Guten Morgen!

 

Ich möchte mich zum Thema „Sterbehilfe“ äußern:

Wir erlauben in Österreich die Abtreibung. Einem ungeborenen Menschen wird das Recht auf Leben genommen ( Anmerkung: Vielleicht wäre ein ganz toller Mensch herangereift). Die Annahme ein Embryo/Fötus sei noch kein fertiger Mensch und die zynische Argumentation „mein Körper gehört mir“ sind für mich unakzeptabel.

Wenn jedoch ein (mündiger) Mensch aufgrund untragbarer Schmerzen oder einfacher, weil er schlicht nicht mehr leben will, sterben will, so darf er das nicht.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Sind die Bürgerinnen/Bürger in der Schweiz, Belgien, den Niederlanden ( wo es die aktive Sterbehilfe ja gibt) „ schlechte/ schlechtere“ Menschen?

Es geht nicht darum einen schwerstkranken Menschen „zu beseitigen“ gegen seinen Willen. Es geht darum einem solchen das Sterben zu erleichtern bzw. abzukürzen. Einem Tier gibt man den „Gnadentod“ ( weil es ja nicht leiden darf/soll). Und der Mensch sollte nicht das Recht haben? Für mich gehört die aktive Sterbehilfe zu den Grundrechten eines Menschen. Das ist Menschenwürde!

Mir ist durchaus klar, dass ich mit meiner Meinung/Argumentation Sie nicht umstimmen werde/kann.Ich hoffe nur, dass keine verfassungsrechtliche Mehrheit zustande kommt.

 

Mit freundlichen   Grüßen       Robert Kogler