302/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Hypo-Untersuchungsausschusses

 

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Friedrich Hief in der 62. Sitzung vom 9. März 2016

 

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 72. Sitzung am 25. Mai 2016 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Friedrich Hief zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2016 05 25

 

                            Gabriel Obernosterer                                                               Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende


 


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Hypo-Untersuchungsausschuss

 

 

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Stenographisches Protokoll

 

62. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Mittwoch, 9. März 2016

Gesamtdauer der 62. Sitzung

9.12 Uhr – 17.45 Uhr

Lokal VI

 


Befragung der Auskunftsperson Mag. Friedrich Hief

Vorsitzende Doris Bures: Sehr geehrter Herr Mag. Hief, herzlichen Dank für Ihr Erscheinen vor dem Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson! Bevor wir in die Befragung einsteigen, habe ich noch zu klären, ob diese auch medienöffentlich stattfinden kann. Mir liegt bislang kein Grund vor, die Befragung nicht medienöffentlich durchzuführen, daher werden wir auch so vorgehen.

Herr Mag. Hief, im Vorfeld wurde mir auch gesagt, dass Sie keinen Kameraschwenk wünschen. Ist das so? (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Gut, dann werde ich diesem Wunsch auch Folge leisten.

Ich erkläre die Befragung für medienöffentlich, teile aber mit, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Befragung gemäß Verfahrungsordnung nicht zulässig sind.

Herr Mag. Hief, Sie haben von dem Recht Gebrauch gemacht, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Es ist jemand, der dem Ausschuss bereits bekannt ist. Auch die Vertrauensperson erhält jetzt eine kurze Rechtsbelehrung, obwohl sie das Prozedere ja kennt.

Ich möchte Ihnen, Herr Mag. Hief, noch sagen, dass zu Ihrer Linken Professor Binder sitzt, der in seiner Funktion als Verfahrensanwalt darauf zu achten hat, dass im Zuge der Befragung Ihre Grund- und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Auch der Verfahrensrichter Dr. Pilgermair wird darauf achten.

Wann immer Sie sich während der Befragung mit dem Verfahrensanwalt oder Ihrer Vertrauensperson beraten wollen, werde ich Ihnen die Zeit, die Sie dafür benötigen, zur Verfügung stellen. Sie müssen es mir nur sagen. Auch wenn Sie eine Pause wünschen oder Fragen zum Ablauf haben, stehe Ihnen auch ich als Vorsitzende des Ausschusses jederzeit zur Verfügung.

In diesem Sinne steigen wir in die Befragung ein, wie immer mit einer Rechtsbelehrung und einer Erstbefragung. Ich erteile Verfahrensrichter Dr. Pilgermair das Wort.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich begrüße Sie, meine Herren, und darf Sie bitten, dass Sie sich das Personaldatenblatt anschauen und jeweils die Richtigkeit der darin eingetragenen Daten prüfen. (Die Auskunftsperson und die Vertrauensperson bestätigen die Richtigkeit der Daten.) – Danke schön. Beide Herren bestätigen.

Herr Mag. Hief, Sie wurden bereits anlässlich der Ihnen zugekommenen schriftlichen Ladung für die heutige Sitzung in allen Details über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson sowie über den Ablauf der Befragung hier im Untersuchungsausschuss in Kenntnis gesetzt. In dieser Belehrung waren auch die Aussageverweigerungsgründe im Einzelnen angeführt. Sollte einer dieser Gründe bei einer Frage, die an Sie gerichtet wird, vorliegen, ersuche ich Sie, darauf hinzuweisen. Ein genereller Aussageverweigerungsgrund kann nämlich nicht geltend gemacht werden.

Auskunftspersonen haben das Recht, unter bestimmten Umständen erfolgreich den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen sowie Beweisstücke und Stellungnahmen vorzulegen und deren Veröffentlichung oder deren Klassifizierung zu beantragen.

Der folgende Teil dieser Rechtsbelehrung gilt für beide Herren. Auskunftspersonen haben die Pflicht, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels nach dem Strafgesetzbuch kann vom Strafgericht mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Jede Person, die nach dem Informationsordnungsgesetz Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch noch nach der Beendigung der Befragung und der Tätigkeit dieses Ausschusses. Solche Informationen dürfen auch keinesfalls an unbefugte Personen weitergegeben werden.

Wenn Ihnen klassifizierte Unterlagen vorgelegt werden, Herr Mag. Hief, und das wird der Fall sein, erkennen Sie diese am entsprechenden Aufdruck. Bitte nehmen Sie im Anschluss an die Sitzung nicht versehentlich eine dieser Unterlagen! Von klassifizierten Dokumenten dürfen weder Fotos noch Auszüge oder Notizen angefertigt werden.

Haben Sie, Herr Mag. Hief, Fragen zu dieser Rechtsbelehrung? (Auskunftsperson Hief: Danke, nein!)

Dann halte ich fest, dass mir keine Gründe für den Ausschluss der beigezogenen Vertrauensperson bekannt sind. Ich ersuche die anwesenden Mitglieder des Ausschusses, mitzuteilen, ob gegen die Beiziehung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Otto Dietrich als Vertrauensperson Einspruch erhoben wird. – Das ist nicht der Fall. Dann weise ich ein weiteres Mal darauf hin, dass Gründe für einen Ausschluss einer Vertrauensperson auch noch während der Befragung der Auskunftsperson vorgebracht werden können.

Herr Dr. Dietrich, Ihre Aufgabe als Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson. Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben und auch nicht anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzungen der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder den Herrn Verfahrensanwalt wenden. Gibt es Fragen Ihrerseits? (Die Vertrauensperson verneint dies.) – Nein.

Dann kann ich schon abschließend, Sie, Herr Mag. Hief, darauf hinweisen, dass allen Auskunftspersonen das Recht zusteht, vor Beginn ihrer Befragung eine einleitende Stellungnahme abgeben zu können, die bis zu 20 Minuten dauern kann. Wollen Sie, Herr Mag. Hief, von diesem Recht Gebrauch machen?

Mag. Friedrich Hief: Danke, nein!

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Dann können wir auch schon mit der Erstbefragung beginnen.

Herr Mag. Hief, was sind Ihre Erstkontakte zur Hypo gewesen?

Mag. Friedrich Hief: Nach der Verstaatlichung wurde Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom Aufsichtsrat mit der Jahresabschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2010 und Folgejahre beauftragt. Im Zuge der Durchführung dieser Jahresabschlussprüfung habe ich Kontakt mit der Hypo AlpeAdriaBank International AG, wie sie damals hieß, nachfolgend HETA, aufgenommen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Hatten Sie nicht schon vorher Tätigkeiten für die Hypo?

Mag. Friedrich Hief: In den neunziger Jahren ... Wenn ich vielleicht jetzt ganz zurückschreiten kann: Bis Ende der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts war ein Unternehmen, das nachfolgend von der Ernst-&-Young-Gesellschaft erworben wurde, und zwar die Gesellschaft für Revision und treuhändige Verwaltung, Jahresabschlussprüfer der damaligen Hypo Kärnten. In die damals stattgefunden habenden Prüfungen war ich nicht involviert.

In den neunziger Jahren war Ernst & Young Abschlussprüfer einer aus meiner Sicht unbedeutenden österreichischen Immobiliengesellschaft mit Sitz in Klagenfurt. Die Jahresabschlussprüfung wurde von unseren Klagenfurter Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, aber ich war in die Jahresabschlussprüfung involviert.

Im Zuge dieser Tätigkeit wurden mir auch auf relativ informelle Art und Weise einige aufsichtsrechtliche Fragen gestellt, die ich beantwortet habe und die dann in weiterer Folge dazu geführt haben, dass ich im Hypo-Prozess in Klagenfurt, Strafprozess Kulterer/Striedinger, als Zeuge der Anklage einvernommen wurde und dort sozusagen zu meinen damals getroffenen Aussagen auch gestanden bin.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und in den 2000er-Jahren, im ersten Jahrzehnt?

Mag. Friedrich Hief: In den ersten Jahren nach 2000 war Ernst & Young, soweit ich mich erinnern kann, zweimal damit befasst, die Hypo-Leasing-Gruppe zu bewerten, und bei diesen Bewertungen war ich Teil des Bewertungsteams.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Waren Sie auch Teil des Teams, das die Due Diligence für die BayernLB erstellt hat?

Mag. Friedrich Hief: Nein, da gab es eine strikte Trennung zwischen Österreich und Deutschland. Also das österreichische Prüfungsteam war nicht involviert. Soweit ich weiß, aber das kann ich sozusagen nur gehört habend berichten, wurde das deutsche Due-Diligence-Team, nämlich von Ernst & Young München, um präzise zu sein, von einigen österreichischen Steuerberatungskollegen beraten, nämlich in Hinblick auf lokale Steuergesetzgebung. Aber bei uns ist Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung auch zivilrechtlich governancemäßig getrennt.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Herr Mag. Hief, vielleicht könnten Sie das Mikrofon ein bisschen zu sich rücken, das wäre vorteilhaft. Jetzt haben Sie es ausgeschaltet. Schalten Sie es ruhig wieder ein! (Die Auskunftsperson rückt das Mikrofon näher zu sich.)

Hatten Sie im Rahmen der Verstaatlichung mit der Hypo zu tun?

Mag. Friedrich Hief: Im Rahmen der Verstaatlichung hatte ich beziehungsweise hatte Ernst & Young keinerlei Kontakte mit der Hypo. Meine einzige Aktivität, die aber nicht mit der Verstaatlichung im Zusammenhang steht, ist, dass ich für ungefähr zehn Stunden zum Regierungskommissär für die Hypo Alpe-Adria-Bank bestellt war. Also das war am ominösen Montag von ungefähr 6 Uhr früh bis ungefähr 16 Uhr nachmittags.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Erzählen Sie uns bitte etwas über die Bestellung und über diese Zeit Ihrer Bestellung!

Mag. Friedrich Hief: Das ist an sich eine relativ einfache Sache. Ich bin als Wirtschaftsprüfer mit Bankerfahrung eingetragen oder seitens der Kammer der Wirtschaftstreuhänder auf die Liste der möglichen Regierungskommissäre gesetzt worden.

Nachdem Ernst & Young, um ganz offen zu sein, in den Jahren vor der Verstaatlichung äußerst geringe Geschäftskontakte, nahezu keine Geschäftskontakte mit der Hypo Alpe-Adria hatte und auch nicht mit den Gesellschaftern der Hypo Alpe-Adria, wurde ich im Dezember – es muss rund um den Nikolaustag gewesen sein – von der Finanzmarktaufsicht gefragt, ob ich gegebenenfalls als Regierungskommissär zur Verfügung stehen würde.

Ich habe das dann intern auch abgeklärt, und dann sind die damaligen Geschehnisse, die ja allseits bekannt sind, vonstattengegangen. Und am Wochenende, an dem diese Verstaatlichungsverhandlungen stattgefunden haben, wurde ich dann ersucht, mich quasi bereitzuhalten, bin dann am Sonntagnachmittag mit einem FMA-Mitarbeiter, der quasi den Bestellungsbescheid schon in der Aktentasche hatte, nach Klagenfurt gefahren.

Wir haben dann gemeinsam in Klagenfurt übernachtet, haben laufend Kontakt mit dem Vorstand der Finanzmarktaufsicht gehalten, und um 6 Uhr in der Früh wurde dann der Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht seitens des Vorstandes der Finanzmarktaufsicht beauftragt, mir den Bescheid auszuhändigen.

Daraufhin bin ich zur Hypo Alpe-Adria gefahren, habe dem dort anwesenden verbliebenen Vorstand – ich weiß den Namen nicht mehr, aber das war der aus Slowenien stammende Organisationsvorstand – den Bescheid ausgehändigt, habe um ein Arbeitszimmer ersucht. Dann kam eine Vielzahl von Telefonaten, weil das gerade die Zeit zwischen 7 und 8 war, als offensichtlich im Bundesministerium für Finanzen die endgültigen Entscheidungen getroffen wurden.

Kurz vor 8 Uhr, also quasi kurz vor dem Öffnen der Bank, wurde ich dann – ich glaube, es war der Vorstand Ettl – von einem der beiden Vorstände der Finanzmarktaufsicht aufgefordert, keine behördlichen Akte zu setzen. Daraufhin habe ich mich einmal zurückgezogen. Ich wurde ersucht, in Klagenfurt zu verweilen, weil man sehen wollte, ob Liquiditätsabflüsse erfolgen, dann hätte man Maßnahmen setzen müssen.

Da an diesem Montag bis Mittag keine substanziellen Liquiditätsabflüsse erfolgt sind, haben wir dann Kontakt mit der Finanzmarktaufsicht in Wien aufgenommen, und die haben gesagt, dass wir nach Hause fahren können. Ich bin mit dem Beamten wieder nach Wien in die Praterstraße gefahren, wo damals die Finanzmarktaufsicht saß, bekam dort meinen Abberufungsbescheid und bin wieder nach Hause gegangen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Also am Nikolaustag, eine Woche vorher circa, sind Sie angefragt worden?

Mag. Friedrich Hief: Rund um den Nikolaustag. Ich weiß das deshalb, weil wir bei unseren Nachbarn bei der Nikolausfeier waren. Ob das jetzt der 5. oder 6. war, weiß ich wirklich nicht mehr.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wissen Sie noch, wer Ihnen das gesagt hat, wer da angerufen hat?

Mag. Friedrich Hief: Entweder Dr. Hysek oder Dr. Saukel, da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Einer von den beiden. Und wie war die Textierung?

Mag. Friedrich Hief: Das war ein Telefonat ...

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ja, ja, was hat er gesagt? Denn das ist ja doch nichts Gewöhnliches, dass man als Regierungskommissär ... (Auskunftsperson Hief: Na ja, dass die Hypo Alpe-Adria ...!) Ist das Ihre erste Bestellung als Regierungskommissär gewesen?

Mag. Friedrich Hief: Das wäre damals meine erste Bestellung gewesen, die ich angenommen hätte.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Und wie hat er das eingeleitet?

Mag. Friedrich Hief: Es gibt eine österreichische Bank, die in den Medien ist. Würden Sie sich dort als Regierungskommissär zur Verfügung stellen? Aufgrund der Tatsache, dass wir bei Ernst & Young doch einiges an Cross-Border-Aktivitäten üblich haben, war sozusagen die Anfrage bei Ernst & Young oder einem Ernst-&-Young-Partner durchaus sinnvoll, da ja die Hypo über mehrere Länder tätig war und da ein bisschen Erfahrung durchaus Sinn gemacht hat.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Sie sagen Ja und bereiten sich jetzt natürlich auch vor, damit das Realität werden kann. Gab es dann bis zu Ihrer Bestellung noch weitere vorbereitende Gespräche seitens der FMA mit Ihnen?

Mag. Friedrich Hief: Es gab zwei oder drei Meetings in der Finanzmarktaufsicht, Praterstraße damals, zu denen ich dazugebeten wurde. Da ging es um Informationen, wie die Liquiditätslage damals war, was gerade der Stand der Verhandlungen ist ...

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Wissen Sie noch, an welchen Wochentagen das war?

Mag. Friedrich Hief: Ganz ehrlich: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Was haben Sie erwartet, was Sie zu tun haben, wenn es zur Aufnahme der Tätigkeit als Regierungskommissär gekommen wäre, und wie haben Sie das eingeschätzt?

Mag. Friedrich Hief: Die Tätigkeit wäre sehr umfassend und durchaus herausfordernd gewesen, weil der Regierungskommissär am Ende des Tages sämtliche Geschäftstransaktionen genehmigen muss. Das heißt, man hätte an sich mit dem Management der Bank eine Übereinkunft treffen müssen, welche Geschäftstransaktionen quasi ohne besondere Genehmigung getätigt werden dürfen und welche Ein- oder Auszahlungen meiner Zustimmung bedürfen. Also da ging es darum, ob die Bankfilialen aufgesperrt werden – ja/nein –, ob Auszahlungsbeträge auf einen gewissen Eurobetrag beschränkt werden, ob das alle Länder oder ausgewählte Länder betrifft, also der Regierungskommissär hat grundsätzlich die Verfügungsgewalt über alle Geschäftstransaktionen. Im Tagesgeschäft einer Geschäftsbank muss man da natürlich einen gewissen Pragmatismus ans Werk legen. Aber dazu ist es ja nicht gekommen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Sind Sie von der FMA konkreter über die Zustände bei der Bank und darüber, welche Probleme sich zum Beispiel mit der Liquidität ergeben können, vorbereitet worden?

Mag. Friedrich Hief: Das Problem auf der Kreditseite war damals an sich kein Thema, weil die Bestellung als Regierungskommissär, so, wie es damals kommuniziert wurde, aufgrund der angespannten Liquiditätssituation gegeben war. Das ist relativ einfach: Es gab eine Liquiditätsplanung, und da war absehbar, dass sozusagen innerhalb von wenigen Tagen, wenn die Abflüsse in dem Ausmaß weitergehen, wie sie in den letzten Tagen stattgefunden haben, die Cash-Reserven der Bank zu Ende wären. Das ist für eine Bank üblicherweise einer der schlimmsten Sachverhalte.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Was hätte das Ihrer Meinung nach dann nach sich gezogen, wenn das so, wie Sie jetzt sagen, eingetreten wäre? Was wäre dann für Sie zu tun gewesen?

Mag. Friedrich Hief: Die Entscheidung zu treffen, ob die Bank ihre Filialen überhaupt aufsperrt oder nicht, ob man nicht sozusagen eine Beruhigung oder Cooling-off-Phase gibt und sagt, jetzt werden die Filialen zwei Tage nicht aufgesperrt. Ich erinnere nur, in Zypern gab es in der Finanzkrise auch zwei, drei Tage, an denen die Banken einfach nicht aufgesperrt haben, damit man sozusagen Regelungen ausarbeiten kann, wie dann der normale Bankbetrieb – soweit ein normaler Bankbetrieb stattfinden kann – weitergehen kann.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Jetzt muss ich aus Zeitgründen einen Zeitsprung machen. Gehen wir dann in Ihre Tätigkeit als Berater hinein!

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, „Berater“ – seit der Verstaatlichung waren wir keine Berater!

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Das korrigiere ich: als Prüfer. Gehen wir in diesen Tätigkeitsbereich hinein. Was waren jetzt einmal, ganz kurz zusammengefasst, Ihre wesentlichen Erkenntnisse aus dieser Tätigkeit?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, der Erkenntnisstand und der Wissensstand haben sich im Laufe der Zeit natürlich substanziell verbessert. Also wenn ich jetzt beauskunften müsste, müssten Sie mir sagen von Jahr zu Jahr oder ...

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Nicht in der Entwicklung, sondern fangen wir jetzt einmal mit dem Endstand an, beginnen wir von hinten! Es fehlt mir an der Zeit, um das chronologisch nachzuvollziehen, das wird sicher dann nachgefragt werden. Ich möchte jetzt nur einmal ein erstes Bild vom Ende her betrachtet.

Mag. Friedrich Hief: Vom Ende her ist sozusagen der „Schaden“, wenn man das bitte unter Gänsefüßchen sagen möchte, natürlich am Ende des Tages bei der Vergabe der Kredite eingetreten. Wenn beim Kredit das Geld ausbezahlt ist, hat es sozusagen die Bank verlassen, ist fort, und man kann nur mehr hoffen, dass es, wann auch immer, zurückbezahlt wird.

Ich glaube, eine der Problematiken der Hypo Alpe-Adria war ganz einfach das Geschäftsmodell in den letzten Jahren. Es war natürlich dieser verstärkte Fokus auf Immobilienfinanzierungen mit der Problematik, dass eine Vielzahl dieser Immobilien quasi im Finanzierungszeitraum gar nicht in der Situation war, laufende Einkünfte zu generieren, und man sozusagen am Ende des Tages auf die damals in der Vergangenheit zu verzeichnenden Immobilienwertsteigerungen spekuliert hat.

Wenn man es jetzt ganz plakativ zusammenfasst, war das Geschäftsmodell: Eine Immobilie ist derzeit 3 Millionen € wert, wir kaufen sie, sind sicher, dass wir sie in fünf Jahren um 6 Millionen verkaufen können, mit der Differenz können die Zinsen bezahlt werden, kann die Tilgung bezahlt werden, und der Investor hat noch ein Geschäft gemacht.

Das funktioniert bei steigenden Immobilienpreisen, wenn Käufer am Markt sind, die bereit sind, die höheren Preise zu zahlen. In dem Moment, als dieses ständige Ansteigen der Immobilienpreise und das Existieren eines Immobilienmarktes aufgehört haben, ist das natürlich wie ein Kartenhaus zusammengebrochen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Die Zeit der Erstbefragung ist abgelaufen. – Ich danke für Ihre Antworten.

*****

Vorsitzende Doris Bures: Danke vielmals, Herr Dr. Pilgermair, für die Erstbefragung.

Herr Abgeordneter Dr. Hable, Sie beginnen mit der Befragung.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Mag. Hief, machen wir gleich in dieser Phase weiter! Können Sie uns schildern, wie Sie dann als Prüfer für die Hypo Alpe-Adria tätig geworden sind, und uns einmal einen Überblick geben, wann das begonnen hat, wie lange das gedauert hat und was Ihre konkreten Aufgaben und Funktionen waren?

Mag. Friedrich Hief: Ich wurde im Frühjahr 2010, also nachdem – ich sage jetzt unter Gänsefüßchen – der „neue Vorstand“ nach der Verstaatlichung installiert wurde, primär durch Mag. Kranebitter und dann auch durch Dr. Ditz kontaktiert, ob Ernst & Young das Prüfungsmandat für diese verstaatlichte Bank übernehmen würde. Das war damals aus meiner Sicht sozusagen aber eine durchaus logische Anfrage oder Entscheidung, weil ja am Ende des Tages von den Big-Four-Gesellschaften, die am Ende dieses Cross-Border-Mandat sinnvoll betreuen können, Deloitte der Prüfer in der Vergangenheit war, PwC der Prüfer der Bayern war und KPMG in der Vergangenheit relativ viel beraten hat, und Kranebitter war KPMG-Partner, ist damit ausgefallen. Jetzt sage ich ganz offen, es ist an sich nur Ernst & Young als Abschlussprüfer für die Hypo Alpe-Adria als großes Bankennetzwerk über mehrere Länder übrig geblieben.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, ab 2010 war Ernst & Young dann Prüfer.

Mag. Friedrich Hief: Jahresabschlussprüfer und Bankprüfer, solange die Hypo Alpe-Adria reguliert war, nach der Deregulierung nur mehr Abschlussprüfer.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Was war Ihre konkrete Funktion und Aufgabe dabei?

Mag. Friedrich Hief: In den ersten beiden Jahren ... Vielleicht darf ich damit beginnen: Bei Ernst & Young gibt es interne Regelungen, dass bei besonders kritischen Mandaten das übliche Vieraugenprinzip sozusagen noch aufgestockt wird. Bei den Jahresabschlussprüfungen der ersten beiden Jahre, 2010 und 2011, war ich sozusagen das Sechsaugenprinzip für die damals unterschreibenden Partner von Ernst & Young, ab der Prüfung 2012 habe ich dann operativ die Jahresabschlussprüfung der Hypo Alpe-Adria selbst übernommen, aber ich war sozusagen inhaltlich und fachlich-sachlich in alle Jahresabschlussprüfungen seit der Verstaatlichung involviert.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Warum hat man das so kritisch gesehen, dass man aus einem Vieraugenprinzip ein Sechsaugenprinzip gemacht hat?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, Entschuldigung, das war also damals ... Man musste ja nur Zeitung lesen! Also das war wohlbekannt am österreichischen Bankenplatz, dass eine Bank, die notverstaatlicht werden muss, ein heikles Mandat ist. Das war sozusagen für uns ganz klar, und da gibt es hausinterne Regelungen, dass das natürlich ein High-Risk-Mandat ist. Aber wenn der Eigentümer Staat an dich herantritt und sagt, du bist quasi der Einzige, der prüfen kann, nimmst du das Mandat auch an, und wir haben versucht, das Bestmögliche daraus zu machen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Na ja, nur dadurch, dass der Staat der Eigentümer ist, wird es ja noch nicht automatisch zu einem High-Risk-Mandat.

Mag. Friedrich Hief: Nein, nicht wegen des Staatseigentums, sondern wegen der Geschehnisse.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Was war der konkrete Grund für ein High-Risk-Mandat?

Mag. Friedrich Hief: Liquiditätsmangel, der evident ist, sonst hätte man die Bank nicht verstaatlichen müssen; Kreditprobleme, die evident waren, sonst hätte die Bayern-Hypo nicht versucht, diese sozusagen heiße Kartoffel loszuwerden; Eigenmittelknappheit in den vergangenen Jahren. Bitte denken Sie daran – aber das haben die anderen Herren auch schon gesagt –, dass die Hypo Alpe-Adria knapp an Eigenmitteln war, das war am Bankplatz Wien jedem interessierten Mitglied der Bankcommunity bekannt!

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Beginnen wir dann mit der ersten Bilanz 2010. Wie hat sich das für Sie gestaltet? Was waren da die Probleme, vor denen Sie als Prüfer gestanden sind?

Mag. Friedrich Hief: Na, die Probleme waren erstens, als neuer Prüfer sozusagen die Bank kennenlernen, das zweite Thema war, dass damals auch der gesamte Vorstand ausgewechselt wurde, das heißt, auch die Vorstände mussten ihre Bank erst kennenlernen. Und der dritte Punkt war dann, dass man natürlich versucht hat, zu analysieren: Welche Eigenmittelerfordernisse sind erforderlich? Welche Wertberichtigungserfordernisse sind erforderlich? Sind die Annahmen, die der Vorstand getroffen hat, angemessen, zulässig? Kann man damit leben? Das Kennenlernen eines neuen Klienten in einem schwierigen Umfeld war die Herausforderung des ersten Jahres.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Jetzt haben Sie ja schon selbst gesagt, der Schaden tritt bei der Kreditvergabe ein, das heißt, das Thema Einschätzung und Wertberichtigung ist natürlich immer ein zentrales. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Wie sind Sie mit dieser Thematik Wertberichtigungen für die Bilanz 2010 umgegangen? Mit welcher Situation waren Sie da konfrontiert?

Mag. Friedrich Hief: Im Jahr 2010 hat der neue Vorstand, insbesondere natürlich unter der Führung des Risikovorstandes, Herrn Mag. Edelmüller, versucht, das Kreditportfolio der Hypo Alpe-Adria-Gruppe gesamthaft neu zu bewerten. Der neue Vorstand möchte sozusagen auch ein neues Gefühl bekommen. Das heißt, es wurden hier also umfassende und umfangreiche Neubewertungsaktivitäten gesetzt – begonnen, sicherlich bis Jahresende 2010 nicht finalisiert.

Wir haben dem dadurch Rechnung getragen, dass wir natürlich unsere Subprüfer auch beauftragt haben, diese Neubewertungen, die Kreditportfolios in den diversen Ländern, in denen die Hypo Alpe-Adria tätig ist, ebenfalls natürlich nach unseren Anweisungen, einer Review zu unterziehen. Und am Ende des Tages gab es ja in diesem Jahr doch durchaus ein substanzielles … Obwohl 2009 schon nachbewertet wurde, gab es auch 2010 ein Nachbewertungsvolumen, und ich glaube, wir haben in unseren Zusätzen zu den Bestätigungsvermerken die Themen angesprochen, die damals natürlich diskutiert wurden oder die aus unserer Sicht als Prüfer zu diskutieren waren.

Insbesondere sind natürlich die damaligen Immobilienbewertungen davon ausgegangen, dass sich die Region SEE oder dass sich die Länder am Balkan in der Zukunft wirtschaftlich moderat wieder erholen werden. Also wir haben das in einem unserer Zusätze, glaube ich, ganz gut zum Ausdruck gebracht.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Jetzt haben wir ja schon Neubewertungen vor Ihrer Zeit gehabt, das war im Jahr 2008 schon der Fall, da ist gesagt worden, so, jetzt kommt sozusagen das große Reinmachen in der Bank, jetzt wird ausgemistet. 2009 war dasselbe, und 2010 kommt es dann auch wiederum zu einer Neubewertung. Was war denn dann 2010 der Grund, dass man wieder reinschauen musste und wieder neu bewerten musste?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, ich glaube, das ist einer der Punkte, den wir auch in einem unserer Zusätze angeführt haben. Nach Ansicht des Vorstandes ... Mag. Edelmüller hat das, glaube ich, damals im Risikobericht, der Teil des Jahresabschlusses und auch des Konzernabschlusses ist, zutreffend dargestellt, dass aus seiner Sicht – und Mag. Edelmüller kam ja aus der Bank Austria – die Risikomanagementsysteme der Hypo Alpe-Adria sicher nicht auf einem Stand waren, der für diese flächendeckende Tätigkeit am Balkan ausreichend gewesen wäre. Und der nach der Verstaatlichung neu inthronisierte Vorstand hat eben begonnen, adäquate Risikomanagementsysteme zu implementieren; darum auch die Frage der Neubewertung, respektive die Anweisung an die Mitarbeiter, entsprechende Bewertungsgutachten entweder extern einzuholen oder selbst nach den vorgegebenen konzerninternen Regeln zu erstellen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Kann ich das so zusammenfassen, dass die Forderungen der Bank beziehungsweise die damit in Zusammenhang stehenden Sicherheiten aufgrund des mangelhaften oder rudimentär vorhandenen Risikomanagements nicht richtig bewertet waren und dass man deswegen nachschärfen musste?

Mag. Friedrich Hief: Das war die Meinung der damals agierenden Vorstände, und das konnten wir durchaus nachvollziehen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Okay. Sie haben den Bestätigungsvermerk in der Bilanz 2010 schon angesprochen: Welche Diskussionen hat es denn da rund um den Bestätigungsvermerk gegeben?

Mag. Friedrich Hief: Ja, ein Thema – und das ist sozusagen auch Teil des Wordings dieser Zusätze – war, dass wir natürlich auch die Vorstände hinterfragt haben, die sich ja natürlich im Detail unmittelbar mit den Krediten befassen. Der Vorstand stellt auf, wir prüfen. Eine unserer Fragen war natürlich – und die wurde durchaus auch mit Aufsichtsrat und Vorstand diskutiert –, ob diese Wertberichtigungen, die jetzt 2010 auftauchen, nicht schon in die Vergangenheit hineingehört hätten, ob man nicht allenfalls ein Restatement hätte machen müssen.

Das wurde seitens des Vorstandes und auch im Aufsichtsrat durchaus diskutiert und überlegt, das ist auch den Notes zu entnehmen, und wir haben da auch in unseren Zusätzen zugewiesen. Am Ende des Tages hat dann der Vorstand gesagt, aus seiner Sicht waren die Risikomanagementsysteme der Vergangenheit quasi so wenig geschärft, dass man diese Wertberichtigungserfordernisse damals gar nicht hätte erkennen können, darum sind sie im Jahr 2010 korrekt zu buchen, und wir sind dann dieser Auffassung gefolgt.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sind Sie dieser Auffassung leichten Herzens gefolgt? Das ist schon eine entscheidende Frage. Da tauchen Probleme auf, die eigentlich nicht aus der Gegenwart stammen, sondern aus der Vergangenheit, und die Frage ist – das haben Sie ja richtig ausgesprochen –: Muss ich das jetzt nur in der Bilanz 2010 berücksichtigen, oder muss ich nicht die Vorbilanzen 2009, 2008, woher diese Probleme ja ursprünglich stammen, auch aufmachen?

Mag. Friedrich Hief: Die Thematik wurde angesprochen, wurde natürlich auch mit den Aufsichtsräten diskutiert, die zum damaligen Zeitpunkt natürlich schon am längsten in ihren Funktionen da waren. Die Frage, wann man etwas erkennen hätte müssen, ist natürlich eine Frage, die man leicht jemandem stellen kann, der sozusagen damals Ja oder Nein hätte sagen können. Die Vorstände waren damals nicht mehr greifbar, zumindest für uns nicht greifbar, und die Argumentation von Mag. Edelmüller, dass einfach die Informationen, die er zu Beginn seiner Tätigkeit vorgefunden hat, so wenig aussagekräftig waren, dass er sozusagen erst jetzt mit seinen Nachschärfungsaktivitäten diese Sachverhalte zutage gebracht hat, war durchaus nachvollziehbar. Wenn Sie zu wenig Informationen haben, können Sie nicht korrekt agieren.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Jetzt frage ich Sie einmal als Experten: Wie ist das rechtlich, wann muss man die Vorbilanz oder mehrere Vorbilanzen wieder aufmachen?

