293/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik in der 63. Sitzung vom 6. April 2016

 

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 72. Sitzung am 25. Mai 2016 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO­-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

Wien, 2016 05 25

 

                  Gabriel Obernosterer                                           Doris Bures

                           Schriftführer                                                                         Vorsitzende

 


 

 

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Hypo-Untersuchungsausschuss

 

 

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Stenographisches Protokoll

 

63. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Mittwoch, 6. April 2016

Gesamtdauer der 63. Sitzung

10.07 Uhr – 18.26 Uhr

Lokal VI

 


Befragung der Auskunftsperson Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Ich begrüße Frau Dr. Zwitter-Tehovnik. Ich danke Ihnen für Ihr Erscheinen.

Bevor wir in die Befragung einsteigen, ist noch zu klären, ob diese auch medienöffentlich stattfinden kann. Mir liegt bislang kein Grund vor, die Befragung nicht medienöffentlich durchzuführen, daher werden wir auch so vorgehen.

Ein Kameraschwenk ist aus Ihrer Sicht zulässig? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Erlaubt, ja!) – Falls die Damen und Herren das noch machen wollen, dann nehmen wir uns die Zeit. Ich ersuche darum, die Kameraleute und Fotografen hereinzubitten. – Danke schön.

Die Kameraleute und Fotografen haben den Saal wieder verlassen. Wir fahren medienöffentlich fort, es sind allerdings gemäß der Verfahrensordnung auch in medienöffentlicher Sitzung Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Lichtbildaufnahmen nicht zulässig.

Frau Dr. Zwitter-Tehovnik, Sie haben von Ihrem Recht, eine Vertrauensperson mitzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.

Ich darf Sie noch davon in Kenntnis setzen, dass links von Ihnen Herr Verfahrensanwalt Professor Dr. Binder sitzt, an den Sie sich jederzeit wenden können. Er ist auch dazu da, Ihre Grund- und Persönlichkeitsrechte zu wahren und zu sichern. Wann immer Sie sich mit ihm austauschen wollen, können Sie das selbstverständlich tun. Die erforderliche Zeit dafür wird Ihnen gewährt werden. Sie können sich aber auch, wann immer Sie es für erforderlich halten, an mich oder an den Herrn Verfahrensrichter wenden.

Stichwort Verfahrensrichter: Herr Dr. Pilgermair wird nun die Rechtsbelehrung vornehmen. – Bitte.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Einen schönen Nachmittag, Frau Dr. Zwitter-Tehovnik! Ich begrüße Sie und bitte Sie, zuerst einen Blick auf das Personaldatenblatt zu werfen. Die Daten stimmen? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.)

Frau Dr. Zwitter-Tehovnik, Sie wurden bereits anlässlich der Ihnen zugekommenen schriftlichen Ladung für die heutige Sitzung in allen Details über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson sowie über den Ablauf der Befragung hier im Untersuchungsausschuss in Kenntnis gesetzt. In dieser Belehrung waren auch die Aussageverweigerungsgründe im Einzelnen angeführt. Sollte einer dieser Gründe bei einer Frage, die an Sie gerichtet wird, vorliegen, ersuche ich Sie, darauf hinzuweisen. Ein genereller Aussageverweigerungsgrund kann jedoch nicht geltend gemacht werden.

Auskunftspersonen haben das Recht, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen sowie Beweisstücke und Stellungnahmen vorzulegen und deren Veröffentlichung oder deren Klassifizierung zu beantragen.

Insbesondere trifft Auskunftspersonen aber die Pflicht, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss sowie die Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels nach dem Strafgesetzbuch kann vom Strafgericht mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Jede Person, die nach dem Informationsordnungsgesetz Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit darüber verpflichtet, und zwar auch noch nach der Beendigung der Befragung und der Tätigkeit dieses Untersuchungsausschusses. Solche klassifizierten Informationen dürfen auch keinesfalls an unbefugte Personen weitergegeben werden.

Wenn Ihnen klassifizierte Unterlagen vorgelegt werden – das wird im Rahmen der Befragung der Fall sein –, erkennen Sie diese am entsprechenden Aufdruck. Bitte nehmen Sie im Nachhinein nicht versehentlich eine solche Unterlage mit! Von klassifizierten Dokumenten dürfen weder Fotos noch Auszüge oder Notizen angefertigt werden.

Frau Dr. Zwitter-Tehovnik, haben Sie Fragen zu dieser Rechtsbelehrung? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Nein!) – Sie können aber jederzeit Rechtsfragen zur Aufklärung an uns richten.

Dann kann ich Sie schon abschließend darauf hinweisen, dass allen Auskunftspersonen das Recht zusteht, vorab eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die bis zu 20 Minuten dauern kann. Wollen Sie von diesem Recht Gebrauch machen? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) – Dann bitte ich Sie darum.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Grüß Gott  ich hoffe, man hört mich gut! Ich darf mich kurz vorstellen. Mein Name ist Mirna Zwitter-Tehovnik. Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über meine Tätigkeit in der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, der heutigen HETA ASSET RESOLUTION AG, geben.

Zu meiner Person: Ich bin Kärntner Slowenin und in Klagenfurt geboren und aufgewachsen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg und dem Abschluss des Gerichtsjahres absolvierte ich ein einjähriges Postgraduate-Studium, ein sogenanntes Master-of-Law-Programm an der New York University in New York in den USA.

Da mir das Leben in den USA gefiel, wollte ich nach dem Studium auch einige Jahre dort beruflich tätig sein. Ich absolvierte die New Yorker Anwaltsprüfung. Es gelang mir, einen der heißbegehrten Jobs als Anwältin in einer der großen internationalen Wirtschaftskanzleien in New York zu erlangen. Nach zwei Jahren bei Coudert Brothers wechselte ich im Jahre 2003 zu Cleary Gottlieb Steen & Hamilton – das ist eine der Top 5 amerikanischen Wirtschaftsgroßkanzleien. Ich war dort acht Jahre im New Yorker Büro als Anwältin tätig.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt war die Strukturierung, Beratung und Betreuung von komplexen internationalen M&A-Transaktionen und gesellschaftsrechtlichen Umgründungen. Der durchschnittliche Transaktionswert lag bei über einer Milliarde Euro. Des Weiteren arbeitete ich an Kapitalmarkttransaktionen und beriet Private-Equity-Firmen bei der Strukturierung ihrer Fondsgesellschaften und bei Immobilien-Transaktionen.

Es war eine sehr spannende und extrem lehrreiche Zeit, aber auch sehr stressig und arbeitsintensiv. Anlässlich der Geburt meines ersten Kindes entschied ich mich zur Rückkehr. Es war mir auch wichtig, dass mein Kind in Österreich aufwächst. Deshalb bewarb ich mich 2011 für verschiedene Positionen in Österreich und erhielt unter anderem ein Angebot von der Hypo Alpe-Adria. Ich erhielt das Angebot, als Head of Reorganisation im Bereich Group Legal, also in der Rechtsabteilung der HBInt, tätig zu werden.

Ich begann meine Tätigkeit in der HBInt im Mai 2011. Die Abteilung Reorganisation innerhalb der Rechtsabteilung war eine neugeschaffene Abteilung, die sich um Rechtsfragen und die Rechtsberatung rund um die in der HBInt damals laufenden Groß- und Sonderprojekte kümmern musste. Über die Zeit hatte ich ein Team von vier bis fünf Mitarbeitern.

Meine Aufgaben bestanden in der rechtlichen Beratung und Begleitung von Verkaufsprozessen, verschiedene Umstrukturierungen, die oft in Vorbereitung eines Verkaufs durchgeführt wurden, zum Beispiel Abspaltungen von Portfolien oder die Übertragung von Portfolien von einer Konzerngesellschaft auf die andere. Darüber hinaus umfasste die Tätigkeit gewisse Sonderprojekte wie zum Beispiel das EU-Beihilfeverfahren oder die Betreuung gewisser Rechtsstreitigkeiten betreffend begebener Kapitalmarktemissionen.

Im März 2013 übernahm ich zunächst interimistisch die Leitung der Rechtsabteilung der HBInt, nachdem mein Vorgesetzter, der damalige Leiter der Rechtsabteilung, bekannt gab, das Unternehmen verlassen zu wollen. Im Herbst 2013 wurde mir die Leitung der gesamten Rechtsabteilung dann auch permanent übertragen.

Wir sind in der Rechtsabteilung derzeit ein Team von 13 Mitarbeitern. Davon sind zehn Juristen. In diesem Jahr müssen zwei Personen aufgrund des angelaufenen Mitarbeiterabbaus die Abteilung verlassen.

Vielleicht kurz zu meinem Aufgabenbereich: Die grundsätzliche Aufgabe der Rechtsabteilung der ehemaligen HBInt und heutigen HETA war und ist die Sicherstellung der Rechtssicherheit und Rechtsqualität der HETA als Konzernmuttergesellschaft. Wir sind ein eigener Bereich. Wir sind direkt dem CEO unterstellt und haben beratende Funktion. Das heißt, unsere Aufgabe ist es, rechtlich sozusagen den Vorstand zu beraten. Wir müssen sicherstellen, dass Vorstandsentscheidungen im Einklang mit der gültigen Rechtslage erfolgen.

Zudem fungieren wir als Schnittstelle zu den Rechtsabteilungen der ausländischen Konzerntöchter im HETA-Konzern. In den meisten großen Konzerntochtergesellschaften gibt es eigene Rechtsabteilungen wie zum Beispiel in Slowenien, Italien und Kroatien. Diese sind dann natürlich für die lokalen Rechtsfragen zuständig. Die Rechtsabteilung der HETA AG auf Konzernmutterebene hat eine gewisse Steuerungs- und Koordinierungsfunktion.

Wie Sie wissen, arbeitet die HETA aktuell intensiv am Abbau ihres Portfolios. Ziel ist es, bis 2020 den größten Teil unserer Vermögenswerte zu verwerten. Entsprechend intensiv sind aktuell die Verkaufsbemühungen. Eine der großen Aufgaben der Rechtsabteilung besteht eben auch darin, die Verkaufsprozesse juristisch zu prüfen und zu begleiten. Diese Tätigkeit macht rund 50 Prozent unserer Tätigkeiten aus.

Daneben haben wir andere, sehr vielseitige und komplexe Themen. Im HETA-Konzern gibt es zahlreiche Rechtsverfahren. Es gibt im gesamten Konzern fast 1 000 Passivverfahren. Das heißt, das sind Verfahren, wo HETA oder HETA-Gesellschaften Beklagte sind. Auf HETA-AG-Ebene, also auf der Konzernmutterebene, sind wir derzeit mit fast 100 Klagen konfrontiert.

Zudem gibt es im gesamten Konzern fast 10 000 Aktivverfahren. Das sind also Verfahren, wo die HETA als Klägerin oder betreibende Partei auftritt. Das sind Exekutionsverfahren, Vollstreckungen und so weiter, wo es darum geht, dass wir Ansprüche aus den verschiedenen Kreditverträgen und so weiter geltend machen.

Seit März 2015 ist ein Großteil unserer Aufgaben mit der BaSAG-Thematik verbunden. Zuletzt gehört auch die Betreuung der in den Medien bekannten Klagen der Gläubiger dazu und zudem Fragen zur Auslegung und des Mandatsbescheids der FMA.

Vielleicht auch kurz, für welche Themen die Rechtsabteilung der HETA AG nicht zuständig ist: Wir sind nicht zuständig für Compliance-Themen – dazu gibt es eine eigene Compliance-Abteilung. Wir sind nicht  zuständig für Arbeitsrecht – arbeitsrechtliche Fragestellungen sind in der Human-Ressources-Abteilung angesiedelt.

Ich bin auch nicht zuständig für Forensik-Themen beziehungsweise Themen betreffend die sogenannte Aufarbeitung der Vergangenheit – das war immer in einer eigenen Abteilung angesiedelt. Und die Rechtsabteilung – das ist einfach historisch bedingt – war nie in einen Kreditvergabeprozess beziehungsweise in Kreditrestrukturierungen eingebunden – dazu gibt es ein kleines juristisches Team in der Kreditabteilung, das das abdeckt.

Ich möchte auch ein paar Worte zur Thematik Entbindungen sagen: Ich bin im selben Umfang entbunden wie auch die bisherigen Auskunftspersonen, die von der HETA entbunden wurden. Wir haben die Frage der Entbindung von Auskunftspersonen im Vorfeld des Untersuchungsausschusses umfassend geprüft. Die HETA unterliegt den Beschränkungen, die das Bankwesengesetz vorgibt. Entsprechend kann die HETA selbst keine Entbindung vom Bankgeheimnis erteilen – wir wurden da in der Vergangenheit leider oft falsch verstanden.

Die HETA kann nur vom Betriebs- und Geschäftsgeheimnis entbinden. Das haben wir auf Anfrage auch getan. Seit Beginn des Untersuchungsausschusses haben wir über 30 Personen entbunden. Von der Entbindung weiters ausgenommen sind drei Themen: das Verfahren in Bayern, das EKEG-Verfahren, das weiterhin läuft, laufende Verkaufsverfahren und der Verkauf des SEE-Netzwerks. Sonst gibt es keine Beschränkungen bei der Entbindung.

Abschließend ist es mir auch ein persönliches Anliegen festzuhalten, dass leider in der Öffentlichkeit ein sehr einseitiges Bild über die HETA und all ihre Mitarbeiter besteht. Es wird oft vergessen, welche Leistungen die Mitarbeiter erbringen – trotz des Wissens, dass sie sich am Ende selbst abbauen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen hiermit einen ausreichenden Überblick über meine Tätigkeiten gegeben und stehe nun für Ihre Fragen zur Verfügung. – Danke schön.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Danke sehr. Dann kommen wir zur Erstbefragung. Ich nenne Ihnen jetzt ein paar Bereiche, auch Namen, und Sie sagen dann bitte, welche Beziehungen, Geschäftskontakte oder Kooperationen Sie damit hatten oder eben nicht. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Mhm!) – Waren Sie in die Tätigkeit der CSI Hypo involviert?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also wie gesagt, ich ... Es war nicht Aufgabe der Rechtsabteilung. Das war später, also seit Mai 2012, primär Aufgabe des sogenannten Beauftragten Koordinators. Natürlich gab es gewisse Schnittstellen. Also er hat Informationen angefragt, und die Rechtsabteilung hat ihm diese Informationen zur Verfügung gestellt, aber sonst sind wir nicht eingebunden.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Also da hatten Sie einen reinen Service inne? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!)

Wie war Ihre Zusammenarbeit mit der Finanzprokuratur?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also die Finanzprokuratur ist bekannterweise der Anwalt der Republik und hat die rechtlichen Belange der Aktionärin zu vertreten. Natürlich hat es immer wieder Themen gegeben, wo die Finanzprokuratur involviert war und als Vertreter der Republik aufgetreten ist.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie auch mit dem Finanzprokurator zusammengearbeitet? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) – In welchen Bereichen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das ist sehr unterschiedlich. Also zum Beispiel wenn es darum ging, Verträge mit der Republik auszuverhandeln, war natürlich die Finanzprokuratur der Anwalt der Republik, und wir haben mit Herrn Dr. Peschorn verhandelt. Das ist ein Beispiel. Oder bei Besprechungen im BMF, wenn es um weitere Kapitalmaßnahmen oder so etwas gegangen ist, ist natürlich die Finanzprokuratur dort vertreten.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Haben Sie mit dem Beauftragten Koordinator zu tun gehabt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja. Also wie bereits gesagt, er war für die Aufarbeitung der Vergangenheit zuständig. Das war sozusagen definiert, dass alle Themen sozusagen in der Hypo bis zur Notverstaatlichung ... Und da hat es immer wieder entweder von seiner Seite Anfragen an die Rechtsabteilung gegeben, dass wir ihm irgendwelche Informationen oder Dokumente zur Verfügung haben stellen müssen. Oder es hat umgekehrt der Vorstand gebeten, dass die Rechtsabteilung gewisse Themen, die möglicherweise mit seinen Tätigkeiten in Verbindung stehen, mit ihm abstimmt oder ihn darüber informiert, was wir machen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Waren Sie in die Beauftragung externer Berater eingebunden? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) – Wenn Sie uns bitte sagen, wie das bei den großen Verträgen, die abgeschlossen worden sind, vor sich gegangen ist.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, also ich muss auch sagen, zunächst ...

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Vielleicht sagen Sie uns die größten und dann nennen Sie diese als Beispiel.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also das ist ... Wir haben einen Procurement-Prozess, den gibt es, seit ich auch bei der HBInt und heutigen HETA bin.

Wir haben mit den großen österreichischen Kanzleien Rahmenverträge ausverhandelt. Das heißt, das sind einfach Verträge, wo man gewisse Konditionen im Vorfeld schon verhandelt, also man muss grundsätzlich sagen, günstige Konditionen, und wenn ein Rahmenvertrag mit so einer Kanzlei besteht, dann erlaubt der Procurement-Prozess, dass man gewisse Leistungen ... in einem bestimmten Umfang darf das die Rechtsabteilung selbst abrufen, also einen gewissen Auftrag geben, ab einem ...

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Bis in welcher Höhe?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Derzeit 15 000 €, aber eben nur mit Kanzleien, mit denen es eben schon so einen Rahmenvertrag gibt, wo auch schon die Konditionen günstig verhandelt sind.

Ab einem bestimmten Schwellenwert, also über 15 000, gibt es dann eine zusätzliche Genehmigung, man braucht das Okay eines – also seines – Vorstandes, in meinem Fall wäre das der CEO, und ab 75 000, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, brauche ich eine Vorstandsentscheidung, also einen Beschluss vom Gesamtvorstand.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hat sich der Vorstand bei der Vergabe von Beraterverträgen eingebracht, Vorstellungen geäußert, Wünsche an Sie gerichtet?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, natürlich haben wir mit dem Vorstand diskutiert, welche für ein gewisses Thema eine geeignete Kanzlei ist, weil sie entweder schon in ähnlichen Themen beraten hat oder weil es einen entsprechenden Experten gibt, aber der Prozess sieht vor, dass bei allen Beauftragungen über 15 000 ein sogenannter Preisvergleich beziehungsweise eine Ausschreibung erfolgen soll. Das heißt, wir müssen zumindest drei Kanzleien anschreiben und uns ein Angebot einholen, und es gilt nach dem Procurement-Prozess das Prinzip, dass sozusagen der Bestbieter – das heißt grundsätzlich, der Günstigste – den Zuschlag bekommt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Auf die Inhalte und auf die Qualitäten (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Na, kommt natürlich auch ...!) schauen Sie nicht vorrangig (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Nein, das ist natürlich auch ...!), da schauen Sie einfach nach dem Preis?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, Preis ist einmal das Wichtigste, aber entsprechende Erfahrungswerte oder vergleichbare Transaktionen, die jemand schon gemacht hat, werden dann auch mit einbezogen, und es kann auch manchmal sein, dass ein Anwalt, der nicht der billigste ist, sonst aus gewissen Gründen, weil er entsprechende Erfahrung hat, dann einen Zuschlag bekommt, aber grundsätzlich müssen wir nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorgehen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Die Frage war, ob sich der Vorstand bei der Bestellung von Beratern eingebracht hat und Wünsche geäußert hat, dass man den oder den, die oder die Firma nehmen soll.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, aber nur, wenn gleichzeitig auch der Prozess eingehalten wird. Natürlich kann sein, dass der Vorstand sagt: Frau Zwitter, ich glaube, der Anwalt wäre da geeignet, der hat uns schon in einer ähnlichen Sache beraten!, aber ich muss trotzdem dann den Vergabe..., also die internen Bewilligungen und Vorgaben einhalten. Dann wird halt der Anwalt bei den dreien, wenn man drei anschreiben muss, angeschrieben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wie ist zum Beispiel die Bestellung von Wyman erfolgt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Oliver Wyman hat, meines Wissens, also wenn Sie diesen Bericht, der heute Vormittag in Diskussion war – ich habe jetzt nur den ORF-Ticker gelesen – ... Der ist nicht von der Bank beauftragt worden. Wir haben den Bericht selbst nicht gekannt, also nur aus den Medien.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja. Was sind die größten Beraterverträge, die Sie abgeschlossen haben?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, es gibt sozusagen ein laufendes Geschäft. Ich habe Ihnen berichtet, wie viele Rechtsverfahren wir haben. Bei all diesen Verfahren gilt Anwaltszwang, also muss ich natürlich Anwälte bestellen, die mich in diesen Verfahren vertreten.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich meine jetzt nicht die Rechtsanwälte als Berater, sondern schon Organisations- oder Finanzberater.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ach so, das ist nicht ... Die Rechtsabteilung ist primär für die Rechtsanwälte zuständig – Beraterverträge gibt es für andere Themen, für Restrukturierungen, Verkäufe ...

