GZ.: BMI-LR1355/0013-III/1/c/2014

 

 

Wien, am 23. September 2014

An

 

Empfänger laut Verteiler

 

 

per E-Mail

 

 

 

 

 

BMI - Abteilung III/1- Legistik

Herrengasse 7, 1014 Wien

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at

WWW.BMI.GV.AT

DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an

die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Eigenlegistik; Fremdenlegistik

Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden

 

 

 

 

Das Bundesministerium für Inneres übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, samt Vorblatt, WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellung. Der Entwurf

ist auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at/begutachtungen/) abrufbar. Es wird ersucht, zu diesem Gesetzesvorhaben bis längstens

 

 

22. Oktober 2014

 

Stellung zu nehmen.

 

Es wird ersucht, die Stellungnahme via E-Mail an die Adresse bmi-III-1@bmi.gv.at zu senden.

 

Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtunsverfahren@parlament.gv.at  zu senden  und das Bundesministerium für Inneres hievon in Kenntnis zu setzen

 

Sollte dem Bundesministerium für Inneres bis zu diesem Termin keine Stellungnahme zukommen, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Bestimmungen des Entwurfes bestehen. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBI. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

 

 

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Für die Bundesministerin:

 

SC Dr. Mathias Vogl

 

 

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