369/KOMM XXV. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2014, vorgelegt vom Bundeskanzler (III221 der Beilagen)
Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 27. November 2015 die gegenständlichen Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2014 (III221 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verfassungsausschuss hat die gegenständlichen Berichte in öffentlicher Sitzung am 24. Jänner 2017 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 40 Abs. 1 GOG Dr. Rudolf Thienel (Präsident des Verwaltungsgerichtshofes) und Dr. Brigitte Bierlein (Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes) als Auskunftspersonen den Beratungen beizuziehen.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, Christoph Hagen und Dr. Georg Vetter sowie die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Brigitte Bierlein, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Rudolf Thienel und der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda.
Bei der Abstimmung wurden die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2014, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-221 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2017 01 24
Dr. Reinhard Eugen Bösch Dr. Peter Wittmann
Schriftführer Obmann