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, und gehen die nicht durch Ihre Abteilung?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wir verhandeln den Vertrag, damit wir schauen, dass er den internen Vorgaben ... Also wir haben gewisse interne Standards, die so ein Beratervertrag einzuhalten hat: Mindesthaftpflichtversicherungen, Haftung, also welcher Haftungsausschluss gilt oder nicht gilt. Das ist die Aufgabe der Rechtsabteilung bei diesen Beraterverträgen, aber die Wahl, wer uns jetzt zum Beispiel als Finanzadvisor bei einer Verkaufstransaktion berät, trifft der Fachbereich, der für die Verkäufe zuständig ist.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Waren Sie in die Erstellung von Konzepten für eine Bad Bank oder Abbaueinheit involviert?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, also wenn ich es vielleicht historisch und im Zeitverlauf darstellen darf: Ich kann mich erinnern, ich bin im Mai 2011 zur damaligen HBInt gekommen. Irgendwann einmal im Sommer 2011 hieß es, wir müssen für den Vorstand sehr kurzfristig eine Unterlage über eine mögliche, wir haben es nicht als Bad Bank bezeichnet, aber eine mögliche Abbaueinheit erstellen.

Das war ein sehr kurzfristiges Projekt, hat vielleicht zwei, drei Wochen gedauert, und wir haben da eine Präsentation erstellt, und danach weiß ich, dass der Vorstand damit zu Eigentümervertretern gegangen ist. Ich war bei diesen Besprechungen nicht dabei, mit wem genau gesprochen wurde, weiß ich auch nicht. Es ist uns nur danach mitgeteilt worden, dass dieses Projekt derzeit sozusagen nicht umgesetzt werden wird.

Im Jahr 2012 gab es wieder einen Anlauf, wo auch wieder der Vorstand gebeten hat, dass man  Überlegungen anstellt. Auch da haben wir sehr kurzfristig gewisse Konzepte ausarbeiten müssen, das war aber nicht nur die Rechtsabteilung, sondern da waren verschiedene Fachbereiche eingebunden – also angefangen von Financial Controlling, Accounting und so weiter –, und auch da ist mir dann ... also wir haben die Unterlage abgeliefert, und dann ist der Vorstand damit meines Wissens ins BMF gegangen. Bei den Gesprächen war ich nicht dabei. Danach ist wieder nur intern berichtet worden, dass derzeit diese Konzepte nicht umgesetzt werden können.

Dann gab es, nachdem diese Taskforce eingerichtet worden war – das war irgendwann einmal, weiß ich nicht, Sommer 2013 –, ein Projekt in der HBInt, das als Projekt Lux bezeichnet wurde, wo verschiedene Modelle für so eine Abbaueinheit ausgearbeitet wurden.

Das wurde aber damals vom BKO geleitet, und die Funktion der Rechtsabteilung war da primär: Wir haben Informationen zugeliefert, wir haben im Haus schon bestehende Analysen zur Verfügung gestellt.

Es war zum Beispiel unsere Aufgabe, herauszufinden: Wenn irgendwelche Vermögenswerte verschoben werden, löst das dann in den bestehenden Verträgen irgendwelche Zustimmungsrechte aus, Kündigungsrechte und Ähnliches, also da waren wir eher der Zulieferer, und im Rahmen dieses Projektes und unter der Leitung der Taskforce wurden dann die verschiedenen Modelle ausgearbeitet.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Sind Sie im Beihilfeverfahren involviert gewesen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja. Als ich im Jahr 2011 zur HBInt gekommen bin, war das eines dieser Sonderprojekte, in die eben meine Abteilung involviert war. Es gab im Haus ein Projektteam, das zuständig für die Erstellung und Datensammlung für den sogenannten EU-Umstrukturierungsplan war. Das war der Plan, der sozusagen von der Republik der Kommission vorgelegt werden muss oder musste, damit es dann zu einer abschließenden Genehmigung der gewährten Beihilfen kommt, und die Rechtsabteilung ... Also das ist ein ziemlich dickes Dokument gewesen, ich glaube, über 100 Seiten, viel Zahlenwerk, aber natürlich auch gewisse rechtliche Bestimmungen beziehungsweise Paragraphen und Ähnliches, und dafür war die Rechtsabteilung zuständig, dass wir da die Textbausteine geliefert haben oder geschaut haben, dass das aus rechtlicher Sicht richtig dargestellt wird.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wer war denn bei der Erstellung dieser Restrukturierungspläne für die Kommission federführend?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, also es war – so habe ich das eben mitbekommen – so: Wir haben diesen Plan und die Unterlagen geliefert. Der Vorstand ist dann immer mit dem ins ... also hat es dem Eigentümer zur Verfügung gestellt.

Bei den Gesprächen und Diskussionen zum Umstrukturierungsplan war nur der Vorstand und vielleicht der Projektleiter, der interne, aus dem Haus anwesend, aber nicht ich. Und im BMF war das, nach meinem Verständnis, das Team von Herrn Mag. Lejsek.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich meinte jetzt HB-intern. Wer war denn da federführend?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das war natürlich ein sehr wichtiges Projekt. Es gab einen Projektleiter, der die verschiedenen Fachbereiche hat koordinieren müssen, damit sie rechtzeitig Unterlagen liefern, damit das alles im Plan Hand und Fuß hat, wurde aber natürlich vom Vorstand ... Das war ein Projekt, mit dem sich der Vorstand laufend auch beschäftigt hat.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Namentlich?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Primär, würde ich sagen, Herr Kranebitter und Herr Edelmüller, weil es ja auch sehr viel mit Planung zu tun hat, mit Risikovorsorgen beziehungsweise unseren Einschätzungen und der Darstellung der zukünftigen Entwicklung der damaligen Bank. Man musste sozusagen nachweisen, ob eine weitere staatliche Beihilfe notwendig sein wird beziehungsweise ob eben die gewährten Beihilfen rückgeführt werden können.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Können Sie uns etwas über die Position der EBRD zum Verkauf des Südosteuropanetzwerks erzählen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das war mir persönlich nicht bekannt. Ich weiß nur jetzt, also im Zusammenhang mit dem Verkauf des SEE-Netzwerks, der im Jahr 2014 unterschrieben wurde und Mitte 2015 gecloset wurde – da ist ja die EBRD ein 20-prozentiger Anteilsinhaber zusammen mit Advent, dem amerikanischen Private Equity Fonds – ... Aber vorherige Bemühungen waren mir nicht bekannt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Abschließende Frage: Hat es externe Einflüsse auf Sie und Ihre Arbeit gegeben? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Nein!) Danke schön.

*****

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Damit gehen wir in die Befragung durch die Damen und Herren Abgeordneten ein. Die erste Frage kommt von Herrn Abgeordneten Angerer. – Bitte.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Zwitter-Tehovnik, eine kurze Nachfrage zu einer Frage vom Herrn Verfahrensrichter: Sie haben bezüglich Restrukturierungsplänen gesagt, dass der BKO ab 2012 projektverantwortlich war. Habe ich das richtig verstanden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, das haben Sie nicht ganz richtig verstanden. Es gab dieses Projekt Lux, das war im Jahr 2013. Das war das interne Projekt, das damals im Unternehmen, ich glaube, irgendwann einmal im Mai 2013 angelaufen ist, wo es darum ging, eine Basis beziehungsweise Konzepte für die mögliche Schaffung einer Abbaueinheit darzustellen. (Abg. Angerer: Also erst ab 2013?)

Dafür war er zuständig, aber er ist im Mai 2012 bestellt worden. Da war er für die ganze Forensics, für die Aufarbeitung der Vergangenheit zuständig, aber nicht für Umstrukturierung, sondern wirklich für diese Aufarbeitung der Malversationen, die es in der Vergangenheit gegeben hat.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Krakow war das. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) Und das Projekt Lux gab es dann ab 2013 und hatte entsprechende Abbaueinheiten zum Inhalt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja. Also Herr Krakow war Teil dieser Taskforce, die ist ja von der Regierung – oder das weiß ich jetzt nicht ganz genau – bestellt worden und darin waren ja FMA, FIMBAG, OeNB und eben auch der BKO vertreten. Er hat dann diese Projektleitung im Unternehmen für dieses Projekt dann auch übernommen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Okay. Gut, dann möchte ich mit meiner geplanten Befragung beginnen: Ich beginne mit dem Kaufvertrag der Republik Österreich gegenüber den Bayern und darf Ihnen den einmal vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist das Dokument mit der Nummer 1208062, der Kaufvertrag, erstellt durch die Finanzprokuratur, Republik Österreich, Kauf der Aktien um 1 € von der Bayerischen Landesbank. Kennen Sie diesen Vertrag? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!)

Aus meiner Sicht gibt es ein paar wesentliche Punkte, die massiven Einfluss auf die weiteren Restrukturierungsmaßnahmen in der Bank gehabt haben müssten, die in diesem Vertrag drinnen stehen. Das ist einmal das Master Loan Agreement, mit dem den Bayern entsprechende Mitspracherechte eingeräumt wurden. Das heißt, man hat die Bayern bei jeder Maßnahme, die man in der Bank gesetzt hat, fragen müssen.

Und ein zweiter wesentlicher Punkt, den ich als solchen sehe, ist die Garantie der Republik Österreich, auf Seite 364 – rechts oben ist die Seitennummerierung, das ist ein Teil aus einem großen Dokument – der 6. Punkt, dritter Absatz: Im Falle der Aufspaltung der Bank und so weiter, verpflichtet sich der Bund – also wenn die Bank nicht bezahlen kann –, sämtliche der Bank zur Verfügung gestellten Kreditlinien zu besichern und zur Verfügung zu stellen. Da ist es um über vier Milliarden Euro gegangen. Wie würden Sie das von Ihrer Seite sehen? Wenn Sie uns das jetzt einmal erläutern.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wir haben uns natürlich in der Rechtsabteilung mit diesem Vertrag beschäftigt. Wie einleitend gesagt, zur Zeit der Notverstaatlichung war ich nicht in der HBInt, ich kenne ihn nur von später. Das ist jetzt einmal der Aktienkaufvertrag, Sie haben auch das Master Loan Agreement erwähnt. Primär wichtig für uns war das Master Loan Agreement, weil es da, wie Sie gesagt haben, gewisse Zustimmungsrechte beziehungsweise Kündigungsrechte der BayernLB im Zusammenhang mit gewissen Umstrukturierungsmaßnahmen in der HBInt gibt. Wie berichtet war ich in verschiedene Umstrukturierungsprojekte involviert, und eine unserer Aufgaben als Rechtsabteilung war es, zu prüfen: Lösen wir durch unsere Tätigkeiten ein Zustimmungsrecht der Bayern aus, und wenn ja, wie ist damit umzugehen?

Und ähnlich löst das auch hier – wie es eben heißt – im Falle einer Aufspaltung der Bank oder bei wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahmen gewisse Rechte der Bayern aus. Es war auch Aufgabe der Rechtsabteilung, zu schauen, sollten wir solche Maßnahmen setzen, erstens einmal, dass wir den Eigentümer darüber informieren beziehungsweise dass wir klarstellen, ob das zur Anwendung kommt oder nicht. Mit diesen Auslegungsfragen waren wir betraut.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Welche Folgen hat das Ihrer Meinung nach gehabt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es hat einfach bei gewissen Projekten die Umsetzung, wie soll ich sagen, verlangsamt. Wir haben zweimal, bei zwei Projekten, die Zustimmung der Bayern eingeholt und sie auch bekommen. Das erste war die Abspaltung eines Portfolios aus der damaligen österreichischen Tochterbank, der heutigen Austrian Anadi Bank. Da haben wir ein Portfolio – um sie einfach zu verkleinern, weil sie in der Größe, in der sie war, nicht verkaufbar war – auf die HBInt übertragen.

Wir haben uns dann halt ... Das war nicht so ein einfacher Prozess, die Bayern haben sehr viele Fragen gestellt, aber wir haben die Zustimmung erlangt.

Das zweite Mal haben wir auch die Zustimmung zum Verkauf der Anadi Bank eingeholt. Das heißt, es war einfach nur eine zusätzliche Bedingung, die eben zu erfüllen war, und diese war halt mit einem Aufwand verbunden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sie sprechen von Verzögerungen: Es hat zu Verzögerungen geführt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, in dem Sinn, dass Sie das nicht gleich umsetzen können, wenn Sie intern mit den Maßnahmen fertig sind, sondern die Transaktion dann den Bayern erklären, darlegen müssen – dass es wirtschaftlich sinnvoll ist – und dann von denen die Zustimmung bekommen. Die haben natürlich auch einen Genehmigungslauf gehabt, und da hat ja auch der Vorstand entscheiden müssen, ob er diese Zustimmung gewährt. Das ist einfach ... Im Projektverlauf musste man für dieses Thema dann einen gewissen Zeitpuffer vorsehen, aber es ist umgesetzt worden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Die Frage ist natürlich: Haben solche Zustimmungserfordernisse wirtschaftliche Auswirkungen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Sie sind jetzt nicht unüblich. Also wenn jemand einem Unternehmen Milliardenkredite zur Verfügung stellt, will er auch eine gewisse Kontrolle beziehungsweise ein gewisses Informationsrecht haben, damit das Unternehmen sozusagen nicht macht, was es will. Also jetzt rein objektiv gesehen und aus meiner vorherigen Erfahrung ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Gläubiger, der so viele Milliarden zur Verfügung stellt, sich in seinem Vertrag gewisse Rechte ausverhandelt, dass er sozusagen um Zustimmung gefragt wird, bevor diese umgesetzt werden.

Es ist aber auch so, dass ein Gläubiger eine solche Zustimmung nicht missbräuchlich verweigern darf. Es geht auch nicht, dass er einfach nur sagt, das mache ich nicht. Wenn es sinnvoll für das Unternehmen ist, muss er dem natürlich zustimmen, aber durch so ein Zustimmungsrecht bekommt er halt die Informationen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also im konkreten Fall kann ich Ihnen nicht beipflichten, weil uns die Auskunftspersonen, die den Vertrag verhandelt und dann auch abgeschlossen haben, hier gesagt haben ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich glaube, wir sprechen hier über zwei verschiedene Verträge. (Abg. Angerer: Na klar, aber ...!) Ich habe mich jetzt auf das MLA mit den Bayern bezogen, Aktienkaufvertrag. Ich meine, eine Notverstaatlichung ist eine besondere Transaktion, und was man dort verhandelt, kann ich schwer einschätzen. Ich habe mich jetzt nicht auf den Aktienkaufvertrag ... Ich habe mich jetzt primär, weil Sie gefragt haben, BayernLB ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ist schon klar, nur die Auskunftspersonen haben uns gesagt, sie haben deshalb die Bank zu 100 Prozent übernommen, damit sie dann in der Bank haben schalten und walten können, ohne jemanden zu fragen: Wenn ich 100-Prozent-Eigentümer von etwas bin, dann kann ich entscheiden. Dem war aber dann wohl nicht so, weil man dieses Master Loan Agreement übersehen hat oder bewusst mit hineingenommen hat. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) Dazu können Sie, glaube ich, nichts sagen. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Nein, genau!)

Dazu will ich Sie auch nicht fragen. Ich wollte von Ihnen nur wissen, ob es in weiterer Folge Einfluss auf die Restrukturierungen in der Bank gehabt hat. Darauf hat es sehr wohl Einfluss gehabt, und daraus ist aus meiner Sicht sehr wohl auch ein Schaden entstanden.

Der nächste Punkt ist die Garantie des Bundes, die ich angesprochen habe: dass der Bund garantieren muss oder garantiert, dass die Bayern ihr Geld bekommen, wenn Abspaltungen gemacht werden oder Restrukturierungsmaßnahmen gesetzt werden. Welche Auswirkungen hat das auf die Bank gehabt, vor allem auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bank?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Auf die wirtschaftliche Entwicklung? Das kann ich jetzt in dem Sinn schwer beurteilen. Die Bank war sich einfach nur bewusst, wenn gewisse Restrukturierungen – die unter diese Bestimmung subsummiert werden – umgesetzt werden, dass dann das Risiko droht, dass diese Garantie des Bundes wirksam wird.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Gut. Damit wir in der Sache ein bisschen weiterkommen, lege ich Ihnen, aufbauend darauf, ein Aufsichtsratsprotokoll aus der jüngeren Vergangenheit vor, vom 18.11.2014. Das ist die Aufsichtsratssitzung der HETA in Klagenfurt, bei der Sie auch anwesend waren. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn Sie hier einmal die Seite 15 von 25 aufschlagen, ganz unten, da geht es nämlich genau um das Thema. (Abg. Tamandl: Gibt es eine Aktennummer?) – Aktennummer 2115231. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Welche Seite?) – Seite 15 von 25.

„MENDEL fragt, wie die Forderungen der BLB gegenüber der HETA bei dieser bilanziell verbucht wurden. PROKSCH antwortet, dass rd. EUR 800 Mio. der vom HaaSanG umfassten BLB-Refinanzierungslinien in das Eigenkapital der HETA eingestellt wurden, darüber hinaus bilanziell nichts berücksichtigt wurde. MENDEL fragt, ob die EUR 2,3 Mrd. im ausgewiesenen Eigenkapital ohne Abzug enthalten sind. PROKSCH stellt klar, dass EUR 800 Mio. als Eigenkapital und die verbleibenden EUR 1,5 Mrd. weiterhin als Fremdkapital in der Bank eingestellt sind.“

Das ist insofern auch ganz interessant, als mir vor einigen Wochen Herr Hief als Prüfer von Pricewaterhouse hier erklären wollte, dass diese Dinge keinen Einfluss auf die Bilanzierung der Bank gehabt haben. Sie waren bei der Aufsichtsratssitzung anwesend. Ich glaube, das können Sie bestätigen.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja. Ich werde oben ja auch zitiert.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Was war da Inhalt der Diskussion? Was bedeutet das rechtlich?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich müsste mir jetzt das ganze Protokoll durchlesen. Wir haben sehr viele Aufsichtsratssitzungen, bei denen ich dabei bin. Anscheinend wollte sich Herr Mendel, der damals ja gerade erst vor Kurzem zum Aufsichtsratsvorsitzenden, glaube ich, bestellt worden war, ein Verständnis über die Bilanzierung der Refinanzierungslinien gegenüber den Bayern geben lassen. Und Herr Proksch erläutert eben hier, wie das damals bilanziell dargestellt wurde. Es sind ungefähr 2,8 Milliarden Refinanzierungslinien ausständig, die Gegenstand eben dieses Verfahrens sind.

Zum damaligen Zeitpunkt galt das HaaSanG, das war damals noch nicht aufgehoben. Ein Effekt des HaaSanG war ja, dass fast 800 Millionen der Refinanzierungslinien der Bayern sozusagen erloschen sind, und diese haben wir dann natürlich ausgebucht. Das hatte einen positiven Kapitaleffekt. Die restlichen waren weiterhin als Verbindlichkeiten in der Bilanz. Und durch das Aufheben des HaaSanG durch den Verfassungsgerichtshof musste diese Ausbuchung dann wieder rückwirkend aufgehoben werden. Derzeit sind wieder 2,8 Milliarden als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das zieht sich ja seit dem Verstaatlichungsvertrag wie ein roter Faden bis hin zum Generalvergleich durch. Das war einfach immer wieder ein Thema, also diese Garantie des Bundes (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja, aber, also ...!), in weiterer Folge das Eigenkapitalersatzgesetz, Klagen, in weiterer Folge das Beihilfeverfahren der BayernLB, wo entschieden wurde, dass die Garantie Österreichs gegenüber den Bayern als Beihilfe zu werten ist. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Dann hier wiederum die Diskussion: Was hat das für Auswirkungen auf die Bilanz der Hypo? Und wenn Sie auf die nächste Seite umblättern, da finden Sie auch wieder – sehr interessant – eine Frage, die Herr Mendel gestellt hat. Da würde mich dann die Antwort interessieren. Seite 16 in der Mitte: „MENDEL fragt, ob der Aufsichtsrat legitimiert ist, durch einen möglichen Generalvergleich auf Milliarden zu verzichten.“ Auf Milliarden zu verzichten!

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, es geht ja ... Ich möchte auf das EKEG-Verfahren hinweisen: Zum Verfahren selbst und zum Stand bin ich nicht entbunden. Aber ich kann Ihnen erklären, wieso „auf Milliarden zu verzichten“. Im EKEG-Verfahren geht es einmal darum, dass uns die Bayern auf Zahlung der 2,8 Milliarden klagen, die die HETA nicht zurückgezahlt hat. Umgekehrt hat die damalige HBInt, die heutige HETA, Widerklagen[1] gegen die Bayern erhoben und die Rückzahlung von bereits rückgezahlten Krediten verlangt, auf der Basis ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Wie viel war das damals ungefähr?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Der Umfang der Widerklagen[2] beträgt ungefähr 4,8 Milliarden (Abg. Angerer: Die schon ...?), die schon zurückgeführt wurden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also damals haben die Bayern schon 4,8 Milliarden bekommen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja. (Abg. Angerer: Weiter!) Das ist Gegenstand des Verfahrens, und wie Sie wissen, ist das Urteil erster Instanz im Mai 2015 ergangen, und da haben die Bayern fast zur Gänze gewonnen, unsere Widerklagen wurden vom Landgericht München abgewiesen. Das Verfahren geht aber weiter, und wir sind derzeit in der Berufung.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Okay. Und jetzt sagt Herr Mendel „auf Milliarden zu verzichten“. Warum muss der Aufsichtsrat hier zustimmen, „auf Milliarden zu verzichten“? Das ist auch immer der Punkt, der mich sehr interessiert: Die Organe der Bank ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich glaube, für Herrn Mendel war das ja auch ein neues Thema. Man hat ihm ja, wenn ich mich ein bisschen zurückerinnere ... Herr Unzeitig, der hier primär vorgetragen hat, war damals Mitarbeiter in der Forensics-Abteilung und für dieses Verfahren zuständig, und er hat eben den Stand des Verfahrens berichtet. Und ich glaube, Herr Mendel hat nur die Frage gestellt, ob hier überhaupt ein Vergleich in dem Sinn möglich ist. Also jedes Verfahren kann man entweder bis zu Ende ausstreiten oder man kann auch, wenn es sinnvoll ist, vergleichen. Und ich glaube, so verstehe ich seine Frage. Sonst müssen Sie ihn fragen, was er jetzt wirklich konkret damit gemeint hat.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also ich bin der Meinung, dass die ... Sie sind Chefin der Rechtsabteilung gewesen (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!), Sie werden vielleicht auch die Organe rechtlich beraten haben. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) Waren die Organe der Bank – sprich Vorstand, Aufsichtsrat – in Gefahr, gegen Aktienrecht zu verstoßen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: In welchem Zusammenhang?

