Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Identifikation von zusätzlichen Einsparungspotenzialen im Beschaffungswesen des Bundes

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Generierung von zusätzlichen Indikatoren im Beschaffungscontrolling der BB-GmbH. Ausdehnung des Beschaffungscontrollings auf die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die haushaltsleitenden Organe auch außerhalb der Verträge der BB-GmbH mit den im BB-GmbH-Gesetz genannten Ausnahmen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

‑40

‑15

‑15

‑15

‑15

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Über Verträge der BB-GmbH wurden seitens der Bundesdienststellen im Jahr 2013 Güter und Dienstleistungen im Ausmaß von rd. 530 Mio € abgerufen. Das von der BB-GmbH ausgewiesene durchschnittliche Einsparungspotenzial je Beschaffungsgruppe beträgt ca. 18 %. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass bei Identifikation weiterer Beschaffungen, die in Hinkunft über die BB-GmbH abgewickelt werden, ein ähnlich hohes Einsparungspotenzial lukriert werden kann.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Kernaufgabe der Bundesbeschaffung GmbH (BB-GmbH) ist die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes durch ökonomisch sinnvolle Volumens- und Bedarfsbündelung. Zu diesem Zweck hat die BB-GmbH die Bedarfe der Bundesdienststellen zu erheben und - nach Durchführung entsprechender Vergabeverfahren - Rahmenverträge oder Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Die über die BB-GmbH zu beschaffenden Güter und Dienstleistungen sind in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 208/2001 idF BGBl. II Nr. 213/2005 festgelegt.

Derzeit beschränkt sich das Beschaffungscontrolling auf die von der BB-GmbH abgeschlossenen Verträge. Um den Zielsetzungen des BB-GmbH-Gesetzes - nämlich die Einkaufsbedingungen des Bundes in seiner Gesamtheit zu optimieren - besser gerecht zu werden, ist es erforderlich, auch die Beschaffungsvorgänge der haushaltsleitenden Organe für Liefer- und Dienstleistungen außerhalb der BB-GmbH-Verträge -  mit Ausnahme der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 BB-GmbH-Gesetz genannten - dem Beschaffungscontrolling zu unterziehen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne die vorliegende legistische Maßnahme können Beschaffungsdaten der haushaltsleitenden Organe nicht in das Beschaffungscontrolling einbezogen werden. Daher kann nicht beurteilt werden, ob bzw. in welcher Höhe noch weitere Einsparungen durch Einbeziehung der bisherigen Ressortbeschaffungen in die Ausschreibungen der BB-GmbH erzielbar wären.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Vergleich der Indikatoren gemäß dem geltenden Beschaffungscontrolling mit den Indikatoren des zukünftigen Beschaffungscontrollings. Dabei müssen auch jene Beschaffungsvorgänge mit umfasst sein, die nicht über Verträge der BB-GmbH gehen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Identifikation von zusätzlichen Einsparungspotenzialen im Beschaffungswesen des Bundes

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Ausdehnung des Beschaffungscontrollings auf Beschaffungsvorgänge, die nicht über die BB-GmbH abgewickelt werden, können Verbesserungspotenziale (neue Verträge, höhere Anzahl von Abrufen aus vorhandenen Verträgen oder zielgerichtetere Verträge) aufgespürt werden, was mit zusätzlichen Einsparungen bei den Einkaufspreisen und Prozesskosten in den Ressorts verbunden sein kann.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

BB-GmbH verfügt über Beschaffungsdaten lediglich hinsichtlich der von ihr abgeschlossenen Verträge.

BB-GmbH verfügt auch über Beschaffungsdaten der haushaltsleitenden Organe (mit den im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen).

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Generierung von zusätzlichen Indikatoren im Beschaffungscontrolling der BB-GmbH

Beschreibung der Maßnahme:

Ausdehnung des Beschaffungscontrollings auf die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die haushaltsleitenden Organe auch außerhalb der Verträge der BB-GmbH mit den im BB-GmbH-Gesetz genannten Ausnahmen.

Die haushaltsleitenden Organe haben der BB-GmbH die für die Durchführung des Beschaffungscontrollings erforderlichen Daten auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Die in Frage kommenden Datenarten sind insbesondere sämtliche Kreditorendaten und Rechnungsdaten, soweit diese die Erbringung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen betreffen.

Die BB-GmbH hat diese Daten auszuwerten und ihre Vergabeverfahren/Vertragsabschlüsse danach zu gestalten.

 

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Aufwendungen

40

15

15

15

15

Nettoergebnis

‑40

‑15

‑15

‑15

‑15

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

Vollbeschäftigtenäquivalente

0,03

0,00

0,00

0,00

0,00

 

Erläuterung:

Einmalaufwand für Personal für Einrichtung des Systems: ca. 3.500 €

Einmalaufwand für Projekt (Zahlung an Dienstleister BRZG): 20.000 €

Laufende Aufwendungen pro Jahr für haushaltsleitende Organe insgesamt: 15.000 €

 

Erläuterung der Bedeckung:

Aufwendungen werden von den haushaltsleitenden Organen entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes (LVRW-V), BGBl. II Nr. 77/2013,  bedeckt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Jahr

Körperschaft

Verw.gr.

VBÄ

Personalaufw.

2014

Bund

VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S

0,03

3.353,29

 

Betrieblicher Sachaufwand

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Weitere Aufwendungen

 

Jahr

Bezeichnung

Körperschaft

Gesamt (in €)

2014

Auftrag an die BRZG für Projekt

Bund

20.000,00

2014

laufender jährlicher Aufwand

Bund

15.000,00

2015

laufender jährlicher Aufwand

Bund

15.000,00

2016

Ident zum Vorjahr

 

 

2017

Ident zum Vorjahr

 

 

2018

Ident zum Vorjahr

 

 

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.