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Arbeitsrecht
und Zentral-Arbeitsinspektorat DVR: 0017001
AUSKUNFT Mag.iur. Erwin Rath Tel: (01) 711 00 DW 6394 Fax: +43 (1) 7158257 Erwin.Rath@sozialministerium.at
E-Mail Antworten sind bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die E-Mail Adresse VII9@sozialministerium.at
zu richten... |
«Straße» «ON» «Postleitzahl» «Ort» «Land» |
GZ: BMASK-462.203/0021-VII/B/9/2014 |
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Wien, 22.07.2014 |
Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden; Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Arbeitsstättenverordnung und die Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen geändert werden |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt in der Anlage:
· den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungesetz und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden, sowie
· den Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Arbeitsstättenverordnung und die Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen geändert werden
samt WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellungen und ersucht dazu um Stellungnahme bis
2. September 2014.
Es wird ersucht, die Stellungnahme per E-Mail an die Adresse VII9@sozialministerium.gv.at
zu übersenden.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den übermittelten Entwurf keine Bedenken bestehen.
Im Hinblick auf die Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäftsordnungsgesetzes, BGBl. Nr. 178/1961, ersucht das Bundesministe-rium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates per E-Mail an die Adresse begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at zu übersenden und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Für die Ämter der Landesregierungen, die Verbindungsstelle der Bundesländer, den österreichischen Gemeindebund und den österreichischen Städtebund ergeht der Hinweis, dass die gegenständliche Übermittlung gleichzeitig als Versendung aufgrund des Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.
Die Entwürfe samt Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellungen wird auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter http://www.sozialministerium.at/site/Das_Ministerium/Begutachtungsentwuerfe/ veröffentlicht.
Begutachtungsentwürfe
WFA, Erläuterungen und
Textgegenüberstellungen
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag.a Dr.in iur. Anna Ritzberger-Moser
Elektronisch gefertigt.
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