Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Aufhebung der Thesaurierung bestimmter Rückstellungen in der Bundesanstalt Statistik Österreich um einmalige Einsparungen im Bundesvoranschlag 2014 zu erwirken

-       Rechtsbereinigung

-       Verwaltungsvereinfachung

-       Verstärkung der finanziellen Ausstattung der Bundesmuseen

-       Verstärkung der finanziellen Ausstattung der Bundestheater

-       Reduktion der Fördersummen für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien

-       Erhöhung der Treffsicherheit der Presseförderung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Schaffung einer Ausnahme für die Bundesanstalt Statistik Austria von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen durch Änderung des Bundesgesetztes.

-       Aufhebung der Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG

-       Schaffung eines Amtes der Bundesmuseen

-       Erhöhung der gesetzlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich

-       Erhöhung der gesetzlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich

-       Reduktion der Publizistikförderung im Jahr 2014 um 700.000 Euro

-       Stärkere Betonung des qualitätsfördernden Aspekts der Besonderen Presseförderung

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist derzeit nach den Regelungen des UGB verpflichtet, für die u.a. von ihr auszuzahlenden Abfertigungen Rückstellungen zu bilden. Diese betragen zum 31.12.2013 für die ehemaligen Vertragsbediensteten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (zu diesem Zeitung waren es 357 Vertragsbedienstete), die derzeit noch Vertragsbedienstete der Bundesanstalt sind, 7 Millionen Euro. Da die Rückstellungen durch den vom Bund zu leistenden Pauschalbetrag finanziert werden, erfolgt damit eine Thesaurierung von Bundesmittel in dieser Höhe. Durch die vorgesehene Kürzung des Pauschalbetrages gemäß § 32 Abs. 5 im Jahre 2014 um diesen Rückstellungsbetrag wird die Thesaurierung aufgehoben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bund die von der Bundesanstalt ausbezahlten Abfertigungen an diese Bediensteten jährlich zu refundieren. In der Folge muss die Bundesanstalt in Hinkunft für die Anwartschaften auf Abfertigungen auf Abfertigungen dieser Bediensteten keine Rückstellungen in der Bilanz mehr bilden.

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung deren Aufwendungen um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

4.700

‑3.197

‑3.417

‑3.499

‑3.332

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2014

2015

2016

2017

2018

Aufhebung der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen

‑7.000.000

0

0

0

0

Vom BKA zu leistende Refundierungen für die Bundesanstalt Statistik Österreich

0

197.400

416.972

498.514

331.680

Erhöhung der Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek)

500.000

500.000

500.000

500.000

500.000

Erhöhung der Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater

4.500.000

4.500.000

4.500.000

4.500.000

4.500.000

Kürzung der Presseförderung

‑2.000.000

‑2.000.000

‑2.000.000

‑2.000.000

‑2.000.000

Kürzung der Publizistikförderung

‑700.000

0

0

0

0

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 - PubFG, Presseförderungsgesetz 2004 - PresseFG 2004, Bundesmuseen-Gesetz 2002, Bundestheaterorganisationsgesetz - BthOG, Bundesstatistikgesetz 2000 und das Staatsdruckereigesetz 1996 geändert werden

 

Einbringende Stelle:

Bundeskanzleramt

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkere Verankerung der Kunst und Kultur in der Gesellschaft." der Untergliederung 30 Unterricht, Kunst und Kultur bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die Bestimmungen des Staatsdruckereigesetzes 1996 sind obsolet, da diese sich ausschließlich auf die seinerzeitige Gründung der Österreichischen Staatsdruckerei AG und Abspaltung der Wiener Zeitung GmbH beziehen. Mit Ende November 2013 ist der letzte dem Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG zugeordnete Beamte in den Ruhestand getreten. Die Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG sind daher nicht mehr erforderlich.

 

Derzeit werden die Beamten, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Personalabteilung der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese Beamten in einem eigenen Amt zuzuweisen (wie z.B. die Beamten dem Amt der Bundestheater im Zuge der Ausgliederung des Bundestheaterverbandes zugewiesen wurden).

Die vorgesehene Regelung entspricht den vergleichbaren Regelungen in anderen Ausgliederungsgesetzen. Die Leitung des Amtes der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek sollte aus verwaltungsökonomischen Gründen mit der Leitung des Amtes der Bundestheater zusammengeführt werden.

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen. Diese Erhöhung ergibt sich sachlich aus begründeten Mehraufwendungen, die auch durch Einsparungsmaßnahmen nicht gedeckt werden können.

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen. Diese Erhöhung ergibt sich sachlich aus begründeten Mehraufwendungen, die auch durch Einsparungsmaßnahmen nicht gedeckt werden können

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist derzeit nach den Regelungen des UGB verpflichtet, für die u.a. von ihr auszuzahlenden Abfertigungen Rückstellungen zu bilden. Diese betragen zum 31.12.2013 für die ehemaligen Vertragsbediensteten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes 7 Millionen Euro. Da die Rückstellungen durch den vom Bund zu leistenden Pauschalbetrag finanziert werden, erfolgt damit eine Thesaurierung von Bundesmittel in dieser Höhe. Durch die vorgesehene Kürzung des Pauschalbetrages im Jahr 2014 um diesen Rückstellungsbetrag wird die Thesaurierung aufgehoben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Bund die von der Bundesanstalt ausbezahlten Abfertigungen an diese Bediensteten jährlich zu refundieren.

In der Folge muss die Bundesanstalt für die Anwartschaften auf Abfertigungen auf Abfertigungen dieser Bediensteten keine Rückstellungen in der Bilanz mehr bilden.

Der bisherige Berechnungsmodus der Publizistikförderung, der sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten orientiert hat, wird vereinfacht. In Hinkunft wird die Jahresgesamtförderungssumme im Bundesfinanzgesetz festgelegt. Jeder Rechtsträger erhält sodann - entsprechend der bisherigen Regelung - einen identen Grundbetrag, einen Zusatzbetrag und einen Betrag für internationale politische Bildungsarbeit. Neu ist der hier vorgegebene Aufteilungsschlüssel für die Jahresgesamtförderungssumme. So wie bisher werden Zusatzbetrag und Betrag für die internationale politische Bildungsarbeit entsprechend des Stärkeverhältnisses (Abgeordnetenzahl) der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien auf die von diesen benannten Rechtsträger verteilt.

Die Veränderung der Fördervoraussetzungen der Presseförderung soll im Zusammenhalt mit der Neuaufteilung der Mittel im BFG 2014 zu einer Einsparung um 2 Mio. Euro führen

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Würde die Novellierung des Staatsdruckereigesetzes 1996 nicht umgesetzt, so würde eine Regelung weiter bestehen, die keinen Anwendungsbereich mehr hat.

Bei Nichtumsetzung des geplanten Vorhabens müssten die Beamten, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Personalabteilung der Zentralstelle dienstbehördlich betreut werden. Es zeigt sich jedoch aufgrund der Erfahrungen bei anderen Ausgliederungen, dass es zweckmäßiger ist, diese durch ein eigenes Amt dienstbehördlich zu betreuen (zB Amt der Bundestheater, Amt des Statistischen Zentralamtes).

Wird die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages gesetzlich auf gleichem Niveau wie derzeit belassen, müssen Abstriche bei der kulturpolitschen Aufgabenwahnehmung vorgenommen werden.

Wird die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages gesetzlich auf gleichem Niveau wie derzeit belassen, müssen Abstriche bei der kulturpolitschen Aufgabenwahnehmung vorgenommen werden.

Bei Aufrechterhaltung des Pauschalbetrages für die von der Bundesanstalt zu erstellenden Statistiken würde die Thesaurierung von Bundesmitteln bei der Bundesanstalt Statistik Österreich aufrecht bleiben, was aufgrund der knappen Budgetmittel des Bundes nicht mehr angezeigt ist.

Die bisherigen Regelungen über die Fördersummen für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand und orientieren sich nicht am Stärkeverhältnis (Abgeordnetenzahl) der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien.

Blieben die bisherigen Regelungen im Bezug auf die Presseförderung aufrecht, würde die Förderung auch von Zeitungen bezogen, welche keine oder nur wenige hauptberufliche Journalisten beschäftigt.

Interne Evaluierung

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015

Evaluierungsunterlagen und -methode: keine

Ziele

 

Ziel 1: Aufhebung der Thesaurierung bestimmter Rückstellungen in der Bundesanstalt Statistik Österreich um einmalige Einsparungen im Bundesvoranschlag 2014 zu erwirken.

 

Beschreibung des Ziels:

Bei der Bundesanstalt Statistik Österreich sind derzeit für Anwartschaften auf Abfertigungen von ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes rund 7 Millionen Euro thesauriert. Diese Mittel sollen dem Bundesbudget 2014 zugeführt werden Im Gegenzug refundiert der Bund der Bundesanstalt die für diese Bediensteten ausbezahlten Abfertigungen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist derzeit nach den Regelungen des UGB verpflichtet, für die u.a. von ihr auszuzahlenden Abfertigungen Rückstellungen zu bilden. Diese betragen zum 31.12.2013 für die ehemaligen Vertragsbediensteten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (zu diesem Zeitung waren es 357 Vertragsbedienstete) 7 Millionen Euro. Da die Rückstellungen durch den vom Bund zu leistenden Pauschalbetrag finanziert werden, erfolgt damit eine Thesaurierung von Bundesmittel in dieser Höhe.

