418/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über das

Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“

(3/US XXV. GP)

 

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Leopold Specht, LL.M. in der 11. Sitzung vom 22. Juni 2017

 

Der Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ hat in seiner 14. Sitzung am 6. Juli 2017 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Dr. Leopold Specht, LL.M. zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2017 07 06

                 Rouven Ertlschweiger, MSc                                               Karlheinz Kopf

                                    Schriftführer                                                                        Vorsitzender

 


 

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Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“

 

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Stenographisches Protokoll

 

 

11. Sitzung/medienöffentlicher Teil

Donnerstag, 22. Juni 2017

Gesamtdauer der 11. Sitzung

9.08 Uhr – 15.31 Uhr

Lokal VI

 


14.12

Befragung der Auskunftsperson Dr. Leopold Specht, LL.M.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Ich nehme die Sitzung wieder auf.

Begrüßen kann ich in diesem Fall niemanden von den Medienvertretern, aber das macht auch nichts.

Herr Verfahrensrichter, Herr Dr. Rohrer, ich darf gleich an Sie übergeben, zur Belehrung der Auskunftsperson und Durchführung der Erstbefragung. – Bitte sehr.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Herr Vorsitzender! Herr Dr. Specht, auch ich begrüße Sie. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin der Verfahrensrichter.

Erste, ganz leichte Frage: Sie haben das Personaldatenblatt ausgefüllt, ist alles richtig? – Danke Ihnen vielmals.

Ich habe Sie nun im Namen des Herrn Vorsitzenden über Ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Das wissen Sie sicher alles, aber ich muss es pflichtgemäß trotzdem tun. Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ als Auskunftsperson zum Thema I des Untersuchungsgegenstandes, „Vergleichsabschluss und Task Force“ angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Ich hebe daraus hervor: Sie können auf einzelne Fragen, die Ihre Privatsphäre oder die Privatsphäre Ihrer Angehörigen betreffen oder die für Sie oder Ihre Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würden, die Aussage verweigern. Sie können weiters die Aussage verweigern, wenn die Beantwortung der Frage für Sie oder Ihre Angehörigen einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen könnte, wenn die Beantwortung der Frage eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit, wie sie etwa für den Rechtsanwalt besteht, verletzen würde oder wenn ein Kunst- oder Geschäftsgeheimnis offenbart würde, sofern Sie nicht von der Pflicht zur Geheimhaltung gültig entbunden wurden. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Sie haben das Recht, sich während Ihrer Befragung mit dem zu Ihrer Linken sitzenden Verfahrensanwalt zu beraten. Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit, Ihrer Person oder Dritter dies gebieten, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich ist.

Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung. Kopien, Notizen, Auszüge und Übersetzungen dürfen nicht angefertigt werden.

Herr Dr. Specht, Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten sollte. Wollen Sie so eine Stellungnahme abgeben?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Dann darf ich, wie gesagt im Auftrag des Herrn Vorsitzenden, mit der Erstbefragung beginnen.

Die erste Frage ist ganz allgemeiner Natur: Wie sind Sie mit dem Problemkreis der Anschaffung der Jagdflugzeuge Eurofighter in Berührung gekommen, und wann war das erstmals?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Mit der Anschaffung der Jagdflugzeuge bin ich nicht in Berührung gekommen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aber womit? Mit dem Vergleich, nehme ich an?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Mit dem Vergleich, ja.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wann war das circa?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Im Herbst 2006.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wer ist da an Sie herangetreten?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich möchte vielleicht noch zu Protokoll geben (Abg. Steinbichler: Ein bisschen näher ans Mikro, bitte!): Ich bin von Herrn Dr. Gusenbauer von der anwaltlichen Verschwiegenheit entbunden. (Verfahrensrichter Rohrer: Entbunden, ja?) – Entbunden. (Verfahrensrichter Rohrer: Danke Ihnen vielmals für diese Auskunft!)

Ich wurde angesprochen, Überlegungen anzustellen, einen unabhängigen Sachverständigen zu benennen oder mehrere zu benennen, die ein Gutachten zum Themenkomplex Kaufvertrag des Eurofighters abgeben könnten.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Von wem wurden Sie angesprochen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Von Dr. Gusenbauer.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Sollte mit Ihnen selbst auch ein Beratervertrag abgeschlossen werden? In unseren Akten befindet sich ein Entwurf für einen solchen Vertrag.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Eigentlich nicht, nein.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aha, dann war das offenbar nur ein Gedankenspiel.

Haben Sie dann Dr. Koziol als Gutachter empfohlen, oder haben Sie Dr. Gusenbauer quasi eine Palette an Sachverständigen präsentiert?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich habe auftrags Dr. Gusenbauer Professor Franz Bydlinski angesprochen. (Abg. Steinacker: Wir verstehen so schlecht! – Verfahrensrichter Rohrer: Ein bisschen lauter vielleicht!) – Ich habe auftrags Dr. Gusenbauer Professor Franz Bydlinski angesprochen, der mir klar gesagt hat, dass ihm die Erstellung eines Gutachtens über einen komplexen oder umfangreichen Vertrag zu mühsam und aufwendig wäre. Ich habe danach Professor Helmuth Koziol angesprochen. (Verfahrensrichter Rohrer: Als - -?) – Gutachter.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Als Gutachter im Bereich - -?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Na ja, die Frage, die damals, wie Sie wissen, alle bewegte, war die Möglichkeit der Aufhebung, des Rücktritts, der Abänderung des Vertrages. Dazu sollte es ein qualifiziertes, unabhängiges Gutachten geben.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: War in dieser ersten Phase auch eine Beratertätigkeit, eine fortlaufende, parallel zu Gesprächen geführte Beratertätigkeit, durch den Sachverständigen geplant?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also ich habe nur über die Erstellung eines Gutachtens mit ihm gesprochen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Verstehe! Herr Dr. Specht! Wir haben die Aussage des ehemaligen Kabinettschefs des Verteidigungsministeriums, der hat gemeint, Sie hätten spannende Theorien in Bezug auf einen etwaigen Ausstieg aus dem Werkvertrag. Ist Ihnen das erinnerlich, und wie hätten denn diese ausgesehen? (Auskunftsperson Specht: Aus dem Werkvertrag?) – Aus dem Kaufvertrag, Entschuldigung.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Es hat ein Gespräch gegeben, in dem ganz allgemein über den Problembereich Leistungsstörungen, Rechtswidrigkeit in der Erfüllung von Verträgen gesprochen wurde. Das war ein allgemeines und abstraktes Gespräch. Den Vertrag, also das Vertragswerk kenne ich gar nicht.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Also nur allgemein über Austrittsmöglichkeiten. (Auskunftsperson Specht: Richtig, ja!)

Herr Dr. Specht, ich danke Ihnen vielmals. Herr Vorsitzender, ich bin mit meinen Fragen am Ende.

*****

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Wir kommen damit zur Befragung durch die Damen und Herren Abgeordneten.

Erste Runde: 6 Minuten Nettofragezeit für jede Fraktion.

Es beginnt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Dr. Specht! Der Herr Verfahrensrichter hat ja an sich die wesentlichen Dinge, die es aus meiner Sicht insgesamt gibt, bereits angesprochen. Akustisch habe ich es jetzt noch nicht ganz verstanden: Der zweite Gutachter war wahrscheinlich Franz Bydlinski und nicht Peter oder Michael. (Auskunftsperson Specht: Professor Franz Bydlinski!) – Danke.

Sie haben das schon beantwortet, dass Sie den Eurofighter-Vertrag selbst in keinster Weise überhaupt eingesehen haben.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Um ehrlich zu sein, ich weiß gar nicht, was das Eurofighter-Vertragswerk ist. Ich habe einmal – ich würde es nennen – den allgemeinen Teil eines Vertrages gesehen, habe den durchgeblättert und musste dann sagen, dass man anhand dessen, was ich gesehen habe, überhaupt keine Beurteilung oder Aussage zum Vertrag selbst abgeben konnte.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): War diese Einsichtnahme durch Sie vor der Frage der Einbindung Professor Koziols oder erst später im Lauf der weiteren - -?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, das war im Oktober 2006. Soweit ich mich jetzt erinnere, wurde dieser, wie ich meine, Teil des Vertrages durch den damaligen Bundeskanzler Dr. Schüssel Herrn Dr. Gusenbauer übergeben, der mich gebeten hat, das anzusehen. Ich habe es ihm dann zurückgegeben und habe ihm gesagt, auf der Grundlage dieser wenigen Informationen ist es unmöglich, irgendetwas Sachgerechtes zu diesem Vertrag zu formulieren; ich habe daher dieses Dokument oder diesen Torso eines Dokuments wieder an Dr. Gusenbauer zurückgegeben.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Oktober 2006 deckt sich ja auch mit der Aussage von Dr. Gusenbauer, dass er damals diesen gesamten Vertrag, diese mehrere Kilo Papier auch bekommen hat.