Mag. Friedrich Hief: Ja, wenn ein Sachverhalt – und das ist sozusagen immer das große Thema, das uns im prüfenden Beruf ... – klar nachweisbar in einer Vorperiode auszuweisen wäre. Das Thema ist sozusagen: Die Vermutung, da muss etwas sein, reicht für unser Urteil nicht, wir müssen es nachweisen können, und ich tue mir natürlich relativ schwer, einem nicht mehr vorhandenen Vorstand, der das Unternehmen schon verlassen hat, nachzuweisen: Du hättest im Vorjahr schon erkennen müssen, dass dieser Kredit oder diese Immobiliensicherheit weniger wert ist, als du sie ursprünglich angesehen hast!, also diese Nachweisproblematik haben wir.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, es geht um die Frage der Erkennbarkeit (Auskunftsperson Hief: Ja, genau!), wenn es früher schon erkennbar (Auskunftsperson Hief: Gewesen wäre!) gewesen wäre oder hätte sein müssen.

Mag. Friedrich Hief: Und wenn ich es nachweisen kann. Wenn ich es nachweisen kann, dass es früher schon erkennbar gewesen wäre, dann hätten wir darauf bestanden, das ist ganz klar, also es gibt Restatements in Österreich, auch bei Banken, die von uns betreut werden, das ist also nichts Absonderliches, wenn man es hätte machen können, hätte man es gemacht. Es ist auch durchaus eine technische Übung, die am Ende des Tages sozusagen nichts Böses ist.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, also das ist einmal wichtig, festzuhalten und zusammenzufassen. Das heißt, es reicht grundsätzlich nicht, Probleme, die aus der Vergangenheit stammen, in der aktuellen Bilanz zu korrigieren, sondern man muss sich auch die Frage stellen: War es damals schon erkennbar?, und wenn es damals schon erkennbar war (Auskunftsperson Hief: Gewesen wäre, wenn ich ..., Entschuldigung!) – gewesen wäre, ja (Auskunftsperson Hief: Ja!) –, dann muss man natürlich auch die Vorbilanzen aufmachen (Auskunftsperson Hief: Ja!), und es reicht nicht, wenn man es einfach nur in der aktuellen Bilanz korrigiert. (Auskunftsperson Hief: Ja!)  Gut, dass wir das einmal festgestellt haben.

Sie haben dann also, wenn ich richtig informiert bin, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für 2010 ausgestellt, allerdings mit Zusätzen und Einschränkungen versehen. Sie haben es schon kurz angesprochen. Können Sie das noch einmal erläutern: Was war Ihnen wichtig, da hinten anzufügen?

Mag. Friedrich Hief: Na, wenn ich vielleicht ganz kurz eine kleine Schleife ziehen darf, die ich nicht ziehen wollte, aber jetzt kommt sozusagen ein bisschen die Problematik unseres Berufsstandes heraus. Geben Sie mir eine Minute Zeit! Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bedeutet nicht, dass das Unternehmen ein gutes Unternehmen ist und dass es ein gesundes Unternehmen ist. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bedeutet, dass alle relevanten Rechnungslegungsnormen eingehalten wurden – sei es internationale Rechnungslegung oder sei es nationale Rechnungslegung.

Das heißt, ich kann ein Unternehmen mit negativem Eigenkapital und mit Verlust mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen, wenn das negative Eigenkapital korrekt dargestellt ist und wenn der Verlust korrekt dargestellt ist. Uneingeschränkt heißt nicht gut, das wird leider in der Öffentlichkeit oft vermengt.

Also die Rechnungslegung der Hypo Alpe-Adria war eine solche, dass wir einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen konnten, in den Zusätzen haben wir aber jene Sachverhalte dargestellt, die aus unserer Sicht für einen Bilanzleser – also Bilanzleser ist ja nicht nur die Öffentlichkeit, das richtet sich an die Organe, an die Aufsicht, an jeden Interessierten – ..., jene Sachverhalte, die der Vorstand im Anhang oder in den Notes natürlich beschreibt, aber die Notes haben 100 Seiten und da geht viel Information auch in der Fülle des Materials unter, und bei den Zusätzen haben wir darauf hingewiesen, was für die Hypo Alpe-Adria in der Zukunft wesentlich ist – bitte natürlich aus der Sicht des Jahres 2010 oder Anfang 2011, als wir testiert haben.

Ich hätte es jetzt hier zum Vorlesen, aber ich nehme an, Sie haben die Zusätze bereits vorliegen. Ich glaube, die wesentlichen Punkte waren – aus dem Gedächtnis, und ich bitte, mich nicht festzunageln, wenn ich jetzt einen vergesse, sonst blättere ich und lese vor –: Es geht darum: Die EU-Kommissionsentscheidung ist natürlich wesentlich dafür, wie es mit der Bank weitergeht, weil die Beihilfen-Thematik geklärt werden musste.

Das zweite Thema war, dass die sozusagen erhöhten Wertberichtigungen aufgetaucht sind, weil das Risikomanagement der Vergangenheit zu wenig aussagefähig war und erst im Jahr 2010 entsprechend adäquat aufgebaut wurde.

Der dritte Punkt, und ich glaube, das war der wesentlichste, ist, dass einfach die Bewertung der Sicherheiten – und die Sicherheiten sind natürlich für die Kreditbewertung ein ganz wesentlicher Punkt – davon ausgeht, dass der Vorstand damals davon ausgegangen ist, dass sich die Ökonomie am Balkan moderat erholt. Ich glaube, moderat war das Wort, das wir damals gewählt haben. Diese nicht erfolgte moderate Erholung der Ökonomie am Balkan ist natürlich auch eine der Ursachen für die Entwicklungen der Folgejahre.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Na ja, das ist jetzt schon ein interessanter Punkt, Sie haben auch am Anfang ein Beispiel gebracht, Geschäftsmodell Hypo Alpe-Adria, 3 Millionen versus 6 Millionen. Man kann natürlich schon hoffen, dass das, was im Moment 3 Millionen wert ist, irgendwann einmal anders ausschaut und dann 6 Millionen wert ist, aber: Was muss man denn konkret in die Bankbilanz hineinschreiben – das, was aktuell der Fall ist, oder die Hoffnung der Zukunft?

Mag. Friedrich Hief: Wenn Sie mir gestatten, dass ich sozusagen auf Ihre Frage nach meinem Beispiel wieder mit einem kleinen Beispiel antworte: Die typische Sicherheitenbewertung, und das hat auch damals schon stattgefunden, war ja, dass man für diese Immobilien, die teilweise ungenutzt oder schlecht bewirtschaftet waren, andere Investoren gesucht hat, das heißt also, der Vorstand war ja laufend mit Investoren im Gespräch und hat versucht, diese Immobilien an jemand anderen als den Kreditnehmer zu verkaufen, damit der Kreditnehmer mit dem Erlös den Kredit zurückzahlen kann. Da gab es natürlich laufend Verhandlungen mit möglichen Interessenten, die sind auch nachweislich dokumentiert, also da gibt es sicherlich ausreichend Unterlagen in der Bank. Wir haben uns das natürlich im Zuge unserer Prüfung auch angeschaut, und wenn jetzt da drei Investoren sind, mit denen gerade verhandelt wird, und die bieten jetzt bei der Immobilie – wenn ich mein 3- und 6-Millionen-Beispiel nehmen kann: der eine bietet 3,8, der andere 4 Millionen und der andere 3,5 –, dann sagt man: Da habe ich jetzt drei Angebote quasi am Tisch, wo ich allenfalls verkaufen könnte, das ist dann ein durchaus nachvollziehbarer Wert für den Wert der Sicherheit. Solche Werte sind dann also in die Immobilienbewertung eingegangen, und das ist das, was wir dann auch nachvollziehbar – weil dokumentiert – prüfen können.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das funktioniert natürlich dann, wenn es konkrete Angebote für die Liegenschaft gibt (Auskunftsperson Hief: Ja!) beziehungsweise man überhaupt Angebote einholt. Lassen Sie mich diese 3- versus 6-Millionen-Thematik anders formulieren, anhand eines Beispiels, das wir im Untersuchungsausschuss schon hatten, nämlich in der ersten Phase: Kann man ein Grundstück, das noch nicht anderweitig verwendet ist – ich habe das hier als Ziegenacker bezeichnet –, das halt genau so ausschaut im Moment, auf dem wirklich nur Ziegen grasen, so in die Bilanz einstellen, in der Hoffnung darauf, dass das in der Zukunft einmal mehr wert wird, dass man es verkaufen kann, weil dann dort zum Beispiel keine Ziegen mehr grasen, sondern ein Yachthafen steht? Welchen Bilanzansatz muss man wählen – das, was es aktuell ist, oder die Hoffnung darauf, dass man es irgendwann einmal als Yachthafen verkaufen kann, der aber noch nicht dort steht?

Mag. Friedrich Hief: Die Sicherheitenwerte, die als Basis für die Kreditbewertung dienen, haben entweder auf Marktwerten – soweit diese verfüglich sind – und/oder auf Discounted-Cash-Flow-Bewertungen zu basieren und/oder auf Vergleichsbewertungen. Das ist natürlich bei großen Immobilien im Ausland manchmal relativ schwierig, aber wenn Sie jetzt in Österreich eine Eigentumswohnung hernehmen, die wird im jeweiligen Wiener Gemeindebezirk mit Quadratmeter mal Kaufpreis bewertet, der von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich ist. Das ist jetzt in Wien relativ einfach, das wird dann in Slowenien, Kroatien und Serbien immer schwieriger, und das wird dann, wenn ich Ihren Ziegenacker zitieren darf, natürlich mit dem Ziegenacker – von dem ich jetzt nicht weiß, in welchem Land er liegt – besonders schwierig, weil man dort fragen muss, ob man einen verfügbaren Quadratmeterpreis hat. Die Vergleichspreise sind ja sozusagen der eine Teil, der wichtig ist. Wie wir jetzt im Zeitablauf gemerkt haben, ist ein realistischer Preis das eine, aber wenn Sie keinen Investor haben, der bereit ist, das zu zahlen, ist es dann das zweite Thema, das zu berücksichtigen ist. Die wesentliche Bewertung für Sicherheiten im Rahmen einer Kreditbewertung ist aber natürlich: Was kann ich in der Zukunft aus dieser Immobilie glaublich realisieren?

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie sind in der zweiten Runde.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): „Glaublich“ bedeutet aber, dass es dann konkrete Angebote geben müsste.

Mag. Friedrich Hief: Es muss nachweislich dokumentiert sein. Was jetzt der Nachweis ist, ein externes Bewertungsgutachten, ein internes Bewertungsgutachten mit sinnvollen Parametern, Erfahrungswerte von Vergleichsobjekten, sozusagen: das Hotel daneben wurde im vergangenen Jahr um einen Preis von X verkauft, und das von mir finanzierte Hotel schaut genauso aus ... Also man verwendet alles, was man hat.

Wir als Prüfer müssen natürlich schauen, dass wir für unsere Prüfakten möglichst gute Dokumentationen vorliegen haben, also wir sind die, die immer sagen: Weise mir das bitte nach!, woraus auch immer dann der Nachweis besteht.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Jetzt haben wir in der Bilanz 2010 dann noch einen Verlust gehabt, ich glaube circa eine Milliarde war es dann. In der Folge war es dann bei den Bilanzen 2011, 2012 relativ knapp an der Nulllinie, also nicht allzu große Verluste respektive Gewinne.

Wie erklärt sich das? Wie ist es dann dazu gekommen, dass die Hypo Alpe-Adria zumindest der Bilanz zufolge in den Jahren 2011, 2012 stabil gestanden ist, also keine Cash-Cow, keine großen Gewinne, aber auch keine großen Verluste?

Mag. Friedrich Hief: Na, aus damaliger Sicht hat sich das dargestellt ... Sie müssen ja bitte berücksichtigen, dass zur damaligen Zeit ja die Thematik noch die Unternehmensfortführung war, also: Wird die Bank fortgeführt? Ich erinnere, dass in den ersten Jahren ja noch diskutiert wurde: Kann man die Bank als Ganzes verkaufsfähig machen, kann man die Bank aufstellen? Das heißt, damals, insbesondere im zweiten Jahr war natürlich die Situation die, dass der neu hinzugekommene Vorstand, der dann ein Jahr gearbeitet hat, sozusagen einmal gesehen hat: Wie schaut mein Portfolio aus?, und nach meiner Wahrnehmung darangegangen ist, sozusagen die Weichen für die Zukunft zu stellen, zu überlegen: Was kann damit geschehen?

Darum ist dieses – wie Sie gesagt haben – Plus-Minus-Null-Ergebnis in der Folge durchaus ein Resultat dessen, dass im Jahr 2009, 2010 doch Wertberichtigungen substanziell nachgeholt wurden, die dann im Folgejahr irgendwann einmal dazu führen, dass ja ..., immer Nachholen ist sozusagen keine gute Sache, also irgendwann muss ja das Nachholen auch aufhören.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt sozusagen – ich sage es salopp –: Die Kreditleichen waren alle an der Oberfläche, im Keller war nichts mehr, das noch aus der Vergangenheit aufzuarbeiten war, und deswegen war dann 2011/2012 ziemlich Ruhe?

Mag. Friedrich Hief: Ich glaube – wenn ich das Wort Kreditleichen nicht verwenden muss (Abg. Hable: Müssen Sie nicht!) –, die Portfolios waren dann, glaube ich, relativ bekannt, und es sind sozusagen keine neuen Problemfälle aufgetaucht. Ich glaube, das Thema ist dann nur: Aufgrund der Tatsache, dass quasi die Hypo am Ende des Tages nur Asset Based Lending betrieben hat – also quasi wurden Ausleihungen basierend auf den zugrunde liegenden Sicherheiten begeben –, hat einfach die Wertentwicklung oder die angenommene Wertentwicklung, denn in die Zukunft hat ja auch der Risikovorstand der Hypo nicht sehen können, also die Wertentwicklung der Zukunft, maßgeblichen Einfluss auf die Kreditbewertung gehabt. Wenn ich sage, die Immobilie ist viel wert, dann habe ich eine kleine Wertberichtigung, wenn sie wenig wert ist, dann habe ich eine große Wertberichtigung, also hat sozusagen die Erwartung des Zukunftsausblickes natürlich wesentlichen Einfluss auf die Werthaltigkeit oder die angenommene Werthaltigkeit der einzelnen Kreditobligos.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Na schon, aber eine Wertsteigerung, die ich für die Zukunft erwarte, kann ich aktuell in der Bilanz so nicht festhalten!

Mag. Friedrich Hief: Nein, nein, das wollte ich auch nicht ausdrücken (Abg. Hable: Okay!), aber wenn im Jahr 2011 der Vorstand auch jetzt an einem Beispiel gesagt hat: Ich habe es in der Vergangenheit nach meiner Erwartung wertberichtigt, und ich sehe keine Wertverminderung für diese Immobilie in der nächsten Zeit!, dann ändert sich der Wert der Sicherheit nicht und damit auch die Wertberichtigung nicht, und das erklärt auch diese ergebnismäßige Verbesserung der Folgezeit.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut, jetzt springen wir zur Bilanz 2013. Mit Nulllinie war es dann doch nichts, Wertberichtigungen ein für alle Male beendet auch nicht, sondern im Frühjahr 2014 für die Bilanz 2013 ist dann der erste große Verlust von fast 3 Milliarden aufgetreten. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Wie kommt es dazu, wenn denn vorher schon alles bereinigt war und wir schon eigentlich zwei Jahre stabil bei einer Nulllinie sind?

Mag. Friedrich Hief: Das ist jetzt – unter Gänsefüßchen – „die Problematik“, die sich aus der ganzen EU-Thematik ergibt – jetzt die Rechnungslegungsproblematik, die sich aus der EU ergibt. Bitte verzeihen Sie mir auch wirklich das einfache Beispiel, aber das bringt es am Ende des Tages auf den Punkt: Meine Gattin hat eine Eigentumswohnung im 18. Bezirk, und wenn morgen in der Zeitung steht, wir müssen die in 14 Tagen verkaufen, dann wird der Preis dieser Eigentumswohnung ganz niedrig sein und ich werde erst in 13 Tagen das erste Angebot erhalten. Wenn der EU-Kommissar sagt, du musst bis zum 20. Juni 2015 die wesentlichen Assets verkaufen, dann kann das nur wertmindernd sein, und das hat sich in dem Jahresabschlusserstellungszeitraum Anfang 2014 einfach manifestiert. Wenn ich verkaufen muss und das wird publik, dann sinken die Werte. Das ist leider so in der Marktwirtschaft.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Also ich folge diesem Argument nicht, das sage ich einmal ganz offen, denn das haben wir ja schon öfter gehört, dass die EU-Kommission schuld daran wäre (Auskunftsperson Hief: Nein, das habe ich nicht gesagt!), aber selbst wenn man diesem Argument ... (Auskunftsperson Hief: Entschuldigung, das habe ich nicht gesagt, dass die EU-Kommission schuld ist! – Heiterkeit der Auskunftsperson) – ich wiederhole nur das, was uns schon bisher des Öfteren gesagt worden ist –, aber selbst wenn man diesem Argument folgen würde, dann müssten die Probleme in der Bilanz 2013 erledigt sein. Davon kann aber keine Rede sein, in der Bilanz 2014 ist alles noch viel schlimmer. Der Verlust von fast 3 Milliarden aus der Bilanz 2013 wird noch einmal in den Schatten gestellt, und wir landen jetzt alleine für das Jahr 2014 bei fast 9 Milliarden zusätzlicher Wertberichtigung. (Auskunftsperson Hief: Mhm!)

Da frage ich mich auch: Wo kommt das her? Nicht nur ich, auch viele andere, auch Experten, die damals im Frühjahr 2015 die Nachrichten vernommen haben, konnten das nicht nachvollziehen, weil natürlich im Jahr 2014 nichts passiert ist, das diese Neubewertung – einen Verlust praktisch um die Hälfte dessen, was noch da ist – begründen könnte. Können Sie es begründen?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, die Begründung ist im 2014er-Abschluss aus meiner Sicht relativ umfänglich dargestellt. Der 2013er-Abschluss war der letzte Jahresabschluss, bei dem der Vorstand zulässigerweise davon ausgehen konnte, dass das Unternehmen Hypo Alpe-Adria fortgeführt wird. Ab dem Jahr 2014 wurde der Jahresabschluss erforderlicherweise unter einem anderen Bilanzierungsprinzip erstellt, und eine Änderung von Bilanzierungsprinzipien führt zu Wertänderungen.

Vorsitzende Doris Bures: Herr Abgeordneter, nur noch eine kurze Frage in dieser Runde.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Na ja, aber jetzt haben Sie gesagt, es wäre die Entscheidung der EU-Kommission gewesen; der war aber wesentlich früher. Das hätte man, wenn es das gewesen wäre – und ich sage noch einmal, ich teile diese Ansicht nicht –, was eine Umbewertung erfordert hätte, doch alles in der Bilanz 2013 berichtigen müssen, aber doch nicht ein Jahr später.

Mag. Friedrich Hief: Im Zeitraum, in welchem der Jahresabschluss oder Konzernabschluss 2013 erstellt wurde, gab es das Gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit nicht, und das Gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, und die darauf folgenden Implikationen waren also der klare Trigger für die Änderung der Bewertung von Going Concern – wie es im prüferischen Fachchinesisch heißt – auf Gone Concern, weil durch das Gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit der verpflichtende und schnellstmögliche Abbau und die danach stattzufinden habende Selbstauflösung gesetzlich festgesetzt wurden, und damit ist der Wechsel von Going Concern ... (Abg. Hable: Wo haben Sie das her – schnellstmöglicher Abbau?) – Innerhalb von ..., also die Formulierung ist länger. (Abg. Hable: Das steht ja nirgends ...!) Na ja, schnellstmöglich ... (Abg. Hable: Das steht ja weder im Insolvenzrecht noch im Abbaugesetz, also das steht nirgends! Man hört zwar immer, 14 Tage ...! – Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.) Gut, dann darf ich als Antwort meinen Zusatz vorlesen oder auf den Zusatz im Bestätigungsvermerk verweisen, aber ich lese ihn gerne vor, wenn Sie wollen. (Abg. Hable: Ja!) – Gut. (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen.)

So, jetzt nur für das Protokoll: Das ist im Prüfungsbericht, der Ihnen vorliegt, auf Seite 8, hinweisenden Zusatznummer A. Und wenn ich sozusagen für das Auditorium nur ganz kurz beginnen darf (die Auskunftsperson liest aus ihren Unterlagen vor):

Ohne den Bestätigungsvermerk weiter einzuschränken, verweisen wir a) auf die Angaben des Vorstands der Gesellschaft im Anhang (Notes) des Konzernabschlusses in Note 2, Bewertungsgrundlage Gone-Concern-Prämisse.

Hier wird ausgeführt, dass der Vorstand für den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 hinsichtlich der Beurteilung des Fortbestandes (Going-Concern) von jenen Annahmen ausgegangen ist, die dem von der EU-Kommission genehmigten Umstrukturierungsplan der Gruppe zugrunde gelegt worden waren und die zur Aufrechterhaltung der Gone-Concern-Prämisse auch in den Folgejahren weitere Kapitalmaßnahmen vorsahen, um die im Zuge des Portfolio-Abbaus erwarteten Verluste abzudecken.

Nachdem per Ende Oktober 2014 das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) durch die Überführung der Gesellschaft in eine teilregulierte, aber nicht insolvenzfeste Abbaueinheit voll wirksam geworden war, wurde umgehend eine konzernweite Bewertung der portfolioabbaurelevanten Vermögenswerte (Asset Quality Review) initiiert.

Diese Bewertung reflektiert die kurz- bis mittelfristige Veräußerungsabsicht in beschränkt aufnahmefähigen Märkten in einem Abbauzeitraum von fünf Jahren, wobei 80 Prozent der Assets bis 2018 abgebaut werden. Nach Bekanntwerden der ersten Zwischenergebnisse aus dem AQR, der eine kapitalmäßige Unterdeckung zwischen Euro 4,0 und 7,6 Milliarden aufzeigte, welche damit über dem von der EU-Kommission genehmigten, noch offenen Beihilferahmen für Kapitalmaßnahmen von Euro 2,9 Milliarden lag, sowie den erwarteten Implikationen daraus auf die Kapital- und Liquiditätssituation der Gesellschaft hat die Eigentümerin der Gesellschaft, die Republik Österreich, am 1. März 2015 mitgeteilt, dass keine weiteren Maßnahmen gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz für die Gesellschaft ergriffen werden.

Auf Basis des geänderten Geschäftszwecks, der Implikationen des GSA, welches eine zwingende Selbstauflösung nach Erreichung der gesetzlichen Abbauziele vorsieht, der vollständigen Abgabe der Neugeschäft betreibenden Einheiten, der Überschuldung der Gesellschaft sowie des Erlasses des BaSAG-Mandatsbescheids durch die Abwicklungsbehörde ist für den Vorstand die Grundlage entzogen, den Konzernabschluss weiterhin auf Basis der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufzustellen. Stattdessen basiert der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 auf der Prämisse der Unternehmensaufgabe (Gone-Concern). – Zitatende.

Das ist die Begründung für die Bewertungsänderungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, dass Sie gleichzeitig mit dem Vorstand die Bank kennenlernen durften beziehungsweise mussten und der neue Risikovorstand der Meinung war, dass die Risikosysteme für das Geschäftsmodell der Bank nicht adäquat sind.

Was war Ihre Meinung?

Mag. Friedrich Hief: Ich bin der Meinung des Risikovorstandes gefolgt, weil auch bei uns zu Beginn der Prüfung das Einholen von Informationen, die für einen Jahresabschlussprüfer erforderlich sind, sehr mühsam war und sich das im Lauf der Zeit durchaus gebessert hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie sich die Frage gestellt, wie Ihre Vorgänger als Bankprüfer das machen konnten?

Mag. Friedrich Hief: Darf ich das bilateral klären? Ich glaube, das ist eine Frage, die ich mir persönlich gestellt habe, aber sozusagen nicht in meiner Funktion als Abschlussprüfer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ja egal. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Friedrich Hief: Da ich hier über die Tätigkeit von Kollegen mangels Anwesenheit bei deren Prüfung keine Aussage treffen kann, kann ich das jetzt wirklich nicht beurteilen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nur gefragt, ob Sie sich die Frage gestellt haben, wie das Ihre Vorgänger bei der Bankprüfung gemacht haben. Da haben Sie eh schon gesagt: Ja, die habe ich mir selbst gestellt. Ich habe Sie ja gar nicht gefragt, wie Sie diese Frage beantwortet haben. Das frage ich Sie aber jetzt: Wie haben Sie sich diese Frage beantwortet?

Mag. Friedrich Hief: Wissend um das schwierige Umfeld, in dem man als Bankprüfer manchmal ist – und es ist nicht immer ganz lustig, den Job auszuüben –, habe ich mir gedacht, die werden auch ihr Bestmögliches versucht haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Dieser Aufbau der Risikosysteme, haben Sie gesagt, wurde in Angriff genommen. Ende 2010 waren – wenn ich das richtig verstanden habe – diese noch nicht fertig, aber auf gutem Wege. Wann waren sie fertig? Wann, zu welchem Zeitpunkt hatte die Hypo ein adäquates Risikosystem?

Mag. Friedrich Hief: Risikomanagementsysteme entwickeln sich bei jedem Unternehmen laufend weiter. Also es gibt nicht den Moment, dass man sagt: Am 30. Juni des XY-Jahres bin ich fertig, und jetzt passt alles. Das ist ein fortgehender Prozess. Aber der Vorstand hat selbst im 2010er-Abschluss geschrieben: Wir sind dabei, die Risikomanagement- und Risikomesssysteme aufzubauen und zu schauen, dass wir sie im Jahr 2011 fertigbekommen. Also ab 2011 war der Wissensstand des Managements sicher durchaus ordentlich, 2010 war man sicherlich noch eher am unteren Ende der Fahnenstange.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie irgendwelche Hinweise darauf, dass es vor 2010 mit den Risikomanagementsystemen Probleme gegeben hätte? Haben Sie OeNB-Prüfberichte oder sonstige Sachen gesehen?

Mag. Friedrich Hief: Also OeNB-Prüfberichte der Vergangenheit haben wir nicht studiert. Es war ein gänzlich neues Management, die zweite Ebene war großflächig ausgetauscht. Also die Vergangenheit war für mich abgedeckt. Wir hatten einen neuen Eigentümer, einen neuen Aufsichtsrat, ein neues Management, eine neue Zielrichtung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Was war denn die neue Zielrichtung, als Sie 2010 in die Bank gekommen sind?

Mag. Friedrich Hief: Also zu Beginn war, glaube ich, die Aufgabe des neuen Managements, sich die Bank einmal anzusehen, was man damit machen kann. Das war durchaus etwas Sinnvolles. Ich habe jetzt ein Unternehmen neu bekommen, weil verstaatlicht. Jetzt muss ich mir das einmal ordentlich ansehen und dann schauen, was ich mit diesem Unternehmen, mit dieser Unternehmensgruppe sinnvoll anstellen kann.

Ich meine, ganz zu Beginn war ja die Diskussion: Kann ich die Bank soweit herstellen, dass ich sie danach wieder verkaufen oder dann irgendwann einen Börsengang mit dieser Bank machen kann?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also die erste Phase war Strategiefindung?

Mag. Friedrich Hief: Genau.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann hatten Sie das erste Mal den Eindruck, dass sich der Vorstand jetzt ein Bild gemacht und eine Strategie hat? (Die Auskunftsperson überlegt.) Nicht auf den Tag genau.

Mag. Friedrich Hief: Also da tue ich mir jetzt wirklich schwer, die Frage zu beantworten, weil wir sozusagen das prüfen, was in der Bank passiert. Also wir sind in das Tagesgeschäft, in die Aktivitäten, die das Management setzt ... Die bekommen wir berichtet, wir schauen uns das natürlich an, aber wir sind auch bei diesen strategischen Diskussionen und Überlegungen nicht mit dabei, weil das nicht unsere Aufgabe ist. Wir sind am Ende des Tages ... Das ist manchmal ein bisschen schade, aber wir kommen sozusagen immer ex post und sehen, wie das Leben in der Bank im Zahlenwerk des Rechnungsabschlusses abgebildet wird. Aber sozusagen in die Strategiediskussionen ... Das haben wir genauso wie die Öffentlichkeit aus den Medien erfahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gerade vorhin gesagt, Sie bekommen die Berichte (Auskunftsperson Hief: Ja!), die Öffentlichkeit ja nicht. Also Sie haben schon ein bisschen mehr Einsicht.

Mag. Friedrich Hief: Ja, natürlich, aber sozusagen hinsichtlich Strategie waren wir nicht eingebunden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ich habe nicht gefragt, ob Sie an der Strategie mitgearbeitet haben, sondern meine Frage war ja: erste Phase, Bank anschauen, kennenlernen, Strategiefindungsprozess, und dann muss es ja irgendwann eine Strategie gegeben haben, die Ihnen ja nicht verborgen geblieben ist.

Mag. Friedrich Hief: Ja, die erste Strategie, die sozusagen für mich nachvollziehbar war, als die Bank sozusagen einmal erstanalysiert war, als man versucht hat, das Leben in einen normalen Bankbetrieb überzuführen, das Erste, was dann wirklich erkennbar war, war, dass man teilweise versucht hat, einzelne Ländergesellschaften als Ganzes zu verkaufen. Also da waren Verkaufsüberlegungen, ich glaube, hinsichtlich Serbien, Slowenien, Kroatien. Da war irgendwann am Tapet, ob man nicht sozusagen ganze Länder per se an interessierte andere Bankengruppen abgeben kann. Also das war eine Zeit lang durchaus eine Stoßrichtung, die, glaube ich, verfolgt wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie „eine Zeit lang“ auch definieren?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, das wurde sicherlich ... Eine Zeit lang, das wurde sicherlich ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Eine Zeit lang“ beginnt zu einem Zeitpunkt und endet zu einem Zeitpunkt; das ist „eine Zeit lang“.

Mag. Friedrich Hief: Also klar wurde ... Mit Anfang 2014 war diese Überlegung sozusagen am Ende des Tages vorbei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und wann hat die so begonnen? „Eine Zeit lang“ hat einen Anfang und ein Ende.

Mag. Friedrich Hief: Also soweit ich mich erinnern kann, würde ich das jetzt auf den Zeitraum der Jahre 2011, 2012, 2013 beziehen, also als versucht wurde, einerseits einzelne Gesellschaften, große Assets ... Also denken Sie nur daran, damals wurde das Schloss am Wörthersee verkauft, und man hat versucht, sozusagen auch andere Teilbereiche an den Mann zu bringen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Nächster Bereich: Beihilfe Europäische Union, das Beihilfeverfahren. Waren Sie da eingebunden?

Mag. Friedrich Hief: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Zahlen geliefert, Prüfberichte für irgendetwas abgegeben?

Mag. Friedrich Hief: Nein. Wir haben versucht, sozusagen möglichst nahe dranzubleiben, weil wir einfach die Relevanz der EU-Entscheidung für das weitere Leben in der Bank gesehen haben und natürlich daran interessiert waren, wie es weitergeht. Sie sehen, dass auch sozusagen in unseren Zusätzen zum Bestätigungsvermerk also durchaus darauf hingewiesen wird, dass das natürlich auf den Jahres- und Konzernabschluss relevante Auswirkungen haben kann. Also das war von Beginn an klar, und das steht auch schon im 2010er-Abschluss dabei.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, deswegen frage ich es ja. Ich gehe ja Ihre Zusatzvermerke durch, also Risikosysteme, EU-Verfahren. Haben Sie irgendeine Erfahrung mit anderen Beihilfeverfahren für Banken? Haben Sie andere Beihilfeverfahren von Finanzinstituten verfolgt, so wie Sie das bei der Hypo gemacht haben? Sie haben gesagt, Sie haben versucht, nahe dranzusein.

Mag. Friedrich Hief: Also das Beihilfeverfahren bei der Hypo war natürlich einfach auf Grund der langen Dauer von deutlich größerer Relevanz und auch Intensität. Wir prüfen eine andere börsennotierte Bank in Österreich, die im Zuge der Partizipationsverfahren ... (Abg. Krainer: Das ist ein Miniverfahren, ja!) – Ja, aber das waren die EU-Verfahren, wo wir dabei waren, aber das ist aus meiner Sicht jetzt nicht mit einem solchen vergleichbar. Aber wir waren nirgends als Berater involviert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Was hatten Sie für einen Eindruck von diesem Beihilfeverfahren, wenn Sie nah dranwaren oder versucht haben, nah dranzubleiben, was Ihnen wahrscheinlich auch gelungen ist?

