GZ.: BMI-LR1335/0001-III/1/2014

 

 

Wien, am 18.September 2014

 

An

 

Empfänger laut Verteiler

 

 

per E-Mail

 

 

 

 

 

BMI - Abteilung III/1- Legistik

Herrengasse 7, 1014 Wien

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at

WWW.BMI.GV.AT

DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an

die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

 

                       

Betreff:

Bundesgesetz, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 geändert wird (PyroTG-Novelle 2014)

 

 

Das Bundesministerium für Inneres übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG-Novelle 2014)                 geändert wird, samt Vorblatt, WFA, Erläuterungen und Textgegenüberstellung.

 

Es wird ersucht, zu diesem Gesetzesvorhaben bis längstens

 

 

22. Oktober 2014

 

Stellung zu nehmen.

 

Es wird ersucht, die Stellungnahme via E-Mail an die Adresse bmi-III-1@bmi.gv.at zu senden.

 

Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden und das Bundesministerium für Inneres hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

Sollte dem Bundesministerium für Inneres bis zu diesem Termin keine Stellungnahme zukommen, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Bestimmungen des Entwurfes bestehen. Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBI. I Nr. 35/1999, die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

 

Beilagen

 

 

Für die Bundesministerin:

 

i.V Mag. Walter Grosinger

 

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