In weiterer Folge sind Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse in keinster Weise, weder entgeltlich noch unentgeltlich, beratend zur Verfügung gestanden?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also sicher nicht entgeltlich und auch nicht unentgeltlich beratend. Es hat, wie gesagt, einmal ein Gespräch gegeben, in dem ganz allgemein über Themenkomplexe wie Leistungsstörung, Rechtswidrigkeit von Verträgen gesprochen wurde, aber das wurde nicht auf der Grundlage des konkreten Vertrages erörtert.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Und das war mit Professor Koziol?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, nein, das war mit Alfred Gusenbauer und, soweit ich mich erinnern kann, mit Norbert Darabos.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Waren Sie dann in weiterer Folge in die Betrauung von Professor Koziol durch das Verteidigungsressort in irgendeiner Form involviert?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Es gibt einen Entwurf eines Werkvertrages mit Ihnen im Verteidigungsressort, der allerdings nie unterschrieben wurde; es ist ein reiner Entwurf geblieben. Was wissen Sie über diese Absicht? Haben Sie überhaupt Kenntnis davon, dass es so einen Werkvertragsentwurf gegeben hat?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich habe den nie gesehen, nein.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Es war auch keine Verhandlung mit Ihnen (Auskunftsperson Specht: Nein!), ob Sie auch in weiterer Folge beratend tätig sein sollen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Vor diesem Vergleichsabschluss, den Mag. Darabos unter juristischer Beratung von Professor Koziol letztlich getätigt hat, sind Sie da von Darabos oder Gusenbauer, der, wie er sagt, von Darabos mehr oder weniger über Teilschritte informiert wurde, in irgendeiner Form mit dem Vergleichsabschluss beziehungsweise mit Eckpunkten daraus konfrontiert worden, um Ihre Wohlmeinung gebeten worden, was auch immer?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Wann, würden Sie sagen, war die Beendigung Ihrer persönlichen Befassung – in juristischer Hinsicht, nicht als Zeitungsleser – mit dem gesamten Themenkomplex Eurofighter-Vertrag-Vergleich?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also ich würde sagen, ich war mit dem Komplex nie juristisch befasst. Die beiden Begebenheiten, die drei Begebenheiten, die ich angesprochen habe, waren: im Oktober 2006; dann etwa in diesem Zeitraum ein Gespräch zwischen Gusenbauer und Professor Koziol, das ich organisierte; und dann – glaube ich, oder: sicher – nachdem die Regierung Gusenbauer bereits installiert war, dieses Gespräch, wo ich mit Gusenbauer und Darabos ganz allgemein über Fragen des Vertragsrechtes gesprochen habe.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Die Regierung Gusenbauer ist Ende Jänner, Anfang Februar 2007 ins Amt gekommen, das heißt, mit dieser Zeit hat jegliche Befassung, was Eurofighter betrifft, durch Gusenbauer und Darabos geendet?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Darabos hat mich nie befasst, und auch mit Gusenbauer habe ich dann nicht mehr über dieses Thema gesprochen. (Abg. Walter Rosenkranz: Danke, keine weiteren Fragen!)

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Dr. Specht! Danke vielmals, dass Sie heute hier bei uns sind. Für uns entscheidend ist in erster Linie die Phase, wo Sie ganz zu Beginn, vor und während der Phase der Regierungsbildung, nach der Wahl wahrscheinlich des Öfteren mit Dr. Gusenbauer gesprochen haben. Den Medien ist jedenfalls zu entnehmen, dass Sie ein enger Vertrauter des Altbundeskanzlers Gusenbauer waren. Ist das so? Würden Sie sich selbst als Vertrauter des Dr. Gusenbauer bezeichnen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich hoffe, ja.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sie haben uns schon etwas mitgeteilt, sehr punktuell, und in einem Punkt haben Sie gesagt, Sie waren mit dem Thema Eurofighter juristisch nicht befasst. Wenn man so eine vertraute Person, ein Berater letztendlich, vielleicht auch Freund eines Bundeskanzlers ist, meine Frage: Waren Sie politisch mit dem Thema Eurofighter im Hinblick auf das Beraten betreffend politische, strategische Vorgangsweise im Umgang mit den juristischen Themen mit Herrn Dr. Gusenbauer befasst?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Das heißt, über die politischen Entscheidungen, die am Ende des Tages laut den Auskünften, die wir hier im Ausschuss erhalten haben, in die Hauptverantwortung des damaligen Verteidigungsministers Darabos gefallen sind – und das natürlich immer auch mit dem Hinweis, dass er den Bundeskanzler eingebunden hat –, über eine strategisch politische Vorgangsweise gab es zu Ihnen persönlich nie eine Rückbestätigung?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, gab es nicht, nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Gut, da Sie auf die Frage zu dem Thema dieses vorliegenden Vertragsentwurfes bereits geantwortet haben, dass Sie das nie gesehen haben, werde ich Ihnen diesen jetzt auch nicht vorlegen.

Darf ich trotzdem fragen: Hat es einmal ein Ansinnen des Bundeskanzlers oder des Verteidigungsministers gegeben, das Ihnen einmal gesprächsweise mitgeteilt wurde, man hätte Sie gerne als Vertragspartner für diese Art der Vertragsbesprechungen in juristischer Hinsicht?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also hätte ich mit Koziol an einem Gutachten arbeiten können, hätte mich das in hohem Maße gefreut, weil es mich bereichert hätte, aber es wurde nicht mit mir besprochen.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Wir haben im Rahmen dieser Ausschussbefragung ein Dokument bekommen, das ursprünglich nicht in den Unterlagen dabei war; das war dieser handschriftliche Vergleich – Sie haben es wahrscheinlich mittlerweile den Medien entnommen – bezüglich des Eurofighters, ein Vergleich, der im Gartenhotel Altmannsdorf geschlossen wurde. Ich darf Ihnen dieses Dokument einfach einmal zur Kenntnis bringen und vorlegen; es hat das Dokument Nummer 58750. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Haben Sie dieses Dokument schon gesehen? Es ist ein handschriftliches Dokument, das Professor Koziol verfasst hat, das in der zeitlichen Abfolge dem späteren Vergleich vorgereiht ist, ein Dokument, das vom 24. Mai 2007 stammt, wo der von Ihnen sichtlich sehr hochgeschätzte Professor Koziol eine Punktation macht, die dann im späteren Vergleich in dieser Form weder wirtschaftlich vom Inhalt her noch insbesondere in Bezug auf die Rechtsgültigkeit dieses Vergleichsdokuments umgesetzt wurde.

Meine erste Frage dazu ist: Kennen Sie dieses Dokument? Haben Sie es schon einmal gesehen.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Habe ich nicht.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Laut Professor Lukas - - Also es geht ja da in dieser - - (Auskunftsperson Specht: Lukasser! (phonetisch)) – Lukas, passt schon. In Punkt 8 ist die Rede davon, dass es eine „erforderliche Zustimmung aus der Bundesregierung“ geben soll, und zwar in einem Statement; es heißt da, sie „erfolgt bis 26. Mai 2007“.

Wie würden Sie im Rahmen dieses Vergleichs als Jurist, der Sie sind, so eine Feststellung für diesen Vergleich beurteilen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das ist nicht meine Funktion. (Abg. Steinacker: War das jetzt Ihre Antwort? Es ist nicht Ihre Informa- -!) – Dass es nicht meine Funktion ist, ich bin hier als Auskunftsperson.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ah, nicht Ihre Funktion; ich habe Information verstanden, Entschuldigung. Meine Frage war jetzt eigentlich die Frage nach der juristischen Beurteilung dieses Statements, weil wir uns hier ja auch die Frage stellen, ob dieser Vergleich rechtsgültig ist oder nicht oder aufschiebend bedingt oder nicht. Da wollte ich einfach einmal nachfragen, ob Sie uns dazu eine Auskunft geben können?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Das heißt, im Laufe all dieser Vergleichsverhandlungen, die in der Folge dann in der Hauptverantwortung von Darabos – laut Darabos in Abstimmung mit und laufender Information von Bundeskanzler Gusenbauer – geführt wurden, haben Sie – auf welcher Ebene auch immer, auch nur freundschaftlich – nie mehr Informationen über diese Vergleichsverhandlungen erhalten?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, habe ich nicht. (Abg. Steinacker: Danke!)