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Generell bei diesen ganzen Handlungen um dieses Thema.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Da geht es ja um keine Handlung, da geht es um Fragen. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Aber war das ein Thema? Hat man hier die Befürchtung gehabt, dass man in eine Haftung kommt, weil diese Verbindungen ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Jedes Organ muss sich das immer fragen: Wenn ich eine Entscheidung treffe, ist immer die Frage: Handle ich im Interesse der Gesellschaft oder mache ich etwas falsch?, und dann gibt es eine Haftung. Natürlich hat man sich ... Ich nehme an, Sie sprechen jetzt das MoU an oder ich weiß es jetzt nicht. Also Haftungsfragen gibt es laufend; es ist das Tagesgeschäft der Rechtsabteilung, die Organe auf mögliche Haftungen hinzuweisen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Aber hier geht aus meiner Sicht hervor, dass Herr Mendel sich ja absichern wollte, ob er nicht in eine Haftung kommt, wenn der Aufsichtsrat ... Er fragt ja genau das: Kann der Aufsichtsrat im Zuge eines Generalvergleichs ...?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Natürlich. Also die Frage – wenn Sie jetzt den Vergleich damit ansprechen – war natürlich, zu prüfen: Kann die Gesellschaft sich über dieses Thema oder über einen Rechtsstreit vergleichen. Das ist natürlich primär ein Haftungsthema. Man muss aktienrechtlich prüfen, ob es überhaupt vergleichbar ist, und wenn ja, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat im Sinne der erforderlichen Sorgfaltspflicht handeln.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Noch einmal zu diesem Thema, bevor ich einen Schritt weitergehe: Hat die Garantie der Republik gegenüber den Bayern, die aus diesem Kaufvertrag resultiert, in weiterer Folge rechtlich einen Einfluss auf die Entscheidung beim Beihilfeverfahren der BayernLB gehabt? – Eigenkapitalersatz und eben hier Generalvergleich, Bilanzierung in der Bank.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also auf die Bilanzierung: Also ich bin jetzt nicht zuständig für Bilanzen und kein Bilanzexperte, ich bin Juristin. Aber die Garantie – das hat keine Auswirkung gehabt, wie wir das bilanziert haben. Und auf die Frage, ob das Verfahren geführt wird oder nicht geführt wird, hat es auch keinen Einfluss gehabt.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also diese Dinge haben Ihrer Meinung nach keinen Einfluss gehabt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, denn das ist eine getrennte Sphäre. Also je nachdem, wie man diesen Vertrag auslegt, muss die Garantie ja erst durch gewisse Maßnahmen ausgelöst werden. Also es ist ja nicht so, dass Sie sozusagen vom Tag an möglicherweise ... Also das ist, aus meiner Sicht, für die Gesellschaft eigenständig zu entscheiden gewesen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Okay. „Gesellschaft eigenständig“ – das ist ein gutes Stichwort, denn wir haben einige Schreiben, in denen sich der vorherige Aufsichtsratsvorsitzende Ditz und auch Scholten gegenüber den Eigentümern beschweren, dass sie sich aktienrechtlich bedenklich in die Geschäfte und in das Walten der Organe der Bank einmischen. Ist Ihnen das bekannt? War das einmal ein Thema?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also ich weiß nicht, da müssen Sie mir das konkrete Schreiben vorlegen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Gerne, dann legen wir Ihnen das Schreiben mit der Dokumentennummer 15081 vor. Das ist ein Schreiben von Herrn Aufsichtsratsvorsitzendem Ditz an Frau Bundesminister Fekter, vom 22. Mai 2013. Wenn Sie hier die Seite 3 aufschlagen – da ist dieses Schreiben eben – und den letzten Absatz lesen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt). Da steht drinnen:

„Zu meinem Bedauern haben sich die Diskussionen und Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise bei der Ausarbeitung des Restrukturierungskonzeptes von den hierfür nach Aktienrecht zuständigen Organen zu diversen Expertengremien ohne aktienrechtliche Verantwortung verlagert.“

Das heißt, man hat der Bank hier offensichtlich Kompetenzen entzogen und irgendwohin in ein Expertengremium verlagert.

Und auf der nächsten Seite macht Herr Ditz darauf aufmerksam, dass das gegen das Aktienrecht verstößt und er von seinem Recht und auch seiner Pflicht Gebrauch macht, als Aufsichtsratsvorsitzender darauf hinzuweisen, dass hier die Governance-Regeln verletzt werden, und er sofort ersucht, die entsprechenden Entscheidungen wieder in den Gremien der Bank zu fällen. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Mhm!) Also jetzt gehe ich einmal davon aus, dass der Leiter der Rechtsabteilung, und das waren Sie damals – oder die Leiterin der Rechtsabteilung, um das richtig zu formulieren –, darüber vielleicht mit Herrn Ditz gesprochen hat.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also der Brief ist mir nicht bekannt, den hat er nicht mit mir abgestimmt oder mit mir besprochen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ja, vielleicht der Brief! Aber ist Ihnen das Thema bekannt? Das Thema ist mir wichtig.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also ich muss ehrlich sagen: Das ist jetzt eine reine Vermutung, was er mit „diversen Expertengremien“ meint. Vielleicht war das ... Denn ich glaube, irgendwie ist zu der Zeit auch diese Taskforce erfolgt. Und in der Taskforce ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das steht ja ganz unten, die Taskforce, in der letzten Zeile.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ah, gut. Ich habe das jetzt auf die Schnelle nicht zu Ende gelesen, aber ich mache es gerne. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Genau. Generell geht es mir darum: War dieses Einwirken ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, dann bin ich mit meiner Vermutung richtig, dann war es die Taskforce, und der Vorstand – das ist meine Erinnerung – war nicht in der Taskforce. Und es ist ja dann später, sehr bald danach, Herr Ditz auch zurückgetreten. Danach war aber Herr Dr. Liebscher, der dann auch Aufsichtsratsvorsitzender war, schon in der Taskforce vertreten. Das Projekt Lux, das ich erwähnt habe, ist natürlich dann schon operativ unter Einbindung der Bank umgesetzt oder durchgeführt worden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Genau. Und Herr Ditz bekrittelt hier das zweite Mal – diese Schreiben liegen uns ja auch vor –, dass es hier aktienrechtlich bedenkliches Einwirken des Eigentümers auf die Bank und auf die Organe der Bank gibt. Das erste Mal bei der CSI, und hier das zweite Mal über die Taskforce. Das heißt, der Eigentümer hat da in die Bank hineinregiert – aktienrechtlich bedenklich.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, also ich glaube, jede Lösung oder Umwandlung der damaligen Bank in eine Abbaueinheit hätte ohne Einbindung des Aktionärs nicht erfolgen können. Also, dass man so ein Projekt allein als Bank selbst umsetzen kann, geht nicht. Wir haben dann auch, wie Sie 2014 gesehen haben, einen umfassenden ... also Sondergesetze benötigt, damit wir das dann auch machen konnten. Das heißt, die Einbindung der Republik Österreich in so ein Unterfangen ist jetzt nicht sozusagen etwas Falsches, aber ich kann jetzt wirklich nicht die ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Jetzt haben Sie mir ein Stichwort gegeben, dort wollte ich gar nicht hin. Aber blättern Sie noch einmal zurück auf die erste Seite! Da steht nämlich im zweiter Absatz genau dieses Thema:

„Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die dem Unternehmenswohl am besten dienende und auch für den Steuerzahler günstigste Lösung einerseits in der raschen Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Bad-Bank (Anstaltsmodell nach deutschem Muster) und in der Verhinderung eines fixen Verkaufszeitpunktes für unser letztes Asset (Südosteuropa) liegt.“

Das heißt, das war schon klar, dass man den Eigentümer fragen muss. Und Herr Ditz und der Vorstand haben ja den Eigentümer auch mehrfach darauf hingewiesen, dass das das Beste wäre und dass man das tun sollte, nur der Eigentümer hat es abgelehnt und hat aktienrechtlich bedenklich in die Bank hineingearbeitet und hineingewirkt. Das ist das Thema.

Meine Frage war: Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich habe Ihnen dargestellt, wie dieser Prozess erfolgt ist.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Nein, Sie haben mir erklärt, dass man den Eigentümer mit einbinden muss. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Na ja ...!) – Das war nicht meine Frage. Meine Frage war: Haben Sie das Hineinwirken der Taskforce, einer von den Eigentümern erfundenen Organisationseinheit, in die Bank als Chefin der dortigen Rechtsabteilung als aktienrechtlich bedenklich wahrgenommen? Oder war das für Sie ganz normal, dass ein Vorstand, der weisungsfrei ist, von irgendjemandem einen Auftrag kriegt, etwas zu tun?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, in der HBInt in dem Sinn, das ist ja so ein ... Die Herstellung einer Abbaueinheit kann man nicht als normal oder als ein tägliches Geschäft bezeichnen. Das war ein umfassendes Projekt. Und die Taskforce hat ja diesen Auftrag gehabt, unter Einbindung auch der OeNB und der FMA, hier verschiedene Konzepte für die politischen Entscheidungsträger zu erarbeiten.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Anders herum gefragt: Glauben Sie als Juristin, als Chefjuristin der Hypo/HETA, dass Herr Ditz mit seiner Rechtsmeinung hier falsch liegt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich tue mir jetzt ein bisschen schwer.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ich bin jetzt wieder zum zweiten Thema geswitcht. Ich gehe davon aus, Sie schaffen das locker, dass Sie zwischen Abbaueinheit und aktienrechtlich bedenklichem Hineinwirken in eine Bank hin- und herswitchen. Er sieht das aktienrechtlich bedenklich. Würden Sie sagen, er ist da falscher Meinung?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es ist aktienrechtlich bedenklich, wenn man dem Vorstand zum Beispiel eine Weisung gibt. Da hat es keine Weisungen gegeben. Der Vorstand ist weisungsfrei.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Verletzung der Governance-Regeln: Was heißt das?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, ich glaube, Herr Ditz hat wahrscheinlich zum damaligen Zeitpunkt das Gefühl gehabt, dass die Bank in diesen Prozess vielleicht nicht ausreichend eingebunden wird. Ich kann das nur so verstehen. Aber, ich darf bitten, dass Sie ihn, also er ist der Verfasser des Briefes ... Ich kenne ihn nicht, ich habe den Brief vorher nicht gekannt.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Danke.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Frau Dr. Zwitter-Tehovnik! Ich würde Sie eingangs gerne fragen: In welchen Gremien der Bank waren Sie vertreten? Wo wurden Sie beigezogen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Seit ungefähr Mai 2013 sitze ich als Leiterin der Rechtsabteilung in den Aufsichtsratssitzungen, und dann 2014, als mein Vorgesetzter Herr Dr. Picker war, wollte er auch, dass die Rechtsabteilung bei den Vorstandssitzungen vertreten ist. Aber ich bin nicht Organ oder so, ich berate, ich sitze beratend dabei, wenn es Themen mit Rechtsbezug gibt.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Aber in bestimmten Abteilungen des Hauses sind Sie dann wahrscheinlich doch da und dort eingebunden aufgrund Ihrer ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Natürlich, also die Rechtsabteilung ... Es gibt verschiedene Bereiche, ich bin ein Bereichsleiter, ich leite die Rechtsabteilung, und dann gibt es Accounting und Controlling und Communication und Risk Control und die M&A-Abteilung, und die Bereichsleiter arbeiten natürlich eng zusammen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Das heißt, Sie werden dann zu verschiedenen Dingen, bei denen rechtliche Beurteilungen notwendig sind, als Rechtsabteilung beigezogen? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Beigezogen, ja!)

Ich habe vielleicht vorweg noch eine kurze Nachfrage zu der vorhin diskutierten Thematik, aber in eine andere Richtung: Es gibt rund um den Zeitpunkt der Spaltung, der Restrukturierungsmaßnahmen, also im August 2012, einen Schriftverkehr und einen Mailverkehr – und korrigieren Sie mich, wenn er von mir falsch zusammengefasst ist! –, den ich so verstehe, dass die Finanzprokuratur Ihnen eine gewisse Art von Vorwurf macht, dass aus der Bank keine andere Vorstellung kommt, als eine Bad Bank zu installieren und so die Bank quasi zu entlasten und in eine weitere, andere Abbaueinheit zu bringen, und das letztendlich für die Republik aber keinen Mehrwert und keine Änderung schaffen würde und man von Ihnen andere Vorschläge erwarten würde, die aber nicht kämen.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Und Sie sagen, das ist direkt an mich adressiert, oder?

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Na ja, Sie sind hier einmal ... Ich darf Ihnen das gerne vorlegen, es ist das ein E-Mail-Verkehr. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Die Dokumentennummer ist 4808. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Wenn Sie bitte zuerst auf die Seite 2 gehen, wo Sie an Ministerialrat Ranftl schreiben, und wenn Sie dann auf der ersten Seite weiterlesen, die Reaktion von Herrn Dr. Peschorn an Herrn Ministerialrat Ranftl.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also wie Sie sehen, das ist dann ein interner Mailverkehr aus dem BMF, der war mir jetzt nicht bekannt, ja. Das E-Mail ist auch schon einige Zeit her, aber es ist von mir gekommen. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Na ja, es ging da um die Spaltung, also es ging um eine Abspaltung eines Portfolios der damaligen österreichischen Tochterbank, der HBA – also das sind die Bezeichnungen, die wir unternehmensintern führen. Man hat einen Verkaufsprozess begonnen und sozusagen eine Art Markttesting gemacht und ist draufgekommen, dass wir in der Größe mit dieser ausstehenden Refinanzierung der Muttergesellschaft schwer einen Bieter finden werden, der bereit ist, diese Refinanzierung abzulösen, und dass eben die Österreich-Tochter nur in einem verkleinerten Ausmaß verkauft werden kann. Deswegen hat man sich dann vor dem Verkauf im Jahre 2012 verschiedene Strukturen angeschaut, wie man eben gewisse Teile der Österreich-Tochter auf die Konzernmutter übertragen kann, und das war eben diese Spaltung. Aber das war noch nicht ... Das hat nichts mit Bad Bank oder so zu tun, das war einfach eine Restrukturierungsmaßnahme vor dem Verkauf.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ja, und die Erwartungshaltung seitens Dr. Peschorn, dass es noch andere Vorschläge geben soll: Ist die dann erfüllt werden, ist darauf reagiert worden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, wir hatten uns natürlich schon angeschaut, wie man so eine ... Also, ich glaube, das allgemeine Verständnis war, man muss die Österreich-Tochter so herrichten, dass es auch einen möglichen Bieter gibt. Wir haben uns dann natürlich angeschaut, wie man Teile der Bank übertragen kann, und eine Spaltung hat aus rechtlicher Sicht den Vorteil, dass sozusagen mit Eintragung der Spaltung im Firmenbuch das Portfolio übertragen wird. Man muss dann nicht sozusagen ... Man muss dann qua Gesetz, aufgrund des Spaltungsgesetzes ... Man muss dann nicht Einzelübertragungen durchführen, wo man eventuell Zustimmungen braucht. Also man kann natürlich auch Loans so übertragen, dass man aus jedem einzelnen Vertrag sozusagen Forderungen zediert[3], das ist von der Übertragung und von der Umsetzung her ein extrem langwieriger Prozess, bedarf auch oft der Zustimmung des Vertragspartners, und bei einer Spaltung ist das eben nicht der Fall.

Wir haben uns also die Alternativen angeschaut, und die Form der Übertragung im Wege einer Abspaltung war das aus rechtlicher Sicht einfachste und schnellste zum Umsetzen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ja, aber sind diese Alternativen dann auch kommuniziert worden,?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, also ich kann mich erinnern, dass wir der FIMBAG einen ziemlich umfassenden Bericht zu dieser Transaktion erstellt und meines Wissens auch zur Verfügung gestellt haben, in dem wir auch dargelegt haben, was wir uns im Vorfeld angeschaut haben, was die Alternativen für eine solche Transaktion sind, wo es dann eine Empfehlung gegeben hat, wieso wir es so umsetzen wollen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Und „wir“ ist jetzt in dem Zusammenhang wer?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: „Wir“, das war wieder ein ... Also es gab für diese Spaltung ein umfassendes Projektteam, denn es sind ja nicht nur Kredite übertragen worden, es sind auch gewisse Mitarbeiter und Funktionen von der HBA auf die HBInt übertragen worden, und das war IT-technisch und rechtlich umzusetzen. Es war also ein Projektteam, und das hat einen solchen Bericht auf Verlangen der FIMBAG – das ist meine Erinnerung – erstellt, und der ist dann vorgelegt worden.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Und seitens des Vorstandes: Wie war da die Zusammenarbeit, oder wer hat denn die Linie vorgegeben oder wie ist die entwickelt worden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Natürlich, wenn ich sage „wir“: Wenn Sie sich das vorstellen, in einer Bank kann der Vorstand nicht einen Bericht schreiben, aber nicht, weil er nicht fähig ist, sondern weil er nicht die Zeit hat, stundenlang Berichte zu schreiben, sondern der Vorstand sagt: Es ist ein Bericht zu erstellen, in diesem Bericht sind folgende Aspekte darzulegen. Und dann haben die Fachbereiche, das ist die Rechtsabteilung, Accounting, Financial Controlling und so weiter, die Beiträge zu liefern. Es gibt dann meistens einen Projektleiter, der das dann alles zusammenfügen muss, und natürlich wird das dann vom Vorstand gesichtet, kommentiert, hinterfragt und dann abgesegnet und, an wen auch immer das zu schicken ist, geschickt.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ganz generell: Wie verändert sich denn der Bilanzwert der Bank oder wie sind die Auswirkungen, wenn man das, was so die schlechten Kredite sind, auslagert, und sonst  – und das ist auch in der Vergangenheit immer wieder Thema gewesen – an der Änderung der Risikovorsorge nicht wirklich aktiv arbeitet?

In weiterer Folge hat es beim Versuch der Auslagerung und beim Abbau der faulen Kredite geheißen, es kommen immer wieder aus dem Neugeschäft Fälle nach, die zu sanieren sind.

Wie haben Sie das erlebt? Wie waren Sie eingebunden? Was war die Haltung des Vorstandes zu diesen Fragen? Und wie hätten Sie die Auswirkungen auf die Bank gesehen? Also quasi: Welchen Vorteil hat es der Bank gebracht?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Die Gestionierung von Krediten ist nicht Aufgabe der Rechtsabteilung. Auch das Bilden von Vorsorgen ist nicht bei der Rechtsabteilung angelagert, sondern da gibt es eine Risikoabteilung, und dann ist das sozusagen in den Büchern zu buchen. Also da kann ich Ihnen ...

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Aber immerhin als Vorsitzende oder als Vorständin der Rechtsabteilung werden Sie doch Wahrnehmungen dazu haben, nicht? Es fließen doch die Dinge, wie Sie vorhin selber ausgeführt haben, zusammen. Ich gehe einmal davon aus, dass man das auch bespricht, und Sie werden dazu eine Wahrnehmung haben.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Natürlich, es ist ja auch berichtet. Es gibt also ein Risikocontrolling und eine Berichterstattung, die es dazu im Vorstand gegeben hat beziehungsweise die der Vorstand dem Aufsichtsrat berichtet hat.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Und Ihre Wahrnehmung dazu?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, das ... Vielleicht tue ich mir jetzt schwer mit Ihrer Frage. Aber was die Wahrnehmung von ...

Also der Vorstand ist ja nicht schuld, wenn ein Kreditnehmer aufhört zu zahlen oder insolvent wird. Das können wir nicht beeinflussen. Das sind Kredite, die vor Jahren vergeben wurden. Da ist in der Vergangenheit wahrscheinlich nicht ausreichend – oder „wahrscheinlich“?, wir wissen es ja – Bedacht genommen worden, ob es ausreichend besichert ist. Der Vorstand hat nach der Notverstaatlichung ein bestehendes Kreditportfolio gehabt, das zu managen war. Da weiß ich also nicht, was Sie ...

