Vorblatt
Ziel(e)
- Schulunterrichtsgesetz-Änderung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Klarstellungen, Korrekturen und Ergänzungen hinsichtlich der Bestimmungen zur neuen Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung und zur Neuen Oberstufe für die allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Wesentliche Auswirkungen
Das Vorhaben verursacht keine finanziellen Auswirkungen, da lediglich Änderungen bei Terminen und Abfolgen von Teilprüfungen bzw. der Schaffung von Kontinuität im Vollzug der Reifeprüfung und der Neuen Oberstufe an allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen vorgenommen werden.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Änderung des SchUG und der SCHUG-Novelle
Einbringende Stelle: |
BMBF |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
An den AHS bzw. BHS (Tagesschulen) tritt mit dem Schuljahr 2014/15 bzw. 2015/16 die neue Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung in Kraft. Zwei Jahre später die Neue (modulare) Oberstufe. Beide Vorhaben werden durch hier getroffene Klarstellungen und Ergänzungen bezüglich Terminsetzungen und den Abfolgen von Prüfungen bei der modularen Oberstufe unterstützt.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Im Falle einer Nichtanpassung würden Widersprüche bei den Abläufen des Prüfungsgeschehens auftreten. Es bestehen keine Alternativen zum gegenständlichen Vorhaben.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluation erfolgt im Finanzjahr 2018. Basis dafür bieten die Instrumente von SQA (schulische Qualitätsentwicklung Allgemeinbildung) und QIBB (Qualität in der Beruflichen Bildung) sowie datenbasierte Erhebungen.
Ziele
Ziel 1: Schulunterrichtsgesetz-Änderung
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Änderung der Terminstruktur und Abfolge von Prüfungen oder Teilprüfungen der Reifeprüfung an allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen |
Anpassung an die Rahmenbedingungen der allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Klarstellungen, Korrekturen und Ergänzungen hinsichtlich der Bestimmungen zur neuen Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung und zur Neuen Oberstufe für die allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Beschreibung der Maßnahme:
Gesetzesänderung mit dem Ziel, möglichst praktikable Prüfungs- und Beurteilungsmodalitäten bei den Semesterprüfungen und bei der Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung an allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu schaffen.
Umsetzung von Ziel 1
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.