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Dr. Specht, wie oft haben Sie insgesamt Herrn Universitätsprofessor Koziol getroffen? (Auskunftsperson Specht: Ich habe Sie nicht verstanden!) – Wie oft trafen Sie insgesamt Herrn Professor Koziol im Zeitraum von Oktober 2006 bis Juni, Juli 2007?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht sagen, das weiß ich nicht.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Wie können Sie sich erklären, dass es im Verteidigungsressort einen Vertragsentwurf für einen Werkvertrag mit Ihnen gibt? Ich lege Ihnen das Dokument auch vor, es hat die Nummer 964, unterzeichnet von Dr. Satzinger, Februar 2007. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich kenne dieses Vertragswerk nicht, und ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Dieses Dokument wurde mit mir nie besprochen.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Was sagen Sie zu folgender Aussage von Herrn Mag. Kammerhofer, die er hier in diesem Ausschuss am 8.6. tätigte – ich zitiere –: „Ich kann Ihnen aber sagen – vielleicht ist das der News-Wert –, Dr. Specht war dann der Anwalt für die Vertragserstellung bei Professor Koziol. Vielleicht ist das hilfreich.“

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also auch da, muss ich sagen, war ich nicht involviert und kann Ihnen dazu nichts sagen. Ich war sicherlich nicht bei der Vertragserstellung des, wie ich annehme, Werkvertrages mit Professor Koziol involviert.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): War Herr Kammerhofer an irgendeinem dieser Tage zwischen Jänner 2007 und Juli 2007 bei Ihnen in der Kanzlei?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich erinnere mich, dass er einmal bei mir in der Kanzlei war – wann, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen –, da habe ich ihm noch einmal dargelegt, was von meiner Warte aus dafür spricht, Professor Koziol mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Das war das letzte Mal, nein, das vorletzte Mal, dass ich Herrn Kammerhofer getroffen habe.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Wann war das letzte Mal, und was war Gegenstand dieser letztmaligen Besprechung?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das war ein Treffen zwischen ihm, einem mir befreundeten Universitätslehrer aus den Vereinigten Staaten und mir, in dem wir ein ganz anderes Thema besprochen haben, das überhaupt nichts mit dem Komplex Eurofighter zu tun hatte.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Ja, und warum war dort Kammerhofer auch anwesend? Zufällig?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das war zufällig, ja. (Abg. Moser: Entschuldigen Sie, ich habe es nicht verstanden!) – Das war zufällig, ja.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Zufällig. – Die nächste Frage: Ist Ihnen bekannt, dass sich Professor Koziol auch mit Verhandlungstätigkeit sozusagen ein Renommee erworben hat? (Auskunftsperson Specht: Würden Sie die Frage erklären?) – Sagen wir es andersherum: Ist Ihnen Universitätsprofessor Koziol als Verhandler, als Vertragsverhandler, auch einmal empfohlen worden?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also wenn ich Sie richtig verstehe, geht die Frage dahin, ob ich glaube, dass Professor Koziol in der Lage ist, einen Vertrag oder einen Vergleich zu verhandeln. – Das würde ich annehmen, aber das war nicht das, was ich mit ihm besprochen habe. Ich habe mit ihm über die Möglichkeit, ein Gutachten zu errichten, gesprochen.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Hat Professor Koziol Sie jemals noch kontaktiert, als er in der Situation eines Verhandlers stand, also Vergleiche paktierte, zuerst handschriftlich und dann punktationsmäßig?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, Frau Abgeordnete, das ist fast eine Zumutung Professor Koziol gegenüber. Er ist dort in einem Verschwiegenheitsverhältnis seinem Auftraggeber gegenüber gewesen, und er würde mit Sicherheit nie daran gedacht haben, mich, der ich da gänzlich außenstehend war, zu informieren oder einzubinden. Das hat selbstverständlich nicht stattgefunden und ist mit der Persönlichkeit eines Professor Koziol überhaupt nicht vereinbar.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Wie können Sie sich dann überhaupt erklären, dass Professor Koziol mit seinem Renommee für Haftungsfragen, mit seinem Renommee als Gutachter dann in die Position eines Verhandlers kam? Ich - -

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das ist, glaube ich, nicht meine Aufgabe hier. (Abg. Moser: Ja, für uns ist es auch unerklärlich!) Das habe ich nicht zu beantworten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ja, danke schön. – Darf ich Ihnen einmal den Kaufvertrag vorlegen? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ist das der Vertrag, den Ihnen damals Dr. Gusenbauer im Oktober 2006 zum Studium übergeben hat?

Sie haben ja gesagt: ein Vertrag, den er von Nochbundeskanzler Dr. Schüssel erhalten hat. Ich helfe Ihnen: Da gibt es nur diesen Vertrag. Er hat den Eurofighter-Kaufvertrag von Dr. Schüssel erhalten.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich kann das nicht mehr - - Das kann ich nicht sagen jetzt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ja, ja, aber Sie haben es ohnehin klar und eindeutig gesagt, ich wiederhole es nur der Ordnung halber: Dr. Schüssel hat Dr. Gusenbauer nach der Nationalratswahl im Oktober, haben Sie richtig gesagt, eine Kopie des Kaufvertrags übergeben. Und Dr. Gusenbauer hat Ihnen dieses Vertragswerk übergeben mit der Bitte, es für ihn zu studieren. Habe ich das richtig zusammengefasst?

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Pendl zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir hätten ja gerne gewusst, wovon wir da reden. Also wenn man so etwas vorlegt, ersuche ich schon, dass wir das auch bekommen. Ich glaube, das kennt jetzt kein Mensch, was da vorgelegt worden ist. Wenn über einen Inhalt diskutiert wird und wir da zuhören können, wollen wir schon auch die Information haben, bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): An und für sich gerne. Beim nächsten Dokument mache ich das auch so. Ich bin nur davon ausgegangen, Otto, dass ihr den Eurofighter-Kaufvertrag kennt; das ist das Dokument 57201, Eurofighter-Kaufvertrag.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Normal bekommen wir da vorne auch noch eine Kopie.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Bitte um Vergebung!

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Soweit ich das von der Weite sehe, ist das eine Unterlage ohne Faksimileaufdruck, nicht? Also das ist nicht über die Parlamentsdirektion gekommen, also wissen wir nicht, was das ist. Und daher ist, glaube ich, der Wunsch oder die Anregung berechtigt, nicht?

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Völlig richtig!

Herr Dr. Specht, in diesem Fall können Sie das Dokument wieder zurückgeben – ohne Beantwortung der Frage.

Nach derzeitigem Stand der Aktenvorlage, muss ich sagen, muss Herr Dr. Specht die Frage nicht beantworten und kann das Dokument zurückgeben (Abg. Pilz: Zur Geschäftsordnung!), außer es wird als Dokument aus dem Dokumentenbestand des Parlaments genannt; dann ist der Verweis auf die Dokumentennummer akzeptabel.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin gerne bereit, das den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Wir werden das kopieren, und dann verfügen alle Fraktionen über eine Kopie des Kaufvertrages ohne Faksimileschutz.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Es geht auch anders, man könnte Herrn Dr. Specht auch den aus dem Aktenbestand zeigen.

Geht das nicht? Ist er nicht ident?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Nein, nein, der unterliegt einer and- -

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Es wird ja nicht daraus zitiert!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Er unterliegt einer anderen Vertraulichkeitsstufe.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Okay! Herr Dr. Rohrer?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Nein, tut er nicht. Das ist Dokument Nummer 51499 und ist Stufe 1.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Na, dann ist es ja wunderbar!

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Der Verweis darauf ist in Ordnung, aber dann ist Herrn Dr. Specht bitte jenes Exemplar aus dem Aktenbestand des Parlaments und des Ausschusses vorzulegen, damit wir formal die Regeln einhalten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Das verstehe ich völlig! An und für sich hat sich aber die Antwort dadurch erübrigt, dass Herr Dr. Specht bereits darauf hingewiesen hat, dass es ihm nicht klar erinnerlich ist, ob es sich genau um diesen Vertrag handelt. Deswegen habe ich es auf dem anderen Weg probiert und einfach versucht, zusammenzufassen, was uns Herr Dr. Specht gesagt hat, nämlich: Dr. Schüssel übergibt an Dr. Gusenbauer im Oktober 2006, das ist ja nicht bestritten - -

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Dass du ein Schlitzohr bist, das wissen wir eh. (Abg. Pilz: Das ist ein Ausdruck, der in der Verfahrensordnung nicht vorkommt!) – Stimmt, ja; insofern rügst du jetzt den Vorsitzenden. (Abg. Pilz: Das würde ich nicht tun!) –Schluss damit! (Abg. Pilz: Gut!) Hat sich erledigt, aber ich bitte, künftig auf solche Spitzfindigkeiten zu verzichten. (Abg. Pilz: Gern! Kein Problem!)