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Na ja, vielleicht werden Sie es gleich verstehen, wenn ich Ihnen sage, worauf ich hinausmöchte. Die Überlegung ist natürlich, ob ein Vorstand unter bestimmten Gegebenheiten – und jetzt war ja die Aufarbeitung der HBInt mit all den Problemstellungen, die sich dann ergeben haben und die ja eigentlich immer schwieriger geworden sind ... Das war ja keine klassische, übliche Bank, daher war es auch nicht so einfach in der Frage: Wer übernimmt denn dort auch eine Vorstandsfunktion? (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.) Zweite Runde, danke.

Daher auch die Frage: Welche Motivation hat denn dann auch so ein Vorstand? Und wie kann die vielleicht in seine tägliche Arbeit einfließen?

Ich möchte Sie gerne fragen, ob Sie eine Wahrnehmung zu Vorstandsverträgen haben, und zwar insbesondere mit Herrn Dr. Kranebitter. Es gibt ja einen ersten Vertrag, der für die ersten drei Jahre gegangen ist, und dann geht es weiter. Aber aufgrund einer Information, die dann aus einer späteren Stellungnahme hervorgeht, zeigt sich, dass es zu diesem Vertrag auch einen Zusatzvertrag gibt, der uns nicht vorliegt. Haben Sie darüber eine Wahrnehmung, ein Wissen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das Verhandeln von Vorstandsverträgen liegt in der Kompetenz des Aufsichtsrates. Es gab im Aufsichtsrat einen Ausschuss – das war der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, der war mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seinem Stellvertreter besetzt –, und der verhandelt den Vorstandsvertrag.

Die Rechtsabteilung ... Sie können mir da glauben, ich habe die Vorstandsverträge von Herrn Kranebitter nicht gekannt. Die Vorstandsverträge lagen bei der Human Resources auf, die ja dann auch schauen muss, dass Gehälter und so weiter ausgezahlt werden. Aber es war mir bis vor Kurzem, als es diese Anfrage vom parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegeben hat, der Inhalt der Verträge von Herrn Kranebitter nicht bekannt.

Diese Zusatzvereinbarung, die Sie ansprechen und die auch hier in Diskussion war, liegt im Unternehmen gar nicht auf. Mir ist das erst jetzt bewusst geworden. Auf Wunsch – das weiß ich nicht, ich nehme es an – des damaligen Aufsichtsrates wurde es bei einem Anwalt verwahrt.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Erstens einmal die Frage: Ist es üblich, dass Vorstandsverträge gar nicht in der Bank selbst vorhanden sind?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das, würde ich sagen, ist eher unüblich, ja.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Was kann die Ursache dafür sein – aus Ihrer langjährigen, auch anwaltlichen Erfahrung?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich weiß es nicht. Dass man möchte, dass es vertraulich behandelt wird.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Jetzt ist so eine Vereinbarung ... Also über diesen nicht vorhandenen Zusatz zum Vertrag werden wir uns jetzt nicht weiter austauschen können, weil wir ja den Inhalt nicht kennen. Aber auffällig ist, dass es doch einen erheblichen Unterschied zwischen dem ersten Vertrag und der Vertragsverlängerung gibt. Haben Sie darüber eine Wahrnehmung, ein Wissen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein. Also, wie gesagt, das hat dieser Ausschuss ausverhandelt. Es ist auch nie im Gremium, im Aufsichtsrat, wo ich anwesend war, im Detail dargelegt worden, was die Bedingungen der Anstellung von Herrn Dr. Kranebitter sind. Also das ist mir ...

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Es wurden im zweiten Vertrag, entgegen dem ersten Vertrag, Besserstellungen vorgenommen, und zwar Besserstellungen für den Vorstand. Zum Beispiel wurden hier Boni, laufende Boni vereinbart.

Aus Ihrer persönlichen Wahrnehmung der Geschehnisse in der Bank – es wurde noch eine Fülle von anderen Verbesserungen durchgeführt –: Sind Sie der Meinung, dass solche Veränderungen ... Sie sind auch Dienstnehmerin, und da hat man ja wahrscheinlich auch immer so eine Vorstellung vom Vergleich, wie eine finanzielle Abgeltung auf verschiedenen Ebenen ist, was man also verdient. Haben Sie den Eindruck, dass solche Änderungen auf Basis einer, jetzt sage ich einmal, exzellenten Performance passiert sind? Oder was kann eine Motivation für den Eigentümervertreter gewesen sein, hier doch sehr signifikante Veränderungen aus diesen Verträgen vorzunehmen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich würde da um Verständnis bitten, dass Sie dazu den damaligen Aufsichtsrat befragen, weil ich es nicht verhandelt habe! Es steht mir auch nicht zu, zu beurteilen, ob jemandem ein gewisses Gehalt zusteht oder nicht.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich möchte Sie aber trotzdem aus dieser Frage noch nicht ganz entlassen. Die Mitarbeiter eines großen Unternehmens oder eines Unternehmens, das dann auch in einer nicht einfachen Situation ist, haben doch eigene Beurteilungen und Wahrnehmungen. Ihre Wahrnehmung hätte ich gerne gewusst: Ist in der Bank über etwas gesprochen worden? Gab es ein Wissen? Hat man die Tätigkeit des Vorstandes, des Vorsitzenden des Vorstandes, als eine exzellente empfunden? Gab es Kritik, gab es Diskussionen? – Ich sehe Ihre Aufgabe ja doch aufgrund Ihrer Position, der Rechtsabteilung ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich habe natürlich bei verschiedenen Themen intensiv mit dem Vorstand zusammengearbeitet. Ich habe den Vorstand immer als einen sehr engagierten, sehr hart arbeitenden Vorstand kennengelernt. Also wenn Sie Herrn Kranebitter oder, ich weiß nicht, Herrn Edelmüller, der damals auch dort war, oder Herrn Proksch ansprechen. Das war jetzt nicht ein Vorstand, der nichts tut. Also da weiß ich nicht ...

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Es war aber dann aus meiner Sicht doch überraschend, dass der zweite Vertrag ja nicht erfüllt wurde, der zweite Vertrag des Vorstandsvorsitzenden. Und zwar sehr kurzfristig nach der Vertragsverlängerung und den vielen Verbesserungen, die in dieser Vertragsverlängerung auch vereinbart wurden, gab es bereits die ersten Rücktrittsgerüchte. Das hat man in der Bank nicht wahrgenommen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, die Gerüchte ... Natürlich, wenn es in den Zeitungen steht, lesen das auch die Bankmitarbeiter.

Jetzt von den Aktivitäten her, oder dass ich den Eindruck gehabt habe, dass sich der Vorstand sozusagen schon verabschiedet hat, das kann ich nicht sagen. Also, ich war dann selbst überrascht, als Herr Kranebitter den Rücktritt erklärt hat.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Da ist es auch zu dem gekommen, was der Kollege vorhin schon angesprochen hat – oder Sie haben es, glaube ich, gesagt –, dass es dann auch einen entsprechenden Versicherungsschutz neu in diesem Vertrag gegeben hat, dass jedenfalls auch Provisionen vereinbart waren, dass eine Fülle von Besserstellungen vereinbart wurde, die es vorher alle nicht gegeben hatte. Und dann löst man so ein Vertragsverhältnis relativ kurzfristig auf. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Mir ist es wichtig, quasi festzuhalten, dass die überhöhten Vereinbarungen, Abfindungen, die hier im Falle eines Rücktritts auch aus Eigenem – früher war ja vereinbart, dass es nichts gibt, wenn der Vorstand zurücktritt, aber auch bei Rücktritt aus Eigenem – alle greifend bleiben, dass es jedenfalls zur Aufrechterhaltung dieser Rücktrittsvorteile kommt, sodass das am Ende des Tages für mich doch ein recht zweifelhaftes Bild des Vorstandsvorsitzenden ergibt – das auch letztendlich fürs Protokoll –, dass man sich diese Vorteile ausverhandelt hat, möglicherweise in dem Wissen, dass man letztendlich die Bank verlassen wird und die Bank verlassen möchte.

Ich nehme also zur Kenntnis, dass darüber offensichtlich innerhalb der Mitarbeiterschaft keine Diskussion geführt wurde und dass man das hingenommen hat. Ob man es wirklich nur hingenommen hat oder danach vielleicht auch ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt: War uns auch nicht bekannt, also ... (Abg. Jank: Okay, danke!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Rekordverdächtig – und das, ohne Luft zu holen – fast. (Abg. Jank: Danke!)

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Dr. Zwitter-Tehovnik, ich möchte im Mai 2011 anfangen. Sie haben angeführt, dass Sie mit Ihrem Projektteam ein erstes Konzept für eine Abbaueinheit erarbeitet haben. Im Mai sind Sie eingestiegen, im Juli war die Erarbeitung dieses Konzepts. Das ist dann vom Vorstand dem Ministerium vorgelegt worden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich muss ehrlich sagen, da war ich ganz neu. Ich hatte dann auch einen Vorgesetzten, das war damals der Leiter der Rechtsabteilung. Ich habe mit ihm zusammen an dem gearbeitet. Er hat mir dann nur berichtet, das ist eine Präsentation, die der Vorstand braucht, weil er sich mit Eigentümervertretern trifft. Danach hat er mir berichtet, dass dieses Konzept jetzt einmal so nicht umgesetzt wird.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Dass es so nicht umgesetzt wird – hat der Projektleiter auch berichtet, warum nicht? Was die Ursachen waren, dass es in dieser Form beim Ministerium keinen Anklang gefunden hat?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Da habe ich nicht die Details bekommen, wieso nicht.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sie sind ja eine ausgewiesene Expertin in diesem ganzen Metier. Was war da Ihre Einschätzung? Ist das eine Vorgangsweise, die in dieser Form angebracht ist? Oder haben Sie das für weniger adäquat empfunden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, ich glaube, die ... Wie soll ich sagen? – Die Vorteile einer Abbaueinheit sind mir persönlich auch erst mit der Zeit gekommen. Sie müssen sich vorstellen, ich habe da ganz neu begonnen. Mir war damals auch nicht bewusst, dass es einen weiteren Kapitalbedarf in dem Umfang geben wird.

Aber das hat sehr viel Sinn gemacht, vor allem auch, weil damals schon diese sogenannte Vier-Säulen-Strategie vom Vorstand erarbeitet worden war. Die vier Säulen bestanden darin, dass man die Österreich-Tochter verkauft, die Italien-Tochter verkauft, das SEE-Netzwerk verkauft und dann sozusagen den Rest, der übrig bleibt, abbaut. Ein reguliertes Institut tut sich natürlich mit gewissen Sachen viel schwerer, wenn es die ganze Zeit Eigenmittelerfordernisse zu erfüllen hat.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Gut. Im nächsten Jahr, 2012, ist der nächste Anlauf gemacht worden. Es wurde wieder kurzfristig ein entsprechendes Paper geliefert, an dem Sie mitgearbeitet haben. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Mhm!) Sie haben auch ausgeführt, dass der Vorstand das wieder dem BMF präsentiert hat.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, so ist es uns mitgeteilt worden, intern, dass das für Zwecke ...

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Und wiederum sozusagen die Rückmeldung: Konzept wird nicht umgesetzt!

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, genau.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Jetzt waren Sie dann doch schon ein Jahr in der Bank. Was waren anno dazumal – haben Sie da noch eine Erinnerung? – Ihre Gedanken dazu, dass das Konzept wiederum nicht umgesetzt wird.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, als Mitarbeiter ist man manchmal frustriert, wenn man sehr intensiv, oft bis spät in die Nacht, und sehr kurzfristig Dinge machen muss, und dann wird daraus nichts. Aber das ist, glaube ich, normal in Unternehmen: Es gibt eben Projekte, aus denen etwas wird, und aus anderen nicht. In dem Sinn war das also wieder ein Fall, wo wir etwas haben machen müssen, und am Ende ist nichts daraus geworden.

Aber die genauen Details und der Inhalt der Gespräche mit dem BMF, wieso und was dort die Überlegungen oder Bedenken der Eigentümervertreter waren, wurden mir nicht mitgeteilt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Und wie war Ihre persönliche Expertise und Einschätzung dazu? Haben Sie das ...?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, ich muss ehrlich sagen, ich habe jetzt die Details der damaligen Präsentationen nicht im Kopf. Aber was ich in Erinnerung habe, ist: Man hat darauf hingewiesen, dass es für gewisse Modelle oder für gewisse Varianten auch eines Sondergesetzes oder gewisser Maßnahmen legislativer Art bedarf. Für mich war klar, dass es ohne diese gesetzlichen Anpassungen nicht eigenständig von der Bank umgesetzt werden kann.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Ist zugleich ins Spiel gebracht worden, dass es eben nicht jetzt, im Jahr 2012, sein kann, sondern später sein soll? Oder wie war die Rückmeldung?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Daran kann ich mich, ehrlich gesagt, wirklich nicht daran erinnern, was da gesagt wurde, weil ich bei den Gesprächen nicht dabei war.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Gut, dann landen wir sozusagen beim nächsten Vorschlag, nämlich beim Projekt Lux (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!), das Sie heute schon angeführt haben. Sie haben federführend für die Rechtsabteilung mitgearbeitet. Sie haben sich auch federführend um den Datenraum gekümmert?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja. Also wir haben da Unterlagen für die Berater zur Verfügung gestellt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Dann bin ich bei den Beratern. Wer alles hat Zugang zu diesem Datenraum gehabt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also, ich glaube ... Das kann ich jetzt schwer sagen. Wir haben extrem viele elektronische Datenräume. Wer dann immer Zugang bekommen hat ...

Ich nehme an, einmal die Berater am Projekt. Es gab ja dazu eine Art Steering Committee, das sich immer wieder getroffen hat. In diesem Steering Committee waren auch Vertreter des BMF und der FIMBAG, und meines Wissens hatten die wahrscheinlich auch Zugang zum Datenraum.

Aber sonst waren es eben die Berater. Also auf rechtlicher Ebene waren zum Beispiel Cerha Hempel Spiegelfeld Berater, und die hatten Zugang zum Datenraum.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Bleiben wir gleich beim BMF! Sie haben über diese vielen Jahre, nehme ich an, intensive Zusammenarbeitskonstruktionen mit dem Finanzministerium und verschiedenen Abteilungen gehabt. Wie haben Sie persönlich diese Zusammenarbeitsbereiche erlebt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich habe primär mit dem Team von Herrn Ministerialrat Lejsek – also grundsätzlich, glaube ich, vor allem die Rechtsabteilung – eine sehr gute Art der Zusammenarbeit. Es hat Themen gegeben, wo wir Informationen vom BMF benötigt haben, und Themen, wo umgekehrt das BMF von uns etwas angefragt hat, und das ist eigentlich immer gut gelaufen.

Es gab natürlich auch Themen, wo es etwas schwieriger war, weil einfach die Bank und der Eigentümer andere Positionen vertreten haben beziehungsweise eben jeder schauen musste, dass er seine Interessen wahrnimmt.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Welche Bereiche waren das zum Beispiel, wo das doch differiert hat?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, also differiert – zum Beispiel: Es gab ja die zwei Verschwesterungstransaktionen, wo wir kurz vor der Deregulierung ... Um die gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen, mussten wir die Tochterbank in Italien an die HBI-Bundesholding veräußern und auch die HGA die SEE-Holding an die FIMBAG übertragen. Da mussten Aktienverträge ausverhandelt werden.  Und natürlich hat da jede Seite ihre Interessen zu wahren gehabt: die Republik, dass sie schaut, dass sich ihre Risiken und Haftungen nicht erhöhen, und die Bank, dass sie sicherstellt, dass diese Verhandlungen at arm’s length erfolgen. Da war natürlich auch Herr Ministerialrat Lejsek zum Beispiel unser Counterpart.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Wie haben Sie über die Jahre die Position des Finanzministeriums zum Thema Abbaueinheit beziehungsweise Bad Bank erlebt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, die ersten Wahrnehmungen habe ich schon geschildert: Da war ich eher im Hintergrund und habe an einer Präsentation gearbeitet und dann die Info bekommen: Das wird nichts. Beim Projekt Lux – das war ein sehr langwieriges Projekt, das ja irgendwann einmal im Mai oder Juni 2013 angelaufen ist und sich fast bis zum Herbst erstreckt hat – haben wir einfach verschiedene Modelle erstellt und berechnet, und da war natürlich das BMF eingebunden. Die Empfehlung der Taskforce ist dann von der Taskforce gekommen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Wie haben Sie das Vertrauensverhältnis zwischen BMF und der Hypo erlebt? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Vertrauensverhältnis? Ich meine, ich muss sagen, bei ...!) – War das ein offener, direkter Umgang, oder haben Sie den Eindruck gehabt, beide Seiten halten sich mit Infos und so weiter ein Stück zurück?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Den Eindruck, dass wir nicht Infos geliefert haben, wo angefordert, kann ich nicht bestätigen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Und umgekehrt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Umgekehrt – das kann ich schwer beurteilen. Vor allem unter Herrn Kranebitter war der Kontakt mit Herrn Lejsek primär über den Vorstand, und ich bin erst dann, als ich interimistisch Leiterin geworden bin, auch bei BMF-Terminen dabei gewesen, und da hat es aber eine offene Diskussion gegeben.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Doktor, ich darf Ihnen ein Dokument übermitteln, mit der Nummer 4867. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

In diesem Dokument geht es um den Datenraum zum Projekt Lux. Es geht letztlich darum, dass Sie beim Ministerium versucht haben, zwei Bereiche einzufordern, nämlich die Protokolle zu den Gesprächen mit der Kommission bezüglich des Beihilfeverfahrens beziehungsweise die Korrespondenz der EU-Kommission zum Beihilfeverfahren.

Dieses Mail ist dann beim Mitarbeiter von Herrn Lejsek gelandet, bei Herrn Mag. Schöner, der heute Vormittag hier war und der dann an Herrn Lejsek schreibt: „Fr. Zwitter-Tehovnik hat über“ ... (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ich kann mich daran erinnern!) und so weiter und so fort.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das war im Rahmen des Projekts Lux, da haben die Berater gebeten, dass sie auch Zugang bekommen. Damals stand die Entscheidung der EU-Kommission gerade kurz bevor ...

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Darf ich ganz kurz noch? – Die Geschichte war dann die, dass Sie das angefordert haben, was wir vorhin angesprochen haben, und Herr Schöner dann schreibt:

„Ich sehe eine Übermittlung unserer Protokolle und Korrespondenz mit der EK an den Datenraum und damit auch an die Bank skeptisch.“

Er führt weiter aus: „Es ist mir auch nicht klar, wieso diese für das Thema Abbaubank relevant sind, da eine solche nur einmal ganz kurz mit der EK besprochen wurde.“

Ist das für Sie nachvollziehbar?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Dieses E-Mail ist mir nicht bekannt. (Abg. Lichtenecker: Das ist logisch!) Jetzt sehe ich es (Abg. Lichtenecker: Sie können sich das gern anschauen!), ganz nachvollziehbar ist es nicht.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Lassen Sie uns an Ihrem Wissen teilhaben!

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich kann mich erinnern, dass wir das angefordert haben. Das kam primär von den Beratern, weil die wissen wollten, ob man der Kommission im Zusammenhang mit dem Umstrukturierungsplan und der bevorstehenden Kommissionsentscheidung auch zum möglichen Abbau, also zur Herstellung einer Abbaueinheit, berichtet hat, und man wollte eben sicherstellen, dass die EU-Entscheidung, die ausstand, das Herstellen einer Abbaueinheit nicht irgendwie vielleicht verbieten oder verhindern würde. Deswegen wollte man wissen: Was hat das BMF der Kommission zu diesen Überlegungen schon vorgelegt?

Das war der Grund, und die Rechtsabteilung ist gebeten worden, dass wir das offenlegen. Wir haben gesagt, wir sind in die direkte Korrespondenz mit der Kommission nicht eingebunden, das ist über das BMF gelaufen, und aus diesem Grund habe ich das E-Mail geschickt, und die Antwort war: Die Korrespondenz legen wir nicht offen.

