Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verbesserung der finanziellen Lage der Familien

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Erhöhung der Familienbeihilfe

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Erhöhung der Familienbeihilfe wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finanziert.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

‑64.501

‑129.103

‑190.503

‑190.503

‑253.201

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Keine unmittelbaren Auswirkungen; 80 % der Bezieher/Innen der Familienbeihilfe sind Frauen (Quelle: Familienbeihilfendatenbank).

 

Soziale Auswirkungen:

Durch die Erhöhung des Zuschlages zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder werden Eltern mit erheblich behinderten Kindern verstärkt unterstützt.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch die Erhöhung der Familienbeihilfe werden die Kosten der Eltern für den Unterhalt vermindert.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten." der Untergliederung 25 Familie und Jugend bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Familie ist eine Zukunftsfrage, daher müssen Perspektiven geschaffen werden.

In der Praxis haben sich drei zentrale Schwerpunkte bewährt: Geld, Infrastruktur und Zeitpolitik. Das sind die drei Säulen, auf denen ein Familienförderungsmodell stehen soll.

Die Familienbeihilfe als tragendes Instrument der österreichischen Familienpolitik bzw. als wichtiges Instrument der horizontalen Umverteilung und des vom VfGH geforderten steuerlichen Ausgleichs des halben gesetzlichen Unterhalts wurde seit 2008 nicht mehr erhöht, was zu einem entsprechenden Kaufkraftverlust geführt hat. Durch die nunmehrige Erhöhung der Familienbeihilfe sollen im Bereich der Geldleistungen zusätzliche Mittel für die Familien bereitgestellt werden, um dem Rechnung zu tragen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Im Sinne der Weiterentwicklung der drei Säulen des Familienförderungsmodells - Geld, Infrastruktur und Zeit - ist es unabdingbar, auch die finanzielle Situation der Familien zu verbessern. Hierbei wurde das Modell einer zeitlich gestaffelten Anhebung der Familienbeihilfe zur Stärkung der Kaufkraft auf mehrere Jahre gewählt. Ansonsten würde die Ausgewogenheit des Familienförderungsmodells mit dem Ziel, eine familienfreundliche Gesellschaft zu erreichen, in Frage gestellt werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Entwicklung der Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds wird laufend zu beobachten sein.

Im Hinblick auf die etappenweise Erhöhung der Familienbeihilfe, wonach der dritte Erhöhungsschritt im Jahr 2018 erfolgen wird, ist eine vertiefte Evaluierung in diesem Jahr sinnvoll.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verbesserung der finanziellen Lage der Familien

 

Beschreibung des Ziels:

Durch Bereitstellung von zusätzlichen Geldmitteln für Familien soll das Ziel, Perspektiven für Familien und damit eine familienfreundlichere Gesellschaft zu schaffen, erreicht werden. Hierbei soll auch durch eine überproportionale Anhebung des Behindertenzuschlags zur Familienbeihilfe im ersten Erhöhungsschritt dem erhöhten finanziellen Bedarf für behinderte Kinder Rechnung getragen werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Rund 1.084.000 anspruchsberechtigte Personen beziehen für rund 1.775.000 Kinder die Familienbeihilfe.

Die finanzielle Situation der Familien, insbesondere der Familien mit erheblich behinderten Kindern, wird verbessert.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Erhöhung der Familienbeihilfe

Beschreibung der Maßnahme:

1. Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) soll in drei Etappen erhöht werden:

- ab 1. Juli 2014 um rund 4 %

- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %

- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %

2. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder soll erhöht werden:

- ab 1. Juli 2014 um rund 8,4 %

- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %

- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %

3. Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag sollen erhalten bleiben.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Rund 1.084.000 anspruchsberechtigte Personen beziehen für rund 1.775.000 Kinder die Familienbeihilfe

Der Ausgangszustand sollte zumindest beibehalten werden und die genannten Beträge um 4 % 2014, sowie 2016 und 2018 um 1,9 % erhöht werden, nachdem die Familienbeihilfenbeträge (Grundbetrag mit Altersstaffel, Geschwisterstaffel und  gegebenenfalls  Behindertenzuschlag) seit 2008 unverändert sind .

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Die Festlegung der Beträge für die Höhe der Familienbeihilfe im Jahr 2018 ist unbefristet.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Transferaufwand

64.501

129.103

190.503

190.503

253.201

Aufwendungen gesamt

64.501

129.103

190.503

190.503

253.201

 

Transferaufwand: Auf Grund der Höhe und Komplexität der Beträge kommt es durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen.