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Dr. Specht! Ich wollte Sie in dem Zusammenhang etwas anderes fragen, weil Sie ja in Bezug auf Professor Koziol völlig zu Recht gesagt haben, da gibt es ein Verschwiegenheitsverhältnis. Sagen Sie, waren Sie im Oktober 2006, als Ihnen Dr. Gusenbauer eine Kopie dieses Vertrags übergeben hat, informiert, dass Dr. Gusenbauer am 13. Oktober 2006, als er diesen Vertrag erhalten hat, eine Geheimhaltungserklärung unterschrieben hat?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das habe ich mit ihm erörtert, und da ich persönlich sein Rechtsvertreter war, habe ich ihm meine Meinung, meine damalige Rechtsmeinung und auch heutige Rechtsmeinung formuliert, dass es daher unbedenklich ist, dass ich das mit ihm erörtere.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Es liegt Ihnen eine Kopie der Geheimhaltungserklärung vor. Können Sie mir sagen, wo in dieser Geheimhaltungs‑ - (Abg. Tamandl: Was ist das für ein Dokument?) – Das ist 57201.

Können Sie mir vorlesen, woraus hervorgeht, dass Dr. Gusenbauer berechtigt war, Ihnen ein Exemplar dieses Kaufvertrags zum Studium vorzulegen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das brauche ich gar nicht, Herr Abgeordneter. Ich bin als Rechtsanwalt an die berufliche Verschwiegenheit gebunden und bin daher von Gesetzes wegen autorisiert, ein derartiges Dokument für meinen Mandanten zu studieren und ihm zu sagen, was ich dazu denke.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ja, ich wollte das nur ganz klar im Protokoll haben. Dr. Gusenbauer hat Ihnen das übergeben. Dr. Gusenbauer hat Ihnen auch die Geheimhaltungserklärung gezeigt, und der Rest ist ganz klar und sauber bei Protokoll.

Ich habe nur eine letzte Frage in diesem Zusammenhang; eigentlich habe ich zwei Fragen dazu: Ihre gesamten Beratungstätigkeiten, die Sie geschildert haben, das hat ja der Vorbereitung einer möglichen gemeinsamen Position einer kommenden Bundesregierung im Zuge der Regierungsverhandlungen gedient.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das weiß ich nicht. Das ist Ihre Interpretation oder ein Schluss, den Sie jetzt ziehen. Ich habe - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ich entnehme das der Befragung Dr. Gusenbauers.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ja, aber ich sage Ihnen, was meine Warte ist, und es gilt in Österreich die Erklärungstheorie. Und das, was Herr Gusenbauer diesbezüglich mit mir besprochen hat, waren Fragen, rechtliche Fragen, die sich auf den Vertrag bezogen haben. Alle anderen Dinge hat er mit mir nicht erörtert, standen mir nicht zu, und ich hatte keine Funktion, die mich hier in irgendeiner Weise involviert hätte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ich wollte Sie in dem Zusammenhang etwas anderes fragen. (Auskunftsperson Specht: Na, das haben Sie mich zunächst gefragt!) – Ja, und ich wollte Sie noch etwas anderes fragen – da bin ich jetzt, das braucht immer ein bisschen –, nämlich: Wissen Sie, woran dieses Vorhaben dann gescheitert ist?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Welches Vorhaben?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das Vorhaben, mit einer rechtlichen Begründung durch Professor Koziol möglicherweise eine gemeinsame Position der Bundesregierung in Bezug auf den gültigen Eurofighter-Kaufvertrag zu begründen. Es kann ja sein, dass er mit Ihnen darüber geredet hat und Ihnen irgendeine Erklärung gegeben hat.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also ich bin der Meinung, dass die Fragestellung nicht zulässig ist, weil Sie insinuieren, dass das der Zweck der Beauftragung ist. Dass es nicht zu einer gemeinsamen Position gekommen ist, habe ich zur Kenntnis genommen; die Gründe kenne ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Es geht schlicht und einfach nur darum – und Fragen dieser Art sind zulässig, glauben Sie mir das (Auskunftsperson Specht: Nein, das glaube ich Ihnen nicht!) –, ob Ihnen Dr. Gusenbauer irgendetwas über die Gründe gesagt hat, warum diese Vorgangsweise nicht von Erfolg gekrönt war. (Auskunftsperson Specht: Nein, hat er nicht!) Sie haben aber ohnehin gesagt: Nein, hat er Ihnen nicht gesagt. (Auskunftsperson Specht: Nein!)

Eine allerletzte Frage noch. Haben Sie für Ihre Tätigkeit in diesem Zusammenhang Honorarnoten gelegt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das haben Sie gratis getan?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Selbstverständlich!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ja, selbstverständlich. – Danke schön.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Dr. Specht! (Auskunftsperson Specht: Grüß Gott!) Die Frage nach Honorarnoten habe ich mir auch notiert; ich möchte sie erweitern. Das bedeutet, Sie haben im Kontext der Beratung zum Komplex Eurofighter-Vertrag weder gegenüber der Sozialdemokratie noch gegenüber dem Bundeskanzleramt oder dem Verteidigungsministerium einen Beratungsvertrag gehabt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Wenn Sie mit Sozialdemokratie die SPÖ meinen (Abg. Bernhard: Die Sozialdemokratische Partei Österreichs!): Es gab dazu keine Beauftragung, keinen Vertrag, keine Honorarnote. Es gab keine Honorarnote an Herrn Dr. Gusenbauer und keinen Auftrag und daher auch keine Abrechnung von Dienstleistungen an irgendeine andere Stelle.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Wäre denn die Beschreibung Ihrer Rolle, sozusagen das Bild eines juristischen Rates eines Freundes, dann richtig?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also zunächst einmal glaube ich, dass ich keine Rolle gehabt habe, aber in dem Maße, in dem ich mit Herrn Dr. Gusenbauer derartige Fragen besprochen habe, war das sicherlich freundschaftlich, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Am Thema des Vergleichs ist man ja auch als Staatsbürger damals ab einem bestimmten Punkt in der Wahrnehmung nicht vorbeigekommen. Erinnern Sie sich, wann erstmals in einem Gespräch mit dem damaligen Bundeskanzler oder dem Verteidigungsminister es konkret nicht mehr um einen Ausstieg aus dem Vertrag, sondern nur noch um einen Vergleich gegangen ist? (Auskunftsperson Specht: Wann, meinen Sie? Die Frage war, wann?) – Der Zeitpunkt.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Kann ich Ihnen nicht sagen. nein.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): War zu Beginn, als man Ihnen den Vertrag vorgelegt hat, noch das Thema Vertragsausstieg am Tisch, oder ging es bereits nur noch um den Vergleich?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Es ging um die Erstellung eines Gutachtens, um zu prüfen, ob es – wie Sie das formulieren – möglich ist, aus dem Vertrag auszusteigen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Dass es sich nur noch um einen Vergleich handeln könnte, das heißt, dass es einen Auftrag an Professor Koziol gegeben hätte, nur noch die Rahmenbedingungen für einen Vergleich zu identifizieren, das ist Ihrer Erinnerung nach nicht der Fall?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das habe ich mit Koziol nicht besprochen, und das habe ich in diesem Zusammenhang auch nicht mit Gusenbauer besprochen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Die nächste Frage, die ebenfalls Professor Koziol betrifft, ist: Wir haben aus verschiedenen Protokollteilen und von anderen Auskunftspersonen die Information erhalten, dass Sie ihn empfohlen haben. Konkret hat eine einzige Person sich nicht erinnert, das war der ehemalige Minister Darabos; dem ist gleich das ganze Treffen mit Ihnen und dem Bundeskanzler entfallen. Professor Koziol ist zweifellos kompetent, aber können Sie schildern, warum genau er empfohlen wurde und keine anderen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also die Fragestellung ist insofern unvollständig, als ich Ihnen ja hier schon gesagt habe, dass ich Herrn Professor Franz Bydlinski ebenfalls angesprochen habe. Es ist einfach darum gegangen, eine fachlich unbestrittene, gänzlich unabhängige Person dafür zu gewinnen, ein Gutachten zu erstellen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Meine Frage zielt darauf ab, dass es mir persönlich unverständlich ist, dass die Republik, wenn es um einen solch hohen Wert in einem Vergleich geht, sich ausschließlich auf ein Gutachten stützt und sich nicht weitere Gedanken macht – und es ist mir klar, dass es um eine mehrere Monate dauernden Auftrag geht –, ob es hier nicht möglicherweise mehrere Personen in der Republik oder in deren Umfeld gegeben hätte, die man mit so einem Gutachten hätte beauftragen können.