Man hat uns aber eine kurze Zusammenfassung geschickt, das war so ein zweiseitiges Memo vielleicht, wo man kurz dargestellt hat, was man der Kommission zum Thema Herstellung einer Abbaueinheit schon zur Verfügung gestellt hat, und das ist dann auch im Datenraum offengelegt worden. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Zweite Runde, Herr Präsident! Ihr Anliegen und was Sie da eingefordert haben, ist ja völlig nachvollziehbar, und es ist gleichzeitig schlüssig, warum man das jetzt hier in dieser Form braucht. Für mich hat sich einfach die Frage gestellt, wie man denn im Ministerium auf die Idee kommt, dass diese Themen nicht relevant seien, und insofern war auch die Frage an Sie, ob Sie eine Idee haben, wie die auf die Annahme kommen, das sei nicht richtig.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das kann ich mir jetzt nur zusammenreimen. Es hat immer wieder sozusagen Leaks von Informationen über Sachen in den Medien gegeben, und da wusste niemand ... Jeder hat Vermutungen über gewisse Sachen, die vertraulich waren, angestellt, und vielleicht war seine Überlegung, er stellt es nicht der Bank zur Verfügung. Ich weiß es nicht.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Lejsek hat dann an Herrn Schöner geschrieben:

„Ich würde die Vermerke über unsere Gespräche mit der EK keinesfalls der Bank zur Verfügung stellen, da ich kein Vertrauen in die Geheimhaltung durch die HAA habe.“

War das jetzt unmittelbar bemerkbar in der Arbeit, dass das Vertrauensverhältnis in dieser Form nicht intakt war?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Da bin ich etwas überrascht über diese Aussagen hier, aber vielleicht wollte er besonders vorsorglich mit diesen Unterlagen umgehen – ich weiß es nicht. Aber wenn etwas vertraulich ist, wird es von der Rechtsabteilung als vertraulich behandelt. Wir schicken das nicht an den „Standard“ oder an wen auch immer, der gerne über solche Themen berichtet. Ich kann es mir nicht erklären.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Lejsek scheint ja nicht die Rechtsabteilung, sondern generell die Geheimhaltung in der Hypo angesprochen zu haben, in die er kein Vertrauen hat. Ihnen ist das eher neu? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) Sie haben die Zusammenarbeit durchaus als vertrauensvoll und konstruktiv erlebt? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) Haben Sie eine Idee, wie Herr Lejsek darauf kommt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, es hat immer wieder Themen gegeben, wo einfach gewisse Sachen aus Aufsichtsratssitzungen plötzlich in den Medien berichtet wurden, und das hat die Bank gestört, denn das bringt keinem etwas, wenn gewisse Sachen medial ausgetragen werden, und dann vielleicht auch noch falsch. Und wahrscheinlich hat es im BMF ähnliche Themen gegeben. Aber ich kann es mir nicht erklären, so ein generelles Misstrauen verstehe ich nicht ganz.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Wie war die Kooperation, die Zusammenarbeit mit der Finanzprokuratur?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie schon kurz gesagt: Herr Peschorn ist der Anwalt der Republik, und in dem Zusammenhang habe ich ihn auch kennengelernt, als Vertreter ...

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): War das in dieser Form immer ein konstruktives Klima?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich kann nur über meine Zusammenarbeit mit ihm sprechen und nicht darüber, wie andere die Zusammenarbeit mit ihm empfunden haben. Es hat Themen gegeben, wo er Informationen von der Rechtsabteilung haben wollte, und in diesem Zusammenhang haben wir mit ihm zu tun gehabt, oder eben, wie gesagt, als Verhandler bei den verschiedenen Verträgen, die mit dem Bund abgeschlossen wurden.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Noch zu einem anderen Bereich, weil heute schon die Vergangenheit von Krediten und so weiter Thema war – da ist mit Sicherheit jemand anderer zuständig. Ich zitiere einen Prüfbericht – ich habe jetzt keine Kopie gemacht, das ist nur der Auszug aus einem Prüfbericht der Österreichischen Nationalbank vom Juli 2012 –, in dem es um eine Kernaussage geht, die da heißt: „Die HAA ist datentechnisch derzeit nicht in der Lage zwischen echtem Neugeschäft, d.h. Geschäft mit Neukunden oder Neugeschäft mit Altkunden, und der Veränderung von Altgeschäften bspw. in Form von Prolongationen zu unterscheiden.“ – Zitatende.

Das ist nur ein Auszug – was das ganze Handling in der Bank nicht einfacher macht, nehme ich an. Wer ist in der Hypo eigentlich dafür verantwortlich gewesen, dass es eben in dieser Form datentechnisch nicht möglich war, das auseinanderzudröseln?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also wir haben umfassende interne Systeme, Buchungssysteme und Systeme, wo verschiedene Konten und Ähnliches elektronisch abgebildet sind. Aber ganz ehrlich: Die Rechtsabteilung hat damit nichts zu tun. Da müssten Sie zum Beispiel jemanden aus der Risikoabteilung fragen; die machen solche Auswertungen, wo man darstellen muss ... Also Risikoabteilung oder Controlling ist für solche Sachen zuständig.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Das ist nachvollziehbar. Sie haben heute die Agenden ausgeführt, für die Sie ganz klar nicht zuständig sind und für die Sie zuständig sind. Unter anderem waren das die Themen Verkäufe, Umstrukturierungen und EU-Beihilfeverfahren. Ich bleibe bei den Umstrukturierungen: Der Begriff Umstrukturierung kann auf viel angewandt werden, aber natürlich auch auf Umstrukturierungen im Haus, Effizienzgestaltungen und rechtliche Absicherungen und so weiter. Aber dieser Bereich ist nicht in die Beratungsebene der Rechtsabteilung gefallen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Sie meinen interne Organisationsveränderungen?

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Sozusagen solche Dinge klarzulegen. Ich sage einmal, wenn eine Bank in derartigen Schwierigkeiten ist, wie es die Hypo war und die HETA ist ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also mein Verständnis ist: Es hat natürlich Projekte zur Verbesserung des Risikosystems gegeben. Das ist aber jetzt weniger rechtlich getrieben, sondern da gibt es spezielle Risikoexperten und IT-technisch ... (Abg. Lichtenecker: Ja, ja, das ist nachvollziehbar! Es war jetzt für mich ...!) – Wenn ich Restrukturierungen sage, meine ich eher das Transferieren von Assets und die rechtliche Begleitung der Umsetzung eines solchen Transfers oder eines solchen Verkaufs.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Gut. Danke einmal für diese Runde.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Frau Dr. Zwitter-Tehovnik! Gehen wir zur Aufarbeitung der Vergangenheit! Das ist ja ein Thema, mit dem wir uns hier im Untersuchungsausschuss sehr intensiv, vor allem in Phase 1, beschäftigt haben, natürlich auch mit der Frage, wie Behörden und sonstige Organe, die Verantwortung getragen hätten einzuschreiten, nicht nur zuzuschauen oder untätig zu bleiben, agiert haben und was deren Rolle war.

Einer dieser Akteure, die hier naturgemäß auch Verantwortung getragen haben, waren die Wirtschaftsprüfer, die ja – ich sage es einmal salopp – ihr Gütesiegel auf die Bilanz der Bank gegeben haben. Wir hatten auch schon Wirtschaftsprüfer hier im Untersuchungsausschuss, und der Grundtenor zu dieser systematischen Misswirtschaft, wie manche sagen – ich würde eher sagen, mehr auf den Punkt gebracht, die Bank ist systematisch ausgeräumt worden –, war: Die Wirtschaftsprüfer haben ja von all dem, sagen sie, nichts gemerkt, nichts gesehen, nichts wahrgenommen.

Das kann man jetzt glauben oder nicht. Wenn man es nicht glaubt, dann fragt man sich natürlich aus der Position der Bank, ob man diese Fragen nicht prüfen sollte, ob man nicht auch prüfen sollte, Haftung gegen die Wirtschaftsprüfer geltend zu machen. Hat man das in der Bank getan?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich weiß, dass es diese Anfragen seitens der Finanzprokuratur gegeben hat – ob mögliche Ansprüche gegen damalige Wirtschaftsprüfer bestehen und diese zu verfolgen sind. Mein Wissensstand ist, dass es primär eine Aufgabe war, die man dann später Herrn Mag. Krakow aufgetragen hat.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Bleiben wir vielleicht einmal in der Reihenfolge! Primär ist das ja nicht Aufgabe der Finanzprokuratur, sondern das muss man sich ja auch in der Bank selbst überlegen, weil es um Ansprüche der Bank geht. Natürlich fragt sich die Eigentümerebene darüber auch: Gibt es vielleicht etwas? – Aber in erster Linie sollte die Bank sich selbst fragen: Geht man gegen die Wirtschaftsprüfer vor? Gibt es da Ansprüche? Ihrer Wahrnehmung nach: Wann hat man sich in der Bank das erste Mal mit dieser Frage befasst?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das kann ich Ihnen jetzt schwer sagen, wann das war. Seitdem ich in der Rechtsabteilung bin, war das Thema eben nicht in der Rechtsabteilung angesiedelt. Die Verfolgung solcher Ansprüche war Teil der forensischen Aufarbeitung, die sozusagen seit der Notverstaatlichung begonnen hat und dann primär federführend durch den BKO betrieben wurde. An die Rechtsabteilung ist man mit diesem Thema nicht herangetreten.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wann ist der BKO noch einmal eingesetzt worden? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Bitte?) – Wann ist der BKO eingesetzt worden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Der BKO ist im Mai 2012 eingesetzt worden.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Was war in der Phase davor?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, mit diesem Thema war ich persönlich nicht beschäftigt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Aber Sie waren ja schon ab 2011 in der Rechtsabteilung. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja, aber eben nicht ...!) – Wenn man sich in der Bank damit beschäftigt, müssten Sie das mitgekriegt haben.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Damals habe ich eine Abteilung innerhalb der Rechtsabteilung geführt, und die war eben für diese Themen nicht zuständig. Und mir war nicht bekannt, dass das ... Also mir hat keiner gesagt: Wir prüfen irgendwelche Ansprüche! Aber, wie gesagt: Das schließt nicht aus, dass es in der Forensics-Abteilung diesen Auftrag gegeben hat.

Ich weiß nur, später – eben von Dokumenten, die der Rechtsabteilung übergeben wurden, nachdem das BKO-Mandat ausgelaufen war beziehungsweise nachdem Herr Böhler nicht mehr im Unternehmen war – ist dieses Thema zur Rechtsabteilung gekommen. Davor war es mir nicht bekannt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Na ja, was auch Sinn macht, denn es sind auch juristische Fragen. Also die Forensische Abteilung kann den Sachverhalt vielleicht aufarbeiten; juristisch beurteilen (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja, aber diese ...!), ob und was man wann gegen wen geltend macht, ist eine juristische Frage. Das müsste ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, das war aber ausschließlich in der Forensischen Abteilung. Der BKO wollte das auch so, er ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich bin noch in der Phase davor – bis 2012. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Okay, ja!) Darum meine ich: Das hätte man auch bis 2012 in der Rechtsabteilung merken müssen.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, das hat man wirklich getrennt. Auch das EKEG-Verfahren und die ganze Thematik waren bis März 2015 in der Forensics-Abteilung. Es hat dort ein bis zwei Juristen gegeben, aber das war Forensics, und die waren nicht der Rechtsabteilung unterstellt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut. Also bis 2012 hat man sich in der Bank Ihrer Wahrnehmung nach nicht damit ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich glaube, Sie drehen jetzt meine Aussage etwas um. Was die Rechtsabteilung beziehungsweise mein Wissen betrifft: Das war nicht unsere Aufgabe. Die Verfolgung dieser Ansprüche aus Malversationen und Fehlverhalten vor der Notverstaatlichung war in der Forensics-Abteilung.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, schon, aber das sind Forensiker, die verfassen ja keine Anklagen (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Das ist nicht meine Kompetenz gewesen!), Strafanträge, was auch immer. Das müsste bei Ihnen in der Rechtsabteilung gelandet sein, wenn Ansprüche verfolgt worden wären.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das hätten Sie beim damaligen Vorstand vielleicht anregen können, aber das war abgegrenzt. Forensics hatte auch Juristen, da waren nicht nur Forensiker drinnen, und diese Themen hat man dort abgearbeitet und nicht in der Rechtsabteilung.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut. 2012 ist dann der BKO gekommen, der Herr Krakow. Was war dann Ihre Wahrnehmung zu dieser Frage?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das war seine Hauptaufgabe. Er ist ja mit einem Hauptversammlungsbeschluss bestellt worden durch die ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich meine jetzt nur konkret die Frage der Wirtschaftsprüfer – nicht allgemein.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ach so! Na ja, mir ist das Thema erst danach, nach Beendigung seines Mandates, bekannt geworden, indem uns mitgeteilt wurde oder indem ich einen Schriftverkehr seitens der Finanzprokuratur gesehen habe, wo er aufgefordert oder angeregt wurde, dass er sich dieses Themas annimmt. Also so habe ich von diesem Thema überhaupt Kenntnis erlangt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, die Finanzprokuratur hat das angeregt. Da war keine Initiative vom BKO,  vom Herrn Krakow.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich kenne nur ein Schreiben dazu, in dem ihm seitens der Finanzprokuratur in seiner Aufgabe, als Aufarbeitung der Vergangenheit, eben gesagt wird, das sind auch Themen, die zum Abarbeiten sind.

Ob er selbst geprüft hat, da müssen Sie ihn fragen, was er geprüft hat. Es ist ja nicht so, dass er mir berichtet hat, was er prüft. Also Herr Krakow hatte da umfassende Kompetenzen, und da hat er sich nicht mit der Rechtsabteilung abgestimmt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Mag sein, dass er keine Berichte erstattet hat, aber Sie haben ja Wahrnehmungen. Sie waren ja in der Bank. Sie waren ab 2013 Leiterin der Rechtsabteilung. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) – Das ist ja nicht irgendeine Position, das ist eine sehr verantwortungsvolle Position. Da kriegt man ja auch etwas mit.

Haben Sie nicht mitgekriegt, was Herr Krakow in Richtung Wirtschaftsprüfer unternommen hat oder ob er überhaupt etwas unternommen hat?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es hat sehr viele Themen ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Die Finanzprokuratur hat ja gedrängt. Das haben Sie ja schon gesagt.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, sie hat es angeregt, wie auch immer man es verstehen möchte. Der BKO hatte – das war mein Verständnis – Jour fixe, sozusagen einen regelmäßigen Termin mit dem Vorstand, wo er ihm berichtet hat, was er tut. Er hat quartalsweise im Aufsichtsrat über seine Tätigkeiten berichtet – primär mündlich – und dann auch schriftlich Quartalsberichte vorgelegt. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass das dort im Detail dargelegt wurde.

Wie gesagt, Sie fragen mich jetzt Themen, für die ich nicht zuständig war. Es gab sehr viele Fälle zu prüfen, und ab 2012 war primär dieses EKEG Thema ein großes Thema, mit dem sich die Forensics-Abteilung und der Vorstand beschäftigt haben, und das stand eigentlich im Vordergrund.

Es gab aber natürlich Hunderte andere Fälle, die zu prüfen waren; und wahrscheinlich auch das.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, aber das ist nicht voneinander zu trennen. Die Frage, ob man Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer geltend machen kann, ist unmittelbar mit EKEG verbunden. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja, also wie gesagt, das ...!) Das sind geradezu die Voraussetzungen, um überhaupt Ansprüche gegen die Bayern geltend zu machen. Deswegen wundert mich das; also das verstehe ich schon, dass da offenbar auch übliche Prozesse außer Kraft gesetzt worden sind und dass Sie nicht zuständig waren, aber dass man gar nichts hört, sieht, zugeflüstert bekommt ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, also wie gesagt das gesamte ... Zugeflüstert bekommt – ich meine, ich weiß nicht, was Sie meinen; aber die gesamte Prüfung, ob die Refinanzierungslinien eigenkapitalersetzend sind, die ganzen rechtlichen Themenstellungen waren in Forensics angesiedelt und wurden federführend vom Beauftragten Koordinator koordiniert; und da ist die Rechtsabteilung nicht eingebunden gewesen. Ob es dort im Vorfeld oder danach oder nebenbei Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer gibt, das kann ich ... Wie gesagt: Ich weiß es nur von später, dass das auch ein Thema war, und ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ab wann waren Sie dann zuständig?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Erst nachdem Herr Böhler ausgeschieden war und auch die juristischen Mitarbeiter aus der Forensics-Abteilung Ende 2014 das Unternehmen verlassen haben, ist plötzlich die Rechtsabteilung damit konfrontiert worden, dass es da einen aufrechten Verjährungsverzicht gibt, dass der sozusagen zu verlängern wäre und dass es da dieses Thema von möglichen Ansprüchen gibt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut, also wir sind im Jahr 2014, als Sie das das erste Mal mitkriegen. Können Sie das näher erläutern: Verjährungsverzicht – wofür und gegenüber wem?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also der Wirtschaftsprüfer vor der Notverstaatlichung war Deloitte, und es ging da um mögliche Ansprüche gegen Deloitte.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, und?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Und mir ist damals mitgeteilt worden, dass Herr Krakow einen Verjährungsverzicht von Deloitte eingeholt hat, der Ende 2014 ausgelaufen wäre; und die Rechtsabteilung hat sich dann dafür eingesetzt, dass der Verjährungsverzicht verlängert wird.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Verjährungsverzicht wofür? (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also Verjährungsverzicht heißt einfach, dass die Gegenseite, gegen die man mögliche Ansprüche hat ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das weiß ich schon. Meine Frage war: Verjährungsverzicht wozu? Zu welcher Bilanz?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also einfach mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Verjährungsverzicht zu welcher konkreten Bilanz?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Die Jahre 2007, 2008, 2009.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): 2007, 2008, 2009?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): 2009?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wirklich? Auch 2009?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja!

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut. Und was haben Sie dann in der Folge gemacht?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wir haben uns bei Deloitte um die Verlängerung des Verjährungsverzichts bemüht und haben das auch erlangt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Es gibt aktuell einen aufrechten Verjährungsverzicht von Deloitte?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Mit heutigem Tag?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Über 2007, 2008, 2009?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ist es nicht so, dass sich Deloitte gegen einen weiteren Verjährungsverzicht gewehrt oder verwehrt hat?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Natürlich, das ist nicht etwas, was man freiwillig hergibt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Können Sie den Prozess ein bisschen näher erläutern? Auf welche Schwierigkeiten sind Sie gestoßen? Wer hat sich gewehrt? Wie haben Sie es dann letztlich durchgesetzt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, Deloitte hat natürlich gesagt, sie verstehen nicht, wieso man das Thema nach so langer Zeit sozusagen noch nicht aufgearbeitet und sie mit möglichen Ansprüchen konfrontiert hat. Es war aber schluss... und man hat gesagt, man ist sich keines Fehlverhaltens bewusst; aus dem Grund war man auch bereit, das zu verlängern.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und was war mit der Versicherung von Deloitte?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Die mussten es natürlich mit ihrer Versicherung abstimmen – mit ihrer Haftpflichtversicherung. Das ist nicht unüblich.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Haben sich die gewehrt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das weiß ich nicht. Ich habe nicht mit der Versicherung von denen gesprochen. Ich habe nur mit Deloitte gesprochen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie könnten ja sonstige Wahrnehmungen haben.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, nein. Man hat uns auch gesagt, dass jedes Unternehmen, wenn solche Verzichte abgegeben werden, wenn es eine Haftpflichtversicherung hat, normalerweise Rücksprache mit denen halten muss, ob die das sozusagen mittragen, denn wenn es zu einem Haftungsfall kommt, ist dann natürlich auch eventuell die Versicherung gefragt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, klar. Deswegen hat sich ja Deloitte oder auch die Versicherung gewehrt. Ich meine, die Frage ist natürlich – Sie haben es eh schon gesagt, die ist berechtigt und genau dasselbe frage ich mich auch –: Wie lange will man dieses Spiel ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, ich bin jetzt diejenige, die das abzuarbeiten hat; und es ist, wie gesagt, erst Ende 2014 bei uns am Tisch gelandet. Wir beschäftigen uns mit dem Thema, wie wir uns mit anderen Ansprüchen beschäftigen, die zu prüfen sind.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, eh! Aber das ist ja schon das Bemerkenswerte: Sie haben von Sommer, Herbst 2014 gesprochen (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Erst im Dezember!) – oder Dezember, ja, das ist gut, das sind dann genau fünf Jahre, seitdem die Bank in Eigentümerschaft der Republik ist; und erst dann beschäftigt man sich mit der Frage – außer den Verjährungsverzichten, die es vorher gegeben hat –: Geht man konkret gegen die Wirtschaftsprüfer vor?

Aber jetzt sind Sie ja immerhin dann schon über ein Jahr mit dieser Frage befasst, und jetzt frage ich dann auch: Wann wird es denn so weit sein? Wann gehen wir denn gegen die Wirtschaftsprüfer vor?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also das wird geprüft, und wenn es ausreichend berechtigt ist, werden dann Maßnahmen gesetzt. Also ich kann Ihnen jetzt zu diesem Thema keine Details geben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Hat man jetzt vor, gegen die Wirtschaftsprüfer vorzugehen, oder nicht?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wenn es einen berechtigten, fundierten Anspruch gibt, dann ist es die Verpflichtung des Vorstandes, einen solchen Anspruch zu verfolgen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja klar, aber diese Frage stellt sich schon seit Dezember 2009. Jetzt haben wir 2016.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, aber der Vorstand von heute war nicht im Dezember 2009 zuständig, und ich als Rechtsabteilungsleiterin war auch nicht im Dezember 2009 für dieses Thema zuständig. (Abg. Hable: Ja, gut ...!) Also das ist eines von vielen Themen. Ich habe Ihnen eh berichtet, wie viele Themen wir am Tisch haben. Es ist also nicht so, dass ich nur das zum Bearbeiten am Tisch habe; aber es wird geprüft, wie wir auch andere Ansprüche, gegen wen auch immer sie bestehen, prüfen und dann entsprechend, wenn sie fundiert sind und wir ausreichend Beweise haben, zu verfolgen haben. Das ist die Verpflichtung der Organe.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Also des Vorstandes.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und was haben Sie dem Vorstand geraten?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Derzeit haben wir geraten, dass wir das aufarbeiten müssen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wie lange noch?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Sie stellen das ein bisschen so dar, als ob man das aus dem Ärmel schüttelt. Wie Sie selbst sagen, liegen diese ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Nein, das glaube ich nicht. Seit Dezember 2009 stellt sich diese Frage. Jetzt haben Sie eh schon auf andere Verantwortlichkeiten ablenken können – das habe ich akzeptiert –, aber seit spätestens Dezember 2014, obwohl ja die Forensiker eigentlich auch schon früher ... Aber lassen wir das einmal!

