASK): Zur ersten Frage: Das Ganze muss ja erst politisch verhandelt werden. In der neuen Kommission könnte drinnen sein das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium, das Sozialministerium und die Sozialpartner, wobei unter Sozialpartner die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der ÖGB, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die Landwirtschaftskammer, die Senioren- und die Bundesjugendvertretung zu verstehen sind. Das, was hier gewünscht und vorgeschlagen wird, ist also ohnehin in Aussicht genommen: nämlich zwei Vertreter der Bundesjugendvertretung und zwei Vertreter des Seniorenrates.

Das ist jetzt einmal der Zwischenstand, das muss erst politisch verhandelt werden. Was dabei herauskommt, wird man sehen.

Das wäre sozusagen das stimmberechtigte Gremium. Und dann soll es daneben auch ein nicht stimmberechtigtes Gremium geben, ein Gremium von Experten. Da werden wahrscheinlich sechs Vertreter drinnen sein: die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt für öffentliche Bedienstete und je ein Vertreter des Wifo und des IHS und die Wissenschaft.

So könnte das in etwa ausschauen. Aber, wie gesagt, eine politische Entscheidung darüber gibt es noch keine.

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Obmann Asdin El Habbassi, BA leitet zu den Abschlussstatements über.

Schlussstatements

Magdalena Schwarz (Bundesjugendvertretung/Geschäftsführerin): Ich möchte mich noch einmal für die Einladung und für die sehr produktive Diskussion hier bedanken.

Eingehen möchte ich noch einmal ganz kurz auf die sogenannten nichtorganisierten Jugendlichen – es ist ein unglückliches Wort, das ich hier eingeführt habe – und hier darlegen, was aus Sicht der Bundesjugendvertretung der Hintergrund des Wunsches ist, dass diese sogenannten nichtorganisierten Jugendlichen auch an Partizipationsprozessen teilhaben können.

Es geht dabei darum, dass man Jugendlichen mit verschiedenem Hintergrund die Möglichkeit gibt, an Partizipationsprozessen teilzuhaben, nämlich, indem man einerseits Partizipation geschlechtersensibel gestaltet und man andererseits junge Menschen mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen oder Bildungshintergründen, unterschiedlicher Herkunft, mit Migrationshintergrund oder auch zum Beispiel junge Flüchtlinge – brandaktuell –, aber auch junge Menschen mit Behinderung zu Wort kommen lässt.

Da ist es, denke ich, klar, dass das nicht etwas ist, was man so mal schnell macht, sondern etwas, wo es erstens einmal eine Vorlaufzeit braucht, um diese jungen Menschen überhaupt zu erreichen, um ihnen überhaupt die Möglichkeit zu geben, sich anzumelden, sich dafür zu interessieren, sie vorzubereiten, und wo es zweitens entsprechende Ressourcen braucht, damit sie auch teilnehmen können, also auch finanzielle Ressourcen. Das heißt, das ist wirklich ein Prozess.

Das macht deutlich, dass Partizipation eigentlich nicht nur Jugendsache ist, denn wenn man diese jungen Menschen tatsächlich in die politischen Prozesse einbeziehen will, dann muss man sie so gestalten, dass sie daran auch teilnehmen können. Bei solch einem Setting wie diesem zum Beispiel wäre die Hälfte von uns weggeschlafen; ich sage es ganz offen. Ich finde, dass man keine höheren Maßstäbe an junge Menschen legen darf als an Erwachsene.

Das Setting hier ist etwas für geübte Diskutierer und Diskutiererinnen. Die Vermittlung von solchen Gremien ist aber etwas, das jeder braucht, egal, welchen Alters. Insofern finde ich, dass es zu begrüßen ist, nichtorganisierte Jugendliche verstärkt einzubinden. Gleichzeitig hat es aber auch einen Wert, Funktionärinnen und Funktionäre einzubinden, weil die einfach diese Prozesse kennen und auch viel leichter zu integrieren sind.

Man lädt ja auch in den seltensten Fälle nichtorganisierte Erwachsene zum politischen Prozess ein. Ich finde, wie gesagt, man sollte bei der Partizipation junger Menschen die Messlatte nicht höher legen, als man sie sonst auch legt.