 

1. Derzeitige/r Aufwand/Kinderzahl nach aktuellen Auswertungen der Familienbeihilfendatenbank:

 

Familienbeihilfe:

0-2 Jahre (monatlich: 105,4 €): 236.000 Kinder; 24.889.000 €/Monat; 298.668.000 €/Jahr

3-9 Jahre (monatlich: 112,7 €): 553.000 Kinder; 62.354.000 €/Monat; 748.248.000 €/Jahr

10-18 Jahre (monatlich: 130,9 €): 765.000 Kinder; 100.134.000 €/Monat; 1.201.608.000 €/Jahr

ab 19 Jahre (monatlich 152,7 €): 221.000 Kinder; 33.731.000 €/Monat; 404.772.000 €/Jahr

Gesamt: 1.775.000 Kinder; 2.653.296.000 €/Jahr

 

Geschwisterstaffel (bei der Familienbeihilfe):  13.041.000 €/Monat; 156.492.000 €/Jahr

 

Erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder (monatlich: 138,3 €): 81.000 Kinder; 11.202.500 €; Monat; 134.430.000 €/Jahr

 

Schulstartgeld (6-15 Jahre 100 €/Jahr; bleibt unverändert erhalten): 83.000.000 €

 

Mehrkindzuschlag (ab 3. Kind 20 €/mtl.; bleibt unverändert erhalten): 35.000.000 €

 

Ausgleichszahlung: 60.000.000 €

 

Gesamt: 3.122.218.000 €

 

2. Mehraufwand für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018:

 

Mehrkosten ab 1. Juli 2014 +4%:

Familienbeihilfe: +53.066.000 €

Geschwisterstaffel: +3.130.000 €

Erhöhte Familienbeihilfe: +5.685.000 €

Ausgleichszahlung: +1.200.000 €

 

Mehrkosten 2015:

Familienbeihilfe: +106.132.000 €

Geschwisterstaffel: +6.260.000 €

Erhöhte Familienbeihilfe: +11.370.000 €

Ausgleichszahlung: +2.400.000 €

 

Mehrkosten ab 1. Jänner 2016 + 1,9%:

Familienbeihilfe: +158.561.000 €

Geschwisterstaffel: +9.353.000 €

Erhöhte Familienbeihilfe: +14.140.000 €

Ausgleichszahlung: +3.586.000 €

 

Mehrkosten 2017:

Familienbeihilfe: +158.561.000 €

Geschwisterstaffel: +9.353.000 €

Erhöhte Familienbeihilfe: +14.140.000 €

Ausgleichszahlung: +3.586.000 €

 

Mehrkosten ab 1. Jänner 2018 + 1,9%:

Familienbeihilfe:  +211.986.000 €

Geschwisterstaffel: +12.504.000 €

Erhöhte Familienbeihilfe: +16.963.000 €

Ausgleichszahlung: +4.794.000 €

 

Zwischensummen:

Familienbeihilfe:  +688.306.000 €

Geschwisterstaffel: +40.600.000 €

Erhöhte Familienbeihilfe: +62.298.000 €

Ausgleichszahlung: +15.566.000 €

Zwischensumme/gesamt: + 806.770.000 €

 

Durch die Rundung der Beträge auf eine Kommastelle sowie die geringfügige Straffung bei der Geschwisterstaffel ergibt sich für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 folgender Mehraufwand:

Familienbeihilfe: +11.169.060 €

Geschwisterstaffel: +9.634.338 €

Erhöhte Familienbeihilfe: +238.140 €

Rundungen/gesamt: 21.041.538 €

 

GESAMTAUSGABEN für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018:

827.811.538 €

 

Anmerkungen zur IT-Umsetzung:

Für die technische Umsetzung von Änderungen im Familienbeihilfenverfahren ist das BM für Finanzen zuständig.

Die Umstellung auf neue Familienbeihilfenbeträge durch das BMF wird als Anpassung im laufenden Betrieb erfolgen und verursacht daher nur geringfügige Kosten.

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen jährlich 10 Millionen € für den Vollzug des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 durch die Finanzverwaltung an den Bundesminister für Finanzen geleistet werden. Dieser Pauschalbetrag umfasst auch die in Rede stehende Umstellung.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Direkte Leistungen an natürliche Personen

 

Potentiell betroffene Personengruppe

Familie mit Kindern

 

Zielgruppenanalyse der potentiellen Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

FB-Anspruchsberechtigte

1.084.000

867.200

80

216.800

20

Familienbeihilfendatenbank

 

Inanspruchnahme der Leistung

Es sind keine tendenziellen Änderungen zu erwarten.

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betroffene)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

FB-Anspruchsberechtigte

1.084.000

867.200

80

216.800

20

Familienbeihilfendatenbank

 

Inanspruchnahme der Leistungen (Betrag)

 

Betroffene Gruppe

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

%

%

 

FB-Anspruchsberechtigte

827.811.538

662.249.230

80

165.562.308

20

 

Sonder- bzw. Ausnahmebestimmungen

Nach § 2a FLAG 1967 hat die Mutter einen vorrangigen Anspruch auf die Familienbeihilfe.