Mag. Friedrich Hief: Also wir haben natürlich den meisten Kontakt mit dem Management gehabt und einfach mitbekommen, dass da eine Vielzahl an Informationen geliefert werden musste: Planungsrechnungen, Vorschaurechnungen, die teilweise – unserer Empfindung nach, also mit dem Eindruck, der uns vermittelt wurde – durchaus herausfordernd und – wenn ich jetzt das Wort durchaus verwenden kann – mühsam waren. So ist es den Mitarbeitern manchmal vorgekommen, weil die Mitarbeiter, die für uns im Rechnungswesen tätig waren – weil wir als Jahresabschlussprüfer natürlich viel mit Rechnungswesen und Controlling zu tun haben –, natürlich auch für diese EU-Unterlagen quasi Tonnen an Papier organisieren und beschaffen mussten. Das haben wir mitbekommen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber haben Sie auf der Managementebene mitbekommen, was da die Konfliktpunkte, Druckpunkte waren? Geschäftseinschränkungen?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, hinsichtlich der EU waren dann sozusagen das Ganze die Neugeschäftsbeschränkungen. Das haben wir dann auch angemerkt. Das war natürlich ein Thema, dass in den teilweise operativen Einheiten im Ausland kein Neugeschäft mehr begeben werden durfte, also dass man nur gewisse Bonitäten neu vergeben durfte, dass die Margen beschränkt waren, dass man sozusagen laufende Reports an diesen Monitoring Trustee erstellen musste.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie hatten den Eindruck, das Management bemüht sich, die Anforderungen, die von der Kommission kommen, zu erfüllen, auch was Zahlen und Daten betrifft.

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie den Eindruck, dass die Strategie des Unternehmens sich in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 irgendwie verändert hätte?

Mag. Friedrich Hief: Na, ich glaube, man ist in dem Jahr auf jeden Fall davon abgekommen ... Also die anfängliche Idee, ich verkaufe die Bank als Ganzes oder mache einen Börsengang mit dieser Bank, wenn sie sozusagen ordentlich aufgestellt ist, ist weggefallen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im 2010er-Jahr oder wann?

Mag. Friedrich Hief: Die Idee hat Anfang des 2010er-Jahres oder im 2010er-Jahr bestanden und ist 2011, 2012, 2013 sicher weggefallen, weil der Börsengang kein Thema mehr war.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und ansonsten hatten Sie den Eindruck, dass die Strategie des Managements mit der Bank in den Jahren 2011, 2012, 2013 recht konstant war?

Mag. Friedrich Hief: Da ging es meiner Meinung nach um das Stabilisieren des Bankbetriebes und natürlich um Asset-Reduktion dort, wo möglich, aber ohne allzu großen Druck.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die Strategie war im Wesentlichen dieselbe?

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hatten Sie den Eindruck, dass die Planungsrechnungen, die es in der Bank ja gibt, mit dem Ergebnis Hand in Hand gehen oder dass es da gravierende Unterschiede gibt?

Mag. Friedrich Hief: Die Planungsrechnungen der Bank haben sozusagen – ich sage es immer – auf der Seite der normalen Erträge, also Zinseinkünfte, Provisionseinkünfte und Personalaufwendungen, immer recht gut gepasst. Dort, wo die Planrechnungen üblicherweise dann am Ende des Tages doch nicht gestimmt haben, war bei den Wertberichtigungserfordernissen, die dann doch teilweise von den Planannahmen abgewichen sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In welchen Jahren?

Mag. Friedrich Hief: Das kann ich jetzt nicht sagen, aber insbesondere natürlich in den Jahren mit den großen Hick-ups.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber 2011, 2012 nicht?

Mag. Friedrich Hief: Da ist es mir jetzt nicht erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben von der Konjunkturvorausschau gesprochen, moderate Erholung. Haben Sie sich vergewissert, auf welcher Basis der Vorstand davon ausgegangen ist?

Mag. Friedrich Hief: Der Vorstand hat sich dann üblicherweise bei externen Wirtschaftsforschungseinrichtungen erkundigt und teilweise auch bei Research-Abteilungen anderer Kreditinstitute, die solche Prognosen veröffentlichen, und diese dann zugrunde gelegt, aber Sie wissen, wie sich die wirtschaftliche Zukunft entwickelt, ist schwer prognostizierbar.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das weiß ich schon, aber meine Frage war ja nur, wie die Bank das ...

Mag. Friedrich Hief: Sie haben versucht, externe Ressourcen anzuzapfen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das haben Sie getan?

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine, man kann versuchen, eine externe Ressource anzuzapfen, oder man kann es tun. Das sind ja zwei Paar Schuhe.

Mag. Friedrich Hief: Die Bank hat es getan.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Bank hat es getan. Wissen Sie, wie sie das getan hat, wo sie das getan hat?

Mag. Friedrich Hief: Also welche externen Quellen, kann ich Ihnen jetzt nicht explizit nennen, aber mir ist erinnerlich, dass es da sozusagen keine eigene volkswirtschaftliche Abteilung in der Hypo Alpe-Adria gab, sondern man hat also versucht sie anderweitig, extern zu ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Man hat das extern zugekauft. Sie haben das überprüft, plausibilisiert?

Mag. Friedrich Hief: Ja, ich habe mir angesehen, dass externe Informationen eingeholt werden, also ohne es jetzt zu zitieren, aber ich kann jetzt Informationen, die das wiiw herausgibt, schwer überprüfen, die kann ich nur nehmen. Die sind vernünftige Leute, wenn die etwas sagen, nehme ich das einmal an. Ich kann aber trotzdem sagen ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Waren diese Annahmen für diesen Wirtschaftsraum ähnlich oder sehr ähnlich wie andere? Sie haben gesagt, Sie waren im selben Zeitraum Prüfer einer börsennotierten anderen österreichischen Bank, die dort vielleicht auch Geschäft macht. Waren das ähnliche Annahmen? (Vorsitzende-Vertreter Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Mag. Friedrich Hief: Also im 2010er-Jahr haben wir im Zusatz extra diesen moderaten Anstieg angeführt, weil wir damals sicherlich nicht der Meinung waren, dass sich die Situation am Balkan jetzt so wirklich verbessern wird. Darum war es uns das wert, einen Zusatz anzubringen, um den Bilanzleser darauf hinzuweisen, dass eben der Jahresabschluss unter der Erwartung eines moderaten Wachstums am Balkan erstellt wurde.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Weil Sie selber diese Erwartung nicht hatten.

Mag. Friedrich Hief: Also ich persönlich hatte sie damals nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, Sie unterschreiben ja auch.

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie, ob andere Banken eine ähnliche Erwartungshaltung hatten? Oder war das außergewöhnlich?

Mag. Friedrich Hief: Na, also man ging, insbesondere gerade im Jahr 2010, sicherlich noch im höheren Umfang als jetzt von einer Erholung des Balkans aus.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Alle, nur Sie nicht? (Auskunftsperson Hief: Bitte?) Alle, nur Sie nicht?

Mag. Friedrich Hief: Wirtschaftsprüfer sind immer Pessimisten, sonst würden wir nicht Wirtschaftsprüfer sein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha. Haben Sie das bei anderen im Jahr 2010 auch reingeschrieben?

Mag. Friedrich Hief: Gott sei Dank nicht, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Das ist aber auch eine Antwort, denn dann haben Sie die anderen offenbar nicht so pessimistisch gesehen.

Wie war die Zusammenarbeit mit der Aufsicht – damit meine ich Finanzmarktaufsicht, Oesterreichische Nationalbank?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, als Bankprüfer ist man berichtspflichtig. Wir werden über FMA- und Nationalbankprüfungen verständigt, bevor diese beginnen. Wir werden üblicherweise zu Gesprächen geladen, bevor diese Prüfungen beendet werden, und wir erhalten als Bankprüfer die Berichte. Das ist bei der Hypo Alpe-Adria wie bei allen anderen Banken abgelaufen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die Zusammenarbeit mit OeNB, FMA? Professionell?

Mag. Friedrich Hief: Es ist nicht wirklich eine Zusammenarbeit. Als Bankprüfer bist du in der Hierarchie natürlich immer ein bisschen unter der Aufsicht, weil wir Informationen liefern, Rede und Antwort stehen sollen. Mit uns wird gesprochen, wie wir es sehen, warum wir etwas anders sehen. Die Zusammenarbeit mit OeNB und FMA hat bei der Hypo Alpe-Adria-Bank so funktioniert wie bei allen anderen Banken. Es ist die gleiche Einrichtung, und wir sind die gleichen Menschen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Wie war die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer? (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ich komme jetzt in die zweite Runde, oder? Aha.

Mag. Friedrich Hief: Die Zusammenarbeit mit dem Eigentümer ... Ich meine, wir hatten regelmäßige Meetings mit dem Aufsichtsrat, der den Eigentümer vertritt. (Abg. Krainer: Sie hatten regelmäßige Treffen mit dem Eigentümer?) – Meetings mit dem Aufsichtsrat, der für uns den Eigentümer vertritt. Unmittelbar mit dem Auftraggeber, also mit der Republik Österreich, hatten wir Kontakt in der Hauptversammlung, weil dort ein Ministerialbeamter das Bundesministerium für Finanzen vertreten hat, aber das war ein sehr formalistischer Kontakt. Wirkliche Gespräche aber, wie es der Bank geht, wie wir die Prüfung sehen und das, haben wir natürlich mit dem Aufsichtsrat der Unternehmung geführt, wie üblich bei einer Aktiengesellschaft.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie irgendwann auch Kontakt mit dem – unter Anführungszeichen – „Eigentümer“ gehabt, entweder FIMBAG oder Bundesministerium für Finanzen?

Mag. Friedrich Hief: Mit der FIMBAG hatten wir Kontakte. Mit dem Bundesministerium für Finanzen haben wir versucht, einmal im Jahr ein sogenanntes Eigentümergespräch zu führen, weil wir einmal am Ende des Tages auch die Frage abgeklärt haben, ob der Eigentümer noch zu seiner Bank steht. Das ist für uns als Bankprüfer vor Ausfertigung unseres Testats natürlich durchaus eine interessante Fragestellung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, einmal im Jahr, irgendwann Anfang des Jahres, haben Sie immer ein Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen geführt?

Mag. Friedrich Hief: Und BKA.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und BKA. Und wer war da anwesend?

Mag. Friedrich Hief: Erinnerlich war in allen Besprechungen Mag. Lejsek anwesend. Ich glaube, Sektionschef Dossi hat in einem Jahr gefehlt, und wer dann die sonstigen Beamten waren, Entschuldigung, da muss ich jetzt passen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Und wie war der Ablauf dieser Gespräche?

Mag. Friedrich Hief: Na da haben wir an sich dann gegen Ende der Jahresabschlussprüfung über unsere Facts und Findings berichtet, haben gesagt, was es heuer für Zusätze geben wird oder was wir als Probleme im Zuge der Finalisierung ansehen. Und am Ende haben wir gesagt: Wie seht ihr das? Steht ihr noch zu eurem Baby? Wenn der Eigentümer ... Sie sehen, es wurden ja Kapitalzuschüsse gewährt, es wurden Liquiditätszuschüsse gewährt, also der Eigentümer hat ja für diese Bank auch in der Zeit vor dem Moratorium einiges getan, und das war für uns als Prüfer natürlich wesentlich: Steht ihr zu eurem Eigentum?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und es wurde vom Eigentümer immer gesagt: Ja, wir stehen dazu!?

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich mache in der nächsten Runde weiter. – Danke.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Mag. Hief, Sie haben heute einen Satz gesagt und Kollege Hable hat ihn auch wiederholt: Der Schaden tritt bei der Kreditvergabe ein. – Möchten Sie diesen Satz unkommentiert so stehen lassen?

Mag. Friedrich Hief: Der Satz klingt jetzt vielleicht ein bisschen plakativ, aber wenn ein Kredit notleidend wird, dann kann man, wenn das Geld ausgezahlt ist, nur mehr das Bestmögliche daraus machen, und das ist dann am Ende des Tages die Verwertung der Sicherheiten. Unter dem Gesichtspunkt ist die Vergabe der wirkliche heikle Moment. Danach kann man nur mehr Sicherungsmaßnahmen treffen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das würde aber im Umkehrschluss heißen, jeder Kredit einer Bank, der vergeben wird, ist automatisch ein Schaden, und Sie gehen als Schadensfeststeller in eine Bank und nicht als jemand, der eine Bilanz überprüft.

Mag. Friedrich Hief: Nein, das sollte ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Es ist ja das Grundprinzip einer Bank, Kredite zu vergeben. Ich kann doch nicht sagen, der Schaden tritt bei Kreditvergabe ein! Das ist doch ein völliger Blödsinn! – Entschuldige, das ziehe ich zurück. Es ist nicht wirklich vernünftig dargestellt.

Vorsitzende-Vertreter Zweiter Präsident Karlheinz Kopf: Da muss ich Sie also nicht mehr um die Rücknahme bitten?

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Nein, aber man muss das, glaube ich, doch klarstellen.

Mag. Friedrich Hief: Wenn man den Satz aus dem Zusammenhang zieht, haben Sie völlig recht und ich stimme Ihnen zu (Abg. Angerer: Danke!), auch mit dem Blödsinn. Im Kontext aber, in dem wir gesprochen haben, und wenn Sie mir den Satz unter Gänsefüßchen genehmigen, dann würde ich ihn weiter ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Na ja, dass ein Kredit ein Risiko ist, ist jedem bewusst. Das ist aber auch demjenigen bewusst, der ihn vergibt, und der möchte primär einmal mit dem Kredit ein Geschäft machen, wenn er einen vergibt. Davon gehe ich im Normalfall aus, außer er hat andere Interessen.

Mag. Friedrich Hief: Ich weiß, Sie stellen die Fragen, aber ich sage jetzt Ja dazu.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ist ja auch eine Antwort, passt. – Danke.

Zweiter Punkt, nur dass wir es vielleicht auch noch einmal klarstellen: Sie haben zwar den Bestätigungsvermerk in der Bilanz vorgelesen, aber es steht ja immer im Raum, dass Bilanzen auch nach der Verstaatlichung gefälscht worden wären oder nicht richtig dargestellt worden wären und der Schaden vor allem in den Bilanzen 2013 und 2014 darauf zurückzuführen wäre, dass das ausschließlich Kredite wären, faule Kredite, die immer wieder aufgetaucht sind und so weiter.

Ich habe Ihrem Vorlesen aus dem Bestätigungsvermerk entnommen, dass ein großer Schaden oder die großen Abschreibungsverluste, die hier aufgetreten sind, aufgrund der geänderten Modalitäten, nach denen die Bilanz erstellt werden musste, und vielleicht entsprechender Auflagen, schneller Verkauf von Assets und so weiter, aufgetreten sind.

Mag. Friedrich Hief: Also wenn ich das jetzt kurz aus meiner Sicht erweitern darf (Abg. Angerer: Grundsätzlich können wir das aber so festlegen?): Die Erhöhung der Wertberichtigung beruht natürlich einerseits darauf, dass sich in der Zeit nach 2010 die wirtschaftliche Situation in jenen Regionen, in denen die Hypo und deren Tochtergesellschaften ihre Kreditengagements maßgeblich gehabt haben, einfach nachvollziehbar verschlechtert hat. Schlechtere wirtschaftliche Rahmenbedingungen führen zu erhöhten Wertberichtigungen. Darüber hinaus hat natürlich der Wechsel von Going-Concern – also das Unternehmen besteht weiter – auf Gone-Concern – ich muss kurz- bis mittelfristig die Assets realisieren – zu einer Änderung der Bewertung ... Wie hoch dann in realo der tatsächliche Fehlbetrag sein wird, weiß man auch zum heutigen Zeitpunkt erst, wenn wirklich durch Verkauf das Geld auf dem Konto der HETA eingelangt ist. Auch jetzt sind in der Jahresabschlusserstellung  und wir sind gerade dabei, die Prüfung 2015 zu finalisieren – natürlich noch immer Schätzungen, Annahmen und Erwartungswerte inkludiert, wobei die Werte höher oder niedriger werden können. Also ganz offen: Wenn Sie sich Realisat-Annahmen ansehen, wird die eine Immobilie teurer verkauft, die andere billiger, und am Ende des Tages muss man dann zusammenzählen, wo man wirklich endet.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ja, im Grunde sind es natürlich viele Faktoren, aber im Wesentlichen die Bilanzierungsgrundlagen, die sich natürlich durch diese Änderung (Auskunftsperson Hief: Ja!) – fürs Protokoll: Sie nicken jetzt, das ist ein Ja – der Bilanzierung und der entsprechenden Abschreibungserfordernisse ergeben haben.

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ja. Gut, danke. – Ein ganz anderer Punkt, der zwar auch schon angesprochen worden ist, aber für mich auch ein ganz wesentlicher Punkt ist, den ich gerne mit Ihnen besprechen möchte, ist das Beihilfeverfahren, aber nicht das Beihilfeverfahren der Hypo selbst, sondern das Beihilfeverfahren der BayernLB. (Die Auskunftsperson atmet geräuschvoll aus.) – Sie falten die Hände und strecken sie zum Himmel, oder was passiert jetzt?

Mag. Friedrich Hief: Nein, dazu kann ich nichts sagen. Ich habe die BayernLB in meinem ganzen Leben nie beraten, betreut, geprüft, betreten. Da kann ich wirklich nichts sagen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Schauen wir einmal, ob Sie nichts sagen können! Die Europäische Kommission hat ja im Jahr 2012 eine Entscheidung gefällt. Das heißt, sie hat die Entscheidung getroffen, und die wurde letztes Jahr bestätigt, dass die 2,6 Milliarden €, die den Bayern beim Kauf als entsprechende Kreditlinien zurückgeführt werden sollten, als Beihilfe zu werten sind – nicht als Beihilfe für die Hypo, sondern als Beihilfe für die BayernLB von Österreich. Das heißt, der Staat Österreich hat die Bayern, die Bayerische Landesbank mit 2,6 Milliarden € beihilfenrechtswidrig unterstützt. Jetzt würde mich interessieren, wie das in der Bilanz der Hypo dargestellt wurde. 2,6 Milliarden ist ja nicht gerade nichts, auch für die Hypo.

Mag. Friedrich Hief: Jetzt kann ich sozusagen nur zwei Sachen sagen: Ich bin Betriebswirt und nicht Jurist – und schon gar kein Europarechtsjurist.

Nur jetzt ganz offen: Ich habe, glaube ich, Ihre Frage jetzt, entschuldigen Sie, nicht ganz verstanden: Wie sich das EU-Beihilfeverfahren der BayernLB im Jahresabschluss der Hypo niederschlagen soll? Entschuldigung jetzt, ich habe jetzt ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also für mich der Rückschluss, dass wir das noch einmal aufklären. Vielleicht erklären Sie mir dann, dass das überhaupt nichts damit zu tun hat, aber im Zuge der Verstaatlichung der Hypo sagt der österreichische Staat den Bayern zu: Ihr bekommt von der Hypo 2,6 Milliarden €. Dann stellt die Europäische Kommission fest: Das ist eine nicht erlaubte Beihilfe, eine staatliche Beihilfe, sprich der Staat Österreich hat der Bayerischen Landesbank eine Beihilfe von 2,6 Milliarden € gegeben, die er dann von der Hypo bezahlen lassen hat, und das soll sich dann in der Bilanz der Hypo nicht wiederfinden.

Das verstehe ich nicht.  Also das verstehe jetzt ich nicht. Das müssen Sie mir jetzt erklären!

Mag. Friedrich Hief: Entschuldige, jetzt nur eins: Die Verbindlichkeiten, die die Hypo Alpe-Adria respektive die HETA gegenüber der Bayerischen Landesbank hatte, waren in den Jahresabschlüssen bis zum Jahr 2014 laufend als Verbindlichkeiten ausgewiesen, und zwar in der Höhe, in der die Verbindlichkeiten ausgehaftet sind.

Den einzigen Punkt, den ich jetzt sagen muss – und da muss ich mich jetzt leider auf meine Schweigepflicht berufen, also zum MoU darf ich nichts sagen. Meine Entbindung liegt da. (Die Auskunftsperson hält ein Schriftstück in die Höhe.)

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Wir hören nichts. Was ist jetzt? Schweigen oder Verschwiegenheit?

Mag. Friedrich Hief: Ich habe das zum MoU übermittelt. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Ich bin von der Hypo Alpe-Adria von der berufsmäßigen Verschwiegenheit entbunden worden, mit Ausnahme des Bankgeheimnisses, was hier nicht relevant ist. Ich bin natürlich auch von Ernst & Young entbunden worden, aber zu diesem Punkt, den Sie jetzt ansprechen – und das ist Gegenstand des MoU – bin ich nicht entbunden. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt.)

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): In welcher Form jetzt konkret? Worauf bezieht sich Ihre Entschlagung jetzt?

Mag. Friedrich Hief: Meine Entbindung liegt dem Untersuchungsausschuss, dem Büro vor.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Verfahrensrichter, vielleicht können Sie das für uns aufklären.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Der Herr Verfahrensanwalt schaut sich das jetzt gerade an; wir werden das gleich geklärt bekommen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Danke. (Der Verfahrensanwalt liest im Schriftstück und spricht mit der Auskunftsperson.)

Mag. Friedrich Hief: Sehr geehrte Abgeordnete! Zwischen der HETA ASSET RESOLUTION AG, vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, und der Bayerischen Landesbank, Anstalt des öffentlichen Rechts, gibt es derzeit eine Reihe von anhängigen Zivilverfahren, und hinsichtlich der mit diesen Zivilverfahren in Zusammenhang stehenden Sachverhalte bin ich durch die HETA nicht entbunden worden.

Das heißt, ich kann nur sagen: Bis zum Jahresabschluss 2013 sind alle Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Hypo Alpe-Adria gebucht worden. Also Verbindlichkeiten verschwinden nicht, das müssen Sie jetzt einem Wirtschaftsprüfer glauben. Das ist eines der wenigen Dinge, auf die wir wirklich aufpassen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ja, aber jetzt muss ich noch einmal nachfragen, denn in dem Erkenntnis zu diesem Beihilfeverfahren ist ja genau das das Thema, dass es von der EU nicht als Kredit, als entsprechendes Darlehen oder eben als Verbindlichkeit gewertet wurde, sondern dezidiert als Beihilfe, als staatliche Beihilfe. Das heißt, es ist kein Kredit der Hypo in dem Sinn, es ist eine staatliche Beihilfe, und das ist auch von der EU bestätigt worden, höchstgerichtlich.

Und aus meinem Wirtschaftsverständnis heraus hat jetzt die Bank gegenüber dem österreichischen Staat eine Forderung von 2,6 Milliarden €. Oder wie würden Sie das sehen? Die Bank hat für Österreich 2,6 Milliarden € an die Bayern überwiesen. Auf der anderen Seite lassen wir jetzt gerade ein Bundesland in Konkurs gehen, das eigene. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Friedrich Hief: Sehr geehrte Abgeordnete, also das ist eine sehr schwierige europarechtliche Fragestellung, zu der ich als ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das sehe ich nicht so! Das ist eine Bilanzfrage, eine ganz einfache. Das Europarecht interessiert mich in der Sache überhaupt nicht.

Mag. Friedrich Hief: Sehr geehrte Abgeordnete, das ist eine sehr schwierige europarechtliche Frage, zu der ich als Betriebswirt und Abschlussprüfer hier nicht Stellung nehmen kann.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Herr Mag. Hief, im Prinzip geht die Frage in die Richtung: Diese Verbindlichkeit hatte in der Bilanz einen bestimmten Status, nämlich den einer Verbindlichkeit. Und die Frage ist jetzt: Hat sich durch diese europagerichtliche Entscheidung der Status dieser Verbindlichkeit in der Bilanz geändert? Ist das die Frage? (Abg. Angerer: Ja, genau!) Das heißt, die Entscheidung (Abg. Angerer: Gibt es einen Hinweis? Gibt es eine Gegenforderung?) braucht ja rechtlich nicht bewertet zu werden. Sie ist da. Die Frage ist: Hat sich jetzt in der Bank durch diese Entscheidung auf europäischer Ebene der Status – ist gleich Verbindlichkeit – in der Bilanzierung geändert?

Wenn Sie natürlich darauf reflektieren wollen, zu sagen: Das fällt in diese Nichtentbindungserklärung hinein, werden wir es auch zur Kenntnis nehmen müssen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Also ich empfehle, Herr Vorsitzender, der Auskunftsperson das abzunehmen, denn das kann tatsächlich in eine Bewertung eingreifen, die im Zivilprozess zum Nachteil der HETA ausgelegt werden kann, und das wäre dann wiederum für ihn als Auskunftsperson von Nachteil. Daher würde ich empfehlen, ihm diese Bewertung nicht weiter abzuverlangen.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Das war ja auch zumindest implizit die Schlussfolgerung meines letzten Satzes.

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also Ihre Meinung in Ehren, Herr Verfahrensrichter, aber normalerweise ist der Verfahrensanwalt dazu da, die Auskunftsperson zu schützen, und deshalb würde mich interessieren, was der Verfahrensanwalt zu der Sache sagt.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Also ich war von vornherein der Meinung, dass er diese Frage im Detail nicht beantworten kann und nicht beantworten soll, weil es eben diese Zusammenhänge mit den anhängigen Prozessen gibt und weil er da jetzt irgendwelche Spekulationen macht, die dann in diesen Prozessen Bedeutung haben könnten, und da hätte er Probleme. Also wir stimmen im Ergebnis vollkommen überein.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Gut, danke. Dann hätte ich der Auskunftsperson aber nicht geraten, sich als Nichtjurist auf europarechtliche Diffizilitäten und Schwierigkeiten zu beziehen, sondern das einfach mit der Nichtentbindung zu beantworten. Das ist ja zu akzeptieren. – Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Ja, das mag schon sein. Ich kenne die Verschwiegenheitsverpflichtungen des Berufsstandes sehr genau. Allerdings, wenn sich Kollege Angerer auf einen bestimmten Jahresabschluss bezieht, dann, glaube ich, wäre es mit einer Antwort auch getan, wenn die Auskunftsperson sagen würde: Das ist dem Jahresabschluss zu entnehmen!, denn der Jahresabschluss ist veröffentlicht. Ist in diesem Jahresabschluss jetzt die Verbindlichkeit anders bewertet oder ist sie nicht anders bewertet, als sie im Vorjahresabschluss bewertet war? – Das ist ja öffentlich, da gibt es ja kein Drüberfahren!

Und ich glaube, das muss man in dem Zusammenhang unterscheiden, denn wir fragen ja nichts, was nicht mit dem Jahresabschluss in Wirklichkeit ohnedies am Tisch liegt. Ich glaube, Herr Kollege Angerer hat nicht darauf abgezielt, ob der Jahresabschluss, den Ernst & Young testiert hat, richtig oder falsch ist, sondern nur, wie die Verbindlichkeiten in der gegenständlichen Bilanz angesetzt worden sind.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Frau Abgeordnete, die Frage war präzise, ob jetzt die HETA gegen den Bund einen entsprechenden Anspruch hat. (Zwischenruf der Abg. Tamandl.) – Ja, aber diese rechtliche Frage kann er nicht beantworten, will er nicht beantworten, und sie fällt unter die Verschwiegenheitspflicht.

Wenn Sie Ihre Frage noch in anderer Weise abstrahieren oder präzisieren wollen, sagen Sie es bitte in einer Art und Weise, die das von diesem anhängigen Prozess wegbringt.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Also jetzt drehen wir uns aber wirklich im Kreis mit dieser Frage, meine Damen und Herren!

Die Frage hat tatsächlich darauf abgezielt, ob sich der Status dieser Verbindlichkeit durch diese europäische Entscheidung geändert hat. Er kann es nicht beantworten. Das kann ich nachvollziehen, dass das mit Sicherheit unter die Nichtentbindung von der Verschwiegenheitspflicht fällt, weil es ein Internum ist. Auf der anderen Seite hat die Frau Abgeordnete natürlich völlig recht: Im Prinzip ist es eigentlich ziemlich einfach, in einer veröffentlichten Bilanz nachzulesen, wo sich da von einem Jahr zum anderen etwas geändert hat. Aber seis drum!

Ich glaube, es ist zu akzeptieren, da beide Herren hier das auch so einschätzen, dass man der Auskunftsperson zugestehen muss, sich darauf zu berufen, weil sie halt einmal diese Nichtentbindung am Hals hat.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich mache nur eine allgemeine Anmerkung, weil das für die Zukunft interessant ist. Da dürfte heute Vormittag – ich habe mich noch immer nicht genau informiert – ja auch einiges nicht im Lot gewesen sein. Es wird halt der Ausschuss jetzt einmal hergehen und die HETA darauf aufmerksam machen müssen, das klarer zu formulieren – Das ist in einer Allgemeinheit formuliert: erstens, die Verfahren, so fängt es schon an – das sollen hier ruhig alle hören –, die Verfahren. Das sind tatsächlich mehrere. – Nein, Moment! Die sind ja alle verglichen, bis auf eines, und da sind mehrere in eines eingedieselt!

Da wird von der HETA, mit der wir zwischendurch an sich keinen schlechten Kontakt haben, der Eindruck erweckt, als ob da was weiß ich noch was am Spiel steht. Wir sind von der HETA – die meisten Fraktionsführer hier sind ja mit jenen im Finanzausschuss ident –, sowohl vom Vorstand als auch vom Aufsichtsrat, und auch vom Finanzminister informiert worden, dass dieser eine Teil aus einem bestimmten Grund nicht verglichen wurde, der läuft noch weiter mit.

Und das will ich da nicht weiterausführen, nur: Die Gründe, die genannten wurden, warum das noch weiterläuft, sind jetzt nicht mehr derart erschlagend. Man wird also mit der HETA einmal reden müssen, wo bei dieser Art von Behandlung solcher Fragen überhaupt noch ein Schaden für die HETA und damit für die Republik entstehen kann – das will ja niemand, das ist ja richtig, aber das möchte ich dann auch einmal genauer ausgeführt haben.

Und allein, wie schleißig diese Entbindungs- oder Nichtentbindungspassage auf den Ausschuss hereinflattert, ist mir schon Zeichen genug, dem einmal genauer nachzusetzen. Leider haben wir es – jetzt nehme ich mich selber bei der Nase –bis jetzt verabsäumt. Möglicherweise hätten wir uns am Vormittag auch etwas erspart.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Dem kann ich mich nur anschließen, auch wenn ich jetzt das Schreiben noch einmal durchlese. Wir können da gerne einmal aktiv werden und die HETA hier um eine Präzisierung ersuchen, nämlich auf die aktuelle noch anhängige Situation bei Gericht einzugehen und den Rest zu bereinigen. Das können wir gerne auch über die Parlamentsdirektion machen. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Herr Vorsitzender! Hoher Ausschuss! Wir haben einen etwas anderen Zugang, denn im Endeffekt haben wir heute als Auskunftsperson hier einen sehr wesentlich die Geschicke und die Entwicklung der Bank kennenden Wirtschaftsprüfer geladen, um ihn auch zu Zahlen zu befragen, der ein Profi in dem Bereich ist.

Und wenn wir, sehr abstrakt gesehen, eine Fragestellung in der Form in den Raum stellen: Was passiert, wenn ein Höchstgericht feststellt, dass eine durch die Bank getätigte Leistung plötzlich – durch das Erkenntnis – einer dritten Institution zugerechnet wird und man für diese gezahlt hat? Die Frage ist, ob dann in weiterer Folge vielleicht sogar eine Forderung aus dem entsteht, was vorher noch als Verbindlichkeit verbucht wurde, und das ist eine Frage, die wohl ein Wirtschaftsprüfer zu beantworten imstande ist, ohne irgendein Verschwiegenheitsproblem zu bekommen.

Das möchte ich bitte schon auch einmal in der Klarheit gesagt haben. Wir können uns nicht dauernd durch irgendwelche fadenscheinigen Begründungen einer Institution – und damit ist nicht jetzt die Auskunftsperson gemeint, sondern die HETA selbst und die Republik Österreich – ins Handwerk pfuschen lassen, da praktisch das Zudecken auch noch goutieren und abnicken, obwohl es hier um ganz einfache Fragen in Richtung eines Wirtschaftsprüfers geht, die für den Herrn Magister ein Einmaleins seiner tagtäglichen Arbeit darstellen.

