Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Anpassung der Bestimmungen über die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes an die aktuellen Vorgaben der EU (zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes)

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Änderungen in den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes

 

Wesentliche Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt sowie für die Länder und die Gemeinden.

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

 

Die vorgeschlagenen Änderungen im Eisenbahngesetz 1957 sind mit dem Unionsrecht vereinbar, sie dienen der Umsetzung der Vorgaben aus dem Unionsrecht.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird

 

Einbringende Stelle:

BMVIT

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Sicherung der Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit" der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie bei.

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Umsetzungsbedarf der Richtlinie 2012/34/EU bis 16.6. 2015.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Das Nullszenario, die fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/34/EU, verstößt gegen das Unionsrecht und zieht EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich.

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Es sind keine speziellen Vorbereitungen notwendig.

 

Ziele

 

Ziel 1: Anpassung der Bestimmungen über die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes an die aktuellen Vorgaben der EU (zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes)

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Regulierung am Stand vor der Richtlinie 2012/34/EU

Regulierung gemäß der Richtlinie 2012/34/EU

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Änderungen in den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 zur Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraumes

Beschreibung der Maßnahme:

Adaptierung der Bestimmungen über die Regulierung mit insbesondere Anpassungen in den Modalitäten für den Zugang zur Schiene und zu Serviceeinrichtungen, Anpassungen bezüglich der Regulierungsbehörde und Verankerung neuer Ordnungsbestimmungen für eine Leitstrategie Eisenbahninfrastruktur.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Bei Nichterfüllung der Pflicht zur Umsetzung der  EU-Richtlinie 2012/34/EU kommt es zu EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Unionsrechtskonforme Rechtslage.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 


Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Unternehmen

Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr

Unternehmen

Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Mindestens 500 betroffene Unternehmen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.