Seit spätestens Dezember 2014 sind Sie zuständig. Natürlich nicht nur Sie alleine, sondern auch der Vorstand. Und ich frage mich: Worauf wartet man? Wieso wird im Jahr 2016, nach sieben Jahren Eigentümerschaft der Republik, gegen die Wirtschaftsprüfer noch immer nicht vorgegangen? – Und es wird noch immer geprüft. Wie lange soll denn das noch geprüft werden, was alle Spatzen von den Dächern pfeifen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na, dann sollen die Spatzen die Klage schreiben. (Allgemeine Heiterkeit.)

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, geht wahrscheinlich schneller.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Entschuldigung, aber Sie stellen das so dar. Sie müssen einmal nach so vielen Jahren ... Ich bin vorher wirklich nicht in das eingebunden worden. Da müssen Sie andere Leute fragen, die für dieses Thema und für diese Aufarbeitung zuständig waren. Sie müssen aus dem Jahr 2007 Prüfungsunterlagen im Unternehmen finden – das ist nicht alles super abgelegt –, und dann müssen Sie herausfinden, ob es auf Basis der Unterlagen, die der Wirtschaftsprüfer gesehen hat, ihm hätte erkennbar sein müssen, dass da irgendetwas falsch ist. Und das ist kein ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dazu gibt es ja Gutachten, unter anderem das Kleiner-Gutachten.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also das Kleiner-Gutachten beschäftigt sich ... Also ich weiß jetzt nicht, welches Gutachten Sie ansprechen. Herr Kleiner hat einige Gutachten geschrieben. Die Gutachten, die ich kenne, betreffen den EKEG-Prozess. Dazu bin ich nicht entbunden. Mir ist da nicht bekannt, dass er sich mit der Deloitte-Thematik oder mit irgendwelcher ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Aber das sind ja dieselben Fragen, nämlich die Fragen, ob die Bilanzen richtig waren und wer was wann vom katastrophalen Finanzzustand der Bank gewusst hat. Das ist ja dasselbe. Diese Fragen, die gegen die Wirtschaftsprüfer vorzubringen sind, sind ja fast identische Sachverhalte, die zu klären sind und die man dann in München beim EKEG-Prozess vorbringen muss. Also ich verstehe gar nicht, warum es diese Fragen gibt, wenn es diesen EKEG-Prozess schon längst gibt.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, aber da fragen Sie, wie gesagt ...

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Aber das ist ja schon aufgearbeitet. Wie gesagt, das Kleiner-Gutachten hat sich ja schon intensiv mit der Frage beschäftigt. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ich frage mich nur – letzte Frage; danke, Herr Vorsitzender –: Wann gedenken Sie, wann gedenkt der Vorstand, wann gedenkt die HETA endlich gegen die Wirtschaftsprüfer vorzugehen? Das sage ich jetzt im Namen der Steuerzahler. – Danke.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, damit die Ansprüche umgesetzt oder durchgesetzt werden können, hat man einen aufrechten Verjährungsverzicht. Wir können Klagen auch nur erheben, wenn sie fundiert sind, denn wenn ich einfach losklage und den Prozess verliere, entstehen auch Kosten für den Steuerzahler. Es muss also berechtigt sein, und das ist zu prüfen und das arbeiten wir ab. Wie gesagt, vorher war die Rechtsabteilung nicht mit diesem Thema beschäftigt. Da hat es viele andere gegeben, die das zu prüfen gehabt haben.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Ich möchte zu Beginn ganz kurz auf Ihre einleitende Stellungnahme zurückkommen. Sie haben da unter anderem auch betont, dass Ihr Vorgänger, Herr Thomas Schobel, auf eigenen Wunsch zurückgetreten ist und dass Sie dann als seine bisherige Stellvertreterin interimistisch und dann aufgrund einer Bestellung nachgerückt sind. War dieser Rückzug des Herrn Schobel für Sie überraschend? Hat man damit gerechnet? Haben Sie die Gründe hinterfragt? Und natürlich auch: War das ungewöhnlich?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, das war für mich nicht ungewöhnlich. Ich glaube, er wollte sich wieder verändern und auch aus persönlichen Gründen wieder zurück nach Wien und nicht mehr in Klagenfurt sein.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Also es war eine rein örtliche Änderung. Es hat jetzt keine Gründe gegeben. Kündigung ist in meinem Sinn jetzt irgendwie ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, nein, er hat uns total freiwillig verlassen.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Okay, aber es hat keine wie auch immer gearteten Gründe gegeben – Sie haben sich mit ihm unterhalten –, dass man sagen können hätte, das ist überraschend gewesen, das war ungewöhnlich.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, vielleicht wollte er einfach auch Veränderung, andere Themen, andere Aufgaben. Ich weiß es nicht, aber es war jetzt nicht irgendein aus dem Unternehmen bezogener Grund, der mir bekannt war.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Es hat sich für mich nur die Frage ergeben, ob es eventuell einen Zusammenhang zwischen dem Verlassen der Bank und auf der anderen Seite natürlich den organisatorischen Entscheidungen, die nach seinem Verlassen der Bank eventuell gefällt worden sind, gegeben hat.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, das ist mir nicht bekannt.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Okay, dann hat sich diese mir eingangs in den Sinn gekommene Frage schon ganz schnell beantwortet.

Weitergehen möchte ich eben zum Mai 2011. Sie sind damals eben in die Bank gekommen, was da jetzt den Bereich Reorganisation betrifft. Haben Sie da über die Situation der Bank Bescheid gewusst, nämlich wie schlecht die Bank eigentlich dasteht? Sie haben gesagt, Sie haben ein strukturiertes, professionelles Team gehabt. Was hat man geglaubt, wie lange die Bank brauchen wird, um wieder auf die Beine zu kommen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich muss sagen, mein Interesse, wieso ich mich dann am Ende für die Hypo entschieden habe, war primär einmal privat. Ich hatte ein vier Monate altes Kind und Vollzeit zu arbeiten begonnen, nachdem ich aus den USA zurückgekommen bin; Klagenfurt war ideal, weil meine Eltern dort sind und die sich halt um mein Kind gekümmert haben.

Der Aufgabenbereich war sehr interessant, also diese Tätigkeiten waren eigentlich vergleichbar mit den Tätigkeiten, die ich vorher gemacht habe, und das hat alles zusammengepasst. Ich habe mich jetzt weniger gefragt, arbeite ich bei einem Unternehmen, das super funktioniert oder nicht super funktioniert. Es war eine interessante komplexe Arbeit, sehr herausfordernd, und das war der Grund. Mir war damals einfach nur bewusst, dass die Überzeugung war, dass man sich in einem sehr umfassenden Restrukturierungsprozess befindet und dass es eine Vielzahl von Aufgaben gibt, die es zu bewältigen gilt. Aber dass mir jetzt irgendjemand gesagt hat, es wird saniert und dann wird das eine blühende Bank werden, das war nicht mein Verständnis, sondern das war eher im Sinne dieser Vier-Säulen-Strategie, dass eben meine Aufgabe damals – auch in Reorganisation – primär die Zuständigkeit für die Vorbereitung dieser Verkäufe war – der Österreichbank, des SEE-Netzwerkes, der Italienbank –; das habe ich eigentlich wirklich als die Aufgabe wahrgenommen, und ich muss sagen, am Anfang dieses Verständnisses war mir das jetzt nicht so bewusst, ob es da jetzt am Ende eine sanierte HBInt gibt. Das war irgendwie auch nicht so wichtig für meine Entscheidung, dort tätig zu werden.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Okay, also die Frage, ob die Bank wieder auf die Beine kommt oder nicht, hat sich in dem Sinne für Sie gar nicht gestellt.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Hat sich nicht gestellt, nein.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Haben Sie auch zu Beginn, als eben Ihr Vorgänger als Leiter der Rechtsabteilung die Position aufgegeben hat, nach Wien gewechselt oder gezogen ist (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Er hat das Unternehmen verlassen!), das Unternehmen verlassen hat, noch ein Gespräch mit ihm geführt, was jetzt konkret die rechtliche Situation der Bank ist, wie es weitergehen wird, wie er das einschätzt, oder ihn in dem Sinne auch noch um seine Expertise gebeten?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es hat eine sehr gute Übergabe gegeben. Ich habe auch vorher sehr eng mit ihm bei allen wichtigen Projekten zusammengearbeitet. Es hat da jetzt in dem Sinn nicht irgendwie so eine – ich weiß nicht – Belehrung oder Beratung von ihm gegeben, wie das weitergeht, sondern ich war in den Themen sowieso schon drinnen. Das war ein sehr – wie soll ich sagen – flüssiger Übergang der Themen.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Noch einmal zurück: Keine Chance, dass die Bank irgendwie wieder auf die Beine kommt. Man hat dann verschiedene Szenarien durchgespielt, diskutiert. Waren Sie da bei diesen Diskussionen auch dabei, und wie haben sich da innerhalb der Bank die Positionen dargestellt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, verschiedene Szenarien ... Also der Fortbestand der Bank war ja davon abhängig, ob es in der bestehenden Form weitere Kapitalmaßnahmen geben wird beziehungsweise ob die bereits gewährten Kapitalmaßnahmen, also Zuschüsse des Eigentümers, sozusagen von der Kommission auch bewilligt werden. Und der Fokus lag darauf, an diesem Umstrukturierungsplan zu arbeiten und darzulegen, wie viel zusätzliches Kapital man eventuell noch brauchen wird, um die Vorgaben zu erfüllen, die es gab.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Aber hat es auch innerhalb der Bank verschiedene Meinungen gegeben, also dass man sagt, dass es so, wie es jetzt läuft, passt, oder dass man in eine andere Richtung geht und es überhaupt – wie Sie eben gesagt haben – eine Abbaueinheit et cetera braucht.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das habe ich schon dargelegt, dass es da vom Vorstand Initiativen gegeben hat, und dann eben auch im Rahmen der Taskforce. Der Umstrukturierungsplan hätte die Basis für das weitere Tätigwerden sein sollen. Da weiß ich nur, dass es für den Vorstand wichtig war – und wo man versucht hat, dass man das bekommt –, dass die Fristen für den Verkauf der noch marktfähigen Einheiten möglichst weit in der Zukunft liegen und es nicht sehr kurze Fristen sind, denn dann ist man natürlich unter einem starken Zwang, es zu verkaufen. Das verbessert dann natürlich nicht die Verhandlungsposition als Verkäufer. Diese Vorgaben, dass Teile zu verkaufen sind und dass dann ein Rest übrig bleibt, ergaben sich ja eigentlich aus dem EU-Umstrukturierungsplan. Auch schon die EU hat ja gesagt: Die marktfähigen Teile dürfen weiterbestehen, und dann muss es einen Abbauteil geben, der übrig bleibt. Was im Plan und was mit der Kommission zu verhandeln war, war eben: Was gilt noch als marktfähig, was darf noch verkauft werden und hat einen Fortbestand, und was sind die Fristen dafür? – Das hat ja die EU-Entscheidung dann vorgegeben. – Und dann: Was sind diese Behavioral Measures? Was sind dann die Auflagen, die die Bank zu erfüllen hat? – Das waren zum Beispiel ein Neugeschäftsstopp und verschiedene andere Restriktionen, die es durch die EU-Entscheidung für das Unternehmen gegeben hat, nämlich dass man einfach gewisse Sachen als Kompensation dafür, dass es staatliche Beihilfen gegeben hat, nicht mehr machen darf. Das waren sozusagen die Eckpunkte, die die Zukunft dieser Einheit beeinflusst und vorgegeben haben.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Man hat dann innerhalb der Bank praktisch an einem Strang in diese Richtung gezogen: Man will in Richtung Abbaueinheit. Die Frage, die sich dann für mich stellt – und da möchte ich bei Herrn Pilgermair anschließen, der das in Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich, dem EU-Beihilfeverfahren et cetera gestellt hat : Wieso hat es dann so lange gedauert? War die Kommission nie zufrieden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, die Verhandlungen mit der Kommission hat primär die Republik – also die Vertreter der Republik – selbst geführt. Die Bank hat an diesem Umstrukturierungsplan zu arbeiten gehabt, hat die Zahlen dafür liefern müssen, und es hat mehrere Versionen gegeben.

Es hat vom Eigentümer teilweise Anmerkungen gegeben, dass ihm gewisse Darstellungen – was auch immer: Vorgaben – so nicht ..., und dann wahrscheinlich – das kann ich mir auch nur zusammenreimen, weil ich nicht dabei war – Meetings mit der Kommission, die auch irgendwelche Vorgaben gegeben hat. Das hat man dann in einer neuen Version des Plans auch wieder berücksichtigen müssen.

Es war natürlich ein sehr langer Beihilfeprozess. Ich habe da jetzt zu wenig Gesamtüberblick, ob man sagen kann, das war das längste Beihilfeverfahren, das es je gegeben hat. Ich glaube nicht. Die Kommission hat einfach viele Beihilfeverfahren, und das war unmittelbar nach der Finanzkrise, da hat es viele Banken in ganz Europa gegeben, die Beihilfe bekommen haben. Das kann ich schwer beurteilen. Aber es hat sich natürlich gezogen, ja.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Das kann man aus meiner Einschätzung schon als sehr lange bezeichnen, vielleicht auch im internationalen Vergleich – Sie waren in New York –, dass man das irgendwie auch mit den amerikanischen Bankenabwicklungen in Verbindung setzen könnte.

Aber was ich mich gefragt habe: Sie haben gesagt, im Sommer 2011 hat man dann ein Bad-Bank-Konzept erarbeitet. Von wem ist das ausgegangen? Hat das das BMF gefordert? Hat das die Europäische Kommission gefordert?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das weiß ich nicht. Ich weiß nur, irgendwann einmal hat mir mein Vorgesetzter gesagt: Da müssen wir jetzt in einem kleinen Team an einer solchen Präsentation arbeiten und ein Konzept erstellen. Mein Verständnis war, dass der Vorstand das gewollt hat. Ob der Vorstand davor vom BMF gefragt wurde, weiß ich nicht.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Für mich ist das nur so unklar: Irgendwie, denke ich, holen wir doch diese Rechtsexpertise ständig ins Boot. Ich sage nicht auf einmal: Okay, und jetzt möchte ich ein Konzept haben.

Und was eben für mich an der ganzen Sache so unklar ist: Warum ist alles so kurzfristig? Warum ist alles unter so intensivem Zeitdruck?

Sie haben zu Beginn im Eingangsstatement und dann mehrmalig auch in Antworten gesagt: Es war sehr kurzfristig, bis mitten in die Nacht, man hat kaum Zeit gehabt, zwei, drei Wochen maximal. Wieso dieser immense Zeitdruck, wenn man sich doch schon so lange einig war, an einem Strang gezogen hat, dass man in die Richtung Abbaueinheit gehen will? Warum geht man da nicht vorbereitet intensiver vor und nicht so kurzfristig?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Darauf habe ich keinen Einfluss gehabt. Wir haben sehr viele Projekte, es waren immer sehr viele Themen gleichzeitig am Tisch. Manchmal war ein Thema halt dann früher oder schneller zu bearbeiten als ein anderes Thema. Vielleicht hat es da gerade gewisse Termine im BMF gegeben, die man vereinbart hatte, und man wollte dann für einen Termin eine Unterlage haben. Da müssen Sie wirklich dann den damaligen Vorstand, zum Beispiel Herrn Kranebitter, fragen, wieso das so war. Aber in Erinnerung habe ich es als etwas, das sehr schnell und in einer sehr kurzen Zeit zu erstellen war.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Dann natürlich der nächste Schritt: Man macht dieses Konzept, der Vorstand übergibt das dem BMF, holt dazu Inputs ein, wie die dazu stehen, und dann kommt die Antwort. Und die Antwort akzeptiert man dann einfach so? Ich denke mir einfach, wenn ich wirklich etwas erreichen will ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich bin damals nur die Mitarbeiterin in der Rechtsabteilung gewesen. (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Ja, ja!) Mein Vorgesetzter sagt mir: Nur damit du weißt, dieses Konzept wird derzeit nicht umgesetzt. – So. Auch okay, ich habe tausend andere Dinge zu tun. Widmen wir uns den anderen Dingen! – Also wie gesagt, es steht mir auch nicht zu, zu fragen oder zum Vorstand zu gehen: Sei nicht so blöd, gehe wieder hin und verhandle! Wieso soll ich das ... Es war die Information: Es ist derzeit nicht weiter zu verfolgen – und ich nehme an, weil man in diesem Meeting zur Besprechung dieses Konzeptes wahrscheinlich ein negatives Feedback bekommen hat. Aber die Gründe und was dort genau besprochen wurde und wieso nicht, und mit wem sich der Vorstand getroffen oder das besprochen hat: Das wurde mir alles nicht mitgeteilt.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Also auch nicht nachgefragt ... (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Na ja, also ...!) Die Frage – und warum ich da versuche nachzuhaken – ist einfach: Wenn ich etwas erreichen möchte, dann versuche ich, andere Argumente einzubringen, dann versuche ich vielleicht, einen anderen Weg irgendwie argumentativ zu beschreiten.

Es geht mir nur darum: Sie haben gesagt, es bedarf der Gesetze. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!) Um Gesetze zu erreichen, muss ich die Politik überzeugen, und das geht nur, indem ich argumentiere. Das heißt, der Vorstand hätte entweder den Auftrag geben können, oder man erarbeitet einfach selbstständig eine neue Strategie, eine andere argumentative Basis. Das war der Punkt, warum ich da einfach nachfrage. Denn: Wollte man die Abbaueinheit oder war man sich doch noch nicht so sicher? Das ist die Überlegung, die dahintergestanden ist. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, ich glaube, das ist Aufgabe des Vorstandes. Ich weiß auch nicht, was das Feedback war. Vielleicht hat man ja auch gesagt: Das kommt schon und derzeit nicht, und hat sich dann mit anderen Themen beschäftigt. Ich tu mir da schwer, das sind bloße Vermutungen, die ich aufstellen kann.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Ich würde Ihnen in diesem Zusammenhang auch gerne diese alternativen Szenarien, dieses ausgearbeitete Konzept mit der Nummer 2763, Lieferant BMF, vorlegen. Das ist von Ihnen, Ihrem Team, ausgearbeitet worden (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Nicht nur von der Rechtsabteilung, sondern von vielen Bereichen!) Mhm. Und es stehen die verschiedensten Szenarien drinnen. Das heißt, in einer Weise die Weiterführung, ganz normal, Beibehaltung der derzeitigen Struktur. Dann geht es weiter mit der Bad Bank und natürlich auch der Zerschlagung. Was die Kostenunterschiede betrifft: Wie war da Ihre Empfehlung?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ehrlich gesagt, mit der bilanziellen Seite beziehungsweise dem Zahlenwerk hat sich die Rechtsabteilung in dem Sinn nicht wirklich beschäftigt.

Unsere Aufgabe war; darzulegen, was die rechtlichen Erfordernisse sind beziehungsweise was die Sachen sind, die man aus rechtlicher Sicht umsetzen muss, damit man zu diesen Szenarien und zu diesen Strukturen kommt. Die Eigenmittelberechnungen oder die Auswirkungen auf Kapitalbedarf und so weiter sind von anderen Abteilungen berechnet und dargelegt worden.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Aber was wollten Sie mit dem Konzept erreichen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Natürlich eine Erleichterung! Also derzeit ist die HETA nicht reguliert, wir unterliegen keinen Eigenmittelerfordernissen, wir haben ein negatives Eigenkapital, und das stört in dem Sinn niemanden, und wir können trotzdem tätig sein. Als eine regulierte Einheit geht das nicht. Als regulierte Einheit müssen Sie diese Kapitalerfordernisse erfüllen, und wenn es Verluste gibt und Sie dadurch die Eigenmittel unterschreiten, müssen Sie jemanden finden, der Ihnen das Kapital gibt, oder Maßnahmen setzen, die zur Kapitalverbesserung führen. Das heißt natürlich – für mich auch logisch –, dass es wahrscheinlich eine Erleichterung für die Aufgaben ist, die damals die Einheit gehabt hat, wenn man diese Erfordernisse nicht erfüllen muss.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Aber Sie haben erwähnt, dass es sich eben mit der Zeit gezeigt hat, dass die Vorteile einer Abbaueinheit in den Vordergrund gerückt sind. Das heißt: Man wollte mit diesem Konzept – wenn ich Sie richtig verstehe, in gewisser Weise auch, um diese Probleme lösen zu können – endlich einen Schritt in Richtung (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja, natürlich!) einer organisatorischen Restrukturierung, nennen wir es so (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja!), die unter anderem in diesen Varianten vorkommt.