Hier ist die Frage: Reicht bei einem solchen Vertragswert und Vergleichswert ein Gutachten als Stütze für alle Entscheidungen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich glaube, diese Frage habe ich nicht zu beantworten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das war eine Erklärung, weshalb ich gefragt habe, warum Professor Koziol und keine weiteren Personen mit Ausnahme der zweiten genannten Person empfohlen wurden.

Das heißt, Sie hätten keine weiteren Juristinnen und Juristen mit ähnlichem Hintergrund gesehen, die Sie hätten empfehlen können?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Von meiner Warte aus, und das war meine Empfehlung, waren das gemeinsam mit Professor Rummel die Personen, die ich empfohlen hätte, mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, weil sie erstens fachlich gänzlich unbestritten sind und zweitens in ihrer Unabhängigkeit jedenfalls nicht infrage stehen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Wäre Ihrer Einschätzung nach die Finanzprokuratur ebenfalls eine Institution gewesen, die ein solches Gutachten hätte erstellen oder begleiten können?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das ist auch eine Frage, die ich, glaube ich, hier nicht zu beantworten habe.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Die Finanzprokuratur ist meiner Meinung nach ein relevanter Player im Vergleich gewesen, und es geht um die Fragestellung des Vergleichs. Ist meine Frage unzulässig?

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Sie ist nicht unzulässig, aber ich meine, eine Einschätzung zu verlangen, ob die Finanzprokuratur - - Ich meine, wenn es keine Wahrnehmung dazu gibt, kann ich nicht darauf bestehen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das war allerdings nicht die Antwort der Auskunftsperson.

Die Problemstellung war, dass die Finanzprokuratur auf Wunsch von Eurofighter bei den Vergleichsverhandlungen informell ausgeladen wurde und Professor Koziol mit Darabos alleine verhandelt hat. Das Resultat steht stark in der Kritik, und Sie haben Professor Koziol empfohlen. Bei Ihrer Kompetenz war meine Frage, ob die Finanzprokuratur nach Ihrem Wissenstand nicht dazu in der Lage gewesen wäre, die Republik zu beraten. Wenn Sie keine Wahrnehmung haben, haben Sie keine Wahrnehmung.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich bin hier als Auskunftsperson und nicht, um irgendwelche Spekulationen anzustellen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also haben Sie keine Wahrnehmung dazu?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Da habe ich keine Wahrnehmung, nein.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Welche Berührungspunkte hatten Sie im Vergleichszeitraum mit dem Landesverteidigungsministerium mit Ausnahme des Termins, bei dem auch Minister Darabos anwesend war? (Auskunftsperson Specht: Mit dem Ministerium?) – Mit dem Landesverteidigungsministerium, von Jänner 2007 bis Juni 2007.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Meinen Sie mit dem Minister, oder mit wem meinen Sie?

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Mit dem Ministerium an sich. Wenn ich das jetzt konkretisieren muss - -

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ja, das Ministerium an sich ist, glaube ich, zu unpräzise.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also weder mit dem Minister, noch mit dessen Kabinett, noch mit Abteilungsleiterinnen und ‑leitern des Ministeriums?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich hatte nach diesem einen Termin zwischen Darabos, Gusenbauer und mir kein weiteres Treffen mit Herrn Bundesminister Darabos. Ich hatte abgesehen von dem zufälligen Gespräch, das ich angeführt hatte, nach meinem Termin mit dem Kabinettschef kein weiteres Treffen oder Gespräch mit dem Kabinettschef, und die Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Landesverteidigung wären mir weder heute noch damals geläufig.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Demzufolge schließe ich, dass Ihnen auch nicht geläufig war, dass die Rechtsabteilung des Landesverteidigungsministeriums gegenüber dem Vertrag von Professor Koziol starke Bedenken hatte. Das ist dann soweit richtig?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Die weitere Frage ist: Hatten Sie mit den Unternehmen, den verbundenen Unternehmen EADS, Eurofighter beziehungsweise jetzt Airbus im Vergleichszeitraum beziehungsweise in den sechs Monaten davor oder danach direkten Kontakt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Natürlich nicht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das ist meine abschließende Frage in dieser Runde – das ist vorhin schon beantwortet worden, vom Zeitpunkt her für mich aber nicht ganz klar gewesen –: Wann haben Sie zuletzt konkret den damaligen Bundeskanzler Gusenbauer zum Thema Eurofighter, Vergleichsverhandlungen im weiteren Sinne, der Anstellung Koziol und so weiter beraten?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich habe im Herbst 2006 Herrn Professor Koziol vorgeschlagen, dann kam es zu einem Treffen zwischen Gusenbauer und Koziol, und ich habe dann noch gehört – also später –, dass Professor Koziol durch das Bundesministerium mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde, aber da war ich bereits nicht involviert. (Abg. Bernhard: Danke!)

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Dr. Specht, eine Frage, auch wenn sich vielleicht das eine oder andere wiederholt: Wie lief der Informationsfluss von den Vergleichsverhandlungen zu Ihnen? Sie waren ja nicht im Verhandlungsteam.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Es hat keinen Informationsfluss gegeben.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Ja, auf welcher Basis haben Sie dann gearbeitet?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also ich habe versucht, hier auszuführen, dass ich in diese Tätigkeiten nicht involviert war.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Warum haben Sie überhaupt Zugang zu Informationen über die Vergleichsverhandlungen gehabt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich hatte keinen Zugang zu Informationen über Vergleichsverhandlungen.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Na ja, wir haben da Protokolle, da gibt es andere Protokolle von den bisherigen Befragungen, wo etwas anderes behauptet wird. (Abg. Tamandl: Vorlegen!)

Vorsitzender Karlheinz Kopf: So eine Feststellungen ohne eine Aktenvorlage in den Raum zu stellen, ist ein bisschen - - (Abg. Steinbichler: Wir zitieren schon noch etwas! Langsam! – Abg. Tamandl: Vorlegen, bitte!) – Das habe ich ja gerade gesagt.

Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper, LL.M.: Ganz im Gegenteil: Aus dem, was Sie jetzt vorgelegt haben, geht hervor, dass er nicht einbezogen war.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Das Stenographische Protokoll von der Befragung von Stefan Kammerhofer.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, so geht es nicht. Ich meine, so flapsig vor Herrn Dr. Specht – oder welcher Auskunftsperson auch immer – so etwas quasi zu Protokoll zu geben! Ich bitte sehr, sauber zu bleiben, wenn es einen Vorhalt oder eine Feststellung gibt, das Dokument zu nennen, es der Auskunftsperson auch vorzulegen – und dann kann man darauf antworten; sonst bleibt das so im Raum stehen, das ist keine seriöse Vorgangsweise.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Deshalb das Protokoll, die Aussage von Stefan Kammerhofer: „Dr. Specht war dann der Anwalt für die“ Vergleichserst‑ -

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Noch einmal, das nutzt nichts: Kopieren, vorlegen! (Abg. Steinbichler: Ist kopiert!) Die Auskunftsperson soll mitlesen können und dann eine konkrete - - (Abg. Steinbichler: Liegt vor!) – Wo?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Entschuldigung, außer der Frau Kollegin - - (Abg. Steinacker: Wir haben ein falsches Dokument bekommen!)

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Na, hat es die Auskunftsperson?

Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper, LL.M.: Nein, nein, hat sie nicht, hat sie nicht.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Ich habe es auch nicht. (Abg. Steinacker: Es ist das falsche Dokument, das wir bekommen haben!)

Welches Dokument soll das sein?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Was soll das werden? Dann nehmen wir das in der nächsten Runde, das ist einfacher.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Ja, okay. Nächste Frage!

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Jedenfalls, Kammerhofer - - Gut, Entschuldigung, wird kopiert, kein Problem!

Kammerhofer hat auf jeden Fall gesagt ...

