291/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den 11. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2014 und 2015 (III-252 der Beilagen)

Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat am 31. März 2016 den gegenständlichen 11. Bericht gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2014 und 2015 (III-252 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. Mai 2016 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde der 11. Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß dem Katastrophenfondsgesetz 1996 betreffend die Fondsgebarung in den Jahren 2014 und 2015 (III-252 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2016 05 12

                                 Petra Bayr, MA                                                          Ing. Mag. Werner Groiß

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann