Vorblatt
Ziel(e)
- Identifikation von zusätzlichen Einsparungspotenzialen im Beschaffungswesen des Bundes
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Generierung von zusätzlichen Indikatoren im Beschaffungscontrolling der BB-GmbH. Ausdehnung des Beschaffungscontrollings auf die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die haushaltsleitenden Organe auch außerhalb der Verträge der BB-GmbH mit den im BB-GmbH-Gesetz genannten Ausnahmen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
‑40 |
‑15 |
‑15 |
‑15 |
‑15 |
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Über Verträge der BB-GmbH wurden seitens der Bundesdienststellen im Jahr 2013 Güter und Dienstleistungen im Ausmaß von rd. 530 Mio € abgerufen. Das von der BB-GmbH ausgewiesene durchschnittliche Einsparungspotenzial je Beschaffungsgruppe beträgt ca. 18 %. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass bei Identifikation weiterer Beschaffungen, die in Hinkunft über die BB-GmbH abgewickelt werden, ein ähnlich hohes Einsparungspotenzial lukriert werden kann.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Finanzen |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Problemanalyse
Problemdefinition
Kernaufgabe der Bundesbeschaffung GmbH (BB-GmbH) ist die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes durch ökonomisch sinnvolle Volumens- und Bedarfsbündelung. Zu diesem Zweck hat die BB-GmbH die Bedarfe der Bundesdienststellen zu erheben und - nach Durchführung entsprechender Vergabeverfahren - Rahmenverträge oder Rahmenvereinbarungen abzuschließen. Die über die BB-GmbH zu beschaffenden Güter und Dienstleistungen sind in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 208/2001 idF BGBl. II Nr. 213/2005 festgelegt.
Derzeit beschränkt sich das Beschaffungscontrolling auf die von der BB-GmbH abgeschlossenen Verträge. Um den Zielsetzungen des BB-GmbH-Gesetzes - nämlich die Einkaufsbedingungen des Bundes in seiner Gesamtheit zu optimieren - besser gerecht zu werden, ist es erforderlich, auch die Beschaffungsvorgänge der haushaltsleitenden Organe für Liefer- und Dienstleistungen außerhalb der BB-GmbH-Verträge - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 BB-GmbH-Gesetz genannten - dem Beschaffungscontrolling zu unterziehen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne die vorliegende legistische Maßnahme können Beschaffungsdaten der haushaltsleitenden Organe nicht in das Beschaffungscontrolling einbezogen werden. Daher kann nicht beurteilt werden, ob bzw. in welcher Höhe noch weitere Einsparungen durch Einbeziehung der bisherigen Ressortbeschaffungen in die Ausschreibungen der BB-GmbH erzielbar wären.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Vergleich der Indikatoren gemäß dem geltenden Beschaffungscontrolling mit den Indikatoren des zukünftigen Beschaffungscontrollings. Dabei müssen auch jene Beschaffungsvorgänge mit umfasst sein, die nicht über Verträge der BB-GmbH gehen.
Ziele
Ziel 1: Identifikation von zusätzlichen Einsparungspotenzialen im Beschaffungswesen des Bundes
Beschreibung des Ziels:
Durch die Ausdehnung des Beschaffungscontrollings auf Beschaffungsvorgänge, die nicht über die BB-GmbH abgewickelt werden, können Verbesserungspotenziale (neue Verträge, höhere Anzahl von Abrufen aus vorhandenen Verträgen oder zielgerichtetere Verträge) aufgespürt werden, was mit zusätzlichen Einsparungen bei den Einkaufspreisen und Prozesskosten in den Ressorts verbunden sein kann.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
BB-GmbH verfügt über Beschaffungsdaten lediglich hinsichtlich der von ihr abgeschlossenen Verträge. |
BB-GmbH verfügt auch über Beschaffungsdaten der haushaltsleitenden Organe (mit den im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen). |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Generierung von zusätzlichen Indikatoren im Beschaffungscontrolling der BB-GmbH
Beschreibung der Maßnahme:
Ausdehnung des Beschaffungscontrollings auf die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die haushaltsleitenden Organe auch außerhalb der Verträge der BB-GmbH mit den im BB-GmbH-Gesetz genannten Ausnahmen.
Die haushaltsleitenden Organe haben der BB-GmbH die für die Durchführung des Beschaffungscontrollings erforderlichen Daten auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen. Die in Frage kommenden Datenarten sind insbesondere sämtliche Kreditorendaten und Rechnungsdaten, soweit diese die Erbringung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen betreffen.
Die BB-GmbH hat diese Daten auszuwerten und ihre Vergabeverfahren/Vertragsabschlüsse danach zu gestalten.
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Aufwendungen |
40 |
15 |
15 |
15 |
15 |
Nettoergebnis |
‑40 |
‑15 |
‑15 |
‑15 |
‑15 |
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Vollbeschäftigtenäquivalente |
0,03 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Erläuterung:
Einmalaufwand für Personal für Einrichtung des Systems: ca. 3.500 €
Einmalaufwand für Projekt (Zahlung an Dienstleister BRZG): 20.000 €
Laufende Aufwendungen pro Jahr für haushaltsleitende Organe insgesamt: 15.000 €
Erläuterung der Bedeckung:
Aufwendungen werden von den haushaltsleitenden Organen entsprechend der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Leistungsverrechnung für den IT-Betrieb des Haushalts- und Rechnungswesens des Bundes (LVRW-V), BGBl. II Nr. 77/2013, bedeckt.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Personalaufwand
Jahr |
Körperschaft |
Verw.gr. |
VBÄ |
Personalaufw. |
2014 |
Bund |
VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S |
0,03 |
3.353,29 |
Betrieblicher Sachaufwand
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.
Weitere Aufwendungen
Jahr |
Bezeichnung |
Körperschaft |
Gesamt (in €) |
2014 |
Auftrag an die BRZG für Projekt |
Bund |
20.000,00 |
2014 |
laufender jährlicher Aufwand |
Bund |
15.000,00 |
2015 |
laufender jährlicher Aufwand |
Bund |
15.000,00 |
2016 |
Ident zum Vorjahr |
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2017 |
Ident zum Vorjahr |
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2018 |
Ident zum Vorjahr |
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Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.