366/KOMM XXV. GP
Kommuniqué
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Bericht des Bundeministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend den Expert/inn/enbericht zur Evaluierung der Instrumente des Gleichbehandlungsrechts (III-324 der Beilagen)
Der Bundeminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat am 22. November 2016 den gegenständlichen Expert/inn/enbericht zur Evaluierung der Instrumente des Gleichbehandlungsrechts (III-324 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 06. Dezember 2016 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Gleichbehandlungsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 40 Abs. 1 GOG die Sektionschefin des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen Mag. Ines Stilling sowie die Sektionschefin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Dr. Anna Ritzberger-Moser als Auskunftspersonen den Beratungen beizuziehen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Katharina Kucharowits die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Carmen Schimanek, Mag. Aygül Berivan Aslan, Dr. Eva Mückstein, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Martina Schenk sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundeministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend den Expert/inn/enbericht zur Evaluierung der Instrumente des Gleichbehandlungsrechts (III-324 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Gleichbehandlungsausschuss einstimmig beschlossen.
beschlossen.
Wien, 2016 12 06
Carmen Schimanek Mag. Gisela Wurm
Schriftführerin Obfrau