Diese Budgetmittel der Bundesanstalt Statistik Österreich welche derzeit für Anwartschaften auf Abfertigungen werden dem Bundesbudget 2014 zugeführt. Im Gegenzug refundiert der Bund der Bundesanstalt die für diese Bediensteten ausbezahlten Abfertigungen.

 

Ziel 2: Rechtsbereinigung

 

Beschreibung des Ziels:

Da dieses Amt in den letzten Jahren nur einen Bundesbeamten zu betreuen hatte und dieser nunmehr aus dem Dienststand ausgeschieden ist, erübrigt sich diese Einrichtung. Der Aufwand für diese Personaldienststelle war daher in vernachlässigbarer Höhe, sodass mit dieser Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Bestimmungen sind obsolet, da diese sich ausschließlich auf die seinerzeitige Gründung der Österreichischen Staatsdruckerei AG und Abspaltung der Wiener Zeitung GmbH beziehen.

Mit Ende November 2013 ist der letzte dem Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG zugeordnete Beamte in den Ruhestand getreten. Die Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG sind daher nicht erforderlich.

Aufhebung der Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG

 

Ziel 3: Verwaltungsvereinfachung

 

Beschreibung des Ziels:

Derzeit werden die Beamten, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese Beamten in einem eigenen Amt zuzuweisen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit werden die Beamten, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese Beamten in einem eigenen Amt zuzuweisen (wie z.B. die Beamten dem Amt der Bundestheater im Zuge der Ausgliederung des Bundestheaterverbandes zugewiesen wurden).

Die vorgesehene Regelung entspricht den vergleichbaren Regelungen in anderen Ausgliederungsgesetzen. Die Leitung des Amtes der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek sollte aus verwaltungsökonomischen Gründen mit der Leitung mit dem Amt der Bundestheater zusammengeführt werden.

Schaffung eines Amtes der Bundesmuseen, welches die Beamten, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, dienstbehördlich betreut.

 

Ziel 4: Verstärkung der finanziellen Ausstattung der Bundesmuseen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Haltung des Niveaus der Besucherzahlen sowie der Gesamtauslastung.

 

Ziel 5: Verstärkung der finanziellen Ausstattung der Bundestheater

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

Steigerung der Besucherzahlen sowie der Gesamtauslastung.

 

Ziel 6: Reduktion der Fördersummen für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der derzeitige Berechnungsmodus der Publizistikförderung orientiert sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten.

In Hinkunft wird die Jahresgesamtförderungssumme im Bundesfinanzgesetz festgelegt. Jeder Rechtsträger erhält sodann - entsprechend der bisherigen Regelung - einen identen Grundbetrag, einen Zusatzbetrag und einen Betrag für internationale politische Bildungsarbeit.

 

Ziel 7: Erhöhung der Treffsicherheit der Presseförderung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der derzeitige Berechnungsmodus der Besonderen Presseförderung berücksichtigt nicht, ob bei der jeweiligen Tageszeitung auch hauptberuflich tätige Journalisten beschäftigt sind. Die Veränderung der Fördervoraussetzungen soll im Zusammenhalt mit der Neuaufteilung der Mittel im BFG 2014 zu einer Reduktion um 2 Mio. Euro führen

Beschränkung der Presseförderung auf Tageszeitungen, welche im Beobachtungszeitraum mindestens 17 hauptberuflich tätige Journalisten beschäftigt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Schaffung einer Ausnahme für die Bundesanstalt Statistik Austria von der Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen durch Änderung des Bundesgesetztes.

Beschreibung der Maßnahme:

Bei der Bundesanstalt Statistik Österreich sind derzeit für Anwartschaften auf Abfertigungen von ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes rund 7 Millionen Euro thesauriert. Diese Mittel sollen dem Bundesbudget 2014 zugeführt werden Im Gegenzug refundiert der Bund der Bundesanstalt die für diese Bediensteten ausbezahlten Abfertigungen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Aufhebung der Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG

Beschreibung der Maßnahme:

Mit Ende November 2013 ist der letzte dem Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG zugeordnete Beamte in den Ruhestand getreten. Die Regelungen über das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei AG sind daher nicht erforderlich.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 3: Schaffung eines Amtes der Bundesmuseen

Beschreibung der Maßnahme:

Derzeit werden die Beamten, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese Beamten in einem eigenen Amt zuzuweisen.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Maßnahme 4: Erhöhung der gesetzlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen um 0,5 Mio. Euro jährlich

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Maßnahme 5: Erhöhung der gesetzlichen Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

 

Umsetzung von Ziel 5

 

Maßnahme 6: Reduktion der Publizistikförderung im Jahr 2014 um 700.000 Euro

Beschreibung der Maßnahme:

Der bisherige Berechnungsmodus der Publizistikförderung, der sich am Gehaltsschema von ausgewählten Bundesbediensteten orientiert hat, wird vereinfacht.

