Vorblatt
Ziel(e)
- Serviceoptimierung für Bürger/innen und Verwaltungsvereinfachung durch automationsunterstütze Gewährung der Familienbeihilfe ohne Antragstellung anlässlich der Geburt
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die Kosten für die technische Umsetzung der antragslosen Gewährung der Familienbeihilfe sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen im Jahr 2015 in Höhe von einmalig 784.540 € zu tragen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
‑785 |
0 |
0 |
0 |
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen:
Das Vorhaben führt insgesamt zu einer Entlastung der Bürger/innen im Ausmaß von rund 39.000 Stunden.
Durch die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes entfällt die Antragstellung.
Das bewirkt sowohl für Bürger/innen als auch die Finanzverwaltung eine wesentliche Serviceoptimierung und Verwaltungserleichterung.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Familien und Jugend |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme "Bereitstellung von finanziellen Transferleistungen zum Ausgleich der Unterhaltslasten für noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), dazu zählen u.a. die Familienbeihilfe, die Fahrtenbeihilfen, das Kinderbetreuungsgeld (mit dem das System des Lastenausgleichs zum Leistungsausgleich weiterentwickelt wurde) sowie die Aufrechterhaltung der Einnahmenseite des FLAF, wobei die Finanzierung der Leistungen aus dem FLAF nachhaltig sichergestellt werden soll" für das Wirkungsziel "Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten" der Untergliederung 25 Familie und Jugend bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Anlässlich der Geburt eines Kindes ist es zur Erlangung der Familienbeihilfe derzeit erforderlich, dass ein Antrag gestellt wird.
Dieses Verfahren soll insofern vereinfacht werden, als die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die Familienbeihilfe automationsunterstützt ohne Antrag gewährt werden kann, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Beibehaltung der Rechtslage, dass die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes ausnahmslos beantragt werden muss.
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Keine.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016
Evaluierungsunterlagen und -methode: Spätestens ein Jahr nach Einführung der Maßnahme soll eine organisatorische und technische Evaluierung durchgeführt werden.
Ziele
Ziel 1: Serviceoptimierung für Bürger/innen und Verwaltungsvereinfachung durch automationsunterstütze Gewährung der Familienbeihilfe ohne Antragstellung anlässlich der Geburt
Beschreibung des Ziels:
Derzeit ist es für die Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes erforderlich, dass ein Antrag gestellt wird.
Wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen, soll es in Zukunft die Möglichkeit geben, dass die Familienbeihilfe automationsunterstützt ohne Antragstellung gewährt werden kann,
Dies soll eine Serviceoptimierung und Verwaltungsvereinfachung bewirken, die sowohl für Bürger/innen als auch die Finanzverwaltung positive Effekte mit sich bringt.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Für rund 78.000 Kinder wird anlässlich der Geburt eines Kindes jährlich die Familienbeihilfe zuerkannt. |
Erhöhung der Zufriedenheit mit der Gewährung von Familienleistungen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt
Beschreibung der Maßnahme:
Derzeit wird die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes nur auf Antrag gewährt.
In Zukunft soll es die Möglichkeit geben, dass die Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes automationsunterstützt gewährt wird, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Für rund 78.000 Kinder wird anlässlich der Geburt eines Kindes jährlich die Familienbeihilfe zuerkannt. |
Erhöhung der Zufriedenheit mit der Gewährung von Familienleistungen. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
Werkleistungen |
0 |
785 |
0 |
0 |
785 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
785 |
0 |
0 |
785 |
Werkleistungen: Die technische Umsetzung wird vom BM für Finanzen in Kooperation mit der Bundesrechenzentrum GmbH durchgeführt.
Die Kosten dafür belaufen sich insgesamt auf 784.540 € und sind im Jahr 2015 aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen.
Die frei werdenden Personalressourcen bei den Finanzämtern werden in anderen relevanten Prüfbereichen eingesetzt.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen
Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen
Durch die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt, fällt die Antragstellung weg und bewirkt somit eine Serviceoptimierung und Verwaltungsvereinfachung für Bürger/innen und Finanzverwaltung.
IVP |
Kurzbezeichnung |
Fundstelle |
Zeit (in h) |
Kosten (in Tsd. €) |
1 |
Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe |
§ 10a FLAG 1967 |
39.000 |
0 |
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
785 |
|
|
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
gem. BFRG/BFG |
25.01.01 Familienbeihilfe |
|
|
785 |
|
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|
Erläuterung der Bedeckung
Der Aufwand wird Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen und findet dort Deckung.
Projekt
Werkleistungen
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit(€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Technische Umsetzung |
Bund |
1 |
784.540,00 |
|
784.540 |
|
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|
GESAMTSUMME |
|
|
|
|
784.540 |
|
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Die technische Umsetzung kostet laut Anbot des Bundesrechenzentrums inklusive der Projektbegleitkosten rund 785.000 €, die aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen getragen werden sollen.
Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen
Informationsverpflichtung 1 |
Fundstelle |
Art |
Ursprung |
Zeit (in h) |
Kosten (in €) |
Antragslose Gewährung der Familienbeihilfe |
§ 10a FLAG 1967 |
neue IVP |
National |
39.000 |
0 |
Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung
Elternteil/Mutter muss derzeit Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe stellen; das entfällt in Zukunft im Regelfall, wenn Anspruchsvoraussetzungen und Personenstandsdaten vorliegen.
Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Nein
Da das Finanzamt von Amts wegen tätig wird, ist eine Anbindung an ein bestehendes Internetportal nicht relevant.
Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein
Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein
Personengruppe 1: Elternteil/neugeborenes Kind |
Fallzahl |
Zeit pro Fall (hh:mm) |
Kosten pro Fall € |
Zeit (in h) |
Kosten (in €) |
Verwaltungstätigkeit 1: Anträge/Ansuchen einbringen |
78.000 |
00:30 |
0,00 |
39.000 |
0 |
Quelle für Fallzahl: Familienbeihilfen-Datenbank
Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Das Ausfüllen eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe samt Einbringung beim Finanzamt erfordert im Durchschnitt ca 30 Minuten.
Durch die automationsunterstützte Gewährung der Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes ergibt sich eine entsprechende Zeitersparnis für Bürger/innen.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.