Darum geht es uns: herauszuarbeiten, was passiert ist und was nicht passiert ist. Und im Übrigen: Wenn es aus der Bilanz herauszulesen wäre, wäre es erst recht kein Geheimnis, und dann könnten wir erst recht befragen.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Noch einmal: Die Beantwortungspflicht hinsichtlich dieser konkreten Frage ist durch die Auskunft des Verfahrensanwalts und auch ergänzend des Verfahrensrichter und auch durch meine Einschätzung entschieden. Das heißt, ich bitte, das Kapitel abzuschließen. Ich nehme die Erklärung zur Kenntnis, auch das, was Kogler gesagt hat.

Wir werden hier aktiv werden in Richtung HETA, dass das für die Zukunft präzisiert wird und nicht so allgemein hier steht, aber in diesem speziellen Fall ist nach unser aller Einschätzung diese Sache von dieser Nichtentbindung umfasst und deswegen auch nicht zu beantworten.

Wir werden aber sofort an die HETA herantreten, das anzupassen, damit wir die Diskussion nicht bei nächster Gelegenheit wieder führen müssen, völlig richtig. Aber ich halte schon fest, dass natürlich, theoretisch gesagt, aus Sicht der HETA die Änderung eines Status einer Verbindlichkeit in der Bilanz natürlich in einem späteren Verfahren, in dem es sich darum dreht, schon relevant sein könnte. Aber in diesem speziellen Fall muss es nicht sein.

Nur: Ich halte es – so wie die beiden Herren Juristen – umfasst von der Nichtentbindung, und genau darum müssen wir dorthin aktiv werden.

Ich glaube, wir können das Kapitel abschließen, es ist aber völlig richtig aufgeworfen worden. Wir werden versuchen, das ins richtige Lot zu bringen.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Ich hätte gerne noch einen Ergänzungssatz angefügt: Das ist auch keine Frage zu einer Wahrnehmung. Das ist eine Einschätzung, die er aus seinem Berufsstand als Experte heraus treffen müsste. Die kann er nach unserer bisherigen Praxis freiwillig machen. Wenn er sie nicht machen will, dann braucht er sie nicht zu machen, weil es keine Wahrnehmungsfrage ist. Und wenn er sich jetzt auf seine Verpflichtung gegenüber der HETA beruft, dann haben wir es zu akzeptieren.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Gut. Können wir weitermachen? Gibt es noch Fragen? – Nein.

*****

Nun wieder in der Zeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Also so schnell lasse ich mich aber von dem Thema nicht wegbringen.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Das war nicht die Absicht!

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ich möchte jetzt schon noch einmal das Angebot nutzen, das auch Herr Professor Binder gemacht hat, dass ich eben in anderer Form in diese Richtung Fragen stellen darf und vielleicht auch in Richtung Wahrnehmungen. Dann frage ich Sie zuerst einmal: Hatten Sie eine Wahrnehmung zu diesem Urteil im Sommer 2012, was die Bayerische Landesbank betroffen hat? War Ihnen diese Entscheidung bekannt? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Im Beihilfeverfahren, Kommissionsentscheidung BayernLB, Datum – irgendwo habe ich es mir aufgeschrieben ...

Mag. Friedrich Hief: Hier sitzend sage ich: Ich kann mich nicht erinnern. Ich müsste wirklich in meinen Unterlagen nachschauen, ob wir darüber informiert waren und ob wir das für die Jahresabschlussprüfung der HETA oder damals noch Hypo Alpe-Adria als relevant erachtet haben.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): War Ihnen nicht bekannt? Oder Sie können sich nicht mehr daran erinnern?

Mag. Friedrich Hief: Nein, also ganz ehrlich jetzt, hier sitzend: Weiß ich nicht. Ich müsste wirklich zu Hause in den Unterlagen nachschauen, ob wir da irgendetwas zur Information bekommen haben.

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Können Sie es vorlegen?

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das Datum?

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Nein, die Entscheidung.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Die Entscheidung kann ich leider nicht vorlesen, da müsste ich eine vertrauliche Sitzung beantragen, denn das ist leider wieder nur in den Akten von Herrn Peschorn in der Stufe 2 zu finden.

Das kann ich leider nicht, möchte ich auch nicht, denn wir wollen ja die Öffentlichkeit nicht von solch interessanten Themen ausschließen. Ich glaube, ich lasse es einmal in dieser Runde. – Danke.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Mag. Hief, wir haben in den letzten Wochen viel mit den Vorständen und mit dem Aufsichtsrat gesprochen das Thema war da Neugeschäfte, sozusagen 2010 und nach 2010 und sind da auch draufgekommen, dass die Europäische Kommission und auch die Wirtschaftsprüfer immer wieder, ja, regelmäßig Kritik an den Geschäftspraktiken geübt haben. Nur um ein Vokabel zu nennen: hochspekulative Geschäfte, hochspekulative Ansätze waren in diesem Gespräch immer wieder Thema.

Es haben aber der Vorstand und auch der Aufsichtsrat immer wieder einhellig die Meinung vertreten, dass die Europäische Kommission oder auch die Wirtschaftsprüfer in diesem Zusammenhang einfach überreagiert hätten und auch falsche Schlüsse gezogen hätten.

Jetzt gibt es eine Besprechung mit Ihnen aus dem Februar 2013, wo die Feststellung getroffen wird, dass Non-Performing Loans im selben Ausmaß neu hinzukommen, wie sie abgebaut werden. Da würde ich Ihnen gerne das Dokument 2450 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Und zwar: Seite 2 von 4. Das Zitat ist beim vorletzten Punkt zu finden. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Ich möchte da ein paar Fragen an Sie richten, und zwar: Teilen Sie grundsätzlich die Meinung, dass da falsche Schlüsse gezogen wurden, obwohl es in der Bank wirklich gravierende Probleme gab, nämlich von Ihrer Seite?

Mag. Friedrich Hief: Also wenn ich ... An diese Diskussionen kann ich mich ganz gut erinnern, und zwar ging es darum, dass in der Hypo Alpe-Adria das Risikomanagement Informationen erarbeitet und dargestellt hat, wie sich das Volumen der Non-Performing Loans verändert.

Da gab es sozusagen Informationen und auch Berichte an den Aufsichtsrat, dass die Non-Performing Loans in einem gewissen betragsmäßigen Volumen ... Also die Beträge kann ich Ihnen jetzt natürlich aus dem Gedächtnis nicht sagen, aber es ging darum, dass sozusagen der Vorstand gesagt hat, wir haben im heurigen Jahr x-Millionen Non-Performing Loans abgebaut. Meine Replik dagegen war nur: Das ist sozusagen schön und gut, aber der Sockel an Non-Performing Loans – und das ist eine Information, die Sie sehr leicht aus den Konzernabschlüssen oder den Einzelabschlüssen ableiten können – war in den Jahren 2010, 2011, 2012 relativ stabil.

Wenn der Vorstand sagt, wir haben x Millionen Non-Performing Loans abgebaut, der Gesamtbestand der Non-Performing Loans bleibt aber von Jahr zu Jahr gleich, bedeutet das ja nur, dass sozusagen zwar einige Non-Performing Loans abgebaut – in Klammer: verkauft – wurden, die Assets gewachsen sind, aber aus dem restlichen Bestand des Kreditportfolios sind andere Kredite, die in der Vorperiode noch als performing angesehen wurden, non-performing geworden. Und das ist sozusagen die Aussage.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Ich würd’ schon meinen, das ist eine gute Erklärung, aber das ist durchaus eine schwerwiegende Kritik am Management der Bank – also ich würde das schon so verstehen.

Gibt es reale technische Gründe oder haben Sie da eine Erklärung dafür, warum das so war, warum das Management dieser Dynamik, die Sie jetzt hier exakt beschrieben haben, nicht entgegengewirkt hat? Also: große Kritik, was hat das Management dagegen getan oder warum ist dieser Sachverhalt so, den Sie uns jetzt geschildert haben?

Mag. Friedrich Hief: Dieses Nachwachsen, dass sich sozusagen aus dem ehemals gesunden Portfolio einzelne Kreditfälle oder einzelne Kreditnehmer von Jahr zu Jahr verschlechtern, ist einfach eine der Folgewirkungen des von mir schon einmal angesprochenen ökonomischen Problems am Balkan. Das heißt, wenn die Wirtschaftslage schlecht wird, geht es natürlich in einem schlechten Wirtschaftsumfeld auch den Unternehmen schlecht, und wenn es den Unternehmen schlecht geht, können sie ihre Zinsen nicht bezahlen und werden non-performing.

Meine Kritik war da einfach nur an der Informationsdarbringung des Vorstands. Der Risikovorstand hat dem Aufsichtsrat gesagt, wir haben x Millionen abgebaut, und dabei ist der Gesamtbestand gleich geblieben, weil eben andere schlechter geworden sind. Aber ich sehe da jetzt sozusagen kein operatives Versäumnis, weil natürlich das Management versucht hat, Sicherheiten dort nachzuholen, wo es möglich ist.

Aber hier schließe ich jetzt an das an, was der Vorfragesteller mir sozusagen vorgeworfen hat: Wenn der Kredit vergeben wird, ist sozusagen das Risiko eingegangen, und dann kann man als Vorstand schwer etwas dagegen unternehmen. Entweder kann ich noch Sicherheiten einholen oder ich muss sozusagen versuchen, den Kredit, wie auch immer, abzubauen. Wenn das nicht möglich ist, sind mir am Ende des Tages die Hände gebunden.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Aber die Erklärung, die Sie jetzt liefern, ist sozusagen die Erklärung im Rückspiegel, denn dass die Wirtschaft am Balkan nicht anspringt, damit hat man 2010, 2011, 2012 in Wirklichkeit gerechnet, und dann haben sich die Managementansätze vom Vorstand, vom Aufsichtsrat in der Realität nicht widergespiegelt, denn es ist ja die Aufgabe des Managements, die möglichen Realitäten abzuschätzen und die möglichen Risken in den Planungen abzubilden. Von dem her ist das ein hervorragender Beweis dafür, dass einfach die Managementansätze nicht realitätskonform waren. Sehen Sie das auch so?

Mag. Friedrich Hief: Also meine Kollegen, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt haben – aber ich stehe natürlich dazu –, haben im 2010er-Abschluss schon im Zusatz geschrieben, dass die Annahmen auf ein moderates Wachstum ausgerichtet sind. Das ist jetzt sozusagen – ich sage es ganz offen – leider nicht gekommen. Uns wäre allen wohler, wenn das Wachstum gekommen wäre, ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und im Nachhinein recht zu haben, macht keine Freude.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Genau. Darum geht es gar nicht, aber okay.

In demselben Protokoll kritisieren Sie auch die Risikomessung und dass die aus Ihrer Sicht auch nicht entsprechend war. Da darf ich jetzt wieder zurückspringen in die Gespräche mit Vorstand und Aufsichtsrat, aber nach 2010.

In der Kärntner Zeit gab es auch viel Kritik und immer wieder den Hinweis von Prüfern und von Abschlussprüfern und so weiter, es muss sich in der Bank etwas ändern. Dann kommen die Bayern, hurra, in der Bank wird sich etwas ändern, eine neue Zeit beginnt. Auch in dieser Zeit wird immer wieder Kritik geübt und es geschieht nichts.

Und dasselbe Bild zeigt sich jetzt auch wieder nach 2010, und auch im Zusammenhang mit der Risikomessung. Wie sehen Sie diesen Zusammenhang? Waren dort Ihre Analysen aus heutiger Sicht richtig?

Mag. Friedrich Hief: Die von Ihnen angesprochenen Hinweise zu den Parametern der Risikomessung haben wir in unserer Anlage zum Prüfbericht. Ich möchte es nicht korrigieren, aber damals war die Hypo Alpe-Adria noch ein reguliertes Unternehmen. Wir mussten als Bankprüfer einen Bericht gemäß § 63 BWG an die Finanzmarktaufsicht, OeNB ausfertigen. Und ich nehme an, das unter Anführungszeichen sollte wohl heißen „Anlage zum Prüfbericht“; das ist das regulatorische Reporting des Bankprüfers an die Bankaufsicht.

Zur damaligen Zeit gab es ungefähr 150 Fragestellungen, die man mit „Ja“, „erläuterungsbedürftig“ oder „Nein“ anmerken musste. Wir haben, wenn es hier steht – und Herr Dr. Peschorn hat immer sehr brav mitgeschrieben, also ich glaube, er wird sicher recht haben –, sicherlich zu der Risikomessung in der Anlage zum Prüfungsbericht eine Anmerkung getroffen, das ist das regulatorische Reporting des Bankprüfers an die Nationalbank, Finanzmarktaufsicht.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Hat diese Einschätzung in der Bank etwas bewegt? Sie waren ja doch etliche Jahre später dann noch in der Bank. Hat sich in der Bank in diesem Zusammenhang etwas bewegt?

Diese Systeme wurden als inadäquat bezeichnet, das ist ja durchaus auch wieder eine strenge Analyse. Hat sich aus diesem Hinweis in der Realität der Bank eine Reaktion ergeben?

 Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, das Protokoll ist nicht von mir verfasst, also ich muss jetzt ganz ehrlich sagen, ich kann Ihnen jetzt weder bestätigen, noch widerlegen, dass ich am 27. Februar das Wort inadäquat verwendet hätte, aber die präzise Feststellung ersuche ich Sie höflichst – ich habe ihn leider nicht mit, aber er ist zugänglich  der Anlage zum Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2012 zu entnehmen. Dort steht genau das drinnen, was wir uns gedacht haben.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Okay, ist ein gutes Stichwort, wir kommen nämlich gleich zu einem Protokoll Ihres Unternehmens. Ich darf Ihnen das Dokument 4176 vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist von Ihnen erstellt worden, und zwar ist das das Gesprächsprotokoll vom 28. Februar 2013, und da ist auch eine Aktennotiz von Ernst & Young dabei, wo die bereits besprochenen Mängel beim Risikomanagement und den Non-Performing Loans zum Thema gemacht werden und dass die OeNB die scheinbar fehlenden Kreditvorsorgen der Hypo kritisiert. Das ist auf der ersten Seite der letzte Punkt. (Auskunftsperson Hief: Ja!)

Auf der nächsten Seite sehen Sie dann im ersten Punkt, dass der Vorstand mehr oder weniger mit den Schultern zuckt und darauf hinweist (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen), dass er so weitermachen möchte wie bisher. Und das ist auch wieder eine durchaus übliche Handlungsweise, die wir aufgrund der Wahrnehmungen von Menschen, die in dieser Bank gearbeitet haben, immer wieder dargestellt bekommen haben. Also es gibt Kritik vom Wirtschaftsprüfer, von der OeNB, von anderen Institutionen, und die Bank sagt: Na ja, stört uns eigentlich weniger, wir machen weiter wie bisher.

Und jetzt speziell zu den Kreditvorsorgen: Wissen Sie, warum zusätzliche Kreditvorsorgen notwendig gewesen wären?

Mag. Friedrich Hief: Also das Thema war eines, das auch während der Finalisierung der Jahresabschlussprüfung besprochen wurde. Im Zuge dieser OeNB-Prüfung gab es Diskussionen zwischen den OeNB-Prüfern und der Bank über Vorsorgevorschläge, die die OeNB gemeint hat, bilden zu müssen. Zum damaligen Zeitpunkt mag das keine ... war der Vorstand sicherlich noch auf dem Standpunkt, er wird sich der Meinung der OeNB nicht anschließen.

In weiterer Folge – den Fall kenne ich, denn das war sozusagen die letzte Kreditrisiko-OeNB-Prüfung – hat der Vorstand im Hinblick auf die von der OeNB angesprochenen Vorsorgen Einzelwertberichtigungen nachgeholt.

Was aber jetzt dann sozusagen ein bisschen positiv klingt, ist sozusagen der nächste Punkt. Das ist sicherlich einer, der damals auch steht.

Es hat sich damals natürlich in der Bank etwas getan, aber eine große Bankgruppe von heute auf morgen oder auch über ein Jahr umzudrehen, ist eine relativ schwierige Angelegenheit. Sie haben Systeme, Sie haben EDV-Systeme, Sie haben Mitarbeiter, Sie haben Strukturen, die man bei einem so großen Unternehmen, wie es die Hypo Alpe-Adria damals war, nicht von einem Tag auf den anderen umdrehen kann.

Das reflektiert jetzt bitte nicht den Endstand der Erstellung des Jahresabschlusses, denn, wie schon gesagt, wir sind ja immer vor Finalisierung unserer Jahresabschlussprüfung einmal zum Eigentümer gegangen und haben quasi gesagt, wir berichten über den Stand der Dinge. Das war sicherlich nicht das Ende der Fahnenstange.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Aber Sie wissen schon, dass die Besprechung am 27. Februar 2013 war, also der neue Vorstand und der neue Aufsichtsrat waren drei Jahre im Amt. Und wenn man jetzt wieder in die Historie der Hypo zurückgeht, weiß man in der Öffentlichkeit seit 2006, spätestens seit 2006, dass diese Bank eine Krisenbank ist. Also von dem her …

Mag. Friedrich Hief: Also meine Aus …

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Dieses Argument, wir hätten mehr Zeit gebraucht, haben wir auch schon öfter gehört – in der Kärntner Zeit, in der Bayernzeit und leider auch in der Zeit nach 2010 –, und das schmerzt uns in diesem Ausschuss, weil das „wir hätten mehr Zeit gebraucht“ immer wieder kommt, und geschehen ist in Wirklichkeit in diesem Unternehmen sehr wenig. Also ich weiß nicht, was Sie dazu sagen.

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, Entschuldigung, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte nur bezogen auf den ersten Bullet Point auf der zweiten Seite anmerken, dass das ein Zwischenstand der Diskussion war. Diese Diskussion, „keine Änderung der Vorsorgepolitik“, war natürlich ein Thema, weil der Vorstand mit den OeNB-Prüfern über diese Fälle diskutiert hat.

Ich wollte Ihnen nur sagen, im Zuge der Finalisierung des Jahresabschlusses 2012 wurde dann für diese diskutierten Kredite einiges an Vorsorgen gebildet; das wollte ich sozusagen aus der Bankprüfersicht nur sagen, das hat sich nicht auf die zeitliche Abfolge und auf das, was man erledigt hat, bezogen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Dieser Sachverhalt, den wir jetzt diskutieren, die Kreditvorsorgen, welchen Einfluss haben die auf die Bilanz der Bank gehabt?

Mag. Friedrich Hief: Na, die Kreditvorsorgen waren für den Jahresabschluss, respektive für die Prüfung des Jahresabschlusses am Ende, immer das Wichtigste, denn alle anderen Aktivitäten waren prüftechnisch relativ leicht nachzuverfolgen. Die Finanzinstrumente, die Finanzgeschäfte der Hypo waren ja relativ überschaubar, und Finanzinstrumente, die marktgängig sind, sind auch relativ leicht zu bewerten.

Also das Thema jeder Jahresabschlussprüfung bei der Hypo oder Heta ist natürlich die Bewertung der Kreditforderungen, das ist ganz klar.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Und das heißt, weniger Kreditvorsorgen? Also wenn man da weniger Geld einstellt, dann ist das auch besser für das Konzernergebnis, für die Bilanz. Verstehe ich das richtig?

Mag. Friedrich Hief: Niedrigere Wertberichtigungen führen zu einem höheren Ergebnis, ja.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Und wenn das nicht richtig angesetzt wurde oder wenn das, sage ich einmal, kontroversiell angesetzt wurde oder vielleicht etwas schöner angesetzt wurde, als man es hätte machen sollen oder können, dann ist eigentlich auch das Bild in die Öffentlichkeit oder die Berichterstattung zum Eigentümer etwas verzerrt gelaufen. Würden Sie das so bestätigen? Man hat ja rückwirkend immer wieder gesagt: Na ja, wir waren da etwas zu leger in unseren Einschätzungen.

Und wenn man das jetzt wieder in die Öffentlichkeit oder eben zum Eigentümer, in die Republik, hineinspielt dann war die Berichterstattung zu wesentlichen Spielern in diesem Land einfach falsch. Die Berichterstattung war schlicht und ergreifend falsch!

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, wir haben die Abschlüsse von 2010 bis 2013 deshalb mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen, weil sich sowohl bei der Erstellung des Einzelabschlusses als auch bei der Erstellung des Konzernabschlusses das Management der Heta in dem gesetzlichen Rahmen bewegt hat.

Die Rechnungslegungsnormen: Weder Unternehmensgesetzbuch noch IFRS geben quasi als Case Law exakte Vorgaben, sondern es werden immer verbale Beschreibungen von rechnungslegungsrelevanten Sachverhalten vorgenommen. Solange sich das bilanzierende Management im Rahmen dieser zulässigen Bandbreiten bewegt, steht mir als Bank- oder Abschlussprüfer die Möglichkeit einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes nicht zur Verfügung. Ich kann allerdings – und das haben wir, glaube ich, ausführlich und relativ deutlich getan – in Zusätzen darauf hinweisen, wie wir die Wertberichtigungssituation sehen.

Und Sie werden in allen Bestätigungsvermerken, die wir ausgefertigt haben, wirklich klare Hinweise darauf finden, dass einfach die zukünftige Entwicklung auch dieser im jeweiligen Jahresabschluss bilanzierten Kreditengagements also deutlich von der ökonomischen Entwicklung des Balkans abhängt.

Das ist jetzt bitte eine Kurzfassung, ich möchte jetzt nicht noch einmal so etwas Langes vorlesen, aber ich tue es gern, denn in der Vorbereitung habe ich das gelesen, und ich bin im Nachhinein noch froh, dass wir das so formuliert haben.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Nur damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich glaube, dass Sie die Analysen sehr exakt und fachlich korrekt abgeliefert haben, nur das Management hat einfach nicht auf Ihre Hinweise reagiert. Dieses Bild manifestiert sich immer stärker, auch in diesem Gespräch mit Ihnen.

Sie haben den Balkan angesprochen: Die serbische Tochter war im Aufsichtsrat und auch im Vorstand immer wieder Thema, und zwar hat man da auch festgestellt, dass dort zwei Drittel des Neugeschäfts als hoch spekulativ oder schlechter zu bewerten wären. Haben Sie im Zuge Ihrer Prüfungstätigkeit in die serbische Tochter Einblick gehabt?

Mag. Friedrich Hief: Bei einer Konzernjahresabschlussprüfung, die sich über mehrere Länder mit unterschiedlichen Sprachen erstreckt, werden die lokalen Jahresabschlussprüfungen üblicherweise von Verbundunternehmen durchgeführt. Das heißt, die Prüfung von serbischen, kroatischen und slowenischen Tochterunternehmen aus der Hypo-Gruppe wurde dort von den jeweiligen Ländergesellschaften der Ernst-&-Young-Einheit durchgeführt, wobei bei der Hypo Alpe-Adria ein bisschen die Besonderheit war, dass das Ernst-&-Young-Netzwerk nicht flächendeckend in den jeweiligen Länder geprüft hat. Ich kann Ihnen jetzt also nicht exakt beantworten, ob in Serbien in dem von Ihnen angesprochenen Jahr die serbische Ernst-&-Young-Tochter geprüft hat oder ein Unternehmen eines anderen Big-Four-Unternehmens. Die Tochterprüfungen waren relativ gemischt; das war eine der Besonderheiten in der Hypo Alpe-Adria-Gruppe.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Ich möchte Sie unabhängig von Ihrer Prüfungstätigkeit als Bankenexperten ansprechen. Die Hypo als ein Konzern, der speziell auch in dieser Zeit immer wieder mit Eigenmittelknappheit zu kämpfen hatte – das können Sie bestätigen –, macht in Serbien hochriskante Neugeschäfte – auch in der Zeit nach 2010. Hätten Sie diese Geschäfte goutiert, wenn Sie das gewusst hätten oder den Vorstand hätten beraten können?

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, verzeihen Sie mir die ausweichende Antwort. Wir haben dort als Prüfer agiert, und da darf ich gar nicht beraten.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Okay, das akzeptiere ich. Danke für die erste Runde.

Mag. Friedrich Hief: Darf ich noch ganz kurz? – Sie sehen auf dem Aktenvermerk, dass wir uns auch mit Serbien befasst haben – weiter unten, unter den Besprechungsfällen auf Seite 2 –, also wir haben uns schon darum gekümmert.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wir haben ja der Befragung ähnliche Dokumente zugrunde gelegt. Das ist Ihnen offensichtlich vorgelegt worden. Ich bleibe also – wie alle anderen auch – bei diesen beiden, die sich auf den 27.2.2013 beziehen und ergo dessen auf die Bilanz 2012.

Eines gleich zur Aufklärung: Das Protokoll – vermutlich von Peschorn oder von einem der Anwesenden – ist hier dahin gehend angezweifelt worden, was den Begriff inadäquat bei den Risikomessungen und Methoden betrifft. Der Begriff kommt im Übrigen von den Joint-Decision-Leuten, das haben Sie da ja quasi bestätigt. Jetzt müsste man, sagten Sie, die Anlagen zum Prüfbericht anschauen. Wir haben sie, und da ist das genau so drinnen. Wenn Sie im Dokument 11981 Nachschau halten, sehen Sie, dass da unter der Ziffer 1/80. genau diese Formulierung steht, nämlich dass die Vorkehrungen als „inadequate“ beurteilt werden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist jetzt nicht weiter aufregend, nur damit wir das klar haben.

Das bezieht sich aber vom sachlichen Kern her schon auf interessante Dinge, denn damit hat Kollege Hable die Befragung begonnen, nämlich dass es an diesen Risikomessmethoden und am entsprechenden Risikomanagement immer gehapert hat und immer noch hapert. Zu Ihrer Ehrenrettung sei an dieser Stelle einmal gesagt, Sie wenden das ja auch ein und stimmen offensichtlich – wie es da dann doch steht – mit der Oesterreichischen Nationalbank in dieser kritischen Einschätzung überein.

Wollen Sie dem widersprechen?

Mag. Friedrich Hief: Nein, nein.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke, denn ich halte hier gerade ein Referat. Jetzt aber zum eigentlichen Lauf der Dinge an diesem 27.2. Wenn Sie dieses Protokoll dann noch einmal nehmen, sehen Sie, dass am Schluss Herr Mag. Lejsek am Wort ist, und da passiert Wundersames. In dem Gespräch, bei dem Sie eben anwesend waren, geht es darum, dass Lejsek Folgendes behauptet – der letzte Bullet-Point-Absatz –:

„Die Bank kommunizierte, dass die vom WP bereits für 2012 eingeforderten konservativen Wertansätze nach dem Kapitaleinschuss des Bundes im JA 2013 angesetzt werden.“

Wovon müssen wir ausgehen? – Sie haben hier gesagt, dass es offensichtlich mehr Eigentümerbeiträge brauchen könnte, und jetzt sagt Herr Lejsek: Nein, die Bank kommuniziert ja, dass sie das dann eh im Jahresabschluss ein Jahr später machen wird.

Können Sie sich an diesen Vorgang erinnern?

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, jetzt ganz ehrlich, Herr Abgeordneter: Ich kann mich an das Meeting erinnern – unzweifelhaft –, aber an die Abfolge und die einzelnen Protokollpunkte, die Herr Dr. Peschorn offensichtlich aufgeführt hat, nicht in der Präzision.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, gerade vorher haben wir das gehabt, dass ein bisschen angezweifelt wurde, dass Herr Peschorn in diesem einen Punkt mit inadäquat recht gehabt hat, weil Sie es selbst in Ihren AzP dazuschreiben.

Jetzt kommen wir zu den viel entscheidenderen Punkten. Wir können das Protokoll gemeinsam durchgehen. Herr Mag. Lejsek sagt es da genau so, wie ich es wortwörtlich vorgelesen habe, und das kann ja nur damit zu tun haben, dass Ihre Seite da etwas angemahnt hat. An so etwas wird man sich schon erinnern können.

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das ist ja eh zu Ihrem Vorteil.

Mag. Friedrich Hief: Nein, nein. Das, was wir angemahnt haben, Herr Abgeordneter, das ist, glaube ich – wenn ich jetzt auf meinen Aktenvermerk verweisen kann, zu dem ich stehe (Abg. Kogler: Ganz genau, da wollte ich als Nächstes hinkommen!) –, einfach in der Schlussfolgerung der zweite Bullet Point.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und jetzt noch einmal für den Ausschuss, weil der Kollege von der ÖVP es nicht mehr bis zu den Schlussfolgerungen durchgehalten hat: Wir sind jetzt am gleichen Tag und bei Ihrem Aktenvermerk zum gleichen Ereignis.

Für das Protokoll im Ausschuss die Schlussfolgerung des Ganzen:

„Wir gehen davon aus, dass – wenn sich das derzeitige Marktumfeld nicht substantiell ändert (und wir sehen derzeit keinerlei Anzeichen dafür) –“ – Rufzeichen, möchte man fast anmerken, und jetzt kommt es – „auch in der Zukunft substantielle Beiträge seitens des Eigentümers erforderlich sein werden (...).“

Sie bestätigen ja selbst, dass das eine Rolle gespielt haben muss, und jetzt kommt Herr Lejsek – wir werden ihn eh noch selber fragen müssen – und insinuiert ja offensichtlich – das kann ich als normal denkender Mensch ja nicht anders lesen, da brauche ich nicht mehr als die Volksschulmathematik –, dass man bestimmte dieser Kritikpunkte mit den möglicherweise notwendigen Umsetzungen von To-do-Listen, oder besser im nächsten Jahresabschluss wirklich anzugehen hat.

Deshalb stelle ich noch einmal die Frage, ob Sie sich an irgendetwas erinnern können, was Herr Lejsek dort von sich gegeben hat.

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, jetzt ganz ehrlich: Ich kann mich jetzt mit dem besten Bemühen an Aussagen von Mag. Lejsek aus dem Jahr 2013 wirklich nicht mehr wörtlich erinnern. Was ich zu der Passage ... Es freut mich, dass dieser Aktenvermerk auch hier aktenkundig ist. Dieses „room for provisioning“ bedeutet einfach, wir sind in einer Bandbreite – wie Sie dem Zusatz entnehmen können, sicherlich nicht am oberen Ende der Bandbreite –, und so wie ich es jetzt lese, sagt eben Lejsek zum Bankvorstand: Geht halt in der Zukunft vom unteren Ende der Bandbreite weg.

So würde ich es jetzt einmal gutwillig lesen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nur, was soll das bedeuten, wenn es darum geht, dass man das Ganze ... Von Peschorn, wenn wir den als Urheber vermuten, steht da fett geschrieben – das müssen wir auch noch für das Protokoll haben (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen) –: „nach dem Kapitaleinschuss des Bundes im JA 2013“.

Es deutet doch alles darauf hin, dass er die dann konservativere Bewertung um das Jahr verschieben will.

Es ist Ihnen vielleicht in Erinnerung, dass zwischendurch Nationalratswahlen waren, aber damit will ich Sie nicht behelligen. Das Bild passt jedoch zusammen. Ich kann hier einmal gleich eine Zwischenbewertung abgeben. Und der arme Lejsek – das muss man fast sagen – ist, wie viele andere Beamte in dem Ministerium, ja ein echter Totenvogel. Immer dann, wenn die mit einem Auftrag daherkommen, bedeutet das, dass schon wieder ein Sonderalarm ist, dass es wo bergab geht, dass etwas verschleiert wird oder sonst etwas wird, ob das jetzt das Non-distressed-Gutachten war, wo genau ähnliche Leute den Vollzug machen mussten, sodass diese an sich halb tote Bank gesundgeschrieben wurde, oder bei der Verstaatlichung, als es darum gegangen ist, dass hinten auf einmal die Gewährleistungsansprüche hinuntergepurzelt sind, oder ob es jetzt, wo wir selber Eigentümer dieser Quetsche sind, wieder die gleichen Leute sind, die dazu beitragen, dass die Wahrheit möglichst immer nach hinten geschoben wird.

Das kann ich nicht anders interpretieren, werde Sie jetzt aber damit in Ruhe lassen. Sie setzen sich da ja offensichtlich – und das zeigt sich ja auch an diesen Prüfberichten, von denen wir im Übrigen nur einen wirklich haben, was wieder einmal eine Aktenfrage ist und man separat angehen muss, ich mahne das an – kritisch auseinander, allerdings kommt es – und das haben Sie ja vorher erklärt – zum uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Ich habe noch ein Dokument im Kontext zur gleichen Bilanzlegung – damit wir da schön konsistent bleiben –, das ist jetzt ein paar Monate früher, und das ist eine Mail wieder einmal dieses unheilvoll, unglücklich agierenden Lejsek, in dem er das weiterleitet. Allerdings bezieht er sich auf ein Schreiben von Finanzvorstand Proksch an Sie beziehungsweise Ihre Vorgänger Maukner und Glaser; Sie sind aber schon als Empfänger einkopiert – cc Mag. Friedrich Hief.

