BUNDESMINISTERIUM FÜR Justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 2805

E-Mail: team.s@bmj.gv.at

 

Sachbearbeiter/in:

Mag. Manuela Troppacher

 

An die

Empfänger des Verteilers

 

Betrifft:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015)

Versendung zur Begutachtung

 

 

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstiftungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015) samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.

Die Begutachtungsfrist endet am 24. April 2015.

Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmj.gv.at zu richten.

Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).

Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) abgerufen werden kann.

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

Wien, 12. März 2015

Für den Bundesminister:

Mag. Christian Pilnacek

 

Elektronisch gefertigt