Das ist mein Plädoyer für diesen Unterausschuss. (Ruf: … Dialogkonferenzen!)

Danke schön. – Ja, wir haben natürlich den strukturierten Dialog in der Bundesjugendvertretung angesiedelt, der ja auch mit starker Unterstützung vom Jugendministerium in Österreich stattfindet.

Ein Ort, wo Jugendpartizipation möglich gemacht werden soll und wo es möglich ist, die Kultur der Partizipation zu erlernen – auch von der Erwachsenenseite her –, sind die Dialogkonferenzen, die im Rahmen des strukturierten Dialogs stattfinden.

Der strukturierte Dialog hat derzeit das Thema „Zusammenleben in Vielfalt in Europa“. Es geht dabei um unsere Visionen für Europa“. Die nächste Dialogkonferenz findet vom 31. August bis 3. September in Innsbruck statt. Eine Einladung dazu werden zumindest die JugendsprecherInnen heute bekommen. Das ist die Dialogkonferenz West. Und die Dialogkonferenz Ost, die für die östlichen Bunddesländer ist, findet dann ein paar Monate später statt.

*****

Obmann Asdin El Habbassi, BA bedankt sich herzlich bei allen Diskussionsteilnehmern, dass Sie sich die Zeit genommen haben, ihre Sicht aus der persönlichen Betroffenheit heraus beziehungsweise aus der Warte der Vertretungsorgane im Unterausschuss des Familienausschusses darzulegen.

Er verleiht seiner Freude Ausdruck, dass der Zeitplan so diszipliniert eingehalten wurde und so eine unkomplizierte, positive Art des Kommunizierens möglich war.

Des Weiteren führt Obmann El Habbassi aus:

Die Intention des Ausschusses war, ganz bewusst im Vorfeld Themen zu suchen, wo wir das Gefühl haben, dass wir zu einer Übereinkunft darüber kommen können, worin ganz klar das Ziel besteht. Es geht dabei darum, nicht beim Diskutieren zu bleiben, sondern auch wirklich in die Umsetzung zu kommen. Damit wollen wir uns auch von manchen anderen Unterausschüssen abheben.

Es ist klar, dass wir aufgrund der Geschäftsordnung nicht in der Lage sind, hier heute Beschlüsse zu fassen. Das bitte ich, so zur Kenntnis zu nehmen. Ich glaube, es ist im Sinne der Transparenz auch wichtig, dass wir hier heute nicht über Vorschläge abstimmen können.

Ich würde aber anhand der Informationen, die wir jetzt im Ausschuss bekommen haben, anhand der Papiere, die von der AKS und der Bundesschülervertretung ausgearbeitet wurden, und der Beschlüsse, die uns auch von der Gewerkschaftsjugend übermittelt worden sind, beziehungsweise anhand der verschiedenen Initiativanträge, die es schon in diesem Haus gegeben hat, versuchen, einen Prozess zu starten, wo wir mit Jugendsprecherinnen und Jugendsprechern gemeinsam, über Fraktionen hinweg, versuchen, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zu verhandeln. Ich freue mich, wenn da ein möglichst konstruktiver Zugang vorhanden ist, und hoffe, dass wir es schaffen, noch bis zum Herbst konkrete Dinge in die Wege zu leiten.

Man kann bei strukturierten Dialogen oder bei Jugendpartizipationsforen sehr oft sehen: Junge Menschen wünschen sich Ergebnisse! Junge Menschen wünschen sich, dass Beschlüsse, dass Forderungen, die sie aufstellen, auch in die Tat umgesetzt werden!

Jeder von uns hat wahrscheinlich schon zig Formen von strukturierten Dialogen oder auch von Jugend- und Schülerparlamenten erlebt. Als Obmann dieses Ausschusses ist es mir ein Anliegen, dass wir hier nicht nur eine Diskussionsrunde haben, sondern auch zu Ergebnissen kommen. In diesem Sinne freue ich mich auf den gemeinsamen Austausch, freue ich mich, wenn wir auch weiterhin in dieser Art und Weise konstruktiv zusammenarbeiten können, und nehme ganz bewusst auch diesen Wunsch der Bundesjugendvertretung auf.