Das, was zuerst auffällt, ist, dass Herr Proksch „Liebes Prüferteam“ schreibt und unten dann „euch“. Sagen Sie, sind Sie oder irgendjemand von Ihrer Prüfgemeinschaft mit dem Herrn Proksch per Du?

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, Johannes Proksch hat seine Berufskarriere bei Ernst & Young im Prüfungsteam begonnen und ist dann zu den Investmentbanken gewechselt.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, wir können das auch als typisches Austriacum durchgehen lassen, wo alle per Du sind; aber in dem Kontext muss man einmal nachfragen. Da schreibt er auch weiter: „Liebes Prüferteam“ – das seid jetzt ihr, aber deshalb hätte ich es nicht herausgeholt. „Insbesondere der Umstand, dass trotz anstehender EUR 1,5 Mrd. Kapitalzufuhr keine klare Aussage des Prüfers“ – löblich – „zum Fortbestand in Form einer negativen Assurance (‚...keine Gründe bekannt sind, die einem Fortbestand entgegenstehen...‘)“ ...

Ohne diese Formel ist es nichts. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen?

Mag. Friedrich Hief: Es handelt sich bei diesem E-Mail offensichtlich um ein E-Mail, das im Zusammenhang mit einer damals geplanten Kapitalerhöhung geschrieben wurde, denn anlässlich dieser Kapitalerhöhungen mussten wir immer für das Bundesministerium/Finanzamt gewisse Bestätigungsschreiben ausfertigen. Ich habe jetzt, ganz offen gesagt, auch in den Kopien, die ich mitgenommen habe, dieses Bestätigungsschreiben nicht dabei. Also ich müsste ...

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Welches Bestätigungsschreiben meinen Sie?

Mag. Friedrich Hief: Es gibt eine Prüferbestätigung, denn es hat ja damals, soweit ich mich erinnere, einen Liquiditätszuschuss gegeben; und damit der Bund diesen Liquiditätszuschuss an die Hypo Alpe-Adria gewährt, wollte man gewisse Bestätigungsaussagen seitens des Bankprüfers. Das Bestätigungsschreiben wurde wann auch immer ausgefertigt. Ich müsste nachschauen, wie das dann wirklich formuliert wurde oder was wir damals bestätigt haben.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das haben wir jetzt gerade auch nicht. Das deutet doch darauf hin, dass der Finanzvorstand selbst sagt: Wenn eine bestimmte Formulierung nicht da ist, gibt es Brösel. Das kann man doch so interpretieren.

Mag. Friedrich Hief: Na, wir haben zu der Zeit, Herr Abgeordneter, jede Menge ... Dass sich Johannes Proksch vor einem Warnbrief fürchtet, ist für mich wenig verständlich. Wir haben an die Hypo Alpe-Adria ausreichend Warnbriefe versandt. Ich müsste jetzt nur kurz blättern, ob wir in dem Zusammenhang auch einen Warnbrief ausgefertigt haben.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das könnten wir dann gebrauchen. – Bitte. (Die Auskunftsperson blättert in ihren Unterlagen und berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Die angesprochene Bestätigung ist in den Akten. Die Auskunftsperson wird das vorlegen.

In diesem E-Mail vom 28. November wird ein Auftragsschreiben angesprochen. Dieses Auftragsschreiben hat die Auskunftsperson jetzt gefunden, und sie wird es dem Ausschuss vorlegen. Ein Warnbrief wurde nicht gefunden.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke schön. Die Frage, die sich allerdings schon daran knüpft, ist ja, dass zu diesem Zeitpunkt, nämlich Ende November, dieses laut Ihrer Formulierung ja offenkundig noch nicht vorgelegen hat.

Mag. Friedrich Hief: Nein, das ist drei Tage nachher ausgefertigt. Sie bekommen die Kopie davon.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, aber man war offensichtlich einmal zumindest ...

Mag. Friedrich Hief: Es gab einen Entwurf.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, okay, ich glaube es Ihnen. Wenn es einen Entwurf gab, dann verfolgen wir diese Hypothese nicht weiter. Allerdings zu den Fragen der Bilanzen 2013 und 2014, die der Kollege Hable angerissen hat: Wenn ich Sie richtig verstehe, dann ist für die Bilanz 2013 und das, was dort an Wertberichtigungsbedarf und Abschreibungen als notwendig erschien, vor allem der Kommissionsentscheid ausschlaggebend gewesen, der sich ja (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen) – wie wir wissen – im Frühjahr 2013 verdichtet hat und dann vorgelegen ist. Ich bin schon fertig. Im Jahr 2014 war es dann die gesetzliche Vorgabe – beziehungsweise die Behauptung –, dass innerhalb von fünf Jahren 80 Prozent der Assets zu verkaufen wären. Habe ich Sie da zunächst einmal richtig verstanden?

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut, danke.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das, was mich besonders interessieren würde, ist, wie es dazu gekommen ist, dass Sie Regierungskommissär geworden sind. Sie haben gesagt, Sie wurden am 5. Dezember angerufen.

Mag. Friedrich Hief: Anfang Dezember.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Genau. Erzählen Sie uns ein bisschen davon. Wie war das genau? Wer hat Sie angerufen, was wurde gesprochen und so weiter?

Mag. Friedrich Hief: Ich wurde seitens der Finanzmarktaufsicht angerufen, glaublich entweder von Dr. Hysek oder von Dr. Christian Saukel. Entschuldigen Sie bitte, ich weiß das wirklich nicht mehr auswendig. Damals waren die Zeitungen voll von Hypo-Alpe-Adria-Diskussionen – das ist auch nachvollziehbar –, das heißt, als der Anruf kam, wusste ich, worum es ging. Ich habe dann sogar eine Auslandsreise abgesagt, um jederzeit verfügbar zu sein. Mitte Dezember war es dann so weit. Das war also kein Auftrag, um den man sich bewirbt, sondern ganz offen gesagt, es läuft so, dass die Finanzmarktaufsicht auf der Liste der möglichen Regierungskommissäre nachsieht – und Ernst & Young war damals bei der Hypo ankonfliktet (Abg. Lugar: Ja, das haben Sie schon erzählt!) –, deshalb haben sie mich angerufen und gefragt, ob ich den Job mache.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das haben Sie alles schon erzählt. Mich würden aber Details interessieren. Das heißt, Sie wurden angerufen, es wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie möglicherweise infrage kommen, und dann haben Sie nachgefragt, nehme ich an. Mit wem haben Sie da intensive Gespräche geführt?

Mag. Friedrich Hief: Ich habe zwei Gespräche geführt. Ich war zur damaligen Zeit auch Vorstand des Sparkassen-Prüfungsverbandes. Das heißt, ich habe dort mit Dr. Kessler, damals Aufsichtsratsvorsitzender der Erste Group Bank AG, gesprochen, weil das einfach auch ein zeitliches Involvement gewesen wäre, und ich habe bei Ernst & Young mit unserem Country Managing Partner Helmut Maukner gesprochen, denn wir treffen alle Entscheidungen im Vieraugenprinzip und nicht alleine.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Was haben Sie aber konkret gesprochen, denn Sie müssen ja ein Gefühl dafür bekommen, was da zu tun ist, wie viele Stunden Sie da investieren müssen?

Mag. Friedrich Hief: Ich habe damals sozusagen die Vereinbarung getroffen, dass wir einmal schauen werden, dass ich einmal eine Genehmigung für drei, vier Wochen bekomme, dass ich mich sozusagen von allen anderen Verpflichtungen freispiele, weil wenn der Regierungskommissär nach zwei, drei Wochen Tätigkeit bei einer solch großen Kommerzbank – damals hatte die Hypo ja noch 40 Milliarden Bilanzsumme – nicht durch ein normales Management ersetzt wird, ist die Bank sozusagen ganz tot. Darum war der Zeitrahmen ein relativ beschränkter, also ich bin nicht davon ausgegangen, dort eine langjährige Tätigkeit auszuüben.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, die FMA hat Ihnen gesagt, dass das möglicherweise nur drei, vier Wochen dauert und dann eh wieder alles in normalen Bahnen läuft?

Mag. Friedrich Hief: Nicht in normalen, sondern in anderen Bahnen. (Abg. Lugar: In anderen? Das hat man Ihnen gesagt?) Der Regierungskommissär ist ja sozusagen quasi eine Notbremse, dass der Staat ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das hat man Ihnen gesagt. Wer hat Ihnen das gesagt?

Mag. Friedrich Hief: Also meine damaligen Kontaktpersonen – ich sage es jetzt noch einmal, nicht böse sein! – waren entweder Hysek oder Lejsek. Ich habe auch Gespräche mit Herrn Mag. Fend geführt, mit anderen Damen oder Herren der Finanzmarktaufsicht damals.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Entschuldigen Sie: Wieso? Das muss Ihnen die FMA gesagt haben, oder? (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Die FMA hat Ihnen gesagt, dass Sie höchstwahrscheinlich nur drei, vier Wochen dort sein werden. (Auskunftsperson Hief: Ja, weil dann ...!) – Über Weihnachten und Silvester, und dann ist alles wieder ...

Mag. Friedrich Hief: Bis Mitte Jänner, und dann muss sozusagen die Bank neu aufgestellt sein, dann muss man eine andere Regelung für das operative Geschäft finden, sonst geht das ja nicht.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, man hat Ihnen gesagt, Sie sind da jetzt übergangsmäßig, um Schaden abzuwenden. Oder was hat man Ihnen da gesagt?

Mag. Friedrich Hief: Na, ich werde als Regierungskommissär eingesetzt, um genau jene Funktionen auszuüben, die der Regierungskommissär kraft Gesetzes hat – nämlich im Interesse der Stabilität des Finanzplatzes –, um zur Sicherung der Situation alle Zahlungen zu verhindern, die sozusagen zu Schaden für das betroffene Unternehmen führen. Das heißt Zahlungsstopp, Beobachtung der Liquiditätssituation, keine neuen Geschäfte eingehen und sozusagen einmal Status quo wahren.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Na, das klingt ja sehr gut. Das klingt ja wie ein Feuerwehrmann, der sozusagen ausrückt, um einmal schnell den Brand unter Kontrolle zu bringen, und dann kann man eh schauen, was man dann weiter macht. Kann man das so zusammenfassen?

Mag. Friedrich Hief: Also unter Kontrolle bringen, ist, glaube ich, schon ein bisschen zu weit: Einmal den Brandherd sichern und schauen, dass sozusagen einmal die Nachbargebäude nicht auch noch Feuer fangen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Haben Sie eine Idee, warum sich alle vor Ihnen gefürchtet haben – alle? Vom Finanzminister abwärts haben alle panische Angst vor Ihnen gehabt, dass Sie dort zum Einsatz kommen. Das heißt, das klingt ja so, als wenn Sie der Mann mit dem Benzinkanister gewesen wären und nicht der mit dem Feuerlöscher. Aber das klingt jetzt ganz anders, wie Sie es sagen.

Mag. Friedrich Hief: Also warum sich jemand vor mir fürchtet, weiß ich nicht, es besteht auch wirklich kein Grund dafür. (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das waren aber die ganzen Argumentationsketten. Man hat immer gesagt: um Gottes willen, ja keinen Regierungskommissär, das würde sofort alle Haftungen schlagend machen, sofort Konkurs, eine totale Katastrophe bedeuten. Aber so, wie Sie das erklären, war das ja gar nicht so?

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich kann sozusagen zu Aussagen von anderen ... Ich kann nur das sagen, was ich weiß und was ich damals getan oder gemacht habe oder gehört habe.

Also ich wurde zweimal angerufen, einmal mit der Vorwarnung und einmal mit dem Auftrag – jetzt geht es los! –, und habe zwei, drei Meetings in der Finanzmarktaufsicht gehabt, um einfach ein bisschen Information über die Bank zu bekommen. Das war es.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Was mich jetzt persönlich interessieren würde, ist: Sie haben ja Familie, nehme ich an? (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Und wenn Sie vor Weihnachten so einen Ruf bekommen, wo Sie nicht genau wissen, ob es vielleicht doch länger als vier Wochen dauert, und wahrscheinlich ist das ein 24-Stunden-Job in so einer großen Bank, wie Sie selbst sagen, zumindest am Anfang ... Haben Sie jemals nach der Bezahlung gefragt?

Mag. Friedrich Hief: Es gibt eine diesbezügliche Honorarvereinbarung mit der Finanzmarktaufsicht, ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Die haben Sie ausverhandelt?

Mag. Friedrich Hief: Ausverhandelt ist nicht wirklich gut gesagt. Es gibt gewisse Regeln, wie die Finanzmarktaufsicht solche Honorare festsetzt, und da sagt man: Okay, passt.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Die kennen Sie auch, diese Regeln? Die Regeln kennen Sie?

Mag. Friedrich Hief: Nein, ich kann Ihnen sozusagen meine Auftragsvereinbarung von damals jetzt nicht auswendig sagen, aber ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber es gab eine.

Mag. Friedrich Hief: Es gab eine, ja klar.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie haben Honorar verhandelt.

Mag. Friedrich Hief: Ja, es muss eine geben, sonst gibt es bei mir keine ... Ohne Honorar gibt es keinen Versicherungsschutz für mich. Also wenn ich gratis arbeite, bin ich unversichert, das funktioniert nicht in solchen Positionen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Na, es ist ja auch gesetzlich geregelt. Ich habe mir das rausgesucht. Da steht aber nur: eine angemessene Vergütung. – Und wenn das so im Gesetz steht, hätten Sie wahrscheinlich nachgefragt, was denn angemessen ist, denn Sie haben wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt, als man Sie angerufen hat, auch andere Arbeit gehabt . Die würde ja dann liegen bleiben. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Sie hatten also, wie ich annehme, Interesse an einer angemessenen Bezahlung? (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Da haben Sie nachgefragt und haben verhandelt. (Auskunftsperson Hief: Ich habe gefragt ...!) – Mit wem haben Sie da verhandelt?

Mag. Friedrich Hief: Ich sage es jetzt – Entschuldigung, das soll nicht dumm rüberkommen –, also ich glaube, wieder mit Saukel und/oder Hysek.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wissen Sie auch nicht mehr genau, mit wem Sie da verhandelt haben? (Auskunftsperson Hief: Ganz ehrlich nicht, nein!) – Nur von der Größenordnung: Was wäre das in etwa vom Honorar her gewesen?

Mag. Friedrich Hief: Also wenn es wirklich von Relevanz ist, stelle ich es dem Ausschuss gern zur Verfügung. Es gab dann sicherlich für den einen Tag eine Honorarnote, also die schicke ich gerne her.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Na, es geht jetzt nicht um das Honorar, dass Sie dann tatsächlich abgerechnet haben. Es geht darum, ob Sie sich im Vorhinein dafür interessiert haben, was da für Sie dabei „rausspringt“ – unter Anführungszeichen.

Mag. Friedrich Hief: Ich kann mich im Vorhinein nicht interessieren, weil die Finanzmarktaufsicht mich angerufen hat. Glauben Sie es, es läuft so ab.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Mir geht es ja um Folgendes: Es gibt da zwei Theorien zu der ganzen Aktion. Die eine Theorie sagt, dass Sie angerufen wurden, dass man Ihnen gesagt hat: Schauen Sie, wir brauchen jemanden als Drohkulisse, einen Regierungskommissär, den wir sozusagen als Rute ins Fenster stellen, dazu wird es aber eh nicht kommen, weil wir das ja intern ausmachen! Daher brauchen wir nur jemanden als bösen Mann mit dem Benzinkanister, vor dem sich alle fürchten können. (Auskunftsperson Hief: Also ...!)

So, das ist die eine Theorie. Da wäre es auch logisch, wenn Sie gar nicht nachfragen, was Sie verdienen, weil es eh nicht dazu kommt. Die zweite Theorie wäre, dass Sie tatsächlich glauben, das auch machen zu müssen. Dann hätten Sie aber intensiv nachgefragt, denn Sie waren ja zu dem Zeitpunkt nicht arbeitslos, und das ist ja interessant, was man da so verdient, nicht?

Mag. Friedrich Hief: Ja, also in meiner persönlichen Wahrnehmung kann ich die Variante eins ausschließen, weil ich mich für Kasperltheater nicht hergegeben hätte – Entschuldigung!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Können Sie vielleicht diese Honorarvereinbarung nachliefern – geht das? Also nicht das, was Sie für den einen Tag bekommen haben, sondern das, was man Ihnen für die gesamte Periode oder für diese drei, vier Wochen in Aussicht gestellt hat.

Mag. Friedrich Hief: Es gibt keine Honorarvereinbarung über die gesamte Periode, sondern wir haben dann das abgerechnet (Abg. Lugar: Einen Stundensatz!), was gewesen wäre, wenn.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Nein, das meine ich nicht!

Mag. Friedrich Hief: Ich kann Ihnen die Honorarnote von Ernst & Young an die FMA schicken.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Nein, ich meine, Sie müssen ja mit der FMA ausgehandelt haben, was Sie pro Stunde bekommen?

Mag. Friedrich Hief: Ja, und das steht auf der Rechnung drauf.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Nein, nicht das, was Sie dann tatsächlich bekommen haben, sondern das, was Sie im Vorhinein zu bekommen vereinbart haben. Kennen Sie den Unterschied? Ist Ihnen bewusst, worauf ich hinauswill?

Mag. Friedrich Hief: Wir arbeiten normal nach Stundensatz.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Gibt es da einen Unterschied?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Na schauen Sie: Sie haben ja eine Leistung erbracht. Die haben Sie selbstverständlich abgerechnet. (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Mir geht es aber darum, ob es im Vorhinein – bevor Sie sich entschieden haben, das zu tun – eine Vereinbarung für den Fall gegeben hat, dass Sie es tun. Darum geht es mir.

Ist das so schwer zu verstehen? Muss ich ein Beispiel bringen, oder was? (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Wenn mich jemand anruft und fragt, ob ich einen Auftrag übernehme (Auskunftsperson Hief: Ja, ja, gut, okay! Bei uns wird ...!), dann frage ich ihn, was ich dafür kriege.

Mag. Friedrich Hief: Ja, aber Herr Abgeordneter, bei uns wird stundenweise abgerechnet.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, aber dann ist mit der FMA ein Stundenlohn vereinbart gewesen. (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Ja, wie hoch war der?

Mag. Friedrich Hief: Ja, der steht eh auf der ... Ich schicke Ihnen die Rechnung. Da sehen Sie genau, wie viele Stunden …

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Sie wissen es nicht mehr und schicken die Rechnung.

Mag. Friedrich Hief: Zehn Stunden? Ich weiß heute den Stundensatz nicht mehr, ehrlich nicht. Und auf der Rechnung stehen wahrscheinlich drauf, zehn Stunden für mich, zehn Stunden für einen Mitarbeiter. Dann sehen Sie genau, wie viel Euro ausgemacht sind.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, Sie verrechnen den gleichen Stundensatz, den Sie sonst auch an die FMA verrechnen. Und das war auch so vereinbart?

Mag. Friedrich Hief: Ich weiß jetzt den Stundensatz nicht mehr.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Schauen Sie, im Gesetz steht ja, dass es ein angemessenes Honorar sein muss. Das heißt, es gibt da einen Ermessensspielraum. (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Und die FMA muss sich ja an die Gesetze halten. (Auskunftsperson Hief: Ja!) – Deshalb kann die FMA nicht einfach sagen, dass sie einfach Ihren normalen Stundenlohn zahlen, oder? (Zwischenruf der Abg. Jank.)

Mag. Friedrich Hief: Warum kann sie keinen normalen Stundenlohn zahlen?

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Weil die Frage ist, ob es angemessen ist für das, was Sie tun. Das könnte auch mehr sein, weil die Arbeit dementsprechend mit Nachtarbeit, Überstunden – keine Ahnung, was da alles anfällt – ...

Mag. Friedrich Hief: Also in unserer Branche ist ein Stundenhonorar Usus, ausgenommen es gibt ein Pauschalhonorar. Für den Job gab es – ich verspreche es Ihnen – kein Pauschalhonorar, sondern wir haben stundenweise abgerechnet. Ich schicke Ihnen die Rechnung, dann sehen Sie den Stundensatz. Und wenn ich ein Monat gearbeitet hätte, hätte ich 160 Stunden mal X Euro. Das stelle ich gerne zur Verfügung.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Gut, dann gehen wir noch einmal zur Drohkulisse! Gehen wir noch einmal dahin zurück, warum man sich so vor Ihnen gefürchtet hat!

Ist es tatsächlich so, dass das, wenn Sie zum Einsatz kommen – Sie werden sich ja wahrscheinlich ein bisschen mit dem Gesetz beschäftigt haben –, tatsächlich Sofortkonkurs, das sofortige Schlagendwerden von Haftungen bedeutet? (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ist das wirklich so furchtbar, wenn Sie zum Einsatz kommen? (Abg. Krainer: Fragen wir nach Wahrnehmungen oder Einschätzungen?) – Nach Wahrnehmungen, würde ich einmal sagen. (Abg. Krainer: Also nach Wahrnehmungen!) – Ja, er muss ja ... Wieso rede ich überhaupt mit ihm? Ich frage mich da eh. (Allgemeine Heiterkeit.)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Frage an dich selber.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (erheitert): Ja, eben. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Ich bitte um die Beantwortung meiner Frage. Und den (in Richtung des Abg. Krainer) werden wir jetzt einmal ein bisschen ausblenden! (Abg. Kogler: Du bist nicht der Einzige, der mit dem …! – Zwischenruf des Abg. Krainer. – Abg. Kogler: ... der einzige, der diese seminaristischen Einwürfe noch ernst nimmt!) – Ja, eben.

Mag. Friedrich Hief: Also zu den Wahrnehmungen kann ich jetzt wirklich nichts berichten, weil ich ja auf Anweisung der Finanzmarktaufsicht kurz vor 8 Uhr per Telefon keinen einzigen hoheitlichen Akt gesetzt habe. Also ob irgendwer wegen meines ersten hoheitlichen Aktes in Konkurs gegangen wäre, kann ich nicht sagen. Ich habe also rechtzeitig um 8 Uhr die Bank verlassen, weil ich mir gedacht habe, der ORF kommt. Und um 8.05 Uhr war er da, aber da war ich schon weg, darum hat er auch kein Foto von mir.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber von dem Tag, als Sie gesagt haben, Sie machen das, bis zu dem Tag, als Sie eben beinahe eingesetzt wurden, haben Sie sich ja Gedanken gemacht, Sie haben das Gesetz gelesen, Sie haben geschaut, was ein Regierungskommissär überhaupt macht, nehme ich an.

Mag. Friedrich Hief: Ja. Der Regierungskommissär muss darauf achten, dass die Liquiditätssituation ... Die erste Aufgabe ist die Stabilisierung der Liquiditätssituation. Das heißt ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das klingt für mich ja gar nicht nach Insolvenz, oder?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, Illiquidität ist dann wieder insolvenznah. Das kann schon gefährlich sein. Aber die Aufgabe des Regierungskommissärs ist, die Situation beim Kreditinstitut, das er am Ende des Tages zu leiten hat, zu stabilisieren, bis wer auch immer – die Nationalbank, der Eigentümer, ein neuer Eigentümer – Maßnahmen setzt, um sozusagen das Vehikel wieder in Fahrt zu bringen oder zu verkaufen. Also er ist kein Insolvenzverwalter, sondern es geht darum, sozusagen den Finanzplatz zu schützen – im Regelfall.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Zu stabilisieren, genau. Also Ihre Aufgabe klingt für mich sehr positiv. Aber wir haben es immer von der anderen Seite gehört. Jeder hat sich gefürchtet, jeder hat gesagt: Um Gottes willen, wenn der Regierungskommissär kommt, werden die Haftungen schlagend, totale Katastrophe, die Insolvenz ist sofort da. – Das ist ja nicht so oder zumindest stellen Sie es nicht so dar? (Abg. Krainer: Das ist ein falscher Vorhalt!)

Doch, Pröll hat es gesagt, alle haben es gesagt. Krainer hat es auch gesagt. Alle haben es gesagt. (Abg. Krainer: ... Protokoll!) – Machen wir noch, kein Problem, bei der nächsten Runde, kein Thema.

Also das heißt, Sie waren dazu da, zu stabilisieren, und sicherlich nicht, die Lage zu verschlechtern. Ich meine, das kann man, glaube ich, sagen.

Mag. Friedrich Hief: So hätte ich meine Aufgabe nicht gesehen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Haben Sie eine Idee, wie die anderen darauf gekommen sind, dass Sie die Situation noch verschlechtern könnten? Man hat ja gesagt, man muss sich bis Sonntag einigen, weil am Montag der böse Regierungskommissär kommt, und wenn der einmal da ist, dann ist sozusagen die Katastrophe perfekt. Wie können Sie sich das erklären?

Mag. Friedrich Hief: Sie verzeihen jetzt: eine Interpretation, was meinem Berufsstand nicht ganz leicht fällt. (Heiterkeit der Auskunftsperson.) Das Thema damals war sicherlich jetzt, von wem auch immer – aber bitte, das ist jetzt eine Unterstellung –: Ich war meilenweit vom Finanzministerium entfernt. Ich bin zu Hause gesessen und habe gewartet, dass ich angerufen werde, weil das schon irgendwie bekannt war, dass das Wochenende heikel werden kann.

Nur damals ging man ja am Ende des Tages noch davon aus: Die Wertberichtigungen im Jahresabschluss 2009 werden gebildet, ein neuer Eigentümer kommt rein, dann bringt man die Bank in Ordnung und dann macht man einen Börsengang oder führt sie gut weiter oder was auch immer. Da ging es ja ... In so einer Situation, in der man sozusagen von einer ... Im Jahresabschluss 2009 werden alle Wertberichtigungen, die erforderlich sind, gebildet, es kommt ein neuer Eigentümer ... Da wäre sozusagen ein Regierungskommissär, der natürlich am Finanzmarkt schon Aufsehen erregt, weil sozusagen alle Counterparties einmal die Linien sperren, wenn sie sagen, das ist ein beaufsichtigtes Kreditinstitut, mit dem sie jetzt einmal keine Geschäfte machen ... Das ist natürlich für ein Kreditinstitut kein Renommee, einen Regierungskommissär zu haben. Also angenehm ist es niemandem, das verstehe ich schon, einfach vom Standing im Markt.

Und nachdem man ja … Wahrscheinlich werden Leute damals gedacht haben, wir übernehmen jetzt die Bank, sanieren sie und verkaufen sie bestmöglich an jemand anderen oder machen einen Börsengang oder verwerten sie portionsweise, und die Sache ist damit quasi gegessen. Da wäre natürlich der Regierungskommissär sozusagen ein Schuss vor den Bug gewesen. Also so verstehe ich es. Es liegt hoffentlich nicht an meiner Person.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie argumentieren ja jetzt so, als wäre der Eigentümer zuerst gekommen und dann der Regierungskommissär. Das war ja genau umgekehrt. Man hat gesagt, weil der Regierungskommissär im Schaufenster steht, muss man notverstaatlichen, deshalb kommt der neue Eigentümer.

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, jetzt ganz ehrlich: Ob jetzt Österreich oder die österreichische Finanzmarktaufsicht in den Diskussionen mit den Bayern die Position, jetzt kommt ein Regierungskommissär, als Drohmittel verwendet hat ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Nein, umgekehrt: Die Bayern haben es gegen Österreich verwendet.

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, ich war nicht dabei. Da kann ich aber jetzt wirklich nur mutmaßen. Ich kann Ihnen nur sagen, wie es bei mir war.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Mir geht es nur darum, zu verstehen – da sind Sie als Experte hier –, warum die Österreicher glauben mussten, dass der Regierungskommissär so furchtbar ist, dass man Husch-Pfusch schnell in der Nacht noch eine Entscheidung getroffen hat, diese Bank notverstaatlicht hat, weil man so große Angst vor diesem Regierungskommissär hatte. Und wenn Sie da so sitzen, machen Sie mir einen sehr sympathischen Eindruck. Ich hätte keine Angst vor Ihnen.

Mag. Friedrich Hief: Ja, aber jetzt sozusagen … Die österreichischen Gremien haben mich ja eingesetzt. Ich habe ja den Bescheid in Händen gehalten. Also man hat mich ja sozusagen inthronisiert. Man hat dann nur gesagt: Es nicht mehr notwendig, weil wir eine Lösung gefunden haben.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Und die Lösung ist deshalb gekommen, weil man eben vor Ihnen Angst hatte? (Auskunftsperson Hief: Äh ...!) – Ich will es ja nur verstehen. Vielleicht können Sie das ein bisschen erhellen?

Mag. Friedrich Hief: Da müssen Sie jetzt wirklich die Herren fragen, die damals in der ... (Abg. Krainer: Es hat eh keiner Angst gehabt! Lugar hat Angst gehabt!)

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber wie kann man das sonst erklären? – Krainer sagt, es gab keine Angst. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Aber wie kann man sonst etwas husch-pfusch verstaatlichen, auf alle Druck ausüben? Der Dörfler wurde noch bis zur letzten Minute gepresst, ein paar Millionen extra rauszulassen, immer mit der Drohkulisse: Sonst gibt es diesen bösen Regierungskommissär, und wenn der einmal da ist, dann ist alles verloren! (Abg. Jank: Also erinnern Sie sich doch an die BAWAG, welche Vorsorge wir dort getroffen haben, damit ...!)

Das waren, glaube ich, eineinhalb Milliarden Spareinlagen, die da irgendwie im Feuer waren. Ich glaube, das hätten wir locker ... Das ist ja fast ... (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – In Österreich, ja. Das wäre ja fast ein Trinkgeld im Vergleich zu dem gewesen, was wir dann tatsächlich gezahlt haben. (Abg. Krainer: 8 Milliarden ...!) – Ja, aber ich rede jetzt von Österreich. In den meisten Ländern hat man es gar nicht so richtig mitbekommen, was da in Österreich abgeht. Oder wie haben Sie das damals wahrgenommen?

Mag. Friedrich Hief: Also das weiß ich jetzt noch aus meiner ... Also das weiß ich wirklich, es gab auch in den Ländern des Balkans substanzielle Mittelabflüsse, also nicht nur in Österreich. Die Mittelabflüsse waren nicht nur in Österreich zu verzeichnen, sondern damals auch in den großen Balkanländern.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Und ist da der Regierungskommissär nicht zuständig, so etwas zu verhindern? (Auskunftsperson Hief: Unter anderem, ja!) – Also wäre es ja gut gewesen, wenn Sie gekommen wären, oder?

Mag. Friedrich Hief: Aus der Sicht der Mittelabflüsse ja. Aus der Sicht, dass ich die Bank weiterführe, natürlich nicht, weil das natürlich in der Kundenrelation schwierig ist, denn wenn Kredite verlängert werden sollen, müssen die alle sozusagen am Ende des Tages vom Regierungskommissär genehmigt werden. Der Bankbetrieb wird natürlich durch ein solches Aufsichtsorgan behindert. Also dass sich die Leute aus dem Bankbetrieb nicht über einen Regierungskommissär freuen, das müssen Sie mir auch glauben.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, das ist klar. Die Frage ist aber, ob man möglicherweise mit dem Regierungskommissär, der das Ganze einmal stabilisiert, noch hätte Zeit gewinnen und eine spätere Entscheidung – eine bessere, fundiertere Entscheidung – hätte treffen können.

Was würden Sie als Experte sagen? Wäre das plausibel gewesen, dass man das möglicherweise gemacht hätte? Wäre das gescheit gewesen? (Auskunftsperson Hief: Herr Abgeordneter!) – Sie sind ja Experte. Sie haben ja unglaublich viel Erfahrung. Was sagen Sie mit Ihrer Erfahrung: Wäre das gescheit gewesen, noch ein bisschen zu warten und später ...? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt sowie mit ihrer Vertrauensperson.)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Er berät sich.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich glaube nicht, dass er sich dadurch belasten kann, eine Expertenmeinung abzugeben, oder? (Abg. Krainer: Wir sind aber angehalten, nach Wahrnehmungen zu fragen!) – Ich frage auch nach Expertenmeinungen, na sicher! (Abg. Krainer: ... nach Wahrnehmungen!) – Wo steht das? (Abg. Krainer: In der Verfahrensordnung!) – Ich frage nach allem, kein Problem. (Abg. Krainer: ... eigene Wahrnehmung, nicht vom Hörensagen!) – Aber es steht nicht ausschließlich nur nach Wahrnehmungen. Ich will eh nicht, dass er mir sagt, was andere gesagt haben. Ich will – wobei, das wäre theoretisch auch eine Wahrnehmung – ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker, Krainer und Kogler.)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Meine Herren, die Auskunftsperson hat etwas zu sagen!

