|
|
|
||||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
||||
Tel.: +43 1 52152 2275 E-Mail: team.z@bmj.gv.at
|
||||||
Sachbearbeiter/in: Mag. Michael Aufner
|
||||||
An die Empfänger lt. Verteiler |
|
|||||
Betrifft: |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz geändert wird (GebAG-Novelle 2015) Begutachtungsverfahren |
|
||||
Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den oben angeführten Entwurf samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht, dazu bis
28. Oktober 2014
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen werden, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden kann.
Wien, 07. Oktober 2014
Für den Bundesminister:
i.V. Dr. Franz Mohr
Elektronisch gefertigt