Wie gesagt, es ist ins Auge gefasst, auch hier so einen partizipativen Prozess zu machen, uns auch einmal zu lösen von diesem Setting im Rahmen dieses Plenarsaales. Das wäre ja ursprünglich für diesen Ausschuss schon geplant gewesen, aber aufgrund des dichten Ausschussterminplans und der Belegung der anderen Säle war das dieses Mal nicht möglich, es war aber eigentlich prinzipiell so vereinbart. In Zukunft werden wir das auf jeden Fall mit hoher Priorität von der Parlamentsdirektion erbitten, aber grundsätzlich war ja der Wille, diesem Wunsch nachzukommen, vorhanden. Ich glaube, es ist ein guter Zugang, wenn wir in dieser Richtung fortfahren.

Ich bedanke mich noch einmal für die Partizipation und wünsche allen noch einen wunderschönen Tag.

*****

Obmann Asdin El Habbassi, BA lässt sodann über die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen mitsamt dem Kommuniqué des Unterausschusses des Familienausschusses abstimmen. – Einstimmige Annahme.

Das Kommuniqué hat folgenden Wortlaut:

 

Kommuniqué

des Unterausschusses des Familienausschusses

zur Vorbehandlung des Antrages 1293/A(E) der Abgeordneten Asdin EI Habbassi, BA, Katharina Kucharowits, Petra Steger, Julian Schmid, BA, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte-Monitoring und Jugendpartizipation (2/A-FA)

 

Der Unterausschuss des Familienausschusses hat den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Dezember 2015 das erste Mal und am 11. Mai 2016 neuerlich in Verhandlung genommen. In dieser Sitzung, in der die Vertraulichkeit einstimmig (nicht anwesend: T) aufgehoben und Mitglieder des Bundesrates im Verhältnis 2(V):2(S):1(F):1(G) beigezogen wurden, hielten die ebenfalls einstimmig (nicht anwesend: T) geladenen Expertinnen und Experten jeweils einleitende Statements.

Als Expertinnen und Experten waren folgende Personen geladen:

Zum Thema Generelle Verankerung bzw. Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene: als Vertreter der Bundesschülervertretung Bundesschulsprecher Max Gnesda, als Vertreter der Schülerunion Bundesobmann Philipp Kappler, als Vertreterin der Aktion Kritischer Schüler_innen Christina Götschhofer und als Vertreterin der Bundesjugendvertretung Geschäftsführerin Magdalena Schwarz.

Zum Thema Beteiligung junger Menschen an Wahlen - Wahlaltersenkung auf 16 Jahre bei Betriebsrats­wahlen (aktiv) sowie Beibehaltung der Einrichtung eines Jugendvertrauensrates: als Vertreter der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) Sascha Ernszt, als Vertreter der FCG Jugend Bundesvorsitzender Denis Strieder, als Vertreter der FSG Jugend Jugendvorsitzender Mario Drapela und als Vertreterin der Bundesjugendvertretung Geschäftsführerin Magdalena Schwarz.

Zum Thema Pensionskommission Besetzung: als Vertreterin der Bundesjugendvertretung Geschäfts­führerin Magdalena Schwarz und als Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz Sektionschef Dr. Reinhard Sommer.

 

In den sich jeweils anschließenden Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Katharina Kucharowits, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Julian Schmid, BA, Wendelin Mölzer, Angela Fichtinger, Mag. Judith Schwentner, Elisabeth Hakel, Petra Steger und Norbert Sieber sowie der Obmann des Unterausschusses Asdin El Habbassi, BA.

Auf Ersuchen des Obmanns des Unterausschusses Asdin El Habbassi, BA wurde mit Genehmigung der Präsidentin des Nationalrates eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen gemäß § 39 Abs. 2 GOG angefertigt. Deren Veröffentlichung wurde einstimmig (nicht anwesend: T) beschlossen.

Wien, 2016 05 11

                                Wendelin Mölzer                                                          Asdin El Habbassi, BA

                                     Schriftführer                                                                             Obmann

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Obmann Asdin El Habbassi, BA bedankt sich noch einmal bei allen Teilnehmern des Ausschusses und schließt die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 11.51 Uhr