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, bitte nicht falsch verstehen, aber ich bin hier als Abschlussprüfer der Hypo Alpe-Adria beziehungsweise HETA geladen. Ich bin auch dazu entbunden. Die Tätigkeit als Regierungskommissär ist sozusagen natürlich meine persönliche Geschichte, hat aber mit der Abschlussprüfung gar nichts zu tun.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wie kommen Sie denn da drauf?

Mag. Friedrich Hief: Darum würde ich gerne hier keine ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wie kommen Sie denn da drauf? Wer hat Ihnen das eingegeben, dass Sie nicht zu dieser Funktion befragt werden können? (Die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt.)

Verfahrensanwalt Dr. Bruno Binder: Also was ist Ihre konkrete Frage? Wir werden dann noch einmal darüber nachdenken.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich will wissen ... (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Das bitte von der Zeit abziehen!

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Kriegst 2 Sekunden dazu!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das ist lieb.

Also die konkrete Frage ist, ob Sie mir als Experte und als angehender Regierungskommissär sagen können, ob es gescheit gewesen wäre, dass der Regierungskommissär die Lage bei der Bank stabilisiert und man vielleicht später eine Entscheidung trifft, nach besserer Prüfung im Sinne von Verstaatlichung?

Mag. Friedrich Hief: Da ich über die Umstände der Verstaatlichung nur medial informiert bin, kann ich hier keine Aussage treffen, was besser gewesen ist. Das müssen Sie wirklich die Entscheidungsträger, die damals involviert waren und die im Detail mit dem Sachverhalt befasst waren, fragen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie können auf jeden Fall bestätigen, dass Sie als Regierungskommissär nicht zur Verschlechterung der Lage beigetragen hätten?

Mag. Friedrich Hief: Es kann nicht Ziel meines Auftraggebers FMA gewesen sein, die Situation zu verschlechtern. Das hätte ja keinen Sinn gemacht. (Abg. Lugar: Ja!) Die FMA ist dazu da, um den Finanzplatz zu schützen. (Abg. Lugar: Ja!) Sie wird nichts tun, um diesen zu gefährden. Also das passt für mich nicht zusammen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Okay. Das war auch so kommuniziert zwischen Ihnen und der FMA?

Mag. Friedrich Hief: Also die Finanzmarktaufsicht hat mich nicht nach Kärnten geschickt, um dort sozusagen krampusähnliche Maßnahmen zu setzen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (erheitert): Ja, weil man hat Sie als Nikolaus angerufen.

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, mir fällt jetzt nichts Besseres ein. Verzeihen Sie!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Also ist die Angst vor Ihnen tatsächlich unbegründet gewesen?

Mag. Friedrich Hief: Also die Angst vor der Position eines Regierungskommissärs? Also vor mir ... Ich bin ja nur zufällig ...

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich rede von der Position. Also unbegründet?

Mag. Friedrich Hief: Aus meiner Sicht – ohne die näheren Umstände der Verstaatlichung zu kennen – würde ich Ihnen beipflichten, aber ich war nicht dabei in diesen Nächten.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Vielen Dank.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie eine Bank in Österreich, in der ein Regierungskommissär eingesetzt wurde, die dann nicht liquidiert wurde?

Mag. Friedrich Hief: Aus der Hüfte geschossen fällt mir jetzt keine ein. Wo ich jetzt nicht weiß, wie es weitergegangen ist, weil sie aus meiner Wahrnehmung verschwunden ist, ist diese M&A Bank, aber da müsste ich nachschauen. Das war eine kleine Bank.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir haben das hier schon öfters mit Experten ... Es gibt keine.

Ein Regierungskommissär ist immer die Vorstufe entweder zur Abwicklung, zur Liquidation, zur Insolvenz oder zu was auch immer. Aber es ist immer das Ende der Bank. (Abg. Lugar: Wie kommst du denn darauf?) – Gegenbeispiele, bitte! Ihr seid alle herzlichst eingeladen, ein einziges Gegenbeispiel zu bringen. Wir warten hier seit 13 Monaten darauf, dass ein Gegenbeispiel kommt. Es kommt keines.

Ich frage trotzdem zu einer anderen ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Hable und Lugar.) – Außerdem war das kein Vorhalt, sondern ein Statement, und das kann nicht falsch sein. (Abg. Lugar: Das ist ein falscher Vorhalt!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Das war kein Vorhalt. Das war eine Feststellung, so wie hier viele politische Feststellungen getroffen werden. Da hätte ich viel zu tun!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das wollen wir Ihnen jetzt ersparen.

Ihnen ist vorher das Protokoll dieses Gesprächs mit dem Bankprüfer der Hypo Alpe-Adria im Bundesministerium für Finanzen vorgelegt worden. Sie haben ja vorher gesagt, dass Sie das einmal im Jahr gemacht haben.

Sie haben vorher auch in der ersten Runde gemeint: 2010 waren die Risikomanagementsysteme jedenfalls nicht adäquat, aber ab 2011 waren sie schon adäquat.

Mag. Friedrich Hief: Es wurde laufend verbessert.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben Sie gesagt, dass es immer ein Finetuning gibt. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Aber was mich schon etwas irritiert hat, ist eben diese Feststellung in diesem Gesprächsprotokoll von 2013, also als es schon zwei Jahre lang adäquat war. Ich zitiere:

„Basierend auf der Bewertung der Risikolage der HBInt durch die OeNB erscheinen die Risikotragfähigkeit sowie die Methoden der Risikomessung und des Risikomanagement auch für die Bankprüfer als inadäquat.“

Mag. Friedrich Hief: Die Risikotragfähigkeitsrechnung ist eine ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist etwas anderes, das ist eine Eigenkapitalvorschrift.

Hier heißt es „sowie die Methoden der Risikomessung und des Risikomanagement“. – Mir ist schon klar, dass ein Unterschied zwischen Risikotragfähigkeit und Risikomanagement besteht.

Das eine ist: Was für Daten habe ich über mein Risiko? Bin ich mir meines Risikos bewusst? Die andere Frage ist: Habe ich genug Eigenkapital, damit ich dieses Risiko tragen kann? Wenn die Messung und das Management nicht funktionieren, dann ist ja die Tragfähigkeit sowieso unklar.

Mag. Friedrich Hief: Ich möchte trotzdem sozusagen gerne auf eine kleine Abzweigung in unserer Tätigkeit hinweisen.

Die Themen Kredite, Immobilienbewertungen, Angemessenheit der Bewertungen, Angemessenheit der Kreditvorsorgen sind sozusagen Themen des Kreditrisikomanagements. Da geht es darum: Sind aktuelle Informationen vorhanden? Sind die Bewertungsgutachten aktuell?, und Ähnliches.

Sie sehen ja auf dem, glaube ich, diesem Meeting beigelegten Aktenvermerk auf der Seite 2, dass ich damals gesagt habe: Es ist schon besser geworden. Entschuldigung ... Wenn ich jetzt nur auf der Seite 2 den zweiten Bullet Point sehe: Das ist sozusagen die Thematik, die sich mit dem Jahresabschluss befasst, mit der Ermittlung des Vorsorgeerfordernisses.

Das zweite Thema ist sozusagen das aufsichtliche Risikomessen. Da geht es nicht nur ums Kreditrisiko, da geht es auch darum, dass das Liquiditätsrisiko, das Länderrisiko, das Konzentrationsrisiko, das Marktrisiko für die Finanzinstrumente gemessen werden, in dieser Risikomessung, wo sozusagen sämtliche Risken einer Bank zu erfassen sind. Diese Summierung aller Risken resultiert in der Risikotragfähigkeit. Darauf bezieht sich der von Ihnen zitierte Satz.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann hat Sie Herr Mag. Geiersperger oder Herr Mag. Schöner, wer auch immer dieses Protokoll geschrieben hat, falsch verstanden, denn das, wie Sie das jetzt zusammenfassen, ist nicht das, was da steht. Da steht: Sowohl das eine, als auch das andere ist inadäquat für die Bankprüfer. Das ist das, was da steht. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Sowohl das eine als auch das andere. Das eine ist die Risikotragfähigkeit, und das andere sind die Methoden der Risikomessung und das Risikomanagement.

Mag. Friedrich Hief: Aber das bezieht sich ... Dieser Bullet Point, weil eben bezogen aufs Regulatorische ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die haben sich falsch verstanden?

Mag. Friedrich Hief: Nein, die haben das ... Dieser Bullet Point ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das sind so ... Sie sagen: So Finanzinstrumente ...

Das Einzige, was halbwegs gut funktioniert hat ab – glaube ich – 2007 oder so, ist die Messung der Finanzinstrumente. Da ist damals ein neuer Vorstand gekommen, der das gemacht hat. Das wurde auch geprüft. Das System, das die für Derivate und so weiter hatten, wurde – zumindest was wir bisher gesehen haben – immer als in Ordnung gesehen – nach den Swapverlusten, vorher sicher nicht.

Mag. Friedrich Hief: Was ich nur sagen wollte, ist: Dieser Bullet Point, den Sie zitieren, bezieht sich auf die regulatorischen Sachverhalte und nicht auf die jahresabschlussrelevanten Sachverhalte, denn das ist Bezugnahme auf die Anlage zum Prüfungsbericht.

Das ist jener Punkt, wo mir Herr Abgeordneter Kogler dann sozusagen das Exzerpt aus dem regulatorischen Reporting vorgelegt hat – oder uns vorgelegt hat, Entschuldigung.

Das hat jetzt mit den reinen Kreditvorsorgen wenig zu tun – dieser Bullet Point, den Sie zitieren. Mehr wollte ich nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Risiko ... Ich habe vorher bei der Frage in der letzten Runde immer – glaube ich – über Risikosysteme gesprochen, und Sie haben mich ausgebessert auf Risikomanagementsysteme. Sie haben immer gesagt: Die Risikomanagementsysteme waren 2010 nicht adäquat, als das neue Management gekommen ist.

Dann haben wir gesagt: Wie haben die das früher überhaupt bewerten können? – Sie haben gesagt: Na ja, schwieriger Job, die haben sicher ihr Bestes getan.

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, die Kreditrisikomanagementsysteme sind natürlich Teil des gesamten Risikomanagement-Frameworks.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber die sind ja hier explizit angeführt. Hier steht ja: „Risikomanagement“. Das steht genau explizit hier. Und da steht: „inadäquat“.

Vorher haben Sie uns gesagt: ab 2011 adäquat. Sie haben aber 2013 dem Eigentümer gesagt: Es ist inadäquat.

Mag. Friedrich Hief: Die Aussage, ab 2011 adäquat, hat sich darauf bezogen ... Verzeihen Sie da jetzt sozusagen die unpräzise Ausführung, da habe ich das Kreditrisikomanagement verstanden, weil wir damals von den Kreditvorsorgen und von den Kreditwertberichtigungen gesprochen haben.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das war ab dann wirklich in Ordnung und adäquat?

Mag. Friedrich Hief: Man konnte damit leben. Dass wir room for improvement sehen, sehen Sie aus den Aktenvermerken, denn sonst würde ich ja nicht hinten hinschreiben: Es ist room for provisioning weiterhin gegeben. Also man hätte sich schon mehr vorstellen können, aber es war akzeptabel, sonst hätte der Vorstand den Jahresabschluss nicht aufstellen und wir ihn nicht prüfen können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, aber Sie haben ja gerade selbst gesagt, dass es Ihr Vorgänger auch bei inadäquaten Systemen geschafft hat.

Mag. Friedrich Hief: Nein, das habe ich nicht gesagt, nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, die Systeme vorher waren inadäquat, 2010. Auf meine Frage, wie dann Ihr Vorgänger die Arbeit gemacht hat, haben Sie gesagt: Na ja, das ist eben ein schwieriger Job, und die haben sicher ihr Bestes gegeben. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Aber die haben es ja auch geschafft?

Mag. Friedrich Hief: Ja. Wenn ich keine seitens des Managements oder der Bank eingerichteten Systeme habe, muss ich schauen, wie ich auf andere Art und Weise – und das ist natürlich dann für den Prüfer viel mühsamer – die Informationen bekomme, die ich benötige, um mir das Prüfungsurteil zu bilden. Je besser funktionierend das System ist, desto einfacher, desto sicherer ist die Durchführung der Prüfung und desto besser oder desto leichter ist das Prüfungsurteil zu fassen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Sie kennen die Bank seit 2010. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Was sind Ihrer Meinung nach die wesentlichen zwei, drei Gründe, wieso wir alle hier sitzen?

Mag. Friedrich Hief: Ich glaube ... Aber jetzt bitte wirklich: Im Nachhinein ist man immer klüger. Ich glaube, dass man im Moment der Verstaatlichung nicht genau über das Kreditportfolio und über die Qualität des Kreditportfolios und was da alles drinnen steckt Bescheid gewusst hat. Also ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja? Also die Bank war schlechter beieinander, als man glauben konnte?

Mag. Friedrich Hief: Ohne dass ich jetzt ... Das ist wieder eine Vermutung meinerseits, denn ich weiß natürlich nicht, wie die Verhandlungsführer die Bank eingeschätzt haben. Aber ich glaube, man hat damals zum Verstaatlichungszeitpunkt geglaubt, das Problem ist leichter zu lösen. (Abg. Krainer: Ja!) Man hat es immer als Problem gesehen, aber ich glaube, man hat nicht geglaubt, dass es ein so großes Problem ist.

Der zweite Punkt ist klipp und klar – das soll jetzt keine Ausrede sein, auch nicht für meinen Berufsstand –, dass sich das ökonomische Umfeld am Balkan wirklich dramatisch verschlechtert hat. Und man sieht es auch jetzt in der Verwertung, dass es Länder gibt, wo es einfach keine Interessenten für Assets gibt – Punkt, aus, Ende. Und das war natürlich in der Boomzeit ganz anders.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Uns liegen Unterlagen vor, aus denen auch der Zeitpunkt – also zu welchem Zeitpunkt diese Kredite, die non-performing waren, abgeschlossen wurden – hervorgeht. Haben Sie diese Unterlagen überprüft? Oder waren Sie irgendwie bei der Erstellung von derartigen Unterlagen einbezogen?

Mag. Friedrich Hief: Also die Altersstruktur, wann welche Kredite eingegangen worden sind, haben wir uns ... Ich glaube, wir haben irgendwann einmal zu Beginn Informationen von einer Pricewaterhouse-Studie bekommen, aber das war für uns kein Thema, denn es hilft mir nicht, zu wissen, wann die Kredite eingegangen worden sind, ich muss mich mit dem Istzustand befassen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Sie haben manchmal gesagt, Sie waren an der Vergangenheit nicht interessiert.

Letzter Fragenbereich: Landeshaftungen. Was haben die für eine Rolle gespielt?

Mag. Friedrich Hief: Für die Hypo Alpe-Adria zu dem Zeitpunkt, zu dem wir tätig waren, de facto keine, weil ja keine Emissionen begeben wurden mit Ausnahme der 1 Milliarde, für die die Republik Österreich gehaftet hat. Das heißt, die Landeshaftungen haben für uns deshalb eine Rolle gespielt, weil da noch Haftungsentgelte rückgestellt wurden. Wir mussten also sozusagen den Sachverhalt prüfen, aber operativ war das in der Zeit ja sozusagen ein nicht mehr funktionierendes Vehikel.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was heißt „nicht mehr funktionierendes Vehikel“?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, die Hypo hat ja nicht mehr auf dem Kapitalmarkt emittiert mit Landeshaftungen. Also die Landeshaftungen waren für die Altemissionen gegeben. Es wurden Garantieentgelte aufwandswirksam verbucht, rückgestellt, teilweise bezahlt, und das war es.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und war das ein Problem, die zu ersetzen – also Anleihen, die landesbehaftet waren?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, die Liquidität war am Ende des Tages für die Hypo natürlich nur über den Eigentümer generierbar. Also es gab ja ausreichend Liquiditätszuschüsse, einerseits über die Garantie für die 1 Milliarde Emission, andererseits waren die Kapitalerhöhungen natürlich auch liquiditätswirksame Zuschüsse. Und dann gab es ja auch sonstige Liquiditätshilfen. Also Liquidität ... (Abg. Kogler: Das schreibt er eh im Aktenvermerk!) Also Liquiditätsunterstützung gab es in Wirklichkeit nur mehr über den Eigentümer in der Situation.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, danke.

*****

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nur eine kleine geschäftsordnungsmäßige Bemerkung, Herr Vorsitzender. Das waren jetzt auch Einschätzungsfragen. Ich stoße mich aber nicht daran. Das nur zur Ehrenrettung des Kollegen Lugar. (Abg. Lugar: Meine Ehre muss gerettet werden?) – Ja, das schon! (Zwischenruf des Abg. Krainer. Heiterkeit.)

*****

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Mag. Hief, noch einmal einleitend, damit wir wieder bei meinem Thema weitermachen können: Die Republik Österreich hat im Zuge der Verstaatlichung 2,6 Milliarden € – sogenannte Funding-Garantie – der BayernLB zur Verfügung gestellt. Die Europäische Kommission hat diese 2,6 Milliarden als Beihilfe gewertet. Das heißt, der österreichische Staat hat der BayernLB 2,6 Milliarden € als Beihilfe gezahlt. Das ist vor dem Europäischen Gerichtshof letztentschieden 2016 festgestellt worden.

Ich habe Ihnen noch keine Frage gestellt – weil Sie sich so zum Verfahrensanwalt wenden. Sie brauchen also nichts zu beantworten.

Sie haben gesagt, Sie haben davon keine Kenntnis gehabt, dass es diese Entscheidung gibt, und es gab keine Diskussion innerhalb der Hypo zu diesem Thema. Also es gab dazu im Jahr 2012 keine Diskussion in der Hypo. Ist das so richtig? – Das war jetzt meine Frage.

Mag. Friedrich Hief: Zur wirklich aufrichtigen Beantwortung: Mir ist eine Diskussion zu diesem Thema im Zuge der Jahresabschlussprüfung 2012 derzeit nicht erinnerlich.

Was ich aber vielleicht jetzt zur Klarstellung sagen möchte: Bis zur Erstellung des Jahresabschlusses 2014 sind sämtliche Verbindlichkeiten, das heißt, alle Schulden, die die Hypo Alpe-Adria International, nachfolgend HETA, gegenüber der Bayerischen Landesbank hatte, mit den Nominalwerten im Jahresabschluss auf der Passivseite ausgewiesen. Das ist also völlig klar, dass alle Schulden, die bestanden haben, natürlich auf der Passivseite ausgewiesen wurden. Und nur im Jahr 2014 – und das ist aber auch sehr präzise nachlesbar – wurden durch das HaaSanG dann Teile dieser Verbindlichkeiten ausgebucht. Aber vorsichtshalber hat man die dann gleich wieder rückgestellt für den Fall, dass das HaaSanG, wie passiert, aufgehoben wird. Also das ist aus dem 2014er-Abschluss sehr klar darzustellen. Aber alle Relationen mit Gläubigern der Hypo Alpe-Adria bis zum Jahresabschluss 2014 sind natürlich im Nominalwert auf der Passivseite ausgewiesen.

Der einzige Unterschied: Im Konzernabschluss gibt es eine ganz kleine Portion von Emissionen, die mit dem sogenannten Fair Value bewertet werden. Die werden dann sozusagen natürlich quasi abgewertet, weil das Kreditrisiko der Hypo diese Schuld einfach vermindert. Das ist aber nur eine IFRS-technische Frage.

Aber am Ende des Tages sind alle Verbindlichkeiten bis inklusive 2013 auf der Passivseite voll bilanziert und dargestellt.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sie werden diese Verbindlichkeiten als Prüfer ja im Detail kennen oder zumindest besser kennen als ich. Davon gehe ich einmal aus. War die sogenannte Funding-Garantie in Höhe von 2,6 Milliarden € eine dieser Verbindlichkeiten? Ich weiß nicht, ob das in einer Bilanz auffällt – 2,6 Milliarden € als Verbindlichkeit?

Mag. Friedrich Hief: Noch einmal: Wenn ich ...

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Meine Frage war: Waren diese ...

Mag. Friedrich Hief: Ihre Frage bezieht sich auf eine Garantie, die – ich sage es jetzt – offensichtlich die Republik Österreich der Bayerischen Landesbank gegeben hat.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Die sogenannte Funding-Garantie, ja. Es war ein entsprechender Kredit sozusagen bis dorthin, nehme ich an.

Mag. Friedrich Hief: Eine Garantie – Entschuldigung – die der A dem B gibt, kann im Jahresabschluss von C nicht dargestellt werden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Die 2,6 Milliarden € waren ja ein Darlehen, das bis zu dem Zeitpunkt der Entscheidung auch zurückgeführt werden musste.

Mag. Friedrich Hief: Darum habe ich vorher gesagt – damit ich sozusagen sorgsam um eine Entbindung herumkurve, ich möchte ja möglichst beitragen –, alle Verbindlichkeiten der Hypo sind im Hypo-Abschluss dargestellt, zum Nominalwert, bis 2014. 2014 war dann das HaaSanG, das die Spielregeln kurzfristig geändert hat. Das ist auch im Jahresabschluss ziemlich nachvollziehbar dargestellt.

Nur noch einmal, um es wirklich neutral zu machen: Eine Garantie, die der A dem B gibt, kann im Jahresabschluss von C nicht dargestellt werden – dann höre ich wirklich auf –, noch dazu, wenn eh die Verbindlichkeit im Jahresabschluss steht. Was soll da noch dargestellt werden? Die Verbindlichkeit ist ja drinnen im Jahresabschluss.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): War Ihnen die Nichtigkeitsklage der Republik gegen diese Entscheidung der Europäischen Kommission im Jahr 2012 bekannt?

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, ich betreue die Hypo Alpe-Adria und leider nicht die Republik Österreich!

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Dann darf ich Ihnen diese Nichtigkeitsklage jetzt vorlegen. Sie hat die Aktennummer 351, stammt vom Finanzministerium, und ich darf Sie bitten, die Seite 5 von 31 Seiten aufzuschlagen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Hier geht es genau um diese 2,6 Milliarden €: „Angefochtener Spruch der Entscheidung“ und unten die Begründung, wenn Sie sich diese beiden Dinge anschauen.

Meine Frage dazu wäre: Hat diese Entscheidung auf die Bilanz der Hypo einen Einfluss oder wäre das etwas Wesentliches, ein wesentliches Ereignis, das man in einer Bilanz vielleicht in einem Jahr vermerken müsste?

Mag. Friedrich Hief: Entschuldigung, ich habe jetzt nur die Seite …

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Seite 5, nein 4, Verzeihung, Seite 5 von 31, ganz oben rechts müssen Sie schauen. Nicht die großen Zahlen, sondern die kleinen. (Die Auskunftsperson blättert in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Friedrich Hief: Verzeihen Sie, Herr Abgeordneter, aber noch einmal, ich kann jetzt wirklich nur ... Ich ziehe mich dann bei der nächsten Frage auf meine Nichtentbindung zu den Bayern zurück. Ich kann es jetzt nur technisch sagen: Wenn A dem B etwas garantiert, werden Sie es nicht im Jahresabschluss von C finden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ich glaube schon, da C ja in dem Fall der war, der gezahlt hat, und A B etwas gegeben hat: A ist Österreich und hat B – Bayern – 2,6 Milliarden € Beihilfe gegeben, und C – die Hypo – hat es bezahlt. Deshalb gehe ich davon aus, dass bei C, der als Einziger eine Bilanz macht, diese 2,6 Milliarden € irgendwo drinnen stehen.

Wenn Sie auf Seite 7 von 31 Seiten weiterblättern, ist beispielsweise als Zeuge Herr Gottwald Kranebitter, damals Vorstand der Hypo, angeführt. Die Hypo war ja in dieses Verfahren eingebunden. Jetzt kann es natürlich sein, dass Ihnen der Vorstand diese vielleicht nicht unwesentliche Klage und Entscheidung vorenthalten hat. Das möchten wir gerne wissen: Hat man Ihnen das vorenthalten? Haben Sie es gewusst? Glauben Sie, dass man aufgrund dieser Entscheidungen, die hier gefallen sind, vielleicht die Bilanzen 2013 und 2014 und so weiter noch einmal aufmachen müsste? Die Swapverluste aus dem Jahr 2004 haben dazu geführt, dass man im Jahr 2006 die Bilanzen wieder aufgemacht hat – das ist ein ähnlicher Fall, nur mit 2,6 Milliarden. Oder Sie können es mir anders erklären?

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, nicht böse sein, aber jetzt überfordern Sie mich. Ich bemühe mich jetzt wirklich, aber ich kann Ihnen echt nicht folgen. Wir haben Vollständigkeitserklärungen vom Vorstand der Hypo, dass alle Verbindlichkeiten, Vermögenswerte im Jahresabschluss erfasst sind. Was da nicht drinnen ist, kann ich nicht prüfen. Das ist jetzt ein relativ schwieriges Dokument im Zusammenhang mit der BayernLB, und dazu bin ich jetzt nicht entbunden. Also jetzt wirklich nicht böse sein, ich sage alles ... (Abg. Kogler: Das ist ja schon entschieden, das hat der EuGH entschieden!)

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Da gibt eine höchstgerichtliche Entscheidung. (Abg. Darmann: In Stein gemeißelt, da gibt es kein Verfahren mehr, das läuft! Da kann man nichts mehr anstellen und auch keine Schäden anrichten!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Den Eindruck habe ich.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Um formalrechtlich korrekt zu bleiben, meine Frage noch einmal: Sie haben keine Wahrnehmungen dazu, dass man Ihnen gesagt hätte, dass es dieses Verfahren gibt?

Mag. Friedrich Hief: Hier sitzend muss ich jetzt sagen, weiß ich nicht, kann ich mich nicht erinnern. Ich kann dem gerne nachgehen. Ich werde dem auch nachgehen, da es mich jetzt interessiert. Aber ich verstehe nicht ... Entschuldigen Sie jetzt, ich verstehe wirklich nicht, was Sie eigentlich wollen? Was soll die Hypo jetzt bilanzieren – oder die HETA, pardon? Was gehört in den Jahresabschluss? Ich weiß nicht, wo Sie hinwollen.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Ich will dort hin, dass die Hypo einen 2,6-Milliarden-Euro-„Kredit“ – unter Anführungszeichen – an die Bayern als Verbindlichkeit zurückgeführt hat, wozu die EU aber dann festgestellt hat, das ist keine Verbindlichkeit, sondern das ist eine unerlaubte Beihilfe, die der Staat Österreich den Bayern gegeben hat. Meine Frage lautet, ob das Auswirkungen auf die Bilanz hat oder ob man das in der Bilanz berücksichtigt hat.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Können wir einmal versuchen, das in Schritte zu zerlegen? – Erster Schritt: Es gibt eine Verbindlichkeit der HETA an die Bayern, die steht in der Bilanz. (Abg. Angerer: Richtig!) Dann, zweiter Schritt: Die Hypo begleicht diese Verbindlichkeit (Abg. Angerer: Ja!), diese wird damit in der Bilanz verschwinden. Dann kommt die Entscheidung auf der europäischen Ebene: Beihilfe. (Abg. Angerer: Ja, Beihilfe für die Bayern!)

Was heißt das jetzt für die Bilanz der Hypo, die vorher diese Verbindlichkeit natürlich ausgebucht, weil beglichen hat? (Abg. Tamandl: Teilweise beglichen!) – Da wird die Verbindlichkeit jedenfalls in der Bilanz eine Korrektur erfahren.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Das war ja meine Frage, ich kriege aber keine Antwort.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Was ist jetzt aber die Frage am Ende dieser Kette? (Abg. Lugar: Das ist ja keine Gruppenarbeit! – Heiterkeit.)

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Wie schaut diese Korrektur in der Bilanz aus?

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf (in Richtung des Abg. Lugar): Das wirst Du mir überlassen müssen, ob ich versuche, zu präzisieren oder dem Fragesteller zu helfen, damit das, was hier offenbar nicht beantwortet werden konnte, beantwortet werden kann – sonst werden wir das beenden.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Nein, ich bin ich Ihnen sehr dankbar. Das passt, ich bin ja auf Ihrer Seite. Die Frage war: Wie ist das in der Bilanz dann berücksichtigt worden? Oder ist es gar nicht berücksichtigt worden? Oder hätte man es berücksichtigen müssen? – Das sind drei Fragen!

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Also ganz konkret: Hat der letzte Vorgang der Qualifizierung als Beihilfe in der Bilanz etwas ausgelöst? – Haben wir es jetzt? (Abg. Darmann: Ja, schon zehnmal!)

Wollen Sie das beantworten? Können Sie das beantworten? Dürfen Sie das beantworten?

Mag. Friedrich Hief: Was ich jedenfalls sagen kann, ist: Wenn Verbindlichkeiten, gegen wen auch immer, aber natürlich auch gegen die BayernLB im Jahresabschluss ausgewiesen waren – und ich gehe davon aus, dass diese Verbindlichkeiten lückenlos ausgewiesen wurden, denn es gibt keine Fälle, wo jemand kommt und Geld fordert, das nicht passiviert ist –, wenn Geld rückbezahlt wird, dann gibt es einen Cash-Abgang, die Schuld wird reduziert, und dafür wird natürlich auch das Kassa- oder Bankkonto kleiner. Das ist ein erfolgsneutraler Vorgang, und damit ist die HETA den Bayern weniger Geld schuldig, wenn sie etwas bezahlt hat – was ich jetzt sozusagen nicht unmittelbar nachvollziehen kann, da ich die Verbindlichkeiten der HETA nicht auswendig im Kopf habe.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Das habe ich schon in der Handelsakademie gelernt.

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Sie sind einer der Finanzexperten von Ernst & Young in Österreich, die jahrelang Banken prüfen. Bitte erklären Sie mir jetzt Folgendes: Wenn der Eigentümer einer Gesellschaft – nichts anderes ist die Bank – sagt, du Gesellschaft zahlst jetzt jemandem 2,3 Milliarden €, und dann kommt heraus, dass diese Zahlung zu Unrecht erfolgt ist, was müsste dann die Gesellschaft tun? (Vorsitze-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Mag. Friedrich Hief: Noch einmal, ohne auf den speziellen Sachverhalt einzugehen, denn ganz offen, das Konvolut jetzt durchzustudieren, fällt mir relativ schwer: Erfolgen Zahlungen zu Unrecht, dann sind diese rückabzuwickeln, aber das betrifft jeden: Wenn ich zu viel Geld überweise, sage ich: Entschuldige, Fehlüberweisung, ich will das Geld zurückhaben!

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Vielleicht können wir uns jetzt ein bisschen von der betriebswirtschaftlichen Theorie entfernen, denn das bringt uns ja nicht weiter. In Wirklichkeit geht es um Wahrnehmungen. Die Frage war ja, ob es eine Wahrnehmung gibt, dass in der Bilanz dadurch eine Auswirkung gegeben war. Ich würde verstehen, dass man in dem Moment auch sagt, ich glaube, dass das die Nichtentbindung umfasst, da es sich dann natürlich konkret auf die HETA-Bilanz bezieht. Das würde ich nachvollziehen können. Sonst bewegen wir uns hier im Theoretischen, in der Betriebswirtschaftslehre. Ob das fortführend sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

Aber ich habe jetzt einfach verstanden: Wir sind wieder bei dem Punkt, kann er die konkrete Frage beantworten, ob es hier im tatsächlichen Fall – nicht theoretisch – in der Bilanz eine Auswirkung haben müsste. Und dann sind wir halt wieder nahe bei dieser sehr umfangreichen oder etwas allgemein gehaltenen Nichtentbindungserklärung.

Es ist jetzt übrigens schon – ihr bekommt sie noch – eine E-Mail an die HETA in Arbeit, um diese Frage zu klären. Sie sollen eine neue Erklärung der Nichtentbindung verfassen, damit man endlich einmal präzisiert, was gemeint ist. Das ist schon in Erledigung.

Gut, gehen wir weiter – Herr Kollege Strasser!

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Geschätzter Herr Mag. Hief, ich möchte gerne dort anschließen, wo wir aufgehört haben. Ich habe zwei grundsätzliche Fragen zu Ihren Interventionen und den Reaktionen des Managements. Was bedeutet für Sie technisch, von der Theorie her „die Redepflicht“ beziehungsweise „ein Warnbrief“?