Sie haben vorhin gesagt, sie haben alles unentgeltlich gekriegt.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Danke. – Ich habe da ein Protokoll, das Papier 49788. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Welchen Teil soll die Auskunftsperson lesen?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): 21.3.2007: „[...] auch soll eine Stellungnahme zu den in Aussicht genommenen Beratungsverträgen mit Specht und Koziol (noch) nicht erfolgen.“ – Also hat es Absicht gegeben, dass Verträge erstellt werden, Beratungsverträge.

Das ist das Papier mit der Nummer 49788.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Und da die Spalte oder die Zeile mit 21.3., habe ich das richtig verstanden?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Es ist mit Textmarker angezeichnet, mit Datum 21.3.2007. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Das kommt von Herrn Peschorn, das war ja der Anwalt der Republik.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Was ist die Frage? Die konkrete Frage?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Da ist die Stellungnahme drinnen, dass in Aussicht genommen wurde, Beratungsverträge mit Dr. Specht und Koziol zu erfolgen - -

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, ich glaube, der Vorhalt ist nicht zulässig, denn hier steht genau das Gegenteil; wenn Sie es lesen, steht hier genau das Gegenteil.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Nicht erfolgen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Es steht sogar hier: „nicht erfolgen“.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Die Stellungnahme; aber da geht es ja nicht darum, dass es heißt, der Vertrag soll nicht erfolgen.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also darf ich es Ihnen vorlesen, Herr Abgeordneter: „Jeloschek ersucht, vorerst keine Begutachtung des Beschaffungsvertrages […] vorzunehmen; auch soll eine Stellungnahme zu den in Aussicht genommenen Beratungsverträgen mit Specht und Koziol [...] nicht erfolgen.“ (Abg. Steinbichler: Mhm!) Mehr kann ich Ihnen nicht sagen. Das steht hier, und das Dokument spricht für sich selbst.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Und kein Vertrag ist es auch nicht. (Auskunftsperson Specht: Bitte?) – Und eine Vertragsabsicht gab es auch nicht.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Was meinen Sie mit Vertragsabsicht?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Es geht ja um die „Stellungnahme zu den in Aussicht genommenen Beratungsverträgen“; die Stellungnahme soll nicht erfolgen, aber: in Aussicht genommene Beratungsverträge. – Das schreibt ja niemand zufällig.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Es tut mir leid, ich sehe mich außerstande, Ihre Frage zu beantworten.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Es waren keine Verträge in Aussicht genommen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Erstens habe ich das schon beantwortet, und zweitens, ich sage es gerne noch einmal: Mit mir hat niemand darüber gesprochen.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sie haben auch mit Eurofighter keine geschäftlichen Verbindungen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Habe ich nicht, nein.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Hat ein Unternehmen aus dem Cudos-Firmengeflecht geschäftliche Beziehungen zu Airbus oder EADS oder einem Konzernunternehmen?

Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper, LL.M.: Es geht hier um den Vergleichsabschluss, Punkt 1 des Beweisthemas. Die Frage ist vom Beweisthema nicht gedeckt. Es geht um den Punkt 1, und da geht es um den Vergleichsabschluss.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Okay, aber trotzdem wäre es, glaube ich, wesentlich, wenn es vom Cudos-Firmengeflecht, das wir ja kennen – es liegt ja vor – da Verbindungen gegeben hat.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Es ist auch spannend, wie das Wetter morgen ist (Abg. Steinbichler: Das kann man heute schon sagen!), aber wir haben schon eine Verfahrensordnung, und an die hat man sich zu halten (Abg. Steinbichler: Leider, leider! Das Wetter kann man heute schon sagen, aber - -!); da ist die Wettervorhersage beispielsweise nicht enthalten. (Abg. Weninger: Aber die ist präziser, die Wettervorhersage, wie der Kollege!)

Also bitte, jetzt noch einmal: Dokument, Frage!

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Ja, wenn es nicht zulässig ist, können wir es nicht fragen, obwohl es, glaube ich, sehr wesentlich wäre.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Na, wesentlich! Noch einmal: Worauf - - Gut, erledigt. (Abg. Steinbichler: Danke!)

Herr Abgeordneter Schabhüttl, bitte.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Herr Dr. Specht! Das Eurofighter-Thema ist ein umstrittenes Thema, und es gibt ganz unterschiedliche Meinungen, das haben wir schon die letzten Tage und Wochen gehört. Wie stehen Sie ganz persönlich zu diesem Thema?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Es tut mir leid, Herr Abgeordneter, aber ich bin hier als Auskunftsperson.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Gut. Soweit wir in Erfahrung haben bringen können, sind Sie der Rechtsanwalt des Dr. Gusenbauer gewesen oder jetzt noch immer. (Auskunftsperson Specht: Auch noch immer, ja!)

Haben Sie außer der Hilfestellung bei der Suche nach einem rechtlichen Gutachter irgendetwas mit der Beschaffung oder mit dem Vergleichsabschluss zu tun gehabt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Was waren Ihre Überlegungen, aus denen heraus Sie Professor Bydlinski oder Professor Koziol kontaktiert haben?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Wie ich schon gesagt habe, ist es um die unbestrittene fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit der zu bestellenden Person gegangen.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Das zeichnet also die beiden besonders aus. Oder was zeichnet die beiden besonders aus?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich würde das nicht im Vergleich zu jemand anderen formulieren, aber von meiner Warte aus sind dies zwei höchst qualifizierte, unabhängige Persönlichkeiten gewesen. Professor Bydlinski ist leider mittlerweile verstorben.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Haben Sie vielleicht eine Wahrnehmung dazu, wann sich Herr Dr. Gusenbauer von der Strategie oder von dem Thema eines Ausstieges aus dem Vertrag abgewandt hat und sich dieser Vergleichslösung zugewandt hat?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also zunächst einmal wurden Details mit mir nicht besprochen, aber soweit ich mich erinnere, war man nach Vorliegen des Gutachtens Koziol der Meinung, dass eine Vergleichslösung dem Versuch, aus dem Vertrag – unter Anführungszeichen – „auszusteigen“, vorzuziehen ist.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Jetzt im Nachspann meiner Vorredner und auch meiner Fragen: Können Sie mir vielleicht erklären, warum Sie heute geladen sind?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich glaube, das muss ich nicht beantworten. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt-Stellvertreter.)

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Wenn es nicht zulässig ist - - Es ist nur meine persönliche Frage, Sie müssen es eh nicht beantworten; vielleicht würden Sie es gerne tun. (Abg. Pilz: Sie müssen es auch nicht fragen!) – Sie müssen Ihre Fragen auch nicht stellen.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Sie sind ja seit vielen Jahren Rechtsanwalt und auch mit dem Zivilrechtsgebiet beschäftigt und haben sicher, zumindest aus den Medien, schon etwas von dieser Ersetzungsbefugnis gehört. Stimmt das?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Von der Ersetzungsbefugnis in welchem Zusammenhang?

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Mit dem Eurofighter-Vertrag.

Verfahrensanwalt-Stellvertreter Mag. Michael Kasper, LL.M.: Das Beweisthema – Entschuldigung, wenn ich mich da jetzt einbringe – lautet: „Aufklärung über [...] Umstände und Erwägungen, die zum Abschluss des Vergleichs [...] geführt haben“.

Abgeordneter Jürgen Schabhüttl (SPÖ): Die Ersetzungsbefugnis gehört aber zum Vergleich schon dazu, oder? Sie war auch ein maßgebliches Thema beim Vergleich, denn wenn es die nicht gegeben hätte - -

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Aber, Herr Abgeordneter, ich war weder in die Verhandlungen noch in die Formulierung noch in den Abschluss des Vergleichs eingebunden, und ich kann dazu nichts sagen. (Abg. Schabhüttl: Danke für Ihre Antworten!)

*****

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Zweite Runde: Frau Mag. Steinacker. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Dr. Specht, Sie haben jetzt gerade vorhin gesagt und uns mitgeteilt, dass aufgrund des Gutachtens des Professor Koziol die Lösung, aus dem Vertrag ganz auszusteigen, vom Tisch war und dass eine Vergleichslösung anzustreben wäre.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass mir mitgeteilt wurde (Abg. Steinacker: Ja, genau!) – aber das ist etwas anderes.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Entschuldigung, ja, stimmt! Meine Frage dazu: Wann wurde Ihnen das mitgeteilt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das kann ich jetzt zeitlich nicht mehr einschränken, aber das muss nach Vorliegen des Gutachtens Koziol gewesen sein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Das Gutachten Koziol ist in Schriftform erst vorgelegt worden, nachdem der Vergleich am 24. Juni 2007 abgeschlossen wurde. Heißt das, die Information, die Sie uns jetzt gerade mitgeteilt haben, war nach diesem Zeitpunkt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, dann muss es eine Zusammenfassung oder eine Darstellung des Inhaltes des Gutachtens gegeben haben, die die Grundlage für diese Entscheidung war, und es muss jedenfalls eine gutachtliche Äußerung von Koziol in diesem Sinn gegeben haben.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Haben Sie diese jemals gesehen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, natürlich nicht.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ich darf Sie fragen, ob Sie jemals Kontakt zu Herrn Aloysius Rauen hatten.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Wer ist das?

