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GZ.: BMI-LR1335/0001-III/1/2014
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Wien, am 18.September 2014
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An
Empfänger laut Verteiler
per E-Mail
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BMI - Abteilung III/1- Legistik Herrengasse 7, 1014 Wien Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at WWW.BMI.GV.AT DVR: 0000051 Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
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Betreff: |
Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014) |
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Das Bundesministerium für Inneres übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG-Novelle 2014) geändert wird, samt Vorblatt, WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellung.
Es wird ersucht, zu diesem Gesetzesvorhaben bis längstens
22. Oktober 2014
Stellung zu nehmen.
Es wird ersucht, die Stellungnahme via E-Mail an die Adresse bmi-III-1@bmi.gv.at zu senden.
Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden und das Bundesministerium für Inneres hiervon in Kenntnis zu setzen.
Sollte dem Bundesministerium für Inneres bis zu diesem Termin keine Stellungnahme zukommen, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Bestimmungen des Entwurfes bestehen. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBI. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Beilagen
Für die Bundesministerin:
i.V Mag. Walter Grosinger
elektronisch gefertigt