Vorblatt
Ziel(e)
Gesetzliche Klarstellung der Eigentumsverhältnisse bei unentgeltlichen Neuerwerbungen durch die Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Es erfolgt eine Klarstellung dahingehend, dass unentgeltliche Neuerwerbungen im Eigentum der Bundesmuseen bzw. der ÖNB verbleiben, wenn dies dem Willen der Vertragsparteien entspricht.
In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesmuseen-Gesetz 2002
Einbringende Stelle: |
Bundeskanzleramt |
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Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
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Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Nachhaltige Absicherung von kulturellem Erbe und besserer Zugang zu Kunst- und Kulturgütern für die Öffentlichkeit" der Untergliederung 32 Kunst und Kultur bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Derzeit ist der unentgeltliche Eigentumserwerb durch die Anstalten gesetzlich nicht geregelt. Dies hat in der Praxis unterschiedliche Auffassungen über die bilanztechnische Behandlung etwa von Schenkungen hervorgerufen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Die in der Problemanalyse dargestellten Unzulänglichkeiten würden bei Nichtregelung weiterhin bestehen bleiben.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2015
Evaluierungsunterlagen und -methode: keine
Ziele
Ziel: Klarstellung des Eigentums bei unentgeltlichen Neuerwerbungen
Beschreibung des Ziels:
Die derzeit ungeregelte Vorgangsweise bei unentgeltlichen Neuerwerbungen wird bereinigt.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Im Bundesmuseen-Gesetz 2002 ist der unentgeltliche Eigentumserwerb durch die Anstalten gesetzlich nicht geregelt. |
Gesetzliche Regelung des unentgeltlichen Eigentumserwerb im Bundesmuseen-Gesetz. |
Maßnahmen
Maßnahme: Klarstellung des Eigentums bei unentgeltlichen Neuerwerbungen
Beschreibung der Maßnahme:
Gesetzliche Regelung des unentgeltlichen Eigentumserwerb im Bundesmuseen-Gesetz..
Umsetzung des Ziels
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.