Vorblatt
Ziel(e)
- Sicherstellung einer effizienten Abwicklung des BMLFUW-Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung durch Österreich
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Beauftragung der Abwicklungsstelle gemäß § 46 Abs. 1 UFG mit der Betreuung der Projekte im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung des BMLFUW.
- Erarbeitung und Akkordierung von Richtlinien für die Abwicklung im Einklang mit der Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Kosten der Abwicklung können derzeit nur in Schätzungen angegeben werden, da sie von der Anzahl und Art der Projekte abhängen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑50 |
‑50 |
‑50 |
‑50 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Novelle des Umweltförderungsgesetzes
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Energieautarkie.“ der Untergliederung 43 Umwelt bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Österreich bekennt sich zum Ziel der entwickelten Länder, bis 2020 im Kontext signifikanter Emissionsreduktionsmaßnahmen in Entwicklungsländern zusammen jährlich US$ 100 Mrd. an Mitteln aufzustellen. Diese Mittel können aus einer Vielfalt an Quellen – öffentliche, private, bilaterale, multilaterale sowie alternative Quellen – stammen.
Unter der Federführung des BMLFUW wurde im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMeiA die „Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung für die Jahre 2013-2020“ erarbeitet und im Juni 2013 dem Ministerrat vorgelegt.
Der österreichische Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung wird zum Teil aus den Mitteln des BMLFUW abgedeckt. Die ausgewählten Projekte, die den in der Klimafinanzierungsstrategie festgelegten Kriterien entsprechen, werden derzeit von den fachlich zuständigen Organisationseinheiten administrativ betreut.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Beibehaltung des jetzigen Zustandes, dh Abwicklung des Beitrags des BMLFUW zur internationalen Klimafinanzierung durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten. Die Betrauung einer Abwicklungsstelle mit Expertise in der Abwicklung von Klimaschutzprojekten ist aus Gründen der Effizienz und Effektivität sinnvoll.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019
Evaluierungsunterlagen und -methode: Im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMeiA sollen Richtlinien betreffend ökologische, ökonomische, soziale und entwicklungspolitische Kriterien für die Abwicklung erlassen werden. Für 2019 ist eine Evaluierung der Projekte an Hand dieser Kriterien vorgesehen, die auch zu einer Überarbeitung der Richtlinien führen sollen. Eine Verbindung dieser Evaluierung mit der internen Evaluierung ist sinnvoll.
Ziele
Ziel 1: Sicherstellung einer effizienten Abwicklung des BMLFUW-Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung durch Österreich
Beschreibung des Ziels:
Erhöhung der Effizienz der Betreuung der Projekte durch eine Abwicklungsstelle, die langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Klimaschutzprojekten hat. Im Interesse der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ist es sinnvoll, alle Projekte gebündelt zu betreuen. Diese Tätigkeit umfasst nicht nur den Kontakt mit den Projektnehmern, die Überprüfung der Berichte und Abrechnungen, sondern auch die Abwicklung eines allfälligen Calls.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Betreuung der ausgewählten Projekte durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten des BMLFUW. |
Zentrale Betreuung der ausgewählten Projekte durch die Abwicklungsstelle, wodurch ua Effizienz und Kohärenz bei der Abwicklung sichergestellt werden. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Beauftragung der Abwicklungsstelle gemäß § 46 Abs. 1 UFG mit der Betreuung der Projekte im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung des BMLFUW.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Betreuung der vom BMLFUW ausgewählten Projekte wird unter der Aufsicht des BMLFUW von der Abwicklungsstelle übernommen. Der Vertrag gemäß § 46 Abs. 1 des Umweltförderungsgesetzes (UFG) wird entsprechend erweitert. Durch die Auslagerung der Projektbetreuung werden im BMLFUW Kapazitäten frei, die für andere Tätigkeiten erforderlich sind. Durch die Bündelung der Projektbetreuung und die Erfahrung der Abwicklungsstelle in der Abwicklung von ähnlichen Programmen kann der Aufwand reduziert werden.
Umsetzung von Ziel 1
Maßnahme 2: Erarbeitung und Akkordierung von Richtlinien für die Abwicklung im Einklang mit der Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung
Beschreibung der Maßnahme:
Seitens des BMLFUW wird unter Bezugnahme auf bestehende Richtlinien verwandter Programme und Abwicklungstätigkeiten, bspw aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, ein Entwurf für Richtlinien erarbeitet und mit den beiden Einvernehmensressorts akkordiert.
Umsetzung von Ziel 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Werkleistungen |
0 |
50 |
50 |
50 |
50 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
50 |
50 |
50 |
50 |
Werkleistungen: Die Abwicklungskosten für die Projekte des BMLFUW im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung sind im Rahmen eines Vertrages gemäß § 46 Abs. 1 Umweltförderungsgesetz abzugelten. Kosten fallen bei der Abwicklungsstelle durch die Kontakte mit den Projektpartnern, die Abrechnungen und die Qualitätssicherung der Projekte gemäß den zu erlassenden Richtlinien an. Die Qualitätssicherung kann auch Vor-Ort-Checks der Umsetzung der Projekte einschließen. Der tatsächliche Aufwand kann nur geschätzt werden, da weder die Anzahl der Projekte noch der Aufwand für die Abwicklung der einzelnen betreuten Projekte bekannt ist.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
50 |
50 |
50 |
50 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Durch Umschichtung |
43.01.05 Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz |
43.01.05 Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz |
0 |
50 |
50 |
50 |
50 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Abwicklungskosten werden aus dem DB Nachhaltiger Natur- und Umweltschutz unter der UG 43 bedeckt. Für 2014 wurde bereits ein Vertrag über die Abwicklung geschlossen, die Bedeckung dafür ist gegeben und wird daher hier nicht nochmals dargestellt.
Laufende Auswirkungen
Werkleistungen
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Abwicklungsentgelt |
Bund |
1 |
50.000,00 |
|
50.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
|
50.000 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Kosten für die Abwicklung richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Abwicklungsstelle; dieser hängt von der Anzahl und Art der betreuten Projekte ab. Da diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur teilweise bekannt sind, kann nur eine Schätzung vorgenommen werden.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.