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Das war der CEO der EADS.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, natürlich nicht.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Wolfgang Aldag, ein Manager von EADS?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, den kenne ich auch nicht.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Uwe Karnlage? Das ist der Vice President von Sales von EADS.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, natürlich nicht.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Erhard Steininger?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Klaus Bergner?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Sagen Sie den Namen noch einmal.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Bergner, das ist ein Lobbyist für EADS.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Bergner? – Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Alfred Plattner?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Gianfranco Lande, das ist der Direktor von Vector Aerospace?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Gernot Rumpold?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, um Gottes Willen.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Frau Romana Schmidt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Walter Petmecky?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Dann hätte ich noch die letzte Frage: Hatten Sie jemals Kontakt zu Herrn Walter Schön?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein. (Abg. Steinacker: Danke!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ich komme noch einmal zu dieser Geheimhaltungserklärung. Noch einmal die Situation: Dr. Gusenbauer bekommt am 13. Oktober 2006 eine Kopie des Vertrags von Dr. Schüssel, unterschreibt eine Geheimhaltungserklärung und gibt Ihnen dann eine Kopie dieses Kaufvertrags zum persönlichen Studium. Sie haben das studiert. Was haben Sie dann nach dem Studium dieses Vertrags oder von Teilen des Vertrags dem Herrn Dr. Gusenbauer gesagt?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Dass ich mich zu dem, was er mir gegeben hat, nicht äußern kann.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Und warum?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Weil ich der Meinung war, dass es sich um ein komplexes Vertra- - Also erstens einmal habe ich, meiner Erinnerung nach, nur Teile des Vertrags bekommen, und zweitens ist ein derartiger Beschaffungsvertrag ohne Informationen zum Ablauf der Beschaffung nicht wirklich beurteilbar, und daher habe ich ihm gesagt: Ich kann mich dazu nicht äußern.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das ist jetzt nur eine Nebenbemerkung: Es wäre natürlich spannend, von Professor Koziol zu wissen, was er über die Abläufe gewusst hat, weil er ja sonst – zumindest Ihrer Aussage nach – den Vertrag nicht beurteilen konnte; aber dazu können Sie natürlich keine Wahrnehmungen gemacht haben.

Ich komme noch einmal zur Geheimhaltungserklärung. Ich bin jetzt noch einmal mit einigen Juristen die Geheimhaltungserklärung durchgegangen, habe mich kundig gemacht. Hat Ihnen Herr Dr. Gusenbauer in Ihrer Funktion als Rechtsanwalt eine Kopie dieses Kaufvertrags übergeben?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das habe ich vorhin ausgeführt: Ich war damals Rechtsvertreter des Herrn Dr. Gusenbauer bezüglich verschiedener Fragestellungen und bin daher von Gesetzes wegen an die berufliche Verschwiegenheit gebunden, und daher ist eine derartige Verschwiegenheitsvereinbarung mir gegenüber im Verhältnis zu Herrn Dr. Gusenbauer nicht anzuwenden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Waren Sie in diesem Zusammenhang in irgendeiner Form anwaltlich für Herrn Dr. Gusenbauer tätig?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also ich wiederhole es noch einmal, Herr Dr. Pilz, und vielleicht können wir uns dann auf ein gemeinsames Verständnis einigen: Ich habe Herrn Dr. Gusenbauer in verschiedenen rechtlichen Bereichen und bezüglich verschiedener Rechtsfragen beraten und war daher sein persönlicher Anwalt, und als solcher war ich an die berufliche Verschwiegenheit von Gesetzes wegen gebunden und bin es auch heute noch, wenn er mich nicht entbindet, so wie er es jetzt getan hat.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das haben Sie schon ein paar Mal gesagt (Auskunftsperson Specht: Ja - -!), das wird durch Wiederholungen deutlich besser. Aber ich habe Sie etwas anderes gefragt, nämlich: Hat er Ihnen diese Unterlage, diese Vertragskopie im Rahmen eines Verfahrens übergeben?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, so haben Sie mich nicht gefragt, sondern Sie haben mich gefragt, ob er sie mir als Anwalt übergeben hat; und er hat sie mir natürlich nicht im Rahmen eines Verfahrens übergeben, aber man ist als Anwalt nicht nur im Rahmen von Verfahren tätig, Herr Dr. Pilz.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Schauen Sie, ich kürze das an diesem Punkt ab, weil wir da sicherlich unterschiedliche Rechtsmeinungen haben, deswegen habe ich die Pause genützt, um da Rücksprache zu halten: Alle Juristen und auch Anwälte, mit denen ich in der kurzen Zeit sprechen konnte, haben mich darauf hingewiesen, dass auch dem eigenen Anwalt gegenüber selbstverständlich eine unterschriebene Geheimhaltungserklärung gilt.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das ist rechtlicher Nonsens, Herr Dr. Pilz.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Dr. Specht, das ist eine Rechtsfrage, und die können wir hier jetzt nicht klären. Ich nehme Ihre rechtliche Ansicht zur Kenntnis, ich habe meine rechtliche Ansicht, wir werden das jetzt sicherlich hier nicht klären können.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Beides ist zulässig.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Beides ist zulässig, und wir werden das an einem anderen Ort klären.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Wir können es damit auch stehen lassen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Sind Sie über die mit dem Vertrag verbundenen Informationsschutzbestimmungen informiert worden?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Über welchen Vertrag?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Den Kaufvertrag. Im Kaufvertrag sind eigene Informationsschutzbestimmungen vereinbart.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich kann mich nicht mehr erinnern, ob diese Bestimmungen in jenen Teilen des Vertrags enthalten waren, die ich bekommen habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Da hier bestimmte Belehrungen über die Einhaltung bestimmter Sicherheitsregeln und so weiter vertraglich zwingend vorgesehen sind: Hat es Ihnen gegenüber eine derartige Belehrung gegeben, wie es sie – zum Beispiel Herr Dr. Peschorn hat uns darüber berichtet – selbstverständlich Dr. Peschorn gegenüber und auch anderen gegenüber gegeben hat.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Hat es nicht gegeben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Hat es nicht gegeben. – Sind Sie auf Informationsschutzbestimmungen von Herrn Dr. Gusenbauer hingewiesen worden?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, bin ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Wunderbar, damit erübrigt sich der Rest. Das war es schon. – Danke schön.

Vorsitzender Karlheinz Kopf (das Glockenzeichen gebend): Eine Frage noch.

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Dr. Specht, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie bis zum Jänner 2006 auch Gespräche mit Dr. Gusenbauer und Noch-nicht-Minister Darabos geführt haben. Haben Sie in diesen Gesprächen über Vertragsinhalte – das haben Sie ja gesagt, ich kann es zitieren: Fragen des Vertragsrechts – darauf hingewiesen, dass die Finanzprokuratur zweckdienlich im Sinne eines Ausstiegs oder einer Neufassung des Vertrages arbeiten könnte?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also ich habe nicht Jänner 2006, sondern Jänner 2007 gesagt, Frau Abgeordnete. (Abg. Moser: Gut, dann bessern wir das aus!)

Die Frage der Vertretung, wie ich hier schon beantwortet habe, wurde mit mir nicht erörtert; mit mir wurde lediglich die Möglichkeit der Erstellung eines Gutachtens erörtert.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Dr. Specht, was für mich im Bild noch immer nicht ganz klar ist: Ich habe das so weit, glaube ich, aufgrund Ihrer letzten Antworten ganz gut verstanden, dass es mit dem Landesverteidigungsministerium, dem Bundeskanzleramt oder der Sozialdemokratischen Partei Österreichs keinerlei Vertragsverhältnis gegeben hat, dass Sie aber die Privatperson Gusenbauer oder den Unternehmer Gusenbauer in verschiedenen Angelegenheiten vertreten haben, und, und, und.