Mag. Friedrich Hief: Ja, Redepflicht oder Warnpflicht ist eine Regelung, die sich aus dem Unternehmensgesetzbuch respektive aus dem Bankwesengesetz ergibt, wo unter gewissen Umständen der Abschluss- oder Bankprüfer verpflichtet ist, das Management, die Aufsichtsorgane des Unternehmens, und für regulierte Unternehmen auch die Finanzmarktaufsicht, die Oesterreichische Nationalbank und die Staatskommissäre über Sachverhalte zu informieren, die den Bestand oder die weitere Entwicklung des Unternehmens gefährden könnten. Und da gab es also in der Vergangenheit einige Momente, wo wir diese Redepflicht ausgeübt haben und Management, Aufsicht, Aufsichtsorgane, Eigentümer über Sachverhalte informiert haben, die uns berichtenswert erschienen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Das ist eine relativ drastische Analyse, die kann ich nachvollziehen. Was ist dann ein Warnbrief?

Mag. Friedrich Hief: Handelsrechtlich heißt es Redepflicht, aber die Redepflicht ist schriftlich auszuüben, also Warnpflicht, der Warnbrief ist sozusagen das Instrument der Ausübung der Redepflicht.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Jetzt haben Sie 2010, 2012, 2013 und 2014 Warnbriefe an die Hypo geschrieben, und ich möchte Sie fragen, da dort, wie schon vor 2010, auch die Risikokosten ein großes Thema sind: Welche Wahrnehmungen haben Sie da als Bankprüfer bezüglich der Risikokosten?

Mag. Friedrich Hief: Ja, die Risikokosten ... 

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Welche Wahrnehmungen haben Sie im Zusammenhang mit den Warnbriefen und der Redepflicht?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, die Ausübung der Redepflicht mittels Übersendung von Warnbriefen hat dann natürlich immer zu Diskussionen mit Vorstand und im Aufsichtsrat geführt, da das üblicherweise ...

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Nein, ich meine nicht technisch, sondern inhaltlicher Natur: Was ist in diesen Warnbriefen bezüglich der Risikokosten gestanden? Welche Wahrnehmungen haben Sie da?

Mag. Friedrich Hief (bei der folgenden Aufzählung ein Schriftstück durchblätternd): Also am 13. August 2016 haben wir die Redepflicht ausgeübt im Hinblick auf erhebliche Wert...

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: 2016?

Mag. Friedrich Hief: 2010, Entschuldigung. Am 13. August 2010 haben wir die Redepflicht im Zusammenhang mit dem Halbjahresabschluss 2010 zum Thema erhebliche Wertminderungen ausgeübt, da einfach sehr hohe Wertberichtigungen gebildet wurden und auch Beteiligungsabschreibungen erforderlich waren.

Wir haben dann am 9. März 2012 die Redepflicht im Hinblick auf die Liquiditäts- und Eigenmittelsituation der Gesellschaft ausgeübt.

Wir haben dann am 7. September 2012 im Hinblick auf die Eigenmittelerfordernisse, die sich aus den JRAD-Bescheiden, also aus den Bescheiden der Aufsicht ergeben, dass hier die Gefahr einer Eigenmittelunterdeckung besteht, wenn die erforderlichen Wertberichtigungen gebildet werden ...

Wir haben am 10. Juni 2013 die Redepflicht in einem Warnbrief ebenfalls zu der Eigenmittelausstattung und zur Tatsache, dass Unsicherheiten hinsichtlich der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung bestehen, ausgeübt.

Wir haben am 28. August 2014 die Redepflicht im Hinblick auf mögliche Beteiligungsabschreibungen ausgeübt, die anstehen würden und die sozusagen dazu führen, dass die Mindesteigenmittelerfordernisse der damals noch regulierten Bank – also das war jetzt im August 2014 und die Deregulierung war erst Ende November 2014 – unterschritten sind.

Wir haben dann am 9. Dezember 2014 auf das Risiko der Thematik, dass der Verkauf des SEE-Netzwerkes nicht gelingt, dass die Refinanzierungslinien des SEE-Netzwerks wertlos werden und auch dass das HaaSanG allenfalls Risiken für die Bank bedeutet, hingewiesen.

Wir haben dann am 28. Februar 2015 – das ist sozusagen der letzte – gesagt, dass das AQR – das war das ominöse Wochenende, an dem die Ergebnisse verlautbart wurden, und am 1. März war dann der BaSAG-Bescheid – zu substanziell negativen Ergebnissen geführt hat.

Das sind die Ausführungen zu unseren Redepflichten, sollten alle aktenkundig sein.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Wir gehen in die letzte Stunde, nur zur Information.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Das ist eine ganze Reihe von Kritikpunkten, ich möchte Folgendes herausgreifen: Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, ob das riskante Neugeschäft im Speziellen bei bestimmten Warnbriefen ein wesentlicher Einflussfaktor war?

Mag. Friedrich Hief: Das Neugeschäft im Speziellen wurde bei den Warnbriefen nicht thematisiert.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Wurde auf diese Warnbriefe reagiert? Hat es vom Management her Veränderungen gegeben? Maßnahmen?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, bei den ersten Warnbriefen, wo es darum ging, dass die Liquiditätslage angespannt war und die Eigenmittelsituation sich der regulatorischen Untergrenze näherte, gab es dann die Liquiditätszuschüsse oder Liquiditätshilfen der Republik und gab es die Eigenmittel-/Kapitalerhöhungen durch die Republik. Also da wurde durch den Eigentümer natürlich reagiert.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Es gab auch von der Europäischen Kommission und vom Finanzministerium immer wieder Kritik. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.) Hat da die Bank auch reagiert? (Auskunftsperson Hief: Entschuldigung, ich habe das jetzt ...!)

Die Europäische Kommission, auch das Finanzministerium hat ja die Bank immer wieder kritisiert. Haben Sie Wahrnehmungen, ob es da ein Entgegenkommen, ob es da Maßnahmen gegeben hat?

Mag. Friedrich Hief: Seitens der Europäischen Kommission gab es natürlich die ganzen Neugeschäftsbeschränkungen, die Beschränkungen in Hinblick auf Asset Quality. Es durften also nur gute Bonitäten in den ausländischen Tochterunternehmungen eingegangen werden. Es durften nur gewisse Margen neu kontrahiert werden. Diese Regelungen wurden im Risikomanagement in der Kreditabwicklung der Bank implementiert, damit eben diese EU-Vorgaben eingehalten werden.

BMF-Vorgaben an die Bank, die ins operative Geschäft geführt hätten, sind mir nicht zu Ohren gekommen, aber das heißt nicht, dass es diese nicht gegeben hat.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Uns liegt ein Dokument vor, wo Lejsek Kranebitter darauf hinweist, dass es mit dem Eigenkapital ein Problem gibt; und Kranebitter sagt, er wird keine Maßnahmen setzen. Wie können Sie das kommentieren? Können Sie als Bankprüfer eine solche Vorgehensweise goutieren?

Mag. Friedrich Hief: Ich habe mehrmals auf fehlendes Eigenkapital oder knappe Eigenkapital- oder Eigenmittelgrenzen, wenn man es regulatorisch sieht, hingewiesen. Also ich verstehe sozusagen Herrn Mag. Lejsek.

Ich kann mich in die Begründung der Antwort von Gottwald Kranebitter momentan nicht hineindenken, aber auch da müsste man den Sachverhalt wirklich kennen, warum das auf einmal nicht relevant sein soll. Grundsätzlich ist Eigenkapital gut fürs Unternehmen. (Abg. Strasser: Danke schön!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Kollege Lugar! 23 Sekunden in dieser Fragerunde. – Bitte.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Reflektierend auf Herrn Krainer haben wir jetzt recherchiert, und die Ehre aller Regierungskommissäre ist gerettet! Sie sind kein Totengräber, sondern ein Notarzt, denn es gibt einige Banken, die das überlebt haben. Ich nenne nur eine: die Alizee-Bank. Dort hatten sie 2013 einen Kommissär. Sie haben das überlebt und sind mittlerweile wieder gesundet.

Das heißt, Sie haben eine Notarztfunktion, man muss sich vor Ihnen nicht fürchten. Anscheinend hat man der SPÖ und auch dem Herrn Krainer eingeredet – möglicherweise vonseiten der ÖVP –, dass ein Regierungskommissär auf jeden Fall ein Problem darstellt und auf jeden Fall verhindert werden muss. Aber jetzt wissen wir nachdem Sie hier waren, dass das überhaupt nicht so der Fall ist. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ganz im Gegenteil, ein Regierungskommissär ist ein Notarzt und will helfen, will stabilisieren. Deshalb: Keine Angst vor einem Regierungskommissär!

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Ich nehme an, das war keine Frage. (Abg. Lugar: Nein, war keine! – Abg. Darmann: Es war eine Werbeeinschaltung!)

Schön, dann gehen wir weiter: Herr Dr. Hable. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Mag. Hief, wir sind bei dem Rekordverlust stehen geblieben, Bilanz 2014, ein neuerlicher Wertberichtigungsbedarf von über 8 Milliarden €, der in dieser Bilanz 2014 aufgetreten ist. Konkret gesagt, wir waren bei der Erklärung dafür. Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie in der letzten Runde gesagt, das wäre deswegen gewesen, weil die Abbaueinheit eingerichtet wurde. Habe ich Ihre Antwort richtig in Erinnerung?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, ich habe Ihnen meinen Zusatz vorgelesen. Es geht quasi darum, dass es kein Neugeschäft gibt, dass das Gesetz zur Schaffung der Abbaueinheit, also das GSA, die freiwillige Selbstauflösung der HETA, fordert, dass die Assets abzubauen sind. Ich weiß, im GSA ist die gesetzliche Regelung, bestmöglich, schonend, aber trotzdem in einem relativ kurzen Zeitraum. Die Problematik des Asset-Abbaus derzeit am Balkan ist wirklich das Thema: relativ enge Märkte mit einer geringen bis teilweise nicht vorhandenen Nachfrage. Und wenn es keine Käufer gibt, sinkt natürlich der Verkaufspreis.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Gut, aber das war ja nicht ... Wenn man diesem Argument folgt: Das ist ja nicht im Jahr 2014 aufgetreten!

Mag. Friedrich Hief: Das Thema ist hier eines, das man auch in der normalen Kreditwirtschaft sieht. Solange der Kunde quasi lebt und weiterleben kann – auch in der Relation mit der Bank –, muss er am Ende des Tages nur die Zinsen bezahlen, das Kreditobligo bleibt bestehen, und man kann bis ans Ende der Laufzeit warten, ob die Sicherheit dann so viel wert ist, um den Kredit zurückzuzahlen. Das ist einfach die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei diesen langläufigen Kreditengagements, die die Hypo leider eingegangen ist.

Wenn allerdings diese Immobilie in einer relativ kurzen Zeit verkauft werden muss, dann rückt sozusagen der Moment der Wahrheit näher. Hier sieht man eben, dass in manchen Regionen des Marktgebietes, wo die HETA-Gruppe tätig ist, einfach die Realisate derzeit nur in sehr niedrigen Wertbandbreiten möglich sind.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Wieso sagen Sie immer „kurze Zeit“? Wo nehmen Sie das her?

Mag. Friedrich Hief: Na ja, für Immobilien ist der Plan, den sich der Vorstand vorgenommen hat, bis 2020 alles abzubauen und 80 Prozent der Assets innerhalb von drei Jahren, das heißt, bis 2018. Das ist für ein substanzielles Immobilienportfolio ein relativ kurzer Zeitraum, weil einfach die Abwicklung von größeren Immobiliendeals unter einem Jahr schwer umsetzbar ist.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Aber die Frage ist ja: Warum ist dieser Rekordverlust entstanden? – Im Jahr 2014 sicher nicht. Und das Argument der Abbaueinheit kann es auch nicht sein, weil eine Abbaueinheit nicht den Zweck hat, möglichst schnell Notverkäufe zu tätigen, sondern gemächlich und ruhig die Assets der Reihe nach abzubauen. Also das Argument, man hätte schnell verkaufen müssen, kann nicht gelten. (Zwischenruf des Abg. Kogler.) Richtig, und steht auch nicht im Gesetz! Das steht auch nicht im Gesetz zur Bildung einer Abbaueinheit, das werden Sie in keiner insolvenzrechtlichen Bestimmung oder sonst wo finden. Es wird immer argumentiert – nicht nur von Ihnen, das haben wir auch schon früher gehört –, man hätte schnell abbauen müssen, was aber in der Praxis überhaupt nicht der Fall ist. Das schreibt niemand vor. Das kann also diesen plötzlichen Rekordverlust nicht erklären.

Mag. Friedrich Hief: Herr Abgeordneter, jetzt nur sozusagen zwei Kommentare: Ich habe nie gesagt, man muss schnell abbauen, sondern: Bewertungsgrundlage ist die Annahme – das steht klipp und klar im Anhang und auch in den Notes des Konzernabschlusses –, dass bis 2020 abgebaut werden soll, und davon 80 Prozent in den ersten drei Jahren, also 2016, 2017, 2018. Das ist die Prämisse, unter der die Bewertungsrechnungen angestellt werden, die dazu führen. Ich prüfe den Abschluss, aber ich erstelle ihn nicht. Mit dieser Prämisse – das ist eine ganz wesentliche Prämisse – kam es zu diesen Wertverlusten.

Dass wir sozusagen nicht ganz falsch liegen ... Ich sage es ganz offen, und das dient jetzt vielleicht auch ein bisschen der Ehrenrettung des Unternehmens, denn das Unternehmen erstellt ja den Jahresabschluss, wir prüfen nur: Wir hatten in der Vergangenheit eine OePR-Prüfung – Entschuldigung, für mich sind es große Beträge, aber für ein Unternehmen wie die Hypo sind es kleine Beträge –, da wurden Wertberichtigungsdifferenzen von 4 und 6 Millionen € gefunden. Das ist bei dem Portfolio von damals – 20 oder 25 Milliarden – eine quantité négligeable, auch wenn es wirklich ein großer Betrag ist.

Das heißt, die österreichische Prüfstelle als Behörde hat auch am Ende des Tages zwar einen Fehler gefunden, aber ganz offen: Damit kann ich leben. Bei jedem substanziellen Fehler wird der unterschreibende Wirtschaftsprüfer bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder angezeigt. Ich bin noch nicht angezeigt worden, und das war eine 2013er-Prüfung. Es kann also nicht ganz so falsch sein.

Dass sich dann die Werte anders darstellen, als im Vorjahr angenommen, weil sich die Rahmenbedingungen verändern, das ist – unter Gänsefüßchen – „leider“ ein Thema. Aber das ist auch ein Thema der Rechnungslegung. Wenn wir auf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umstellen, ist es ganz einfach: Dann gibt es ein Bankkonto. Ich kann auch damit leben. Aber wir geben uns die Regeln selbst, unter denen Rechnung zu legen ist, und ich prüfe in dem Rahmen, der uns gegeben ist. Andere Spielregeln, dann wird das Spiel anders sein – Entschuldigung!

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das eine Antwort auf meine Frage war. Aber probieren wir es anders herum ...

Mag. Friedrich Hief: Wenn Ihnen etwas fehlt, dann bitte ich, es zu sagen. – Entschuldigung!

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sie haben gesagt, in diesen Märkten könnte man Assets wegen der konjunkturellen Lage so schwer verkaufen. Die konjunkturelle Lage in Österreich ist auch nicht rosig, trotzdem werden tagtäglich viele Vermögenswerte verkauft, wechseln den Besitzer. Genauso auf diesen Märkten, die Frage ist nur: Zu welchem Preis? Kann ich einen Ziegenacker um den Preis eines Jachthafens verkaufen? – Da ist die Antwort: Nein! (Auskunftsperson Hief: Nein!)

Wenn der Ziegenacker als Jachthafen in der Bilanz steht – das war ja der Fall, der ist lange mit 40 Millionen in der Bilanz gestanden –, dann kann man das halt nicht um 40 Millionen verkaufen. Das liegt aber nicht daran, dass die Märkte in einem so schlechten Zustand sind, das liegt nicht daran, ob ich das innerhalb eines Jahres oder innerhalb von fünf Jahren verkaufen kann oder muss, das liegt einfach daran, dass es kein Jachthafen ist! Deswegen kann ich auch nicht den Wert eines Jachthafens, so wie er in der Bilanz drinsteht, am Markt erzielen. (Auskunftsperson Hief: Ja!)

Das ist doch in Wirklichkeit der Grund: Weil man jetzt die Sicherheiten, die alle falsch in der Bilanz dringestanden sind, tatsächlich verkaufen muss und jetzt eben draufkommt, dass ein Ziegenacker ja doch ein Ziegenacker ist und dass ich dafür nicht den Preis eines Jachthafens bekomme, deswegen entstehen die ganzen Verluste. Richtig?

Mag. Friedrich Hief: Wenn Sie mit einem „teilweise“ zufrieden sind, dann sage ich: teilweise. (Abg. Hable: Na ja, weil eigentlich ...!) Oder: Nicht nur!

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Weil eigentlich – wie Sie ganz am Anfang richtig gesagt haben, ich glaube, da sind wir uns ja einig, und das waren auch sehr offene Worte, die Sie gefunden haben – der Schaden bei der Kreditvergabe eingetreten ist.

Mag. Friedrich Hief: Bitte unter Gänsefüßchen, sonst ... (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ja, ja, ich weiß, für das reguläre Bankgeschäft trifft das natürlich nicht zu, wenn reguläre Sicherheiten, die auch das halten sollten, was sie versprechen, bestellt sind.

Aber für die Geschäfte, wie sie die Hypo gemacht hat, trifft das natürlich vollkommen richtigerweise zu: Der Schaden ist schon bei der Kreditvergabe eingetreten, weil die Sicherheiten nicht bestellt waren, weil die Millionen weg waren, auf Liechtensteiner Konten, das kennen wir alles. Wenn man sie dann verkaufen muss, diese Sicherheiten, die in Wirklichkeit nichts oder viel weniger wert sind, dann kommen die Verluste heraus. Deswegen ist der Schaden schon bei der Kreditvergabe eingetreten, in diesem Fall. – Danke.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich darf vielleicht da fortsetzen, wo der Kollege jetzt aufgehört hat, möchte Ihnen einen Bestätigungsvermerk vorlegen und darf Sie bitten, auf Seite 6 den letzten Bullet Point anzuschauen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Da heißt es dann, so am Ende der fünften Zeile: Darüber hinaus geht der Vorstand bei den Ermittlungen der Kreditvorsorge davon aus ... Und so weiter. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Friedrich Hief: Ja, ich bin bei Ihnen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Meine Frage, die sich daran knüpft, ist: War die Kreditvorsorge dort, wo es um Immobilienobjekte geht, ausreichend? – Offensichtlich nicht.

Wie ist denn gemessen worden? – Sie schreiben, es wurde von Marktwerten ausgegangen. Also nach dem österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetz würde man wahrscheinlich vom Verkehrswert sprechen. Kann man das so annehmen?

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Welcher Anteil am Verkehrswert ist denn belehnt worden? Wie hoch hat man, wenn der Verkehrswert 100 war ...?

Mag. Friedrich Hief: Es gab üblicherweise vom rechnerischen Marktwert ... Marktwerte für Immobilien sind ja meistens rechnerische Marktwerte, weil sie Gutachtenwerte darstellen. Da gab es üblicherweise Sicherheitenabschläge von 30 bis 50 Prozent.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Von 30 bis 50 Prozent, je nach Objekt?

Mag. Friedrich Hief: Je nach Art der Immobilie.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Gut. Würden Sie sagen, dass es zu dem Zeitpunkt überhaupt möglich war – und das ist jetzt vielleicht nicht so sehr die Frage aus der Prüfersicht, sondern aus Ihrer umfassenden Sicht aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit –, Marktwerte, also Verkehrswerte, festzustellen? War ausreichend Markt vorhanden?

Der wird ja vorausgesetzt, damit man solche Werte überhaupt im herkömmlichen Sinn feststellen kann. Also in Märkten, die ausgebaut sind, ist das kein Thema, weil es da ausreichend Möglichkeiten des Vergleiches gibt. War das dort gegeben?

Mag. Friedrich Hief: Die Thematik ist: Dort, wo es wirklich Märkte gibt, ist das Ermitteln von Marktwerten relativ einfach. Da kann man Vergleichswerte nehmen, da gibt es Vergleichstransaktionen, man hat Preise, und dann hat man auch Interessenten.

Die Problematik, die wir in der Prüfung hatten – oder natürlich auch die Hypo Alpe-Adria respektive die HETA bei der Jahresabschlusserstellung –, ist, dass es sehr viele Immobilien gab, für die es nur schwer oder schwer darstellbare Marktwerte gab. Das heißt, man muss immer wieder rechnen, man muss immer wieder versuchen, mit rechnerischen Werten das Auslangen zu finden.

Ich kann jetzt sozusagen nur aus dem Nähkästchen plaudern: Es gibt in der Hypo Alpe-Adria respektive in der HETA, natürlich berücksichtigend die spezielle Situation, in der sich das Unternehmen befindet, das heißt, die Kurzbezeichnung ist MVUSA – kurze Übersetzung: Market Value Under Special Assumptions –, weil natürlich die Märkte dort nicht Märkte sind ... Wie einer der Herren Abgeordneten gesagt hat: In Wien kann ich leicht eine Eigentumswohnung verkaufen, aber fünf Hotels an der kroatischen Küste kann ich nicht so leicht verkaufen.

Es wird natürlich versucht, durch Rechenmodelle das spezielle Marktumfeld zu berücksichtigen. Wie gut oder wie schlecht das stattfindet, können wir teilweise natürlich nur in der Ex-post-Kontrolle feststellen. Einer unserer Jobs ist zum Beispiel im heurigen Jahr – auch wenn ich dazu jetzt nicht befragt werde –: Wir schauen uns an, was im Jahr 2015 im zweiten Halbjahr und jetzt Anfang 2016 verkauft wurde und wie das im Vergleich zu den vorjährigen Buchwerten ausschaut. – Das ist ja für mich die beste Probe, ob die vorjährigen Annahmen und Parameter für die Bewertung halbwegs stimmen oder nicht. Da scheinen wir momentan mit den Realisaten, die jetzt unmittelbar realisiert wurden, halbwegs hinzukommen. (Abg. Jank: Gut, aber ...!)

Die Problematik, die hier aufgezeigt werden sollte, möchte ich auch ganz kurz darstellen: Das war die Zeit, als versucht wurde, die Bank zu stabilisieren und sozusagen die Assets in kleinen Portionen abzubauen. Da gab es natürlich sehr viele Projekte, wo man gesagt hat: Ich möchte diese und jene Immobilie verkaufen. – Das war auch ein dokumentiertes Projekt, wo es Interessenten, Investoren und auch Angebote gab. Das ist ja nachvollziehbar, denn nur Geschichten glaubt auch der Jahresabschlussprüfer nicht.

Das Thema, das wir dann dort hatten, ist, dass wir im nächsten Jahr hingekommen sind und diese Immobilie noch immer gefunden haben, weil der Käufer eins abgesprungen ist. Im Jahr zwei war aber dann ein zweiter Interessent da, und das Spiel begann von Neuem.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ja, das kann ich mir vorstellen, denn das war ja genau das Spiel. (Auskunftsperson Hief: Ich sage es jetzt auch ganz ...!) Das war ja genau das Spiel, dass man die Bank quasi immer über den Tisch gezogen hat! Das war das Spiel, und die Bank hat sich über den Tisch ziehen lassen.

Mag. Friedrich Hief: Und jetzt auch nur: Darum steht genau dieser Passus hier in dem Jahr, denn im ersten Jahr konnte man in Wirklichkeit noch nichts sagen. Im zweiten Jahr haben wir die Obligos bereits gekannt, und wir haben gesagt: Das wolltest du eigentlich schon im vorigen Jahr verkaufen, du hast es im heurigen Jahr noch immer nicht verkauft. – Als sie uns im dritten Jahr noch einmal erzählt haben: Aber nächstes Jahr wird es verkauft!, haben wir gesagt: Jetzt musst du schön langsam abwerten!

Darum stehen hier auch die geplanten Zeitpunkte drin.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Aber damit kann man schon den Schluss ziehen – auch so, wie Sie es jetzt ausgeführt haben (Auskunftsperson Hief: Es gab laufende Bemühungen!) –, dass es eigentlich seitens der Bank ein unrichtiges Vorgehen war. Jetzt könnte man sagen: Der Öffentlichkeit und auch dem Eigentümer wurde Sand in die Augen gestreut – der Ausdruck ist, glaube ich, heute schon irgendwann einmal gefallen –, wissend, nämlich auch aufgrund der Feststellung, die Sie hier getroffen haben, dass nicht auszuschließen ist, dass aufgrund der Entwicklung und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Werte zu hoch angesetzt sind. Man hat trotzdem weitergemacht, und die, die dafür am Ende des Tages geradestehen sollen, die Eigentümerschaft, die Öffentlichkeit, die es letzten Endes ja auch trifft, sind irregeführt worden!

Das ist ein Muster, das sich wiederholt, das man weitergeführt hat im Wissen darum, dass es eigentlich nicht passt, offensichtlich oder möglicherweise in dem Versuch, die Fehler, die man begangen hat, nicht offenzulegen, und in dem Glauben, irgendwann wird sich das von allein auflösen.

 Mag. Friedrich Hief: Also zum Thema Irrtum: Das ist jetzt etwas, das nicht in die Kategorien eines Wirtschaftsprüfers fällt, aber wenn Sie mich jetzt sozusagen abseits von der Prüfungstätigkeit fragen, glaube ich, dass einfach wirklich zu spät mit einem gezielten Abbauprogramm begonnen wurde.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich hätte noch eine Unterlage, die ich Ihnen gerne vorlegen würde, und zwar ist das ein Aktenvermerk, der im Rahmen einer vorangegangenen Besprechung erstellt wurde. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Im ersten Punkt auf Seite 2 heißt es:

„Nach formellem Ende der Besprechung erwähnte Kranebitter noch, dass Ernst & Young sogar zur Diskussion gestellt hätte, ob nicht Einwände in Bezug auf den von zwei anderen Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschluss 2009 erhoben werden müssten.“

Das heißt, Sie hatten offensichtlich darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss 2009 nicht in Ordnung wäre. Was war der Grund? Was hat Sie dazu geführt? (Abg. Kogler: Haben Sie die Nummer schon gesagt, Frau Kollegin?) – Entschuldigung, das ist die Nummer 35643.

Mag. Friedrich Hief: Darf ich nur ganz kurz ...? Das Thema war: Wir waren neu, und das Thema für uns war: In dem Jahr wurde, glaube ich, über eine Milliarde wertberichtigt, und nachdem da sozusagen wenig Neugeschäft in dem Jahr war, hat sich für uns natürlich die Frage gestellt, ob diese Wertberichtigungen des Jahres 2010 nicht eigentlich schon 2009 erkennbar hätten sein müssen.

Aber ich kann als Prüfer nur etwas verlangen, was ich nachweisen kann, und es war für mich oder für das damalige Prüfteam unmöglich, dem Vorstand nachzuweisen – der ja 2009 auch nicht da war –, und gerade aufgrund der relativ unausgereiften Kreditrisikosysteme nachzuweisen: Das hättest du voriges Jahr schon buchen müssen! Wenn das gelungen wäre, hätten wir ein Restatement gemacht.

Also Sie weisen darauf hin, dass sich durchaus die Frage stellt, in welche Periode die können, aber Herr Mag. Edelmüller hat das analysiert, und im 2010er-Abschluss steht im Risikobericht aus meiner Sicht relativ gut lesbar seine Stellungnahme drinnen: Er selbst schreibt, dass der Wissensstand im Vorjahr seiner Meinung nach, nach Meinung des Vorstandes der HETA, so schlecht war, dass man das damals noch nicht hätte erkennen können. Darum gehört die 1 Milliarde Wertberichtigung ins 2010er-Jahr. Das haben wir natürlich angesprochen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Wie hätte sich das dann …

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Eine kurze Frage noch, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Entschuldigung. Nein, so kurz geht es nicht.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Es gibt ja noch eine Möglichkeit. Herr Abgeordneter Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, dann bleiben wir in dieser Reihenfolge. Die Fragestellung, die wir – also Kollege Hable und ich – zuvor hatten, hat sich ja auch darauf bezogen, wo das eigentlich herkommt: in fünf Jahren – ich bin wieder bei der 2014er-Bilanz – 100 Prozent verkaufen und bis 2018 80 Prozent. Nun, wir vermuten einmal, das Ganze geht so: Aus dem entsprechenden Gesetz, § 5 GSA, geht hervor, dass der Abbauplan von der Geschäftsleitung zu erstellen ist – jetzt kommt es aber! –, dann vom Aufsichtsrat zu genehmigen ist, so weit so schön, und dann aber noch dem BMF und dem Bundeskanzleramt vorzulegen ist.

Ich habe ja schon lange den politischen Verdacht, dass da jetzt – obwohl wir eine Abbaueinheit haben und es eigentlich so sein sollte, wie Kollege Hable es sagt – extra auch noch draufgedrückt wurde, mit diesen schnellen Vorgaben. Das würden auch die öffentlichen Stellungnahmen des Managements widerspiegeln.

Wir fragen jetzt aber Sie, weil man nämlich im Jahresfinanzbericht 2014, so heißt ja der Geschäftsbericht ab jetzt, diese Formulierungen tatsächlich findet, die Sie erwähnt haben. Und Sie haben das offensichtlich zu nehmen. Jetzt frage ich Sie einmal: Was wissen Sie über diesen Vorgang? Wo kommt das alles her, die fünf Jahre und bis 2018 80 Prozent? (Auskunftsperson Hief: Also ...!)

Ich meine, der Vorstand schreibt es hinein, das muss ja in den Anmerkungen eine Rolle spielen, weil das ist ja essenziell, wie Sie zumindest behaupten.

Mag. Friedrich Hief: Das ist ja ein Bewertungsparameter für die Ermittlung der Vermögenswerte und damit indirekt für die Quantifizierung der Wertberichtigung.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie einmal mit dem Vorstand darüber geredet, wo das herkommt, ob das gescheit ist?

Mag. Friedrich Hief: Jetzt ohne den Vorstand zu interpretieren, und da ersuche ich Sie dann wirklich, den HETA-Vorstand wegen der Meinungsbildung heranzubringen ... Also der derzeitige HETA-Vorstand – und das bitte jetzt wirklich als Meinung von mir zu nehmen und nicht böse zu sein, wenn es dann anders ist – geht mit seiner Erfahrung, die er auch in einem Ostblockland gewonnen hat, davon aus, dass die Werte von Immobilien nicht besser werden, wenn man sie länger liegen lässt. – Kurz gefasst.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aber Sie argumentieren ja umgekehrt: Gleichzeitig heißt es ja – und da bin ich beim Kollegen Hable –, das ist ja das Argument, möglicherweise vorgeschoben: Weil jetzt so schnell verkauft werden muss, ist alles so viel weniger wert.

Wenn ich jetzt Ihre Aussage hernehme, dann würde es ja umgekehrt nicht zutreffen, und dann sind wir wieder bei der Ziegenacker-Theorie, wo eigentlich die wirklichen, immer schon mitgeschleppten – wenn man so will – Leichenteile dann bald an die Oberfläche gespült werden.

Mag. Friedrich Hief: Also bei der Ausarbeitung der Parameter oder der Grundsätze für die Wertfestsetzung im Zuge dieser AQR, also dieser Asset-Überprüfung, die dann am Ende des Tages zum 28. Februar/1. März 2015 geführt hat, waren wir zwar als Prüfer begleitend, aber bitte als Prüfer ex post dabei, also da waren andere Beratungsunternehmen in die Parametrisierung, in die Wertfindung und in die Beratung miteingebunden. Also wir wussten davon, und wir haben uns das natürlich prüferisch angesehen, aber wir haben sozusagen die Resultate mitgeteilt bekommen und ganz ehrlicherweise ...

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ist gut. Das haben wir schon. Ich bin woanders. Ich bin im Übrigen auch nicht böse, aber jetzt nur zusätzlich verwirrt, wenn ich alles zusammenzähle, was Sie sagen. Sie haben ja dieses Beispiel mit der Wohnung in Wien, im 9. Bezirk, gebracht, und zwei Wochen ist etwas anderes als zwei Jahre und erst recht 20 Jahre. Ja wenn das alles stimmt, wieso ist dann umgekehrt der ach so befähigte Vorstand der HETA auf einmal der Meinung, dass die Fristfrage keine Rolle spielt und man das möglichst schnell hinausklopfen muss?

