Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 stellt unter anderem das Ziel einer sparsamen, modernen und effizienten Verwaltung in den Mittelpunkt. Bei restriktiven budgetären Vorgaben im Bereich des Sachaufwands und des Personalaufwand sollen gleichzeitig steigende Anforderungen in gleichbleibender bzw. steigender Qualität sichergestellt werden.

Wesentliche Ansätze dafür sind der Ausbau der Anwendung von „e‑Government“ sowie der ressort- und Gebietskörperschaften-übergreifenden Zusammenarbeit, um Abläufe zu vereinfachen und Synergien zu nutzen.

Im Zuge der Umsetzung der Grundsätze der wirkungsorientierten Steuerung im Bereich der Bundesverwaltung ist es zielführend, dass Kompetenzen und Expertisen von Facheinrichtungen des Bundes flexibel den Anforderungen der Vollziehung des Bundes zur Verfügung gestellt werden können. Das Umweltbundesamt verfügt in den Bereichen Labor und IT über umfangreiche Kompetenz, für die auch in Vollzugsbereichen, die nicht der Umwelt zugeordnet werden, Bedarf besteht. Als Beispiel können Analytik- und IT-Leistungen im Thema Gesundheit oder Innere Sicherheit genannt werden.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass in Österreich öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, aber auch eine Vielzahl von ausgegliederten und privatrechtlich organisierten Einrichtungen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. ­ Erweiterung des gesetzlichen Aufgabenbereichs der Umweltbundesamt GmbH, Leistungen sollen zur Unterstützung der Umweltpolitik sowie zur Unterstützung der Vollziehung des Bundes, insbesondere im Umweltbereich erbracht werden.

Zur Nutzung von Kooperationspotenzialen und insbesondere auch zur Sicherung einer effizienten, effektiven und qualitätsvollen Verwaltung ist es zweckmäßig, gleiche oder thematisch zusammengehörige Aufgaben gemeinsam oder abgestimmt wahrzunehmen.

Kooperationen führen zu Synergieeffekten und zu Effizienzsteigerungen und damit zu einer wirtschaftlicheren Leistungserbringung in der öffentlichen Verwaltung.

Mit dem Vorhaben wird der Weg für derartige Leistungen und Kooperationen im hoheitlichen Tätigkeitsbereich des Umweltbundesamts geöffnet und eine Klarstellung getroffen, was dem hoheitlichen Bereich zuzurechnen ist.

Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien finden sich sehr unterschiedlich in der öffentlichen Verwaltung wieder. Es bestehen Parallelstrukturen, bereichsübergreifende Lösungen sowie Kooperationen fehlen vielfach bzw. sind nur in geringem Ausmaß möglich. Zahlreiche Eigenentwicklungen führen zu vermeidbaren Kosten. Durch die Änderungen in § 6 Abs. 1 lit. a wird die Umweltbundesamt GmbH in die Lage versetzt, ihr Know how im IT-Bereich über den Umweltbereich hinaus dem Vollzug des Bundes zur Verfügung stellen zu können.

Ebenso existieren im Bereich der Laborleistungen viele Parallelstrukturen. Kooperationen fehlen bzw. sind nur in geringem Ausmaß möglich. Nur wenige Laboreinrichtungen des Bundes sind für die Analytik von Spezialparametern ausgerichtet. Die Kernkompetenz der Laborleistungen der Umweltbundesamt GmbH liegt in der Analytik von Spezialparametern auch abseits konventioneller Routineuntersuchungen. Durch die Änderungen in § 6 Abs. 1 lit. a wird die Umweltbundesamt GmbH ihr Know how über den Umweltbereich hinaus dem Vollzug des Bundes zur Verfügung stellen können.

Besonderer Teil

Durch die Änderungen im § 6 Abs. 1 lit. a soll eine höhere Flexibilität zur Erbringung der Dienstleistungen der Umweltbundesamt GmbH im nicht unternehmerischen Bereich zur höchstmöglichen Unterstützung der Politik des Bundes und seiner mit Verwaltungsaufgaben betrauten ausgegliederten und privatrechtlich organisierten Einrichtungen ermöglicht werden.

Es wird klargestellt, dass die Umweltbundesamt GmbH ihre Leistungen im nicht unternehmerischen Bereich nicht nur zur Unterstützung der Vollziehung der Umweltpolitik des Bundes, sondern generell zur Unterstützung der Vollziehung des Bundes erbringen darf.

Ebenso wird klargestellt, dass IT und Laborleistungen zu den fachlichen Arbeiten der Umweltbundesamt GmbH gehören, welche im nicht unternehmerischen Bereich erbracht werden.