Jetzt gibt es da aber für mich schon eine Kluft, weil natürlich Ihre Beratung und Ihr Vertragsverhältnis die Privatperson Gusenbauer und den Politiker Gusenbauer nicht im gleichen Ausmaß betroffen hat, Sie aber auf - - Ich bin im Gegensatz zu Ihnen kein Jurist, aber wir sprechen von einem Vertrag, der eine hohe Geheimhaltungsstufe hat, der Ihnen ausgehändigt wird, während Sie aber in keinerlei Vertragsverhältnis zu der Person Bundeskanzler Gusenbauer stehen.

Für mich stellt sich schon die Frage: Der Bundeskanzler hat eine ganze Reihe von ausgewiesenen Juristinnen und Juristen, auch im Bundeskanzleramt, beziehungsweise hätte er vonseiten der Republik auf verschiedene zugreifen können – warum hat er auf diese Struktur nicht zugegriffen?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich bin der Meinung, dass er auf diese Strukturen zurückgegriffen hat – das ist auch nicht der Punkt gewesen. Zunächst einmal: Ein Auftrag muss nicht immer entgeltlich sein. Das Zweite ist: Es gibt Erörterungen mit Anwälten auch jenseits eines konkreten Auftrages wie etwa in einem Verfahren. Drittens: Ich bin der Meinung, dass er mir in diesem Punkt vertraut hat.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Eine Beratung eines Rechtsanwaltes muss nicht entgeltlich sein, ja, aber wir haben vorhin auch darüber gesprochen, dass Sie gesagt hatten, Sie standen in keinem Vertragsverhältnis; das würde ja auch unentgeltliche Vertragsverhältnisse beinhalten.

Was mich konkret interessieren würde: Haben Sie Kenntnis davon, auf welche Personen er innerhalb des Bundeskanzleramtes in dieser Frage zugegriffen hat?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): War Ihnen zum damaligen Zeitpunkt, als Sie einen Teil, einen Ausschnitt des Vertrages bekommen haben, bewusst, dass es sich da um ein klassifiziertes Dokument der Republik handelt, das nicht öffentlich zugänglich ist?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das war mir bewusst, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie dieses Dokument dann dem Bundeskanzler wieder zurückgegeben?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ja, natürlich. (Abg. Bernhard: Danke, keine weiteren Fragen!)

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Jetzt haben wir dieses spannende Protokoll kopiert. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück überreicht.) Stefan Kammerhofer sagt dezidiert bei der Befragung durch Kollegen Pilz: „Ich kann Ihnen aber sagen – vielleicht ist das der News-Wert –, Dr. Specht war dann der Anwalt für die Vertragserstellung bei Professor Koziol. Vielleicht ist das hilfreich.“

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Das ist unrichtig.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Also hat uns Stefan Kammerhofer belogen.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Also ich habe den Vertrag Koziol jedenfalls nicht einmal gesehen.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Das muss man klären, oder es ist ein Protokollfehler. Frau Kollegin Moser hat noch einmal dezidiert gefragt: Sie haben in Fragen des Vertragsrechts beraten. Da muss es doch konkrete Gespräche gegeben haben, wenn Sie Dr. Gusenbauer in Fragen des Vertragsrechts beraten haben.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich glaube, dass der Vorhalt unrichtig ist.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Hat es keine Beratungen gegeben?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Hat es nicht gegeben.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Noch einmal der Versuch, weil das, glaube ich, sehr wesentlich ist, insbesondere weil Dr. Gusenbauer und Sie Aktionär bei diesem Cudos-Firmengeflecht sind. Hat es in Sachen Eurofighter-Vergleichsverhandlungen Beratungen Richtung Ungarn, Griechenland, Indien, Kasachstan gegeben? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.) Dann könnte ich mir erklären, dass Ihre Leistungen immer gratis waren, weil es indirekt einen Vorteil gegeben hat. Hat es da Beratungen gegeben?

Vorsitzender Karlheinz Kopf: In Bezug auf die Vergleichsverhandlungen?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Jawohl, weil man nicht aussteigen wollte – oder nicht aussteigen durfte, oder - -

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Noch einmal: Die Frage lautet, ob es Beratungen des Herrn Dr. Specht im Zusammenhang mit den Vergleichsverhandlungen gegeben hat. (Abg. Steinbichler: Jawohl!) – Gegenüber wem?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Gegen die genannten Länder, weil ja - - (Abg. Moser: Gegen Kasachstan!) – Zum Beispiel.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Beratung für Kasachstan – okay. Herr Dr. Specht.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Aber in erster Linie - - Für Eurofighter.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Sie fragen ernsthaft?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Ja, hat es Beratungen gegeben?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich verstehe die Frage nicht. Können Sie die Frage vielleicht noch einmal wiederholen, sodass ich sie beantworten kann?

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Ich schätze das sehr, wenn Sie gratis arbeiten, aber vielleicht hat es dann andere Möglichkeiten gegeben, dass die Rückflüsse in diesem Firmengeflecht, in das Cudos-Firmengeflecht getätigt wurden. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt. – Unruhe im Saal.) – Die Frage ist eine ganz einfache: Ihr braucht euch nur das Cudos-Firmengeflecht anzuschauen, wer die Aktionäre sind.

Keine Antwort?

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Nein.

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Danke.

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Vorsitzender Karlheinz Kopf: Wir kommen zur dritten Runde: Kollegin Steinacker beginnt, dann kommen die Grünen. – Bitte, Frau Abgeordnete Steinacker.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Dr. Specht! Nur noch einmal, damit wir es ganz sicher wissen: Kammerhofer hat wortwörtlich gesagt: „Specht war dann der Anwalt für die Vertragserstellung bei Professor Koziol. Vielleicht ist das hilfreich.“ Sie schließen definitiv aus, dass Sie da in irgendeiner Form mitbefasst waren?

Dr. Leopold Specht, LL.M. (den Kopf schüttelnd): dass ich das Ministerium vertreten hätte bei der Vertragserrichtung Koziol.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Und auch sonst haben Sie mit dieser Vertragserstellung oder Anbahnung dieses Vertrags nichts zu tun gehabt. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich wurde gerade instruiert, laut Nein zu sagen (Abg. Steinacker: Nein? Okay!): Nein.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Wir nehmen das sicherlich zu Protokoll.

Ich lege Ihnen das Dokument 49785 vor, das ist ein Aktenvermerk vom Leiter der Taskforce Hamberger zu einem Gespräch mit Dr. Pilz am 24.5.2016. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auf der letzten Seite habe ich es rechts oben markiert. In diesem Aktenvermerk wird festgehalten: Pilz „informiert zu seiner Sicht des Vergleichs [...] zwischen [...] Darabos [...] und EADS/Eurofighter. Er ordnet RA“ – Rechtsanwalt – „Specht eine spezifische Rolle bei der Vorbereitung und dem Zustandekommen des Vergleichs zu.“ (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Meine Frage dazu: Können Sie sich diesen Umstand, diese Feststellung erklären?

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Ich glaube, meine forensische Ausbildung reicht nicht aus, um das zu erklären. (Abg. Steinacker: Danke!)

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Dr. Specht, am 21.4.2007 verfassten Sie einen Artikel im „Standard“ zum Eurofighter-Gutachten und der Frage des Herausgebens. Das ist das Dokument 19568, das Ihnen vorgelegt wird. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darin, in diesem Artikel oder Kommentar, vermerken Sie im vorletzten Absatz: „Der Zwischenbericht“ – dieses Gutachtens von Koziol – „gibt nicht [...] Aufklärung über die tatsächliche (?) Vertragsgestaltung, noch verschafft er Aufklärung über sonstige Verträge und Vereinbarungen.“

Meine Frage: Wie konnten Sie schon über diesen Zwischenbericht, dieses Gutachten – Vorstufe Gutachten Koziol – Bescheid wissen, wenn niemand sonst – weder der Untersuchungsausschuss noch der Vizekanzler (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen) noch das Finanzministerium noch die ÖVP vom Zwischenbericht des Gutachters Kunde hatte.

Dr. Leopold Specht, LL.M.: Frau Abgeordnete, ich beziehe mich – wenn ich Sie auf den Anfang des Artikels hinweisen darf – darauf, dass ich auf die öffentlich zugängliche Information Bezug genommen habe. Und ich habe aus der öffentlich zugänglichen Information Schlüsse formuliert, die ich in diesem Artikel zusammengefasst habe.

Vorsitzender Karlheinz Kopf: Herr Verfahrensrichter, haben Sie noch eine Frage? (Verfahrensrichter Rohrer verneint dies.) – Damit ist die Befragung beendet.

Ich bedanke mich bei Herrn Dr. Specht für sein Erscheinen und die Auskunftserteilung.

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