Ich habe mir Szenario 1 und 2 angeschaut – wir haben das am Vormittag eben schon diskutiert –: Eigenkapitalerfordernisse jeweils von rund 2,6 Milliarden €, egal ob man die Bank weiterführen würde – soweit ich das verstehe – oder halt eine Bad Bank macht. Die Nachfrage an Sie: Ist das Ihrer Meinung nach eine Präferenz, die damit abgegeben wird?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir jetzt diese Unterlagen vor der Befragung nicht noch einmal angeschaut. (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.  Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Seite 3 von 6! Ist ganz übersichtlich!) Seite 3 von 6? Und zu den Zahlen tue ich mir ein bisschen schwer, was damals die Annahmen waren.

Mein Verständnis war ja, dass man bei dieser Abbaueinheit noch davon ausgegangen ist – glaube ich, damals –, dass man einen Teil reguliert haben muss, und nur ein Teil sozusagen kann als Abbaueinheit geführt werden kann.

Also ich nehme an – das ist jetzt wirklich eine Annahme –, dass dieses noch bestehende Kapitalerfordernis für den Teil war, der noch irgendwie aus gewissen Gründen reguliert bleiben müsste.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Aber würden Sie sagen, dass durch dieses Konzept Ihre Präferenz rüberkommt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ob das Konzept oder die Unterlage überzeugend oder gut war, weiß ich nicht. Man hat damals wahrscheinlich sein Bestes gegeben, das darzustellen.

Das eine ist eine Unterlage. Es hat das ja dann natürlich auch der Vorstand irgendwo vorgetragen und erklärt. Da war ich nicht dabei, wie überzeugend oder nicht überzeugend das war. Aber wie gesagt: Diese Unterlage ist jetzt schon einige Zeit her, und ich habe sie jetzt vorher nicht noch einmal ... Also das ist ein komplexes Thema. Wenn ich Ihnen jetzt wirklich die genauen Sachen, wieso was wie ist ... Da müsste ich mich ein bisschen tiefer einarbeiten, als ich es Ihnen jetzt sagen kann.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Die Komplexität ist mir vollkommen klar. Aber es geht mir rein um die Grundsatzfrage. Wenn ich etwas erreichen will, muss ich erstens argumentieren und zweitens nachhaken, warum was nicht funktioniert hat. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja, ja!) Und wie es dann eben weitergeht, ist: Wenn ich schon Konzepte vorlege, dann muss in gewisser Weise – meiner Meinung nach – ja auch eine Präferenz oder eine Empfehlung irgendwie, in irgendeiner Weise, aus legistischer, aus juristischer Sicht gegeben werden. Und das fehlt mir.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, das war das Dokument der damaligen Bank, und mit dem ... Also ich nehme an, der Vorstand hat das dann verteidigt und erklärt und versucht darzulegen. Aber wie gesagt, in das bin ich nicht eingebunden gewesen.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Trotzdem danke.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Frau Kollegin Lichtenecker, Sie hätten noch 43 Sekunden in dieser Runde.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Ja, wunderbar! Danke, Herr Vorsitzender!

Ich habe noch eine Frage zur Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht. Sie waren ja immer wieder einmal bei Sitzungen dabei, wenn es um die Eigenkapitalerfordernisse und so weiter gegangen ist.

Wie haben Sie eigentlich die Zusammenarbeit des Unternehmens Hypo/HETA mit der FMA erlebt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Eigentlich als sehr gut: Ich war bei gewissen Gesprächen mit der FMA vor allem im Jahr 2014, als wir diese Deregulierung geplant haben. Da haben wir sehr eng mit der FMA zusammenarbeiten müssen. Das war auch eine zeitlich sehr enge Vorgabe, bis wann alles umgesetzt werden musste, damit das GSA wirksam und die HBInt sozusagen dereguliert wird.

Und ich muss die Zusammenarbeit als sehr gut ... Also, wie gesagt, ich habe nicht mit dem Vorstand der FMA gearbeitet, sondern mit den zuständigen Sachbearbeitern in der FMA, und es war eigentlich immer eine sehr gute Zusammenarbeit.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Generell: Hat es da regelmäßige Treffen gegeben oder wie war das gestaltet?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich glaube schon. Also ich war nicht bei all den Sachen dabei. Ich glaube, der Vorstand hat sich regelmäßig mit der FMA, mit der FIMBAG getroffen.

Ich kann, wie gesagt, über eine enge Kooperation mit der FMA primär im Jahr 2014 sprechen, wo wir wirklich ... Da hatten wir teilweise wöchentliche Telefonate mit der FMA, in denen wir berichtet haben, wo wir mit der Deregulierung stehen, wo gewisse Rechtsfragen zu klären waren: Wie interpretiert die FMA das GSA, was fällt unter den Einlagenbegriff, welche Einlagen müssen wir sozusagen loswerden, damit wir dereguliert werden können? Und da – muss ich sagen – gab es eine sehr gute Zusammenarbeit, sonst hätten wir das nicht in der Kürze der Zeit geschafft, das so umzusetzen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Und in Bezug auf Teilnahme bei Aufsichtsratssitzungen: War das erst dann der Fall, als Sie die Leiterin der Rechtsabteilung geworden sind?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Für mich persönlich (Abg. Lichtenecker: Ja!), und vorher war mein Vorgänger Herr Dr. Schobel bei den Aufsichtsratssitzungen.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Der Leiter oder die Leiterin – in dem Sinn – der Rechtsabteilung war regelmäßig bei den Aufsichtsratssitzungen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Oder nur fakultativ beigezogen bei speziellen Fällen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, regelmäßig. Ich bin auch jetzt regelmäßig dabei. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Danke.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Ich möchte zum Themenkomplex Beihilfeverfahren nur kurz nachhaken.

Grundsätzlich das Beihilfeverfahren: Sie haben zuerst kurz schon angesprochen, was die Europäische Kommission verlangt hat: Auf der einen Seite die kurzen Verkaufsfristen, auf der anderen Seite natürlich die Einschränkung des Neugeschäfts, die verlangt worden ist. Welche Gründe sprechen da Ihrer Meinung nach für diese eher restriktive Haltung, so wie Sie das eingeschätzt haben?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das ist für mich schwer zu beurteilen. Also ich war persönlich etwas über den Umstand überrascht, dass uns mitgeteilt wurde, dass zum Beispiel die italienische Tochter nicht mehr verkauft werden kann. Damals hatten wir noch Bestrebungen, dass man sie veräußern kann und dass sie als ein marktfähiger Teil gilt. Mit der EU-Entscheidung ist die HBI dem Abbauteil zugeordnet worden, und wir durften dort dann keinen ... Also das war zum Beispiel für mich überraschend. Mit dem habe ich eigentlich nicht gerechnet.

Und ob die Behavioral Measures üblich sind: Also in der Bank haben wir sie eher als restriktiv aufgenommen. Aber ich weiß auch: Es hat dazu lange Diskussionen auch mit den Rechtsberatern gegeben, die uns in diesem EU-Beihilfeverfahren beraten haben. Und die haben gesagt, das ist nicht unüblich, dass die Kommission da mit sehr strengen Vorgaben kommt, es hängt aber natürlich vom jeweiligen Beihilfeobjekt ab, wie streng oder weniger streng sie da sind. Aber ein gewisser Standard, den die Kommission verlangt, ist üblich.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Jetzt waren Sie bei Aufsichtsratssitzungen und bei Vorstandssitzungen dabei, wie Sie eingangs geschildert haben. Warum wollte die Bank, warum wollten Sie eine längere Frist – 2017, darüber hinausgehend? Was waren da die Gründe?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also ich glaube, der Vorstand hat – und das ist irgendwie auch verständlich – ... Wenn in der Kommissionsentscheidung, die öffentlich ist, eine sehr kurze Frist drinnen steht, dann weiß ja jeder Bieter am Markt, dass ich bis zu einem bestimmten Termin etwas verkaufen muss. Und wenn ich es nicht verkaufen kann, ist die Sanktion, dass es auch zum Abbau gehört und dann abgebaut werden muss.

Die internen Berechnungen haben gezeigt, dass wir einen Vorteil sehen, indem wir es verkaufen, und uns damit einen größeren Erlös erwarten, als wenn wir die Einheiten abbauen müssen, vor allem wenn es noch regulierte Einheiten sind, die ja dann bis zum Ende weiterhin einen Kapitalbedarf haben.

Ich glaube, der Vorstand wollte einfach nicht unter diesen Zeitdruck kommen. Mit einer sehr engen Frist ist man in einer schlechten Verhandlungsposition. Das wissen auch die Käufer. Und zudem: Beim SEE-Netzwerk wollte man auch ausreichend Zeit haben, dass man eine eigene Holding schafft – an der hatten wir, glaube ich, schon 2013 zu arbeiten begonnen –, in die eben dann das SEE-Netzwerk, also die Banken in Südosteuropa, eingegliedert werden und die man dann als Gesamtes verkauft hat.

Also das hat auch eine gewisse Zeit gebraucht. Man wollte einfach diesen Druck nicht haben, dass man es bis zu einem gewissen Termin schafft, denn es ist leider nicht so, dass die Käufer dauernd bei uns Schlange stehen und immer alles kaufen wollten. Das ist ja ein Prozess, und dann tut man sich leichter, wenn man nicht unter Druck steht, etwas zu verkaufen.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Und haben Sie auch mitbekommen, wie der Eigentümer selbst zu diesem Beihilfeverfahren gestanden ist? Hat es da Wahrnehmungen in irgendeiner Weise gegeben?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, also ...

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Es wird darüber sicher auch im Vorstand diskutiert worden sein.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es ist im Aufsichtsrat dem Aufsichtsrat berichtet worden, wo man steht, was die Vorgaben von der Kommission sind.

Zur Meinung des Eigentümers: Das habe ich jetzt nicht in Erinnerung, dass da berichtet wurde, mit welcher Verhandlungsposition das BMF ... oder mit welchen Vorgaben man zur Kommission gegangen ist.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (SPÖ): Also hat es da eher Unterstützung gegeben? Oder dementsprechend nicht? War das irgendwie Ihre Wahrnehmung?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ehrlich gesagt tue ich mir jetzt ein bisschen schwer, das zu sagen. Also wir haben es dem BMF geliefert, und die sind dann damit zur Kommission gegangen beziehungsweise haben die Gespräche geführt. Inwieweit sie sich in den Gesprächen dann für diese Fristen eingesetzt haben, weiß ich nicht, aber es ist uns halt berichtet worden, es wird schwierig, lange Fristen zu verhandeln.

Und jetzt weiß ich nicht: Ist es schwierig, weil es der Eigentümer nicht will, oder ist es schwierig, weil es die Kommission nicht will? Ich glaube, auch weil die Kommission hier einfach einen sehr strengen Ansatz verfolgt hat, ja.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Zwitter, ich darf Ihnen das Dokument mit der Nummer 2755 vorlegen, vom 15. Juni 2012 das ist eines dieser Konzepte. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Jetzt geht es um rechtliche Dinge, nicht um betriebswirtschaftliche; es sind ja doch einige rechtliche Dinge darin angeführt.

Das Konzept zeigt eine vorgeschlagene Zielstruktur, also zwei Varianten einer sogenannten Abbaueinheit oder Bad-Bank-Lösung, und da gibt es auf Seite 3 den Vorschlag für die Zielstruktur, und dann gibt es auf Seite 9 die Alternativstruktur.

Die Alternativstruktur ist etwas einfacher, schauen wir uns die vielleicht an, aber im Grunde geht es um dieselben Punkte. (Die Auskunftsperson schaut in das ihr vorgelegte Schriftstück.)

Erste Frage: Haben Sie hier mitgearbeitet? War das eines der Konzepte, an denen Sie mitgearbeitet haben?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, also wir haben da zugeliefert, ja, an diesen ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Was war jetzt Ihre Aufgabe? Darin die rechtlichen Dinge abzuklären, oder?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, wir haben uns anschauen müssen, ob es irgendwelche Zustimmungsrechte, Kündigungsrechte und Ähnliches in den Verträgen der damaligen HBInt gibt, die bei solch einer Restrukturierung oder Umstrukturierung zu beachten sind.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Genau.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also wir haben zum Beispiel dazugeschrieben, wie Sie auf Seite 9 sehen: „vertragliche Zustimmung BayernLB erforderlich“. (Abg. Angerer: Genau!) Das war eine Aufgabe, die wir zu prüfen hatten.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Genau. Also wir sehen, es kommt immer wieder auf den Verstaatlichungsvertrag zurück, den denkbar schlechten, den man abgeschlossen hat, der massive Auswirkungen gehabt hat. Man hat bei allem die Bayern fragen müssen, bei allen Restrukturierungsmaßnahmen ist die Zustimmung der Bayern erforderlich, Maastricht-wirksam ist es natürlich, beihilferechtliche Fragen, also wenn Sie Seite 10 anschauen, „Begünstigung Dritter“, „Budgetrechtliche Implikationen der Implementierung des Modell“: also sehr viele rechtliche Fragen, die hier mitbeurteilt werden mussten.

Primär war aber die Voraussetzung, dass man das überhaupt tun kann, natürlich die Zustimmung des Eigentümers. Und, man sieht es auf der ersten Seite: Verwertungseinheit, rechts daneben steht: Spezialgesetzliche Ausnahme vom Status eines Kreditinstitutes. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Mhm!)

Das heißt, die rechtliche Voraussetzung ist mit einem Gesetz zu schaffen. Ist das richtig?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das nie geschaffen wurde?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also das war die Voraussetzung, dass man so etwas macht ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Aber das Gesetz ist nie gekommen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na, das Gesetz ist erst 2014 mit diesem GSA gekommen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Da war eh schon alles vorbei, da war eh schon alles zu spät, das war ja schon nach dem Schicksalsjahr. (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja ...! Die Auskunftsperson atmet geräuschvoll aus.)

So. Jetzt ist einmal klar, der Eigentümer hat diese Entscheidung nicht getroffen und wollte diese Bad Bank nicht. Man begründet das aber oft damit, oder versucht es oft damit zu begründen – und das ist jetzt meine wesentliche Frage an Sie –, dass das Management schuld daran war, dass entsprechende Informationen nicht oder falsche Informationen geliefert wurden oder Informationen zu spät geliefert worden sind und deshalb diese ganzen Entscheidungen im Ministerium nicht getroffen werden konnten.

Haben Sie dazu Wahrnehmungen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also es sind nicht ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Haben Sie gemerkt, dass irgendwas urgiert wurde, wesentlich oder oft, und dann in der Bank nicht umgesetzt wurde? Haben Sie dazu irgendwelche Wahrnehmungen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also es läuft nicht der gesamte E-Mail-Verkehr oder Briefverkehr oder die Korrespondenz mit dem BMF über die Rechtsabteilung. Das ist ja auch direkt vom Vorstand ausgegangen. Ich kann jetzt schwer sagen, ob wir insgesamt Dinge nicht geliefert haben. Also wenn ich aufgefordert wurde, etwas ans BMF zu liefern, dann habe ich das geliefert.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Die Frage ist: wann, in welchem Zeitraum?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, es geht auch um die Frage ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): War das in der vorgegebenen Zeit oder verspätet, oder haben sie in Klagenfurt wirklich so langsam gearbeitet?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also ich glaube ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Hat das Management Schuld daran, dass Sachen nicht geliefert worden sind? (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Na ja, es ist sehr allgemein, was Sie jetzt fragen. „Sachen“: Was für Sachen? Also ich glaube, Sie müssen mir jetzt wirklich eine konkrete Sache nennen, was wir geliefert oder nicht geliefert haben.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also Sie haben keine Wahrnehmung, dass von der Bank etwas zu spät geliefert worden wäre, weder von Ihnen noch vom Management?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich kann das nicht so allgemein sagen. Es gibt sehr viele Anfragen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Letzte abschließende kurze Frage zu dem Thema noch: Wer war Ihr Ansprechpartner bezüglich rechtlicher Angelegenheiten aufseiten des Eigentümers?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also gewisse Themen haben wir direkt mit Herrn Ministerialrat Lejsek oder seinem Team besprochen und teilweise aber auch dann direkt mit der Finanzprokuratur beziehungsweise hat er Rücksprache mit der Finanzprokuratur gehalten.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): In Person?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also primär Herr Dr. Peschorn.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Dr. Peschorn. – Gut, danke.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Dr. Zwitter-Tehovnik, ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, was Frau Kollegin Jank in der ersten Runde betreffend des Vorstandsvertrages und der Vereinbarung über Provisionen und Boni zu klären versucht hat.

Sagen Sie, wenn Bonuszahlungen angefallen wären, wer hätte denn geprüft, ob die gerechtfertigt gewesen wären, wenn Ihnen dieser Vertrag nicht vorgelegen ist?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also die gesamte Gehaltsabrechnung und Zahlungen, das läuft sozusagen über HR. Und ich nehme an, dass der Aufsichtsrat oder der Vorstand sozusagen, wenn er der Meinung gewesen wäre, dass ein Bonus fällig ist ... Also das wäre im Aufsichtsrat zu behandeln, denn die Zuständigkeit für das Verhandeln und Erfüllen von Vorstandsverträgen liegt sozusagen beim Aufsichtsrat, die Bank führt das dann nur aus.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Und hat die HR-Abteilung jemals mit Ihnen Rücksprache über solche komplexen Dinge gehalten? – Denn es wird ja nicht jederzeit solche Verträge gegeben haben, wo man Sideletters hatte ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, es hat sich der Aufsichtsrat bei der Verhandlung dieser Verträge eines Rechtsberaters bedient, und der hat also sozusagen für den Aufsichtsrat dann auch geprüft, aber da ist nicht die Rechtsabteilung eingebunden worden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wer hat denn den Vertrag ausverhandelt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also ich weiß jetzt nicht, wer den Vertrag mit Herrn Kranebitter ausverhandelt hat, also ...

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Na nicht mit ihm, sondern für ihn.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Auf seiner Seite? Das weiß ich nicht, wen er als seinen Anwalt beigezogen hat, aber der Aufsichtsrat – auch der Aufsichtsrat jetzt – zieht für solche Themen immer einen Experten bei, der das für ihn verhandelt, ja.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Kann das sein, dass das Herr Dr. Bauer von der DLA Piper ist?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Kann sein, weil er von Herrn Ditz für solche Themen beigezogen wurde, ja.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Können Sie sich daran erinnern, dass schon kurz nach der Vertragsverlängerung im März 2013, nämlich zwei Monate später, Herr Kranebitter zurückgetreten ist, wo er sich vorher – Frau Kollegin Jank hat das vorher auch sehr intensiv ausgebreitet – verschiedene Verbesserungen gegenüber seinem 2010er-Vertrag ausverhandelt hat? Keine Kündigungsfrist, jährliche Bonuszahlungen, es war auch die Rede von einer Organhaftpflichtversicherung für die Vergangenheit: Da haben Sie nie etwas darüber gewusst? (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Nein!) Da hat die Personalabteilung nie mit der Rechtsabteilung, mit der Leiterin der Rechtsabteilung Kontakt aufgenommen und gesagt: Da gibt es Verträge, die Sie sich vielleicht einmal anschauen sollten!?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Als dann letztendlich Herr Kranebitter zwei Monate nach Vertragsverlängerung im Jahr 2013, im Sommer beziehungsweise im Juli, tatsächlich zurückgetreten ist, gab es da Abfindungen oder Vertragsauszahlungen oder Boni oder Sonderzahlungen, wie sie im Vertrag festgehalten sind, dass er nämlich, wenn er selbst kündigt, aber sich die Gesellschaft schuldig macht, bis zum Vertragsende weiterhin sein Entgelt bekommt? Darüber haben Sie nicht Bescheid gewusst?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): In der Bank wurde darüber nicht geredet, dass Herr Kranebitter in seinem Vertrag ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also Dienstverträge sind, wie in jedem Unternehmen, vertrauliche Unterlagen. Ich weiß nicht, was andere Bereichsleiter verdienen, das ist nicht etwas, das offengelegt wird.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ja, ja, aber Herr Kranebitter war ja kein Bereichsleiter.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ja, aber als Rechtsabteilungsleiterin habe ich nicht gewusst, welche Bedingungen Herr Kranebitter in seinem Vertrag hat.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wer in der Bank hätte denn das gewusst? Wen könnten wir denn da fragen?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es war der Vertrag ... Wie gesagt, Vorstandsverträge sind in der ausschließlichen Kompetenz des Aufsichtsrats, im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten werden diese beschlossen und genehmigt und dann werden sie bei der HR-Abteilung deponiert.

