Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Sicherstellung einer effizienten Abwicklung des BMLFUW-Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung durch Österreich

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Beauftragung der Abwicklungsstelle gemäß § 46 Abs. 1 UFG mit der Betreuung der Projekte im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung des BMLFUW.

-       Erarbeitung und Akkordierung von Richtlinien für die Abwicklung im Einklang mit der Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Kosten der Abwicklung können derzeit nur in Schätzungen angegeben werden, da sie von der Anzahl und Art der Projekte abhängen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

0

‑50

‑50

‑50

‑50

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Novelle des Umweltförderungsgesetzes

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Energieautarkie.“ der Untergliederung 43 Umwelt bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Österreich bekennt sich zum Ziel der entwickelten Länder, bis 2020 im Kontext signifikanter Emissionsreduktionsmaßnahmen in Entwicklungsländern zusammen jährlich US$ 100 Mrd. an Mitteln aufzustellen. Diese Mittel können aus einer Vielfalt an Quellen – öffentliche, private, bilaterale, multilaterale sowie alternative Quellen – stammen.

Unter der Federführung des BMLFUW wurde im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMeiA die „Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung für die Jahre 2013-2020“ erarbeitet und im Juni 2013 dem Ministerrat vorgelegt.

Der österreichische Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird zum Teil aus den Mitteln des BMLFUW abgedeckt. Die ausgewählten Projekte, die den in der Klimafinanzierungsstrategie festgelegten Kriterien entsprechen, werden derzeit von den fachlich zuständigen Organisationseinheiten administrativ betreut.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Beibehaltung des jetzigen Zustandes, dh Abwicklung des Beitrags des BMLFUW zur internationalen Klimafinanzierung durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten. Die Betrauung einer Abwicklungsstelle mit Expertise in der Abwicklung von Klimaschutzprojekten ist aus Gründen der Effizienz und Effektivität sinnvoll.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMeiA sollen Richtlinien betreffend ökologische, ökonomische, soziale und entwicklungspolitische Kriterien für die Abwicklung erlassen werden. Für 2019 ist eine Evaluierung der Projekte an Hand dieser Kriterien vorgesehen, die auch zu einer Überarbeitung der Richtlinien führen sollen. Eine Verbindung dieser Evaluierung mit der internen Evaluierung ist sinnvoll.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung einer effizienten Abwicklung des BMLFUW-Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung durch Österreich

 

Beschreibung des Ziels:

Erhöhung der Effizienz der Betreuung der Projekte durch eine Abwicklungsstelle, die langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Klimaschutzprojekten hat. Im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ist es sinnvoll, alle Projekte gebündelt zu betreuen. Diese Tätigkeit umfasst nicht nur den Kontakt mit den Projektnehmern, die Überprüfung der Berichte und Abrechnungen, sondern auch die Abwicklung eines allfälligen Calls.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Betreuung der ausgewählten Projekte durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten des BMLFUW.

Zentrale Betreuung der ausgewählten Projekte durch die Abwicklungsstelle, wodurch ua Effizienz und Kohärenz bei der Abwicklung sichergestellt werden.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Beauftragung der Abwicklungsstelle gemäß § 46 Abs. 1 UFG mit der Betreuung der Projekte im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung des BMLFUW.

Beschreibung der Maßnahme:

Die Betreuung der vom BMLFUW ausgewählten Projekte wird unter der Aufsicht des BMLFUW von der Abwicklungsstelle übernommen. Der Vertrag gemäß § 46 Abs. 1 des Umweltförderungsgesetzes (UFG) wird entsprechend erweitert. Durch die Auslagerung der Projektbetreuung werden im BMLFUW Kapazitäten frei, die für andere Tätigkeiten erforderlich sind. Durch die Bündelung der Projektbetreuung und die Erfahrung der Abwicklungsstelle in der Abwicklung von ähnlichen Programmen kann der Aufwand reduziert werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Erarbeitung und Akkordierung von Richtlinien für die Abwicklung im Einklang mit der Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung

Beschreibung der Maßnahme:

Seitens des BMLFUW wird unter Bezugnahme auf bestehende Richtlinien verwandter Programme und Abwicklungstätigkeiten, bspw aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, ein Entwurf für Richtlinien erarbeitet und mit den beiden Einvernehmensressorts akkordiert.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Werkleistungen

0

50

50

50

50

Aufwendungen gesamt

0

50

50

50

50

 

Werkleistungen: Die Abwicklungskosten für die Projekte des BMLFUW im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung sind im Rahmen eines Vertrages gemäß § 46 Abs. 1 Umweltförderungsgesetz abzugelten. Kosten fallen bei der Abwicklungsstelle durch die Kontakte mit den Projektpartnern, die Abrechnungen und die Qualitätssicherung der Projekte gemäß den zu erlassenden Richtlinien an. Die Qualitätssicherung kann auch Vor-Ort-Checks der Umsetzung der Projekte einschließen. Der tatsächliche Aufwand kann nur geschätzt werden, da weder die Anzahl der Projekte noch der Aufwand für die Abwicklung der einzelnen betreuten Projekte bekannt ist.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

50

50

50

50

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

Durch Umschichtung

43.01.05 Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz

43.01.05 Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz

0

50

50

50

50

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Abwicklungskosten werden aus dem DB Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz unter der UG 43 bedeckt. Für 2014 wurde bereits ein Vertrag über die Abwicklung geschlossen, die Bedeckung dafür ist gegeben und wird daher hier nicht nochmals dargestellt.

 

Laufende Auswirkungen

 

Werkleistungen

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Abwicklungsentgelt

Bund

1

50.000,00

 

50.000

50.000

50.000

50.000

GESAMTSUMME

 

 

 

 

50.000

50.000

50.000

50.000

 

Kosten für die Abwicklung richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Abwicklungsstelle; dieser hängt von der Anzahl und Art der betreuten Projekte ab. Da diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur teilweise bekannt sind, kann nur eine Schätzung vorgenommen werden.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.