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GZ.: BMI-LR1355/0013-III/1/c/2014
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Wien, am 23. September 2014 |
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An
Empfänger laut Verteiler
per E-Mail
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BMI - Abteilung III/1- Legistik Herrengasse 7, 1014 Wien Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at WWW.BMI.GV.AT DVR: 0000051 Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Legistik und Recht; Eigenlegistik; Fremdenlegistik Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden
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Das Bundesministerium für Inneres übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird, samt Vorblatt, WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellung. Der Entwurf
ist auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at/begutachtungen/) abrufbar. Es wird ersucht, zu diesem Gesetzesvorhaben bis längstens
22. Oktober 2014
Stellung zu nehmen.
Es wird ersucht, die Stellungnahme via E-Mail an die Adresse bmi-III-1@bmi.gv.at zu senden.
Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtunsverfahren@parlament.gv.at zu senden und das Bundesministerium für Inneres hievon in Kenntnis zu setzen
Sollte dem Bundesministerium für Inneres bis zu diesem Termin keine Stellungnahme zukommen, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Bestimmungen des Entwurfes bestehen. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBI. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
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Für die Bundesministerin:
SC Dr. Mathias Vogl
elektronisch gefertigt