365/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2014 und 2015, vorgelegt von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen (III-323 der Beilagen)

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat dem Nationalrat am 22. November 2016 den gegenständlichen Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2014 und 2015 (III-323 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 06. Dezember 2016 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Gleichbehandlungsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 40 Abs. 1 GOG die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Dr. Ingrid Nikolay-Leitner sowie die die stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Mag. Sandra Konstatzky als Auskunftspersonen den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek die Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Carmen Schimanek, Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Alev Korun, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Martina Schenk die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2014 und 2015 (III-323 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, T, dagegen: F) zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2016 12 06

                             Carmen Schimanek                                                           Mag. Gisela Wurm

                                    Schriftführerin                                                                             Obfrau