 

Umsetzung von Ziel 6

 

Maßnahme 7: Stärkere Betonung des qualitätsfördernden Aspekts der Besonderen Presseförderung

Beschreibung der Maßnahme:

Zur stärkeren Betonung des qualitätsfördernden Aspekts der Besonderen Presseförderung wird festgelegt, dass bei einer Tageszeitung, die um Förderung ansucht, im Beobachtungszeitraum mindestens 17 hauptberuflich tätige Journalisten beschäftigt sein müssen. Die Veränderung der Fördervoraussetzungen soll im Zusammenhalt mit der Neuaufteilung der Mittel im BFG 2014 zu einer Reduktion um 2 Mio. Euro führen.

 

Umsetzung von Ziel 7

Abschätzung der Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Transferaufwand

‑4.700

3.197

3.417

3.499

3.332

Aufwendungen gesamt

‑4.700

3.197

3.417

3.499

3.332

 

Transferaufwand: Vom Bundeskanzleramt sind im folgenden Ausmaß in den Jahren 2015 bis 2019 folgende Refundierungen für die Bundesanstalt Statistik Austria zu leisten:

Im Jahr 2015 für im Jahr 2014 ausgeschiedene Bedienstete: 197.400 Euro

Im Jahr 2016 für im Jahr 2015 ausgeschiedene Bedienstete: 416.972 Euro

Im Jahr 2017 für im Jahr 2016 ausgeschiedene Bedienstete: 498.514 Euro

Im Jahr 2018 für im Jahr 2017 ausgeschiedene Bedienstete: 331.680 Euro

Im Jahr 2019 für im Jahr 2018 ausgeschiedene Bedienstete: 769.744 Euro

 

Zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages ist es notwendig ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um 0,5 Mio. Euro und der Bundestheater um 4,5 Mio. Euro jährlich zu erhöhen.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

5.000

5.197

5.417

5.499

5.332

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

9.700

2.000

2.000

2.000

2.000

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

10.01.04 Dienststellen und ausgegliederte Bereiche

 

0

197

417

499

332

gem. BFRG/BFG

32.03.01 Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek

 

500

500

500

500

500

gem. BFRG/BFG

32.03.02 Bundestheatergruppe

 

4.500

4.500

4.500

4.500

4.500

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung der Refundierungen der Abfertigungen des Bundes an die Bundesanstalt erfolgt im Detailbudget 10010401 "Ausgegliederte Bereiche".

 

Die Bedeckung der Erhöhung für die Basisabgeltung für die Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek) um jährlich 0.5 Mio. € und für die Bundestheater um jährlich 4.5 Mio. € wurden vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen der Budgetierung zugesichert.

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Aufhebung der Rückstellungsverpflichtung

Bund

1

‑7.000.000,00

‑7.000.000

 

 

 

 

Erhöhung der Basisabgeltung der Bundesmuseen (inklusive der Österreichischen Nationalbibliothek)

Bund

1

500.000,00

500.000

500.000

500.000

500.000

500.000

Erhöhung der Basisabgeltung der Bundestheater

Bund

1

4.500.000,00

4.500.000

4.500.000

4.500.000

4.500.000

4.500.000

Kürzung der Presseförderung

Bund

1

‑2.000.000,00

‑2.000.000

‑2.000.000

‑2.000.000

‑2.000.000

‑2.000.000

Kürzung der Publizistikförderung

Bund

1

‑700.000,00

‑700.000

 

 

 

 

Refundierungen Bundesanstalt Statistik Austria

Bund

1

197.400,00

 

197.400

 

 

 

 

 

1

416.972,00

 

 

416.972

 

 

 

 

1

498.514,00

 

 

 

498.514

 

 

 

1

331.680,00

 

 

 

 

331.680

SUMME

 

 

 

 

197.400

416.972

498.514

331.680

GESAMTSUMME

 

 

 

‑4.700.000

3.197.400

3.416.972

3.498.514

3.331.680

 

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Direkte Leistungen

-       Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)

-       Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.