325/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesregierung gemäß § 30 Atomhaftungsgesetz betreffend die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehende Entschädigungsbeträge (III-114 der Beilagen)

 

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 9. Oktober 2014 den gegenständlichen Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-114 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 28. Juni 2016 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Petra Bayr, MA die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. Gisela Wurm und Mag. Albert Steinhauser sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend die Entwicklung der internationalen Haftungsinstrumente für Atomschäden, insbesondere über das Ausmaß der auf internationaler Ebene zur Verfügung stehenden Entschädigungsbeträge (III-114 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Justizausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2016 06 28

                              Mag. Gisela Wurm                                                     Mag. Michaela Steinacker

                                     Schriftführer                                                                              Obfrau