Ich nehme an, dass sich der damalige HR-Leiter den Vertrag dann auch durchgelesen hat. Aber das ist ... Ich bin nie dazu gefragt worden und habe, wie gesagt, bis vor Kurzem die Verträge auch inhaltlich nicht gekannt – erst jetzt, wie Sie das angefragt haben.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wer war denn der Leiter dieser Abteilung?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Damals war das Herr Dr. Niedl.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das heißt, er hat auch nie bei Ihnen Rücksprache gehalten, hat Sie nie um Ihre juristische Meinung gefragt. War er Jurist?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das, muss ich ehrlich sagen, weiß ich jetzt nicht. Ob er jetzt Betriebswirt oder Jurist war, das weiß ich jetzt nicht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Aber der hat das trotzdem selber überblickt, ohne dass er die Rechtsabteilung jemals kontaktiert hat.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es ist vom Aufsichtsrat genehmigt worden und der Aufsichtsrat hat sich eines externen Beraters bedient. Das wussten wir auch, dass nicht der Aufsichtsrat selbst verhandelt, sondern dass das rechtlich auch geprüft wird, dass das in Ordnung ist. Und so sind dann die Verträge unterschrieben wahrscheinlich der HR-Abteilung übergeben worden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wissen Sie, für mich und für meine Fraktion erhärtet sich nämlich der Verdacht, dass Herrn Kranebitter gemäß diesen Nebenabsprachen zu dem Vertrag die wir ja nicht haben, weil er ja nicht möchte, dass diese Nebenabsprachen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden – die Bildung oder Gründung einer Bad Bank bei Bonuszahlungen noch besonders begünstigt hätte (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen) und dass er deshalb auch seine Kündigung quasi eingereicht hat, indem er gesagt hat, die Gesellschaft ist schuld und deswegen habe ich in meinem Vertrag jetzt drinnen, dass mir weiterhin das Entgelt bis zum Ende meines Vertrages zusteht. – Dieses Gerücht erhärtet sich halt.

Leider Gottes konnten Sie uns das heute auch nicht entkräften. Das heißt, dieser Sache werden wir weiter nachgehen.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, was die Überlegungen von Herrn Kranebitter waren, wieso er sein Amt zurückgelegt hat, das müssen Sie ihn fragen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Frau Kollegin Tamandl hat mich auf eine Idee gebracht, und zwar: Haben Sie mit Verträgen mit Außenstehenden zu tun gehabt? Haben Sie mit Werkverträgen zu tun gehabt, die vonseiten der Bank abgeschlossen wurden? Speziell würde mich da ein Werkvertrag mit dem Herrn ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Grundsätzlich sind wir für Beraterverträge zuständig, da schaut die Rechtsabteilung drüber, ob sie sozusagen den internen Vorgaben entsprechen. Es gibt auch oft Freie-Dienstnehmer-Verträge, wenn man jemanden für ein Projekt längerfristig angestellt hat. Ja, da sind wir natürlich eingebunden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das denke ich mir, dass die Rechtsabteilung das geprüft hat. Insofern müsste Ihnen auch der Vertrag mit Herrn Krakow vorgelegen sein.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Herr Krakow ist gerade bestellt worden, als ich ... Also ich habe den Vertrag erst gesehen, als er schon verhandelt war. Das war wirklich in der ... Das ist vom Vorstand direkt gemacht worden, also da war ich nicht eingebunden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Aber es ist schon schön, dass Sie ihn gesehen haben. Was steht denn da drinnen in dem Vertrag?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Was steht da drinnen?

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Was bekommt denn Herr Krakow für ein Jahr?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es hat einen Cap gegeben, was seine maximale Abgeltung sein kann. Das habe ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht im Kopf. Es ist eine bestimmte Anzahl an Stunden im Jahr.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das, glaube ich, ist keine so schwierige Zahl. Könnte es ein 1,5 Millionen € Jahresgehalt für Herrn Krakow sein? Kann es sein, dass es 1,5 Millionen € sind?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich habe jetzt den Vertrag nicht mit. Wenn Sie ihn mir vorlegen ... Er hatte selbst einen gewissen Cap an Stunden, der maximal in einem Jahr verrechnet werden konnte, und er durfte pro Monat ein bestimmtes Maximum an Tätigkeiten durch seine Kanzlei er war ja bei Baker & McKenzie angestellt, als er als BKO tätig war ... Er durfte seine eigenen Kanzleimitarbeiter – für gewisse Dienstleistungen und auch gecapt in Anspruch nehmen. Wenn man das zusammenrechnet kann es wahrscheinlich sein, dass man auf diesen Betrag kommt.

Aber wie gesagt, das kann man ... Wenn Sie den Vertrag haben, kann man das schnell ausrechnen, denn der Stundensatz, den er hat, steht drinnen, und die maximale Stundenzahl steht auch drinnen. Ich habe sie nur jetzt nicht im Kopf. Das muss man multiplizieren.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Soweit ich weiß, war es ein Pauschalbetrag mit 1,5 Millionen €.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Es war kein Pauschalbetrag. Es war ... Er hat einen Stundensatz gehabt, er musste Abrechnungen legen. Die Abrechnungen wurden von Forensics geprüft, das ist nicht über die Rechtsabteilung gelaufen, aber es war gecapt mit einem Maximalbetrag im Jahr.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Okay, danke.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Eine Frage noch zum vorigen Komplex, und dann möchte ich Sie noch etwas anderes fragen.

Und zwar: Sie haben jetzt gesagt das hat alles die HR-Abteilung gemacht, das müsste der Herr Niedl wissen und so weiter. Wer hätte denn das Vorliegen dieses Sachverhaltes, nämlich die Kündigung mit dem Verschulden der Gesellschaft und das Fälligwerden dieses Entgeltes der nächsten zweieinhalb Jahre bis zum Vertragsende überhaupt festgestellt?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Das hätte der Aufsichtsrat getan, wenn es zu dem Anspruch gekommen wäre. Also mir ist jetzt nicht bekannt, dass Herr Kranebitter so einen Anspruch gestellt hat, aber hätte er ihn nach Ausscheiden gestellt und eine Forderung auf Zahlung geltend gemacht, dann hätte der Aufsichtsrat ... Beziehungsweise hätte er sich wahrscheinlich der Rechtsabteilung und zusätzlich, um sicherzugehen, noch eines externen Experten bedient, und das wäre zu prüfen, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

Eine solche Auszahlung müsste dann auch der Aufsichtsrat genehmigen, dass sie ausgezahlt werden kann.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Mit der Forderung wäre er ja gegen den Aufsichtsrat auch gegangen.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Bitte?

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Mit dieser Forderung wäre er ja noch gegen den Aufsichtsrat auch gegangen, denn da hätte er gesagt, die Gesellschaft ist schuld, nur: Die Gesellschaft sind in dem Fall auch die Aufsichtsräte. Das heißt, er hätte den Aufsichtsräten unterstellt, er sei wegen ihnen gegangen, und dann hätte er noch mit ihnen gestritten, dass er sein Entgelt bis zum Vertragsende bekommt.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Mir ist aber nicht bewusst, dass es dazu gekommen ist. Also das ist jetzt eine Vermutung. Aber der Weg wäre: Er stellt einen Anspruch, der Aufsichtsrat entscheidet als Organ, das für diesen Vertrag zuständig ist, ob der Anspruch berechtigt ist, wenn der Aufsichtsrat glaubt, er ist nicht berechtigt, dann hat er das entsprechend zu prüfen, und dann wäre es entweder zur Auszahlung oder zur Nichtauszahlung gekommen. Aber wir sprechen über etwas, von dem mir jetzt nicht bekannt ist, dass es das gegeben hat. Aber wie gesagt ...

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Kurz nach der Trennung von der Bank hat er dann auch noch medial bei Frau Renate Graber, die sich ja mit dem Thema sehr intensiv befasst hat, im „Standard“ am 6.8.2013 sogar noch sinngemäß die juristische Meinung vertreten, dass der Vertrag auszuzahlen sei.

Und da sagt er sogar, dass die Eigentümer der Bank schuld daran seien, dass er gegangen ist, weil eben die Eigentümervertreterin seiner Forderung nach einer Bad Bank nicht nachgekommen ist.

Deshalb muss ich das noch einmal festhalten: Es erhärtet sich der Verdacht, dass er dafür, nämlich für die Gründung einer Bad Bank, noch eine Bonifikation bekommen hätte und einen Vorteil daraus gezogen hätte, denn andernfalls kann ich mir das nicht vorstellen.

Aber ich hätte noch eine kurze andere Frage: Herr Dr. Ditz als Aufsichtsratspräsident, aber auch Herr Dr. Kranebitter als Vorstand haben hier gesagt, dass sie sich den Kaufvertrag der Republik Österreich bei der Verstaatlichung, also den Anteilskaufvertrag, nie geben haben lassen und ihn nicht gekannt haben und nicht eingesehen haben. Herr Dr. Ditz hat uns sogar so quasi vorgeworfen: Na das war vorher, das gehe ihn ja überhaupt gar nichts an.

Sie haben vorher auf die Frage von Herrn Kollegen Angerer gesagt, Sie haben den Vertrag sehr wohl gesehen, Sie haben ihn gekannt und Sie haben ihn auch eingehend geprüft. Oder habe ich das falsch verstanden?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, das haben Sie nicht falsch verstanden. Also was Herr Ditz gekannt oder nicht gekannt hat, das kann ich nicht beurteilen.

Aber natürlich war das ein Vertrag ... Zum ersten Mal habe ich ihn im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Spaltung des Portfolios von der HBA auf die HBInt prüfen oder durchlesen müssen. Da hat Herr Kranebitter die Rechtsabteilung hingewiesen: Bitte schaut euch den Notverstaatlichungsvertrag an, ob da nicht eine Klausel drinnen ist, die wir auch hier zu beachten haben, oder die zu beachten ist.

Wir haben uns das MLA angeschaut und viele andere Verträge, wo es möglicherweise solche Zustimmungsrechte oder Ähnliches gegeben hätte.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Wann haben Sie sich den Vertrag das erste Mal angeschaut?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Also, ich zum ersten Mal ... Ich weiß nicht, ich bin im Mai 2011 zur Bank gekommen, und bald danach habe ich einmal ein Thema gehabt, wo ich mir das habe anschauen müssen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Und da haben Sie nie den Vorstand oder den Aufsichtsrat darauf hingewiesen, dass es da drinnen gewisse Klauseln gibt wie beispielsweise die Zustimmung der Bayern für gewisse Vorgänge?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Die Zustimmung der Bayern für gewisse Vorgänge sind im MLA drinnen. Natürlich haben wir das dem Vorstand dann auch berichtet. Und im Aufsichtsrat, als wir die Spaltung dargestellt haben, haben wir auch dargestellt, dass wir dazu eine Zustimmung der Bayern brauchen und diese einholen werden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Das war ja erst später. Aber als Sie das erste Mal den Vertrag in der Hand hatten ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Glauben Sie, die Rechtsabteilung ... Also ich lese den Vertrag und dann rufe ich bei Herrn Ditz an und sage: Sie, ich lese gerade, wissen Sie das? – Also, ich verstehe jetzt nicht ganz, wie Sie sich das vorstellen.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Doktor Zwitter-Tehovnik, es ergibt sich nur ein Bild! Es ergibt sich ein Bild über die Bank. Sie sind jetzt wieder eine Abteilung beziehungsweise eine Abteilungsleiterin, die eine Insel ist und wo die Informationen offensichtlich nicht in diesem Ausmaß weitergegeben werden und der Informationsfluss nicht in diesem Ausmaß erfolgt. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Dem muss ich wirklich vehement widersprechen. Als wir die Spaltung vorgestellt haben – wir haben dazu auch Genehmigungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates gebraucht –, ist das alles dargelegt worden, wo es Zustimmungen bedarf und was die Erfordernisse sind. Das war bei der Spaltung so, das war bei der Herstellung der SEE-Holding so. Also dass da irgendwo im Dunkeln in einem Kammerle die Frau Zwitter sitzt, einen Vertrag liest und dann niemandem berichtet, was zu tun ist, das kann ich so nicht stehen lassen! Oder von irgendwelchen Inseln, die irgendetwas alleine tun und ... Es hätte nicht funktioniert, wenn nur eine Person etwas macht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ich unterbreche Sie nicht gerne, aber da sind zwei Jahre dazwischen!

Ich melde mich in der nächsten Runde noch einmal. – Da sind zwei Jahre dazwischen!

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Entschuldigung, nein, das stimmt nicht.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sie haben gerade gesagt, 2011 haben Sie den Vertrag das erste Mal gelesen, und die Spaltung war 2013.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Nein, die Spaltung war 2012, und 2011 haben wir daran zu arbeiten begonnen. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Kollege Angerer, haben Sie noch eine Frage? – Gabi, nächste Runde.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Die Frau Tamandl bringt einen immer wieder auf neue Ideen. (Abg. Tamandl: Das beruht auf Gegenseitigkeit, Kollege Angerer!) Wir ergänzen uns perfekt.

Der Vorwurf von Frau Tamandl geht ja in Ihre Richtung, Abteilung, Bank, Sie hätten Informationen nicht weitergegeben. Im Master Loan Agreement steht drinnen, dass die Bayern eben bei allen möglichen Dingen zustimmen müssen. Ich frage einmal umgekehrt: Hätte der Eigentümer nicht die Pflicht gehabt, die Organe in der Bank darüber zu informieren, dass es diesen Vertrag gibt und dass dem Verkäufer der Aktien, sprich Bayern, Zustimmungsrechte eingeräumt wurden? Wie würden Sie das rechtlich sehen? Hätte der Eigentümer die Pflicht gehabt, die Organe ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Der Notverstaatlichungsvertrag lag in der Bank auf.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ist schon klar, aber ich sehe es umgekehrt. Jetzt schicke ich als Eigentümer jemanden in eine Bank, egal ob als Aufsichtsrat oder als Vorstand. – Hat da der Eigentümer keine Verpflichtung? Sagt er einfach: Da gehst du einmal hin und schaust dir einmal das Unternehmen an!? Oder soll er dem vielleicht sagen, dass es da gewisse Dinge und Verträge gibt, damit er die kennt – oder darauf hinweisen, eine sogenannte Hinweispflicht.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Ich weiß nicht, was dem Eigentümer bei der Notverstaatlichung bekannt war, ob ihm diese Verträge bekannt waren oder nicht. Das weiß ich nicht, das war vor meiner Zeit.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das wäre ja sehr interessant. Wenn das so ist, was Sie jetzt sagen ... (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ich weiß es nicht!) Wenn die nicht gewusst haben, was sie unterschreiben ...

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Vielleicht haben sie es gewusst. Sie fragen jetzt nicht die richtige Person! Fragen Sie die Leute, die damals ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das war ja auch nicht meine Frage. Sie antworten mit einer Antwort auf etwas, das ich nicht gefragt habe.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Wie gesagt, ich war eine Mitarbeiterin in der Rechtsabteilung, ich hatte eine Rechtsfrage zu prüfen und wurde darauf hingewiesen, dass es die und die Verträge gibt, die anzuschauen sind, und die habe ich mir angeschaut. Ob ich jetzt wissen musste oder hätte fragen müssen: Kennt das der Aufsichtsrat?, Kennt das der Eigentümer?, das weiß ich nicht. Wir haben den Fall aufbereitet und es so dem Vorstand dann auch berichtet, was es da an Zustimmungsrechten gibt. In weiterer Folge ist das ja auch dem Aufsichtsrat dargelegt worden. Ob er das Wissen schon vorher gehabt hat oder erst dann bekommen hat, das weiß ich nicht.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ich mache Ihnen ja da keinen Vorwurf. Ich weiß, wie das in so einem Unternehmen abläuft.

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Aber es klingt ein bisschen so, als ob ich als Insel unterwegs bin.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also Sie haben vom Herrn Vorsitzenden Kranebitter wahrscheinlich den Vertrag bekommen, er hat gesagt: Prüfen Sie das!, und dann haben Sie das, wie sich das gehört, bei nächster Gelegenheit, bei irgendeiner Besprechung zurückgemeldet und gesagt: Das und das ist drinnen. So läuft es ab.

Meine Frage war ja: Ist es nicht umgekehrt? Sollte nicht der Eigentümer den Organen einer Bank sagen: Da gibt es gewisse Dinge, die ich beim Kauf der Bank vereinbart habe?

Dr. Mirna Zwitter-Tehovnik: Natürlich, der Aktienkaufvertrag, da ist die HBInt sozusagen ... Also das ist primär ein Vertrag zwischen der Republik und den Bayern, der ausverhandelt wurde, und ist etwas, was natürlich nach der Notverstaatlichung das Regelwerk war oder ein wichtiger Bestandteil, der zu beachten war. Aber vielleicht hat man das den Organen auch gesagt, ich weiß es nicht.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das können Sie ja nicht wissen. Meine Frage war nur, ob Sie das als Juristin – Sie sind eine fundierte Juristin – so einschätzen würden (Auskunftsperson Zwitter-Tehovnik: Ja, natürlich wäre darauf hinzuweisen, also ...!), also ob es eine Hinweispflicht des Eigentümers für die Organe gibt und nicht umgekehrt, dass vielleicht die Organe erst draufgekommen sind, dass die Zustimmungspflicht in den Verträgen ist. Das wäre ja wirklich peinlich für die gesamte Nation, dass ein Finanzprokurator Peschorn einen Vertrag macht und nicht weiß, was drinnensteht, und der Lejsek den unterschreibt und die Politik dem auch zustimmt. Aber das werden wir in den nächsten Tagen noch herausfinden, das wird sehr interessant werden.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Nur noch abschließend: Kollege Angerer, das ist jetzt schon lustig. Der Eigentümer soll die Organe darauf hinweisen, was im Vertrag drinnensteht, obwohl Herr Pinkl als Organ der Bank selber diesen Vertrag unterschrieben hat?! Also das erachte ich jetzt schon als ein bisschen dreist. Die Wahrheit ist nämlich: Wenn man als Organ, als Vorstand neu in eine Bank oder in ein Unternehmen kommt, dann muss man sich halt selbst informieren.

Aber die Antworten dieser Herrschaften hier waren natürlich schon etwas mau, denn Herr Dr. Ditz hat gesagt: Also das war vor meiner Zeit, das habe ich mir nicht angeschaut! Jetzt hören wir, dass sich die Rechtsabteilung aber trotzdem im Jahr 2012 – ich entschuldige mich für die zwei Jahre, also ein Jahr, nachdem Sie es das erste Mal gelesen haben ... dass die anderen das sehr wohl auch gewusst haben. Das hat er da noch bestritten, und der Herr Kranebitter detto.

Das heißt, ich glaube schon, wenn man ein solches Amt antritt ... Und das ist genau diese Misswirtschaft, die in dieser Bank auch geherrscht hat, dass der eine gegangen ist, der andere gekommen ist und es keinen Zusammenhang gegeben hat. Ich erinnere an geschredderte oder vielleicht geschredderte Akten in der Rechnungswesen-Abteilung. Ich erinnere an viele andere Dinge, wo einer gesagt hat: Das war vor meiner Zeit!, und der andere: Das war nach meiner Zeit!

Da gebe ich Ihnen jetzt gar nicht die Schuld. Es war auch nicht mein Bestreben, Ihnen vorzuwerfen, Sie hätten Informationen nicht weitergegeben, sondern was mich in dieser ganzen Angelegenheit sehr, sehr wundert, ist, dass niemand von den Verantwortlichen es der Mühe wert gefunden hat, in die Rechtsabteilung zu gehen, sich diesen Vertrag oder andere Dinge anzusehen, also dass man beispielsweise, als Herr Kranebitter dann gegangen ist, nicht geschaut hat, wie er ausscheidet und welche Ansprüche er hat beziehungsweise ob die, die er stellt, auch tatsächlich korrekt sind.

Ich glaube, dass das heute wieder einmal zeigt – das ist ein abgerundetes Bild dessen –, dass in Wirklichkeit die eine Hand nicht gewusst hat, was die andere tut, und dadurch dieses ganze Desaster und dieses ganze Finanzdebakel in dieser Bank überhaupt passiert ist.

Ich habe keine weiteren Fragen.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Ich sehe, es besteht kein Wunsch mehr nach weiteren Fragen.

Herr Verfahrensrichter, haben Sie noch Fragen? (Verfahrensrichter Pilgermair: Danke, nein!) – Keine. Dann schließe ich die Befragung.

 



[1]  Ursprünglicher Text: […] Umgekehrt hat die damalige HBInt, die heutige HETA, wieder Klagen gegen die Bayern erhoben […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: erste Aussage von mir auf dieser Seite: statt "wieder Klagen" sollte es lauten "Widerklagen gegen die Bayern erhoben.

 

[2] Ursprünglicher Text: […] Der Umfang der Wiederklagen beträgt ungefähr 4,8 Milliarden […];

[…] und da haben die Bayern fast zur Gänze gewonnen, unsere Wiederklagen wurden vom Landgericht München abgewiesen.[...]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: zweite und dritte Aussage von mir: statt "Wiederklagen" bitte "Widerklagen

[3]  Ursprünglicher Text: […] Also man kann natürlich auch Loans so übertragen, dass man aus jedem einzelnen Vertrag sozusagen Forderungen zitiert, […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: statt "sozusagen Forderungen zitiert" sollte es heißen "sozusagen Forderungen zediert