 

Auswirkung der direkten Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

Es sind keine tendenziellen Änderungen zu erwarten.

 

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Europa-2020-Sozialzielgruppe

Durch die Erhöhung der Familienbeihilfe wird das verfügbare Einkommen von Familien gesteigert.

Mehrkindfamilien sind verstärkt von der Armutsgefährdung betroffen. Mit der Erhöhung der Geschwisterstaffelung bei der Familienbeihilfe werden Mehrkindfamilien zusätzlich gefördert.

 

Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Durch die Erhöhung des Zuschlages zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder werden Eltern mit erheblich behinderten Kindern verstärkt unterstützt.

 

Menschen mit Behinderung (Anzahl der Betroffenen)

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle Erläuterung

Erheblich behinderte Kinder

81.000

Familienbeihilfendatenbank

Bezieher/Innen der erhöhten FB für erheblich behinderte Kinder

73.000

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Deckung des Unterhaltbedarfs

Folgende Maßnahmen zur Erhöhung der Familienbeihilfe sollen gesetzt werden:

1. Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) soll in drei Etappen erhöht werden:

- ab 1. Juli 2014 um rund 4 %

- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %

- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %

2. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder soll erhöht werden:

- ab 1. Juli 2014 um rund 8,4 %

- ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %

- ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %

3. Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag sollen erhalten bleiben.

Insofern erfolgt eine allgemeine Erhöhung der Leistungen.

 

Quantitative Auswirkungen auf den Unterhalt von Kindern oder auf die Kinderkosten

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinder

1.775.000

Familienbeihilfendatenbank

 

Familie ist eine Zukunftsfrage, daher müssen Perspektiven geschaffen werden.

In der Praxis haben sich drei zentrale Schwerpunkte bewährt: Geld, Infrastruktur und Zeitpolitik. Das sind die drei Säulen, auf denen ein Familienförderungsmodell stehen soll.

Durch eine Erhöhung der Familienbeihilfe sollen im Bereich der Geldleistungen zusätzliche Mittel für die Familien bereitgestellt und somit der erstgenannte Schwerpunkt verstärkt fokussiert werden.

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

64.501

129.103

190.503

190.503

253.201

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

25.01.01 Familienbeihilfe

 

64.501

129.103

190.503

190.503

253.201

 

Erläuterung der Bedeckung

Bedeckung erfolgt durch Mittel des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Familienbeihilfe (inkl. Alterszuschläge)

Bund

1

53.066.000,00

53.066.000

 

 

 

 

 

 

1

106.132.000,00

 

106.132.000

 

 

 

 

 

1

158.561.000,00

 

 

158.561.000

158.561.000

 

 

 

1

211.986.000,00

 

 

 

 

211.986.000

SUMME

 

 

 

53.066.000

106.132.000

158.561.000

158.561.000

211.986.000

Geschwisterstaffel

Bund

1

3.130.000,00

3.130.000

 

 

 

 

 

 

1

6.260.000,00

 

6.260.000

 

 

 

 

 

1

9.353.000,00

 

 

9.353.000

9.353.000

 

 

 

1

12.504.000,00

 

 

 

 

12.504.000

SUMME

 

 

 

3.130.000

6.260.000

9.353.000

9.353.000

12.504.000

Erhöhte FB für erheblich behinderte Kinder

Bund

1

5.685.000,00

5.685.000

 

 

 

 

 

 

1

11.370.000,00

 

11.370.000

 

 

 

 

 

1

14.140.000,00

 

 

14.140.000

14.140.000

 

 

 

1

16.963.000,00

 

 

 

 

16.963.000

SUMME

 

 

 

5.685.000

11.370.000

14.140.000

14.140.000

16.963.000

Ausgleichszahlung

Bund

1

1.200.000,00

1.200.000

 

 

 

 

 

 

1

2.400.000,00

 

2.400.000

 

 

 

 

 

1

3.586.000,00

 

 

3.586.000

3.586.000

 

 

 

1

4.794.000,00

 

 

 

 

4.794.000

SUMME

 

 

 

1.200.000

2.400.000

3.586.000

3.586.000

4.794.000

Rundungen

Bund

1

1.420.282,00

1.420.282

 

 

 

 

 

 

1

2.940.564,00

 

2.940.564

 

 

 

 

 

1

4.863.205,00

 

 

4.863.205

4.863.205

 

 

 

1

6.954.282,00

 

 

 

 

6.954.282

SUMME

 

 

 

1.420.282

2.940.564

4.863.205

4.863.205

6.954.282

GESAMTSUMME

 

 

 

64.501.282

129.102.564

190.503.205

190.503.205

253.201.282

 

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Soziales

Pflegegeld

Mindestens 5% der BezieherInnen von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.