Deshalb frage ich Sie – das haben Sie jetzt als Einschätzung wiedergegeben, das haben Sie vorher selbst so betitelt –, ob Sie irgendeine Wahrnehmung dazu haben, wie der Vorstand dazu kommt, außer dieser Einschätzung von Ihnen, dass man das jetzt so schnell machen muss. Ich stelle mir das ganz anders vor: Aus welchen Gründen auch immer hat es Gespräche mit den Eigentümervertretern gegeben, und die haben gesagt, so, und jetzt drehen wir den Spieß um und machen möglichst schnell und nehmen die Wertverluste in Kauf. Haben Sie dazu irgendwas mitbekommen? (Auskunftsperson Hief: Nein!) Gut, danke einstweilen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Dann möchte ich vorläufig einmal Bilanz ziehend (Abg. Kogler: Stichwort!) – ja, Stichwort: Bilanz ziehend – sagen, dass uns all diese Argumente, die uns bisher im Untersuchungsausschuss oder auch im Frühjahr 2015 aufgetischt worden sind, als dieser Rekordverlust zur Bilanz 2014 ans Tageslicht gekommen ist, so nicht stichhaltig sind. Da ist ja erzählt worden, der Frankenkurs wäre es gewesen, es ist erzählt worden – haben wir heute auch diskutiert –, es wäre deswegen gewesen, weil alles so schnell verkauft hätte werden müssen. Das ist natürlich alles nicht der Fall.

Also ich glaube, wir haben hier sehr gut herausarbeiten können, dass in Wirklichkeit diese Rekordverluste 2013 und 2014 – ich sage auch bewusst dazu: nach der Nationalratswahl 2013 – deswegen entstanden sind, weil erst dann das ganze Ausmaß der Kreditleichen aus den Hypo-Kellern ans Tageslicht gekommen ist. Eine abschließende Frage hätte ich noch, Herr Mag. Hief: Was sagt Ihnen der Begriff Add-on-Kapital?

Mag. Friedrich Hief: Add-on-Kapital ist ein Begriff aus dem regulatorischen Sprachgebrauch. Jetzt unscharf gesprochen: Banken müssen 8 Prozent Eigenkapital halten, und es obliegt der Finanzmarktaufsicht, diese achtprozentige Mindestuntergrenze unter Einhaltung gewisser Kriterien zu erhöhen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): War das bei der Hypo der Fall?

Mag. Friedrich Hief: Das war bei der Hypo der Fall. Das ist auch Gegenstand zweier unserer Warnbriefe. Die Hypo hatte immer Kapitalvorgaben von ungefähr 12 Prozent, 11,5 Prozent, um einfach der erhöhten Risikosituation der damals noch regulierten Bank, Rechnung zu tragen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Das heißt, die Aufsicht hat der Bank aufgetragen, ihr braucht zusätzliches Kapital, ihr müsst zusätzlich Kapitalpuffer schaffen wegen des erhöhten Risikos, Risikovorsorge, Thema Wertberichtigungen. (Auskunftsperson Hief: Ja!) Und hat die Bank das gemacht?

Mag. Friedrich Hief: Ja. Mit Unterstützung des Eigentümers wurden diese Kapitalgrenzen fast über die ganze Zeit eingehalten, nur gegen Ende, kurz vor der Deregulierung ist man quasi darunter abgesunken, aber da wurde dann kein Kapital mehr zugeführt, weil ja die Kapitalvorschriften mit der Deregulierung per Ende Oktober 2014 obsolet geworden sind.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass der Hypo Add-on-Kapital vorgeschrieben worden ist, eben um fehlende Wertberichtigungen aufzufangen, und dass das Management, der Vorstand, diese dementsprechenden Vorsorgen nicht gebildet hat?

Mag. Friedrich Hief: Nein, also das ist einer meiner Jobs: Eigenkapital ersetzt nicht Wertberichtigungen, das ist ein klares No-Go. Man kann nicht argumentieren und sagen, ich habe mehr Eigenkapital, darum muss ich Wertberichtigungen nicht bilden, also Wertberichtigungen sind zu bilden. Wenn von uns ein Fall gefunden wird, wird der argumentiert, gewünscht und entweder gebucht oder es gibt Einschränkungen dazu. Also Eigenkapital ersetzt nicht Wertberichtigungen, weder in österreichischer Rechnungslegung, noch nach IFRS.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Und der Bankvorstand hat das dann so gemacht? Die haben dann diese Wertberichtigungen tatsächlich durchgeführt?

Mag. Friedrich Hief: In den Jahren 2010 bis am Ende des Tages 2014 hat der Vorstand all jene Wertberichtigungen gebildet, die wir als Bankprüfer respektive Abschlussprüfer uns gewünscht haben. Dass sich Prüfer manchmal mehr Vorsorgen wünschen, ist sicherlich eine Frage der Risikoeinschätzung, aber die Vorsorgebildung war immer in einem akzeptablen Bereich. Besondere Sachverhalte haben wir natürlich durch unsere Zusätze versucht, dem Bilanzleser näherzubringen.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Trifft es nicht zu, dass Sie den Vorstand gefragt haben, warum diese dementsprechenden Vorsorgen nicht gebildet worden sind?

Mag. Friedrich Hief: Noch einmal: Wir haben mit dem Vorstand ... Also das ist aber etwas, das bei jeder Bankprüfung vorkommt, dass man im Zuge der Kreditprüfung sagt: Ich habe diesen Fall, diesen Fall, diesen Fall, reden wir darüber! Ich sehe hier einen Wertberichtigungsbedarf, warum siehst du keinen? – Also da müssten Sie mir jetzt ein bisschen deutlicher auf die Sprünge helfen, welche Diskussion Sie meinen; das findet mit fast jedem Bankvorstand statt, das ist Teil unseres Geschäfts.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ich kann leider nicht sehr viel deutlicher werden, weil das schon wieder Dokumente der Stufe 2 sind, vertraulich. Also da müssten wir eine vertrauliche Sitzung machen. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das auszahlt, deswegen hätte ich es sozusagen hintenherum versucht, dass Sie uns einfach erzählen was in diesen Dokumenten drinnen steht. (Heiterkeit.) Ich habe Ihnen sozusagen eh schon die Rutsche gelegt, wo sich das ableiten lässt, dass es dieses Thema tatsächlich gegeben hat und dass Sie sehr zutreffende Fragen gestellt haben.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Das stellt sich als Umgehungsmanöver dar. Das geht nicht.

Mag. Friedrich Hief: Ohne den Ausschuss verärgern zu wollen, aber ich bin vom Bankwesenrecht nicht entbunden. Zu Einzelfällen darf ich sowieso nichts sagen, das geht gar nicht, Entschuldigung.

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Aber das ist ja kein Einzelfall, da geht es ums Grundsatzprinzip.

Mag. Friedrich Hief: Darum habe ich gesagt, ich weiß jetzt nicht …

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Ist der Hypo mit der Begründung: Ihr braucht das, weil ihr erhöhten Wertberichtigungsbedarf habt!, zusätzliches Kapital vorgeschrieben worden? Das Kapital ist zwar gekommen, aber die Wertberichtigungen sind nicht vorgenommen worden, das ist das Thema. (Auskunftsperson Hief: Na ja, das ist ...! Das Ganze ist ja ein ...! ) Unabhängig, das ist ganz generell, unabhängig von einem Einzelfall.

Mag. Friedrich Hief: Ganz so kann es nicht gewesen sein. Entschuldigung, wenn Sie der Bank 1 Million Kapital geben und die Bank bildet mit der 1 Million Wertberichtigung, ist das Kapital wieder weg. Also wenn man sozusagen Kapital auffüllt und mit dem Kapital Wertberichtigungen bildet, führt das dann wieder dazu, dass Ihnen das Kapital fehlt. Also das sind sozusagen kommunizierende Gefäße, dann brauche ich wieder mehr ... So funktioniert das Spiel einfach buchhaltungstechnisch leider nicht. Nein, so geht es nicht. Darum tue ich mir jetzt mit der Beantwortung schwer. Ich bin gutwillig, aber …

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Also konkreter können Sie nicht werden? (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ich habe keine Zeit mehr. Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wollte nur Kollegen Lugar für die tatsächliche Bestätigung danken: Der Alizee Bank ist tatsächlich der Regierungskommissär abgezogen worden (Abg. Kogler:  ... und sofort wieder aufgesprungen ist! – Abg. Lugar: Das stimmt aber nicht, er ist sofort wieder aufgesprungen! – Abg. Hable: Da hat er schon recht gehabt! Am Ende hat er recht gehabt!), nämlich nachdem der Einlagenbereich in der Bank liquidiert wurde, die Bank die Konzession für diesen Bereich zurückgelegt hat und nicht mehr Mitglied eines Einlagensicherungssystems ist.

Das heißt, nach der Liquidierung geht der natürlich nach Hause. Auf Amtsdeutsch heißt das, dass die Bank nachgewiesen hat, dass die Gefährdungslage für Kundengelder nicht mehr da ist, weil es einfach keine Einlagen mehr gegeben hat und weil dieser Bereich in der Bank liquidiert wurde. Dafür ist der Regierungskommissär da. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Krainer, Kogler, Lugar und Hable.)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Ich nehme an, die Auskunftsperson verfolgt das mit sehr viel Interesse. Sie ist zwar eigentlich dafür da, Fragen von euch zu beantworten, aber bitte. (Abg. Krainer: Ich bin schon fertig!)

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich möchte noch einmal zurück zu den Wertberichtigungen kommen, zuerst aber noch eine Frage: Sie haben vorhin gesagt, die Immobilien sind mit einem Anteil von 50 bis 70 Prozent belehnt worden.

Mag. Friedrich Hief: Je nach Kategorie, Region.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Je nach Region. Wie war das zum Beispiel bei Immobilien in Österreich?

Mag. Friedrich Hief: In den sicheren Ländern sind die Belehnwerte höher. Verzeihen Sie mir, dass ich die Liste der Belehnwertabschläge jetzt nicht auswendig weiß, aber die Belehnwertabschläge sind nachvollziehbar, plausibel, verständlich und akzeptabel.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Gut. Jetzt haben Sie aber weiter gesagt, dass diese Wertberichtigungen, die zum Schluss seitens der Bank vorgenommen worden waren, richtig waren. (Auskunftsperson Hief: Korrekt ermittelt!) – Korrekt ermittelt waren. Aber das heißt, sie müssen den Fall des Falles der Uneinbringlichkeit oder der Teileinbringlichkeit berücksichtigt haben, sonst könnten die Wertberichtigungen ja nicht korrekt oder richtig oder sonst irgendwie sein?

Das würde aber doch bedeuten, dass diese Werte erzielt werden, wenn jetzt verwertet werden muss. Wieso werden die nicht erzielt?

Mag. Friedrich Hief: Jetzt plaudere ich aus dem Nähkästchen, aber diese Übung machen wir jetzt als eine der Backup-Kontrollen in Hinblick auf den vorjährigen Jahresabschluss, und für die Geschehnisse oder für die Realisate oder Veräußerungen des 2015er-Jahres kommt man da ganz gut hin. Das ist ja für uns auch eine ganz essenzielle Prüfungshandlung, dass ich frage, ob wir im vorigen Jahr richtig gelegen sind. Ich bin ja interessiert daran, dass es richtig ist. Im 2015er-Jahr liegen wir ganz gut bei den Realisaten, die bis jetzt zu verzeichnen waren.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Und von 2014 auf 2015 haben Sie wie viel weitere Wertberichtigungen vorgenommen? Ich meine, ich verstehe schon, dass man dann zum Schluss zuerst einmal die Wertberichtigung vielleicht noch so macht, im Erkennen: Hallo, bis jetzt war es vielleicht doch zu wenig!

Mag. Friedrich Hief: Wir beziehen uns ja auf den ... Wir vergleichen ja mit dem 2014er-Abschluss, der schon vorliegt (Abg. Jank: Ja!), was in 2015 verkauft wurde, verglichen mit Buchwert 2014.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Mit Buchwert 2014. (Auskunftsperson Hief: Jawohl!) Und das trifft sich?

Mag. Friedrich Hief: Das passt ganz gut.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ich hätte dann noch eine Frage. Darf ich noch eine Frage stellen?

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Ja, Sie haben noch 40 Sekunden.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Gut, danke, das reicht. Ich hätte dann noch eine Verständnisfrage zu dem, was Sie vorhin in der Befragung durch Kollegen Lugar sagten, und zwar auf die Frage zum Regierungskommissär und Ihrer möglichen Aufgabe dort, und ich habe das immer so verstanden, dass Sie das auf Ihre Person beziehen. Ich glaube, es war ja nie Ihre Person gemeint, sondern die Tatsache, ob ein Regierungskommissär eingesetzt wird oder nicht. Sie haben dann gesagt – korrigieren Sie mich, wenn ich Sie falsch verstanden habe! –, Sie hätten dafür gesorgt, dass es zu keinem Einlagenabfluss gekommen wäre, also weder von ... (Abg. Lugar: Das hat er nie gesagt! Das ist ein falscher Vorhalt!)

Ich habe gesagt „hätte“; ich habe es so verstanden, und ich wollte es jetzt hinterfragen ... (Zwischenruf des Abg. Lugar.) – Ich habe nicht dich gefragt, was du gemacht hättest, sondern ich frage die Auskunftsperson.

Also meine Frage an Sie: Habe ich Sie richtig verstanden? Dann frage ich noch nach.

Mag. Friedrich Hief: Eine der vorrangigsten Aufgaben in der damaligen Situation wäre gewesen, die Mittelabflüsse, nämlich das Abziehen von Kundengeldern, einmal zu stoppen.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Ja, und wie hätten Sie das gemacht?

Mag. Friedrich Hief: Eine der Möglichkeiten wäre gewesen, zu untersagen, dass Montag um 8 Uhr die Bankfilialen aufsperren. Dann hätten wir aber nachdenken müssen: Wie lange bleiben sie zu? Was mache ich dann am Mittwoch, wenn am Mittwoch wieder aufgesperrt wird? Da kommen ja auch die Leute, aber dann haben zumindest die Nationalbanken aller Länder Zeit, um ausreichend Bargeld bereitzustellen. Da geht es ja um ganz pragmatische Dinge. In ganz Klagenfurt ist nicht so viel Geld, wie abgehoben wird, einfach körperlich. Wenn so etwas absehbar ist, muss man schauen, dass die Nationalbanken Cash in die Filialen bringen. Wenn die Leute kommen, wollen sie Geld sehen.

Keine Bank hat so viel Geld, dass alle Sparbücher auf einmal abgehoben werden können. Da muss man einfach auch technische Vorsorgen treffen, und das muss man einfach organisieren. Darum sage ich ja, es ist keine Problemlösung, sondern nur einmal ein stabilisierendes Umfeld, und dann muss man eine andere Lösung finden, welche auch immer.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Was wären Ihrer Einschätzung nach aus rückblickender Sicht, denn tatsächlich sind Sie ja nicht zum Einsatz gekommen ... Was hätte das für Österreich und die anderen Banken bedeutet?

Mag. Friedrich Hief: Für die anderen Banken Mittelzuflüsse, denn wir haben das ... (Abg. Lugar: Ist das jetzt eine Wahrnehmungsfrage? Bei mir hat er sich beschwert! Ruf: Wer hat sich beschwert? Ich? Abg. Lugar: Alle haben sich beschwert! – Abg. Krainer: Nein, nur ich! – Zwischenruf des Abg. Lugar. – Abg. Krainer: Genau, mit einem Zwischenruf! Du hast dich jetzt auch beschwert, können wir weitermachen?)

Na, aber gnädige Frau, weil Sie es selber angesprochen haben: Die Mittel wären dann zu den anderen Geschäftsbanken abgeflossen. Die Leute hätten bei der Hypo abgehoben und wären zu Rai..., zu den anderen Geschäftsbanken gegangen, wie es bei der BAWAG war, da sind die Gelder von der BAWAG zu den anderen Banken geflossen, solange sie abgeflossen sind.

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Die Möglichkeit vor allem bei den Großanlegern unterstütze ich. Ich glaube, auf dem Sparsektor wäre wahrscheinlich das Vertrauen in das Bankenwesen ein anderes gewesen, denn, ganz einfach, wenn eine große österreichische Bank zum zweiten Mal so quasi eine Schieflage erleidet, ist das Vertrauen wahrscheinlich weg. (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Danke vielmals.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Zu ganz etwas anderem, was ein bisschen länger zurückliegt, aber unmittelbar im Prüfauftrag dieses Ausschusses: Sie haben ja vor Gericht schon ausgesagt – ich will Ihnen da nichts nachstellen –, was diesen sogenannten Vorzugsaktienprozess, Vorzugsaktien 1, betrifft. Der Ausschuss weiß ja Bescheid.

Mir geht es jetzt gar nicht um den Sachverhalt dort, mir geht es nur darum, Sie zu fragen, wie Sie in die Rolle kommen, bei dieser Runde auch beratend teilzunehmen. Wir haben Gabriel – die sind ja alle hier bekannt –, von der Kanzlei Pöschl, Pöschl selber war involviert, Striedinger, Kulterer – mein Gott. Was war Ihre Rolle als Berater dort?

Mag. Friedrich Hief: Das war ganz einfach. Wir haben also damals wirklich eine sehr kleine Immobilientochter – ich weiß nicht einmal den Namen mehr – geprüft. Das war unser einziger Prüfjob in der grauen Vorzeit. Die Hypo Alpe-Adria hat es immer geliebt, sozusagen Beratershopping zu machen, und hat quasi jeden, den man kannte, um seine Meinung gefragt. So bin ich auch in diese Rolle geschlüpft und habe beauskunftet, und das E-Mail ist dann sozusagen aktenkundig geworden und hat dann dazu geführt, dass die Verurteilungen stattgefunden haben.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Na ja, also ich habe da eine Mitteilung, in der diese Emission der Genussrechte beziehungsweise Vorzugsaktien ... Das stand da ja noch offen, da haben Sie ja genau sachlich beraten. Das ist eine Teilnehmerliste, die ist noch viel länger, als Sie vorher gesagt haben, und da sind Sie eben drauf, Hief von Ernst & Young.

Ich meine, das liest sich nicht so, als ob Sie bloß dieses kleine Ding da übergehabt hätten, wie Sie gerade gesagt haben. Ich kann Ihnen das auch bringen lassen, wir haben es auch kopiert.

Mag. Friedrich Hief: Ich kenne das von ausreichenden Prozessen. (Abg. Kogler: Okay!) Die Idee damals war, um es ...

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, erklären Sie das ein bisschen, genau!

Mag. Friedrich Hief: Ja, ja, klar. – Die Idee war damals, sozusagen mit den drei oder vier Immobilien dieser kleinen Gesellschaft diese Konstruktion durchzuziehen, die dann also mit dieser Leasinggesellschaft gemacht wurde, weil einfach die drei Immobilien zu wenig Wert hatten, und das war dem Hypo-Vorstand dann offensichtlich zu gering. Das heißt also, das, was hier mit dieser kleinen Gesellschaft geplant war, wurde dann sozusagen im großen Stil mit der Hypo Leasing gemacht.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, alles recht und schön. Hier steht nur – ich kürze das ab –: „wird von Herrn Mag. Hief die Idee vorgebracht, von den Genussrechten abzugehen und die neue Emission über Vorzugsaktien abzuwickeln“ – also als Vorschlag zu diesem damaligen Deal.

Sie weisen sogar – das sagen Sie im Gericht aus – alle noch darauf hin: Achtung! Achtung! Der Vorschlag ist, wenn man es mit Put-Optionen macht, ganz gefährlich, falsch, bei Call ist es so lala. Also die Eingeweihten hier kennen sich ohnehin aus.

Immerhin hat das ja mit einer heftigen Verurteilung der hier bereits bekannten Kulterer, Striedinger, Gabriel und Kucher geendet.

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, und wir fragen uns nur – sozusagen Netzwerkanalyse, historisch –, wer da mit wem wie immer in Verbindung steht. Und das ist mir jetzt noch nicht eingeleuchtet, was Sie gesagt haben. Sie haben da ja eine wichtigere Rolle gespielt, als Sie tun. Ich meine ... (Auskunftsperson Hief: Na, Herr Abgeordneter, das ist ganz einfach ...!) Wenn Sie eh alle gewarnt haben, dass sie nichts Falsches machen sollen, sind eh Sie der Held.

Mag. Friedrich Hief: Ganz einfach: Wir haben diese Immobiliengesellschaft geprüft. Die hatte vier oder fünf Immobilien mit einem relativ eingegrenzten Transaktionsvolumen. Die Hypo Alpe-Adria hatte immer Eigenmittelknappheit. Das wusste jeder in Österreich.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Chronisch, ja.

Mag. Friedrich Hief: Notorisch. Und damals war es noch möglich, dass sozusagen Minderheitsgesellschafter beigezogen werden konnten und diese Minderheitsanteile dem regulatorischen Kapital zugerechnet werden.

Also jetzt wollte man mit dieser kleinen Immobiliengesellschaft eben diese Transaktion machen, und meine Empfehlung war damals – man wollte das aus steuerrechtlichen Gründen mit Genussrecht machen –, ich habe ihnen damals schon gesagt: Wenn ihr schon etwas macht, dann macht es bitte anständig mit Aktienkapital, denn das schaut auch der Finanzmarktaufsicht gegenüber besser aus! Und damals habe ich auch gesagt: Und Put-Optionen gehen gar nicht!, und das war es dann.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Okay. – Da wir heute schon einmal bei einem ähnlichen Thema waren: Es liegen da weitere Schriftverkehre vor, wo Herr Mag. Hermann Gabriel an Sie schreibt:

„Sehr geehrter Herr Mag. Hief, lieber Fritz!“ (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Wieso ist das schon wieder ein „lieber Fritz“, wenn Gabriel schreibt? Das sind ja Sie, der „liebe Fritz“, stimmt das?

Mag. Friedrich Hief: Ja. – Weil ich mit dem Hermann Gabriel, der Steuerberater ist so wie ich, einfach per Du bin, weil wir gleicher Jahrgang sind und uns seit ewigen Zeiten kennen.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gleicher Jahrgang, okay. – Gut, sagen Sie, ich habe nur mehr eine abschließende ... (Abg. Lugar: Na, na, na ...!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Kollege Lugar!

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Eine abschließende... (Abg. Lugar: Na, jetzt bin ich dran!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Das entscheide ich.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Sicher bin ich dran. (Abg. Kogler: Nur einen Satz!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Passt schon.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke, Herr Vorsitzender. (Abg. Lugar: Jetzt darf er noch einen Satz sagen, oder was?)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Ja. (Abg. Lugar: Zur Geschäftsordnung!) – Zur Geschäftsordnung.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das kann es aber nicht sein!

*****

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Das geht so nicht! Sie können doch nicht die Glocke läuten und dann noch einen Satz sagen lassen! (Abg. Kogler: Wieso, das ist nur aufmerksam machen!)

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Ich kann das! Ich kann das, Herr Abgeordneter! (Abg. Lugar: Ja, es ist trotzdem eine Frechheit!) Schluss jetzt! – Herr Kollege Kogler, bitte. (Zwischenruf des Abg. Lugar: Und ich hab das jetzt deponiert!)

*****

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Für das Protokoll: Ich wollte den Ausschuss nur darauf aufmerksam machen, dass das Gericht in seiner Begründung der Verurteilung des Gabriel unter anderem jenen Gabriel, der hier „lieber Fritz“ schreibt, als Mastermind dieses Komplotts bezeichnet, wo auch persönliche Bereicherung vorliegt. Und mich interessieren die Netzwerke, die da existieren. – Danke schön.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: So, Kollege Kogler.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Lugar.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Lugar.

*****

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Ich muss jetzt noch etwas dazu sagen, denn die Frage war eindeutig beendet. Die Zeit war aus, und dann noch eine Frage stellen zu lassen, ist eindeutig nicht in Ordnung.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Und ich stelle jetzt hier fest, dass ich entscheide, ob ich noch eine kurze Nachfrage zulasse oder nicht, weil ich das eigentlich bei allen gemacht habe. Schluss der Debatte.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, nicht Schluss, denn ich entscheide, wann Schluss ist.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Auf die Redezeit können Sie es jederzeit machen.

*****

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, eben, das mache ich jetzt auf die Redezeit. Das kann man nicht einfach freihändig so entscheiden. Es gibt hier eine Vereinbarung, an die halten sich alle, und deshalb ist es aus meiner Sicht nicht in Ordnung, und es ist mein Recht, das hier zu deponieren. So, fertig. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Jetzt geht es um die weitere Befragung. Sie haben vorhin gesagt, dass, wenn der Staatskommissär gekommen wäre und Kapital abgehoben worden wäre, das zu den anderen Banken umverteilt worden wäre. Ist das richtig?

Mag. Friedrich Hief: Das ist eine Hypothese, die ich einfach mit der Erfahrung, die wir bei der BAWAG gewonnen haben, so sehen würde. Als die BAWAG in Schwierigkeiten war, haben Mittelabflüsse zu anderen Kommerzbanken stattgefunden.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ja, das ist ja irgendwie logisch, denn die Leute werden sich das Geld nicht zu Hause unter den Kopfpolster legen.

Das heißt, wenn man es dann zusammenfasst, hätte der Regierungskommissär letztlich organisatorisch eingreifen müssen, um eben auch den Abfluss der Liquidität zu verhindern. Die Kredite wären nicht fauler geworden, nehme ich einmal stark an, wenn Sie gekommen wären. Was wäre also der Unterschied gewesen, wenn man nicht am Sonntag verstaatlicht hätte, sondern vielleicht eine Woche später, nachdem Sie eine Woche gewerkt hätten? Wäre das ein Unterschied gewesen?

Mag. Friedrich Hief: Da muss ich jetzt wieder auf das Verhandlungsteam verweisen. Also ich kann ... Jetzt ganz offen, ich habe dazu keine Beobachtung, keinen Wissensstand.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber ist es denkbar, dass eine Woche später irgendetwas schlechter gewesen wäre?

Mag. Friedrich Hief: Also ich war seit Anfang Dezember, jetzt ohne dass ich 4., 5., 6. ... Ich war seit Anfang Dezember in sporadischen Kontakten, und die Liquiditätssituation der Hypo hat sich einfach laufend verschlechtert, also man war dem Ende sozusagen nicht mehr fern. Ich kann jetzt nicht mehr sagen, ob es noch bis Mittwoch oder bis Donnerstag gereicht hätte. Bitte, da müssten Sie sozusagen Berufene fragen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Aber Sie hätten ja die Liquiditätsabflüsse verhindern können. Sie hätten auch von den Bayern das Geld zurückverlangen können. Die haben Ihnen ja Liquidität entzogen, ganz mutwillig. Das hätten Sie laut Gesetz auch zurückverlangen können.

Mag. Friedrich Hief: Ob ich das hätte machen können, weiß ich jetzt nicht, ganz ehrlich, aber ich hätte sozusagen die Mittelabflüsse durch Schließen der Filialen stoppen können. Das ist aber auch keine finale Lösung. Da kann man jetzt sozusagen einen Tag Luft gewinnen, aber da muss man dann abwägen, was sich sonst im Marktumfeld tut. Also bitte, stellen Sie die Frage wirklich an das Verhandlungsteam und nicht an mich!

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das Verhandlungsteam hat ja mit der Drohkulisse argumentiert, so nach dem Motto, wir müssen bis Sonntag eine Lösung haben, sonst kommt der Regierungskommissär, und das war der Grund, warum man so überhastet notverstaatlicht hat.

Jetzt ist eben die Frage: War das tatsächlich so gefährlich? Ich will von Ihnen eben irgendwie herausholen, ob das wirklich so gefährlich war, da Sie viel Erfahrung haben.

Mag. Friedrich Hief: Also, Herr Abgeordneter, das kann ich jetzt Jahre später nicht wirklich beurteilen. Damals gab es – jetzt auch nur aus den Medien kolportiert – Druck aus der EU. Ich glaube, Herr Trichet hat sich eingemengt. Es gab sicherlich auch Druck seitens der Balkanstaaten, die ja dort auch ihre Finanzplätze hatten. Also da muss man wirklich die Leute fragen, die damals damit befasst waren.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Haben Sie zu dem Zeitpunkt Kenntnis gehabt, dass die Bayern Liquidität abgezogen haben und dadurch eine Schieflage erzeugt haben? Haben Sie davon zu dem Zeitpunkt Kenntnis gehabt?

Mag. Friedrich Hief: Ja, denn das war Information, die in diesen Vorbereitungsmeetings da war. Da war bekannt, dass die Bayern noch Geld drinnen haben, aber in den Wochen oder Monaten davor doch einiges abgezogen hatten.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Gab es da einmal ein Gespräch, wie man das wieder zurückholen könnte? Theoretisch wäre ja möglich, dass die FMA das vorschreibt, dass das Geld wieder zurückkommt.

Mag. Friedrich Hief: Das war also kein Thema mir gegenüber.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Das heißt, es ist nur darum gegangen, dass man eben verhindert, dass die Sparer kommen und das Geld abheben, und da wäre es um eine Schließung gegangen, dass man die Bank schließt.

Mag. Friedrich Hief: Ja.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Haben Sie gewusst, dass es Vorbereitungen vonseiten des Haftungsverbundes, vonseiten der Nationalbank gegeben hat – eben was Sie gesagt haben, Geldversorgung, organisatorische Vorbereitungen –, dass die alle schon gemacht wurden? Haben Sie davon Kenntnis gehabt?

Mag. Friedrich Hief: Dass die Nationalbank sozusagen Gewehr bei Fuß steht, habe ich gewusst. Von Haftungsverbundregelungen, muss ich jetzt ganz ehrlich sagen, habe ich nicht gewusst, aber die Nationalbank war natürlich laufend involviert.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wir hatten, ich glaube, den Herrn, wer war das ...? Der Name fällt mir jetzt nicht ein, auf jeden Fall hatten wir jemanden hier, der gesagt hat, dass es eben ... Genau, Miklas hat gesagt, dass Sie auch Gewehr bei Fuß gestanden sind und das eben kompensiert hätten. Das klingt für mich alles nicht so, als hätte man sich am Sonntag auf die Schnelle entscheiden müssen. Und die Entscheidung war ja nicht allzu gut, weil man eben solchen Zeitdruck hatte, man konnte eben nicht genau prüfen. War dieser Zeitdruck aus Ihrer Sicht angebracht? (Vorsitzende-Vertreter Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Mag. Friedrich Hief: Ganz, ganz offen: Ohne die Umstände dieser Tage, die sicher sehr herausfordernd waren, zu kennen, möchte ich da wirklich keinen Kommentar abgeben. Es ist jetzt sicherlich fahrlässig, wenn ich sage, was andere hätten besser machen sollen.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Kann ich jetzt auch noch eine Frage stellen?

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Eine kurze Frage.

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Ich verzichte aber wegen der Kollegialität. – Vielen Dank.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Wir haben in Summe noch drei Minuten. – Herr Abgeordneter Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich habe keine Frage. Ich wollte das nur noch einmal für das Protokoll anmerken: Da geht es jetzt um die Übermittlung der Akten. Fest steht für uns, dass wir, wo das alles eine Rolle spielen könnte, was wir heute gefragt haben, von den Prüfungsausschüssen – aus welchen Gründen auch immer – nur Einzeltreffer haben, also es fehlen, weiß ich nicht, 80 Prozent. Das ist zum Schluss für den Bericht nicht unwichtig.

Das Zweite ist, dass wir aus mir völlig unerklärlichen Gründen – ich glaube nicht, dass wir zu dumm sind, das zu finden – die Wirtschaftsprüferberichte auch nur einmal haben, dort, wo es die Notenbank dabei hat. Meines Erachtens – damit bin ich schon am Ende –muss die Finanzmarktaufsicht ihre Berichte plus alle Anmerkungen ja lagernd haben. Wenn es so ist, dass das insgesamt fehlt, dann stelle ich hier mittlerweile das dritte oder vierte Mal fest, dass die FMA als Behörde nicht alles geliefert hat.

Wenn mich irgendjemand vom Gegenteil überzeugen kann, bin ich zufrieden. Damit ist das auch annonciert. Wir gehen aber davon aus, nachdem wir fünfmal durch das System gerattert sind, dass das nicht vorliegt, und bei der FMA ist das die klassische Wiederholungstäterei.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Heißt das, du willst eine Intervention bei der FMA? (Abg. Kogler: Nein, gar nichts! Ich wollte einfach nur alle informieren für das Protokoll, abgesehen davon können wir ja die weitere Beschlussfassung ...!) – Okay.

Gibt es noch Fragen, Wortmeldungen? – Das ist nicht mehr der Fall.

Herr Verfahrensrichter, 1 Minute hätten Sie noch.

Verfahrensrichter Dr. Walter Pilgermair: Danke, nein, Herr Vorsitzender.

Vorsitzende-Vertreter Karlheinz Kopf: Gut, dann schließe ich die Befragung, zumindest einmal im medienöffentlichen Teil. Ich muss die Damen und Herren der Medien bitten, uns zu verlassen, weil wir noch zu einem nichtöffentlichen Sitzungsteil übergehen.