362/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Datenschutzbericht 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-260 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien hat dem Nationalrat am 28. April 2016 den gegenständlichen Datenschutzbericht 2015 (III-260 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 25. November 2016 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 40 Abs. 1 GOG die Leiterin der Datenschutzbehörde, Dr. Andrea Jelinek sowie den stellvertretenden Leiter der Datenschutzbehörde, Dr. Matthias Schmidl als Auskunftspersonen den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Rudolf Plessl die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Harald Stefan, Christoph Hagen und Mag. Albert Steinhauser sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda und die Auskunftsperson Dr. Andrea Jelinek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Datenschutzbericht 2015 (III-260 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

 

 

Wien, 2016 11 25

                             Mag. Andrea Kuntzl                                                          Dr. Peter Wittmann

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann